Erläuterungsbericht - Stadt Felsberg
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />
Aufgestellt:<br />
LBP Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel<br />
Kassel, den<br />
i.A. gez. Sommermeyer<br />
Erläuterungsbericht<br />
Stand 09.06.2010<br />
Externe Maßnahmenplanung<br />
Stand Juli 2011<br />
Geprüft:<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel<br />
Kassel, den<br />
i.A. gez. Gluth<br />
Genehmigt:<br />
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel<br />
Kassel, den<br />
i.A. gez. Borchert<br />
Unterlage 12.1
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Hüttenberg-Weidenhausen den 09.06.2010<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
Dipl.-Biol. Annette Möller<br />
Am Tripp 3<br />
35625 Hüttenberg<br />
Annette.Moeller-Huettenberg.@t-online.de<br />
...............................................................<br />
PROJEKTLEITUNG<br />
Dipl.-Biol. Annette Möller<br />
BEARBEITUNG:<br />
Dipl.-Biol. Annette Möller<br />
Dipl.-Ing. Claudia Hielscher<br />
Dipl.-Biol. Leif-Erik Zaschke<br />
DIGITALISIERUNG:<br />
Dipl.-Biol. Heike Ostendorf<br />
EXTERNE MAßNAHMENPLANUNG:<br />
ASV KASSEL<br />
E1 Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
E2 Herstellung von Retentionsraum<br />
an der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Unterlage 12.1
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
INHALTSVERZEICHNIS ....................................................................................................................................... 3<br />
TABELLENVERZEICHNIS ..................................................................................................................................... 5<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................................... 5<br />
1 EINLEITUNG .................................................................................................................................................... 1<br />
1.1 VORGEHENSWEISE UND UNTERSUCHUNGSRAHMEN ...................................................................................... 1<br />
2 CHARAKTERISIERUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT ................................................................. 1<br />
2.1 LAGE IM RAUM .............................................................................................................................................. 1<br />
2.2 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PLANUNGSRAUMES ................................................................................. 2<br />
2.2.1 Eingriffsbereich ................................................................................................................................... 2<br />
2.3 NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG .................................................................................................................. 3<br />
2.4 OBERFLÄCHENFORMEN ................................................................................................................................. 3<br />
2.5 POTENZIELLE NATÜRLICHE VEGETATION (PNV) ........................................................................................... 3<br />
TABELLE 1: EINHEITEN DER POTENZIELLEN NATÜRLICHEN VEGETATION IM<br />
PLANUNGSRAUM ........................................................................................................................................... 4<br />
TABELLE 2: STANDORTGERECHTE GEHÖLZE ........................................................................................... 5<br />
2.6 KLIMA ........................................................................................................................................................... 5<br />
TABELLE 3: KLIMADATEN ................................................................................................................................. 6<br />
2.6.1 Klimatische und lufthygienische Vorbelastungen ................................................................................ 6<br />
3 BESTEHENDE NUTZUNGEN UND GESETZLICHE FESTLEGUNGEN ............................................... 7<br />
Schutzgebiete ....................................................................................................................................................... 7<br />
Im Plangebiet sind nur wenige nach §31 HENatG gesetzlich geschützte Biotope vorhanden, die im Bestands-<br />
und Konfliktplan (s. Anlage 12.1) besonders gekennzeichnet wurden. ............................................................... 8<br />
4 ARTENSCHUTZ ............................................................................................................................................... 8<br />
5 FFH-VERTRÄGLICHKEIT .......................................................................................................................... 14<br />
6 BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG.................................................................................. 15<br />
6.1 SCHUTZGUT GEOLOGIE / BODEN ................................................................................................................. 15<br />
TABELLE 6: BODENEINHEITEN IM PLANUNGSRAUM ............................................................................ 16<br />
6.1.1 Vorbelastungen der Böden ................................................................................................................ 17<br />
6.1.2 Bewertung der Funktion und Eigenschaften des Bodens .................................................................. 17<br />
6.2 WASSERHAUSHALT ..................................................................................................................................... 18<br />
6.2.1 Fließgewässer ................................................................................................................................... 18<br />
TABELLE 7: FLIEßGEWÄSSERSTRECKEN IM PLANUNGSRAUM ......................................................... 19<br />
6.2.2 Stillgewässer ..................................................................................................................................... 20<br />
TABELLE 8: STILLGEWÄSSER IM PLANUNGSRAUM ............................................................................... 20<br />
6.2.3 Quellen und quellähnliche Grundwasseraustritte ............................................................................. 20<br />
6.2.4 Grundwasserverhältnisse .................................................................................................................. 21<br />
TABELLE 9: BEDEUTUNG UND EMPFINDLICHKEIT DER GRUNDWASSERVORKOMMEN .......... 22<br />
6.3 LANDSCHAFTSBILD ..................................................................................................................................... 22<br />
6.3.1 Die Landschaftsräume des Planungsgebietes ................................................................................... 23<br />
TABELLE 10: LANDSCHAFTSRÄUME IM PLANUNGSRAUM .................................................................. 23<br />
6.3.2 Kulturhistorisch bedeutsame Elemente ............................................................................................. 24<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
TABELLE 11: HISTORISCH BEDEUTSAME KULTURLANDSCHAFTSELEMENTE ............................ 24<br />
6.3.3 Erholungseignung der Landschaft .................................................................................................... 24<br />
TABELLE 12: WEGEBEZIEHUNGEN IM PLANGEBIET ............................................................................. 25<br />
6.4 PFLANZEN, TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME ................................................................................................ 26<br />
6.4.1 Biotoptypen des Planungsraumes mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt ................................. 26<br />
6.4.2 Kurzbeschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten .................................................................. 26<br />
TABELLE 14: VERTIEFT UNTERSUCHTE LOKALITÄTEN IM PLANUNGSRAUM ............................. 26<br />
FLIEßGEWÄSSER ................................................................................................................................................ 33<br />
STILLGEWÄSSER ................................................................................................................................................ 33<br />
6.4.3 Bewertung der Biotoptypen ............................................................................................................... 40<br />
TABELLE 15: BIOTOPTYPENBEWERTUNG (UNTERSUCHUNGSRAUM DER ORTSUMGEHUNG) 40<br />
7 KONFLIKTANALYSE/EINGRIFFSBEWERTUNG, ERMITTLUNG VON AUSGLEICH UND<br />
ERSATZ ........................................................................................................................................................... 43<br />
7.1 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................................................................................ 43<br />
TABELLE 16: KURZBESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN PLANUNG DER ORTSUMGEHUNG ... 43<br />
7.2 UMWELTRELEVANTE WIRKFAKTOREN DES VORHABENS ............................................................................ 44<br />
7.3 OPTIMIERUNG DES BAUBETRIEBES, LAGE DER BAUFLÄCHEN UND DER BAUVERFAHREN: MAßNAHMEN ZUR<br />
VERMEIDUNG .............................................................................................................................................. 44<br />
7.4 DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER VERBLEIBENDEN EINGRIFFE, ERMITTLUNG VON AUSGLEICH UND<br />
ERSATZ ........................................................................................................................................................ 45<br />
7.5 KONFLIKTANALYSE ..................................................................................................................................... 46<br />
7.5.1 Anlagebedingte Eingriffe ................................................................................................................... 46<br />
7.5.2 Betriebsbedingte Eingriffe ................................................................................................................. 47<br />
7.5.3 Baubedingte Eingriffe ....................................................................................................................... 47<br />
7.5.4 Detaillierte Beschreibung der Konflikte ............................................................................................ 47<br />
7.5.5 Ermittlung von Ausgleich und Ersatz ................................................................................................ 53<br />
7.5.6 Eingriffsbilanz ................................................................................................................................... 53<br />
7.5.7 Schutzgutbezogene Zielsetzung bei der Auswahl von Flächen und Strukturen für Ausgleich und<br />
Ersatz 54<br />
7.5.8 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Eingriffe, Abwägungserfordernis, Ersatzmaßnahmen ................ 62<br />
7.6 ZUSAMMENFASSENDE EINGRIFFSBEURTEILUNG .......................................................................................... 62<br />
8 MAßNAHMENKONZEPT ............................................................................................................................. 64<br />
8.1 GRUNDSÄTZLICHE KONZEPTION DER MAßNAHMEN .................................................................................... 64<br />
8.2 BESCHREIBUNG DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN ............................................................. 65<br />
8.2.1 Schutzmaßnahmen ............................................................................................................................. 65<br />
8.2.2 Gestaltungsmaßnahmen .................................................................................................................... 66<br />
8.2.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................................................................................... 66<br />
9 MAßNAHMENVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 70<br />
10 GEBENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFF UND KOMPENSATION ................................................... 85<br />
11 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................................................. 89<br />
LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................................................... 92<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Einheiten der potenziellen natürlichen Vegetation im Planungsraum ........................................................ 4<br />
Tabelle 2: Standortgerechte Gehölze .......................................................................................................................... 5<br />
Tabelle 3: Klimadaten ................................................................................................................................................. 6<br />
Tabelle 4: Bestehende Nutzungen und gesetzliche Festlegungen ............................................................................... 7<br />
Tabelle 5: Tabelle der artenschutzrelevanten Arten mit Angaben zur Verbotsverletzung und sich hieraus<br />
ergebenden Rechtsfolgen .......................................................................................................................................... 10<br />
Tabelle 6: Bodeneinheiten im Planungsraum ............................................................................................................ 16<br />
Tabelle 7: Fließgewässerstrecken im Planungsraum ................................................................................................. 19<br />
Tabelle 8: Stillgewässer im Planungsraum ............................................................................................................... 20<br />
Tabelle 9: Bedeutung und Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen ............................................................... 22<br />
Tabelle 10: Landschaftsräume im Planungsraum...................................................................................................... 23<br />
Tabelle 11: Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente ................................................................................ 24<br />
Tabelle 12: Wegebeziehungen im Plangebiet ........................................................................................................... 25<br />
Tabelle 13: Bewertung der Landschaftsbildräume .................................................................................................... 25<br />
Tabelle 14: vertieft untersuchte Lokalitäten im Planungsraum ................................................................................. 26<br />
Tabelle 15: Biotoptypenbewertung (Untersuchungsraum der Ortsumgehung) ......................................................... 40<br />
Tabelle 16: Kurzbeschreibung der technischen Planung der Ortsumgehung ............................................................ 43<br />
Tabelle 17: Flächenbilanzierung ............................................................................................................................... 56<br />
Tabelle 18: Übersicht über die Kompensationsmaßnahmen ..................................................................................... 63<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Übersichtskarte mit Darstellung der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (rot hervorgehoben). Auszug<br />
aus der topographischen Karte 1:100.000 (TOP 25 Hessen)....................................................................................... 2<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
1 Einleitung<br />
Im Februar 2007 wurde die BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT vom Land Hessen, vertreten<br />
durch das ASV Kassel, mit der Erstellung des LBP zur Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> beauftragt.<br />
Durch den Bau der Ortsumgehung soll die Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> vom Durchgangsverkehr<br />
entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die <strong>Felsberg</strong>er Ortsdurchfahrt der<br />
L 3220 wird derzeit von 9.000 Kfz pro Tag befahren, wobei ca. 1.000 m neuere Wohnbereiche<br />
und auf ca. 600 m historische Bausubstanz betroffen sind. Erhebliche verkehrstechnischen<br />
Mängel, sowie Lärm, Abgase und Erschütterungen verursachen hohe Belastungen für die dort<br />
wohnende und arbeitende Bevölkerung. Die Durchgangsstraße ist kurvenreich und insbesondere<br />
im Kernbereich zu schmal, so dass in <strong>Felsberg</strong> die erforderlichen Funktionsbereiche für Fußgänger,<br />
Radfahrer, Parken, Anliefern nicht bereitgestellt werden können (HASSELMANN UND<br />
MÜLLER 2008).<br />
Mit dem vorliegenden LBP werden die im Rahmen der Eingriffsregelung erforderlichen Angaben<br />
zur Beurteilung des Eingriffs gemacht, um die Rechtsfolgen gemäß § 14 ff BNatSchG im Verfahren<br />
bestimmen zu können. Hiernach sind Eingriffsverursacher verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren.<br />
1.1 Vorgehensweise und Untersuchungsrahmen<br />
Der LBP zum Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> gliedert sich wie folgt:<br />
• Bestandserfassung und –bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild einschließlich ihrer Wechselwirkungen<br />
• Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung<br />
• Landschaftspflegerische Maßnahmen<br />
• Bilanzierung: Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation<br />
2 Charakterisierung von Natur und Landschaft<br />
2.1 Lage im Raum<br />
Die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> verläuft südlich der Ortslage <strong>Felsberg</strong> durch die landwirtschaftlich<br />
geprägte Kulturlandschaft und Siedlungsrandbereiche. Die Baustrecke beginnt an der<br />
Niedervorschützer Straße (L 3220) am südwestlichen Ortsrand von <strong>Felsberg</strong> und endet am<br />
Steinweg (L 3220) in der Ortslage <strong>Felsberg</strong>. Südwestlich von <strong>Felsberg</strong> wird die Lohrer Straße<br />
(L 3426) von der Umgehung gequert.<br />
Der Planungsraum der Ortsumgehung liegt vollständig in der Gemarkung <strong>Felsberg</strong> (Schwalm-<br />
Eder-Kreis).<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 1
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
2.2 Allgemeine Beschreibung des Planungsraumes<br />
2.2.1 Eingriffsbereich<br />
Abbildung 1: Übersichtskarte mit Darstellung der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (rot hervorgehoben).<br />
Auszug aus der topographischen Karte 1:100.000 (TOP 25 Hessen)<br />
Das Plangebiet umfasst die südlich der Ortslage <strong>Felsberg</strong> gelegenen Landwirtschaftsflächen<br />
und die Siedlungsrandbereiche. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegen einer intensiven<br />
Nutzung und werden überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet. Bei den in geringerem Umfang<br />
vorhandenen Grünlandbiotopen handelt es sich um Weideflächen am Siedlungsrand und<br />
am östlich der Lohrer Straße gelegenen Reiterhof. Waldflächen sind im Untersuchungsraum nur<br />
in Form von zwei Kleinwäldern mit sehr geringer Flächenausdehnung vorhanden.<br />
Das Untersuchungsgebiet ist im Landschaftsrahmenplan Nordhessen (RP Kassel 2000) wie<br />
folgt charakterisiert:<br />
• Landwirtschaftsflächen und Ederaue östlich des Felsburgstadions sind als „weiträumiger, überwiegend landwirtschaftlich<br />
genutzter Talzug “mit „mittlerer Vielfalt“ eingestuft. Die kleinflächig im Untersuchungsraum gelegenen<br />
Auenbereiche sind z. T. durch strukturarme Ackerflächen geprägt.<br />
• Der Talraum westlich des Felsburgstadions und die westlich der Lohrer Straße beginnenden Hangbereiche sind<br />
als „gering strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum“ mit „geringer Vielfalt“ charakterisiert. Die im Untersuchungsraum<br />
gelegenen Bereiche am Altenburger Feld und dem Felsburgstadion sind in Abweichung von den<br />
Plandarstellungen des LRP wegen der raumgliedernden Gehölzbestände als mäßig strukturreicher, ackerbaulich<br />
geprägter Raum“ anzusprechen.<br />
• Die Ortslage <strong>Felsberg</strong> ist als bebauter Bereich mit einer Flächengröße von mehr als 50 ha dargestellt.<br />
Zu den im UG gelegenen Siedlungsflächen der Ortslage <strong>Felsberg</strong> gehören die an der Unteren<br />
Birkenallee gelegene Gesamtschule, das Felsburgstadion, eine Sporthalle und ein Campingplatz.<br />
Hier ist auch eine Kleingartenanlage mit Freizeit- und Nutzgärten vorhanden. Westlich der<br />
Schule und des Stadions liegen eine Reithalle und weitere Kleingärten.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Die an den südlichen Ortsrand angrenzenden Siedlungsflächen zeichnen sich durch ein dichtes<br />
Netz an gut ausgebauten Wirtschaftswegen aus, die eine besondere Bedeutung für die Nah-<br />
und Feierabenderholung besitzen. Die Verlängerung der Unteren Birkenallee ist eine wichtige<br />
Wegeverbindung zu dem in der Ederaue südlich <strong>Felsberg</strong>s gelegenen Naherholungsgebiet<br />
(Teichgebiet). Bei diesem Weg handelt es sich um einen gut ausgebauten Wirtschaftsweg, der<br />
Bestandteil des Fernradweges „Ederauenweg“ ist. Auf dem in der Ortslage <strong>Felsberg</strong> gelegenen<br />
Steinweg (L 3220) verlaufen zwei Fernwanderwege (Hessenwege 8 und 11).<br />
An der an der südlichen Grenze des Plangebietes gelegenen Straße am „Altenburger Feld“ befinden<br />
sich zwei Aussiedlerhöfe, in denen sich Gewerbebetriebe angesiedelt haben. Am südwestlichen<br />
Ortsrand von <strong>Felsberg</strong> werden die im Bereich der Sälzer Straße gelegenen Gewerbeflächen<br />
durchfahren, zu denen ein Betonwerk mit weitgehend versiegelten Betriebsflächen<br />
gehört.<br />
Bei den im Steinweg am Ende der Baustrecke gelegenen Siedlungsflächen handelt es sich um<br />
ein Mischgebiet mit Wohngebäuden, Gewerbebetrieben und SB-Märkten. Am Ende der Baustrecke<br />
ist mit dem Berliner Platz eine innerörtliche Grünfläche mit größeren Laubbäumen vorhanden.<br />
2.3 Naturräumliche Gliederung<br />
<strong>Felsberg</strong> liegt in der naturräumlichen Haupteinheit 343 (Westhessische Senke). Die im Untersuchungsraum<br />
gelegenen Flächen gehören den Untereinheiten Waberner Ebene (Einheit 343.21)<br />
und Fritzlarer Börde (Einheit 343.23) an. Die Waberner Ebene ist eine vorwiegend offene Aufschüttungsebene<br />
mit Höhenlagen zwischen 160 und 170 m üNN. Bei der Fritzlarer Börde handelt<br />
es sich um eine schwach gewellte Lößplatte über Buntsandstein, die durch besonders<br />
fruchtbare Böden (basenreiche Parabraunerden und teilweise auch schwarzerdeähnliche Böden)<br />
charakterisiert ist. Die Landwirtschaft wird zudem durch das trocken-warme Beckenklima<br />
begünstigt. An mehreren Stellen wird die Lößplatte von kleinen Basaltkuppen durchstoßen, zu<br />
denen die in der Ortslage <strong>Felsberg</strong> gelegene Kuppe mit der landschaftsprägenden Felsburg<br />
gehört (KLINK 1969).<br />
2.4 Oberflächenformen<br />
Das UG liegt im Übergangsbereich der Ederaue mit nahezu ebenen Talböden und den am<br />
Rand der Lössplatte anschließenden schwach geneigten Hangzonen.<br />
2.5 Potenzielle natürliche Vegetation (PnV)1<br />
Die Kenntnis der PnV ist eine Grundlage für die Bewertung von Biotopen und gibt zudem bei<br />
Eingriffsplanungen wichtige Hinweise für die Auswahl von Gehölzen im Rahmen von Ausgleichs-,<br />
Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen.<br />
1 Nach der Definition von TÜXEN ist die POTENZIELLE NATÜRLICHE VEGETATION das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen ausbilden<br />
würde, wenn der Mensch überhaupt nicht mehr eingriffe und die Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand zu entwickeln (TÜXEN 1956).<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Die „Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 – Blatt CC 5518 (BOHN 1996)<br />
stellt für den Untersuchungsraum bei <strong>Felsberg</strong> folgende Einheiten der potenziellen natürlichen<br />
Vegetation dar:<br />
Tabelle 1: Einheiten der potenziellen natürlichen Vegetation im Planungsraum<br />
Stieleichen-Hainbuchen-Auenwald mit flussbegleitendem Erlen- oder Knackweiden-Uferwald; örtlich<br />
Erlensumpfwald und Weidengebüsch<br />
Vegetationskomplex mit artenreichen Laubmischwäldern auf tiefen, nährstoffreichen Böden mit dauerhaftem Grundwassereinfluss. Oft artenreiche<br />
Bestände mit mäßig ausgeprägter Strauchschicht und artenreicher Krautschicht mit Pflanzen feuchter Standorte und der Laubmischwälder.<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Auenbereich der Eder von der Lohrer Straße (L 3426) bis zum Ende der<br />
Baustrecke. Vorkommen von Uferwäldern sind im abseits der größeren Fließgewässer gelegenen Vorhabensbereich<br />
nicht zu erwarten.<br />
Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, Flattergras-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald und<br />
Perlgras-Buchenwald im Wechsel oder in Durchdringung (auf lösslehmreichen Standorten)<br />
Von der Rotbuche dominierte Hallenwälder mit stamm- bis truppweise beigemischter Trauben-Eiche und Hainbuche. Strauchschicht mit Jungwuchs<br />
der Laubbäume spärlich entwickelt. Artenreiche Krautschicht mit mäßig anspruchsvollen Laubmischwaldarten, in einzelnen Ausprägungen auch Vorkommen<br />
von Säurezeigern.<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Hangbereiche vom Beginn der Baustrecke an der Niedervorschützer<br />
Straße (L 3320) bis zur Lohrer Straße (L 3426)<br />
BOHN und GLAVAC (1996) führen die folgenden bodenständigen Gehölze, die zur Anpflanzung in<br />
der freien Flur sowie an Ortsrändern geeignet sind, auf:<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
2.6 Klima<br />
Tabelle 2: Standortgerechte Gehölze<br />
Bäume Sträucher<br />
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)<br />
Eberesche (Sorbus aucuparia) Haselnuss (Corylus avellana)<br />
Feldahorn (Acer campestre) Hundsrose (Rosa canina)<br />
Hainbuche (Carpinus betulus) Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)<br />
Hängebirke (Betula pendula) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)<br />
Rotbuche (Fagus sylvatica) Schlehe (Prunus spinosa)<br />
Salweide (Salix caprea) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)<br />
Stieleiche (Quercus robur) Traubenholunder (Sambucus racemosa)<br />
Traubeneiche (Quercus petraea) Weißdorn (Crataegus monogyna)<br />
Vogelkirsche (Prunus avium)<br />
Winterlinde (Tilia cordata)<br />
Zitterpappel (Populus tremula)<br />
auf feuchten Standorten und an<br />
Fließgewässern<br />
Bruchweide (Salix fragilis)<br />
Esche (Fraxinus excelsior)<br />
Schwarzerle (Alnus glutinosa)<br />
Traubenkirsche (Prunus padus)<br />
Grau-Weide (Salix cinerea)<br />
Korb-Weide (Salix viminalis)<br />
Das nordhessische Bergland ist auf der Ebene des Makro- oder Großklimas dem Bereich des<br />
Mittelgebirgsklimas zugeordnet. <strong>Felsberg</strong> liegt in der westhessischen Senke und hat damit Anteil<br />
an den klimatisch begünstigten Senkenlandschaften, die sich durch ein trocken-warmes und<br />
subkontinental getöntes Regionalklima mit einem ausgeprägten Jahresgang der Lufttemperatur<br />
auszeichnen. Im Regenschatten des rheinischen Schiefergebirges sinken die mittleren Niederschlagshöhen<br />
in der westhessischen Senke auf unter 600 mm. Der Untersuchungsraum liegt<br />
mit Werten < 350 mm in den besonders niederschlagsarmen Regionen Hessens, zu denen neben<br />
dem Schwalm-Eder-Gebiet noch die Diemelregion zwischen Volkmarsen und Warburg, die<br />
Wetterau nördlich von Friedberg und die Oberrheinebene gehören (RP KASSEL 2000).<br />
Der breite Talraum der Eder ist in Anlehnung an die im Landschaftsrahmenplan Mittelhessen<br />
(RP GIESSEN 1998) enthaltene Klimafunktionskarte eine potenziell hoch aktive Ventilationsbahn<br />
und stellt eine bedeutsame Leitbahn für Berg-Talwindzirkulationen dar.<br />
Das Plangebiet liegt vollständig in der Talnebelzone der Flussauen und Senkenlandschaften<br />
und ist durch häufig auftretende Nebelereignisse charakterisiert. Die Obergrenze der Talnebel<br />
liegt im Edertal und in der Waberner Ebene zwischen 200-300 m üNN.<br />
Das Edertal bei <strong>Felsberg</strong> ist besonders anfällig für Inversionswetterlagen. Bei austauscharmen<br />
Wetterlagen und anhaltendem Hochdruckeinfluss wird die wenig bewegte Luft des Senkenbereiches<br />
in den oberen Schichten erwärmt, während sich von den umliegenden Hanglagen Kaltluftpakete<br />
unter die wärmere Luft schieben.<br />
Bei der ungefähr 11 km südwestlich von <strong>Felsberg</strong> in der Waberner Ebene gelegenen Messstelle<br />
Borken wird als vorherrschende Windrichtung Südwest angegeben. Diese Windverhältnisse<br />
dürften auf das UG übertragbar sein, da sich das Edertal bei <strong>Felsberg</strong> in südwestlicher Richtung<br />
zur Waberner Ebene öffnet (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004).<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Im Klimaatlas von Hessen (HMLULF 1981) finden sich für den Planungsraum folgende Angaben:<br />
Tabelle 3: Klimadaten<br />
Mittlere Niederschlagshöhe mm (Jahr) 550 - 600<br />
Anteil der Schneemenge am Gesamtniederschlag (%) 10 - 15<br />
Mittlere Anzahl der Tage mit einer Schneedecke von mindestens 10 cm Höhe 10 - 15<br />
mittlere Anzahl der Nebeltage (im Planungsraum vorwiegend Talnebel) 50 - 70<br />
mittlere Anzahl von Tagen mit Starkregen (Niederschlagsmenge > 10 Millimeter) 12 - 14<br />
mittlere Lufttemperatur (Jahr) 8,5 – 9,0 ° C<br />
Anzahl der Sommertage (Maximum der Lufttemperatur > 25 o C) 30 - 40<br />
Anzahl der Frosttage (Minimum der Lufttemperatur
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
3 Bestehende Nutzungen und gesetzliche Festlegungen<br />
Tabelle 4: Bestehende Nutzungen und gesetzliche Festlegungen<br />
Landwirtschaft<br />
Forstwirtschaft<br />
Die Landwirtschaftsflächen zwischen der Lohrer Straße (L 3426) und dem Ederweg<br />
sind als „Bereich für die Landwirtschaft“ und die Landwirtschaftsflächen zwischen<br />
dem Ederweg und dem Siedlungsrand am Steinweg sind als „Bereiche für die<br />
Landschaftsnutzung und Pflege“ festgesetzt (RP KASSEL 2000).<br />
Im Regionalplan Nordhessen (RP KASSEL 2000) wird nur der bestehende Kleinwald<br />
an der Lohrer Straße (L 3426) aufgeführt.<br />
Wasserwirtschaft Im Planungsraum befinden sich keine Trinkwasserschutzgebiete.<br />
Rohstoffvorkommen<br />
Siedlungen und Siedlungsflächen<br />
(1)<br />
Siedlungen und Siedlungsflächen<br />
(2)<br />
Verkehrsflächen<br />
Klimaschutz<br />
Hochwasserschutz<br />
Landschafts- und Denkmalschutz<br />
Naturschutz<br />
Im unmittelbaren Umfeld der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> sind im Regionalplan<br />
Nordhessen keine Bereiche oberflächennaher Lagerstätten dargestellt.<br />
Die bebauten Flächen sind im Regionalplan Nordhessen als Siedlungsbereiche und<br />
Gewerbeflächen dargestellt (RP KASSEL 2000). Bei den im Umfeld der L 3220 gelegenen<br />
Siedlungsflächen handelt es sich mehrheitlich um Mischbauflächen.<br />
Am westlichen Siedlungsrand von <strong>Felsberg</strong> sind an der Westendstraße einige<br />
Wohngebäude neu errichtet worden (Bebauungsplan Nr. 2, „Das Triesch“, Teilfläche).<br />
Im Entwurf des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> sind die beiden<br />
Aussiedlerhöfe im Altenburger Feld als Gewerbegebiet dargestellt.<br />
Im Regionalplan Nordhessen und dem Entwurf des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> sind folgende Planungen für Siedlungserweiterungen dargestellt:<br />
• Geplante Gewerbefläche auf den Ackerflächen zwischen Niedervorschützer<br />
Straße (L 3220) und dem Gewerbegebiet an der Sälzer Straße<br />
• Geplante Gewerbefläche auf Ackerflächen zwischen dem Gewerbegebiet an<br />
der Sälzer Straße und der Lohrer Straße (L 3426).<br />
• Geplante Mischbaufläche an der Niedervorschützer Straße (L 3220) am westlichen<br />
Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 2; „Das<br />
Triesch“).<br />
• Geplante Wohnbaufläche am westlichen Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Teilbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 2; „Das Triesch“).<br />
Geplante Sonderbaufläche südlich des bestehenden Campingplatzes am Schulzentrum<br />
Im Regionalplan Nordhessen (RP KASSEL 2000) sind im Bereich der Ortslage <strong>Felsberg</strong><br />
das bestehende Straßennetz und die geplante Ortsumgehung dargestellt, die<br />
hier noch zwischen Schule und Felsburgstadion dargestellt wird an die Altenburger<br />
Straße (K 145) angebunden ist.<br />
In Anhörungs- und Offenlegungsentwurf des Regionalplanes Nordhessen 2006 (RP<br />
KASSEL 2006) und im Entwurf des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> folgt<br />
die geplante Ortsumgehung der in der UVS entwickelten Vorzugsvariante.<br />
Der südlich der Lohrer Straße gelegene Bereich der Ederaue ist gemäß dem Regionalplan<br />
Nordhessen (RP KASSEL 2006) als „Bereich für besondere Klimafunktionen“<br />
dargestellt<br />
• „Überschwemmungsgebiet Eder“ (VO vom 14.04.1981; StAnz 81/41/1957):<br />
Teile der Ederaue zwischen Altenburg und <strong>Felsberg</strong>.<br />
• Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz: Ederaue östlich der<br />
geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong>; Darstellung im Anhörungs- und Offenlegungsentwurf<br />
des Regionalplan Nordhessen 2006 (RP KASSEL 2006).<br />
• LSG „Auenverbund Eder“ östlich der Verlängerung der Unteren Birkenallee<br />
und südlich des Ederweges<br />
• Historisch bedeutsamer Kulturraum „Niederhessische Senke“ (schutzwürdiger<br />
Kulturlandschafts- und Denkmallandschaftsraum). Das Plangebiet liegt vollständig<br />
im Bereich der fachplanerischen Festsetzung.<br />
Schutzgebiete<br />
1. LSG „Auenverbund Eder“ östlich der Verlängerung der Unteren Birkenallee<br />
und südlich des Ederweges<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 7
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Schutzobjekte<br />
4 Artenschutz<br />
2. Vorranggebiet für Natur und Landschaft: Ederaue östlich der Lohrer Straße<br />
(L 3426), Darstellung im Anhörungs- und Offenlegungsentwurf des Regionalplan<br />
Nordhessen 2006 (RP Kassel 2006).<br />
3. Avifaunistisch wertvoller Bereich (Nr. 95, Teichgebiet <strong>Felsberg</strong>); Brutgebiet<br />
mit regionaler Bedeutung, Rastgebiet mit lokaler Bedeutung (RP KASSEL<br />
2000). Nur ein am Rand des Untersuchungsgebietes gelegenes Stillgewässer<br />
(„Quellenteich“) ist Bestandteil der fachplanerisch festgesetzten Fläche.<br />
4. Vogelschutzgebiet „Ederaue“ (Natura 2000-Nummer 4822-402). Die Grenze<br />
des Schutzgebietes verläuft außerhalb des Untersuchungsraumes des LBP<br />
an der Altenburger Straße (K 145).<br />
5. FFH-Gebiet „Untere Eder“ (Natura 2000-Nummer 4822-304). Abgrenzung im<br />
Planungsraum wie Vogelschutzgebiet „Ederaue“.<br />
Im Untersuchungsraum am südlichen Ortsrand von <strong>Felsberg</strong> befinden sich keine als<br />
Naturdenkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil gesicherten Objekte.<br />
Im Plangebiet sind nur wenige nach §31 HENatG gesetzlich geschützte Biotope<br />
vorhanden, die im Bestands- und Konfliktplan (s. Anlage 12.1) besonders gekennzeichnet<br />
wurden.<br />
Der Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> liegt im öffentlichen Interesse, einschließlich solcher sozialer<br />
oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt (Zulassungsgrund). Die<br />
<strong>Stadt</strong>lage <strong>Felsberg</strong> wird durch die Ortsumgehung entlastet, was sich positiv auf die Wohnsituation<br />
und den Erhalt der historischen Bausubstanz auswirkt. Wie im Zuge des Variantenvergleichs<br />
der UVS plausibel belegt wurde gibt es keine anderweitig zumutbare Alternative (BPG<br />
2004).<br />
Im Rahmen der vorliegenden Artenschutz-VS (BPG 2008) wurde das nachgewiesene und zu<br />
erwartende Artenspektrum auf das mögliche Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44<br />
BNatSchG im Zusammenhang mit Art. 12 bzw. 13 FFH-RL sowie Art. 5 der VS-RL für das<br />
Untersuchungsgebiet die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> vorab geprüft.<br />
In Tabelle 5, S. 10 sind die planungsrelevanten Arten zusammenfassend dargestellt. Insgesamt<br />
wurden im Rahmen der Vorprüfung 119 nachgewiesene bzw. zu erwartende Arten auf die Verbotstatbestände<br />
des § 44 BNatSchG überprüft.<br />
Im Zuge der Artenschutz-Vorprüfung konnten bereits viele Arten ausgeschieden werden, da sie<br />
gegenüber dem Bauvorhaben und seinen betriebsbedingten Wirkfaktoren unempfindlich sind,<br />
so dass sie als nicht betroffen eingestuft werden konnten. Für nach § 15 zulässige Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft ist gemäß § 44 (5) BNatSchG nur noch für alle europäischen Vogelarten<br />
und die Arten des Anh. IV FFH-RL eine einzelfallbezogene Betroffenheitsanalyse durchzuführen.<br />
Im vorliegenden Planungsfall gilt das für<br />
1. Großes Mausohr (Myotis myotis) 2. Großen Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
3. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 4. Kreuzkröte (Bufo calamita)<br />
5. Laubfrosch (Hyla arborea) 6. Feldlerche (Alauda arvensis)<br />
7. Eisvogel (Alcedo atthis) 8. Stieglitz (Carduelis carduelis)<br />
9. Kuckuck (Cuculus canorus) 10. Schafstelze (Motacilla flava)<br />
11. Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) 12. Rebhuhn (Perdix perdix)<br />
13. Grünspecht (Picus viridis) 14. Girlitz (Serinus serinus)<br />
Ergebnis der einzelfallbezogenen Prüfung ist, dass sich die lokalen Populationen der untersuchten<br />
Arten durch den Eingriff in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand nicht verschlechtern werden<br />
und die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen<br />
Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt. Ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 liegt<br />
auch im Zusammenhang mit Art. 5 VS-RL für keine Art vor.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 8
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Eine Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG sollte wegen des Eintretens der Verbotstatbestände<br />
des Art. 12 FFH-RL für ca. 3-5 Jahre lediglich für die Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />
pipistrellus) erwirkt werden.<br />
Lediglich national streng geschützte Arten wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen<br />
und sind hier auch nicht zu erwarten. Die Belange der besonders geschützten Arten werden mit<br />
Bezug auf § 15 und § 39 ff BNatSchG im Rahmen der Eingriffsregelung und der Erstellung des<br />
Kompensationskonzeptes berücksichtigt.<br />
In der folgenden Tabelle werden die möglichen Verbotsverletzungen und sich hieraus ergebende<br />
Rechtsfolgen noch einmal zusammengefasst:<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 9
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Tabelle 5: Tabelle der artenschutzrelevanten Arten mit Angaben zur Verbotsverletzung und sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen<br />
Betroffene Arten<br />
FFH VS-RL EG<br />
IV II I Art.4 Abs.2<br />
Schutzstatus RL Verbotsverletzung<br />
A B §1 Satz 1<br />
BArtSchV<br />
und §7<br />
BNatSchG<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 10<br />
§1 Satz 2<br />
BRD<br />
Hessen<br />
BNatSchG FFH-RL<br />
Capreolus capreolus (X) X X<br />
Erinaceus europaeus X D X X<br />
Lepus europaeus (X) 3 3 X X X<br />
Martes foina (X) X X X<br />
Mustela erminea (X) D X X X<br />
Mustela nivalis (X) V D X X<br />
§44<br />
§15<br />
Art. 12<br />
Art. 13<br />
Rechtsfolgen<br />
VS- Populationsökoindividuen- RL logische Folgen bezogene Folgen<br />
BNatSchG FFH<br />
Art. 5<br />
nein<br />
nein mit<br />
Maßnahme<br />
ja<br />
nein<br />
nein mit<br />
Maßnahme<br />
ja<br />
Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
des Teillebensraumes.<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
X X<br />
des Teillebensraumes.<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
X X<br />
des Teillebensraumes.<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
X X<br />
des Teillebensraumes<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
X X<br />
des Teillebensraumes<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
X X<br />
des Teillebensraumes X X<br />
§ 44<br />
§67<br />
§15<br />
§ 39<br />
Art.16<br />
VS-<br />
RL<br />
Art.5
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Betroffene Arten<br />
Schutzstatus RL Verbotsverletzung<br />
BArtSchV<br />
Rechtsfolgen<br />
und §7<br />
VS- Populationsökoindividuen- FFH VS-RL EG BNatSchG<br />
BNatSchG FFH-RL RL logische Folgen bezogene Folgen<br />
BNatSchG FFH<br />
IV II I Art.4 Abs.2<br />
A B §1 Satz 1<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 11<br />
§1 Satz 2<br />
BRD<br />
Sciururus vulgaris X X X<br />
Hessen<br />
§44<br />
§15<br />
Art. 12<br />
Art. 13<br />
Art. 5<br />
nein<br />
nein mit<br />
Maßnahme<br />
ja<br />
nein<br />
nein mit<br />
Maßnahme<br />
ja<br />
Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />
Maßnahme G2: Anpflanzung von<br />
Gehölzen (hochstämmig) X X<br />
Fledermäuse<br />
Tempolimit 70 km/h, es werden<br />
ausschließlich umweltfreundliche<br />
LED-Straßenlaternen eingesetzt, die<br />
die Lockwirkung auf Insekten deutlich<br />
X<br />
Myotis myotis X X X X 3 2 X X<br />
vermindern.<br />
Tempolimit 70 km/h, es werden<br />
ausschließlich umweltfreundliche<br />
LED-Straßenlaternen eingesetzt, die<br />
die Lockwirkung auf Insekten deutlich<br />
X<br />
Nyctalus noctula X X X 3 3 X X vermindern.<br />
Tempolimit 70 km/h, es werden<br />
ausschließlich umweltfreundliche<br />
LED-Straßenlaternen eingesetzt, die<br />
die Lockwirkung auf Insekten deutlich<br />
X X<br />
Pipistrellus pipistrellus<br />
Vögel<br />
X X X D 3 X X X vermindern.<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
X X X<br />
Alauda arvensis X V V X X bisher weniger geeigneter Brutplätze<br />
Maßnahme E1:Renaturierung der<br />
ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />
X X<br />
Alcedo atthis X X X V 3 X X X<br />
berg-Lohre<br />
Maßnahme G2: Gehölzanpflanzung<br />
mit Hochstämmen und Maßnahmen<br />
A2 und A3 (Einsaat mit Landschaftsrasen<br />
und extensive Pflege bzw.<br />
Sukzession). Maßnahme E1: Emsrenaturierung<br />
mit Entw. Naturnaher<br />
X X<br />
Carduelis carduelis X V X X Ufergehölzsäume<br />
Maßnahme G2: Gehölzanpflanzung<br />
mit Hochstämmen und Maßnahmen<br />
A2 und A3 (Einsaat mit Landschaftsrasen<br />
und extensive Pflege bzw.<br />
X X<br />
Cuculus canorus X X V V X X Sukzession). Maßnahme E1: Emsre- X X<br />
§ 44<br />
§67<br />
§15<br />
§ 39<br />
Art.16<br />
VS-<br />
RL<br />
Art.5
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Betroffene Arten<br />
Schutzstatus RL Verbotsverletzung<br />
BArtSchV<br />
Rechtsfolgen<br />
und §7<br />
VS- Populationsökoindividuen- FFH VS-RL EG BNatSchG<br />
BNatSchG FFH-RL RL logische Folgen bezogene Folgen<br />
BNatSchG FFH<br />
IV II I Art.4 Abs.2<br />
A B §1 Satz 1<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 12<br />
§1 Satz 2<br />
BRD<br />
Motacilla flava X X V X X<br />
Oenanthe oenanthe X X 2 1 X X<br />
Perdix perdix X 2 2 X X<br />
Picus viridis X X V X X<br />
Serinus serinus X V X X<br />
Hessen<br />
§44<br />
§15<br />
Art. 12<br />
Art. 13<br />
Art. 5<br />
nein<br />
nein mit<br />
Maßnahme<br />
ja<br />
nein<br />
nein mit<br />
Maßnahme<br />
ja<br />
Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />
naturierung mit Entw. Naturnaher<br />
Ufergehölzsäume<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
bisher weniger geeigneter Brutplätze<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
X X<br />
bisher weniger geeigneter Brutplätze<br />
Beruhigung der heute durch starke<br />
Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />
durch Abbindung eines viel genutzten<br />
Feldweges und dadurch Optimierung<br />
X X<br />
bisher weniger geeigneter Brutplätze<br />
Maßnahme E1 mit Entwicklung<br />
naturnaher Ufergehölze als neuem<br />
X X<br />
Lebensraum<br />
Maßnahme G2: Gehölzanpflanzung<br />
X X<br />
mit Hochstämmen. X X<br />
Reptilien<br />
Maßnahme E1:Renaturierung der<br />
ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />
X<br />
Anguis fragilis X V X X berg-Lohre X X<br />
Amphibien<br />
Maßnahme E1:Renaturierung der<br />
ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />
X<br />
Rana esculenta-Komplex X 3 3 X X berg-Lohre X X<br />
Tagfalter und Widderchen<br />
Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />
Landschaftsrasen) Maßnahme E1<br />
X<br />
Coenonympha pamphilus X X X Renaturierung der Ems<br />
Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />
X X<br />
Lycaena icarus X X X Landschaftsrasen) X X<br />
§ 44<br />
§67<br />
§15<br />
§ 39<br />
Art.16<br />
VS-<br />
RL<br />
Art.5
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Betroffene Arten<br />
Schutzstatus RL Verbotsverletzung<br />
BArtSchV<br />
Rechtsfolgen<br />
und §7<br />
VS- Populationsökoindividuen- FFH VS-RL EG BNatSchG<br />
BNatSchG FFH-RL RL logische Folgen bezogene Folgen<br />
BNatSchG FFH<br />
IV II I Art.4 Abs.2<br />
A B §1 Satz 1<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 13<br />
§1 Satz 2<br />
BRD<br />
Libellen X X X<br />
Aeschna cyanea X X X<br />
Ischnura elegans X X X<br />
Hessen<br />
§44<br />
§15<br />
Art. 12<br />
Art. 13<br />
Art. 5<br />
nein<br />
nein mit<br />
Maßnahme<br />
ja<br />
nein<br />
nein mit<br />
Maßnahme<br />
ja<br />
Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />
Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />
Landschaftsrasen) Maßnahme E1<br />
Renaturierung der Ems<br />
Maßnahme E1:Renaturierung der<br />
ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />
X X<br />
berg-Lohre<br />
Maßnahme E1:Renaturierung der<br />
ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />
X X<br />
berg-Lohre X X<br />
Laufkäfer<br />
Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />
Landschaftsrasen) Maßnahme E1<br />
X<br />
Carabus auatus X X X Renaturierung der Ems<br />
Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />
Landschaftsrasen) Maßnahme E1<br />
X X<br />
Carabus cancellatus X X X Renaturierung der Ems X X<br />
§ 44<br />
§67<br />
§15<br />
§ 39<br />
Art.16<br />
VS-<br />
RL<br />
Art.5
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Bezug nehmend auf §§ 1 und 15 BNatSchG wurden für die geschützten Arten Vermeidungs-,<br />
Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des LBP vorgesehen, die im Einzelnen<br />
in Tabelle 5 aufgeführt sind.<br />
Für die europarechtlich geschützte Zwergfledermaus (Anh. IV der FFH-RL), für die durch die<br />
CEF-Maßnahme A 4 nur eine zeitlich begrenzte Verletzung der Verbotstatbestände des Art. 12<br />
vorliegt, wurden die Ausnahmevoraussetzungen des Art. 16 FFH-RL geprüft. Es ist anzunehmen,<br />
dass der günstige Erhaltungszustand der Population im betroffenen Raum trotz des Eingriffes<br />
gewahrt bleibt. Außerdem dürfen jedoch nach Art. 16 FFH-RL keine anderweitig zufrieden<br />
stellenden Lösungen gegeben sein, was durch die im Zuge der UVS durchgeführte Alternativenprüfung<br />
belegt ist (BPG 2004). Schließlich wurden zwingende Gründe des überwiegend<br />
öffentlichen Interesses einschließlich wirtschaftlicher Art nachgewiesen. Da diese drei Konditionen<br />
gegeben sind, sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erfüllt<br />
(BPG 2008).<br />
Die lokalen Populationen aller betroffenen Tierarten werden trotz der Ausnahmeregelung, die<br />
nur für die Zwergfledermaus notwendig ist, ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand<br />
verbleiben (BPG 2008). Tötungen werden weitestgehend vermieden, das Restrisiko<br />
liegt für alle Arten im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos. Außerdem wurde im Rahmen<br />
der Artenschutzprüfung nachgewiesen, dass die ökologische Funktionalität der betroffenen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.<br />
5 FFH-Verträglichkeit<br />
Die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> verläuft im Umfeld des FFH-Gebietes „Untere Eder“ (Natura<br />
2000-Nummer 4822-304) und des Vogelschutzgebietes „Ederaue“ (Natura 2000-Nummer<br />
4822-402). Für beide Gebiete ist 2004 eine FFH-Vorprüfung erstellt worden, mit der die Frage<br />
geklärt wurde, ob durch die Realisierung der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> die Erhaltungsziele der<br />
beiden Schutzgebiete beeinträchtigt werden (BPG 2004).<br />
Ergebnis der FFH-Vorprüfungen ist, dass es durch die Verwirklichung der Ortsumgehung zu<br />
keinen Beeinträchtigungen der für die Schutzgebiete festgesetzten Erhaltungsziele kommen<br />
wird, da die Ortsumgehung außerhalb der Schutzgebietsflächen verläuft und der Abstand zwischen<br />
neuem Verkehrsweg und der an der K 145 (Altenburger Straße) verlaufenden Schutzgebietsgrenzen<br />
mit ca. 300 m hinreichend groß ist, um betriebsbedingte Wirkungen auszuschließen.<br />
Bei einem Verkehrsaufkommen von weniger als 10.000 Kfz wird von Belastungsbändern<br />
bis 100 m beiderseits der Straße ausgegangen<br />
Im ackerbaulich geprägten Untersuchungsraum des LBP ist von den unter den Erhaltungszielen<br />
aufgeführten Tierarten der Eisvogel (Alcedo atthis) in einem am Rand des Untersuchungsraumes<br />
gelegenen Abgrabungsgewässer und als seltener Nahrungsgast in der Gartenstadt nachgewiesen<br />
worden. Somit kommt es zu geringfügigen Zerschneidungseffekten für diese Art.<br />
Als Kompensation sind die Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
(E1) und die Schaffung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong> vorgesehen. Diese Maßnahmenflächen<br />
liegen innerhalb des FFH-Gebietes „Untere Eder“ (Natura 2000-Nummer 4822-<br />
304) und des Vogelschutzgebietes „Ederaue“ (Natura 2000-Nummer 4822-402). Auch für die<br />
Maßnahmenplanung wurde 2011 eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Beeinträchtigungen der für<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 14
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
die beiden Schutzgebiete festgesetzten Erhaltungsziele sind nicht zu erwarten, da die Maßnahme<br />
zur Aufwertung eines durch intensive Umweltnutzungen vorbelasteten Auenbereiches führt.<br />
6 Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
6.1 Schutzgut Geologie / Boden<br />
Im Planungsraum der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> stehen ausschließlich junge Gesteine der Erdneuzeit<br />
(Känozoikum) mit Ablagerungen des Tertiärs und des Quartärs an. Die jüngsten Sedimente<br />
finden sich auf dem nahezu ebenen und grundwasserbeeinflussten Talboden der Ederaue.<br />
In der Flussaue sind Auelehme, Kiese und Sande des Holozäns großflächig abgelagert<br />
worden. In der Talweitung südwestlich der Basaltkuppe der Felsburg befinden sich auf einer<br />
Fläche von 0,5 km² Vorkommen von mineralischen Wiesentonen sowie organische Torf- und<br />
Moorablagerungen (Niedermoortorfe) von geringer Mächtigkeit. Der Sonderstandort mit Vorkommen<br />
seltener Lockergesteine und organogener Sedimente ist infolge der Überbauung mit<br />
Siedlungsflächen (Gärten, Schule etc.) und der Entwässerung der Standorte weitgehend zerstört.<br />
Das Flusssystem von Eder und Schwalm hat im Eiszeitalter (Pleistozän) u. a. bei <strong>Felsberg</strong> eine<br />
Schotterterrasse mit stellenweise großer Mächtigkeit der abgelagerten Lockergesteine geschaffen.<br />
Die Schotterterrasse überdeckt im UG die schwach geneigten Hangfüße und Hangzonen<br />
westlich der Lohrer Straße (L 3426) und an der Niedervorschützer Straße (L 3220). Sie beinhalten<br />
Kiese, sandige und schwere Lehme sowie Gerölle des rheinischen Schiefergebirges (Kieselschiefer,<br />
Hornstein, Grauwacken und Diabase). Die an der Oberfläche anstehenden Sedimente<br />
bestehen aus Lehmen, die mit Schottern einheimischer Gesteine durchsetzt sind. Die<br />
Schotterterrassen am Kronen-Berg sind von ebenfalls im Eiszeitalter abgelagertem Lösslehm<br />
überdeckt. (BLANCKENHORN 1917).<br />
Das Plangebiet lässt sich bezüglich der Vorkommen der Bodeneinheiten ebenfalls in zwei Bereiche<br />
untergliedern:<br />
• In dem nahezu ebenen Auenbereich der Eder haben sich mittel bis tiefgründige, lehmreiche Böden mit mehr<br />
oder weniger starkem Grundwassereinfluss entwickelt, die sich vielfach durch eine hohe Bodenfruchtbarkeit<br />
auszeichnen.<br />
• In den westlich der Lohrer Straße (L 3426) anschließenden Hangbereichen dominieren Vorkommen von flach-<br />
bis mittelgründigen Braunerden mit geringem Basengehalt, die sich auf den sandig kiesigen Substraten der<br />
Flussterrassen entwickelt haben. In kleinen Mulden und an schwach geneigten Hangbereichen treten auch mittel-<br />
bis tiefgründige Lössböden mit mittlerem Basengehalt auf.<br />
Die Bodenkarte von Hessen im Maßstab 1:50.000 (HLUG 1999, 2002) stellt für das Plangebiet<br />
Vorkommen folgender Bodeneinheiten dar.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Tabelle 6: Bodeneinheiten im Planungsraum<br />
Böden mit geringer bis mittlerer Entwicklungstiefe<br />
Braunerden aus 3 bis 7 dm Fließerde (Hauptlage) über Fließschutt (Basislage) mit Terrassensediment (Pleistozän) oder<br />
Anstehendem, Bodeneinheit 108<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Vorkommen im Hangbereich zwischen der Niedervorschützer Straße (L 3220) und dem<br />
Gewerbegebiet an der Sälzer Straße, Gudensberger Höhe nördlich der L 3220 (Blatt 1)<br />
Feinboden: sandig lehmiger Schluff über reinem Sand, 2-10 Vol.% Kies und Steine<br />
Trophie, Ertragspotential: mesotroph, mittel (nFKdB(mm) 123 – 127)<br />
Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet<br />
Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
Böden mit mittlerer bis großer Entwicklungstiefe<br />
Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden aus 3 bis 6 dm Fließerde (Hauptlage) über 3 bis 8 dm Fließerde (Mittellage)<br />
über Fließschutt (Basislage) mit Terrassensediment (Pleistozän), Bodeneinheit 109<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Hangfüße am Kronen-Berg westlich und im Umfeld der Lohrer Straße (L 3426), Blatt 1<br />
Feinboden: stark toniger Schluff über mittel schluffigem Ton und mittel sandigem Lehm<br />
Trophie, Ertragspotential: eutroph, hoch (nFKdB(mm) 169-178)<br />
Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet, in geringem Umfang intensive Grünlandnutzung (Weidefläche)<br />
Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
Kolluvisole mit Pseudogley-Kolluvisolen aus 4 bis 10 dm Kolluvialsand oder –lehm (Holozän) über fluviatilen Sedimenten<br />
(Holozän) oder Fließerden (Hauptlage und/oder Mittellage), örtlich Fließschutt (Basislage) mit Tonmergel (Tertiär),<br />
Bodeneinheit 113<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Vorkommen in kleinen Mulden am Hangbereich zwischen der Niedervorschützer Straße<br />
(L 3220) und dem Gewerbegebiet an der Sälzer Straße, Gudensberger Höhe nördlich der L 3220, Mulde an der Sälzer Straße<br />
(Blatt 1)<br />
Feinboden: schwach lehmiger Sand; 2-10 Vol.% Kies und Steine<br />
Trophie, Ertragspotential: mesotroph, hoch (nFKdB(mm) 152-155)<br />
Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet, in sehr geringem Umfang intensive Grünlandnutzung<br />
(Weidefläche)<br />
Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
Böden mit Auendynamik im Untergrund<br />
Gley-Parabraunerden mit Auenparabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden aus 6 bis > 10 dm Hochflutsediment<br />
(Pleistozän) oder Auensediment (Holozän) über Terrassensand (Pleistozän), Bodeneinheit 390<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Im Plangebiet zwei Vorkommen: Altenburger Feld beiderseits der Lohrer Straße (L 3426;<br />
Blatt 1 und 2) sowie Landwirtschaftsflächen und Kleingärten östlich der Unteren Birkenallee und südlich des Ederweges (Blatt 2<br />
und 3)<br />
Feinboden: schwach toniger Schluff über mittel tonigem Lehm<br />
Vernässungsgrad: mittel vernässt (Grundnässe); schwacher bis mittlerer Grundwassereinfluss, Grundwasserschwankungsbereich<br />
in 8 bis 11 dm Tiefe<br />
Trophie, Ertragspotential: eutroph, sehr hoch (nFKdB(mm) 191 – 200)<br />
Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet, in geringerem Umfang intensive Grünlandnutzung (Weidefläche),<br />
Kleingartennutzung, in sehr geringem Umfang als Wald (Kleinwald Lohrer Straße)<br />
Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch landwirtschaftliche Nutzung, Anlage naturferner Nadelholz-<br />
Forsten<br />
Grundwasserbeeinflusste Böden<br />
Vega mit Gley-Vega aus 4 bis > 20dm Auenschluff und / oder –ton über Auenlehm oder Auenton (Holozän), Bodeneinheit<br />
38<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: großflächige Vorkommen in der Ederaue östlich des Felsburgstadions, weitere Vorkommen<br />
südlich und westlich des Stadions (Blätter 2 und 3)<br />
Feinboden: schluffiger Lehm, mittel toniger Schluff<br />
Vernässungsgrad: schwach vernässt<br />
Trophie, Ertragspotential: eutroph; sehr hoch (nFKdB(mm) >211)<br />
Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet<br />
Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch intensive Ackernutzung<br />
Auengleye mit Nassgleyen und Pseudogley-Auengleyen aus >8-10 dm Auenschluff, -lehm und/oder Ton über Flusssand<br />
(Holozän) und Terrassensand (Pleistozän), Bodeneinheit 471<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: In einer Randsenke der Ederaue, die sich im Bereich der Reithalle und des Altenburger<br />
Feldes erstreckt (Blatt 2)<br />
Feinboden: stark toniger Schluff über mittel schluffigem Ton<br />
Vernässungsgrad: sehr stark vernässt; Grundwasser längere Zeit im Wurzelbereich hoch anstehend<br />
Trophie, Ertragspotential: eutroph, mittel (nFKdB(mm) 197-205)<br />
Bodennutzung im Plangebiet: Acker und intensiv bewirtschaftetes Grünland<br />
Vorbelastungen: starke Überprägung der Bodeneigenschaften durch Entwässerung und intensive landwirtschaftliche Nutzung<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Gley, Nassgley (eigene Einstufung)<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Kleinflächiges Vorkommen in einem kleinen Waldgebiet westlich der Lohrer Straße<br />
(L 3426), Blatt 1<br />
Feinboden: k. A.<br />
Vernässungsgrad: sehr stark vernässt; Grundwasser längere Zeit im Wurzelbereich hoch anstehend (Bachursprungsgebiet)<br />
Trophie, Ertragspotential: mesotroph<br />
Bodennutzung im Plangebiet: Laubwald (Erlensumpfwald, Neuanlage von Auwald / Bruchwald)<br />
Vorbelastungen: Anlage von Wasserabzugsgräben, Anlage einer Brunnenanlage mit Zufahrtsweg im grundwassergeprägten<br />
Bereich<br />
Sonstige<br />
Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Ortslage <strong>Felsberg</strong> und Gewerbegebiet an der Sälzer Straße, Aussiedlerhöfe im Altenburger<br />
Feld; bestehende Verkehrswege: L 3220, L3426, asphaltierte Feldstraßen in der Ederaue<br />
Vorbelastungen: Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und starke Überprägung der Böden im Bereich der innerörtlichen Grünflächen<br />
und Gärten. Vollständiger Verlust aller Bodenfunktionen auf überbauten und versiegelten Flächen.<br />
Gewässer<br />
Verbreitung im Untersuchungsraum: Quellenteich im Naherholungsgebiet <strong>Felsberg</strong> (renaturierte Kiesabbaufläche), nur mit einer<br />
Teilfläche im Untersuchungsgebiet (Blatt 3)<br />
6.1.1 Vorbelastungen der Böden<br />
Im Plangebiet existieren infolge der intensiven Umweltnutzungen und der bestehenden Siedlungs-<br />
und Verkehrsflächen keine unbeeinträchtigten Böden mehr. Im Bereich der Ortslage befinden<br />
sich zudem hochgradig versiegelte und überbaute Bereiche, in denen die Bodenfunktionen<br />
vollständig erloschen sind. Durch die sehr intensive Bewirtschaftung und die regelmäßigen<br />
Umbrüche ist die Horizontierung der landwirtschaftlich genutzten Böden zumindest in den oberen<br />
Bodenschichten gestört. Die Lebensraumfunktion ist durch die Einträge von Düngern und<br />
Pflanzenschutzmitteln beeinträchtigt. Durch regelmäßige Düngergaben und die Entwässerung<br />
grundwassergeprägter Böden sind Unterschiede zwischen den verschiedenen Bodeneinheiten<br />
weitgehend nivelliert.<br />
Grundsätzlich sind die Böden beiderseits der Straßen des Plangebietes durch verkehrsbedingte<br />
Schadstoffeinträge (z. B. Reifen- und Fahrbahnabrieb, Auftausalzen und Ölrückständen, Stickoxide)<br />
über den Luft- und Spritzwasserpfad beeinträchtigt. Wegen des relativ geringen Fahrzeugaufkommens<br />
auf den lokal und regional bedeutsamen Kreis- und Landesstraßen sind die<br />
Beeinträchtigungszonen aber nicht besonders breit.<br />
Die ehemaligen Niedermoorvorkommen und die Nassgleye im Bereich der Reithalle und dem<br />
Altenburger Feld sind durch Überbauung zerstört worden oder haben infolge Entwässerung und<br />
intensiver Nutzung ihre besondere Lebensraumfunktion verloren.<br />
Im Kleinwald an der Lohrer Straße werden Bodenfunktionen durch die Anlage naturferner Fichten-Forsten<br />
(Bildung von Moderhumus) und die Anlage von Wasserabzugsgräben in grundwassergeprägten<br />
Bereichen beeinträchtigt (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004).<br />
6.1.2 Bewertung der Funktion und Eigenschaften des Bodens<br />
Die Bedeutungseinstufung des Schutzgutes Boden erfolgt anhand der Kriterien natürliche Ertragsfunktion,<br />
biotische Lebensraumfunktion, physiko-chemische Filterfunktion und Natürlichkeitsgrad.<br />
Mit Ausnahme der biotischen Lebensraumfunktion liegt den Einzelbewertungen ein<br />
fünfstufiger Bewertungsrahmen mit den Wertstufen sehr hoch, hoch, mittel, gering (nachrangig)<br />
und sehr gering (nachrangig) zu Grunde. Bei der biotischen Lebensraumfunktion wird nur von<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Natur aus seltenen Sonderstandorten mit besonderen Standortfaktoren eine sehr hohe Bedeutung<br />
zugewiesen.<br />
Die Schwerpunkte dieser Vorkommen liegen in den östlich der Lohrer Straße (L 3426) gelegenen,<br />
nahezu ebenen Auenbereichen der Eder und an den flacheren, lössüberdeckten Hangfüßen<br />
westlich der Landesstraße. In den stärker geneigten Hangzonen der nördlich des Gewerbegebietes<br />
gelegenen Kiesrücken treten hingegen nur Böden mit einer mittleren Bedeutung der<br />
Ertragsfunktion auf.<br />
Im Untersuchungsraum ist nur ein sehr kleinflächiges Vorkommen von naturnahen Böden nachgewiesen<br />
worden, der bezüglich des Kriteriums Natürlichkeitsgrad eine sehr hohe Bedeutung<br />
besitzt. In dem westlich der Lohrer Straße gelegenen Waldgebiet befinden sich Sonderstandorte<br />
mit starkem Grundwassereinfluss, auf denen sich ein naturnaher Sumpfwald entwickelt hat. Die<br />
Vorkommen von Auen- und Nassgleyen (Bodeneinheit 471) in der Ederaue sind hingegen nicht<br />
als Sonderstandort eingestuft worden, da durch die dauerhafte und tiefgreifende Entwässerung,<br />
die intensive landwirtschaftliche Nutzung und die Überbauung von Teilbereichen des Vorkommens<br />
der oberflächennahe Grundwassereinfluss verloren gegangen ist. Bei den übrigen Auenböden<br />
des Edertales handelt es sich bezüglich des Grundwassereinflusses um mittlere Standorte<br />
ohne oberflächennahen Grundwassereinfluss, die einer potenziellen Auendynamik unterliegen.<br />
Die Speicher- und Reglerfunktion der Böden des Plangebietes ist anhand der physikochemischen<br />
Filterfunktion ermittelt worden. Im Bereich der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong><br />
dominieren schluff- und lehmreiche Böden, die bezüglich der Fähigkeit des Bodens, Stoffe anzulagern<br />
und abzupuffern, mehrheitlich eine hohe Bedeutung besitzen. Nur in den Hangzonen<br />
nördlich des <strong>Felsberg</strong>er Gewerbegebietes nehmen Böden mit einer mittleren Bedeutung des<br />
physiko-chemischen Filtervermögens größere Areale ein.<br />
Wegen der besonderen Fruchtbarkeit unterliegen die Böden des Planungsraumes mehrheitlich<br />
einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Mit dieser Bewirtschaftung gehen mehr oder weniger<br />
intensive Überprägungen von Standorteigenschaften und Bodenprofilen einher, so dass<br />
die Böden nur einen mittleren Natürlichkeitsgrad aufweisen. Große Flächen werden zudem von<br />
Böden in Siedlungsbereichen eingenommen, die wegen der starken bis sehr starken Überprägung<br />
nur einen geringen bis sehr geringen Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />
Im Auenbereich der Eder treten vorwiegend lehm- und tonreiche Böden auf, die eine hohe bis<br />
sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung (Beeinträchtigung des Wasser- und Lufthaushaltes<br />
durch Dichtlagerung) aufweisen. Durch Verdichtung sind insbesondere die Böden im<br />
Bereich der Arbeitsstreifen neben der geplanten Ortsumgehung bedroht. Die sandreichen Böden<br />
in den Hangbereichen westlich der Lohrer Straße besitzen nur eine mittlere Empfindlichkeit<br />
gegenüber Bodenverdichtung.<br />
6.2 Wasserhaushalt<br />
6.2.1 Fließgewässer<br />
Im UG befinden sich nur wenige Fließgewässer und Gräben mit geringer Wasserführung, von<br />
denen nur die Sülzelache im Rahmen der hess. Gewässerstrukturgütekartierung erfasst und<br />
bewertet worden ist (HMULF 1999). Zum biologischen Gewässerzustand (HLUG 2000) liegen<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
aber keine Angaben vor. Die Eder liegt bereits außerhalb des Untersuchungsgebietes und ist<br />
von der geplanten Umgehung ca. 600 m entfernt.<br />
Die geplante Ortsumgehung quert den überwiegend ackerbaulich genutzten Auenbereich der<br />
Eder, wobei das festgesetzte Überschwemmungsgebiet aber erst nordwestlich des Felsburgstadions<br />
durchfahren wird.<br />
Tabelle 7: Fließgewässerstrecken im Planungsraum<br />
Namenloses Fließgewässer in der Sälzer Straße (Blatt 1 und 2, Querung bei Bau-km 0+466)<br />
Beschreibung: Grabenartig ausgebautes Fließgewässer mit schmalen Krautsäumen und einer Obstbaumreihe an der Sälzer Straße.<br />
Fließgewässer im Bereich der Siedlungsflächen auf einer Länge von rund 190 m verrohrt. Fortsetzung des kleinen Fließgewässers<br />
an der Straße „An der Reithalle“. Dieser Abschnitt ist ebenfalls grabenartig ausgebaut und weist bis auf eine Kopfweidengruppe<br />
und einzelne Bäume keine Gehölze auf.<br />
Strukturgüte: Strukturgüteklasse 6 und 7 (sehr stark verändert und vollständig verändert). Das Qualitätsziel für Fließgewässer in<br />
der freien Landschaft wird nicht erreicht (Strukturgüteklasse 3)<br />
Vorbelastungen: Unterbrechung des Fließgewässerverbundes durch die Verrohrung im Siedlungsbereich, sehr große Profiltiefe,<br />
Randstreifen besitzen eine unzureichende Breite, schädliche Umfeldnutzungen (Acker, Straße), Ufergehölze fehlen, Unterbrechung<br />
des Gewässerverbundes durch Verrohrung in der Ortslage, Ausbreitung von Neophyten an den Laufstrecken bei der Reithalle<br />
(Impatiens glandulifera).<br />
Bedeutung: gering (nachrangig), verrohrter Abschnitt: sehr gering (nachrangig)<br />
Sülzelache im Altenburger Feld (Blatt 1 und 2, Querung bei Bau-km 0+881)<br />
Beschreibung: Das Ursprungsgebiet der Sülzelache liegt im Waldgebiet östlich der Lohrer Straße (L 3426). Das kleine Fließgewässer<br />
ist grabenartig ausgebaut. Auf den Randstreifen oberhalb der Reithalle stockt eine Baumreihe mit älteren Eschen (Fraxinus<br />
excelsior). Im Bachlauf Kleinröhricht mit Brunnenkresse-Gesellschaft. Ab dem <strong>Felsberg</strong>er Freibad ist die Sülzelache verrohrt.<br />
Strukturgüte: Strukturgüteklasse 6 (sehr stark verändert). Qualitätsziel für Fließgewässer in der freien Landschaft wird nicht erreicht<br />
(Strukturgüteklasse 3).<br />
Vorbelastungen: Beeinträchtigung der Fließgewässer- und Lebensraumfunktion durch den grabenartigen Ausbau. Uferrandstreifen<br />
mit unzureichender Breite. Abschnitte ohne Ufergehölze. Sohlsubstrat mit Schlamm und Schlick. Uferverbau. Schädliche Umfeldstrukturen<br />
(Wege, Feldstraßen). Unterbrechung des Fließgewässerverbundes durch die Verrohrung im Bereich der Ortslage<br />
<strong>Felsberg</strong>.<br />
Bedeutung: mittel<br />
Wasserabzugsgraben an der Reithalle (Blatt 2, Querung bei Bau-km 1+110)<br />
Beschreibung: Periodisch Wasser führender, verkrauteter Wasserabzugsgraben an einem Wirtschaftsweg. Auf den Grabenböschungen<br />
haben sich an einzelnen Abschnitten Gebüsche frischer, basenarmer Standorte entwickelt. Der krautige Bewuchs der<br />
Böschungen wird von Pflanzen stickstoffreicher Standorte wie der Brennnessel (Urtica dioica) dominiert.<br />
Strukturgüte: keine Einstufung<br />
Vorbelastungen: Beeinträchtigung des Landschaftswasserhaushaltes durch Entwässerung des Auenbereiches und Absenkung des<br />
Grundwasserspiegels (große Profiltiefe)<br />
Bedeutung: nachrangig<br />
Wasserabzugsgraben am Kirchweg (Blatt 2; Querung bei Bau-km 1+269)<br />
Beschreibung: Neben dem in der Ederaue gelegenen Weg verlaufender, periodisch Wasser führender Graben. An dem Grabenufer<br />
stocken junge Laubbäume und kleinflächige Gebüsche. In den vergangenen Jahren sind die an dem Graben gepflanzten<br />
standortfremden Hybrid-Pappeln bis auf wenige Bäume beseitigt worden. Der krautige Uferbewuchs besteht aus artenarmen Ruderalfluren<br />
frischer bis feuchter und sehr stickstoffreicher Standorte, die von Nitrophyten wie der Brennnessel (Urtica dioica) dominiert<br />
werden. Arten der grabenbegleitenden Gehölzbestände: Esche (Fraxinus excelsior), Feldahorn (Acer campestre), Eiche<br />
(Quercus spec.), Schlehe (Prunus spinosa), Weide (Salix spec.), Ahorn (Acer spec.), Hänge-Birke (Betula pendula).<br />
Strukturgüte: keine Einstufung<br />
Vorbelastungen: Beeinträchtigung des Landschaftswasserhaushaltes durch Entwässerung des Auenbereiches und Absenkung des<br />
Grundwasserspiegels (große Profiltiefe)<br />
Bedeutung: gering (nachrangig)<br />
Wasserabzugsgraben am Ederauenweg südlich des Felsburgstadions (Blatt 2; Querung bei Bau-km 1+565)<br />
Beschreibung: An einem Wirtschaftsweg gelegener Graben mit periodischer Wasserführung, verkrauteten Säumen und Gehölzpflanzungen.<br />
Bei den Gehölzpflanzungen handelt es sich um eine Baumreihe mit Mehlbeeren (Sorbus aria agg.) und weiteren<br />
Laubbäumen sowie um Gebüsche frischer und basenarmer Standorte. Auf der Grabensohle wächst die Gelbe Schwertlilie (Iris<br />
pseudacorus) mit wenigen Exemplaren.<br />
Strukturgüte: keine Einstufung<br />
Vorbelastungen: Beeinträchtigung des Landschaftswasserhaushaltes durch Entwässerung des Auenbereiches und Absenkung des<br />
Grundwasserspiegels (große Profiltiefe)<br />
Bedeutung: gering (nachrangig)<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
6.2.1.1 Bewertung der Fließgewässer<br />
Für die Bedeutungseinstufung wird die Gewässerstrukturgütekartierung mit ihrem vierstufigen Bewertungsrahmen<br />
verwendet: (Strukturgüteklasse 1-2 = sehr hoch; Strukturgüteklasse 3-4 = hoch, Strukturgüteklasse 5-6 = mittel,<br />
Strukturgüteklasse 7 = nachrangig).<br />
Im UG befinden sich nur zwei naturferne Fließgewässerstrecken, von denen lediglich die Sülzelache<br />
eine mittlere Bedeutung besitzt. Dem zweiten Fließgewässer und den in der Aue gelegenen<br />
Gräben ist bezüglich der Strukturgüte und Naturnähe nur eine geringe (nachrangige) Bedeutung<br />
zuzusprechen.<br />
Das Hochwassergebiet der Ederaue wird von der geplanten Ortsumgehung ab dem Bau-km<br />
0+900 (Blatt 1, im Bereich der Sülzelache) durchfahren. Eine bestehende Flutmulde wird westlich<br />
des Teichweges bei Bau-km 2+220 (Blatt 3) gequert. Im Untersuchungsraum wird die Gebietsretention<br />
der Ederaue durch die intensive Ackernutzung und die mehr oder weniger hochgradig<br />
versiegelten Siedlungsflächen beeinträchtigt.<br />
6.2.2 Stillgewässer<br />
Im Untersuchungsgebiet befindet sich außerhalb der Wirkzone des Vorhabens nur eine sehr<br />
kleine Teilfläche eines Stillgewässers, das zu einem renaturierten und als Naherholungsgebiet<br />
genutzten Kiesabbaugebiet in der Ederaue südlich von <strong>Felsberg</strong> gehört.<br />
Tabelle 8: Stillgewässer im Planungsraum<br />
Quellenteich im Naherholungsgebiet <strong>Felsberg</strong> (Blatt 2)<br />
Beschreibung: Naturnah gestaltetes und als Angelgewässer genutztes Abgrabungsgewässer (Flächengröße ca. 0,80 ha) mit Ufergehölzsäumen,<br />
Neuanlagen von Ufergehölzen und Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte und kleinflächigen Röhrichtbeständen.<br />
Pflanzen und Tiere: Schwanenblume (Butomus umbellatus), Spreizender Wasserhahnenfuß (Ranunculus circinatus), Eisvogel<br />
(Alcedo atthis), Wasserfrosch (Rana esculenta-Komplex)<br />
Vorbelastungen: unzureichend breite Uferrandstreifen, störende Umfeldnutzungen (Ackerbau), Beeinträchtigung der Biotopfunktion<br />
durch Nutzfischbesatz und Freizeitnutzung<br />
6.2.2.1 Bewertung der Stillgewässer<br />
Den Abgrabungsgewässern in der Ederaue ist in der UVS zur Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wegen<br />
der Retentionsfunktion und der Natürlichkeit von Gewässermorphologie und Ufervegetation eine<br />
hohe bis sehr hohe Bedeutung zugewiesen worden.<br />
6.2.3 Quellen und quellähnliche Grundwasseraustritte<br />
Im Untersuchungsraum der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> sind keine Quellen nachgewiesen worden.<br />
In der westlich der Lohrer Straße (L 3426) gelegenen Waldfläche befinden sich grundwassergeprägte<br />
Bereiche mit einem kleinflächigen Erlensumpfwald und Neuanlagen von Sumpfwäldern,<br />
die zum Ursprungsgebiet der Sülzelache gehören und nur teilweise im Untersuchungsraum liegen.<br />
Unter den Vorbelastungen sind die Anlage von Wasserabzugsgräben und eines Weges im<br />
Bereich der Nassstelle sowie naturferner Nadelholzforsten im Umfeld anzuführen. Die oberhalb<br />
der Nassstelle gelegenen Hangbereiche unterliegen einer intensiven Ackernutzung.<br />
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6.2.3.1 Bewertung der Quellen und quellähnlichen Grundwasseraustritte<br />
Bei dem grundwassergeprägten Bachursprungsgebiet handelt es sich um einen von Natur aus<br />
seltenen Sonderstandort mit einer besonderen biotischen Lebensraumfunktion. Daher wird dieser<br />
Fläche eine sehr hohe Bedeutung zugewiesen.<br />
6.2.4 Grundwasserverhältnisse<br />
6.2.4.1 Hydrogeologische Übersicht<br />
Im Umfeld der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> befinden sich keine Wasserschutzgebiete.<br />
Der im Kleinwald an der Lohrer Straße (L 3426) gelegene Förderbrunnen wird nicht für die<br />
Trinkwassergewinnung genutzt. Im Entwurf des Regionalplanes Nordhessen 2006 (RP KASSEL<br />
2006) sind in diesem Bereich keine „Bereiche für den vorbeugenden Grundwasserschutz“ dargestellt.<br />
Das Plangebiet liegt in der Hydrogeologischen Großeinheit „Niederhessische Senke und Röt-<br />
Muschelkalk-Gebiet nördlich des Kasseler Grabens“ und wird folgenden hydrogeologischen<br />
Einheiten grundwasserleitender Gesteine zugeordnet:<br />
• 2.1 Tertiäre Sedimente der Niederhessischen Senke und<br />
• 2.3 Tone und Sande des Pliozäns und des Quartärs in der Ederniederung (DIEDERICH et al.1991)<br />
Im Planungsraum verläuft die Grenze zwischen den beiden Untereinheiten im Bereich der Lohrer<br />
Straße (L 3426). Die westlich und nördlich der Straße gelegenen Hangbereiche am Kronen-<br />
Berg und der Gudensberger Höhe gehören der Untereinheit 2.1 an. In der Niederhessischen<br />
Senke liegt das Hauptgrundwasserstockwerk in Folgen des Mittleren Buntsandsteins, die unter<br />
den Sedimenten des Tertiärs lagern (Kluftgrundwasserleiter). Die mittlere Grundwasserergiebigkeit<br />
liegt bei 5-15 l/s pro Bohrung im Hauptwasserstockwerk. Das Hauptgrundwasserstockwerk<br />
befindet sich unter einer mächtigen, schwer- bis undurchlässigen Überdeckung. Die hochgelegenen<br />
plio- und pleistozänen Terrassen der Eder führen kein nutzbares Grundwasser, da sie<br />
über dem Vorflutniveau liegen. In der Ederaue bei <strong>Felsberg</strong> bestehen die grundwasserleitenden<br />
Gesteine aus Sanden und kiesigen Sanden sowie Tonen und Sanden des Pliozäns und Quartärs<br />
(Porengrundwasserleiter). Die mittlere Grundwasserergiebigkeit liegt bei 2-5 l/s pro Bohrung<br />
im Hauptwasserstockwerk. Die quartären Lockergesteine des Edertales mit meist nur geringem<br />
Flurabstand des Grundwassers und geringmächtigen Deckschichten sind gegen Verschmutzung<br />
teilweise empfindlich.<br />
Der Untersuchungsraum der Umgehung <strong>Felsberg</strong> liegt in einem Gebiet mit örtlich erhöhten Eisen,<br />
Mangan- und Sulfatgehalten. Erhöhte Eisen- und Mangangehalte treten vor allem in Bereichen<br />
mit sauerstoffzehrenden organischen Ablagerungen wie Braunkohlen oder Torfen auf<br />
(HMILFN 1995).<br />
Im Edertal bei <strong>Felsberg</strong> ist von einer wegen des sehr hohen Direktabflusses und den unter dem<br />
Jahresmittel von 600 mm liegenden Niederschlägen von einer sehr geringen bis negativen<br />
Grundwasserneubildungsrate auszugehen.<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
6.2.4.2 Bewertung des Grundwassers<br />
In der hydrogeologischen Karte der Standortkarte von Hessen (HMILFN 1995) liegt für die<br />
Grundwasserergiebigkeit eine Abschätzung anhand einer fünfstufigen Skala vor. Die Einstufung<br />
der Verschmutzungsempfindlichkeit erfolgt ebenfalls anhand eines mehrstufigen Bewertungsrahmens.<br />
Die Einstufung der Bedeutung und Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen im<br />
Plangebiet erfolgt direkt auf dieser Grundlage.<br />
Tabelle 9: Bedeutung und Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen<br />
Bereiche innerhalb des Untersuchungsgebietes Ergiebigkeit Bedeutung Empfindlichkeit<br />
Kronen-Berg und Gudensberger Höhe westlich der Lohrer<br />
Straße (L 3426)<br />
2-5 l/s Gering (nachrangig) gering<br />
Ederaue östlich der Lohrer Straße < 2 l/s<br />
Sehr gering (nachrangig)<br />
mittel<br />
Im Untersuchungsgebiet befinden sich nur Grundwasservorkommen mit mittlerer bis geringer<br />
Bedeutung, die nicht für die Trinkwassergewinnung erschlossen sind.<br />
Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers im Plangebiet ist als gering und mittel<br />
eingestuft, wobei zu beachten ist, dass sich im Untersuchungsgebiet kleinflächige Bereiche mit<br />
erhöhter Empfindlichkeit befinden. Hierzu zählt die Nassstelle in dem Kleinwald an der Lohrer<br />
Straße (L 3426), die aber für eine wirtschaftliche Nutzung der Grundwasservorräte keine Bedeutung<br />
besitzt.<br />
6.3 Landschaftsbild<br />
Im aktuellen Landschaftsrahmenplan Nordhessen ist bereits im Bestandsplan im Maßstab<br />
1:100.000 eine Raumtypologie erstellt worden. Diese Darstellungen sind noch verhältnismäßig<br />
grob, da hier mit möglichst geringem Aufwand über die Auswertung von Luftbildern eine einheitliche,<br />
flächendeckende Erhebungsgrundlage zur Beurteilung des Landschaftsbildes einer großräumigen<br />
Planungsregion erstellt wurde. Die in Nordhessen verwendete Raumtypologie baut<br />
auf prägenden Raumstruktureinheiten (Offenland, Wald, Talauen), Hauptnutzungsarten wie<br />
Acker, Grünland, Forst etc. sowie dem Vorkommen und der Dichte von Strukturmerkmalen und<br />
gliedernden Landschaftselementen auf (RP KASSEL 2000).<br />
Im Landschaftsrahmenplan Nordhessen ist das Plangebiet der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong><br />
folgenden Raumtypen zugeordnet:<br />
• Die Ederaue östlich des Felsburgstadions ist als „weiträumiger, überwiegend landwirtschaftlich genutzter Talzug“<br />
mit „mittlerer Vielfalt“ eingestuft.<br />
• Der Talraum westlich des Felsburgstadions und die westlich der Lohrer Straße beginnenden Hangbereiche sind<br />
als „gering strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum“ mit „geringer Vielfalt“ charakterisiert.<br />
Die Abgrenzung von Landschaftsbildräumen im vorliegenden Planungsfall und der vorangegangenen<br />
UVS (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004) ist auf der Grundlage der Raumtypologie<br />
des Landschaftsrahmenplanes weiter differenziert worden.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
6.3.1 Die Landschaftsräume des Planungsgebietes<br />
Tabelle 10: Landschaftsräume im Planungsraum<br />
Beschreibung der Landschaftsräume<br />
Strukturarme Ackerlandschaft an der Gudensberger Höhe (Blatt 1)<br />
Raumtyp: gering strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum<br />
Eigenart: Die ackerbaulich genutzten Flächen beiderseits der L 3220 werden nur durch die Gehölzbestände an der Niedervorschützer<br />
Straße gegliedert.<br />
Natürlichkeit: Die Natürlichkeit ist infolge der sehr intensiven, monotonen Ackernutzung als gering einzustufen.<br />
Vielfalt: a) Reliefvielfalt: Der Landschaftsbildraum zeichnet sich durch wechselnde Reliefverhältnisse mit mäßig steilen, nach Süden<br />
abfallenden Hängen und weitgehend ebene Flächen in der Kuppenlage aus. b) Gewässervielfalt: Fließ- oder Stillgewässer<br />
sind nicht vorhanden. c) Nutzungs- / Kleinstrukturen: Gehölze nur im Umfeld der Straße und an einem Weg auf der Gudensberger<br />
Höhe vorhanden<br />
Vorbelastungen: Verlärmung durch die L 3320, Visuelle Beeinträchtigungen durch 20kV-Freileitungen und unzureichend eingegrünte<br />
Siedlungsränder (Gewerbegebiet)<br />
Besonderheiten: Auf der Gudensberger Höhe Aussichtspunkt mit weitreichenden Fernsichtbezügen (Edertal zwischen <strong>Felsberg</strong><br />
und Altenburg mit „Dreiburgenblick“, Gudensberger Basaltkuppenlandschaft)<br />
Strukturarme Ackerlandschaft am Kronen-Berg westlich der Lohrer Straße (Blatt 1)<br />
Raumtyp: gering strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum<br />
Eigenart: ackerbaulich genutzte, offene Flächen. Gliedernde Strukturelemente sind nur an den Rändern des Landschaftsbildraumes<br />
vorhanden. Störende Übergänge zwischen den ausgeräumten Ackerflächen und dem forstlich geprägten Kleinwald.<br />
Natürlichkeit: geringe Natürlichkeit infolge der intensiven Ackernutzung<br />
Vielfalt: a) Reliefvielfalt: geringe Reliefvielfalt der schwach geneigten Hangbereiche. b) Gewässervielfalt: Das grabenartig ausgebaute<br />
und mit jungen Obstbäumen bepflanzte Fließgewässer an der Sälzer Straße tritt als Bildelement kaum in Erscheinung. c)<br />
Nutzungs- / Kleinstrukturen: Kleinstrukturen wie Gebüsche oder Einzelbäume sind nur am Rand des Bildraumes vorhanden<br />
Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente: Alter Fernhandelsweg „Sälzer Straße“ als Wegebeziehung am Rand des Bildraumes<br />
erhalten (Sälzer Straße am Gewerbegebiet).<br />
Vorbelastungen: Visuelle Belastung und technigene Überprägung durch eine 110 kV-Freileitung, ein Umspannwerk und weitere<br />
Freileitungen<br />
Mäßig strukturreiche Ackerlandschaft im Bereich des Altenburger Feldes und der Ederaue (Blatt 1 und 2)<br />
Raumtyp: mäßig strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum<br />
Eigenart: Überwiegend ackerbaulich genutzter, weiträumiger Auenbereich, der durch lineare Gehölzbestände an den Wegen, an<br />
Parzellengrenzen und an den Aussiedlerhöfen mehr oder weniger kleinräumig gekammert wird. Bei den jüngeren Gehölzbeständen<br />
handelt es sich um „moderne“ Kulturlandschaftselemente, die als Sicht- oder Windschutzpflanzung angelegt worden sind.<br />
Natürlichkeit: Die Natürlichkeit ist infolge der intensiven Acker- und Grünlandnutzung überwiegend gering. Aufwertend wirken die<br />
im Landschaftsbildraum vorhandenen Kleingehölze und Kleinwälder mit einheimischen und standortfremden Baumarten. Insgesamt<br />
ist die Natürlichkeit mit „mittel“ einzustufen.<br />
Vielfalt: a) Reliefvielfalt: geringe Reliefvielfalt im nahezu ebenen Talraum. b) Die im Auenbereich vorhandenen Gräben und kleinen<br />
Fließgewässer besitzen infolge der Begradigung der Laufstrecken einen geringen Natürlichkeitsgrad und treten nur durch die<br />
abschnittsweise vorhandenen Gehölzbestände raumwirksam in Erscheinung. Die Bachursprungsgebiete und Feuchtwälder in dem<br />
forstlich geprägten Kleinwald an der Lohrer Straße (L 3426) treten nicht raumwirksam in Erscheinung.<br />
Nutzungs- / Kleinstrukturen: mittlerer Nutzungswechsel, im nördlichen Bereich des Bildraumes höherer Grünlandanteil, im Süden<br />
Ackerbau vorherrschend. Gliederung der Agrarlandschaft durch die Kleingehölze.<br />
Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente: Historische Wegebeziehung „Kirchweg“ zwischen <strong>Felsberg</strong> und Altenburg<br />
(Wanderweg).<br />
Vorbelastungen: Visuelle Belastung des Landschaftsbildes durch das unzureichend eingegrünte Felsburgstadion und den mit<br />
Koniferen bepflanzten Erdwall auf der Südseite des Stadions. Visuelle Beeinträchtigungen durch einen unzureichend eingegrünten<br />
Aussiedlerhof und zwei Feldscheunen im Altenburger Feld.<br />
Besonderheiten: Von einigen Standorten im Auenbereich bestehen Sichtbeziehungen auf die raumprägende Felsburg.<br />
Ackerlandschaft östlich des Felsburgstadions (Blatt 2 und 3)<br />
Raumtyp: weiträumiger, ackerbaulich geprägter und gering strukturierter Talraum<br />
Eigenart: Strukturarme, offene Ackerflächen in der Ederaue<br />
Natürlichkeit: Die Natürlichkeit ist infolge der sehr intensiven, monotonen Ackernutzung als gering einzustufen.<br />
Vielfalt: a) Reliefvielfalt: geringe Reliefvielfalt, da der Auenbereich nahezu eben ist. B) Gewässervielfalt: In dem Landschaftsraum<br />
sind keine Gewässer vorhanden. c) Nutzungsvielfalt: geringe Nutzungsvielfalt in dem fast ausschließlich ackerbaulich genutzten<br />
Areal<br />
Vorbelastungen: Visuelle Belastung durch Freileitung, gelegentliche Lärmbelastung durch Freizeitverkehr auf der außerhalb des<br />
Plangebietes gelegenen K 145<br />
Besonderheiten: Von einigen Standorten im Auenbereich bestehen Sichtbeziehungen auf die raumprägende Felsburg.<br />
Gärten und Landwirtschaftsflächen an der Schule und der Unteren Birkenallee (Blatt 3)<br />
Raumtyp: weiträumiger, überwiegend landwirtschaftlich genutzter Talzug<br />
Eigenart: Mäßig strukturreiche und kleinteilig parzellierte Gartenflächen und Grünland mit Kleingehölzen und Obstbäumen<br />
Natürlichkeit: Den Gehölzbeständen ist eine hohe Natürlichkeit zuzuweisen, während den Gartenflächen und intensiv bewirtschafteten<br />
Grünlandbiotopen nur eine geringe Natürlichkeit zuzusprechen ist. Insgesamt ist die Natürlichkeit des Landschaftsraumes mit<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Beschreibung der Landschaftsräume<br />
„mittel“ zu bewerten.<br />
Vielfalt: a) Reliefvielfalt: geringe Reliefvielfalt, da die Flächen am Siedlungsrand nahezu eben sind. b) Gewässervielfalt: Gewässer<br />
sind nicht vorhanden. c) Nutzungsvielfalt / Kleinstrukturen: Mäßige Nutzungsvielfalt. Als raumprägende Kleinstrukturen treten<br />
vorwiegend Kleingehölze und Einzelbäume auf.<br />
Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente: Elemente der historischen Kulturlandschaft sind in geringem Umfang in Form<br />
von Obstbaumgruppen, älteren Laubbäumen und sehr wenigen Kopfbäumen vorhanden.<br />
Vorbelastungen: Überprägung der Gartenflächen durch Umwandlung der von traditionellen Nutzungen geprägten Nutzgärten in<br />
Freizeitgärten<br />
6.3.2 Kulturhistorisch bedeutsame Elemente<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb des großflächigen, historisch bedeutsamen Kulturraumes „Niederhessische<br />
Senke“ (schutzwürdiger Kulturlandschafts- und Denkmallandschaftsraum)der zu<br />
den ältesten Kulturlandschaften Hessens zählt und sich durch eine außergewöhnliche Dichte an<br />
Bau- und Kunstdenkmälern, historischen Ortsbildern sowie einer hohen Dichte an vor- und frühgeschichtlichen<br />
Fundplätzen auszeichnet. Im Vorhabensbereich sind jedoch keine historischen<br />
Kulturlandschaften oder Baudenkmale vorhanden. Im UG haben sich jedoch an einigen Stellen<br />
Elemente der historischen Kulturlandschaft erhalten, die eine besondere Schutzbedürftigkeit<br />
besitzen und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind.<br />
Tabelle 11: Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente<br />
Kartenblatt<br />
LBP<br />
Beschreibung der Kulturlandschaftselemente<br />
1 Historische Wegeziehung „Alte Sälzer Straße“. Im Plangebiet folgt die heutige Sälzer Straße dem historischen<br />
Fernhandelsweg; Querung durch die geplante Ortsumgehung<br />
1 Eine ältere Eiche auf einer Wirtschaftswiese östlich der Lohrer Straße (3426)<br />
2 Historische Wegebeziehung „Kirchweg“ zwischen <strong>Felsberg</strong> und dem <strong>Stadt</strong>teil Altenburg (Wanderweg), Querung<br />
durch die geplante Ortsumgehung<br />
2 / 3 Drei alte Kopfweiden am westlichen Rand des Felsburgstadions<br />
3 Obstbaumgruppen mit älteren Hochstämmen, ältere Laubbäume und einzelne Kopfweide als Relikte der traditionellen<br />
Nutzung im Bereich der östlich der Unteren Birkenallee gelegenen Gartenflächen.<br />
3 Südöstlicher Rand der Altstadt <strong>Felsberg</strong>: Von Siedlungsflächen und Gärten umgebene Obstwiesen mit Hochstämmen<br />
6.3.3 Erholungseignung der Landschaft<br />
Das Plangebiet der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> umfasst Teilbereiche des siedlungsnahen Freiraums<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>. Die in der Ederaue gelegenen Flächen sind durch ein dichtes Netz an<br />
gut ausgebauten Wirtschaftswegen erschlossenen. Aufgrund der siedlungsnahen Lage und der<br />
guten Erschließung ist die offene Kulturlandschaft im Umfeld der Ortslage <strong>Felsberg</strong> trotz intensiver<br />
Umweltnutzungen und relativer Strukturarmut besonders für die freiraumbezogene Erholung<br />
geeignet.<br />
Die Ederaue zwischen <strong>Felsberg</strong> und Altenburg ist in der Entwicklungskarte des Landschaftsrahmenplanes<br />
Nordhessen als „Hauptachse eines Freiraumsystems für die landschaftsbezogene<br />
Erholung“ dargestellt. Von besonderer Bedeutung sind hier die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden<br />
Wege, auf den lokal und regional bedeutsame Wander- und Radwanderwege verlaufen.<br />
Eine zweite Hauptachse mit einem Fernwanderweg folgt der Sälzer Straße am Gewerbegebiet<br />
<strong>Felsberg</strong>. Im Bereich der außerhalb des Untersuchungsgebietes gelegenen Altstadt von <strong>Felsberg</strong><br />
kreuzen sich drei Fernwanderwege.<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Die für die freiraumbezogene Erholung bedeutsamen Wegebeziehungen sind in der nachfolgenden<br />
Tabelle dargestellt.<br />
Tabelle 12: Wegebeziehungen im Plangebiet<br />
Kartenblatt<br />
LBP<br />
Beschreibung der Wegebeziehung<br />
1 Hessenweg 8 (Barbarossaweg; Korbach – Fritzlar - Wanfried), Querung im Bereich der Sälzer Straße am<br />
Gewerbegebiet <strong>Felsberg</strong> (historischer Fernhandelsweg)<br />
1 / 2 Feldstraße „Zur Reithalle“. Gut ausgebauter und ganzjährig als Rad- und Spazierweg nutzbarer Wirtschaftsweg<br />
am Siedlungsrand <strong>Felsberg</strong><br />
2 Am Grünen Weg, ausgebauter Wirtschaftsweg an der Reithalle, Querung durch die Ortsumgehung<br />
2 Kirchweg, lokaler Wanderweg von <strong>Felsberg</strong> nach Altenburg; Querung westlich des Felsburgstadions<br />
2 Fernradweg „Ederauenweg“ auf asphaltiertem Wirtschaftsweg südlich des Felsburgstadions und der Unteren<br />
Birkenallee. Der asphaltierte Wirtschaftsweg ist zudem eine wichtige Verbindung zwischen <strong>Felsberg</strong> und dem<br />
außerhalb des Untersuchungsgebietes gelegenen Naherholungsgebiet.<br />
Querung durch Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong><br />
2 Feldstraße im Altenburger Feld: Als Spazier- und Radwanderweg geeignete Wegebeziehung<br />
3 Ederweg, lokaler Radwanderweg auf asphaltierter Feldstraße. Querung durch die Ortsumgehung.<br />
3 Steinweg (L 3320) in der Ortslage <strong>Felsberg</strong>. An der Durchgangsstraße verlaufen drei Fernwanderwege (Hessenwege<br />
2, 8, 11)<br />
6.3.3.1 Bewertung von Landschaftsbild und Erholungseignung der Landschaft<br />
Die Bewertung der Landschaftsräume und Raumtypen erfolgt in Anlehnung an den Regionalplan<br />
Nordhessen (RP KASSEL 2000). Der Bedeutungseinstufung liegt eine vierstufige Skala mit<br />
den Wertstufen sehr hoch, hoch, mittel, gering (nachrangig) zugrunde.<br />
Tabelle 13: Bewertung der Landschaftsbildräume<br />
Kartenblatt<br />
LBP<br />
Bezeichnung der Landschaftsräume Bedeutung<br />
1 Strukturarme Ackerlandschaft an der Gudensberger Höhe Gering<br />
1 Strukturarme Ackerlandschaft am Kronen-Berg westlich der Lohrer Straße Gering<br />
1, 2 Mäßig strukturreiche Ackerlandschaft im Bereich des Altenburger Feldes und der Ederaue mittel<br />
2, 3 Ackerlandschaft östlich des Felsburgstadions Gering<br />
3 Gärten und Landwirtschaftsflächen an der Schule und der Unteren Birkenallee mittel<br />
Bei den im Baubereich der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> gelegenen Landschaftsbildräumen<br />
handelt es sich mehrheitlich um Flächen mit einer geringen Bedeutung, die keine landschaftsbildprägenden<br />
Elemente wie Gehölzbestände aufweisen. Die im Bereich der Ederaue<br />
gelegenen offenen Flächen in der Ederaue sind wegen der Sichtbeziehungen auf die landschaftsbildprägende<br />
Felsburg gegenüber dem Vorhaben besonders empfindlich.<br />
Bei den Flächen mit mittlerer Bedeutung sind unter den landschaftsbildprägenden Strukturen<br />
insbesondere die Kleingehölze und Baumreihen besonders hervorzuheben, da sie zur Sichtverschattung<br />
der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> beitragen.<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
6.4 Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume<br />
6.4.1 Biotoptypen des Planungsraumes mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt<br />
Im Untersuchungsraum ist eine Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung auf Flurkartenauszügen<br />
im Maßstab 1:1.000 durchgeführt worden. Die Darstellung in den Bestands- und Konfliktplänen<br />
orientiert sich an den Vorgaben der Musterkarten LBP (BMV 1998). Die Bezeichnung der<br />
Biotoptypen in den Plänen erfolgt auf Grundlage der Standard-Nutzungstypen der hessischen<br />
Kompensationsverordnung vom 01.09.2005. Im vorliegenden Planungsfall sind die in der KV<br />
vorgegebenen Biotoptypen um wenige weitere Biotoptypen ergänzt worden, wobei sich die Zuweisung<br />
von Codes und Wertpunkten an ähnlichen Biotoptypen der KV orientiert. Die neu abgeleiteten<br />
Biotoptypen werden im Kapitel 6.4 erläutert.<br />
Bereits im Rahmen der UVS zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (BPG 2004) wurden umfangreiche<br />
Untersuchungen zur Flora und Fauna durchgeführt. Diese Daten wurden bei der Bestandserfassung<br />
für den LBP kontrolliert und durch aktuelle Beobachtungen ergänzt. Die Nummerierung<br />
der Lokalitäten der UVS wurden zur besseren Nachvollziehbarkeit im LBP beibehalten.<br />
Für die Bedeutungseinstufung der Biotoptypen wird ein fünfstufiger Bewertungsrahmen mit den<br />
Wertstufen sehr hoch, hoch, mittel, gering und sehr gering verwendet, der anhand der in der KV<br />
angegebenen Wertpunkte abgeleitet worden ist.<br />
6.4.2 Kurzbeschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten<br />
Die Beschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten erfolgt zunächst tabellarisch, da die einzelnen<br />
an ihrem Aufbau beteiligten Biotoptypen im Anschluss an diese Tabelle erläutert werden.<br />
Teilweise werden diese Lokalitäten von der geplanten Ortsumgehung mit ihren Wirkzonen jedoch<br />
nur knapp angeschnitten, da die Trassierung gemäß den Ergebnissen der UVS zur Schadensminimierung<br />
optimiert wurde.<br />
Tabelle 14: vertieft untersuchte Lokalitäten im Planungsraum<br />
Beschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten<br />
Westlicher Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 23; Blatt 1)<br />
Biotoptypen: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (KV-Code 11.191) mit verarmter Wildkrautflora<br />
Geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten: keine<br />
Vorbelastungen: verarmte Feldflur<br />
Sälzer Straße am westlichen Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 21, Blatt 1)<br />
Biotoptypen: begradigter und grabenartig ausgebauter Bachlauf (KV-Code 05.250) und Ruderalfluren frischer Standorte (KV-Code<br />
09.210), Baumreihe mit jungen Apfelbäumen<br />
Geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten: keine<br />
Vorbelastungen: Naturferner Gewässerausbau, Tiefenerosion, unzureichend breite Randstreifen, schädliche Umfeldnutzungen<br />
(Acker, Straße)<br />
Ackerflächen zwischen Sälzer und Lohrer Straße (Lokalität 19; Blatt 1)<br />
Biotoptypen: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (KV-Code 11.191) mit verarmter Wildkrautflora<br />
Geschützte und gefährdete Tierarten: Rebhuhn (Perdix perdix), Feldlerche (Alauda arvensis)<br />
Vorbelastungen: verarmte Feldflur<br />
Kleinwald an der Lohrer Straße (Lokalität 9, Blatt 1)<br />
Biotoptypen: Kleines Waldgebiet mit sehr kleinflächig ausgebildetem Erlensumpfwald (KV-Code 01.134; geschützt nach §31 HE-<br />
NatG), Neuanlagen von Feuchtwäldern (KV-Code 01.137), naturfernen Laubholzforsten (KV-Code 01.180) und naturfernen Fichten-<br />
Forsten (KV-Code 01.229). Nadelholzforsten nahezu unterwuchsfrei, Krautschicht in den Laubholzbeständen mit Störungs- und<br />
Stickstoffzeigern.<br />
Geschützte Tierarten: Mäusebussard (Buteo buteo), Nachtigall (Luscinia megarhynchos)<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Beschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten<br />
Vorbelastungen: Unzureichender Waldrandaufbau, Nadelforste mit ungenügenden Strukturen, Anlage von Wasserabzugsgräben im<br />
Bereich vernässter Standorte, Anlage einer Brunnenzufahrt im Bereich einer Nassstelle<br />
Feldstraße „Zur Reithalle“ (Lokalität 15, Blatt 1)<br />
Biotoptypen: Kleinflächig ausgebildeter Ufergehölzsaum (KV-Code 04.400) und individuenarme Kopfweidengruppe (KV-Code<br />
04.500) an einem begradigten und grabenartig ausgebauten Bachlauf (KV-Code 02.500).<br />
Geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten: keine<br />
Vorbelastungen: naturferner Gewässerausbau, unzureichend breite Randstreifen, schädliche Umfeldstrukturen (Ackerflächen, Feldstraße),<br />
Intensive Pflege der verkrauteten Randstreifen, Ausbreitung des gebietsfremden Indischen Springkrautes (Impatiens glandulifera)<br />
am Bachlauf<br />
Sülzelache südwestlich <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 14, Blatt 1 und 2)<br />
Biotoptypen: begradigter und ausgebauter Bachlauf (KV-Code 05.250), Baumreihe mit älteren, landschaftsprägenden Eschen (Fraxinus<br />
excslsior) oberhalb der Reithalle, artenarmer Randstreifen an einem Feldweg (KV-Code 01.160)<br />
Die Baumreihe an der Sülzelache ist für zahlreiche, z. T. seltene und/oder gefährdete Vogelarten ein geeigneter Brutplatz. Der<br />
Bachlauf mit seinen Gehölzbeständen stellt eine Leitlinie für Amphibien und an Gehölzbestände gebundene Vogelarten dar.<br />
Geschützte und gefährdete Tierarten: Dorngrasmücke (Sylvia communis), Haussperling (Passer domesticus), Stieglitz (Carduelis<br />
carduelis), Stichling (Gasterosteus aculeatus), Wasserfrosch (Rana esculenta agg.)<br />
Gefährdete Pflanzengesellschaft: Brunnenkresse-Gesellschaft (Nasturtietum officinalis)<br />
Vorbelastungen: Geringe Gewässerstrukturgüte (Strukturgüteklasse 6), Gewässerbegradigung, Tiefenerosion, gehölzfreie Abschnitte<br />
an Fließgewässern, standortfremde Gehölze an Fließgewässern, schädliche Umfeldstrukturen (Wirtschaftsweg), Unterbrechung<br />
des Fließgewässer- und Biotopverbundes durch Verrohrung der Bachstrecken im Bereich der Ortslage <strong>Felsberg</strong>, Zerschneidung von<br />
Wechselbeziehungen durch die Lohrer Straße (L 3426)<br />
„Am grünen Weg“ südlich der Reithalle (Lokalität 25, Blatt 2)<br />
Biotoptypen: verkrauteter Entwässerungsgraben (KV-Code 05.241), Böschungen mit artenarmen Ruderalfluren stickstoffreicher<br />
Standorte (KV-Code 09.211), Gebüsche trockener bis frischer Standorte (KV-Code 09.211), Einzelbäume (KV-Code 04.210)<br />
Geschützte und gefährdete Tierarten: Haussperling (Passer domesticus)<br />
Vorbelastungen: Ablagerung von Müll, Erdaushub, Bauschutt, Mist, Gartenabfall etc., Pflanzengemeinschaft infolge Stickstoffeintrag<br />
stark verarmt und gestört<br />
„Kirchweg“ südlich <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 13, Blatt 2)<br />
Biotoptypen: verkrauteter Entwässerungsgraben (KV-Code 05.241), Böschungen mit artenarmen Ruderalfluren stickstoffreicher<br />
Standorte (KV-Code 09.211), Gebüsche trockener bis frischer Standorte (KV-Code 02.100), Allee mit einheimischen Laubbäumen<br />
(KV-Code 04.310). Die früheren Pappelbestände am Graben sind beseitigt und durch Pflanzungen einheimischer Laubbäume wie<br />
Esche, Feldahorn, Eiche, etc. ersetzt worden.<br />
Die Gehölzstände besitzen eine besondere Bedeutung für Vogelarten der halboffenen Kulturlandschaften und der Feldgehölze. Bei<br />
den faunistischen Untersuchungen zur UVS (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004) sind in den Gehölzbeständen der Lokalität<br />
13 insgesamt 26 Brutvogelarten nachgewiesen worden, unter denen sich charakteristische Arten der Feldgehölze wie die Nachtigall<br />
befanden. Durch die Beseitigung der standortfremden Hybrid-Pappeln am Kirchweg ist die Habitatstruktur allerdings stark<br />
verändert worden und die Vogelgemeinschaft verarmt. Zahlreiche Arten konnten bei der erneuten Begehung des Plangebietes im<br />
Jahr 2007 nicht mehr bestätigt werden. Die mittelfristigen Entwicklungspotenzen dieses Lebensraumes sind jedoch hoch einzuschätzen.<br />
Geschützte Tierarten (Auswahl): Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chlorus), Goldammer (Emberiza citrinella), Grünspecht<br />
(Picus viridis), Kohlmeise (Parus major), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Rabenkrähe (Corvus corone corone)<br />
Vorbelastungen: Pflanzengemeinschaft infolge Stickstoffeintrag stark verarmt und gestört, Vogelgemeinschaft infolge der Beseitigung<br />
der standortfremden Hybrid-Pappeln verarmt.<br />
„Kirchweg“ südlich <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 13, Blatt 2)<br />
Biotoptypen: An den Weg angrenzendes Feldgehölz mit naturfernem Laubholzforst (KV-Code 01.180)<br />
Lebensraum mit besonderer Bedeutung für Vogelarten (siehe Beschreibung der wegbegleitenden) Gehölzbestände<br />
Geschützte Tierarten (Auswahl): Dorngrasmücke (Sylvia communis), Mäusebussard (Buteo buteo), Nachtigall (Luscinia megarhynchos),<br />
Sperber (Accipiter nisus)<br />
Vorbelastungen: Nicht heimische Gehölze in sensiblen Biotopbereichen, ungenügender Waldrandaufbau<br />
Ackerflächen südlich des Felsburgstadions (Lokalität 11, Blatt 2)<br />
Biotoptypen: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (KV-Code 11.191) mit verarmter Wildkrautflora<br />
Geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten: keine<br />
Vorbelastungen: verarmte Feldflur<br />
Feldstraße am Felsburgstadion (Lokalität 7, Blatt 2)<br />
Biotoptypen: Verkrauteter Wasserabzugsgraben (KV-Code 05.241) mit Baumreihe und Gebüschen frischer, basenarmer Standorte<br />
(KV-Code 02.100). Gehölzarten: Mehlbeere (Sorbus aria agg.), Esche (Fraxinus excelsior), Eberesche (Sorbus aucuparia). An die<br />
Fläche grenzt eine neu angelegte Streuobstwiese mit wenigen Obstbäumen an (KV-Code 03.120).<br />
Der wegbegleitende Gehölzbestand südlich des Felsburgstadions ist eine wichtige Leitlinie für Fledermausarten und verbindet die in<br />
der Ortslage <strong>Felsberg</strong> vorhandenen Quartiere mit den Jagdgebieten an den Teichen in der Ederaue.<br />
Geschützte und gefährdete Pflanzenarten: Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)<br />
Geschützte und gefährdete Tierarten (Auswahl): Großes Mausohr (Myotis myotis), Großer Abendsegler (Myotis noctula), Zwergfledermaus<br />
(Pipistrellus pipistrellus), Bachstelze (Motacilla alba), Haussperling (Passer domesticus), Hermelin (Mustela erminea)<br />
Vorbelastungen: Pflanzengemeinschaft infolge Stickstoffeintrag stark verarmt und gestört, Ausbreitung des gebietsfremden Indischen<br />
Springkrautes (Impatiens glandulifera)<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Beschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten<br />
Quellenteich im Naherholungsgebiet <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 5, Blatt 2)<br />
Dieser Lebensraum liegt außerhalb des Vorhabens mit seinen Wirkzonen und wird an dieser Stelle nur nachrichtlich aufgeführt.<br />
Biotoptypen: naturnah rekultiviertes Abgrabungsgewässer (KV-Code 05.342) mit Ufergehölzsaum (KV-Code 04.400), Neuanlagen<br />
von Ufergehölzen (KV-01.137) und Beständen von Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte (KV-Code 09.210) mit kleinflächigen<br />
Beständen der Rübenkälberkropf-Gesellschaft (Chaerophylletum bulbosi)<br />
Geschützte und gefährdete Pflanzenarten: Spreizender Wasserhahnenfuß (Ranunculus circinatus), Schwanenblume (Butomus<br />
umbellatus)<br />
Geschützte und gefährdete Tierarten: Eisvogel (Alcedo atthis), Wasserfrosch (Rana esculenta agg.)<br />
Vorbelastungen: Beeinträchtigung der Biotopfunktion durch Erholungsnutzung und Nutzfischbesatz<br />
Fachplanerische Festsetzungen: Stillgewässer ist Bestandteil des avifaunistisch wertvollen Bereiches Nr. 95, - Teichgebiet <strong>Felsberg</strong><br />
(RP KASSEL 2000);<br />
Ackerflächen östlich des Felsburgstadions (Lokalität 11, Blatt 2 und 3)<br />
Biotoptypen: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (KV-Code 11.191) mit verarmter Wildkrautflora, Fläche mit Bedeutung für Vogelarten<br />
der offenen Kulturlandschaften<br />
Geschützte und gefährdete Tierarten: Feldlerche (Alauda arvensis), Rebhuhn (Perdix perdix), Schafstelze (Motacilla alba), Steinschmätzer<br />
(Oenanthe oenanthe) als Durchzügler.<br />
Vorbelastungen: verarmte Feldflur<br />
Kleingärten an der Unteren Birkenallee und am Ederweg (Lokalität 20, Blatt 3)<br />
Biotoptypen: Kleingartenanlage mit überwiegendem Ziergartenanteil und standortfremden Gehölzen (KV-Code 11.223), vereinzelt<br />
Kleingärten mit überwiegendem Nutzgartenanteil (KV-Code 11.212) mit hochstämmigen Obstbäumen und Laubbäumen, zwischen<br />
den Gärten intensiv bewirtschaftete Weideflächen (KV-Code 06.200) mit Obst- und Laubbaumbeständen. Am Rand der Fläche<br />
kleinflächige Gebüsche frischer und basenarmer Standorte (KV-Code 02.100).<br />
Lebensraum mit Bedeutung für Vogelarten der „Gartenstädte“ und der durch Gehölzbestände geprägten Kulturlandschaften. Der<br />
Vogellebensraum steht in Verbund mit den an die Altstadt <strong>Felsberg</strong> angrenzenden Hausgärten und kleinteilig parzellierten Landwirtschaftsflächen<br />
(Streuobst, Weideflächen)<br />
Geschützte und gefährdete Tierarten (Auswahl): Birkenzeisig (Carduelis flammea), Blindschleiche (Anguis fragilis), Dorngrasmücke<br />
(Sylvia communis), Haussperling (Passer domesticus) u. v. a.<br />
Vorbelastungen: Beeinträchtigung der Biotopfunktion durch Freizeitnutzung, Pflanzengemeinschaften infolge intensiver Nutzung /<br />
Pflege verarmt<br />
6.4.2.1 Wälder<br />
Im Untersuchungsraum der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> befinden sich nur zwei sehr<br />
kleinflächige Waldbestände, die an der Lohrer Straße (L 3426; Blatt 1) und östlich der Aussiedlerhöfe<br />
im Altenburger Feld liegen.<br />
Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />
Im folgenden Text sind nur die Waldtypen aufgelistet, die im UG vorhanden sind.<br />
• §30 BNatSchG: Feuchtwälder. Zu den gesetzlich geschützten Waldbiotopen gehören Sumpf-, Bruch- und Auwälder.<br />
• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 2006): Erlenbruchwälder nährstoffreicherer Standorte: 2-<br />
3<br />
• Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands (RENNWALD 2000): Walzenseggen-Erlenbruchwald (Carici elongatae<br />
Alnetum): 2<br />
6.4.2.1.1 Schwarzerlenbrüche und Sumpfwälder (KV-Code 01.134), Lokalitäten 9 und 5<br />
Der naturnahe und von Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) dominierte Bestand ist nur wenige Dutzend<br />
Quadratmeter klein und liegt im Bereich von Grundwasseraustritten an einem schwach<br />
geneigten Hangfuß. An die Sumpfwaldbestände schließen sich stark forstlich geprägte junge<br />
Erlenwälder an. Die Krautschicht ist relativ artenarm und weist Elemente verschiedener Pflanzengesellschaften<br />
auf. Zur Artenausstattung gehören das für Quellstellen charakteristische Bittere<br />
Schaumkraut (Cardamine amara), Pflanzen der Großseggenrieder wie die Sumpf-Segge<br />
(Carex acutiformis) sowie Arten der Auwälder wie der Wald-Ziest (Stachys sylvatica). Eine Zuordnung<br />
zu einer bestimmten Pflanzengesellschaft ist wegen der relativen Artenarmut der<br />
Krautschicht der fragmentarisch ausgebildeten Waldgesellschaft nicht möglich.<br />
Die Ausbreitung von Nitrophyten wie der Brennnessel (Urtica dioica) und des Klebkrautes (Galium<br />
aparine) deutet auf Störungen des Wasserhaushaltes und die durch die Mineralisation ein-<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
setzende Freisetzung von Nährstoffen hin. Stickstoffzeiger gehören in den weniger stark vernässten<br />
und z. T. entwässerten Bereichen zu den dominanten Pflanzen der Krautschicht. Seltene<br />
oder gefährdete Pflanzenarten sind nicht nachgewiesen worden.<br />
6.4.2.1.2 Neuanlage von Auwald / Bruchwald / Ufergehölzen (KV-Code 01.137)<br />
Neuanlagen von Feuchtwäldern sind im Plangebiet in dem kleinflächigen Waldbestand an der<br />
Lohrer Straße (Lokalität 9) und am nur teilweise im Plangebiet gelegenen Quellenteich (Lokalität<br />
5) nachgewiesen worden.<br />
Bei den Feuchtwäldern an der Lohrer Straße handelt es sich um junge Altersklassenbestände<br />
der Schwarz-Erle (Alnus glutinosa). Die Krautschicht ist artenärmer als die der zuvor beschriebenen<br />
Sumpfwaldgesellschaften. Infolge der Anlage von Wasserabzugsgräben haben sich<br />
Stickstoffzeiger wie die Brennnessel (Urtica dioica) stärker ausbreiten können.<br />
6.4.2.1.3 Naturferne Laubholzforste nach Kronenschluss (KV-Code 01.180), Lokalitäten 9 u. 13<br />
Vorkommen von naturfernen Laubholzforsten sind im Kleinwald an der Lohrer Straße (Lokalität<br />
9) und in einem Feldgehölz im Bereich des Altenburger Feldes (Lokalität 13) nachgewiesen<br />
worden. Bei den Laubholzbeständen handelt es sich um einen Eschenforst (Lokalität 9) und<br />
einen Bestand mit Hybrid-Pappeln (Lokalität 13), der eine stark gestörte Krautschicht aufweist,<br />
die von Stickstoffzeigern wie der Brennnessel (Urtica dioica) dominiert wird. In dem für Vogelarten<br />
bedeutsamen Gehölzbestand sind Dorngrasmücke (Sylvia communis), Kuckuck (Cuculus<br />
canorus), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Mäusebussard (Buteo buteo) und Sperber (Accipiter<br />
nisus) als charakteristische Arten nachgewiesen worden.<br />
6.4.2.1.4 Schlagfluren, Sukzession im und am Wald (KV-Code 01.152)<br />
Der Biotoptyp besitzt im Plangebiet nur ein sehr kleinflächiges Vorkommen neben dem Kleinwald<br />
an der Lohrer Straße. Die Sukzession mit hohen Anteilen stickstoffliebender Pflanzen hat<br />
sich am Standort eines kleinen Fichten-Forstes entwickelt, der in den vergangen Jahren beseitigt<br />
wurde.<br />
6.4.2.1.5 Sonstige Fichtenbestände (KV-Code 01.229), Lokalität 9<br />
Naturferne und strukturarme Nadelwälder mit Fichten (Picea abies) sind im Kleinwald an der<br />
Lohrer Straße nachgewiesen worden. Es handelt sich um monotone Altersklassenbestände,<br />
denen eine Krautschicht weitgehend fehlt.<br />
6.4.2.2 Kleingehölze, Einzelgehölze und Baumgruppen<br />
Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />
• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 2006): Hecken auf ebenerdigen Rainen oder Böschungen:<br />
2-3; Gebüsche frischer Standorte: 3, Feldgehölze frischer Standorte: 3, Allee oder Baumreihe: 2-3; Einzelbäume, Baumreihen<br />
und Baumgruppen (einheimische Arten): 3<br />
6.4.2.2.1 Gebüsche, Hecken, Säume, voll entwickelt; saurer, trockener bis frischer Standorte<br />
(KV-Code 02.100), Lokalitäten 7, 13, 20 u. a.<br />
Gebüsche und Hecken trockener bis frischer und basenarmer Standorte sind im UG an mehreren<br />
Standorten nachgewiesen worden. Die Vorkommen im Plangebiet sind ausnahmslos kleinflächig<br />
und artenarm. Die Mehrzahl der Gehölzbestände lässt sich mangels Kennarten nur als<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Rumpfgesellschaft der Prunetalia ansprechen, die in Hessen zu den häufigsten Gebüschgesellschaften<br />
zählt (NOWAK 1990).<br />
Leit- und Charakterarten<br />
Pflanzen: Schlehe (Prunus spinosa), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna),<br />
Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Haselnuss (Corylus avellana), Himbeere (Rubus<br />
idaeus), Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra).<br />
Von den charakteristischen Vogelarten der Hecken und Gebüsche ist im UG u. a. die Dorngrasmücke<br />
(Sylvia communis) nachgewiesen worden. Die kleinflächigen Gebüsche sind vielfach<br />
Bestandteile von gehölzgeprägten Lebensräumen mit besonderer Bedeutung für Vogelarten der<br />
Gehölze und halboffenen Kulturlandschaften (Lokalitäten 13 und 20).<br />
Südlich des Felsburgstadions befindet sich ein linearer Gehölzbestand mit Gebüschen und<br />
Laubbäumen (Lokalität 7, Blatt 2), der eine wichtige Leitlinie für Fledermausarten wie Großes<br />
Mausohr (Myotis myotis), Großer Abendsegler (Myotis noctula) und Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />
pipistrellus) darstellt. Außerdem wurde in diesem Bestand das Hermelin (Mustela erminea)<br />
nachgewiesen.<br />
6.4.2.2.2 Gebüschsukzession auf nährstoffreichen Standorten (Code 02.110)<br />
Der Biotoptyp ist in der Kompensationsverordnung nicht enthalten. Da im Plangebiet Sukzessionsflächen mit noch nicht voll entwickelten<br />
Gebüschen größere Flächen einnehmen, ist der Code ergänzt worden.<br />
Gehölzsukzessionen mit hohem Anteil an Brombeerarten (Rubus fruticosus agg.) und Jungwuchs<br />
oder Wurzelbrut von Laubsträuchern sind im Untersuchungsgebiet auf einer Parzelle an<br />
der Niedervorschützer Straße (L 3220) westlich von <strong>Felsberg</strong> nachgewiesen worden (Blatt 1).<br />
Leit-. und Charakterarten<br />
Pflanzen: Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Himbeere (Rubus idaeus), Schlehe (Prunus spinosa), Weißdorn (Crataegus<br />
spec.).<br />
In der Gehölzsukzession an der L 3220 ist mit der Dorngrasmücke (Sylvia communis) eine typische<br />
Vogelart der Hecken und Gebüsche nachgewiesen worden.<br />
6.4.2.2.3 Hecken- / Gebüschpflanzung; standortfremd, Ziergehölze (KV-Code 02.500)<br />
Gebüschpflanzungen mit standortfremden Arten oder Ziergehölzen sind in den im Plangebiet<br />
gelegenen Hausgärten und Grünflächen ein weit verbreiteter Biotoptyp mit relativ geringer Flächenausdehnung.<br />
Bei den intensiv gepflegten Gehölzpflanzungen sind vielfach Fichten (Picea<br />
abies) und weitere Koniferen angepflanzt worden. Als Lebensraum besitzen sie nur eine geringe<br />
Bedeutung.<br />
6.4.2.2.4 Hecken- / Gebüschpflanzung, straßenbegleitend etc. (KV-Code 02.600)<br />
Der Biotoptyp ist im Untersuchungsgebiet im Siedlungsbereich der Ortslage <strong>Felsberg</strong> mehrfach<br />
als Einfriedung von an Straßen angrenzende Grünflächen und Gärten nachgewiesen worden.<br />
Die innerörtlichen Gehölzpflanzungen unterliegen einer intensiven Pflege und sind zudem<br />
Schadstoffeinträgen von den benachbarten Verkehrsflächen ausgesetzt.<br />
6.4.2.2.5 Hecken- und Gebüschpflanzung (straßenbegleitend etc.), Ziergehölze; regelmäßig<br />
und stark geschnitten (KV-Code 02.610)<br />
Für den Biotoptyp der straßenbegleitenden Hecken- und Gebüschpflanzung ist ein zusätzlicher Code ergänzt worden.<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Vorkommen von intensiv gepflegten, straßenbegleitenden Heckenpflanzungen mit Kartoffel-<br />
Rosen (Rosa rugosa) und Mehlbeeren (Sorbus aria agg.) befinden sich an der Niedervorschützer<br />
Straße (L 3220) am westlichen Ortsrand von <strong>Felsberg</strong>. Die Biotopfunktion dieser Kleingehölze<br />
ist durch die intensive Pflege, die überwiegend standortfremden Arten und die vom Straßenverkehr<br />
ausgehenden Störungen und Schadstoffeinträge beeinträchtigt.<br />
6.4.2.2.6 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum (KV-Code 04.110) und Baumgruppe,<br />
einheimisch, standortgerecht, Obstbaum (KV-Code 04.110)<br />
Einzelbäume und Baumgruppen mit einheimischen Laub- oder Obstbäumen sind im ganzen<br />
Plangebiet verbreitet und gehören zu den charakteristischen Vegetationselementen der Grünflächen,<br />
Gärten und Saumstrukturen an den Wirtschaftswegen. An den Feldstraßen im Umfeld<br />
der Ortslage sowie am Schulgelände sind Baumreihen mit einheimischen Laubbäumen und<br />
hochstämmigen Obstbäumen angelegt worden (z. B. Lokalitäten 7 und 21). Bei der Mehrzahl<br />
der Einzelbäume handelt es sich um junge Bäume, die nur wenige Meter hoch sind. Ältere und<br />
größere Bäume stocken zumeist abseits der geplanten Ortsumgehung.<br />
Erhaltungswürdige Laubbäume und ältere Großbäume sind im Untersuchungsgebiet an folgenden<br />
Standorten vorhanden:<br />
• Ältere Stieleiche (Quercus robur), auf den Landwirtschaftsflächen zwischen Lohrer Straße (L 3426), der Straße<br />
„Zur Reithalle“ und der Sülzelache.<br />
• Landschaftsprägende Baumreihe mit älteren Eschen (Fraxinus excelsior) an der Sülzelache (Lokalität 14) oberhalb<br />
der Reithalle<br />
• Ältere Laubbäume und hochstämmige Obstbäume in den Gärten an der Unteren Birkenallee (Lokalität 20, mit<br />
besonderer Bedeutung als Vogellebensraum)<br />
• Baumgruppe mit älteren Eschen (Fraxinus excelsior) am Feldweg südlich des Ederweges<br />
• Ältere Hänge-Birken (Betula pendula), Linden (Tilia spec.) und Eschen (Fraxinus excelsior) auf einer innerörtlichen<br />
Grünfläche am Berliner Platz<br />
• Ältere Linden im Steinweg (L 3220) westlich der Einmündung des Teichweges (Straßenbäume)<br />
• Vier ältere Hänge-Birken (Betula pendula) auf der an den Steinweg angrenzenden Teilfläche des Berliner Platzes<br />
• Berliner Platz: 2 ältere Linden (Tilia spec.) auf einem Privatgrundstück südlich der Grünfläche<br />
6.4.2.2.7 Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exot (KV-Code 04.110) und<br />
Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten (KV-Code 04.110)<br />
Standort- und gebietsfremde Einzelbäume (Laub- und Nadelbäume) sind vorwiegend in den am<br />
Ortsrand <strong>Felsberg</strong> gelegenen Gärten und Grünflächen vorhanden. Im Außenbereich sind vorwiegend<br />
standortfremde Hybrid-Pappeln (Populus x canadensis) als Straßenbegleitgehölze<br />
(L 3426) und an Fließgewässern wie der Sülzelache gepflanzt worden. Die Pappelreihe an der<br />
Lohrer Straße ist durch Nachpflanzungen von Säulen-Eichen ergänzt worden. In den Hausgärten<br />
kommen darüber hinaus Baumgruppen mit standortfremden Nadelbäumen wie der Fichte<br />
(Picea abies) vor.<br />
6.4.2.2.8 Allee, standortgerecht, Obstbäume (KV-Code 04.310)<br />
Der Biotoptyp ist im Untersuchungsgebiet nur am Kirchweg (Lokalität 13) und in der Ortslage<br />
<strong>Felsberg</strong> in der Unteren Birkenallee vorhanden. An beiden Standorten stocken überwiegend<br />
junge Laubbäume, die wegen des geringen Alters eine Habitatfunktion nur eingeschränkt wahrnehmen.<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Am Kirchweg sind die Laubbäume als Ersatz für standortfremde Hybrid-Pappeln nachgepflanzt<br />
worden. Diese Jungbäume sind Bestandteil einer linearen Biotopstruktur mit älteren Laubbäumen<br />
und Gebüschen frischer Standorte (KV-Code 02.100), die in ihrer Gesamtheit eine besondere<br />
Bedeutung als Lebensraum für an Gehölzbestände gebundene Vogelarten besitzt.<br />
6.4.2.2.9 Baumhecke, straßenbegleitend, standortgerecht (KV-Code 04.311)<br />
Der Biotoptyp der straßenbegleitenden Baumhecke ist in der Kompensationsverordnung nicht enthalten und daher im vorliegenden<br />
Planungsfall ergänzt worden.<br />
Baumhecken mit einheimischen Laubbäumen wie der Eiche (Quercus spec.), Esche (Fraxinus<br />
excelsior) und Linden (Tilia spec.) sind auf den Straßenböschungen der Niedervorschützer<br />
Straße (L 3220) an der Gudensberger Höhe nachgewiesen worden.<br />
Im Vergleich mit Baumhecken und Feldgehölzen an straßenfernen Standorten (KV-Code<br />
04.600) ist die Biotopfunktion der straßenbegleitenden Gehölzbestände durch Schadstoffeintrag<br />
und Störungen durch den Straßenverkehr beeinträchtigt. Die Straßenbegleitgehölze unterliegen<br />
aus Gründen der Verkehrssicherheit auch einer mehr oder weniger intensiven Pflege (Freischneiden<br />
des Lichtraumprofiles, Entnahme von abgängigen oder abgestorbenen Bäumen).<br />
6.4.2.2.10 Ufergehölzsaum, heimisch, standortgerecht (KV-Code 04.400)<br />
Der Biotoptyp ist im Untersuchungsraum der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> an einer naturfernen<br />
Bachstrecke am Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 15, Blatt 1) und den Uferböschungen des nur teilweise<br />
im Planungsraum gelegenen Quellenteiches (Lokalität 5, Blatt 2) nachgewiesen worden.<br />
Die sehr kleinflächigen Vorkommen werden von Weiden-Arten (Salix spec.) dominiert.<br />
6.4.2.2.11 Kopfweiden, Kopfpappeln<br />
Individuenarme Vorkommen von Kopfweiden sind im Untersuchungsraum nur an wenigen Standorten<br />
am Ortsrand <strong>Felsberg</strong> zu beobachten (Lokalitäten 15, 20, Felsburgstadion). Unter diesen<br />
Gehölzbeständen sind die drei älteren Kopfweiden auf der Grünfläche am Felsburgstadion besonders<br />
hervorzuheben.<br />
6.4.2.3 Streuobst / Obstkulturen<br />
Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />
• Ehemals §31 HENatG: Streuobstbestände im Außenbereich gehören nach einer Rechtsverordnung vom 10. Februar 2010 in<br />
Hessen weiterhin zu den gesetzlich geschützten Biotopen, obwohl sie in § 30 BNatSchG nicht aufgeführt werden. Hierzu zählen<br />
flächige Bestände hochstämmiger, überwiegend extensiv genutzter Obstbäume meist regionaltypischer Sorten, die auch in<br />
Gemengelagen mit anderen Nutzungen stocken können.<br />
• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 2006): Streuobstbestand (Komplex): 2 Streuobstbestand<br />
auf Grünland: 2, Streuobstbestand auf Acker: 2<br />
6.4.2.3.1 Streuobstwiese, intensiv bewirtschaftet (KV-Code 03.110)<br />
Im Untersuchungsraum des LBP sind nur sehr kleinflächige Streuobstbestände mit hochstämmigen<br />
Obstbäumen vorhanden, die im Bereich der Ortslage <strong>Felsberg</strong> zwischen der Unteren<br />
Birkenallee und der historischen Altstadt <strong>Felsberg</strong> liegen (Blatt 3). Zu den dominanten Obstgehölzen<br />
gehören Apfel (Malus domestica) und Zwetschge (Prunus domestica). Mit geringen Anteilen<br />
sind Birne (Pyrus communis) und Süßkirsche (Prunus avium ssp. juliana) beigemischt.<br />
Das Grünland unter den Obstbäumen unterliegt einer intensiven Weidenutzung.<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Die Biotopfunktion wird durch die Kleinflächigkeit der Bestände und die von den umliegenden<br />
Siedlungsflächen ausgehenden Störungen beeinträchtigt. Trotzdem sind sie im Verbund mit den<br />
übrigen Gehölzstrukturen der Gartenstadt u. a. Lebensraum für mindestens 36 Vogelarten. Neben<br />
weit verbreiteten und häufigen Arten wie Haussrotschwanz (Phoenicurus ochrurus), Amsel<br />
(Turdus merula) und Kohlmeise (Parus major) kommen hier beispielsweise Grünspecht (Picus<br />
viridis), Gelbspötter (Hippolais icterina) und Feldsperling (Passer domestica) vor.<br />
6.4.2.3.2 Streuobstwiese neu angelegt (KV-Code 03.120<br />
Eine kleinflächige neu angelegte Obstwiese mit Pflanzungen hochstämmiger Apfelbäume (Malus<br />
domestica) befindet sich südlich des Felsburgstadions. Der Unterwuchs unter den jungen<br />
Hochstämmen besteht aus einer artenarmen Wiese frischer Standorte. Dieser Bestand ist noch<br />
zu jung, um die ökologischen Funktionen einer hochwertigen Streuobstwiese erfüllen zu können,<br />
hat aber die Entwicklungspotenzen zu einem hochwertigeren Lebensraum.<br />
Im Bereich der neu angelegten Obstwiese und auf den angrenzenden Ackerflächen wurden<br />
2007 Igel (Erinaceus europaeus) und Feldhase (Lepus europaeus) nachgewiesen. Für diese<br />
beiden Arten, aber auch weit verbreitete und häufige Vögel wie die Kohlmeise (Parus major)<br />
Wechselbeziehung konnten zwischen der neu angelegten Obstwiese und den Grünflächen am<br />
Felsburgstadion Funktionsbeziehungen nachgewiesen werden.<br />
6.4.2.4 Gewässer (Fließ- und Stillgewässer)<br />
(s. auch Tabelle 7, S.19)<br />
Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />
Fließgewässer<br />
• §30 BNatSchG: Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender<br />
Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie<br />
ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.<br />
• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1996): natürliche bis naturnahe Fließgewässer: 1-2;<br />
anthropogen mäßig beeinträchtigte Fließgewässer: 2-3<br />
• Rote Liste der Pflanzenges. Deutschlands (RENNWALD 2000): Brunnenkresse-Gesellschaft (Nasturtietum officinalis): 3<br />
Stillgewässer<br />
• §30 BNatSchG: Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender<br />
Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie<br />
ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.<br />
• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1996): eutropher Weiher und Flachsee (inkl. naturnahe,<br />
eutrophe Teiche): 2-3;<br />
6.4.2.4.1 Begradigte und ausgebaute Bäche (KV-Code 05.250)<br />
Im Untersuchungsgebiet befinden sich nur zwei begradigte und ausgebaute Bäche, zu denen<br />
das namenlose Fließgewässer an der Sälzer Straße (Lokalität 21, Blatt 1) und die Sülzelache<br />
(Lokalität 14, Blätter 1 und 2) gehören.<br />
In dem zwischen der Lohrer Straße (L 3426) und der Reithalle gelegenen Abschnitt der Sülzelache<br />
wurden kleinflächige Bestände der Brunnenkresse-Gesellschaft (Nasturtietum officinalis)<br />
nachgewiesen (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004). Diese niedrigwüchsige Pflanzengesellschaft<br />
besiedelt Flachwasserzonen und Uferbereiche mäßig strömender, klarer Wiesengräben<br />
sowie Quelltrichter und Quellabläufe mit stärkerer Wasserströmung. In der artenarmen<br />
Pflanzengesellschaft dominiert die Brunnenkresse. Weitere Elemente der Bachröhrichte wie<br />
Bachbunge (Veronica beccabunga) und Aufrechter Merk (Berula erecta) sind nur vereinzelt bei-<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
gemengt. Die Pflanzengesellschaft ist durch Eutrophierung der Fließgewässer mittlerweile in<br />
starkem Rückgang begriffen.<br />
Als typische Vertreter der Tierwelt kommen in der naturfernen Sülzelache (Lokalität 14) Wasserfrosch<br />
(Rana esculenta-Komplex) und Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus) vor,<br />
während in der naturfernen Bachstrecke an der Sälzer Straße sind keine Pflanzen- und Tierarten<br />
mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung mehr zu finden.<br />
6.4.2.4.2 An Böschungen verkrautete Gräben (KV-Code 05.241)<br />
Die meisten verkrauteten Grabenabschnitte befinden sich in der Ederaue südlich von <strong>Felsberg</strong><br />
(Lokalitäten 7, 13, 25; Blatt 2). Es handelt sich um mehr oder weniger tiefe, wegbegleitende<br />
Wasserabzugsgräben mit periodischer Wasserführung. Eine eigenständige, wassergebundene<br />
Tierwelt konnte in den Gräben nicht nachgewiesen werden. Die Pflanzengemeinschaften der<br />
Grabenböschungen sind sehr heterogen zusammengesetzt und werden von Pflanzen des Wirtschaftsgrünlandes<br />
(Molinio-Arrhenatheretea) und der Ruderalfluren frischer bis feuchter, stickstoffreicher<br />
Standorte (Galio-Urticetea) aufgebaut. Feuchtezeiger treten auf Grabensohlen und<br />
Böschungen nur noch in wenigen Exemplaren auf. Im Bereich der Lokalität 7 ist ein Einzelvorkommen<br />
der Gelben Schwertlilie (Iris pseudacorus) nachgewiesen worden.<br />
Die Biotopfunktion der Gräben wird durch Nährstoffeinträge von den angrenzenden intensiv<br />
bewirtschafteten Ackerflächen beeinträchtigt.<br />
6.4.2.4.3 Naturfern ausgebaute Gräben (KV-Code 05.243)<br />
Naturfern ausgebaute Gräben sind im Plangebiet an mehreren Standorten wie der Feldstraße<br />
an den im Altenburger Feld gelegenen Aussiedlerhöfen (Blatt 2) und an den Kleingärten an der<br />
Unteren Birkenallee (Lokalität 20) nachgewiesen worden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um<br />
Wasserabzugsgräben, die an Wirtschaftswegen und Feldstraßen verlaufen. Ihre krautige Vegetation<br />
ist stark gestört und sehr artenarm und wird von nutzungs- und trittresistenten Arten oder<br />
Stickstoffzeigern wie der Brennnessel (Urtica dioica) aufgebaut.<br />
6.4.2.4.4 Kleinspeicher, Teiche (KV-Code 05.342)<br />
(s. auch Tabelle 8, S.20)<br />
Im Untersuchungsgebiet befindet sich nur ein kleiner Teilbereich eines Stillgewässers, bei dem<br />
es sich um ein naturnah gestaltetes Abgrabungsgewässer handelt. Der zum ehemaligen Kiesabbaugebiet<br />
gehörende Quellenteich (Lokalität 5, Blatt 2) ist Bestandteil eines größeren Biotopkomplexes<br />
mit weiteren von Gehölzen umgebenen Wasserflächen an der Eder, der eine besondere<br />
Bedeutung für wassergebundene Vogelarten besitzt (avifaunistisch wertvoller Bereich; RP<br />
KASSEL 2000).<br />
Die Biotopfunktion des als Angelgewässer genutzten Quellenteiches wird durch die Erholungsnutzung<br />
und den Nutzfischbesatz beeinträchtigt.<br />
Der Quellenteich liegt abseits des Vorhabens mit seinen Wirkzonen, so dass direkte Beeinträchtigungen<br />
ausgeschlossen werden können. Vom Vorhaben betroffen sind Funktionsbeziehungen<br />
von Arten mit größeren individuellen Aktionsräumen wie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus),<br />
Eisvogel (Alcedo atthis), Wasserfrosch (Rana esculenta agg.).<br />
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6.4.2.5 Biotoptyp Wirtschaftsgrünland<br />
Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />
• §31 HENatG / §30 BNatSchG2002: Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören seggen- und binsenreiche Nasswiesen.<br />
Hierbei handelt es sich um überwiegend extensiv genutzte Wiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte. Unter diese Kategorie<br />
fallen u. a. die Sumpfdotterblumenwiesen (Calthion palustris), Pfeifengraswiesen (Molinion coeruleae), die artenreichen<br />
Flutrasen (Agropyro-Rumicion) und Waldbinsenwiesen (Juncion acutiflori). Außerdem ist es verboten, die Lebens- und Brutstätten<br />
streng geschützter und geschützter Arten mutwillig und ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören (§ 36<br />
HENatG). Hierzu zählt auch i. d. R. Extensivgrünland und wechselfeuchtes Grünland, da Wiesenbrüter und zahlreiche Tagfalterarten<br />
streng und/oder besonders geschützt sind.<br />
6.4.2.5.1 Weiden, intensiv bewirtschaftet (KV-Code 06.200)<br />
Fast alle intensiv bewirtschafteten Weideflächen des Untersuchungsgebietes befinden sich im<br />
Umfeld der <strong>Felsberg</strong>er Reithalle und der Sülzelache (Blatt 1 und 2)und werden mit Pferden beweidet.<br />
Weitere kleine Weideflächen sind an der Sälzer Straße (Blatt 1) und im Bereich des<br />
Kleingartengebietes an der Unteren Birkenallee und im Umfeld der <strong>Felsberg</strong>er Altstadt (Lokalität<br />
20) vorhanden, wobei hier z. T. eine Beweidung mit Schafen stattfindet.<br />
Die mit Schafeweiden der Lokalität 20 gehören im UG zu den artenreichsten Ausprägungen<br />
dieses Biotoptyps. Die von hochwüchsigen Wirtschaftsgräsern dominierten Pflanzenbestände<br />
nehmen eine Zwischenstellung zwischen den Weidelgras-Weißklee-Weiden (Lolio-<br />
Cynosuretum) und artenarmen Ausprägungen der Glatthaferwiesen auf Standorten mit hoher<br />
Trophiestufe (Arrhenatheretum elatioris) ein. Bei den besonders artenarmen Pferdeweiden an<br />
der Reithalle dominieren hingegen die Arten der Weidelgras-Weißklee-Weiden.<br />
Es gibt nur wenige Tierarten, die intensiv bewirtschaftetes Grünland noch als Dauerlebensraum<br />
besiedeln können. Hierzu zählen im Untersuchungsraum Gemeiner Heuhüpfer (Chorthippus<br />
parallelus) und Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus), die in den Wiesen und Weiden bei<br />
<strong>Felsberg</strong> nachweisen wurden.<br />
Charakteristische Pflanzenarten:<br />
Arten der Weiden: Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), Weiß-Klee (Trifolium repens), Wiesen-Lieschgras, Kammgras (Phleum<br />
pratense), Gänseblümchen (Bellis perennis).<br />
Arten der Glatthaferwiesen: Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense)<br />
Arten des Wirtschaftsgrünlandes: Gewöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris),<br />
Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis),<br />
Wolliges Honiggras (Holcus lanatus).<br />
Stör- und Weidezeiger: Breit-Wegerich (Plantago major), Vogelmiere (Stellaria media).<br />
6.4.2.5.2 Intensiv genutzte Frischwiesen (KV-Code 06.320)<br />
Intensive Frischwiesen sind im UG nur mit zwei sehr kleinen Vorkommen in einem Privatgrundstück<br />
an der Sälzer Straße (Blatt 1) und in einer neu angelegten Obstwiese südlich des Felsburgstadions<br />
(Blatt 2) belegt worden. Bei den Pflanzenbeständen handelt es sich um Ausprägungen<br />
der Glatthaferwiesen von Standorten hoher Trophiestufe (Arrhenatheretum elatioris),<br />
deren Artengemeinschaft infolge Düngung und intensiver Bewirtschaftung verarmt ist.<br />
Leit- und Charakterarten<br />
Im Untersuchungsgebiet des LBP sind Vorkommen folgender Arten zu erwarten:<br />
Kennarten der Glatthaferwiesen: Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Kleiner Klee (Trifolium dubium), Weißes Labkraut (Galium<br />
album)<br />
Nährstoffzeiger des Wirtschaftsgrünlandes: Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium),<br />
Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum officinale)<br />
Arten des Wirtschaftsgrünlandes: Gewöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris),<br />
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Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis),<br />
Wolliges Honiggras (Holcus lanatus).<br />
6.4.2.5.3 Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen (KV-Code 06.910)<br />
Der Biotoptyp ist im gesamten Planungsraum nur kleinflächig vertreten. Die Vorkommen liegen<br />
im Bereich der Landwirtschaftsflächen zwischen Felsburgstadion und Kirchweg (Lokalität 13),<br />
südlich der Reithalle und am westlichen Siedlungsrand von <strong>Felsberg</strong>.<br />
Die Artengemeinschaft der intensiv bewirtschafteten Wirtschaftswiesen ist infolge Düngung und<br />
Vielschnitt stark verarmt und wird von hochwüchsigen Wirtschaftsgräsern dominiert. Unter den<br />
krautigen Arten finden sich nur wenige nutzungstolerante Arten wie der Wiesen-Löwenzahn<br />
(Taraxacum officinale) und der Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium).<br />
Die Biotopfunktion dieser Flächen ist infolge der Intensivnutzung und der starken Verarmung der<br />
Pflanzengemeinschaft beeinträchtigt.<br />
6.4.2.5.4 Wiesenbrachen und ruderale Wiesen (KV-Code 09.130)<br />
Ruderales Grünland kommt im UG nur an den Aussiedlerhöfen am Altenburger Feld vor. Die<br />
Pflanzengemeinschaft auf der als Abstellplatz genutzten Fläche ist mehr oder weniger stark<br />
beeinträchtigt.<br />
6.4.2.6 Biotoptyp Staudenflur, Ufer- und Waldsaum<br />
6.4.2.6.1 Feldraine, Wiesenraine, linear; Gräser und Kräuter, > 1 m Breite (KV-Code 09.150)<br />
Feld- und Wiesenraine fehlen im UG mit Ausnahme eines Bestandes an einem Grasweg in der<br />
Ederaue. Dieser von Gräsern dominierte Krautsaum liegt abseits des Bereiches, in dem die<br />
Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> trassiert ist.<br />
6.4.2.6.2 Straßenränder (mit Entwässerungsmulde); intensiv gepflegt, artenarm (KV-Code<br />
09.160)<br />
Die Pflanzengemeinschaften dieser regelmäßig und intensiv gepflegten Biotopstrukturen setzen<br />
sich aus weit verbreiteten und nutzungstoleranten Arten zusammen. Zur Artenausstattung gehören<br />
auch Pflanzen des Wirtschaftsgrünlandes, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in den Fettweiden<br />
(Cynosurion cristati) besitzen.<br />
6.4.2.6.3 Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte (KV-Code 09.210)<br />
Kleinflächige Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte sind im gesamten Plangebiet auf<br />
kleine Brachflächen vorhanden (z. B. Blätter 1 und 3). Bei der Mehrzahl der Bestände handelt<br />
es sich um mäßig artenreiche Ausprägungen der Giersch-Saum-Gesellschaften (Aegopodion<br />
podagrariae). Auf den Uferböschungen des Quellenteiches (Lokalität 5) befinden sich außerdem<br />
kleine Vorkommen der Rübenkälberkropf-Gesellschaft (Chaerophylletum bulbosi).<br />
Typische im Planungsraum nachgewiesene Tierarten der Brennnesselfluren sind Landkärtchen<br />
(Araschnia levana), Tagpfauenauge (Vanessa io) und Kleiner Fuchs (Vanessa urticae). Die an<br />
Brennnesseln reichen Ruderalfluren sind potenzielle Habitate des Sumpfrohrsängers (Acrocephalus<br />
palustris), der seine Nester gerne an den Stängeln aufhängt.<br />
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Leit- und Charakterarten, die im UG nachgewiesen wurden:<br />
Brennnessel (Urtica dioica), Chelidonium majus (Schöllkraut), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum), Filzige Klette (Arctium tomentosum),<br />
Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Giersch (Aegopodium podagraria), Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum),<br />
Große Klette (Arctia lappa), Gundermann (Glechoma hederacea), Hecken-Kälberkropf (Chaerophyllum temulum), Klebkraut (Galium<br />
aparine), Kleine Klette (Arctium minus), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Rote Taubnessel (Lamium maculatum), Ruprechtskraut<br />
(Geranium robertianum), Tag-Lichtnelke (Silene dioica), Weiße Taubnessel (Lamium album), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium),<br />
Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris).<br />
6.4.2.6.4 Ausdauernde, artenarme Ruderalfluren meist frischer und stickstoffreicher Standorte<br />
(KV-Code 09.211)<br />
Der in der KV nicht definierte und im Rahmen dieser Planung ergänzte Biotoptyp umfasst artenarme<br />
Ausprägungen der Ruderalfluren frischer bis feuchter, stark eutrophierter Standorte. Bei<br />
den Pflanzengemeinschaften handelt es sich um Dominanzbestände weit verbreiteter Nitrophyten<br />
wie der Brennnessel (Urtica dioica), die sich vielfach nur als Rumpfgesellschaften der Galio-<br />
Urticetea ansprechen lassen.<br />
Derartige Brennnesselfluren sind im UG an zahlreichen Standorten vorhanden und nehmen<br />
deutlich größere Flächen ein als die zuvor beschriebenen artenreicheren Ausprägungen der<br />
Ruderalgesellschaften. Es handelt sich i. d. R. um Brachflächen, die durch Ablagerungen von<br />
Grünabfällen oder Mist eutrophiert sind sowie Wegränder und Randstreifen, die durch einen<br />
übermäßigen Nährstoffeintrag aus angrenzenden Wirtschaftsflächen vorbelastet sind. . Ein weiteres<br />
Vorkommen befindet sich auf einem Erdwall am südlichen Rand des Felsburgstadions.<br />
Die Biotopfunktion derartiger Vegetationseinheiten ist stark beeinträchtigt.<br />
6.4.2.7 Ackerland<br />
6.4.2.7.1 Acker, intensiv genutzt (KV-Code 11.191)<br />
Die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wird überwiegend auf intensiv bewirtschafteten Ackerflächen<br />
trassiert (Lokalitäten 23, 19, 11 und 12).<br />
Der Ackerbau erfolgt auf großen Schlägen, die sowohl in der Ederaue, als auch auf den lößbedeckten<br />
Hangfüßen am Rand des Edertales liegen. Die Äcker sind durch eine mehr oder weniger<br />
stark verarmte Wildkrautflora, die i. d. R. nur noch an den Rändern wächst, gekennzeichnet.<br />
Besonders niedrige Artenzahlen sind in den Weizenäckern festgestellt worden.<br />
Die vorgefundenen Ackerwildkrautgesellschaften lassen sich anhand der Artenausstattung den<br />
Windhalm-Gesellschaften basenarmer Standorte (Aperion spicae-venti) und den Erdrauch-<br />
Wolfsmilch-Gesellschaften (Fumario-Euphorbion) nährstoff- und basenreicher Standorte zuordnen.<br />
In den intensiv genutzten Äckern in der Ederaue (Lokalitäten 11 und östlich der K 145 gelegene<br />
Flächen) wurden bei den faunistischen Untersuchungen zur UVS <strong>Felsberg</strong> (BIOLOGISCHE<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004) 26 Vogelarten nachgewiesen, von denen zahlreiche Arten lediglich<br />
als Nahrungsgäste auftreten. Bemerkenswerte Brutvögel sind Rebhuhn (Perdix perdix), die<br />
mit zwölf Brutpaaren nachgewiesene Feldlerche (Alauda arvensis) und die Schafstelze (Motacilla<br />
flava), für die ein Brutpaar belegt ist. Als Nahrungsgäste treten Schwarzmilan (Milvus migrans),<br />
Mehl- (Delichron urbica) und Rauchschwalbe (Hirundo rustica) auf. Bemerkenswert ist<br />
außerdem der Nachweis des Steinschmätzers (Oenanthe oenanthe) als Durchzügler.<br />
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Die Ackerflächen westlich der Lohrer und südlich der Sälzer Straße (Lokalität 11) weisen deutlich<br />
artenärmere Vogelgemeinschaften als die Ackerflächen in der Ederaue auf. Bei den Untersuchungen<br />
im Rahmen des UVS konnten hier nur zwölf Vogelarten, u. a. Rebhuhn (Perdix perdix)<br />
und Feldlerche (Alauda arvensis) beobachtet werden.<br />
Das im Planungsraum mit mindestens zwei Brutpaaren vertretene Rebhuhn (Perdix perdix) gilt<br />
als lebensraumholde Art der Felder und die Feldlerche (Alauda arvensis) ist hier als steter Begleiter<br />
einzustufen (vgl. FLADE, 1994). Die Schafstelze (Motacilla flava) war ursprünglich eine Art<br />
der feuchten Wiesen. In den letzten Jahren weicht sie in Hessen jedoch mehr und mehr auf<br />
Äcker aus, da sie während der Brutzeit sehr empfindlich auf die Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung<br />
reagiert.<br />
Leit- und Charakterarten – Pflanzen, die im UG nachgewiesen wurden:<br />
Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Acker-Stiefmütterchen (Viola arvensis), Acker-Vergissmeinnicht (Myosotis arvensis), Floh-<br />
Knöterich (Polygonum persicaria), Geruchlose Kamille (Tripleurospermum perforatum), Gewöhnlicher Windenknöterich (Fallopia<br />
convolvulus), Hirtentäschelkraut (Capsella bursa-pastoris), Kriechende Quecke (Elymus repens), Persischer Ehrenpreis (Veronica<br />
persica), Rote Taubnessel (Lamium purpureum), Spreizende Melde (Atriplex patula), Vogelmiere (Stellaria media), Weißer Gänsefuß<br />
(Chenopodium album).<br />
Arten der Äcker basenarmer Standorte: Echte Kamille (Matricaria chamomilla), Gewöhnlicher Ackerfrauenmantel (Aphanes arvensis),<br />
Windhalm (Apera spica-venti).<br />
Arten der Äcker basenreicher Standorte: Gebräuchlicher Erdrauch (Fumaria officinalis), Ackerhellerkraut (Thlaspi arvense),<br />
Hundspetersilie (Aethusa cynapium), Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myosuroides).<br />
6.4.2.8 Gärten, Freizeitanlagen und Grünflächen<br />
6.4.2.8.1 Einzelgärten in der Landschaft (KV-Code 11.211)<br />
Im UG befindet sich im Außenbereich nur ein südlich des Felsburgstadions gelegener kleiner<br />
Einzelgarten, der mit einheimischen Laubgehölzen und standortfremden Koniferen eingegrünt<br />
ist.<br />
6.4.2.8.2 Kleingartenanlagen mit überwiegendem Nutzgartenanteil (KV-Code 11.212) und<br />
überwiegendem Ziergartenanteil (KV-Code 11.223)<br />
Kleingartenanlagen befinden sich im Bereich des Schulgeländes an der Unteren Birkenallee<br />
(Lokalität 20, Blatt 2) und im Umfeld der Reithalle (Blatt 2).<br />
Die Kleingärten am Schulgelände werden als Freizeit- und Nutzgärten bewirtschaftet. Zur ihrer<br />
Ausstattung gehören intensiv gepflegte Rasenflächen und Gehölzpflanzungen mit standortfremden<br />
Nadelbäumen. In den vorwiegend als Nutzgärten bewirtschafteten Flächen finden sich<br />
hochstämmige Obstbäume und ältere Laubbäume, die als Relikte der traditionellen Gartennutzung<br />
ländlicher Siedlungen anzusprechen sind. Zwischen den Kleingärten und den Hausgärten<br />
der benachbarten Siedlungsflächen sind kleinflächige Grünlandbiotope mit Baumbeständen, die<br />
als Weide genutzt werden erhalten geblieben.<br />
Die Kleingartenanlagen der Lokalität 20 sind Bestandteil eines von traditionellen Landnutzungsformen<br />
geprägten dörflichen Biotopkomplexes, der die Hausgärten südlich der historischen Altstadt<br />
<strong>Felsberg</strong> einschließt. Traditionelle Nutzungsformen wie Obstwiesen oder Nutzgärten sind<br />
infolge der Umwandlung in Freizeitgärten oder der Intensivierung der Nutzung in diesem Bereich<br />
auf wenige und kleine Restflächen zurückgedrängt worden.<br />
Die Kleingartenanlagen und die angrenzenden Siedlungsrandbereiche mit Hausgärten und<br />
kleinflächigen Streuobstbeständen besitzen eine besondere Bedeutung als Vogellebensraum.<br />
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Im Siedlungsrandbereich sind bei der ornithologischen Untersuchung zur UVS für die Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> 35 Brutvogelarten nachgewiesen worden, zu denen fast alle Leitarten der<br />
„Gartenstädte“ und der durch Gehölze geprägten Kulturlandschaften gehören (BIOLOGISCHE<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004). In den an die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> angrenzenden<br />
Bereichen der Lokalität 20 sind hier u. a. Amsel (Turdus merula), Birkenzeisig (Carduelis flammea),<br />
, Dorngrasmücke (Sylvia communis), Haussperling (Passer domesticus), Ringeltaube<br />
(Columba palumbus)zu nennen. Außerdem kommt hier die Blindschleiche (Anguis fragilis) vor.<br />
6.4.2.8.3 Grünflächen und Sportanlagen<br />
Im UG befinden sich mehrere Grünflächen und Sportanlagen, zu denen der Friedhof (Blatt 1),<br />
ein Bolzplatz am Schulzentrum (Blatt 2), das Felsburgstadion (Blatt 2 und 3) und der Berliner<br />
Platz (Blatt 3) gehören. Hiervon grenzt nur der am Ende der Baustrecke gelegene Berliner Platz<br />
unmittelbar an die geplante Ortsumgehung an. Der Berliner Platz ist eine schmale Grünanlage<br />
mit intensiv gepflegten Rasenflächen, älteren Laubbäumen und kleinflächigen Gebüschen. An<br />
der an den Steinweg (L 3220) angrenzenden Seite der Grünanlage befindet sich eine Baumgruppe<br />
mit vier älteren Hänge-Birken (Betula pendula).<br />
Der abseits der geplanten Ortsumgehung gelegene Friedhof (KV-Code 11.231) weist einen Gehölzbestand<br />
mit älteren Laubbäumen, jungen Nadel- und Laubbäumen sowie Gebüschpflanzungen<br />
mit einheimischen Laubgehölzen auf.<br />
Im Stadion und auf dem Bolzplatz dominieren Flächen mit intensiv gepflegtem Sportrasen (KV-<br />
Code 11.224), die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen keine Bedeutung besitzen.<br />
6.4.2.9 Siedlungsflächen<br />
Bei den im Untersuchungsraum gelegenen Siedlungsflächen handelt es sich um mehr oder weniger<br />
stark versiegelte Gewerbe- und Mischbauflächen (Blätter 1 und 3) sowie um weniger stark<br />
versiegelte Wohnbauflächen mit strukturarmen Hausgärten (Blatt 1).<br />
Die zwischen der Niedervorschützer Straße (L 3220) und der Sälzer Straße gelegenen Gewerbe-<br />
und Mischbauflächen sind in Teilbereichen sehr stark durch Schwarz- oder Betondecken<br />
(KV-Code 10.510) oder durch Schotterdecken (KV-Code 10.530) versiegelt und mit großen<br />
Wirtschaftsgebäuden überbaut. Bei den unversiegelten Bereichen handelt es sich um strukturarme<br />
Grünflächen (KV-Code 11.221) mit intensiv gepflegtem Rasen und vorwiegend standortfremden<br />
Laub- und Nadelbäumen. Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen besitzen diese Areale<br />
eine geringe Bedeutung.<br />
Bei den am Ende der Baustrecke der Ortsumgehung am Teich- und Steinweg (L 3320) gelegenen<br />
Mischbauflächen wechseln hochgradig versiegelte Flächen mit weniger stark überbauten<br />
Bereichen, die von strukturarmen Hausgärten mit hohem Nadelbaumanteil umgeben sind (KV-<br />
Code 11.221) ab.<br />
6.4.2.10 Verkehrsflächen und Wege<br />
6.4.2.10.1 Straßen und Wege<br />
Die Flora der verkrauteten Feldwege (KV-Code 10.610) ist artenarm und besteht aus nutzungs-<br />
und trittresistenten Pflanzen des Wirtschaftsgrünlandes und der Trittrasen wie dem Deutschen<br />
Weidelgras (Lolium perenne) und dem Breit-Wegerich (Plantago major). Innerhalb der intensiv<br />
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bewirtschafteten Agrarlandschaft können grasbewachsene Wirtschaftswege als Nahrungsbiotop<br />
und Leitlinie für einige Tierarten dienen.<br />
Die weitgehend versiegelten Verkehrsflächen mit Schwarz- und Betondecken (KV-Code<br />
10.510), Pflasterbelag (10.520) oder Schotterdecken (10.530) sind nahezu vegetationsfrei und<br />
haben als Lebensraum für Tiere und Pflanzen keine Bedeutung.<br />
6.4.3 Bewertung der Biotoptypen<br />
Die Bedeutungseinstufung der Biotoptypen erfolgt anhand eines fünfstufigen Bewertungsrahmens.<br />
Die Zuweisung zu den Wertstufen erfolgt auf der Grundlage der KV vom 01.09.2005, da<br />
durch die in der Verordnung angegebenen Wertpunkte mit einer Spanne von 3 - 80 Wertpunkten<br />
bereits ein wesentlicher Beitrag zur Bewertung unterschiedlicher Biotoptypen vorliegt. In der<br />
Kompensationsverordnung wird einem niedrigen Biotopwert eine niedrige Anzahl von Wertpunkten<br />
pro m² gleichgesetzt, während eine hohe Punktzahl eine hohe ökologische Wertigkeit der<br />
Fläche bedeutet.<br />
Die Zuweisung der Wertpunkte in der KV und die Bedeutungseinstufung decken sich im Wesentlichen<br />
mit ähnlichen Bewertungsrahmen, z. B. der von BASTIAN et. al. (1994) für die örtliche<br />
Landschaftsplanung entwickelten Biotoptypenbewertung, bei der die Bedeutungseinstufung unter<br />
Berücksichtigung der Kriterien Gefährdung, Seltenheit, Empfindlichkeit, Natürlichkeitsgrad<br />
und Regenerationsfähigkeit abgeleitet worden ist.<br />
Im Planungsfall ist die in der Kompensationsverordnung aufgeführte Liste der Biotoptypen um<br />
weitere Biotoptypen ergänzt worden, die im Zuge einer weitergehenden Differenzierung aus den<br />
vorgegeben Standard-Nutzungstypen abgeleitet wurden. Die zusätzlich eingefügten Biotoptypen<br />
sind in der Tabelle mit „(*)“ gekennzeichnet.<br />
Tabelle 15: Biotoptypenbewertung (Untersuchungsraum der Ortsumgehung)<br />
Biotoptypenbewertung: Bedeutung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz auf Grundlage der<br />
Wertpunkte der Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005<br />
Wert- / Bedeutungsstufen: 1 = sehr hoch (64 – 80 WP) 2 = hoch (47 – 63 WP) 3 = mittel (30 – 46 WP);<br />
4 = gering (nachrangig; 13 – 29 WP) 5 = sehr gering (nachrangig; 3 –12 WP)<br />
Wertstufe /<br />
Bedeutung KV-Code Standard-Nutzungstypen (nach Anlage 3 KV) WP je m 2<br />
Laubwald<br />
2 01.134 Schwarzerlenbrüche und Sumpfwälder 63<br />
3 01.137 Neuanlage von Auwald / Bruchwald / Ufergehölzen 36<br />
3 01.180 Naturferne Laubholzforste nach Kronenschluss 33<br />
Nadelwald<br />
4 01.229 Sonstige Fichtenbestände 24<br />
Schlagflur / Vorwald<br />
3 01.152 Schlagfluren, Naturverjüngung, Sukzession im und am Wald 32<br />
Kleingehölz / Einzelgehölze; einheimisch, standortgerecht<br />
3 02.100 Gebüsche, Hecken und Säume, trockene bis frische, saure Standorte 36<br />
3 02.110 Gebüschsukzession auf nährstoffreichem Standort (*) 32<br />
4 02.400 Hecken- / Gebüschpflanzung, Neuanlage von Feldgehölzen (heimisch, standortgerecht,<br />
nur Außenbereich)<br />
27<br />
4 02.500 Hecken- / Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23<br />
4 02.600 Hecken- / Gebüschpflanzung (straßenbegleitend, nicht auf Mittelstreifen) 20<br />
4 02.610 Hecken- und Gebüschpflanzung (straßenbegleitend etc.), Ziergehölze; regelmäßig<br />
und stark geschnitten (*)<br />
18<br />
3 04.210 Baumgruppe: einheimisch, standortgerecht, Obstbäume 33<br />
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Biotoptypenbewertung: Bedeutung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz auf Grundlage der<br />
Wertpunkte der Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005<br />
Wert- / Bedeutungsstufen: 1 = sehr hoch (64 – 80 WP) 2 = hoch (47 – 63 WP) 3 = mittel (30 – 46 WP);<br />
4 = gering (nachrangig; 13 – 29 WP) 5 = sehr gering (nachrangig; 3 –12 WP)<br />
Wertstufe /<br />
Bedeutung KV-Code Standard-Nutzungstypen (nach Anlage 3 KV) WP je m 2<br />
3 04.310 Allee, standortgerecht; Obstbäume 31<br />
3 04.311 Baumhecke, straßenbegleitend, standortgerecht (*) 33<br />
2 04.400 Ufergehölzsaum heimisch, standortgerecht 50<br />
3 04.500 Kopfweiden, Kopfpappeln 44<br />
2 04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig 56<br />
3 04.110 LaÖBBaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum (Hochstamm) 31<br />
Kleingehölze / Einzelgehölz; standortfremd, Ziergehölz<br />
4 02.500 Hecken- / Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23<br />
4 02.610 Hecken- / Gebüschpflanzung, straßenbegleitend; Ziergehölze, regelmäßige und<br />
starke Pflegeschnitte (*)<br />
18<br />
4 04.120 Einzelbaum, nicht heimisch, standortfremd (LaÖBBaum, Nadelbaum, Hybrid-Pappel,<br />
halb- oder niederstämmiger Obstbaum)<br />
26<br />
4 04.220 Baumgruppe: nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten 28<br />
Streuobst<br />
3 03.110 Streuobstwiese, intensiv bewirtschaftet (mehrschürig, Bäume regelmäßig geschnitten)<br />
32<br />
4 03.120 Streuobstwiese neu angelegt 23<br />
Gewässer (Stand- und Fließgewässer)<br />
4 05.250 Begradigte und ausgebaute Bäche 23<br />
4 05.342 Kleinspeicher, Teiche 27<br />
4 05.343 Grubengewässer (Kies- und Tongruben, Steinbruch, nicht renaturiert, in Betrieb) 25<br />
4 05.345 Periodische / temporäre Becken 25<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Biotoptypenbewertung: Bedeutung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz auf Grundlage der<br />
Wertpunkte der Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005<br />
Wert- / Bedeutungsstufen: 1 = sehr hoch (64 – 80 WP) 2 = hoch (47 – 63 WP) 3 = mittel (30 – 46 WP);<br />
4 = gering (nachrangig; 13 – 29 WP) 5 = sehr gering (nachrangig; 3 –12 WP)<br />
Wertstufe /<br />
Bedeutung KV-Code Standard-Nutzungstypen (nach Anlage 3 KV) WP je m 2<br />
Entwässerungsgräben<br />
3 05.241 An Böschungen verkrautete Entwässerungsgräben 36<br />
5 05.243 Naturfern ausgebaute Gräben 7<br />
Wirtschaftsgrünland / Grasland im Außenbereich<br />
4 06.200 Weiden (intensiv) 21<br />
4 06.320 Intensiv genutzte Frischwiesen 27<br />
4 06.910 Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen 21<br />
4 06.920 Artenarme Grünlandeinsaat mit Weidelgras etc. 16<br />
3 09.130 Wiesenbrachen und ruderale Wiesen 39<br />
4 09.120<br />
Staudenflur, Ufer- und Waldsaum<br />
Kurzlebige Ruderalfluren (thermophytenreich, konkurrenzschwach, offener, meist<br />
nährstoffreicher Boden in Siedlungen und im Kulturland)<br />
23<br />
3 09.150 Feldraine, Wiesenraine, linear (Gräser und Kräuter, keine Büsche, breiter als ein<br />
Meter)<br />
45<br />
4 09.160 Straßenränder (mit Entwässerungsmulde, Mittelstreifen), intensiv gepflegt, artenarm 16<br />
3 09.210 Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte 39<br />
4 09.211 Ausdauernde, artenarme Ruderalfluren meist frischer, stickstoffreicher Standorte (*) 23<br />
Acker<br />
4 11.191 Acker, intensiv genutzt 16<br />
Gärten, Freizeitanlagen und Grünflächen<br />
11.200 Gärtnerisch gepflegte Anlagen und Hausgärten, Kleingärten und Grabeland<br />
4 11.211 Grabeland, Einzelgärten in der Landschaft, kleinere Grundstücke, meist nicht gewerbsmäßig<br />
genutzt<br />
14<br />
4 11.212 Gärten / Kleingartenanlage mit überwiegendem Nutzgartenanteil 19<br />
4 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich, strukturarme Grünanlagen,<br />
Baumbestand nahezu fehlend, arten- und strukturarme Hausgärten<br />
14<br />
4 11.223 Kleingartenanlagen mit überwiegendem Ziergartenanteil, hoher Anteil Ziergehölze,<br />
Neuanlage strukturreicher Hausgärten<br />
20<br />
5 11.224 Intensivrasen (z. B. in Sportanlagen) 10<br />
3 11.231 Park- und Waldfriedhöfe, Waldsiedlungen, Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbestand<br />
(nicht versiegelte Flächen)<br />
Gebäude- und Siedlungsflächen, Mauerwerk<br />
38<br />
5 10.700 Siedlungsfläche, Gewerbe, Industrie und Versorgungsfläche 3<br />
5 10.710 Dachfläche nicht begrünt 3<br />
4 10.720 Dachfläche extensiv begrünt; begrünte Fundamente (ohne Pflege, Sukzession) 19<br />
Verkehrsflächen, versiegelte und teilversiegelte Flächen<br />
5 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt) 3<br />
5 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3<br />
5 10.530 Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze oder andere wasserdurchlässige<br />
Flächenbefestigung<br />
6<br />
5 10.540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster, Rasengittersteine o. ä.) 7<br />
4 10.610 Bewachsene Feldwege 21<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
7 Konfliktanalyse/Eingriffsbewertung, Ermittlung von Ausgleich und Ersatz<br />
7.1 Beschreibung des Vorhabens<br />
Die geplante Ortsumgehung ist ein Neubau einer zweispurigen Landesstraße, die östlich und<br />
westlich der Altstadt von <strong>Felsberg</strong> an die bestehende L 3220 angebunden werden soll. Die<br />
Neubaustrecke beginnt an der Niedervorschützer Straße (L 3220) westlich von <strong>Felsberg</strong> und<br />
wird am westlichen Rand des Betonwerkes bis zur Sälzer Straße geführt. Von hier führt die<br />
Ortsumgehung in einem Linksbogen bis zur Lohrer Straße (L 3426) und wird mit dieser durch<br />
einen Verkehrskreisel verbunden. Östlich der L 3426 verläuft die Ortsumgehung abseits der<br />
vorhanden Wirtschaftswege und Feldstraßen in West-Ost-Richtung über landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen, die überwiegend als Acker genutzt werden. Östlich des Stadions schwenkt sie in<br />
nördlicher Richtung ab und verläuft entlang des Kleingartengebietes und des Wirtschaftsweges<br />
in der Verlängerung des Teichweges. Unter Einbeziehung des Teichweges wird die Ortsumgehung<br />
im Bereich des Steinweges (L 3220) schließlich an die bestehende Ortsdurchfahrt angebunden.<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Angaben zur technischen Planung<br />
(HASSELMANN UND MÜLLER 2008) zusammengefasst:<br />
Tabelle 16: Kurzbeschreibung der technischen Planung der Ortsumgehung<br />
Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong>, Kurzbeschreibung der technischen Planung<br />
Länge der Ortsumgehung 2.437 m (Baustrecke), davon 150 m <strong>Stadt</strong>straße<br />
Regelquerschnitt / Breite der Fahrbahn<br />
Außerorts: RQ 9,5<br />
Breite der Fahrbahn 6,5 m; Breite der Bankette 1,5 m<br />
Ortsbereich: Breite der Fahrbahn 6,5 m beiderseits Gehwege von 2,00 m Breite<br />
Entwurfsgeschwindigkeit Außerorts: 70 km/h<br />
Innerorts: 50km/h<br />
Prognostizierte Verkehrsbelastung 7.600 KFZ/d bei 10% Schwerverkehrsanteil im Bezugsjahr 2015<br />
Rückhaltebecken 3 Kleinrückhaltungen im Gefällebereich der Ortsumgehung (Blatt 1); Fassungsvermögen<br />
zwischen 15 m³ und 45 m³.<br />
Lage der Becken bei Bau-km 0+390 (35m³); 0+718 (25m³, Lohrer Straße); 0+876 (11m³,<br />
Sülzelache)<br />
Im zukünftigen Kreuzungsbereich L3220 / Niedervorschützer Straße ist ein weiteres Rückhaltebecken<br />
für das Baugebiet „Am Triesch“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> geplant. Diese externe Planung<br />
ist nicht in den vorliegenden LBP übernommen worden.<br />
Entwässerungseinrichtungen Mulden und offene Gräben, die an vorhandene Gräben mit Vorflut angeschlossen werden<br />
Durchlässe Rohrdurchlässe, in der Regel DN 600<br />
Ingenieurbauwerke keine<br />
Sonstige Bauwerke 5 Kleintiertunnel aus Beton, Innenabmessung 100*70 cm (B*H),<br />
Lage der Kleintiertunnel bei Bau-km 0+999; 1+111 (Am Grünen Weg), 1+268 (Kirchweg);<br />
1+567 (Felsburgstadion), 2+060 (Ederweg)<br />
Einschnitte Einschnittslage zwischen Sälzer Straße und Lohrer Straße (L 3426)<br />
Dammlage Ederaue (Hochwassergebiet), Dammhöhen zw. 0,0m und 1,0m<br />
Knotenpunkte • Neuanlage einer Kreuzung an der Niedervorschützer Straße (L 3220)<br />
• Plangleiche Kreuzung der Sälzer Straße<br />
• Kreisverkehrsplatz an der Lohrer Straße (L 3426); Außenradius 50 m; die innere<br />
Kreisfläche ist als erhöhte Rasenfläche vorgesehen<br />
• Knotenpunkt Ederweg: Trennung der Fahrbahnen der Umgehung durch eine 7 m<br />
breite Mittelinsel, Ausbau des Ederweges am Knotenpunkt (Schulweg, Trennung<br />
von Wirtschafts- und Fußweges), diffuse Beleuchtung, Pflanzung einer Hecke an<br />
der Zufahrt zum Kleingartengebiet (Verdeutlichung des Richtungswechsels der<br />
Fahrbahn der Umgehungstrasse und räumliche Trennung der Fahrbahnen von<br />
Umgehung und Zufahrt)<br />
• Minikreisverkehr im Kreuzungsbereich Am Teichweg / Steinweg / Berliner Platz mit<br />
einem Außenradius von 20 m, diffuse Beleuchtung<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
7.2 Umweltrelevante Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
Bei den Wirkfaktoren wird zwischen anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden,<br />
die sich für den geplanten Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wie folgt darstellen:<br />
Baubedingte Wirkfaktoren (Unterlage 12.2 Blatt 1-3: 50 dB(A) Isophone)<br />
1. Temporäre Lärm- und Schadstoffemissionen: Beeinträchtigung faunistischer Funktionsräume<br />
durch Lärmemissionen und visuelle Wirkungen während der Bautätigkeit<br />
2. Temporärer Verlust von Biotopstrukturen auf den als Arbeitsstreifen benötigten Flächen<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
3. Versiegelung von Flächen durch die Fahrbahn der Ortsumgehung (vollständiger Funktionsverlust<br />
des Bodens, Verlust von Biotopstrukturen).<br />
4. Überbauung / Strukturveränderung durch die Bankettflächen sowie Einschnitt- und Dammböschungen<br />
und Nebenflächen der Umgehung (Funktionsbeeinträchtigung des Bodens,<br />
Verlust von Biotopstrukturen)<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
1. Beeinträchtigung faunistischer Funktionsräume durch den Straßenverkehr (Zerschneidung,<br />
visuelle und akustische Störungen, Schadstoffeintrag).<br />
7.3 Optimierung des Baubetriebes, Lage der Bauflächen und der Bauverfahren: Maß-<br />
nahmen zur Vermeidung<br />
Nachfolgend werden die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen beschrieben, die Bestandteil<br />
des Bauentwurfes und der landschaftspflegerischen Begleitplanung sind:<br />
• Der Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> erfolgt in einem Vorbelastungsbereich mit überwiegend<br />
geringwertigen Biotoptypen und Vorbelastungen der Bodenfunktionen. Auf die Inanspruchnahme<br />
von hochwertigen Biotopen und Flächen mit wenig beeinträchtigten Bodenfunktionen<br />
wird verzichtet.<br />
• Zerschneidungswirkungen für bodengebundene Kleintiere in der Ederaue werden durch die<br />
Anlage von fünf Kleintiertunneln mit Leitwandelementen vermindert.<br />
• Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt Außerorts 70 km/h, Innerorts 50 km/h. Diese Vorgaben<br />
tragen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Fledermäuse im Bereich einer bestehenden<br />
Leitstruktur zwischen <strong>Felsberg</strong> und dem Nahrungsrevier in der Ederaue bei.<br />
• Zum Schutz jagender Fledermäuse werden nur umweltfreundliche LED-Straßenlaternen<br />
installiert.<br />
• Zur Vermeidung der Zerstörung von Brut- und Nistplätzen erfolgt die Beseitigung der Gehölze<br />
im Trassenbereich der Ortsumgehung außerhalb der Brutzeit.<br />
• Die Hochwassersituation im Überschwemmungsgebiet ist bei der Trassierung der Ortsumgehung<br />
berücksichtigt worden. Im Überschwemmungsgebiet verläuft die Straße nahezu geländegleich<br />
und kann beim höchsten anzunehmenden Hochwasser (HQ 100) überstaut<br />
werden. Wegen der ungünstigen Auswirkungen auf den Hochwasserverlauf ist auf einen<br />
hochwassersicheren Ausbau der Umgehungsstraße verzichtet worden.<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
• In einer Flutmulde bei Bau-km 2+220 ist die Gradiente der Straße angepasst worden, damit<br />
das beginnende Hochwasser nicht in andere Bereiche abfließt.<br />
• In der Ederaue sind in regelmäßigen Abständen Durchlässe vorgesehen, die einen ungehinderten<br />
Abfluss des Hochwassers gewährleisten.<br />
• Die Zufahrt zu den Baustellen erfolgt über das bestehende Wegenetz. Auf die Anlage von<br />
Baustraßen wird verzichtet.<br />
• Arbeitsstreifen werden nur in Bereichen mit geringwertigen Biotopen (Acker, Intensivgrünland,<br />
intensiv bewirtschaftete Weiden etc.) eingerichtet).<br />
• Zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist bei allen Auf- und Abtragsflächen vor Baubeginn der<br />
belebte Oberboden abzutragen und gemäß DIN 18915 sachgerecht auf Lagerflächen und<br />
Baustreifen abseits vom Baubetrieb zu lagern. Der Oberboden wird auf die neu entstandenen<br />
Böschungen verbracht.<br />
• Zur Vermeidung von Schäden an trassennahen Einzelbäumen und sonstigen Gehölzbeständen<br />
werden Baufeldbeschränkungen und falls notwendig, durch die ökologische Bauaufsicht<br />
veranlasste Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 festgesetzt.<br />
Schutzmaßnahmen dienen grundsätzlich dem Schutz bestehender Strukturen, Lebensräume<br />
und Tiere sowie der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Oberbodens während und<br />
nach der Bauphase.<br />
Während der Bauphase wird vor Ort entschieden, ob und welche Gehölze durch einen Schutzzaun<br />
vor Beschädigungen bewahrt werden müssen (Maßnahme S1).<br />
7.4 Darstellung und Bewertung der verbleibenden Eingriffe, Ermittlung von Ausgleich<br />
und Ersatz<br />
Nachfolgend werden die erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen schutzgutbezogen<br />
dargestellt (s. auch Bestands- und Konfliktplan). Die flächenmäßige Ermittlung der betroffenen<br />
Bereiche erfolgte mittels EDV (ArcView GIS).<br />
Als erheblich werden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes eingestuft,<br />
wenn sie ein bestimmtes Maß negativer Veränderungen überschreiten. Als Maß wird die<br />
Verringerung der Bedeutung eines Schutzgutes bzw. der Bedeutung von Wert- / Funktionselementen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes um mindestens eine Wertstufe definiert<br />
(vgl. KIEMSTEDT et. al. 1996). Werte-Hintergrund bildet hierbei auch die aus bestimmten Werten<br />
und Funktionen resultierende spezifische Empfindlichkeit des einzelnen Schutzgutes gegenüber<br />
Auswirkungen des Vorhabens.<br />
Als nachhaltig werden Beeinträchtigungen, die nicht schon aufgrund der Eingriffsintensität als<br />
erheblich zu beschreiben sind dann eingestuft, wenn sie voraussichtlich länger als fünf Jahre<br />
(von Beginn des Eingriffs an) andauern werden, d.h., wenn sich der Urzustand nicht innerhalb<br />
von fünf Jahren wieder einstellt bzw. er innerhalb dieses Zeitraums wiederhergestellt werden<br />
kann (vgl. KIEMSTEDT et. al. 1996).<br />
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7.5 Konfliktanalyse<br />
7.5.1 Anlagebedingte Eingriffe<br />
Biotope / Pflanzen: Unter den nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen sind der Verlust<br />
von Biotopstrukturen mit mindestens mittlerer Bedeutung anzuführen. Im Bereich der Trasse<br />
gehen diese Flächen dauerhaft verloren. Bei den meisten vom Eingriff betroffenen Biotoptypen<br />
handelt es sich um Flächen von geringer Bedeutung. Zu nennen sind intensiv bewirtschaftete<br />
Ackerflächen (KV-Code 11.191), intensiv genutzte Weideflächen (KV-Code 06.200) und Intensivwiesen<br />
(KV-Code 06.910). Zu den Flächen mit mittlerer Bedeutung gehören verkrautete Gräben<br />
(KV-Code 05.241) und Gebüsche trockener bis frischer Standorte (KV-Code 02.100).<br />
Tiere: Der Verlust von Teilflächen der Lebensräume europäischer Brutvogelarten und der Arten<br />
des Anh. IV FFH-RL (s. Kapitel 4, S.8) mit ihren Begleitarten ist als nachhaltig und erheblich<br />
einzustufen.<br />
Für bodengebundene Tierarten und Fledermausarten kann es zu einem Zerschneidungseffekt<br />
kommen, da die Ortsumgehung eine Verbreitungsbarriere darstellen kann.<br />
Boden: Die Versiegelung durch die Fahrbahn führt zu einer nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigung<br />
von Böden, die vorwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Die Versiegelung<br />
führt zum vollständigen Verlust aller Bodenfunktionen. Im Bereich der Nebenanlagen (Böschungen,<br />
Entwässerungsmulden etc.) werden Bodenfunktionen durch die Umgestaltung von Flächen<br />
beeinträchtigt.<br />
Wasser: Die vorgesehene Trasse der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> durchquert zum Teil die Ederaue.<br />
Die Baumaßnahme stellt somit einen Eingriff in einen Lebensraum dar, der ökologisch<br />
dem Gewässersystem zuzurechnen ist. Durch den Straßenbau kommt es zu einem Verlust von<br />
Retentionsraum. Zudem werden naturferne Abschnitte von kleinen Fließgewässern durch Querungen<br />
weiter beeinträchtigt.<br />
Klima / Luft: Das Vorhaben hat nur geringe Auswirkungen auf die Klimafunktionen, da in geringem<br />
Umfang Kleingehölze beseitigt werden, die zur Luftregeneration beitragen.<br />
Die Luftaustauschprozesse in der Ederaue und in ihren Randlagen werden nicht erheblich beeinträchtigt,<br />
da die Ortsumgehung nahezu in Gleichlage trassiert wird.<br />
Zu den bau- und betriebsbedingten Wirkungen gehört die Emission von Luftschadstoffen. Da<br />
das prognostizierte tägliche Verkehrsaufkommen unter 10.000 KFZ liegt, sind diese Auswirkungen<br />
aber vergleichsweise gering. Der verkehrsbedingte Schadstoffeintrag verringert sich in Abhängigkeit<br />
zur Entfernung vom Fahrbahnrand. Die stärksten Belastungen treten in einem Bereich<br />
von 10 m beiderseits des Fahrbahnrandes auf, der teilweise durch den Baukörper der<br />
Umgehungsstraße belegt ist (Bankette, Böschungen, Entwässerungsmulden, Kleinrückhaltungen).<br />
Vegetationsbestände sind insbesondere durch die verkehrsbedingte Zusatzbelastung durch<br />
Stickstoffverbindungen im Straßenseitenraum gefährdet. Durch den Nährstoffeintrag kann sich<br />
auch das Artenspektrum von an nährstoffarme Standorte gebundenen Pflanzengesellschaften<br />
verändern.<br />
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Im vorliegenden Planungsfall sind Auswirkungen des zusätzlichen Stickstoffeintrages auf straßennahe<br />
Biotoptypen vergleichsweise gering und führen nicht zu erheblichen und nachhaltigen<br />
Beeinträchtigungen, da sich im Umfeld vorwiegend mittel- und geringwertige Biotoptypen auf<br />
Standorten hoher Trophiestufe befinden. Diese Lebensräume weisen keine erhöhte Empfindlichkeit<br />
gegenüber dem zusätzlichen Nährstoffeintrag auf.<br />
Landschaftsbild: Erhebliche oder nachhaltige Veränderungen des Landschaftsbildes sind bei<br />
der Trassenführung in offenen Landschaftsräumen zu erwarten, da hier Kleinstrukturen fehlen,<br />
die zur Sichtverschattung der Straße beitragen. Eine starke Überprägung der Kulturlandschaft<br />
wird durch die geringe Höhe der Fahrbahndämme vermieden. In den halboffenen Bereichen<br />
führt der Straßenbau zu geringen Verlusten raumgliedernder Gehölzbestände.<br />
7.5.2 Betriebsbedingte Eingriffe<br />
Tiere: Unter den erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen sind die Zerschneidung und Beeinträchtigung<br />
(Verlärmung s. Unterlage 12.2 Blatt 1-3: 50 dB(A) Isophone, visuelle Störreize)<br />
von faunistischen Funktionsräumen durch den Straßenverkehr anzuführen. Zu nennen sind hier<br />
vor allem die europarechtlich relevanten Fledermäuse. Aber auch für nur national geschützte<br />
Arten wie Hermelin (Mustela erminea), Feldhase (Lepus europaeus), Laufkäfer der Gattung Carabus<br />
und zahlreiche nicht geschützte Arten wird es zu Lebensraumverlusten und Zerschneidungseffekten<br />
kommen.<br />
7.5.3 Baubedingte Eingriffe<br />
Biotope / Pflanzen: Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen von Biotopstrukturen sind<br />
durch die Baumaßnahme nicht zu erwarten, da die Arbeitsstreifen auf Flächen mit nur geringer<br />
Bedeutung (Acker, intensiv genutzte Wirtschaftswiesen, intensiv genutzte Weiden) beschränkt<br />
werden. Baubedingte Eingriffe in höherwertige Strukturen wie die linearen Gehölzbestände an<br />
Gräben und Wirtschafswegen sollen durch Baufeldbeschränkungen vorrangig vermieden werden.<br />
Trassennahe Gehölzbestände und sensible Biotopbereiche werden durch den Baubetrieb gefährdet<br />
(z. B. durch Schädigung von Wurzel- und Stammbereich). Beeinträchtigungen der trassennahen<br />
Vegetationsbestände sollen durch die Festsetzung von Schutzmaßnahmen und Baufeldbeschränkungen<br />
vorrangig vermieden werden.<br />
Tiere: Der Baubetrieb kann zu zeitweiligen Beeinträchtigung faunistischer Funktionsräume führen,<br />
die den Auswirkungen des Straßenverkehrs vergleichbar sind (Zerschneidung, Verlärmung,<br />
visuelle Störreize).<br />
Boden: In den als Arbeitsstreifen vorgesehenen Bereichen sind insbesondere lehm- und tonreiche<br />
Böden durch Verdichtung gefährdet (Beeinträchtigung des Wasser- und Lufthaushaltes<br />
durch Dichtlagerung).<br />
7.5.4 Detaillierte Beschreibung der Konflikte<br />
Für die detaillierte Konfliktanalyse und die anschließende Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />
wurden den Eingriffen Konfliktpunkte zugeordnet, die nachfolgend beschrieben werden und die<br />
in den Bestands- und Konfliktplänen der Unterlage 12.1 dargestellt sind.<br />
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KV – VERSIEGELUNG DURCH DIE FAHRBAHN DER ORTSUMGEHUNG (SCHWARZDECKE). VÖLLIGER<br />
FUNKTIONSVERLUST DES BODENS UND DER BIOTOPFUNKTION<br />
Durch die Fahrbahn der Ortsumgehung werden unversiegelte und landwirtschaftlich genutzte<br />
Böden beansprucht. Durch die Versiegelung gehen die Boden- und Lebensraumfunktion vollständig<br />
verloren. In geringerem Umfang werden durch den Straßenbau außerdem Wirtschaftswege<br />
mit Schotterdecke und Grasbewuchs beansprucht.<br />
Insgesamt kommt es zu einer Neuversiegelung von 16.044m².<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Durch den Straßenbau werden Böden mit mittlerer bis sehr hoher Fruchtbarkeit<br />
beansprucht, die infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur einen mittleren<br />
Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />
Betroffene Bodenformengesellschaften: Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden<br />
auf lößlehmreichen Standorten (Bodeneinheit 109), Auenparabraunerden<br />
mit Gley-Parabraunerden auf jungquartären Hochflutablagerungen (Bodeneinheit<br />
390), Kolluvisole mit Pseudogley-Kolluvisolen (Bodeneinheit 113), Braunerden<br />
aus fluviatilen Kiesen und Sanden (Bodeneinheit 108).<br />
2 Durch den Straßenbau werden Auenböden mit mittlerer bis sehr hoher Fruchtbarkeit<br />
beansprucht, die infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur einen mittleren<br />
Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />
Betroffene Bodenformengesellschaften: Brauner Auenboden (Bodeneinheit 38),<br />
Auengleye der größeren Fließgewässer (Bodeneinheit 471)<br />
3 Durch den Straßenbau werden Auenböden mit mittlerer bis sehr hoher Fruchtbarkeit<br />
beansprucht, die infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur einen mittleren<br />
Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />
Betroffene Bodenformengesellschaften: Brauner Auenboden (Bodeneinheit 38),<br />
Auenparabraunerden mit Gley-Parabraunerden auf jungquartären Hochflutablagerungen<br />
(Bodeneinheit 390),<br />
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0+096 – 0+450<br />
0+463 – 0+728<br />
0+743 – 1+005<br />
1+005 – 1+560<br />
1+565 - 1+900<br />
1+900 – 2+307<br />
KVA – BEEINTRÄCHTIGUNG DER RETENTIONSFUNKTION VON AUENBEREICHEN UND<br />
ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN DURCH FAHRBAHN UND NEBENANLAGEN<br />
Durch die Anlage der Ortsumgehung werden Böden im Auen- und Überschwemmungsbereich<br />
versiegelt oder überprägt. Zudem werden Vegetationsstrukturen beseitigt, die in Überschwemmungsbereichen<br />
zur Dämpfung von Hochwasserwellen beitragen. Im Vorhabensbereich sind<br />
die Auswirkungen auf Vegetationsstrukturen gering, da die Ortsumgehung vorwiegend auf<br />
Ackerflächen mit geringer Retentionswirksamkeit angelegt wird.<br />
Der Verlust von Retentionsvolumen durch den Straßenkörper beträgt bei den höchsten Hochwasserständen<br />
ca. 12.000 m³ (Erdmassenberechnung; HASSELMANN UND MÜLLER 2008).<br />
Durch die Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> werden insgesamt 18.466 m² in Auenbereichen mit einem<br />
Retentionsvolumen von ca. 12.000 m³ beansprucht.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Durchfahrung einer Randsenke der Ederaue im Bereich der Sülzelache 0+900 –1+005<br />
2 Durchfahrung einer Randsenke der Ederaue im Bereich der Sülzelache und Durchfahrung<br />
der Ederaue am Überschwemmungsgebiet<br />
1+005 – 1+560<br />
1+565 – 1+900<br />
3 Durchfahrung des Überschwemmungsgebietes in der Ederaue 1+900 – 2+307
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
K1 – INANSPRUCHNAHME DURCH ARBEITSSTREIFEN UND BODENLAGERFLÄCHEN, VERÄNDERUNG DES<br />
BODENWASSERHAUSHALTES, STANDORTVERÄNDERUNGEN<br />
Durch die Einrichtung eines 10 m breiten Arbeitsstreifens rechts und links der Trasse werden<br />
landwirtschaftlich genutzte Böden überprägt und trassenahe Biotopstrukturen beseitigt.<br />
Durch die Arbeitsstreifen an der geplanten Umgehung werden insgesamt 41.758 m² temporär<br />
beansprucht.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1<br />
Einrichtung eines 10 m breiten Arbeitsstreifens auf Ackerflächen und intensiv genutzten<br />
Kulturlandschaftsbiotopen neben der Trasse<br />
2 Einrichtung eines 10 m breiten Arbeitsstreifens auf Ackerflächen und intensiv genutzten<br />
Kulturlandschaftsbiotopen neben der Trasse<br />
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Seite 49<br />
0+096 – 0+406<br />
0+466- 0+728<br />
0+743 – 0+875<br />
0+886 – 1+005<br />
1+005 – 1+560<br />
1+565 - 1+900<br />
3 Einrichtung eines 10 m breiten Arbeitsstreifens auf Ackerflächen neben der Trasse 1+900 – 2+307<br />
K2A – GEFÄHRDUNG VON GEHÖLZBESTÄNDEN<br />
Während der Bauphase sind Teilflächen der unmittelbar an die geplante Umgehung angrenzenden<br />
Kleingehölze und Einzelbäume durch mögliche Schädigungen der Wurzeln und des Stammes<br />
gefährdet. Bei starken Schädigungen wäre ein Totalverlust nicht auszuschließen. Es handelt<br />
sich bei den gefährdeten Gehölzen i. d. R. um junge Bäume und Gebüsche, die auf Säumen<br />
an Wirtschaftswegen und Gräben gepflanzt worden sind. Zu den wenigen älteren Bäumen,<br />
die an das Baufeld grenzen, gehören die Eschen-Baumreihe an der Sülzelache (Blatt 1) und die<br />
innerörtlichen Baumbestände am Berliner Platz und dem Steinweg (Blatt 3).<br />
Bei den schutzbedürftigen Gehölzbeständen im Trassenumfeld soll während der Bauphase vor<br />
Ort entschieden werden, ob und welche Schutzmaßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Gefährdung von jungen Obstbäumen an der Sälzer Straße<br />
Gefährdung von Waldflächen an der Sälzer Straße<br />
Gefährdung von älteren Laubbäumen an der Sülzelache<br />
0+463<br />
0+710 – 0+758<br />
0+881<br />
2 Gefährdung von Gehölzpflanzungen und Gebüschen an Feldwegen und Feldstraßen 1+267 – 1+280<br />
1+560 – 1+562<br />
3 Gefährdung von trassennahen Kleingehölzen in Gärten 2+236 – 2+315<br />
K2B – GEFÄHRDUNG VON SENSIBLEN BIOTOPBEREICHEN<br />
Während der Bauphase sind Teilflächen der unmittelbar an die geplante Umgehung angrenzenden<br />
Biotopstrukturen durch die Bautätigkeit gefährdet. Hierbei handelt es sich um lineare Biotopstrukturen<br />
wie Bachläufe oder Gräben. Wegen der vielfach vorhandenen Gehölzbestände<br />
stimmen die Bereiche der Konflikte K2b und K2a weitgehend überein.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Gefährdung von Bachstrecken der Sülzelache im Bereich der Gewässerquerung 0+880 – 0+885<br />
2 Gefährdung eines Grabens mit Gehölzbeständen<br />
Gefährdung eines Grabens mit Gehölzbeständen und Ruderalfluren (Kirchweg)<br />
Gefährdung eines Grabens mit Gehölzbeständen<br />
1+110 – 1+115<br />
1+265 – 1+278<br />
1+565 - 1+570
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
K3 – VERLUST VON ACKERFLÄCHEN<br />
Insgesamt werden 33.624 m² Intensivackerflächen im Umfeld der Ortslage <strong>Felsberg</strong> beansprucht.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1<br />
2<br />
Verlust von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen mit einer weitgehend verarmten<br />
Wildkrautflora.<br />
Verlust von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen mit einer weitgehend verarmten<br />
Wildkrautflora.<br />
3 Verlust von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen mit einer weitgehend verarmten<br />
Wildkrautflora.<br />
K4 – VERLUST VON WIRTSCHAFTSGRÜNLAND<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 50<br />
0+096 – 0+362<br />
0+467 – 0+702<br />
0+744 – 0+860<br />
0+930 – 0+988<br />
0+991 – 1+005<br />
1+005 – 1+055<br />
1+280 – 1+422<br />
1+427 – 1+560<br />
1+565 – 1+900<br />
1+900 – 2+106<br />
2+110 – 2+307<br />
Der Bau der Umgehung <strong>Felsberg</strong> führt zum Verlust von Grünlandbiotopen, die aber wegen der<br />
intensiven Bewirtschaftung und der verarmten Pflanzengemeinschaften nur einen geringen Biotopwert<br />
besitzen.<br />
Durch den Bau der Umgehungsstraße werden 6.952 m² Wirtschaftsgrünland beansprucht.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1<br />
2<br />
Verlust von intensiv bewirtschafteten Frischwiesen und Weideflächen durch den Bau<br />
der Ortsumgehung<br />
Verlust von intensiv bewirtschafteten Weideflächen und Intensivgrünland frischer Standorte<br />
0+368 – 0+406<br />
0+423 – 0+448<br />
0+860 – 0+874<br />
0+881 – 0+888<br />
1+055 – 1+108<br />
1+119 – 1+167<br />
1+280 – 1+422<br />
3 Verlust von Teilbereichen einer intensiv bewirtschafteten Weidefläche 2+078 – 2+110<br />
K5 – VERLUST VON GRÜNFLÄCHEN UND GÄRTEN<br />
Grünflächen und Gärten mit einem geringen Biotopwert werden durch den Bau der Umgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> nur in sehr geringem Umfang beansprucht.<br />
Die Verluste von Grünflächen betragen 288 m².<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Verlust eines strukturarmen Hausgartens mit Zierrasen (Teilfläche) 0+406 – 0+415<br />
3 Verlust von Rasenflächen an einer innerörtlichen Grünfläche (Berliner Platz, Anlage<br />
eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung in den Steinweg).<br />
K6 – VERLUST VON BRACHEN<br />
0+000 – 0+030<br />
Vom Eingriff sind ausschließlich nitrophile Ruderalfluren frischer und stickstoffreicher Standorte<br />
(Brennesselfluren) in einem Umfang von 1.472 m² betroffen.
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Verlust einer Brachfläche mit artenarmen Ruderalfluren frischer und stickstoffreicher<br />
Standorte<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 51<br />
0+888 – 0+921<br />
0+988 – 0+991<br />
K7 – VERLUST VON WALD- UND FELDWEGEN SOWIE LINEAREN STAUDENFLUREN ENTLANG VON<br />
WEGEN UND STRAßEN<br />
Der Bau der Ortsumgehung führt an mehreren Standorten zum Verlust von verkrauteten Wegen<br />
und linearen Staudensäumen. Die vom Eingriff betroffenen Biotoptypen besitzen infolge der<br />
verarmten Pflanzengemeinschaften, der intensiven Pflege und des Eintrages von Schadstoffen<br />
nur eine geringe Bedeutung.<br />
Der Verlust von verkrauteten Wegen, wegbegleitenden Staudensäumen und intensiv gepflegten<br />
Straßenrändern beträgt 4.696 m².<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Verlust von grasbewachsenen Wirtschaftswegen sowie artenarmen Gras- und Krautsäumen<br />
an den Rändern der bestehenden Straßenverbindungen<br />
Verlust von grasbewachsenen Wirtschaftswegen<br />
Verlust von grasbewachsenen Wirtschaftswegen und Krautsäumen am Wegrand<br />
0+097 – 0+197<br />
0+230 – 0+370<br />
0+727 – 0+729<br />
0+732 – 0+734<br />
1+118<br />
1+279<br />
1+422 – 1+427<br />
1+564<br />
1+900 - 2+000<br />
2+116 – 2+307<br />
K8 – VERLUST / ZERSCHNEIDUNG VON AUSGEBAUTEN UND BEGRADIGTEN GRÄBEN UND BÄCHEN<br />
An mehreren Standorten des Plangebietes werden ausgebaute Bachläufe und Wasserabzugsgräben<br />
mit Krautsäumen von der geplanten Ortsumgehung gequert. Die vom Eingriff betroffenen<br />
Biotoptypen besitzen eine geringe bis mittlere Bedeutung.<br />
Von der Planung sind naturferne Bachstrecken in einem Umfang von 726 m² betroffen 2 .<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Querung von begradigten und grabenartig ausgebauten Bachläufen an der Sälzer Straße<br />
und im „Altenburger Feld“ westlich der Reithalle (Sülzelache)<br />
0+466<br />
0+881<br />
2 Querung von wegebegleitenden Wasserabzugsgräben mit artenarmen Krautsäumen 1+110<br />
K9 – VERLUST / ZERSCHNEIDUNG VON KLEINGEHÖLZEN (HECKEN, GEBÜSCHE, EINZELBÄUME)<br />
1+269<br />
1+565<br />
Durch den Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> gehen an mehrere Standorten Einzel- und Kleingehölze<br />
verloren. Der Umfang der Gehölzverluste ist relativ gering, da bei der Durchschneidung<br />
der linearen Gehölzbestände an den Wirtschaftswegen nur kleine Teilflächen oder einzelne<br />
Bäume beansprucht werden. Im Vorhabensbereich befinden sich mehrheitlich junge Bäume. Die<br />
straßenbegleitenden Gehölze besitzen infolge der Vorbelastungen (Schadstoffeintrag, Verlärmung,<br />
gebietsfremde Arten) nur eine geringe Bedeutung.<br />
2 In der Flächenbilanz ist bei den begradigten Bachstrecken ein deutlich höherer Flächenverlust angegeben. Bei der Differenz handelt<br />
es sich jedoch um Bachstrecken in der Emsaue, die im Zuge der Kompensationsmaßnahmen in einen naturnäheren Zustand<br />
überführt werden
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Der Eingriffsumfang liegt bei Kleingehölzen bei 874 m 2 . Zusätzlich gehen 24 Einzelbäume verloren,<br />
unter denen sich fünf gebietsfremde Gehölze befinden.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1<br />
Verlust von straßenbegleitenden Gebüsch- und Baumpflanzungen (z. T. standort- und<br />
gebietsfremde Arten)<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 52<br />
0+082 – 0+167<br />
0+463<br />
1 Verlust von Einzelbäumen an begradigten und ausgebauten Fließgewässern 0+877<br />
1 Verlust von Einzelgehölzen auf Landwirtschaftsflächen<br />
2 Verlust von wegebegleitenden Gebüschen und Einzelbäumen<br />
0+687 – 0+730<br />
0+900 – 0+925<br />
1+167 – 1+170<br />
1+278 – 1+280<br />
1+560 – 1+562<br />
3 Verlust von Einzelbäumen auf einer Grünfläche am Berliner Platz (Ortslage <strong>Felsberg</strong>) 0+000 – 0+030<br />
K10 – VERLUST VON SCHLAGFLUREN<br />
Die vom Eingriff betroffene Fläche liegt an der Lohrer Straße. Die Schlagflur hat sich am früheren<br />
Standort eines naturfernen Fichtenbestandes entwickelt, der erst kürzlich entfernt worden<br />
ist.<br />
Der Eingriffsumfang liegt bei 1.053 m 2 .<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Verlust einer kleinflächigen Schlagfläche an der Lohrer Straße (L 3426) 0+702 – 0+727<br />
K11 – ZERSCHNEIDUNG VON BIOTOPKOMPLEXEN UND FAUNISTISCHEN FUNKTIONSRÄUMEN<br />
In verschiedenen Abschnitten des Plangebietes werden Tierarten durch den Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> beeinträchtigt. Zu den betroffenen Artengruppen gehören vor allem Vögel,<br />
Fledermäuse u. a. Säugetiere, Reptilien, aber auch bodengebundene Arten wie Laufkäfer. Bei<br />
der Querung der Sülzelache kommt es außerdem zur Beeinträchtigung wassergebundener Arten.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Querung eines begradigten Bachlaufes mit Baumreihe (Sülzelache am Altenburger Feld).<br />
Beeinträchtigung von Lebensräumen und Wechselbeziehungen.<br />
Betroffene Arten: Dorngrasmücke, Stieglitz, Haussperling, Stichling, Wasserfrosch<br />
2 Zerschneidung von wegbegleitenden linearen Gehölzbeständen mit Bedeutung für Vogelarten.<br />
Betroffene Arten: Amsel, Goldammer, Grünfink, Grünspecht, Nachtigall und weitere Vogelarten<br />
2 Zerschneidung von Wechselbeziehungen zwischen Tierlebensräumen, Unterbrechung<br />
einer für Fledermäuse bedeutsamen Leitlinie zwischen Wochenstuben und Jagdhabitaten<br />
in der Ederaue (Teichgebiet)<br />
Betroffene Arten: Elster, Haussperling, Bachstelze, Feldhase, Hermelin, Igel, Großes<br />
Mausohr, Großer Abendsegler und Zwergfledermaus<br />
2 Zerschneidung von Vogellebensräumen mit Bedeutung für Arten der offenen Kulturlandschaft.<br />
Betroffene Arten: Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze<br />
3 Beeinträchtigung von Tierlebensräumen am Ortsrand <strong>Felsberg</strong>. Betroffen sind Vögel der<br />
Gärten und der halboffenen Kulturlandschaften, Libellen und Reptilien<br />
Betroffene Arten: Amsel, Birkenzeisig, Dorngrasmücke, Haussperling, Ringeltaube,<br />
Blindschleiche, Blaugrüne Mosaikjungfer u. a. Libellen<br />
0+880<br />
1+268 – 1+285<br />
1+505 – 1+570<br />
1+575 – 1+900<br />
1+900 – 2+080<br />
2+240 – 2+315
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
K12 – BEEINTRÄCHTIGUNG DES LANDSCHAFTSBILDES, BEEINTRÄCHTIGUNG VON SICHTBEZIEHUNGEN<br />
Im Planungsraum sind insbesondere die offenen Ackerlandschaften gegenüber technischer<br />
Überprägung empfindlich, da in diesen Bereichen Kleinstrukturen wie Gehölzbestände, die zur<br />
Sichtverschattung der Trasse beitragen fehlen.<br />
Im vorliegenden Planungsfall sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild vergleichsweise<br />
gering, da die Umgehung im Bereich der Ederaue weitgehend in Gleichlage realisiert werden<br />
kann.<br />
Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />
1 Visuelle Überprägung der offenen Kulturlandschaft durch die Trasse der Umgehung, Verlust<br />
von Einzelbäumen von Baumreihen an der Sälzer Straße und der Sülzelache<br />
2 Visuelle Überprägung der offenen Kulturlandschaft südlich der Ortslage <strong>Felsberg</strong>. Verlust<br />
landschaftsprägender Gehölze<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 53<br />
0+090 – 0+405<br />
0+460 – 0+728<br />
0+742 – 1+005<br />
1+005 – 1+560<br />
1+565 – 1+900<br />
3 Visuelle Überprägung der offenen Kulturlandschaft am Siedlungsrand <strong>Felsberg</strong> 1+900 – 2+305<br />
7.5.5 Ermittlung von Ausgleich und Ersatz<br />
Für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz wird die hessische Kompensationsverordnung (KV)<br />
vom 01. September 2005 angewendet.<br />
Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt entsprechend der Wertliste der KV durch<br />
die Grundbewertung der Flächenanteile an beanspruchten Nutzungstypen. Bei der Ausgleichsplanung<br />
ist hiernach der Zustand zu bewerten, der bei plangemäßer Pflege 3 Vegetationsperioden<br />
nach Beendigung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erwarten ist.<br />
Eine Zusatzbewertung kommt nur dann in Betracht, wenn das Verfahren zu einer offenbar falschen<br />
oder einer erheblich unvollständigen Bewertung führt. Als Bewertungsgrößen für einen<br />
Zu- oder –abschlag von insgesamt bis zu maximal 10 Punkten je Quadratmeter Fläche können<br />
das Landschaftsbild, Vernetzungen/Zerschneidungen, Klimawirkungen, Sonstige Randstörungen<br />
oder die besondere örtliche Situation herangezogen werden.<br />
Sonderfall Zerschneidung von Wanderwegen streng geschützter Tierarten:<br />
Als Sonderfall kann der Umfang der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Zerschneidung<br />
von Funktionsbeziehungen besonders oder streng geschützter Tierarten oder die<br />
Behinderung des freien Zugangs zu Wald, Flur und Gewässern bewertet werden. Der dafür zu<br />
kompensierende Punktwert lässt sich aus den Kosten für den Bau von Ersatzlebensräumen<br />
beziehungsweise für den Bau von Unter- oder Überführungen oder Ersatzzuwegungen dividiert<br />
durch 0,35 Euro ermitteln. Zur Ermittlung der erbrachten Kompensationsleistung bei kleineren<br />
Maßnahmen zur Aufhebung einer Trennwirkung wie dem Rückbau von baulichen Anlagen kann<br />
ebenso der Kostensatz zur kalkulatorischen Ermittlung des Punktwertes herangezogen werden.<br />
Für die streng geschützte Zwergfledermaus u. a. Fledermäuse wird eine regelmäßig genutzte<br />
Leitstruktur zwischen Quartieren und Nahrungsrevier beeinträchtigt, indem ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />
mit Fahrzeugen im Bereich der Neubaustrecke entsteht.<br />
7.5.6 Eingriffsbilanz<br />
In Tabelle 17, S. 56, wird der Bestand an beanspruchten Biotop- und Nutzungstypen zusammengestellt.<br />
Die Angaben werden durch die zugehörigen Codes der KV und Zusatzbewertungen<br />
ergänzt.
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Der Bau der Umgehungsstraße im Westen <strong>Felsberg</strong>s verursacht ein Kompensationsdefizit in<br />
einem Umfang von 270.242 WP. Hieraus ergibt sich ein Kompensationsbedarf in gleicher Höhe,<br />
der durch Ersatzmaßnahmen auszugleichen ist.<br />
Die Kompensation wird in vollem Umfang erreicht<br />
Der anlagebedingte Retentionsverlust beträgt ca. 12.000 m³. Aus reinen Hochwasserschutzgründen<br />
ist dieser Verlust in mindestens demselben Umfang wiederherzustellen.<br />
7.5.7 Schutzgutbezogene Zielsetzung bei der Auswahl von Flächen und Strukturen für Aus-<br />
gleich und Ersatz<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nach der Kompensationsverordnung so zu gestalten,<br />
dass sie der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
sowie der Verpflichtung der europäischen Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-<br />
Richtlinie dienen und zu einer dauerhaften Verbesserung in Bezug auf die Schutzgüter führen.<br />
Im Folgenden werden schutzgutbezogene Zielaussagen formuliert:<br />
7.5.7.1 Schutzgut Biotope / Pflanzen<br />
Flächen mit hoher und sehr hoher Bedeutung und damit hoher Punktzahl nach KV, werden<br />
grundsätzlich nicht für Kompensationsmaßnahmen herangezogen, da hierfür nur ökologisch<br />
minderwertige Flächen mit niedriger KV-Punktzahl in Frage kommen, die das erforderliche ökologische<br />
Entwicklungspotenzial besitzen.<br />
Grundsätzlich nicht ausgleichbar ist der Verlust von Biotoptypen mit Regenerationszeiten von<br />
> 25 Jahren. In diesem Fall ist Ersatz erforderlich. Ein Ausgleich ist auch dann nicht gegeben,<br />
wenn der beeinträchtigte und der aufgewertete Biotoptyp nicht gleichartig sind, oder sie in Wert<br />
und/oder Funktion erheblich differieren (z. B. Entwicklung von Gehölzen für beeinträchtigtes<br />
Extensivgrünland) bzw. ein räumlicher Zusammenhang nicht mehr besteht. Auch hier ist Ersatz<br />
erforderlich.<br />
Ziel der Kompensation ist die Wiederherstellung der beeinträchtigten bzw. die Herstellung<br />
gleichartiger Biotoptypen im räumlich-funktionalen Zusammenhang oder eine der Abwertung<br />
entsprechende Aufwertung von anderen Flächen/Strukturen. Nach der KV wird ein regionaler<br />
Zusammenhang zwischen Eingriff und Kompensationsmaßnahme gefordert und der Kompensationszweck<br />
soll vorrangig in „Natura 2000“-Gebieten erfüllt werden, was im vorliegenden Planungsfall<br />
durch die Umsetzung zweier Maßnahmen E1 Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre und E2 Herstellung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
geschieht.<br />
Generell gilt der Grundgedanke des multifunktionalen Ausgleichs und Ersatzes. Die Kompensation<br />
eines Eingriffs soll immer möglichst vielen Schutzgütern zugutekommen. Eine Entsiegelungsmaßnahme<br />
dient also nicht nur dem Schutzgut Boden und Wasser, sondern auch den<br />
Schutzgütern Biotope / Pflanzen und Tiere.<br />
7.5.7.2 Schutzgut Tiere<br />
Bei der Kompensation für das Schutzgut Fauna kommt es vor allem auf die (Wieder)herstellung<br />
von besiedelbaren Gesamtlebensräumen und vernetzenden Strukturen an, wobei hierdurch<br />
auch andere Schutzgüter wie z. B. der Boden Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der Kom-<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 54
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
pensation gelten die allgemeinen Grundsätze des Schutzguts Biotope/Pflanzen. Insbesondere<br />
gilt:<br />
2. Bereits wertvolle Bereiche kommen für Maßnahmen nicht in Frage, sie können jedoch als „Keimzellen“ in<br />
Maßnahmenkomplexe integriert werden.<br />
3. Damit neu hergestellte Lebensräume möglichst rasch besiedelt werden können, sind sie im möglichst engen<br />
räumlich-funktionalen Zusammenhang (Vernetzung) zu entwickeln.<br />
4. Ausgleich ist dann gegeben, wenn betroffene Eingriffs- und Wirkräume sowie Kompensationsräume funktional<br />
und zeitlich eng vernetzt sind und sich der zu entwickelnde Sollzustand der Kompensationsfläche in einem<br />
Zeitraum < 25 Jahren einstellen wird. Das gilt jedoch nicht für CEF-Maßnahmen, die aus artenschutzrechtlichen<br />
Gründen für europäische Vogelarten und Arten des Anh. IV FFH-RL konzipiert werden müssen.<br />
Diese müssen vor Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wirksam sein, damit das Vorhaben<br />
genehmigt werden kann (s. auch § 44 (5) BNatSchG).<br />
5. Kompensationsmaßnahmen können nach KV insbesondere Artenhilfsmaßnahmen für europarechtliche geschützte<br />
Arten der Anh. II und IV der FFH-RL und des Anh. I der VS-RL, Biotopverbundmaßnahmen und die<br />
Beseitigungen von Hindernissen für die Tierwanderung sein.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 55
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Tabelle 17: Flächenbilanzierung<br />
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />
Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />
L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>); Trassenbereich der Ortsumgehung<br />
WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />
vorher nachher Vorher nachher<br />
Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />
F 1. Bestand vor Eingriff<br />
L 01.152<br />
Schlagfluren, Naturverjüngungen, Sukzession im und am<br />
Wald (K10)<br />
32 1.053 0 33.697 0 33.697<br />
Ä 02.100<br />
Trockene bis frische, saure voll entwickelte Gebüsche,<br />
Hecken und Säume heimischer Arten (K9)<br />
36 151 0 5.418 0 5.418<br />
C 02.500<br />
Hecken, Gebüschpflanzungen (standortfremd, Ziergehölze)<br />
(K9)<br />
23 8 0 175 0 175<br />
H 02.610<br />
Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend etc.)<br />
Ziergehölze stark und regelmäßig beschnitten (K9)<br />
18 138 0 2.487 0 2.487<br />
E 04.110<br />
Einzelbaum, standortgerecht, Obstbaum; Trauffläche je<br />
Baum: 10m². Verlust von 19 Bäumen<br />
31 190 0 5.890 0 5.890<br />
N 04.120<br />
Einzelbaum, nicht heimisch nicht standortgerecht, Exot,<br />
Trauffläche je Baum: 10 m²; Verlust von 5 Bäumen<br />
26 50 0 1.300 0 1.300<br />
B 04.210 Baumgruppe einheimisch, standortgerecht, Obstbäume (K9) 33 278 0 9.171 0 9.171<br />
I 04.311 Baumhecke, straßenbegleitend, standortgerecht (K9) 33 164 0 5.405 0 5.405<br />
L 05.241 an Böschungen verkrautete Gräben (K8) 36 143 0 5.138 0 5.138<br />
A 05.243 naturfern ausgebaute Gräben (K8) 7 508 0 3.558 0 3.558<br />
N 05.250 begradigte und ausgebaute Bäche (K8) 23 76 0 1.757 0 1.757<br />
Z 06.200 Weiden (intensiv) (K4) 21 3.226 0 67.755 0 67.755<br />
06.320 intensiv genutzte Frischwiese (K4) 27 217 0 5.864 0 5.864<br />
06.910 intensiv genutzte Wirtschaftswiesen (K4) 21 3.512 0 73.755 0 73.755<br />
09.130<br />
09.160<br />
Wiesenbrachen und ruderale Wiesen (mehrere Schnitte<br />
müssen unterblieben sein) (K6)<br />
Straßenränder (mit Entwässerungsmulde, Mittelstreifen),<br />
intensiv gepflegt, artenarm (K7)<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 56<br />
39 76 0 2.956 0 2.956<br />
13 2.795 0 36.335 0 36.335<br />
09.210 ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte (K6) 39 144 0 5.626 0 5.626<br />
Summe / Übertrag nach Blatt Nr. 2 12.489 0 266.289 0 266.287<br />
Summe / Übertrag von Blatt Nr. 1 12.489 0 266.289 0 26.6287<br />
F 09.211 ausdauernde Ruderalfluren, nitrophil (K6) 23 1.252 0 28.794 0 28.794
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />
Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />
L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>); Trassenbereich der Ortsumgehung<br />
WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />
vorher nachher Vorher nachher<br />
Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />
L<br />
sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton,<br />
Asphalt), Müll-Deponie in Betrieb oder nicht abgedeckt,<br />
10.510 unbegrünte Keller, Fundamente etc. 3 7.734 0 23.202 0 23.202<br />
Ä<br />
Schotter-, Kies- und Sandwege, -plätze und andere<br />
wasserdurchlässige Befestigungen, sowie Versiegelun-<br />
10.530 gen, deren Wasserabfluss versickert wird 6 2.516 0 15.095 0 15.095<br />
C 10.610 bewachsene Feldwege (K7) 21 1.970 0 41.366 0 41.366<br />
H 11.191 Acker, intensiv genutzt (K3) 16 33.559 0 536.951 0 536.951<br />
E<br />
gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich<br />
(kleine öffentliche Grünanlagen, innerstädtisches Straßenbegleitgrün<br />
etc. strukturarme Grünanlagen, Baumbestand<br />
nahezu fehlend), arten- und strukturarme Hausgär-<br />
11.221 ten (K5) 14 107 0 1.493 0 1.493<br />
N<br />
Park- und Waldfriedhöfe, Waldsiedlungen, Parks, Villensiedlungen<br />
mit Großbaumbestand (n. versiegelte Fl. )<br />
11.231 (K10) 38 157 0 5.972 0 5.972<br />
B 2. Zustand nach Ausgleich / Ersatz 0 0<br />
I 02.400<br />
A4: Hecken-/Gebüschpflanzungen (heimisch, standortgerecht,<br />
nur Auenbereich), Neuanlage von Feldgehölzen<br />
27 0 507 0 13.689 -13.689<br />
L<br />
02.600<br />
G4: Hecken- / Gebüschpflanzung (straßenbegleitend<br />
usw.); Sichtschutzpflanzung; Abzug von 5 Pkt., da nur<br />
1,5 m breit und zwischen Verkehrsflächen<br />
15 0 50 0 750 -750<br />
A 04.110<br />
G2: Einzelbaum einheimisch und standortgerecht, Trauffläche<br />
je Baum 3 m²; 108 Laubbäume<br />
31 0 324 0 10.044 -10.044<br />
N 05.345<br />
G3: Periodische / temporäre Becken (Landschaftsgerechte<br />
Einbindung der Regenrückhaltbecken)<br />
25 0 169 0 4.324 -4.324<br />
Z<br />
06.930<br />
G1: Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese), Ansaaten<br />
des Landschaftsbaus; (Landschaftsrasenansaat<br />
in fahrbahnnahen Bereichen, Böschungen)<br />
21 0 7.283 0 152.943 -152.943<br />
09.160<br />
06.930<br />
Summe / Übertrag nach Blatt Nr. 3 85.002 8.333 0 181.750 -181.750<br />
Summe / Übertrag von Blatt Nr. 2 170.004 16.666 0 363.500 -363.500<br />
G1: Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen Bereichen<br />
(Entwässerungsmulden, Kreisel und Fußgängerübergang)<br />
G2: Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese),<br />
Ansaaten des Landschaftsbaus; Pflanzstreifen<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 57<br />
13 0 9.341 0 121433 -121433<br />
21 0 7.029 0 147.599 -147.599<br />
11.191 A1: Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen nicht 16 0 555 0 8.887 -8.887
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />
Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />
L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>); Trassenbereich der Ortsumgehung<br />
WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />
vorher nachher Vorher nachher<br />
Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />
Sp. 1 2<br />
mehr benötigter Straßenabschnitte und Wirtschaftswege<br />
A2: Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese),<br />
3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />
06.930 Ansaaten des Landschaftsbaus; Landschaftsrasenansaat<br />
und extensive Pflege<br />
21 0 1.124 0 23.610 -23.610<br />
06.930<br />
A3: Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese),<br />
Ansaaten des Landschaftsbaus; Ansät und Sukzession<br />
21 0 1.748 0 36.711 -36.711<br />
10.510<br />
Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton,<br />
Asphalt): Fahrbahn der Umgehungsstraße<br />
3 0 23.258 0 69.744 -69.744<br />
10.520 Verkehrsflächen: nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 0 446 0 1.338 -1.338<br />
10.540<br />
befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster, Rasengittersteine<br />
etc.)<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 58<br />
7 0 8.273 0 57.911 -57.911<br />
--- Flächenkorrektur Bäume (Trauffläche) 0 -324 0 0 0<br />
Summe<br />
59.784 85.106 919.161 648.919 270.242<br />
Zusatzbewertung (siehe Blatt Nr.: 4) -245.600<br />
Anrechenbare Ersatzmaßnahme E1 (siehe Blatt 5) 0<br />
Anrechenbare Ersatzmaßnahme E2 (siehe Blatt 5) -80.000<br />
Summe 55.358<br />
Auf dem letzten Blatt * Kostenindex 0,35 EUR<br />
Umrechnung in Euro<br />
Summe Euro -19.375,30 €<br />
Euro Abgabe
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Zusatzbewertung (Blatt 4):<br />
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />
Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />
L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>-Lohre und Gemarkung <strong>Felsberg</strong>)<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 59<br />
WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />
vorher nachher Vorher<br />
Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />
Z<br />
E1: Korrekturzuschlag "Aufwertung der Fläche<br />
im NATURA-2000 Gebiet"<br />
U<br />
S<br />
A<br />
T<br />
S<br />
B<br />
E<br />
W<br />
E<br />
R<br />
T<br />
U<br />
N<br />
G<br />
Anlage von auentypischen Stillgewässern 10 0 8.400 0 84.000 -84.000<br />
Anlage und Entwicklung von autentypischen<br />
Schilfröhrichten<br />
7 0 1.800 0 12.600 -12.600.<br />
Entwicklung von autentypischen Ruderalfluren 5 0 1.800 0 9.000 -9.000<br />
E1: Korrekturabschlag "Aufwertung der Fläche<br />
im NATURA-2000 Gebiet"<br />
Vorbelastung durch nitrophile Hochstaudenfluren<br />
/ Ruderalfluren<br />
10 0 12.000 0 120.000 -120.000<br />
E2: Korrekturabschlag "Aufwertung der Fläche<br />
im NATURA-2000 Gebiet"<br />
Vorbelastung durch Acker in der Aue 5 0 4.000 0 20.000 -20.000<br />
Summe: 0 28.000 245.600 -245.600
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
(Anrechenbare Ersatzmaßnahme E 1 und E2, Blatt 5)<br />
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />
Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />
L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong>; Maßnahmen E1 und E2 (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>-Lohre und Gemarkung <strong>Felsberg</strong>)<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 60<br />
WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />
vorher nachher Vorher<br />
Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />
E1: Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche<br />
bei <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
0 0<br />
09.210 Ruderalfluren / nitrophile Hochstaudenfluren 39 12.000 468.000 468.000 468.000<br />
05.339 Stillgewässer 36 0 8.400 0 302.400 -302.400<br />
05.410/<br />
05.430<br />
Schilfröhrichte/ Röhrichte (Rohrkolben, Rohrglanzgras)<br />
53 1.800 0 95.400 -95.400<br />
09.210 Ruderalfluren 39 0 1.800 0 70.200 -70.200<br />
E2: Herstellung von Retentionsraum an der Eder<br />
in <strong>Felsberg</strong><br />
11.191 Acker, intensiv genutzt 16 4.000 64.000 64.000<br />
01.137<br />
Sukzession, Entwicklung von Auwald, Bruchwald,<br />
Ufergehölze<br />
36 4.000 0 144.000 -144.000<br />
Summe 16.000 16.000 532.000 612.000 80.000
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
7.5.7.3 Schutzgut Boden<br />
Ziel für das Schutzgut Boden ist es, seine Funktionsfähigkeit und Bedeutung im betroffenen<br />
Raum zu erhalten. Beeinträchtigungen sollen nach Möglichkeit durch Aufwertung derzeit<br />
beeinträchtigter Böden kompensiert werden. Generell gilt auch für das Schutzgut Boden der<br />
Grundgedanke des multifunktionalen Ausgleichs/Ersatzes.<br />
Eine Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Versiegelung kann nur durch eine entsprechende<br />
Entsiegelung ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, muss eine anderweitige<br />
Kompensation – dann als Ersatzmaßnahme – erfolgen. Dabei wird angestrebt, der zunehmenden<br />
Destabilisierung von Bodenfunktionen infolge anthropogener Überprägungen entgegenzuwirken.<br />
Eine betriebsbedingte Schadstoffbelastung erfolgt bei Straßen vorwiegend in einer 25 m<br />
breiten Wirkzone beiderseits der Fahrbahn, wobei die stärksten Belastungen in einem Umfeld<br />
von 10 m zu erwarten sind. Im Abstand von 11-25 m treten vorwiegend Zusatzbelastungen<br />
durch verkehrsbedingten Eintrag von Stickstoffverbindungen auf. Auf eine Zusatzbewertung<br />
der betriebsbedingten Schadstoffeinträge ist im vorliegenden Planungsfall verzichtet<br />
worden, da die Flächen innerhalb der 10 m-Wirkzone durch die Anlage von Banketten, Böschungen<br />
und Arbeitsstreifen beansprucht werden, die bereits im Rahmen der anlage- bzw.<br />
baubedingten Eingriffe kompensiert werden. Im Bereich zwischen 11 und 25 Metern befinden<br />
sich im UG ausschließlich Standorte hoher Trophiestufe, bei denen durch den zusätzlichen<br />
Stickstoffeintrag keine weiteren nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen zu erwarten<br />
sind.<br />
7.5.7.4 Schutzgut Wasser<br />
Eingriffe in das Schutzgut Wasser werden im Rahmen der Kompensation für die Naturgüter<br />
Biotope/Pflanzen (Oberflächengewässer) und Boden (Grundwasser) berücksichtigt. Hierbei<br />
spielt der Umstand der engen Wechselbeziehungen zwischen Boden, Wasser und Vegetationsstrukturen/Biotopqualitäten<br />
eine Rolle.<br />
Festzuhalten ist, dass die das Schutzgut Wasser betreffenden Eingriffe im Rahmen der Vorhabensoptimierung<br />
bereits weitgehend minimiert wurden. Verbleibende Beeinträchtigungen werden durch eine<br />
Erhöhung der Selbstreinigungskraft von Fließgewässern mittels naturnaher Gestaltung sowie eine<br />
auentypische Entwicklung von Gewässerniederungen im Zusammenhang mit dem Schutzgut Biotope/Pflanzen<br />
im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmenkonflikte E1 und E2 kompensiert.<br />
7.5.7.5 Schutzgut Klima/Luft<br />
Beeinträchtigungen der bio- und kleinklimatischen Situation infolge von Änderungen des Wasserhaushalts<br />
oder der Flächennutzung (Versiegelung, Verschattung, Überbauung) werden über die<br />
Schutzgüter Biotope/Pflanzen und Boden/Wasser sowie der versiegelten Bereiche berücksichtigt.<br />
Entsprechendes gilt auch für die Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag.<br />
7.5.7.6 Schutzgut Landschaft<br />
Grundsätzlich gilt, dass ein Ausgleich für visuell wirksame Eingriffe in das Landschaftsbild und die<br />
Erholung durch eine landschaftsraumtypische Wiederherstellung bzw. Neugestaltung der betroffenen<br />
Bereiche möglich ist. Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse haben somit eingriffsmindernde<br />
Funktionen. Das heißt:<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 61
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
1. Zerschneidung / Verlust bzw. visuelle Überprägung von Landschaftsbildeinheiten sowie der Verlust erlebniswirksamer<br />
Einzelelemente sind durch eine landschaftsangepasste Gestaltung der Trasse und der<br />
einzelnen Bauwerke durch Bepflanzung zu minimieren. Durch eine Verzahnung der Trasse mit umgebenden<br />
Strukturen wie Feldgehölzen, Wäldern oder Hecken sowie durch Sichtverschattungen und Unterbrechungen<br />
der Silhouette erfolgt auch ihre großräumige, fernvisuelle Einbindung.<br />
2. Bestehende erholungsrelevante Wegebeziehungen sind wiederherzustellen.<br />
3. Beeinträchtigungen durch Lärmbelastungen, sofern sie nicht vermeidbar sind – und Beeinträchtigungen<br />
von weiträumigen Sichtbeziehungen sind durch Aufwertung bisher weniger erlebnisreicher Landschaftsräume<br />
im Zusammenhang mit der landschaftsraumtypischen Wiederherstellung und Neugestaltung der<br />
Landschaft im trassennahen Bereich auszugleichen.<br />
7.5.8 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Eingriffe, Abwägungserfordernis, Ersatzmaßnah-<br />
men<br />
Nach § 15 (1) BNatSchG ist der Verursacher des geplanten Eingriffes verpflichtet, vermeidbare<br />
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
sind nach § 19 (2) BNatSchG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise<br />
zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).<br />
Nicht ausgleichbar sind:<br />
• Verluste / Beeinträchtigungen von Böden insbesondere durch Versiegelung (wenn keine ausreichende<br />
Entsiegelung möglich ist).<br />
• Verluste von Biotoptypen, deren Regenerationszeit mehr als 25 Jahre beträgt<br />
• Verluste / nachhaltige Beeinträchtigungen von Brut- und Lebensstätten vor allem europarechtlich relevanter<br />
Arten, die in zeitlichem und / oder räumlich-funktionalem Zusammenhang nicht wiederhergestellt<br />
werden können.<br />
• Verluste / Beeinträchtigungen / Zerschneidung von faunistischen Funktionsbeziehungen, weil die funktional<br />
erforderlichen Biotoptypen lange Regenerationszeiten aufweisen.<br />
Maßgeblich ist neben dem funktionalen und räumlichen Zusammenhang in erster Linie der<br />
lange Zeitraum von mehr als 25 Jahren bis zum Wirksamwerden möglicher Kompensationsmaßnahmen.<br />
Sofern ein Ausgleich nicht möglich ist, sind Ersatzmaßnahmen erforderlich, sofern diesem<br />
Vorgehen nicht europarechtliche Regelungen entgegenstehen. Ersatzmaßnahmen sind nach<br />
der KV im regionalen Zusammenhang herzustellen, was per definitionem bedeutet, dass sie<br />
in derselben naturräumlichen Haupteinheitengruppen oder demselben Flächennutzungsplangebiet<br />
liegen sollen. Auch hier sind aber wieder die europarechtlichen Vorgaben bezüglich<br />
des Artenschutzes zu beachten, da der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang<br />
von CEF-Maßnahmen und Eingriffsfläche zu gewährleisten ist und hier die artspezifischen<br />
individuellen Aktionsräume zu beachten sind.<br />
7.6 Zusammenfassende Eingriffsbeurteilung<br />
Der Untersuchungsraum des geplanten Neubaus der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> kann in vergleichsweise<br />
konfliktarme (z. B. Agrarlandschaften) und konfliktreichere Bereiche (z.B.<br />
Kleinwald an der Lohrer Straße, Sülzlache, Kleingärten an der Unteren Birkenallee und am<br />
Ederweg) differenziert werden.<br />
Die Einstufung der konfliktreicheren Bereiche erfolgt vor allem aus floristischer und faunistischer<br />
Sicht, da es sich um lokal wertvolle Lebensräume handelt. Aber auch die konfliktar-<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 62
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
men, überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche weisen eine zum Teil hohe<br />
Empfindlichkeit insbesondere bezüglich der Schutzgüter Boden und Landschaftsbild auf. Vor<br />
allem in Randbereichen und entlang von Wirtschaftswegen sind auch hier wichtige Teillebensräume<br />
und Einzelstrukturen wie z. B. Gräben und Einzelgehölze anzutreffen, die teilweise<br />
faunistisch wertvoll sind.<br />
Bezüglich der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/Luft sind im gesamten UG Konflikte<br />
festzustellen, wobei die allerdings teilweise vorgeschädigten Auenbereiche der Eder für das<br />
Schutzgut Boden von besonderer Bedeutung sind.<br />
Optimierungsmöglichkeiten werden durch bestehende Nutzungen und Raumsituationen, die<br />
keine beliebige Trassenverschiebung zulassen begrenzt. Verbleibende, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
sind<br />
• die anlage- und (temporären) baubedingten Flächeninanspruchnahmen<br />
• die Zerschneidungswirkungen auf Tierlebensräume<br />
• die Überprägung des Landschaftsbildes sowie Beeinträchtigungen durch den späteren Betrieb.<br />
Durch sie ist der Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> mit erheblichen und nachhaltigen Eingriffen<br />
in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden. Daraus resultieren Verpflichtungen<br />
zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Mit den geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen können die unvermeidbaren Eingriffe<br />
nach Art, Umfang und örtlicher Lage aber in vollem Umfang kompensiert werden, wobei<br />
die Maßnahmen multifunktional zur Kompensation aller Schutzgüter herangezogen werden.<br />
Bei der Wahl der Maßnahmen wurde während eines Ortstermins am 20.06.2011 in einvernehmlicher<br />
Absprache mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> und der UNB und der UWB des Schwalm-<br />
Eder-Kreises, sowie der ONB (Schutzgebietsdezernat) Wert darauf gelegt, großflächige<br />
Aufwertungen vorrangig zu berücksichtigen, um insbesondere die Lebensraum- und Vernetzungsfunktion<br />
der Auen zu optimieren. Durch die im FFH-Gebiet „Untere Eder“ (4822-304)<br />
und dem VSG „Ederaue“ (4822-402) gelegenen Maßnahmen E1 "Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre" und E2 "Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder" werden u. a. die Betroffenheiten auentypischer Arten kompensiert.<br />
Tabelle 18 vermittelt eine Übersicht über die geplanten Kompensationsmaßnahmen. Ziel der<br />
Maßnahmenkonzeption ist es, die sich aus der Eingriffsregelung und dem Artenschutz ergebenden<br />
Forderungen in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit der derzeitigen Lebensstätte<br />
und dem Brutraum wieder herzustellen. Verbleibende Kompensationsdefizite werden<br />
durch die Maßnahmen E1 und E2 kompensiert.<br />
Tabelle 18: Übersicht über die Kompensationsmaßnahmen<br />
Maßnahmen- Maßnahme Größe,<br />
Nummer<br />
Umfang<br />
A1 Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen nicht mehr benötigter Straßenabschnitte<br />
und Wirtschaftswege<br />
555 m²<br />
A2 Landschaftsrasenansaat und extensive Pflege 1.124 m²<br />
A3 Landschaftsrasenansaat und Sukzession 1.749 m²<br />
A4 Pflanzung einer dichten Baumhecke als Überflughilfe für Fledermäuse 507 m²<br />
Summe der Ausgleichsmaßnahmen A1 bis A4 3.935 m²<br />
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Seite 63
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Maßnahmen- Maßnahme Größe,<br />
Nummer<br />
Umfang<br />
E1 Maßnahme: Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre 12.000 m²<br />
E 2 Herstellung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong> 4.000m²<br />
Summe der Ersatzmaßnahmen E1 bis E2 16.000m²<br />
G1 Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen Bereichen (Entwässerungsmulden, Kreisverkehrsplatz<br />
und Fußgängerübergang)<br />
8.273 m²<br />
G1 Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen Bereichen (Sichtfelder und sonstige von<br />
Gehölzen freizuhaltende Flächen)<br />
7.260 m²<br />
G2 Gehölzanpflanzung auf Böschungsflächen mit Hochstämmen (Einbindung der Straße<br />
in das Landschaftsbild)<br />
108 Stück<br />
G2 Landschaftsrasenansaat auf den Abstandsflächen 7.029 m²<br />
G3 Landschaftsgerechte Einbindung der Regenrückhaltebecken 169 m²<br />
G4 Pflanzung einer Hecke als Sichtschutz 50 m²<br />
Summe der Gestaltungsmaßnahmen G1 bis G3 22.781 m 2<br />
S1 Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz von Gehölzbeständen während der Bauphase)<br />
929 lfm<br />
S2 Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz sensibler Bereiche während der Bauphase) 618 lfm<br />
S3 Abtrag des Oberbodens von allen Bauflächen und Zwischenlagerungen auf den Arbeitsstreifen<br />
und vorgegebenen Oberbodenlagerflächen<br />
73.358 m²<br />
S4 Rekultivierung des Bodens auf allen Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahme<br />
und Wiederandecken des Oberbodens<br />
41.758 m²<br />
Der Gesamtumfang der Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen umfasst 19.935 m² (3.935 m²<br />
Ausgleichsmaßnahmen und 16.000 m² Ersatzmaßnahmen). In Zusammenwirkung mit der<br />
Maßnahmenkomplexen E1 und E2 ist der durch den Straßenbau verursachte Eingriff vollständig<br />
kompensiert.<br />
8 Maßnahmenkonzept<br />
8.1 Grundsätzliche Konzeption der Maßnahmen<br />
Parallel zur Erarbeitung des Bauentwurfs wurde die umweltfachliche Konfliktanalyse erarbeitet,<br />
auf deren Basis Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Sinne des § 15<br />
BNatSchG entwickelt wurden. Diese Optimierungsmaßnahmen beziehen sich auf Lage und<br />
Gradiente der Trasse und die Optimierung von Durchlässen. Sie sind Bestandteil des Bauentwurfs.<br />
Außerdem wurden landschaftspflegerische Schutzmaßnahmen entwickelt, durch<br />
die weitere Beeinträchtigungen vermieden bzw. vermindert werden.<br />
Ergebnis der Konfliktanalyse ist, dass beim Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> neben den Verlusten<br />
von Boden und Biotopstrukturen vor allem die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
mit dem Erholungswert der Freiräume und Beeinträchtigungen der Fauna durch direkten<br />
Lebensraumverlust und Zerschneidungseffekte eine besondere Rolle spielen.<br />
Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Biotopstrukturen sind in erster Linie der Verlust und<br />
die Beeinträchtigung von Äckern und in geringerem Umfang von Grünlandbiotopen, Ruderalfluren<br />
und Säumen zu nennen. Gehölze sind hingegen in nur in geringem Umfang betroffen.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 64
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
8.2 Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
Im folgenden Text werden die Schutz-, Gestaltungs- und Kompensationsmaßnahmen kurz erläutert. Eine ausführlichere<br />
Beschreibung der trassennahen und „externen“ Maßnahmen ist in den Unterlagen 12.3 und den Maßnahmenblättern<br />
(Kap. 9.1) enthalten.<br />
8.2.1 Schutzmaßnahmen<br />
Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen dienen überwiegend der Erhaltung und Sicherung<br />
bestehender Strukturen während der Bauphase. Sie sind als Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen<br />
zu betrachten sind. Es handelt sich im Bereich der ortsfesten technischen<br />
Bauwerke um<br />
• Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser (Regenrückhaltebecken) und<br />
• Maßnahmen zum Schutz von Tierarten (Kleintiertunnel)<br />
Neben den benannten Schutzmaßnahmen werden zusätzliche landschaftspflegerische<br />
Schutzmaßnahmen vorgenommen. Dabei handelt es sich um<br />
• Maßnahmen zum Schutz des Bodens (Oberbodens) sowie<br />
• Maßnahmen zum Schutz von Gehölzen und sensiblen Bereichen in Form von Schutzzäunen<br />
Im Maßnahmenverzeichnis des Kapitels 9 finden sich die Maßnahmenblätter zu den einzelnen<br />
Schutzmaßnahmen.<br />
8.2.1.1 Maßnahmen zum Bodenschutz<br />
Im Hinblick auf den Bodenschutz gilt der Grundsatz des sorgsamen und sparsamen Umgangs<br />
mit Boden, d. h. die Inanspruchnahme ist auf das bautechnisch mögliche Minimum zu<br />
reduzieren. Dabei ist im Bereich von allen Bauflächen der Oberboden abzutragen und auf<br />
den Arbeitsstreifen und vorgegebenen Oberbodenlagerflächen zwischen zu lagern (s. Maßnahme<br />
S3). Auf allen genutzten Bauflächen ist nach Abschluss der Baumaßnahme der verdichtete<br />
Boden zu rekultivieren und der abgetragene und zwischengelagerte Oberboden<br />
wieder einzubauen (s. Maßnahme S4).<br />
Die Einrichtung von Baustraßen erfolgt überwiegend auf bestehenden Wirtschaftswegen<br />
sowie auf den Baustreifen. Die Lagerung von Baustoffen sowie die Zwischenlagerung von<br />
Oberboden müssen sich auf die in den Maßnahmenplänen und Bestands- und Konfliktplänen<br />
dargestellten Baustreifen beschränken.<br />
8.2.1.2 Maßnahmen zum Vegetations- und Tierschutz<br />
Um wertvolle Strukturen und Bereiche sowie Tier- und Pflanzenarten im Planungsgebiet vor<br />
vermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauphase zu schützen, werden Schutzzäune<br />
errichtet. Zum einen dienen diese dem Schutz und Erhalt von Gehölzstrukturen (s. Maßnahme<br />
S1), zum anderen werden durch die Schutzzäune aber auch sensible Bereiche wie z.B.<br />
Ufer von Gräben und Bächen geschützt und von Tätigkeiten während der Bauphase freigehalten<br />
(s. Maßnahme S2). Die Schutzzäune finden sich überwiegend im Bereich von Baustrassen,<br />
Baustreifen, Baueinrichtungsflächen und Lagerflächen.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 65
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
8.2.2 Gestaltungsmaßnahmen<br />
Gestaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />
die zu einer Begrünung und landschaftsgerechten Einbindung des neuen Verkehrsweges<br />
führen.<br />
Zur gestalterischen Einbindung der Trasse in die Landschaft werden nicht versiegelte Anlagenteile<br />
und Nebenanlagen (Böschungen, Bereiche der RRB, etc.) nach Abschluss der<br />
Straßenbaumaßnahmen durch verschiedene Gestaltungsmaßnahmen in Form von Ansaat<br />
und Gehölzpflanzungen begrünt (s. Maßnahmen G1-G4).<br />
8.2.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Im Folgenden werden die einzelnen Kompensationsmaßnahmen kurz erläutert, wobei die<br />
detaillierte Ausführungsplanung nicht Gegenstand des LBP, sondern Inhalt des Landschaftspflegerischen<br />
Ausführungsplans (LAP) ist. Nähere Angaben zur genauen Lage und Durchführung<br />
sind den Maßnahmenblättern A 1 bis A 4 und E 1 bis E 2 (s. Kapitel 9). zu entnehmen.<br />
Die Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen führen gemeinsam dazu, dass die Vorkommen<br />
aller betroffenen nach § 44 (5) BNatSchG relevanten Arten trotz des Eingriffs in<br />
einem günstigen Erhaltungszustand verweilen werden und die räumliche Funktionalität der<br />
Nist- und Brutstätten gewährleistet werden kann. Bezüglich der übrigen national geschützten<br />
Arten ist außerdem gewährleistet, dass die Vorgaben des § 15 BNatSchG im Zuge der Eingriffsplanung<br />
umgesetzt werden.<br />
8.2.3.1 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen A1 bis A4 sind auch im Maßnahmenverzeichnis (s. Kapitel 9) näher erläutert.<br />
8.2.3.1.1 Ausgleichsmaßnahme A1 – Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen nicht<br />
mehr benötigter Straßenabschnitte und Wirtschaftswege<br />
Begründung der Maßnahme: Entsprechend der KV sind nicht mehr beanspruchte Straßenflächen<br />
vorrangig als Ausgleich für die Neuversiegelung (KV) zu entsiegeln.<br />
Ziel ist die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen durch Rekultivierung der entsiegelten<br />
Flächen.<br />
Beschreibung der Maßnahme: Die geplanten Entsiegelungsflächen befinden sich im Westen<br />
des Plangebietes im Anschlussbereich der geplanten Ortsumgehung an die bestehende<br />
L 3220. Es handelt sich um die nicht mehr beanspruchte Straßenfläche der L 3220 und um<br />
einen abgetrennten Teilabschnitt eines landwirtschaftlichen Weges.<br />
Ober- und Unterbau der Flächen werden aufgebrochen und vollständig ausgebaut. Die Verdichtung<br />
des anstehenden Bodens wird durch eine Tiefenlockerung beseitigt und mit Oberboden<br />
bis zur Ebenheit mit den angrenzenden Flächen abgedeckt. Als Folgenutzung sind im<br />
Rahmen der Maßnahme G1 und A2 die Ansaat mit Landschaftsrasen und z. T. eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung (Tauschfläche für Ackerland) vorgesehen. Das anfallende Aushubmaterial<br />
soll je nach Eignung im Straßenbau vor Ort wiederverwendet werden.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 66
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
8.2.3.1.2 Ausgleichsmaßnahme A2 – Landschaftsrasenansaat und extensive Pflege<br />
Begründung der Maßnahme: Mit der Maßnahme werden Verluste von Grünflächen und Gärten<br />
(K 5) und die Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsbeziehungen<br />
(K 11) kompensiert.<br />
Ziel ist die Entwicklung extensiv gepflegter Offenlandbiotope, die Verbesserung der Bodenfunktionen<br />
und des Grundwasserhaushaltes und die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten<br />
für wenig störempfindliche Pflanzen und Tierarten.<br />
Zielarten: Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus), Gemeiner Bläuling (Lycaena icarus),<br />
Laufkäfer der Gattung Carabus u. a.<br />
Beschreibung der Maßnahme: Das geplante Grünland befindet sich zwischen der bestehenden<br />
Landstraße L 3220, der neu geplanten Ortsumgehung und einer Gewerbeflächen im<br />
Westen des Plangebietes. Heute befindet sich hier eine Ackerteilfläche, die bauzeitlich als<br />
Baufeld genutzt werden wird und ein durch den Straßenneubau abgetrennter Wirtschaftsweg.<br />
Die Fläche wird mit Landschaftsrasen angesät. Durch einen anfänglichen Vielschnitt und die<br />
Beseitigung des Schnittgutes bei unterlassener Düngung wird die Fläche ausgemagert. Es<br />
schließt sich eine dauerhafte, extensive Pflege von 1-2 Schnitten im Jahr an.<br />
8.2.3.1.3 Ausgleichsmaßnahme A3 - Landschaftsrasenansaat und Sukzession<br />
Begründung der Maßnahme: Mit der Maßnahme werden Verluste von Brachen (K 6) und die<br />
Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsbeziehungen (K 11) kompensiert.<br />
Ziel ist die Herausnahme von Flächen aus der Nutzung, die Verbesserung der Bodenfunktionen<br />
und des Grundwasserhaushaltes und die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten für<br />
wenig störempfindliche Pflanzen und Tiere.<br />
Zielarten: Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris), Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus),<br />
Gemeiner Bläuling (Lycaena icarus), Laufkäfer der Gattung Carabus u. a. Als Nahrungsgäste:<br />
Stieglitz (Carduelis carduelis), Feldsperling (Passer montanus) u. a.<br />
Beschreibung der Maßnahme: Die heutige Ackerfläche wird durch den Straßenneubau geteilt,<br />
so dass sich eine Bewirtschaftung nicht mehr rentieren wird. Die geplante Brache befindet<br />
sich zwischen der neu geplanten Ortsumgehung und drei Grabenläufen für die Kleintierdurchlässe<br />
geplant sind.<br />
Die Fläche wird mit Landschaftsrasen angesät und der ungestörten Eigenentwicklung überlassen.<br />
Bei zu starker Verbuschung ist ein Freischneiden im mehrjährigen Turnus möglich.<br />
8.2.3.1.4 Ausgleichsmaßnahme A 4 – Pflanzung einer dichten Baumhecke als Überflughilfe<br />
für Fledermäuse<br />
Begründung der Maßnahme: Mit der Maßnahme wird die Zerschneidung einer heute viel<br />
genutzten Leitstruktur zwischen den Fledermausquartieren in <strong>Felsberg</strong> und den als Nahrungsrevier<br />
dienenden Teichen in der Ederaue (K 11) kompensiert.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 67
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Ziel ist der Schutz von Fledermäusen vor Kollisionen mit dem Fahrzeugverkehr durch eine<br />
Überflughilfe von min. 3 m Höhe.<br />
Zielarten: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Großes Mausohr (Myotis myotis), Großer<br />
Abendsegler (Nyctalus noctula).<br />
Beschreibung der Maßnahme: Die geplante Gehölzpflanzung wird beidseitig der Ortsumgehung<br />
trassenparallel im Bereich der Kreuzung von Ortsumgehung und der Verlängerung der<br />
Unteren Birkenallee südöstlich des Felsburgstadions angelegt. Hierdurch entsteht auf der<br />
derzeitigen Wegeparzelle und auf Ackerland im rechten Winkel zur vorhandenen Leitstruktur<br />
ein von den Fledermäusen zu überfliegender Querriegel.<br />
Im Zuge der Maßnahme werden ca. 3 m hohe standortgerechte Laubbäume mit Ballen und<br />
einem Stammdurchmesser von 20-30 cm gepflanzt. Zwischen diesen Hochstämmen werden<br />
strauchhaltige Gehölze eingebracht, so dass innerhalb kürzester Zeit eine Flugbarriere für<br />
die gefährdeten Fledermäuse entsteht und diese gezwungen sind die Straße in einer Höhe<br />
von mind. 3 m zu überfliegen. Das Grabenprofil ist zur Gewährleistung des Wasserabflusses<br />
offen zu halten. Die Abstandsflächen werden mit Landschaftsrasen angesät. Durch Pflegemaßnahmen<br />
ist die Pflanzung zu einer Hecke von dichtem Wuchs zu entwickeln.<br />
8.2.3.2 Ersatzmaßnahmen<br />
Trotz Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich verbleiben Eingriffsfolgen,<br />
die durch zusätzliche Ersatzmaßnahmen kompensiert werden müssen.<br />
8.2.3.2.1 Maßnahmen E1 und E2<br />
– E1 Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre sowie Maßnahme<br />
– E2 Herstellung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Begründung der Maßnahme: Mit dem Maßnahmenkomplex werden Versiegelungen durch<br />
die Trasse (KV), die Beeinträchtigung der Retentionsraumfunktion (KVa), der Verlust von<br />
Acker (K3), Wirtschaftsgrünland (K4), Grünflächen und Gärten (K5), Brachen (K6), Wald-<br />
und Feldwege, linearen Staudenfluren (K7), Gräben und Bächen (K8), Kleingehölzen (K9)<br />
und Schlagfluren (K10) sowie die Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen<br />
Funktionsbeziehungen (K11) kompensiert.<br />
Beschreibung der Maßnahmen: Die erste geplante Renaturierung befindet sich südlich der<br />
Ortslage Lohre (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung Lohre, Flur 5, Flurstücke 32/1, 70/31 und 55/0).<br />
Den Bestand stellt eine Sukzessionsfläche nitrophiler Art mit überwiegenden Brennesselnfluren<br />
(Urtica dioica) und großen Teilen von Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum) dar.<br />
Die zweite geplante Renaturierungsmaßnahme befindet sich östlich der Kläranlage in der<br />
Ederaue (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>, Flur 3, Flurstück 187/0). Der Bestand ist ein<br />
intensiv genutzter Acker (2011 Kohlanbau).<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 68
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Entwicklungsziel für diese genannten Plangebiete ist die möglichst weitgehende Beseitigung<br />
bestehender ökologischer Defizite unter Beachtung der vorhandenen Restriktionen. Im Einzelnen<br />
sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:<br />
1. Reaktivierung der Auendynamik in Teilbereichen<br />
2. Wiederherstellung von Hochwasserretentionsräumen<br />
3. Wiederherstellung von auentypischer Biotopstrukturen durch eigendynamischen Entwicklung der Ederaue<br />
4. ökologisch wertvolle Gestaltung von Gewässerlebensräumen durch Anlage von tiefenzonierten, temporären<br />
und perennierenden Gewässern<br />
5. Anlage von naturnahen Flutmulden<br />
6. Zulassen von ausgedehnten Sukzessionsflächen<br />
7. Verminderung des Eintrages von Schadstoffen und Sedimenten aus dem Gewässerumfeld.<br />
8. Entwicklung von Schilfröhricht im Gewässerumfeld<br />
Die Herstellung von derartigen sekundären Auen durch Bodenabtrag deutlich unterhalb der<br />
Böschungsoberkante der Eder dient u. a. dazu, den erforderlichen Retentionsraum mit einem<br />
Volumen von ca. 12.000 m³ (E1: 8000m³ u. E2: 4000m³) als Ausgleich für den durch Bau der<br />
Ortsumgehung entstandenen Verlust von Rückhalteflächen zu schaffen.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 69
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
9 MAßNAHMENVERZEICHNIS<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: S1<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1 - 3<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+017-0+080, 0+263, 0+300-0+436, 0+460, 0+684, 0+699-0+752, 1+280, 1+775-1+875, 1+906, 1+947,<br />
2+022-2+051, 2+120, 2+140-2+204, 2+223-2+329, 2+358, 2+378, 2+421<br />
KONFLIKT Nr.: K2a Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 2 a Gefährdung von Gehölzbeständen<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (S1):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 70<br />
nicht ausgleichbar<br />
Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz von Gehölzbeständen während der Bauphase)<br />
Zum Schutz von Gehölzbeständen und Einzelgehölzen vor Baustellenverkehr werden während der<br />
Bauphase Schutzzäune errichtet oder entsprechend wirkungsvolle Maßnahmen (gemäß DIN 18920 und<br />
RAS-LP 4) ergriffen. Gegebenenfalls ist ein Pflegerückschnitt wie bei der Eschenreihe von km 2+223<br />
bis 2+329 erforderlich.<br />
Umfang: 929 lfd. m Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
Vermeidung von baubedingten Verlusten und Beeinträchtigungen wertvoller Gehölzbestände im Bereich<br />
des Baufeldes.<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Die Funktionstüchtigkeit (u.a. regelmäßige Kontrollen) der Schutzmaßnahmen wird im Rahmen der<br />
ökologischen Baubegleitung (ÖBB) sichergestellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Schutzvorrichtungen<br />
entfernt.<br />
Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Straßenbaumaßnahme<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+876, 0+999, 1+111, 1+270, 1+567<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: S2<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1 - 3<br />
KONFLIKT Nr.: K2b Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 2 b Gefährdung von sensiblen Lebensräumen<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (S2):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz sensibler Bereiche während der Bauphase)<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 71<br />
nicht ausgleichbar<br />
Zum Schutz sensibler Bereiche vor Baustellenverkehr werden während der Bauphase Schutzzäune<br />
errichtet oder entsprechend wirkungsvolle Maßnahmen (gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4) ergriffen.<br />
Umfang: 618 lfd. m Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
Vermeidung von baubedingten Verlusten und Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Bereiche.<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Die Funktionstüchtigkeit der Schutzmaßnahmen wird im Rahmen der ökologischen Baubegleitung<br />
(ÖBB) u. a. durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die<br />
Schutzvorrichtungen entfernt.<br />
Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Straßenbaumaßnahme<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+000-2+310<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: S3<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1 - 3<br />
KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K V Versiegelung durch die Fahrbahn der Ortsumgehung (Schwarzdecke), völliger Verlust des Bodens<br />
und der Biotopfunktion (16.044 m²)<br />
K 1 Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und Bodenlagerflächen, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />
Standortveränderungen, temporärer Verlust von Lebensraum (41.758 m²)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (S3):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 72<br />
nicht ausgleichbar<br />
Abtrag des Oberbodens von allen Bauflächen und Zwischenlagerung auf den Arbeitsstreifen<br />
und vorgegebenen Oberbodenlagerflächen<br />
Vor Baubeginn ist der Oberboden von allen Auf- und Abtragsflächen abzutragen und gemäß DIN 18915<br />
sachgerecht auf Lagerflächen und Baustreifen abseits des Baubetriebes zu lagern und zu behandeln.<br />
Die Lagerung erfolgt in Mieten, die bei längerer Lagerzeit (>3 Monate) mit einer Zwischenbegrünung<br />
(Ansaat mit Leguminosen) zum Schutz vor Erosion und unerwünschtem Aufwuchs gesichert werden.<br />
Abtrag und Einbau von Oberboden sind generell gesondert von anderen Bodenbewegungen durchzuführen.<br />
Ein Teil des Oberbodens wird auf den neu entstandenen Böschungen aufgetragen (vgl. Maßn.<br />
S 4). Der gelagerte Boden ist schnellstmöglich wieder einzubringen.<br />
Umfang: 73.358 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
Der Oberboden ist zum Zweck der späteren Wiederverwendung vor Zerstörung und Verlust der natürlichen<br />
Bodenfruchtbarkeit zu sichern.<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Pflege der Lagerstätten und Mieten gemäß DIN 18915; kontrolliert durch die ökologische Baubegleitung<br />
(ÖBB).<br />
Durchführung der Maßnahme: mit Beginn der Straßenbaumaßnahme<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+000-2+305<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: S4<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1 - 3<br />
KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K V Versiegelung durch die Fahrbahn der Ortsumgehung (Schwarzdecke), völliger Verlust des Bodens<br />
und der Biotopfunktion (16.044 m²)<br />
K 1 Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und Bodenlagerflächen, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />
Standortveränderungen, temporärer Verlust von Lebensraum (41.758 m²)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (S4):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 73<br />
nicht ausgleichbar<br />
Rekultivierung des Bodens auf allen Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahme und Wiederandecken<br />
des Oberbodens<br />
Auf allen genutzten Bauflächen ist nach Abschluss der Baumaßnahme der verdichtete Boden unter<br />
Berücksichtigung der Bestimmungen der DIN 18915 zu lockern. Der abgetragene und zwischengelagerte<br />
Oberboden ist wieder einzubauen. Die rekultivierten Bodenflächen werden mit bodenverbessernden<br />
Leguminosen angesät. Auf temporär genutzten Lagerflächen und Baustreifen ist aufgetragenes<br />
Fremdmaterial vollständig zu beseitigen und der Untergrund kreuzweise aufzulockern. Sind keine speziellen<br />
Maßnahmen vorgesehen, gehen die Flächen nach Wiederherstellung in die ursprüngliche Nutzung<br />
über.<br />
Umfang: 41.758 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Beseitigung von Bodenbeeinträchtigungen durch Verdichtung und Auftrag von Fremdmaterial<br />
• Wiederherstellung der ursprünglichen Bodenfunktionen<br />
• Vorbereitung der Bodenflächen zur Überführung in die ursprüngliche Nutzung<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Die rekultivierten Flächen sind entsprechend der vorgesehenen Gestaltungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
zu entwickeln und zu pflegen. Sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, gehen die Flächen<br />
nach Wiederherstellung in die ursprüngliche Nutzung über (Kontrolle durch ÖBB).<br />
Durchführung der Maßnahme: mit Beginn der Straßenbaumaßnahme<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+022-2+310<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: G1<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1 - 3<br />
KONFLIKT Nr.: K12 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 12 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen (n.q.)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (G1):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.G2,G3<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen Bereichen<br />
(Sichtfelder und sonstige von Gehölzen freizuhaltende Flächen)<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 74<br />
nicht ausgleichbar<br />
Die fahrbahnnahen Bereiche einschließlich der Gräben, Mulden, Bankette, sowie Anschlussinnenflächen<br />
sind mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1 Landschaftsrasen, Standard ohne Kräuter) einzusäen. Insbesondere<br />
sind Sichtfelder und sonstige von Gehölzen freizuhaltende Flächen mit Landschaftsrasen zu<br />
begrünen.<br />
Die Bereiche, die mit Böschungen flacher als 1 : 1,5 ausgezogen werden und Flächen, die gleichzeitig<br />
mit landschaftspflegerischen Maßnahmen belegt sind, sollen nicht angesät werden. Exakte Abgrenzungen<br />
hierfür sind im Rahmen der Ausführungsplanung (LAP) festzulegen.<br />
Umfang: 16.624 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Einbindung der Trasse in das Landschaftsbild<br />
• Schutz des Bodens im Bereich neu angelegter Flächen/Böschungsflächen vor Erosion und dauerhafte<br />
Begrünung der Bodenflächen<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Pflege nach betrieblichen Erfordernissen durch die Straßenmeisterei.<br />
Durchführung der Maßnahme: in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
Land Hessen<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
Land Hessen<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: G2<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1 - 3<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+097-0+158, 0+268-0+359, 0+483-0+557, 0+612-0+690, 0+778-0+870, 1+215-1+270, 1+285-1+339,<br />
1+361-1+415, 1+482-1+535, 1+571-1+792, 1+816-1+892, 1+934-2+023, 2+112-2+167, 2+227-2+305<br />
KONFLIKT Nr.: K12 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 12 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen (n.q.)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (G2):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.G1,G3<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 75<br />
nicht ausgleichbar<br />
Gehölzanpflanzung mit Hochstämmen auf Landschaftsrasenansaat (Einbindung der Straße in<br />
das Landschaftsbild)<br />
Entlang der dargestellten Fahrbahnabschnitte sind Baumreihen aus Hochstämmen standorttypischer<br />
Laubgehölze, nach Möglichkeit autochthon, zu pflanzen.<br />
Die Abstandsfläche zu den angrenzenden Nutzungen sind mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1 Landschaftsrasen,<br />
Standard ohne Kräuter) einzusäen.<br />
Umfang: 108 Stück; 7.029 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Gestalterische Einbindung der Trasse in die Landschaft durch eine standorttypische Gehölzpflanzung<br />
• Behutsames Einbringen von Gehölzen durch lockere Gehölzpflanzungen zur Wahrung des überwiegenden<br />
Offenlandcharakters der Landschaft<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
• Pflege nach betrieblichen Erfordernissen durch die zuständige Straßenmeisterei.<br />
• Artenauswahl und Pflanzqualitäten sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu konkretisieren;<br />
Durchführung der Landschaftsbaumaßnahme nach ZTVLa-StB.<br />
Durchführung der Maßnahme: nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme; Beaufsichtigung durch ÖBB<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
Land Hessen<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
Land Hessen<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+390, 0+718, 0+876<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: G3<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1<br />
KONFLIKT Nr.: K12 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 12 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen (n.q.)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (G3):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.G1,G2<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
Landschaftsgerechte Einbindung der Regenrückhaltebecken<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 76<br />
nicht ausgleichbar<br />
Die grundsätzlichen wassertechnischen Anforderungen an die Ausbildung und Dimensionierung der<br />
Becken leiten sich aus der RiStWag ab.<br />
Die Böschungen sollen mit variierenden Böschungsneigungen von 1:3 bis 1:5 gestaltet werden.<br />
Bereiche, die zwingend der Standsicherheit bedürfen, werden mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1 Landschaftsrasen,<br />
Standard ohne Kräuter) eingesät.<br />
Umfang: 169 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Vermeidung/Verminderung von Schadstoffeinträgen in die Fließgewässer durch Vorklärung der<br />
Straßenabwässer (Absetzbecken inkl. Leichtflüssigkeitsabscheider)<br />
• Verzögerter Abfluss des vorgeklärten Straßenabwassers entsprechend der natürlichen Abflussspende<br />
der Gewässer durch ausreichend große Dimensionierung von Absetz- und Versickerungsbecken<br />
• Landschaftliche Einbindung der RRB durch landschaftsgerechte Gestaltung<br />
• Einbindung der Becken in das landschaftliche Umfeld durch standorttypische Begrünung<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
• Wartung der Becken nach betrieblichen Erfordernissen durch die Straßenmeisterei<br />
• jährlich sowie nach starken Regenfällen und Unfällen: Überprüfen der Anlage, ggf. Beseitigung von<br />
Leichtflüssigkeiten und Unrat.<br />
• bei Bedarf Räumung des Beckens; ggf. Auslichtung von aufkommenden Gehölzen zur Verhinderung<br />
eines zu schnellen Zuwachsens.<br />
• in siedlungsfernen Lagen soll auf eine Einzäunung verzichtet werden, um randliche Gehölzstrukturen<br />
als Verbundelement in die umgebende Landschaft und als Teillebensraum für Tiere zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
• Koordination der Maßnahmen durch die ökologische Baubegleitung (ÖBB)<br />
Durchführung der Maßnahme: in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme, Beaufsichtigung durch ÖBB<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
Land Hessen<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
Land Hessen<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
2+060-2+097<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: G4<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 3<br />
KONFLIKT Nr.: K12 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 12 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen (n.q.)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (G3):<br />
Pflanzung einer Hecke als Sichtschutz<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.G1,G2<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 77<br />
nicht ausgleichbar<br />
Zwischen Umgehungsstraße und Mischfläche wird eine dichte Hecke aus heimischen Sträuchern gepflanzt.<br />
Umfang: 50 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Zwischen Umgehungsstraße und Mischfläche muss im Bereich des Richtungswechsels der Umgehungsstraße<br />
eine räumliche und visuelle Trennung der beiden Straßenflächen betont werden.<br />
• Gestalterische Einbindung der Trasse in die Landschaft durch eine Gehölzpflanzung<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
• Artenauswahl und Pflanzqualitäten sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu konkretisieren;<br />
Durchführung der Landschaftsbaumaßnahme nach ZTVLa-StB.<br />
• Erziehungsschnitt der Hecke und Mahd der Saumstreifen nach betrieblichen Erfordernissen durch<br />
die zuständige Straßenmeisterei.<br />
Durchführung der Maßnahme: mit Ende der Straßenbaumaßnahme, Beaufsichtigung durch ÖBB<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
Land Hessen<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
Land Hessen<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+097-0+183<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: A1<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1<br />
KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K V Versiegelung durch die Fahrbahn der Ortsumgehung (Schwarzdecke), völliger Verlust des<br />
Bodens und der Biotopfunktion (16.044 m²)<br />
K 1 Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und Bodenlagerflächen, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />
Standortveränderungen, temporärer Verlust von Lebensraum (41.758 m²)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (A1):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr. E1,<br />
E2<br />
ersetzbar i.V.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 78<br />
nicht ausgleichbar<br />
Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen nicht mehr benötigter Straßenabschnitte und<br />
Wirtschaftswege<br />
Entsiegelungsflächen befinden sich in Teilbereichen des Streckenabschnitts. Überwiegend handelt es<br />
sich um Fahrbahnen und Wirtschaftswege, die nach Teilverlegungen der L 3220 nicht mehr benötigt<br />
werden.<br />
Das Aushubmaterial des jeweiligen Straßenkörpers (Ober- und Unterbau) ist vollständig auszubauen<br />
und nach Möglichkeit in Unterbau- und Dammbauwerke der Straße einzubauen. Vor dem Oberbodenauftrag<br />
muss der Unterboden tiefengelockert werden.<br />
Umfang: 555 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen als Ausgleich für die Neuversiegelung<br />
• Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen durch Rekultivierung der entsiegelten Flächen<br />
• Entwicklung extensiv genutzter Biotopstrukturen (Gehölze, Säume) im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Pflege und Entwicklung entsprechend der vorgesehenen Nachfolgenutzung<br />
Durchführung der Maßnahme: während der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer: Land Hessen<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
bisheriger Eigentümer<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: -
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+173-0+250<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: A2<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 1<br />
KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 5 Verlust von Grünflächen und Gärten (288 m²)<br />
K 11 Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsräumen (nicht quantifizierbar)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (A2):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr. E1,<br />
E2<br />
ersetzbar i.V.<br />
Landschaftsrasenansaat und extensive Pflege<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 79<br />
nicht ausgleichbar<br />
Die Fläche wird aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1<br />
Landschaftsrasen, Standard ohne Kräuter) eingesät.<br />
Umfang: 1.124 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Wiederherstellung verloren gegangener Grünlandbereiche<br />
• Aufwertung des Landschaftsraumes durch flächige Nutzungsextensivierung<br />
• Verbesserung / Entwicklung von Bodenfunktionen und Grundwasserhaushalt vor allem auf bislang<br />
intensiv genutzten Ackerflächen<br />
• Schaffung extensiv genutzter (Teil-)Lebensräume mit Rückzugsmöglichkeiten für wenig störungsempfindliche<br />
Pflanzen und Tiere der intensiv genutzten Kulturlandschaft<br />
• Kompensation der Zerschneidung/ Isolierung von Biotopkomplexen für störungsunempfindliche<br />
Arten wie den Kleinen Heufalter (Coenonympha pamphilus).<br />
• im Detail: Die Reduzierung des Düngereinsatzes bedeutet eine Steigerung der Arthropodenvielfalt<br />
und mithin eine Verbesserung der Nahrungskreisläufe<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
In den ersten Jahren muss zur Ausmagerung der Flächen Vielschnitt erfolgen. Auf den Einsatz von<br />
Düngemitteln ist zu verzichten. Nach der Ausmagerungsphase ist eine späte Mahd nach dem 20. Juni<br />
zu unterlassen. Eine frühe 1. Mahd (je nach Witterungsverlauf ab Mitte bis Ende Mai) kann sich positiv<br />
auf Wieseninsekten auswirken. Das Gesamtnutzungskonzept ist im Rahmen der Ausführungsplanung<br />
parzellenscharf zu konkretisieren.<br />
Durchführung der Maßnahme: mit Beginn der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />
Künftige Unterhaltung:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: 1.124 m²
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
0+999-1+111<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: A3<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 2<br />
KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 6 Verlust von Brachen (1.472 m²)<br />
K 11 Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsräumen (nicht quantifizierbar)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (A3):<br />
Landschaftsrasenansaat und Sukzession<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr. E.1<br />
und E.2<br />
ersetzbar i.V.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 80<br />
nicht ausgleichbar<br />
Die Fläche wird aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen<br />
wird sie eingesät und einer ungestörten Entwicklung überlassen.<br />
Umfang: 1.749 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Wiederherstellung verloren gegangener Brachen<br />
• Aufwertung des Landschaftsraumes durch flächige Nutzungsextensivierung<br />
• Verbesserung / Entwicklung von Bodenfunktionen und Grundwasserhaushalt vor allem auf bislang<br />
intensiv genutzten Ackerflächen<br />
• Schaffung extensiv genutzter (Teil-)Lebensräume mit Rückzugsmöglichkeiten für Pflanzen und störungsunempfindliche,<br />
anpassungsfähige Tierarten<br />
• Kompensation der Zerschneidung/ Isolierung von Biotopkomplexen sowie faunistischen Funktionsbeziehungen<br />
(u. a. gegenüber den Wirkfaktoren der Straße unempfindliche Heuschrecken, Tagfalter,<br />
Hautflügler u. a.)<br />
• im Detail: Die Reduzierung des Düngereinsatzes bedeutet eine Steigerung der Arthropodenvielfalt<br />
und mithin eine Verbesserung der Nahrungskreisläufe<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Mahd / Entbuschung von Hochstauden- und Altgrasbeständen im mehr jährigen Turnus<br />
Durchführung der Maßnahme: mit Ende der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
Land Hessen<br />
Künftige Unterhaltung:<br />
Land Hessen<br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: 1.749 m²
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
1+543-1+588<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer: -<br />
Maßnahmennummer: A4<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 2<br />
KONFLIKT Nr.: K11 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
K 11 Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsräumen (nicht quantifizierbar)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (A3):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr. E1,<br />
E2<br />
ersetzbar i.V.<br />
Pflanzung einer dichten Hecke als Überflughilfe für Fledermäuse<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 81<br />
nicht ausgleichbar<br />
Im Bereich der Querung der derzeit von Zwergfledermäusen genutzten Leitstruktur und der geplanten<br />
Ortsumgehung wird eine dichte Baumhecke aus standortgerechten Hochstämmen von min. 3m Höhe<br />
und einem Stammumfang von 20-25 cm mit Ballen gepflanzt. Zwischen die Hochstämme werden strauchartige<br />
Gehölze gesetzt, damit die Funktionalität der Querungshilfe möglichst schnell gewährleistet<br />
werden kann und das Kollisionsrisiko weitestgehend vermieden wird. Das Grabenprofil ist zur Gewährleistung<br />
des Wasserabflusses offen zu halten. Die Abstandsfläche zu den angrenzenden Nutzungen<br />
sind mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1 Landschaftsrasen, Standard ohne Kräuter) einzusäen.<br />
Umfang: 507 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
• Schutz von Fledermäusen durch trassenparallele Pflanzungen, welche dazu beitragen, die Straße<br />
in ausreichender Flughöhe zu überfliegen.<br />
• Zielart: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Großes Mausohr (Myotis moytis) und Großer<br />
Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Artenauswahl und Pflanzqualitäten sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu konkretisieren; Durchführung<br />
der Landschaftsbaumaßnahme nach ZTVLa-StB.<br />
Erziehungsschnitt der Hecke und Mahd der Saumstreifen im mehrjährigen Turnus<br />
Durchführung der Maßnahme: mit Ende der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />
Künftige Unterhaltung:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: 507 m²
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
südlich der Trasse, südlich von <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmenkomplexnummer:<br />
Maßnahmennummer: E1 und E2<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.:<br />
Blatt Nr.:<br />
KONFLIKT Nr.: KVa, K3, K4, K5, K6, K7, K9, K10, K11 Bestands- und Konfliktplan 1 – 3<br />
Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />
KVa Beeinträchtigung der Retentionsfunktion von Auenbereichen und Überschwemmungsgebieten<br />
durch Fahrbahn und Nebenanlagen (12.000 m², Rückhaltevolumen ca. 8.000 m³)<br />
K3 Verlust von Ackerflächen (33.624 m²)<br />
K4 Verlust von Wirtschaftsgrünland (6.952 m²)<br />
K5 Verlust von Grünflächen und Gärten (288 m²)<br />
K6 Verlust von Brachen (1.472 m²)<br />
K7 Verlust von Wald- und Feldwegen sowie linearen Staudenfluren entlang von Wegen und Straßen<br />
(4.696 m²)<br />
K9 Verlust / Zerschneidung von Kleingehölzen (Hecken, Gebüsche, Einzelbäume)<br />
(874 m², 24 Stück)<br />
K10 Verlust von Schlagfluren (1.053 m²)<br />
K11 Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsräumen (nicht quantifizierbar)<br />
EINGRIFF: ausgleichbar<br />
ersetzbar<br />
MAßNAHMENBESCHREIBUNG (E1,E2):<br />
ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />
ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr. E1E2<br />
Maßnahme E1: Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Maßnahme E2: Herstellung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 82<br />
nicht ausgleichbar<br />
Die erste geplante Renaturierung befindet sich südlich der Ortslage Lohre (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>,<br />
Gemarkung Lohre, Flur 5, Flurstücke 32/1, 70/31 und 55/0). Den Bestand stellt eine Sukzessionsfläche<br />
nitrophiler Art mit überwiegenden Brennesselnfluren (Urtica dioica) und großen Teilen<br />
von Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum) dar.<br />
Die zweite geplante Renaturierungsmaßnahme befindet sich östlich der Kläranlage in der Ederaue<br />
(<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>, Flur 3, Flurstück 187/0). Der Bestand ist ein intensiv<br />
genutzter Acker (2011 Kohlanbau).<br />
Die Herstellung von sekundären Auen durch Bodenabtrag deutlich unterhalb der Böschungsoberkante<br />
der Eder dient u. a. dazu, den erforderlichen Retentionsraum mit einem Volumen<br />
von ca. 12.000 m³ (E1: 8000m³ u. E2: 4000m³) als Ausgleich für den durch Bau der Ortsumgehung<br />
entstandenen Verlust von Rückhalteflächen zu schaffen.<br />
Umfang: E1: 12.000 m² E2: 4.000m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Folgeblatt 1<br />
BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />
Maßnahmenkomplexnummer:<br />
Maßnahmennummer: E1 und E2<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.:<br />
Blatt Nr.:<br />
Entwicklungsziel für beide genannte Plangebiete ist die möglichst weitgehende Beseitigung bestehender<br />
ökologischer Defizite unter Beachtung der vorhandenen Restriktionen. Im Einzelnen sollen insbesondere<br />
folgende Ziele erreicht werden:<br />
1. Reaktivierung der Auendynamik in Teilbereichen<br />
2. Wiederherstellung von Hochwasserretentionsräumen<br />
3. Wiederherstellung von auentypischer Biotopstrukturen durch eigendynamischen Entwicklung<br />
der Ederaue<br />
4. ökologisch wertvolle Gestaltung von Gewässerlebensräumen durch Anlage von tiefenzonierten,<br />
temporären und perennierenden Gewässern; Entwicklung natürlicher Artenvielfalt im und<br />
am Gewässer.<br />
5. Anlage von naturnahen Flutmulden<br />
6. Zulassen von ausgedehnten Sukzessionsflächen<br />
7. Verminderung des Eintrages von Schadstoffen und Sedimenten aus dem Gewässerumfeld.<br />
8. Entwicklung von Schilfröhricht im Gewässerumfeld<br />
Innerhalb der durch Bodenabtrag herzustellenden Aue kann die Eder ohne die Durchführung von<br />
Unterhaltungsmaßnahmen im Hochwasserfall der eigendynamischen Entwicklung überlassen werden,<br />
das heißt, dass Auflandungen und Erosionserscheinungen sowie eine sukzessive Entwicklung der Vegetation<br />
zugelassen werden.<br />
Zur Entwicklung von Gehölzbeständen können Initialpflanzungen von autochthonen Schwarzpappeln<br />
(Populus nigra) eingebracht werden. Besonders geeignet sind Stecklinge. Weiden (Salix spec.) und<br />
Erlen (Alnus glutinosa) werden sich durch angrenzende Gehölzbestände selbstständig ausbreiten.<br />
Schilfröhrichte und Nassstaudenfluren werden durch angrenzende Spenderflächen einwandern.<br />
Flächenverteilung der Maßnahme E1:<br />
• Stillgewässer (KV-Code 05.339): 70%<br />
• Schilfröhrichte (Rohrkolben, Rohrglanzgras); (KV-Code 05.410 / 05.430) 15%<br />
• Ruderalfluren (KV-Code 09.210) 15%<br />
Flächenverteilung der Maßnahme E2:<br />
• Sukzession, Entwicklung von Auwald, Bruchwald, Ufergehölze (KV-Code 01.137) 100 %<br />
Umfang: E1: 12.000 m² E2: 4.000m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 83
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Straßenbauverwaltung:<br />
ASV Kassel<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />
Neubau der Ortsumgehung<br />
<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Folgeblatt 2<br />
Maßnahmenkomplexnummer:<br />
Maßnahmennummer: E1 und E2<br />
zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />
A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Unterlagen-Nr.: 12.2<br />
Blatt Nr.: 4<br />
HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />
Ausführungszeitpunkt: Außerhalb der Brut- und Setzzeit; witterungsabhängig von August/September<br />
des Jahres bis März/April des nachfolgenden Jahres.<br />
Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />
Umfang: E1: 12.000 m² E2: 4.000m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />
Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />
VORGESEHENE REGELUNG:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />
Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />
Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />
Künftige Unterhaltung:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />
Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />
Flächenbedarf: 16.000 m²<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 84
Nr.<br />
KV<br />
K Va<br />
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
10 GEBENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFF UND KOMPENSATION<br />
Eingriffsituation<br />
Versiegelung durch die Fahrbahn der<br />
Ortsumgehung (Schwarzdecke), völliger<br />
Verlust des Bodens und der Biotopfunktion<br />
Beeinträchtigung der Retentionsfunktion<br />
von Auenbereichen und Überschwemmungsgebieten<br />
durch Fahrbahn<br />
und Nebenanlagen<br />
Eingriffsumfang<br />
16.044 m²<br />
18.466 m²,<br />
10.000 m³<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 85<br />
Nr.<br />
S3<br />
S4<br />
A1<br />
E1<br />
E2<br />
E1<br />
E2<br />
Maßnahmenbeschreibung<br />
Abtrag des Oberbodens von allen Bauflächen<br />
und Zwischenlagerungen auf<br />
den Arbeitsstreifen und vorgegebenen<br />
Oberbodenlagerflächen<br />
Rekultivierung des Bodens auf allen<br />
Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahme<br />
und Wiederandecken des<br />
Oberbodens<br />
Entsiegelung und Rekultivierung von<br />
Flächen nicht mehr benötigter Straßenabschnitte<br />
und Wirtschaftswege<br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an<br />
der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Umfang der<br />
Maßnahmen Bemerkungen<br />
73.358 m²<br />
41.758 m²<br />
555 m²<br />
12.000m²<br />
4.000 m²<br />
8.000m³<br />
4.000m³<br />
Durch die Fahrbahn der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wird<br />
eine Fläche von 23.358 m² beansprucht. Hiervon entfallen<br />
7.314 m² auf bestehende Verkehrsflächen mit<br />
Schwarzdecken. Die Neuversiegelung liegt bei<br />
16.044m².<br />
Die Neuversiegelung kann nicht durch Entsiegelungsmaßnahmen<br />
ausgeglichen werden. Daher werden im<br />
Rahmen der Ersatzmaßnahmen Bodenfunktionen in<br />
zwei Auenbereichen aufgewertet, die wie der Eingriffsraum<br />
durch eine intensive Nutzung vorbelastet sind.<br />
Zur Verbesserung der Gebietsretention werden Hochwasserspitzen<br />
gedämpft.<br />
Herstellung von Retentionsraum in einem Umfang von<br />
8.000m³ (E1) und 4.000m³ (E2)
Nr.<br />
K1<br />
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Eingriffsituation<br />
Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen<br />
und Bodenlagerflächen, Veränderung<br />
des Bodenwasserhaushaltes,<br />
Standortveränderungen, temporärer<br />
Verlust von Lebensraum<br />
K2a Gefährdung von Gehölzbeständen<br />
K2b<br />
Gefährdung von sensiblen Lebensräumen <br />
Eingriffsumfang<br />
41.758 m²<br />
nicht quantifizierbar<br />
nicht quantifizierbar<br />
K3 Verlust von Ackerflächen 33.624 m²<br />
K4 Verlust von Wirtschaftsgrünland 6.952 m²<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 86<br />
Nr.<br />
S3<br />
S4<br />
A1<br />
S1<br />
S2<br />
E1<br />
E2<br />
E1<br />
E2<br />
Maßnahmenbeschreibung<br />
Abtrag des Oberbodens von allen Bauflächen<br />
und Zwischenlagerungen auf<br />
den Arbeitsstreifen und vorgegebenen<br />
Oberbodenlagerflächen<br />
Rekultivierung des Bodens auf allen<br />
Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahme<br />
und Wiederandecken des<br />
Oberbodens<br />
Entsiegelung und Rekultivierung von<br />
Flächen nicht mehr benötigter Straßenabschnitte<br />
und Wirtschaftswege<br />
Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz<br />
von Gehölzbeständen während der Bauphase)<br />
Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz<br />
sensibler Bereiche während der Bauphase)<br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Umfang der<br />
Maßnahmen Bemerkungen<br />
73.358 m²<br />
41.758 m²<br />
555 m²<br />
929 lfm<br />
618 lfm<br />
12.000m²<br />
4.000 m³<br />
12.000 m²<br />
4.000 m³<br />
Zur Eingriffsminimierung werden Kleintiertunnel vorgesehen.<br />
Von dem Eingriff sind ausschließlich intensiv bewirtschaftete<br />
Grünlandbiotope betroffen, deren Wiederherstellung<br />
aus naturschutzfachlicher Sicht nicht sinnvoll ist.<br />
Mit den Ersatzmaßnahmen werden zwei Auenbereichen<br />
aufgewertet, die wie der Eingriffsraum durch eine intensive<br />
Nutzung vorbelastet ist.
Nr.<br />
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Eingriffsituation<br />
Eingriffsumfang<br />
K5 Verlust von Grünflächen und Gärten 288 m²<br />
K6 Verlust von Brachen 1.472 m²<br />
K7<br />
K8<br />
K9<br />
Verlust von Wald- und Feldwegen<br />
sowie linearen Staudenfluren entlang<br />
von Wegen und Straßen<br />
Verlust / Zerschneidung von ausgebauten<br />
und begradigten Gräben und<br />
Bächen<br />
Verlust / Zerschneidung von Kleingehölzen<br />
(Hecken, Gebüsche, Einzelbäume)<br />
4.696 m²<br />
726 m²<br />
K10 Verlust von Schlagfluren 1.053 m²<br />
K11<br />
Zerschneidung von Biotopkomplexen<br />
und faunistischen Funktionsräumen<br />
nicht quantifizierbar<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 87<br />
Nr.<br />
E1<br />
E2<br />
E1<br />
E2<br />
E1<br />
E2<br />
E1<br />
E2<br />
E1<br />
E2<br />
E1<br />
E2<br />
A4<br />
E1<br />
E2<br />
Maßnahmenbeschreibung<br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Pflanzung einer dichten Baumhecke als<br />
Überflughilfe für Fledermäuse<br />
Renaturierung der ehemaligen<br />
Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
Herstellung von Retentionsraum an der<br />
Eder in <strong>Felsberg</strong><br />
Umfang der<br />
Maßnahmen Bemerkungen<br />
12.000 m²<br />
4.000 m³<br />
12.000 m²<br />
4.000 m³<br />
12.000 m²<br />
4.000 m³<br />
12.000 m²<br />
4.000 m³<br />
12.000 m²<br />
4.000 m³<br />
12.000 m²<br />
4.000 m³<br />
507 m²<br />
12.000 m²<br />
4.000 m²<br />
Im Vorhabensbereich werden zusätzlich Einzel- und<br />
Kleingehölze (Maßnahmen G2 und A4) angelegt, mit<br />
denen aber vorrangig Beeinträchtigungen der Tierwelt<br />
(K11) und des Landschaftsbildes (K12) kompensiert<br />
werden.<br />
Zur Eingriffsminimierung wurden Kleintiertunnel vorgesehen.<br />
Zur Verbesserung der Gebietsretention werden Hochwasserspitzen<br />
gedämpft. Herstellung von Retentionsraum<br />
in einem Umfang von 8.000m³ (E1) und 4.000m³<br />
(E2)
Nr.<br />
K12<br />
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Eingriffsituation<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,<br />
Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen <br />
Eingriffsumfang<br />
nicht quantifizierbar<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 88<br />
Nr.<br />
G1<br />
G2<br />
G3<br />
G4<br />
Maßnahmenbeschreibung<br />
Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen<br />
Bereichen (Sichtfelder und sonstige<br />
von Gehölzen freizuhaltende Flächen)<br />
Gehölzanpflanzung auf Böschungsflächen<br />
mit Hochstämmen (Einbindung der<br />
Straße in das Landschaftsbild)<br />
Landschaftsgerechte Einbindung der<br />
Regenrückhaltebecken<br />
Pflanzung einer Hecke als Sichtschutz<br />
Umfang der<br />
Maßnahmen Bemerkungen<br />
16.624 m²<br />
108 Stück<br />
7.029 m²<br />
169 m²<br />
50 m²<br />
Die als Überflughilfe für Fledermausarten konzipierte<br />
Maßnahme A 4 mit einem Umfang von 411 m² trägt<br />
ebenfalls zur landschaftsgerechten Einbindung der Ortsumgehung<br />
bei
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
11 Zusammenfassung<br />
Der Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> liegt im öffentlichen Interesse, einschließlich solcher<br />
sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt (Zulassungsgrund). Die<br />
<strong>Stadt</strong>lage <strong>Felsberg</strong> wird durch die Ortsumgehung entlastet, was sich positiv auf die Wohnsi-<br />
tuation und den Erhalt der historischen Bausubstanz auswirkt. Wie im Zuge des Varianten-<br />
vergleichs der UVS belegt wurde gibt es keine anderweitig zumutbare Alternative.<br />
Im Untersuchungsraum des geplanten Neubaus der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> befinden sich<br />
sowohl relativ konfliktarme Agrarlandschaften, als auch konfliktreichere Landschaftselemente<br />
im Umfeld des kleinen Waldes an der Lohrer Straße, Sülzlache, den Kleingärten an der Un-<br />
teren Birkenallee und am Ederweg, wobei bei dieser Einstufung vor allem floristische und<br />
faunistische Bewertungskriterien ausschlaggebend sind, da es sich um lokal wertvolle Le-<br />
bensräume handelt.<br />
Selbst die konfliktarmen, überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche weisen<br />
eine zum Teil hohe Empfindlichkeit insbesondere bezüglich der Schutzgüter Boden und<br />
Landschaftsbild auf. Vor allem in Randbereichen und entlang von Wirtschaftswegen sind hier<br />
wichtige Teillebensräume und Einzelstrukturen wie Gräben und Einzelgehölze vorhanden,<br />
die teilweise faunistisch wertvoll sind.<br />
Bezüglich der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/Luft sind im gesamten UG Konflikte<br />
festzustellen, wobei die allerdings teilweise vorgeschädigten Auenbereiche der Eder für das<br />
Schutzgut Boden von besonderer Bedeutung sind.<br />
Optimierungsmöglichkeiten werden durch bestehende Nutzungen und Raumsituationen, die<br />
keine beliebige Trassenverschiebung zulassen, begrenzt. Verbleibende, unvermeidbare Be-<br />
einträchtigungen sind<br />
• die anlage- und (temporären) baubedingten Flächeninanspruchnahmen<br />
• die Zerschneidungswirkungen auf Tierlebensräume<br />
• die Überprägung des Landschaftsbildes sowie Beeinträchtigungen durch den späteren Betrieb.<br />
Durch sie ist der Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> mit erheblichen und nachhaltigen Ein-<br />
griffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden. Daraus resultieren Ver-<br />
pflichtungen zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die mit den geplan-<br />
ten landschaftspflegerischen Maßnahmen in vollem Umfang kompensiert werden.<br />
Tabelle 18 (S. 63) gibt eine Übersicht über die geplanten Kompensationsmaßnahmen. Ziel<br />
der Maßnahmenkonzeption ist es, die sich aus der Eingriffsregelung und dem Artenschutz<br />
ergebenden Forderungen in räumlich-funktionalem Zusammenhang wieder herzustellen.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 89
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Der Gesamtumfang der Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen umfasst 19.935 m² (3.935 m²<br />
Ausgleichsmaßnahmen und 16.000 m² Ersatzmaßnahmen). In Zusammenwirkung mit den<br />
Maßnahmen E1 und E2 (Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />
mit einem Retentionsvolumen von 8.000m³ und Herstellung von Retentionsraum an der Eder<br />
in <strong>Felsberg</strong> mit einem Volumen von 4.000m³) ist der durch den Straßenbau verursachte Ein-<br />
griff vollständig kompensiert.<br />
Durch den Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wird es zu keinen Beeinträchtigungen von Erhal-<br />
tungszielen des Vogelschutzgebietes „Ederaue“ (Natura-2000-Nummer 4822-402) und des<br />
FFH-Gebietes „Untere Eder“ (Natura 2000-Nummer 4822-304) kommen (BPG 2004). Die<br />
o.g. Renaturierungsmaßnahmen führen vielmehr zur ökologischen Aufwertung zweier Auen-<br />
bereiche, der durch intensive Nutzung vorbelastet ist.<br />
Im Rahmen der Artenschutz-Verträglichkeitsprüfung (BPG 2008) wurde das nachgewiesene<br />
und zu erwartende Artenspektrum auf das mögliche Eintreten der Verbotstatbestände nach<br />
§ 44 BNatSchG im Zusammenhang mit Art. 12 bzw. 13 FFH-RL sowie Art. 5 der VS-RL für<br />
das Untersuchungsgebiet geprüft.<br />
Insgesamt wurden im Rahmen der Vorprüfung 119 nachgewiesene bzw. zu erwartende Ar-<br />
ten auf die Verbotstatbestände der §§ 44 untersucht. Für nach § 15 zulässige Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft ist gemäß § 44 (5) BNatSchG nur noch für alle europäischen Vogelar-<br />
ten und die Arten des Anh. IV FFH-RL eine einzelfallbezogene Betroffenheitsanalyse durch-<br />
zuführen. Im vorliegenden Planungsfall gilt das für<br />
15. Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />
16. Großen Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
17. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />
18. Kreuzkröte (Bufo calamita)<br />
19. Laubfrosch (Hyla arborea)<br />
20. Feldlerche (Alauda arvensis)<br />
21. Eisvogel (Alcedo atthis)<br />
22. Stieglitz (Carduelis carduelis)<br />
23. Kuckuck (Cuculus canorus)<br />
24. Schafstelze (Motacilla flava)<br />
25. Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />
26. Rebhuhn (Perdix perdix)<br />
27. Grünspecht (Picus viridis)<br />
28. Girlitz (Serinus serinus)<br />
Ergebnis der einzelfallbezogenen Prüfung ist, dass sich die lokalen Populationen der unter-<br />
suchten Arten durch den Eingriff in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand nicht verschlechtern<br />
werden und die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im<br />
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt. Ein Verstoß gegen das Verbot des § 44<br />
Abs. 1 Nr. 1 liegt auch im Zusammenhang mit Art. 5 VS-RL für keine Art vor.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 90
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Eine Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG sollte jedoch wegen des zeitweiligen Ein-<br />
tretens der Verbotstatbestände des Art. 12 FFH-RL für ca. 3-5 Jahre für die Zwergfleder-<br />
maus (Pipistrellus pipistrellus) erwirkt werden.<br />
Lediglich national streng geschützte Arten wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewie-<br />
sen und sind hier auch nicht zu erwarten. Die Belange der besonders geschützten Arten<br />
werden im Rahmen der Eingriffsregelung und der Erstellung des Kompensationskonzeptes<br />
(s. o.) berücksichtigt.<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
Seite 91
LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
Literaturverzeichnis<br />
AUTOR Jahr Titel<br />
ARBEITSGRUPPE BODENKUNDE 1982 Bodenkundliche Kartieranleitung, 3. Auflage Hannover<br />
BASTIAN, O. et al. 1994<br />
BIL – BÜRO FÜR INGENIEURBIOLOGIE<br />
UND LANDSCHAFTSPLANUNG<br />
BIOLOGISCHE<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
BIOLOGISCHE<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
BIOLOGISCHE<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
2009<br />
2004<br />
2004<br />
2007<br />
BLANCKENHORN, M. 1917<br />
BOHN; U. U. GLAVAC, V. 1996<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR<br />
(Hrsg.)<br />
1998<br />
Eine gestufte Biotopbewertung in der örtlichen Landschaftsplanung. Beispiele aus der Planungspraxis.<br />
BDLA e.V., Colmannstraße 32, 53115 Bonn<br />
Fachbeitrag: Renaturierung der Ems, Herstellung von Retentionsraum, Entwurfsplanung Mai 2009; Witzenhausen<br />
Umweltverträglichkeitsstudie zur Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong>, unveröffentlichtes Gutachten, Hüttenberg-<br />
Weidenhausen<br />
FFH-Vorprüfung für das FFH Gebiet 4822-304 (Untere Eder) und das Vogelschutzgebiet 4822-402 (Ederaue);<br />
unveröffentlichtes Gutachten; Hüttenberg-Weidenhausen<br />
FFH-Vorprüfung Vogelschutzgebiet „Ederaue“ und FFH-Gebiet „Untere Eder“; unveröffentlichtes Gutachten;<br />
Hüttenberg-Weidenhausen<br />
Erläuterungen zur geologischen Karte von Preußen und den benachbarten Bundesstaaten - Blatt 4822<br />
Gudensberg; Berlin<br />
Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland im Maßstab 1:200.000 - Potentielle natürliche Vegetation<br />
- Blatt CC 5518 Fulda; Schriftenreihe für Vegetationskunde - Heft 15; 2. erweiterte Auflage; Bonn-Bad-<br />
Godesberg<br />
Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau – Ausgabe<br />
1998; Bonn<br />
BUNDESVERBAND BODEN (HRSG.) 1999 Bodenschutz in der Bauleitplanung – Vorsorgeorientierte Bewertung, Ohne Ort<br />
BÜRO FÜR INGENIEURBIOLOGIE UND<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG (BIL)<br />
DER HESSISCHE MINISTER FÜR<br />
LANDESENTWICKLUNG, UMWELT,<br />
LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN<br />
(hrsg.)<br />
2007<br />
DIEDERICH, G. et. Al. 1991<br />
FLADE, M. 1994<br />
HASSELMANN UND MÜLLER<br />
PLANUNGSGESELLSCHAFT mbH<br />
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT<br />
UND GEOLOGIE (Hrsg.)<br />
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT<br />
UND GEOLOGIE (Hrsg.)<br />
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT<br />
UND GEOLOGIE (Hrsg.)<br />
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN<br />
UND FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN<br />
UND NATURSCHUTZ (Hrsg.)<br />
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR<br />
UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND<br />
FORSTEN (Hrsg.)<br />
KIEMSTEDT, H., MÖNNECKE, M., OTT,<br />
S.<br />
Renaturierung der Ems bei <strong>Felsberg</strong> / Böddiger; unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des ASV Kassel;<br />
Witzenhausen<br />
1981 Standortkarte von Hessen – Das Klima von Hessen; Wiesbaden<br />
2008<br />
Hydrogeologisches Kartenwerk Hessen 1:300.000; Geologische Abhandlungen Hessen – Band 95;<br />
Wiesbaden<br />
Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands: Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher<br />
Daten in der Landschaftsplanung. IHW-Verlag, Eching (879 S.)<br />
Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220) - Entwurfsplanung für eine Landesstraßenbaumaßnahme,<br />
unveröffentlichtes Gutachten, Kassel<br />
1999 Bodenkarte von Hessen 1:50.000 – Blatt L 4922 Melsungen; Wiesbaden<br />
2002b Erläuterungen zur Bodenkarte von Hessen 1:50.000; Wiesbaden<br />
2000 Hessen – Biologischer Gewässerzustand 2000; Wiesbaden<br />
1995 Standortkarte von Hessen – Hydrogeologische Karte 1:50.000 – Blatt L 4922 Melsungen, Wiesbaden<br />
1999 Gewässerstrukturgüte in Hessen, Wiesbaden<br />
1996<br />
Methodik der Eingriffsregelung. Teil 3 Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung<br />
nach §8 Bundesnaturschutzgesetz, Schriftenreihe LANA (Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz,<br />
Landschaftspflege und Erholung) 6<br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />
AUTOR Jahr Titel<br />
KLINK, H.-J. 1969 Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 112 Kassel, Bad Godesberg<br />
Gebüsch- und Heckengesellschaften - Rhamno-Prunetea-spinosae Rivas-Goday & Carbonell (1961 prov.)<br />
NOWAK, B. 1990 ex auct; in: NOWAK, B. (Hrsg.): Beiträge zur Kenntnis hessischer Pflanzengesellschaften; Botanik und<br />
Naturschutz in Hessen, Beiheft 2; Frankfurt am Main<br />
POTT, R. 1995 Die Pflanzengesellschaften Deutschlands; 2. Auflage; Stuttgart<br />
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL 2001 Regionalplan Nordhessen, Staatsanzeiger für das Land Hessen 33, S 2901ff.; Wiesbaden<br />
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL 2006 Regionalplan Nordhessen 2006, Anhörungs- und Offenlegungsentwurf; Kassel<br />
RENNWALD, E. (Bearb.) 2000<br />
Verzeichnis und Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands. − Schriftenreihe für Vegetationskunde<br />
35; 800 S.; Bonn-Bad Godesberg<br />
RIECKEN, U. et al. 2006<br />
RP GIESSEN – OBERE<br />
NATURSCHUTZBEHÖRDE<br />
RP KASSEL – OBERE<br />
NATURSCHUTZBEHÖRDE (HRSG.)<br />
SMEETS UND DAMASCHEK / BUND-<br />
LÄNDER ARBEITSKREIS EINGRIFF –<br />
AUSGLEICH<br />
CLOOS, T U.. EBENER, S. 2011<br />
Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands, 2. fortgeschriebene Fassung; Naturschutz und<br />
biologische Vielfalt; Heft 34; Bonn-Bad Godesberg<br />
1998 Landschaftsrahmenplan Mittelhessen 1998; Gießen<br />
2000 Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000; Kassel<br />
1993 Empfehlungen für die Abhandlung der Eingriffsregelung beim Bundesfernstraßenbau; ohne Ort<br />
FFH-Verträglichkeitsprognosen zum FFH-Gebiet "Untere Eder" sowie zum Vogelschutzgebiet "Ederaue",<br />
im Auftrag des Magistrats der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />
BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />
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