Erläuterungsbericht - Stadt Felsberg
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Die Biotopfunktion wird durch die Kleinflächigkeit der Bestände und die von den umliegenden<br />
Siedlungsflächen ausgehenden Störungen beeinträchtigt. Trotzdem sind sie im Verbund mit den<br />
übrigen Gehölzstrukturen der Gartenstadt u. a. Lebensraum für mindestens 36 Vogelarten. Neben<br />
weit verbreiteten und häufigen Arten wie Haussrotschwanz (Phoenicurus ochrurus), Amsel<br />
(Turdus merula) und Kohlmeise (Parus major) kommen hier beispielsweise Grünspecht (Picus<br />
viridis), Gelbspötter (Hippolais icterina) und Feldsperling (Passer domestica) vor.<br />
6.4.2.3.2 Streuobstwiese neu angelegt (KV-Code 03.120<br />
Eine kleinflächige neu angelegte Obstwiese mit Pflanzungen hochstämmiger Apfelbäume (Malus<br />
domestica) befindet sich südlich des Felsburgstadions. Der Unterwuchs unter den jungen<br />
Hochstämmen besteht aus einer artenarmen Wiese frischer Standorte. Dieser Bestand ist noch<br />
zu jung, um die ökologischen Funktionen einer hochwertigen Streuobstwiese erfüllen zu können,<br />
hat aber die Entwicklungspotenzen zu einem hochwertigeren Lebensraum.<br />
Im Bereich der neu angelegten Obstwiese und auf den angrenzenden Ackerflächen wurden<br />
2007 Igel (Erinaceus europaeus) und Feldhase (Lepus europaeus) nachgewiesen. Für diese<br />
beiden Arten, aber auch weit verbreitete und häufige Vögel wie die Kohlmeise (Parus major)<br />
Wechselbeziehung konnten zwischen der neu angelegten Obstwiese und den Grünflächen am<br />
Felsburgstadion Funktionsbeziehungen nachgewiesen werden.<br />
6.4.2.4 Gewässer (Fließ- und Stillgewässer)<br />
(s. auch Tabelle 7, S.19)<br />
Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />
Fließgewässer<br />
• §30 BNatSchG: Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender<br />
Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie<br />
ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.<br />
• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1996): natürliche bis naturnahe Fließgewässer: 1-2;<br />
anthropogen mäßig beeinträchtigte Fließgewässer: 2-3<br />
• Rote Liste der Pflanzenges. Deutschlands (RENNWALD 2000): Brunnenkresse-Gesellschaft (Nasturtietum officinalis): 3<br />
Stillgewässer<br />
• §30 BNatSchG: Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender<br />
Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie<br />
ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.<br />
• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1996): eutropher Weiher und Flachsee (inkl. naturnahe,<br />
eutrophe Teiche): 2-3;<br />
6.4.2.4.1 Begradigte und ausgebaute Bäche (KV-Code 05.250)<br />
Im Untersuchungsgebiet befinden sich nur zwei begradigte und ausgebaute Bäche, zu denen<br />
das namenlose Fließgewässer an der Sälzer Straße (Lokalität 21, Blatt 1) und die Sülzelache<br />
(Lokalität 14, Blätter 1 und 2) gehören.<br />
In dem zwischen der Lohrer Straße (L 3426) und der Reithalle gelegenen Abschnitt der Sülzelache<br />
wurden kleinflächige Bestände der Brunnenkresse-Gesellschaft (Nasturtietum officinalis)<br />
nachgewiesen (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004). Diese niedrigwüchsige Pflanzengesellschaft<br />
besiedelt Flachwasserzonen und Uferbereiche mäßig strömender, klarer Wiesengräben<br />
sowie Quelltrichter und Quellabläufe mit stärkerer Wasserströmung. In der artenarmen<br />
Pflanzengesellschaft dominiert die Brunnenkresse. Weitere Elemente der Bachröhrichte wie<br />
Bachbunge (Veronica beccabunga) und Aufrechter Merk (Berula erecta) sind nur vereinzelt bei-<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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