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Erläuterungsbericht - Stadt Felsberg

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

• In einer Flutmulde bei Bau-km 2+220 ist die Gradiente der Straße angepasst worden, damit<br />

das beginnende Hochwasser nicht in andere Bereiche abfließt.<br />

• In der Ederaue sind in regelmäßigen Abständen Durchlässe vorgesehen, die einen ungehinderten<br />

Abfluss des Hochwassers gewährleisten.<br />

• Die Zufahrt zu den Baustellen erfolgt über das bestehende Wegenetz. Auf die Anlage von<br />

Baustraßen wird verzichtet.<br />

• Arbeitsstreifen werden nur in Bereichen mit geringwertigen Biotopen (Acker, Intensivgrünland,<br />

intensiv bewirtschaftete Weiden etc.) eingerichtet).<br />

• Zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist bei allen Auf- und Abtragsflächen vor Baubeginn der<br />

belebte Oberboden abzutragen und gemäß DIN 18915 sachgerecht auf Lagerflächen und<br />

Baustreifen abseits vom Baubetrieb zu lagern. Der Oberboden wird auf die neu entstandenen<br />

Böschungen verbracht.<br />

• Zur Vermeidung von Schäden an trassennahen Einzelbäumen und sonstigen Gehölzbeständen<br />

werden Baufeldbeschränkungen und falls notwendig, durch die ökologische Bauaufsicht<br />

veranlasste Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 festgesetzt.<br />

Schutzmaßnahmen dienen grundsätzlich dem Schutz bestehender Strukturen, Lebensräume<br />

und Tiere sowie der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Oberbodens während und<br />

nach der Bauphase.<br />

Während der Bauphase wird vor Ort entschieden, ob und welche Gehölze durch einen Schutzzaun<br />

vor Beschädigungen bewahrt werden müssen (Maßnahme S1).<br />

7.4 Darstellung und Bewertung der verbleibenden Eingriffe, Ermittlung von Ausgleich<br />

und Ersatz<br />

Nachfolgend werden die erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen schutzgutbezogen<br />

dargestellt (s. auch Bestands- und Konfliktplan). Die flächenmäßige Ermittlung der betroffenen<br />

Bereiche erfolgte mittels EDV (ArcView GIS).<br />

Als erheblich werden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes eingestuft,<br />

wenn sie ein bestimmtes Maß negativer Veränderungen überschreiten. Als Maß wird die<br />

Verringerung der Bedeutung eines Schutzgutes bzw. der Bedeutung von Wert- / Funktionselementen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes um mindestens eine Wertstufe definiert<br />

(vgl. KIEMSTEDT et. al. 1996). Werte-Hintergrund bildet hierbei auch die aus bestimmten Werten<br />

und Funktionen resultierende spezifische Empfindlichkeit des einzelnen Schutzgutes gegenüber<br />

Auswirkungen des Vorhabens.<br />

Als nachhaltig werden Beeinträchtigungen, die nicht schon aufgrund der Eingriffsintensität als<br />

erheblich zu beschreiben sind dann eingestuft, wenn sie voraussichtlich länger als fünf Jahre<br />

(von Beginn des Eingriffs an) andauern werden, d.h., wenn sich der Urzustand nicht innerhalb<br />

von fünf Jahren wieder einstellt bzw. er innerhalb dieses Zeitraums wiederhergestellt werden<br />

kann (vgl. KIEMSTEDT et. al. 1996).<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 45

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