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Erläuterungsbericht - Stadt Felsberg

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

Aufgestellt:<br />

LBP Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel<br />

Kassel, den<br />

i.A. gez. Sommermeyer<br />

Erläuterungsbericht<br />

Stand 09.06.2010<br />

Externe Maßnahmenplanung<br />

Stand Juli 2011<br />

Geprüft:<br />

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel<br />

Kassel, den<br />

i.A. gez. Gluth<br />

Genehmigt:<br />

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel<br />

Kassel, den<br />

i.A. gez. Borchert<br />

Unterlage 12.1


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Hüttenberg-Weidenhausen den 09.06.2010<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

Dipl.-Biol. Annette Möller<br />

Am Tripp 3<br />

35625 Hüttenberg<br />

Annette.Moeller-Huettenberg.@t-online.de<br />

...............................................................<br />

PROJEKTLEITUNG<br />

Dipl.-Biol. Annette Möller<br />

BEARBEITUNG:<br />

Dipl.-Biol. Annette Möller<br />

Dipl.-Ing. Claudia Hielscher<br />

Dipl.-Biol. Leif-Erik Zaschke<br />

DIGITALISIERUNG:<br />

Dipl.-Biol. Heike Ostendorf<br />

EXTERNE MAßNAHMENPLANUNG:<br />

ASV KASSEL<br />

E1 Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

E2 Herstellung von Retentionsraum<br />

an der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Unterlage 12.1


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

INHALTSVERZEICHNIS ....................................................................................................................................... 3<br />

TABELLENVERZEICHNIS ..................................................................................................................................... 5<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................................... 5<br />

1 EINLEITUNG .................................................................................................................................................... 1<br />

1.1 VORGEHENSWEISE UND UNTERSUCHUNGSRAHMEN ...................................................................................... 1<br />

2 CHARAKTERISIERUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT ................................................................. 1<br />

2.1 LAGE IM RAUM .............................................................................................................................................. 1<br />

2.2 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PLANUNGSRAUMES ................................................................................. 2<br />

2.2.1 Eingriffsbereich ................................................................................................................................... 2<br />

2.3 NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG .................................................................................................................. 3<br />

2.4 OBERFLÄCHENFORMEN ................................................................................................................................. 3<br />

2.5 POTENZIELLE NATÜRLICHE VEGETATION (PNV) ........................................................................................... 3<br />

TABELLE 1: EINHEITEN DER POTENZIELLEN NATÜRLICHEN VEGETATION IM<br />

PLANUNGSRAUM ........................................................................................................................................... 4<br />

TABELLE 2: STANDORTGERECHTE GEHÖLZE ........................................................................................... 5<br />

2.6 KLIMA ........................................................................................................................................................... 5<br />

TABELLE 3: KLIMADATEN ................................................................................................................................. 6<br />

2.6.1 Klimatische und lufthygienische Vorbelastungen ................................................................................ 6<br />

3 BESTEHENDE NUTZUNGEN UND GESETZLICHE FESTLEGUNGEN ............................................... 7<br />

Schutzgebiete ....................................................................................................................................................... 7<br />

Im Plangebiet sind nur wenige nach §31 HENatG gesetzlich geschützte Biotope vorhanden, die im Bestands-<br />

und Konfliktplan (s. Anlage 12.1) besonders gekennzeichnet wurden. ............................................................... 8<br />

4 ARTENSCHUTZ ............................................................................................................................................... 8<br />

5 FFH-VERTRÄGLICHKEIT .......................................................................................................................... 14<br />

6 BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG.................................................................................. 15<br />

6.1 SCHUTZGUT GEOLOGIE / BODEN ................................................................................................................. 15<br />

TABELLE 6: BODENEINHEITEN IM PLANUNGSRAUM ............................................................................ 16<br />

6.1.1 Vorbelastungen der Böden ................................................................................................................ 17<br />

6.1.2 Bewertung der Funktion und Eigenschaften des Bodens .................................................................. 17<br />

6.2 WASSERHAUSHALT ..................................................................................................................................... 18<br />

6.2.1 Fließgewässer ................................................................................................................................... 18<br />

TABELLE 7: FLIEßGEWÄSSERSTRECKEN IM PLANUNGSRAUM ......................................................... 19<br />

6.2.2 Stillgewässer ..................................................................................................................................... 20<br />

TABELLE 8: STILLGEWÄSSER IM PLANUNGSRAUM ............................................................................... 20<br />

6.2.3 Quellen und quellähnliche Grundwasseraustritte ............................................................................. 20<br />

6.2.4 Grundwasserverhältnisse .................................................................................................................. 21<br />

TABELLE 9: BEDEUTUNG UND EMPFINDLICHKEIT DER GRUNDWASSERVORKOMMEN .......... 22<br />

6.3 LANDSCHAFTSBILD ..................................................................................................................................... 22<br />

6.3.1 Die Landschaftsräume des Planungsgebietes ................................................................................... 23<br />

TABELLE 10: LANDSCHAFTSRÄUME IM PLANUNGSRAUM .................................................................. 23<br />

6.3.2 Kulturhistorisch bedeutsame Elemente ............................................................................................. 24<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

TABELLE 11: HISTORISCH BEDEUTSAME KULTURLANDSCHAFTSELEMENTE ............................ 24<br />

6.3.3 Erholungseignung der Landschaft .................................................................................................... 24<br />

TABELLE 12: WEGEBEZIEHUNGEN IM PLANGEBIET ............................................................................. 25<br />

6.4 PFLANZEN, TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME ................................................................................................ 26<br />

6.4.1 Biotoptypen des Planungsraumes mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt ................................. 26<br />

6.4.2 Kurzbeschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten .................................................................. 26<br />

TABELLE 14: VERTIEFT UNTERSUCHTE LOKALITÄTEN IM PLANUNGSRAUM ............................. 26<br />

FLIEßGEWÄSSER ................................................................................................................................................ 33<br />

STILLGEWÄSSER ................................................................................................................................................ 33<br />

6.4.3 Bewertung der Biotoptypen ............................................................................................................... 40<br />

TABELLE 15: BIOTOPTYPENBEWERTUNG (UNTERSUCHUNGSRAUM DER ORTSUMGEHUNG) 40<br />

7 KONFLIKTANALYSE/EINGRIFFSBEWERTUNG, ERMITTLUNG VON AUSGLEICH UND<br />

ERSATZ ........................................................................................................................................................... 43<br />

7.1 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................................................................................ 43<br />

TABELLE 16: KURZBESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN PLANUNG DER ORTSUMGEHUNG ... 43<br />

7.2 UMWELTRELEVANTE WIRKFAKTOREN DES VORHABENS ............................................................................ 44<br />

7.3 OPTIMIERUNG DES BAUBETRIEBES, LAGE DER BAUFLÄCHEN UND DER BAUVERFAHREN: MAßNAHMEN ZUR<br />

VERMEIDUNG .............................................................................................................................................. 44<br />

7.4 DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER VERBLEIBENDEN EINGRIFFE, ERMITTLUNG VON AUSGLEICH UND<br />

ERSATZ ........................................................................................................................................................ 45<br />

7.5 KONFLIKTANALYSE ..................................................................................................................................... 46<br />

7.5.1 Anlagebedingte Eingriffe ................................................................................................................... 46<br />

7.5.2 Betriebsbedingte Eingriffe ................................................................................................................. 47<br />

7.5.3 Baubedingte Eingriffe ....................................................................................................................... 47<br />

7.5.4 Detaillierte Beschreibung der Konflikte ............................................................................................ 47<br />

7.5.5 Ermittlung von Ausgleich und Ersatz ................................................................................................ 53<br />

7.5.6 Eingriffsbilanz ................................................................................................................................... 53<br />

7.5.7 Schutzgutbezogene Zielsetzung bei der Auswahl von Flächen und Strukturen für Ausgleich und<br />

Ersatz 54<br />

7.5.8 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Eingriffe, Abwägungserfordernis, Ersatzmaßnahmen ................ 62<br />

7.6 ZUSAMMENFASSENDE EINGRIFFSBEURTEILUNG .......................................................................................... 62<br />

8 MAßNAHMENKONZEPT ............................................................................................................................. 64<br />

8.1 GRUNDSÄTZLICHE KONZEPTION DER MAßNAHMEN .................................................................................... 64<br />

8.2 BESCHREIBUNG DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN ............................................................. 65<br />

8.2.1 Schutzmaßnahmen ............................................................................................................................. 65<br />

8.2.2 Gestaltungsmaßnahmen .................................................................................................................... 66<br />

8.2.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................................................................................... 66<br />

9 MAßNAHMENVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 70<br />

10 GEBENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFF UND KOMPENSATION ................................................... 85<br />

11 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................................................. 89<br />

LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................................................... 92<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Einheiten der potenziellen natürlichen Vegetation im Planungsraum ........................................................ 4<br />

Tabelle 2: Standortgerechte Gehölze .......................................................................................................................... 5<br />

Tabelle 3: Klimadaten ................................................................................................................................................. 6<br />

Tabelle 4: Bestehende Nutzungen und gesetzliche Festlegungen ............................................................................... 7<br />

Tabelle 5: Tabelle der artenschutzrelevanten Arten mit Angaben zur Verbotsverletzung und sich hieraus<br />

ergebenden Rechtsfolgen .......................................................................................................................................... 10<br />

Tabelle 6: Bodeneinheiten im Planungsraum ............................................................................................................ 16<br />

Tabelle 7: Fließgewässerstrecken im Planungsraum ................................................................................................. 19<br />

Tabelle 8: Stillgewässer im Planungsraum ............................................................................................................... 20<br />

Tabelle 9: Bedeutung und Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen ............................................................... 22<br />

Tabelle 10: Landschaftsräume im Planungsraum...................................................................................................... 23<br />

Tabelle 11: Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente ................................................................................ 24<br />

Tabelle 12: Wegebeziehungen im Plangebiet ........................................................................................................... 25<br />

Tabelle 13: Bewertung der Landschaftsbildräume .................................................................................................... 25<br />

Tabelle 14: vertieft untersuchte Lokalitäten im Planungsraum ................................................................................. 26<br />

Tabelle 15: Biotoptypenbewertung (Untersuchungsraum der Ortsumgehung) ......................................................... 40<br />

Tabelle 16: Kurzbeschreibung der technischen Planung der Ortsumgehung ............................................................ 43<br />

Tabelle 17: Flächenbilanzierung ............................................................................................................................... 56<br />

Tabelle 18: Übersicht über die Kompensationsmaßnahmen ..................................................................................... 63<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Übersichtskarte mit Darstellung der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (rot hervorgehoben). Auszug<br />

aus der topographischen Karte 1:100.000 (TOP 25 Hessen)....................................................................................... 2<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

1 Einleitung<br />

Im Februar 2007 wurde die BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT vom Land Hessen, vertreten<br />

durch das ASV Kassel, mit der Erstellung des LBP zur Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> beauftragt.<br />

Durch den Bau der Ortsumgehung soll die Bevölkerung der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> vom Durchgangsverkehr<br />

entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die <strong>Felsberg</strong>er Ortsdurchfahrt der<br />

L 3220 wird derzeit von 9.000 Kfz pro Tag befahren, wobei ca. 1.000 m neuere Wohnbereiche<br />

und auf ca. 600 m historische Bausubstanz betroffen sind. Erhebliche verkehrstechnischen<br />

Mängel, sowie Lärm, Abgase und Erschütterungen verursachen hohe Belastungen für die dort<br />

wohnende und arbeitende Bevölkerung. Die Durchgangsstraße ist kurvenreich und insbesondere<br />

im Kernbereich zu schmal, so dass in <strong>Felsberg</strong> die erforderlichen Funktionsbereiche für Fußgänger,<br />

Radfahrer, Parken, Anliefern nicht bereitgestellt werden können (HASSELMANN UND<br />

MÜLLER 2008).<br />

Mit dem vorliegenden LBP werden die im Rahmen der Eingriffsregelung erforderlichen Angaben<br />

zur Beurteilung des Eingriffs gemacht, um die Rechtsfolgen gemäß § 14 ff BNatSchG im Verfahren<br />

bestimmen zu können. Hiernach sind Eingriffsverursacher verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren.<br />

1.1 Vorgehensweise und Untersuchungsrahmen<br />

Der LBP zum Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> gliedert sich wie folgt:<br />

• Bestandserfassung und –bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild einschließlich ihrer Wechselwirkungen<br />

• Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung<br />

• Landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

• Bilanzierung: Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation<br />

2 Charakterisierung von Natur und Landschaft<br />

2.1 Lage im Raum<br />

Die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> verläuft südlich der Ortslage <strong>Felsberg</strong> durch die landwirtschaftlich<br />

geprägte Kulturlandschaft und Siedlungsrandbereiche. Die Baustrecke beginnt an der<br />

Niedervorschützer Straße (L 3220) am südwestlichen Ortsrand von <strong>Felsberg</strong> und endet am<br />

Steinweg (L 3220) in der Ortslage <strong>Felsberg</strong>. Südwestlich von <strong>Felsberg</strong> wird die Lohrer Straße<br />

(L 3426) von der Umgehung gequert.<br />

Der Planungsraum der Ortsumgehung liegt vollständig in der Gemarkung <strong>Felsberg</strong> (Schwalm-<br />

Eder-Kreis).<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 1


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

2.2 Allgemeine Beschreibung des Planungsraumes<br />

2.2.1 Eingriffsbereich<br />

Abbildung 1: Übersichtskarte mit Darstellung der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (rot hervorgehoben).<br />

Auszug aus der topographischen Karte 1:100.000 (TOP 25 Hessen)<br />

Das Plangebiet umfasst die südlich der Ortslage <strong>Felsberg</strong> gelegenen Landwirtschaftsflächen<br />

und die Siedlungsrandbereiche. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegen einer intensiven<br />

Nutzung und werden überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet. Bei den in geringerem Umfang<br />

vorhandenen Grünlandbiotopen handelt es sich um Weideflächen am Siedlungsrand und<br />

am östlich der Lohrer Straße gelegenen Reiterhof. Waldflächen sind im Untersuchungsraum nur<br />

in Form von zwei Kleinwäldern mit sehr geringer Flächenausdehnung vorhanden.<br />

Das Untersuchungsgebiet ist im Landschaftsrahmenplan Nordhessen (RP Kassel 2000) wie<br />

folgt charakterisiert:<br />

• Landwirtschaftsflächen und Ederaue östlich des Felsburgstadions sind als „weiträumiger, überwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzter Talzug “mit „mittlerer Vielfalt“ eingestuft. Die kleinflächig im Untersuchungsraum gelegenen<br />

Auenbereiche sind z. T. durch strukturarme Ackerflächen geprägt.<br />

• Der Talraum westlich des Felsburgstadions und die westlich der Lohrer Straße beginnenden Hangbereiche sind<br />

als „gering strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum“ mit „geringer Vielfalt“ charakterisiert. Die im Untersuchungsraum<br />

gelegenen Bereiche am Altenburger Feld und dem Felsburgstadion sind in Abweichung von den<br />

Plandarstellungen des LRP wegen der raumgliedernden Gehölzbestände als mäßig strukturreicher, ackerbaulich<br />

geprägter Raum“ anzusprechen.<br />

• Die Ortslage <strong>Felsberg</strong> ist als bebauter Bereich mit einer Flächengröße von mehr als 50 ha dargestellt.<br />

Zu den im UG gelegenen Siedlungsflächen der Ortslage <strong>Felsberg</strong> gehören die an der Unteren<br />

Birkenallee gelegene Gesamtschule, das Felsburgstadion, eine Sporthalle und ein Campingplatz.<br />

Hier ist auch eine Kleingartenanlage mit Freizeit- und Nutzgärten vorhanden. Westlich der<br />

Schule und des Stadions liegen eine Reithalle und weitere Kleingärten.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 2


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Die an den südlichen Ortsrand angrenzenden Siedlungsflächen zeichnen sich durch ein dichtes<br />

Netz an gut ausgebauten Wirtschaftswegen aus, die eine besondere Bedeutung für die Nah-<br />

und Feierabenderholung besitzen. Die Verlängerung der Unteren Birkenallee ist eine wichtige<br />

Wegeverbindung zu dem in der Ederaue südlich <strong>Felsberg</strong>s gelegenen Naherholungsgebiet<br />

(Teichgebiet). Bei diesem Weg handelt es sich um einen gut ausgebauten Wirtschaftsweg, der<br />

Bestandteil des Fernradweges „Ederauenweg“ ist. Auf dem in der Ortslage <strong>Felsberg</strong> gelegenen<br />

Steinweg (L 3220) verlaufen zwei Fernwanderwege (Hessenwege 8 und 11).<br />

An der an der südlichen Grenze des Plangebietes gelegenen Straße am „Altenburger Feld“ befinden<br />

sich zwei Aussiedlerhöfe, in denen sich Gewerbebetriebe angesiedelt haben. Am südwestlichen<br />

Ortsrand von <strong>Felsberg</strong> werden die im Bereich der Sälzer Straße gelegenen Gewerbeflächen<br />

durchfahren, zu denen ein Betonwerk mit weitgehend versiegelten Betriebsflächen<br />

gehört.<br />

Bei den im Steinweg am Ende der Baustrecke gelegenen Siedlungsflächen handelt es sich um<br />

ein Mischgebiet mit Wohngebäuden, Gewerbebetrieben und SB-Märkten. Am Ende der Baustrecke<br />

ist mit dem Berliner Platz eine innerörtliche Grünfläche mit größeren Laubbäumen vorhanden.<br />

2.3 Naturräumliche Gliederung<br />

<strong>Felsberg</strong> liegt in der naturräumlichen Haupteinheit 343 (Westhessische Senke). Die im Untersuchungsraum<br />

gelegenen Flächen gehören den Untereinheiten Waberner Ebene (Einheit 343.21)<br />

und Fritzlarer Börde (Einheit 343.23) an. Die Waberner Ebene ist eine vorwiegend offene Aufschüttungsebene<br />

mit Höhenlagen zwischen 160 und 170 m üNN. Bei der Fritzlarer Börde handelt<br />

es sich um eine schwach gewellte Lößplatte über Buntsandstein, die durch besonders<br />

fruchtbare Böden (basenreiche Parabraunerden und teilweise auch schwarzerdeähnliche Böden)<br />

charakterisiert ist. Die Landwirtschaft wird zudem durch das trocken-warme Beckenklima<br />

begünstigt. An mehreren Stellen wird die Lößplatte von kleinen Basaltkuppen durchstoßen, zu<br />

denen die in der Ortslage <strong>Felsberg</strong> gelegene Kuppe mit der landschaftsprägenden Felsburg<br />

gehört (KLINK 1969).<br />

2.4 Oberflächenformen<br />

Das UG liegt im Übergangsbereich der Ederaue mit nahezu ebenen Talböden und den am<br />

Rand der Lössplatte anschließenden schwach geneigten Hangzonen.<br />

2.5 Potenzielle natürliche Vegetation (PnV)1<br />

Die Kenntnis der PnV ist eine Grundlage für die Bewertung von Biotopen und gibt zudem bei<br />

Eingriffsplanungen wichtige Hinweise für die Auswahl von Gehölzen im Rahmen von Ausgleichs-,<br />

Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen.<br />

1 Nach der Definition von TÜXEN ist die POTENZIELLE NATÜRLICHE VEGETATION das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen ausbilden<br />

würde, wenn der Mensch überhaupt nicht mehr eingriffe und die Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand zu entwickeln (TÜXEN 1956).<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 3


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Die „Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 – Blatt CC 5518 (BOHN 1996)<br />

stellt für den Untersuchungsraum bei <strong>Felsberg</strong> folgende Einheiten der potenziellen natürlichen<br />

Vegetation dar:<br />

Tabelle 1: Einheiten der potenziellen natürlichen Vegetation im Planungsraum<br />

Stieleichen-Hainbuchen-Auenwald mit flussbegleitendem Erlen- oder Knackweiden-Uferwald; örtlich<br />

Erlensumpfwald und Weidengebüsch<br />

Vegetationskomplex mit artenreichen Laubmischwäldern auf tiefen, nährstoffreichen Böden mit dauerhaftem Grundwassereinfluss. Oft artenreiche<br />

Bestände mit mäßig ausgeprägter Strauchschicht und artenreicher Krautschicht mit Pflanzen feuchter Standorte und der Laubmischwälder.<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Auenbereich der Eder von der Lohrer Straße (L 3426) bis zum Ende der<br />

Baustrecke. Vorkommen von Uferwäldern sind im abseits der größeren Fließgewässer gelegenen Vorhabensbereich<br />

nicht zu erwarten.<br />

Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, Flattergras-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald und<br />

Perlgras-Buchenwald im Wechsel oder in Durchdringung (auf lösslehmreichen Standorten)<br />

Von der Rotbuche dominierte Hallenwälder mit stamm- bis truppweise beigemischter Trauben-Eiche und Hainbuche. Strauchschicht mit Jungwuchs<br />

der Laubbäume spärlich entwickelt. Artenreiche Krautschicht mit mäßig anspruchsvollen Laubmischwaldarten, in einzelnen Ausprägungen auch Vorkommen<br />

von Säurezeigern.<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Hangbereiche vom Beginn der Baustrecke an der Niedervorschützer<br />

Straße (L 3320) bis zur Lohrer Straße (L 3426)<br />

BOHN und GLAVAC (1996) führen die folgenden bodenständigen Gehölze, die zur Anpflanzung in<br />

der freien Flur sowie an Ortsrändern geeignet sind, auf:<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

2.6 Klima<br />

Tabelle 2: Standortgerechte Gehölze<br />

Bäume Sträucher<br />

Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)<br />

Eberesche (Sorbus aucuparia) Haselnuss (Corylus avellana)<br />

Feldahorn (Acer campestre) Hundsrose (Rosa canina)<br />

Hainbuche (Carpinus betulus) Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)<br />

Hängebirke (Betula pendula) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)<br />

Rotbuche (Fagus sylvatica) Schlehe (Prunus spinosa)<br />

Salweide (Salix caprea) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)<br />

Stieleiche (Quercus robur) Traubenholunder (Sambucus racemosa)<br />

Traubeneiche (Quercus petraea) Weißdorn (Crataegus monogyna)<br />

Vogelkirsche (Prunus avium)<br />

Winterlinde (Tilia cordata)<br />

Zitterpappel (Populus tremula)<br />

auf feuchten Standorten und an<br />

Fließgewässern<br />

Bruchweide (Salix fragilis)<br />

Esche (Fraxinus excelsior)<br />

Schwarzerle (Alnus glutinosa)<br />

Traubenkirsche (Prunus padus)<br />

Grau-Weide (Salix cinerea)<br />

Korb-Weide (Salix viminalis)<br />

Das nordhessische Bergland ist auf der Ebene des Makro- oder Großklimas dem Bereich des<br />

Mittelgebirgsklimas zugeordnet. <strong>Felsberg</strong> liegt in der westhessischen Senke und hat damit Anteil<br />

an den klimatisch begünstigten Senkenlandschaften, die sich durch ein trocken-warmes und<br />

subkontinental getöntes Regionalklima mit einem ausgeprägten Jahresgang der Lufttemperatur<br />

auszeichnen. Im Regenschatten des rheinischen Schiefergebirges sinken die mittleren Niederschlagshöhen<br />

in der westhessischen Senke auf unter 600 mm. Der Untersuchungsraum liegt<br />

mit Werten < 350 mm in den besonders niederschlagsarmen Regionen Hessens, zu denen neben<br />

dem Schwalm-Eder-Gebiet noch die Diemelregion zwischen Volkmarsen und Warburg, die<br />

Wetterau nördlich von Friedberg und die Oberrheinebene gehören (RP KASSEL 2000).<br />

Der breite Talraum der Eder ist in Anlehnung an die im Landschaftsrahmenplan Mittelhessen<br />

(RP GIESSEN 1998) enthaltene Klimafunktionskarte eine potenziell hoch aktive Ventilationsbahn<br />

und stellt eine bedeutsame Leitbahn für Berg-Talwindzirkulationen dar.<br />

Das Plangebiet liegt vollständig in der Talnebelzone der Flussauen und Senkenlandschaften<br />

und ist durch häufig auftretende Nebelereignisse charakterisiert. Die Obergrenze der Talnebel<br />

liegt im Edertal und in der Waberner Ebene zwischen 200-300 m üNN.<br />

Das Edertal bei <strong>Felsberg</strong> ist besonders anfällig für Inversionswetterlagen. Bei austauscharmen<br />

Wetterlagen und anhaltendem Hochdruckeinfluss wird die wenig bewegte Luft des Senkenbereiches<br />

in den oberen Schichten erwärmt, während sich von den umliegenden Hanglagen Kaltluftpakete<br />

unter die wärmere Luft schieben.<br />

Bei der ungefähr 11 km südwestlich von <strong>Felsberg</strong> in der Waberner Ebene gelegenen Messstelle<br />

Borken wird als vorherrschende Windrichtung Südwest angegeben. Diese Windverhältnisse<br />

dürften auf das UG übertragbar sein, da sich das Edertal bei <strong>Felsberg</strong> in südwestlicher Richtung<br />

zur Waberner Ebene öffnet (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004).<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Im Klimaatlas von Hessen (HMLULF 1981) finden sich für den Planungsraum folgende Angaben:<br />

Tabelle 3: Klimadaten<br />

Mittlere Niederschlagshöhe mm (Jahr) 550 - 600<br />

Anteil der Schneemenge am Gesamtniederschlag (%) 10 - 15<br />

Mittlere Anzahl der Tage mit einer Schneedecke von mindestens 10 cm Höhe 10 - 15<br />

mittlere Anzahl der Nebeltage (im Planungsraum vorwiegend Talnebel) 50 - 70<br />

mittlere Anzahl von Tagen mit Starkregen (Niederschlagsmenge > 10 Millimeter) 12 - 14<br />

mittlere Lufttemperatur (Jahr) 8,5 – 9,0 ° C<br />

Anzahl der Sommertage (Maximum der Lufttemperatur > 25 o C) 30 - 40<br />

Anzahl der Frosttage (Minimum der Lufttemperatur


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

3 Bestehende Nutzungen und gesetzliche Festlegungen<br />

Tabelle 4: Bestehende Nutzungen und gesetzliche Festlegungen<br />

Landwirtschaft<br />

Forstwirtschaft<br />

Die Landwirtschaftsflächen zwischen der Lohrer Straße (L 3426) und dem Ederweg<br />

sind als „Bereich für die Landwirtschaft“ und die Landwirtschaftsflächen zwischen<br />

dem Ederweg und dem Siedlungsrand am Steinweg sind als „Bereiche für die<br />

Landschaftsnutzung und Pflege“ festgesetzt (RP KASSEL 2000).<br />

Im Regionalplan Nordhessen (RP KASSEL 2000) wird nur der bestehende Kleinwald<br />

an der Lohrer Straße (L 3426) aufgeführt.<br />

Wasserwirtschaft Im Planungsraum befinden sich keine Trinkwasserschutzgebiete.<br />

Rohstoffvorkommen<br />

Siedlungen und Siedlungsflächen<br />

(1)<br />

Siedlungen und Siedlungsflächen<br />

(2)<br />

Verkehrsflächen<br />

Klimaschutz<br />

Hochwasserschutz<br />

Landschafts- und Denkmalschutz<br />

Naturschutz<br />

Im unmittelbaren Umfeld der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> sind im Regionalplan<br />

Nordhessen keine Bereiche oberflächennaher Lagerstätten dargestellt.<br />

Die bebauten Flächen sind im Regionalplan Nordhessen als Siedlungsbereiche und<br />

Gewerbeflächen dargestellt (RP KASSEL 2000). Bei den im Umfeld der L 3220 gelegenen<br />

Siedlungsflächen handelt es sich mehrheitlich um Mischbauflächen.<br />

Am westlichen Siedlungsrand von <strong>Felsberg</strong> sind an der Westendstraße einige<br />

Wohngebäude neu errichtet worden (Bebauungsplan Nr. 2, „Das Triesch“, Teilfläche).<br />

Im Entwurf des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> sind die beiden<br />

Aussiedlerhöfe im Altenburger Feld als Gewerbegebiet dargestellt.<br />

Im Regionalplan Nordhessen und dem Entwurf des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> sind folgende Planungen für Siedlungserweiterungen dargestellt:<br />

• Geplante Gewerbefläche auf den Ackerflächen zwischen Niedervorschützer<br />

Straße (L 3220) und dem Gewerbegebiet an der Sälzer Straße<br />

• Geplante Gewerbefläche auf Ackerflächen zwischen dem Gewerbegebiet an<br />

der Sälzer Straße und der Lohrer Straße (L 3426).<br />

• Geplante Mischbaufläche an der Niedervorschützer Straße (L 3220) am westlichen<br />

Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 2; „Das<br />

Triesch“).<br />

• Geplante Wohnbaufläche am westlichen Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Teilbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 2; „Das Triesch“).<br />

Geplante Sonderbaufläche südlich des bestehenden Campingplatzes am Schulzentrum<br />

Im Regionalplan Nordhessen (RP KASSEL 2000) sind im Bereich der Ortslage <strong>Felsberg</strong><br />

das bestehende Straßennetz und die geplante Ortsumgehung dargestellt, die<br />

hier noch zwischen Schule und Felsburgstadion dargestellt wird an die Altenburger<br />

Straße (K 145) angebunden ist.<br />

In Anhörungs- und Offenlegungsentwurf des Regionalplanes Nordhessen 2006 (RP<br />

KASSEL 2006) und im Entwurf des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> folgt<br />

die geplante Ortsumgehung der in der UVS entwickelten Vorzugsvariante.<br />

Der südlich der Lohrer Straße gelegene Bereich der Ederaue ist gemäß dem Regionalplan<br />

Nordhessen (RP KASSEL 2006) als „Bereich für besondere Klimafunktionen“<br />

dargestellt<br />

• „Überschwemmungsgebiet Eder“ (VO vom 14.04.1981; StAnz 81/41/1957):<br />

Teile der Ederaue zwischen Altenburg und <strong>Felsberg</strong>.<br />

• Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz: Ederaue östlich der<br />

geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong>; Darstellung im Anhörungs- und Offenlegungsentwurf<br />

des Regionalplan Nordhessen 2006 (RP KASSEL 2006).<br />

• LSG „Auenverbund Eder“ östlich der Verlängerung der Unteren Birkenallee<br />

und südlich des Ederweges<br />

• Historisch bedeutsamer Kulturraum „Niederhessische Senke“ (schutzwürdiger<br />

Kulturlandschafts- und Denkmallandschaftsraum). Das Plangebiet liegt vollständig<br />

im Bereich der fachplanerischen Festsetzung.<br />

Schutzgebiete<br />

1. LSG „Auenverbund Eder“ östlich der Verlängerung der Unteren Birkenallee<br />

und südlich des Ederweges<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 7


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Schutzobjekte<br />

4 Artenschutz<br />

2. Vorranggebiet für Natur und Landschaft: Ederaue östlich der Lohrer Straße<br />

(L 3426), Darstellung im Anhörungs- und Offenlegungsentwurf des Regionalplan<br />

Nordhessen 2006 (RP Kassel 2006).<br />

3. Avifaunistisch wertvoller Bereich (Nr. 95, Teichgebiet <strong>Felsberg</strong>); Brutgebiet<br />

mit regionaler Bedeutung, Rastgebiet mit lokaler Bedeutung (RP KASSEL<br />

2000). Nur ein am Rand des Untersuchungsgebietes gelegenes Stillgewässer<br />

(„Quellenteich“) ist Bestandteil der fachplanerisch festgesetzten Fläche.<br />

4. Vogelschutzgebiet „Ederaue“ (Natura 2000-Nummer 4822-402). Die Grenze<br />

des Schutzgebietes verläuft außerhalb des Untersuchungsraumes des LBP<br />

an der Altenburger Straße (K 145).<br />

5. FFH-Gebiet „Untere Eder“ (Natura 2000-Nummer 4822-304). Abgrenzung im<br />

Planungsraum wie Vogelschutzgebiet „Ederaue“.<br />

Im Untersuchungsraum am südlichen Ortsrand von <strong>Felsberg</strong> befinden sich keine als<br />

Naturdenkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil gesicherten Objekte.<br />

Im Plangebiet sind nur wenige nach §31 HENatG gesetzlich geschützte Biotope<br />

vorhanden, die im Bestands- und Konfliktplan (s. Anlage 12.1) besonders gekennzeichnet<br />

wurden.<br />

Der Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> liegt im öffentlichen Interesse, einschließlich solcher sozialer<br />

oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt (Zulassungsgrund). Die<br />

<strong>Stadt</strong>lage <strong>Felsberg</strong> wird durch die Ortsumgehung entlastet, was sich positiv auf die Wohnsituation<br />

und den Erhalt der historischen Bausubstanz auswirkt. Wie im Zuge des Variantenvergleichs<br />

der UVS plausibel belegt wurde gibt es keine anderweitig zumutbare Alternative (BPG<br />

2004).<br />

Im Rahmen der vorliegenden Artenschutz-VS (BPG 2008) wurde das nachgewiesene und zu<br />

erwartende Artenspektrum auf das mögliche Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44<br />

BNatSchG im Zusammenhang mit Art. 12 bzw. 13 FFH-RL sowie Art. 5 der VS-RL für das<br />

Untersuchungsgebiet die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> vorab geprüft.<br />

In Tabelle 5, S. 10 sind die planungsrelevanten Arten zusammenfassend dargestellt. Insgesamt<br />

wurden im Rahmen der Vorprüfung 119 nachgewiesene bzw. zu erwartende Arten auf die Verbotstatbestände<br />

des § 44 BNatSchG überprüft.<br />

Im Zuge der Artenschutz-Vorprüfung konnten bereits viele Arten ausgeschieden werden, da sie<br />

gegenüber dem Bauvorhaben und seinen betriebsbedingten Wirkfaktoren unempfindlich sind,<br />

so dass sie als nicht betroffen eingestuft werden konnten. Für nach § 15 zulässige Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft ist gemäß § 44 (5) BNatSchG nur noch für alle europäischen Vogelarten<br />

und die Arten des Anh. IV FFH-RL eine einzelfallbezogene Betroffenheitsanalyse durchzuführen.<br />

Im vorliegenden Planungsfall gilt das für<br />

1. Großes Mausohr (Myotis myotis) 2. Großen Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

3. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 4. Kreuzkröte (Bufo calamita)<br />

5. Laubfrosch (Hyla arborea) 6. Feldlerche (Alauda arvensis)<br />

7. Eisvogel (Alcedo atthis) 8. Stieglitz (Carduelis carduelis)<br />

9. Kuckuck (Cuculus canorus) 10. Schafstelze (Motacilla flava)<br />

11. Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) 12. Rebhuhn (Perdix perdix)<br />

13. Grünspecht (Picus viridis) 14. Girlitz (Serinus serinus)<br />

Ergebnis der einzelfallbezogenen Prüfung ist, dass sich die lokalen Populationen der untersuchten<br />

Arten durch den Eingriff in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand nicht verschlechtern werden<br />

und die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen<br />

Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt. Ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 liegt<br />

auch im Zusammenhang mit Art. 5 VS-RL für keine Art vor.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 8


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Eine Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG sollte wegen des Eintretens der Verbotstatbestände<br />

des Art. 12 FFH-RL für ca. 3-5 Jahre lediglich für die Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />

pipistrellus) erwirkt werden.<br />

Lediglich national streng geschützte Arten wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen<br />

und sind hier auch nicht zu erwarten. Die Belange der besonders geschützten Arten werden mit<br />

Bezug auf § 15 und § 39 ff BNatSchG im Rahmen der Eingriffsregelung und der Erstellung des<br />

Kompensationskonzeptes berücksichtigt.<br />

In der folgenden Tabelle werden die möglichen Verbotsverletzungen und sich hieraus ergebende<br />

Rechtsfolgen noch einmal zusammengefasst:<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 9


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Tabelle 5: Tabelle der artenschutzrelevanten Arten mit Angaben zur Verbotsverletzung und sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen<br />

Betroffene Arten<br />

FFH VS-RL EG<br />

IV II I Art.4 Abs.2<br />

Schutzstatus RL Verbotsverletzung<br />

A B §1 Satz 1<br />

BArtSchV<br />

und §7<br />

BNatSchG<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 10<br />

§1 Satz 2<br />

BRD<br />

Hessen<br />

BNatSchG FFH-RL<br />

Capreolus capreolus (X) X X<br />

Erinaceus europaeus X D X X<br />

Lepus europaeus (X) 3 3 X X X<br />

Martes foina (X) X X X<br />

Mustela erminea (X) D X X X<br />

Mustela nivalis (X) V D X X<br />

§44<br />

§15<br />

Art. 12<br />

Art. 13<br />

Rechtsfolgen<br />

VS- Populationsökoindividuen- RL logische Folgen bezogene Folgen<br />

BNatSchG FFH<br />

Art. 5<br />

nein<br />

nein mit<br />

Maßnahme<br />

ja<br />

nein<br />

nein mit<br />

Maßnahme<br />

ja<br />

Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

des Teillebensraumes.<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

X X<br />

des Teillebensraumes.<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

X X<br />

des Teillebensraumes.<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

X X<br />

des Teillebensraumes<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

X X<br />

des Teillebensraumes<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

X X<br />

des Teillebensraumes X X<br />

§ 44<br />

§67<br />

§15<br />

§ 39<br />

Art.16<br />

VS-<br />

RL<br />

Art.5


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Betroffene Arten<br />

Schutzstatus RL Verbotsverletzung<br />

BArtSchV<br />

Rechtsfolgen<br />

und §7<br />

VS- Populationsökoindividuen- FFH VS-RL EG BNatSchG<br />

BNatSchG FFH-RL RL logische Folgen bezogene Folgen<br />

BNatSchG FFH<br />

IV II I Art.4 Abs.2<br />

A B §1 Satz 1<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 11<br />

§1 Satz 2<br />

BRD<br />

Sciururus vulgaris X X X<br />

Hessen<br />

§44<br />

§15<br />

Art. 12<br />

Art. 13<br />

Art. 5<br />

nein<br />

nein mit<br />

Maßnahme<br />

ja<br />

nein<br />

nein mit<br />

Maßnahme<br />

ja<br />

Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />

Maßnahme G2: Anpflanzung von<br />

Gehölzen (hochstämmig) X X<br />

Fledermäuse<br />

Tempolimit 70 km/h, es werden<br />

ausschließlich umweltfreundliche<br />

LED-Straßenlaternen eingesetzt, die<br />

die Lockwirkung auf Insekten deutlich<br />

X<br />

Myotis myotis X X X X 3 2 X X<br />

vermindern.<br />

Tempolimit 70 km/h, es werden<br />

ausschließlich umweltfreundliche<br />

LED-Straßenlaternen eingesetzt, die<br />

die Lockwirkung auf Insekten deutlich<br />

X<br />

Nyctalus noctula X X X 3 3 X X vermindern.<br />

Tempolimit 70 km/h, es werden<br />

ausschließlich umweltfreundliche<br />

LED-Straßenlaternen eingesetzt, die<br />

die Lockwirkung auf Insekten deutlich<br />

X X<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

Vögel<br />

X X X D 3 X X X vermindern.<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

X X X<br />

Alauda arvensis X V V X X bisher weniger geeigneter Brutplätze<br />

Maßnahme E1:Renaturierung der<br />

ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />

X X<br />

Alcedo atthis X X X V 3 X X X<br />

berg-Lohre<br />

Maßnahme G2: Gehölzanpflanzung<br />

mit Hochstämmen und Maßnahmen<br />

A2 und A3 (Einsaat mit Landschaftsrasen<br />

und extensive Pflege bzw.<br />

Sukzession). Maßnahme E1: Emsrenaturierung<br />

mit Entw. Naturnaher<br />

X X<br />

Carduelis carduelis X V X X Ufergehölzsäume<br />

Maßnahme G2: Gehölzanpflanzung<br />

mit Hochstämmen und Maßnahmen<br />

A2 und A3 (Einsaat mit Landschaftsrasen<br />

und extensive Pflege bzw.<br />

X X<br />

Cuculus canorus X X V V X X Sukzession). Maßnahme E1: Emsre- X X<br />

§ 44<br />

§67<br />

§15<br />

§ 39<br />

Art.16<br />

VS-<br />

RL<br />

Art.5


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Betroffene Arten<br />

Schutzstatus RL Verbotsverletzung<br />

BArtSchV<br />

Rechtsfolgen<br />

und §7<br />

VS- Populationsökoindividuen- FFH VS-RL EG BNatSchG<br />

BNatSchG FFH-RL RL logische Folgen bezogene Folgen<br />

BNatSchG FFH<br />

IV II I Art.4 Abs.2<br />

A B §1 Satz 1<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 12<br />

§1 Satz 2<br />

BRD<br />

Motacilla flava X X V X X<br />

Oenanthe oenanthe X X 2 1 X X<br />

Perdix perdix X 2 2 X X<br />

Picus viridis X X V X X<br />

Serinus serinus X V X X<br />

Hessen<br />

§44<br />

§15<br />

Art. 12<br />

Art. 13<br />

Art. 5<br />

nein<br />

nein mit<br />

Maßnahme<br />

ja<br />

nein<br />

nein mit<br />

Maßnahme<br />

ja<br />

Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />

naturierung mit Entw. Naturnaher<br />

Ufergehölzsäume<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

bisher weniger geeigneter Brutplätze<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

X X<br />

bisher weniger geeigneter Brutplätze<br />

Beruhigung der heute durch starke<br />

Freizeitnutzung geprägten Agrarflur<br />

durch Abbindung eines viel genutzten<br />

Feldweges und dadurch Optimierung<br />

X X<br />

bisher weniger geeigneter Brutplätze<br />

Maßnahme E1 mit Entwicklung<br />

naturnaher Ufergehölze als neuem<br />

X X<br />

Lebensraum<br />

Maßnahme G2: Gehölzanpflanzung<br />

X X<br />

mit Hochstämmen. X X<br />

Reptilien<br />

Maßnahme E1:Renaturierung der<br />

ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />

X<br />

Anguis fragilis X V X X berg-Lohre X X<br />

Amphibien<br />

Maßnahme E1:Renaturierung der<br />

ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />

X<br />

Rana esculenta-Komplex X 3 3 X X berg-Lohre X X<br />

Tagfalter und Widderchen<br />

Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />

Landschaftsrasen) Maßnahme E1<br />

X<br />

Coenonympha pamphilus X X X Renaturierung der Ems<br />

Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />

X X<br />

Lycaena icarus X X X Landschaftsrasen) X X<br />

§ 44<br />

§67<br />

§15<br />

§ 39<br />

Art.16<br />

VS-<br />

RL<br />

Art.5


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Betroffene Arten<br />

Schutzstatus RL Verbotsverletzung<br />

BArtSchV<br />

Rechtsfolgen<br />

und §7<br />

VS- Populationsökoindividuen- FFH VS-RL EG BNatSchG<br />

BNatSchG FFH-RL RL logische Folgen bezogene Folgen<br />

BNatSchG FFH<br />

IV II I Art.4 Abs.2<br />

A B §1 Satz 1<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 13<br />

§1 Satz 2<br />

BRD<br />

Libellen X X X<br />

Aeschna cyanea X X X<br />

Ischnura elegans X X X<br />

Hessen<br />

§44<br />

§15<br />

Art. 12<br />

Art. 13<br />

Art. 5<br />

nein<br />

nein mit<br />

Maßnahme<br />

ja<br />

nein<br />

nein mit<br />

Maßnahme<br />

ja<br />

Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />

Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />

Landschaftsrasen) Maßnahme E1<br />

Renaturierung der Ems<br />

Maßnahme E1:Renaturierung der<br />

ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />

X X<br />

berg-Lohre<br />

Maßnahme E1:Renaturierung der<br />

ehemaligen Schlemmteiche in Fels-<br />

X X<br />

berg-Lohre X X<br />

Laufkäfer<br />

Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />

Landschaftsrasen) Maßnahme E1<br />

X<br />

Carabus auatus X X X Renaturierung der Ems<br />

Maßnahme A2 und A3 (Einsaat von<br />

Landschaftsrasen) Maßnahme E1<br />

X X<br />

Carabus cancellatus X X X Renaturierung der Ems X X<br />

§ 44<br />

§67<br />

§15<br />

§ 39<br />

Art.16<br />

VS-<br />

RL<br />

Art.5


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Bezug nehmend auf §§ 1 und 15 BNatSchG wurden für die geschützten Arten Vermeidungs-,<br />

Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des LBP vorgesehen, die im Einzelnen<br />

in Tabelle 5 aufgeführt sind.<br />

Für die europarechtlich geschützte Zwergfledermaus (Anh. IV der FFH-RL), für die durch die<br />

CEF-Maßnahme A 4 nur eine zeitlich begrenzte Verletzung der Verbotstatbestände des Art. 12<br />

vorliegt, wurden die Ausnahmevoraussetzungen des Art. 16 FFH-RL geprüft. Es ist anzunehmen,<br />

dass der günstige Erhaltungszustand der Population im betroffenen Raum trotz des Eingriffes<br />

gewahrt bleibt. Außerdem dürfen jedoch nach Art. 16 FFH-RL keine anderweitig zufrieden<br />

stellenden Lösungen gegeben sein, was durch die im Zuge der UVS durchgeführte Alternativenprüfung<br />

belegt ist (BPG 2004). Schließlich wurden zwingende Gründe des überwiegend<br />

öffentlichen Interesses einschließlich wirtschaftlicher Art nachgewiesen. Da diese drei Konditionen<br />

gegeben sind, sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erfüllt<br />

(BPG 2008).<br />

Die lokalen Populationen aller betroffenen Tierarten werden trotz der Ausnahmeregelung, die<br />

nur für die Zwergfledermaus notwendig ist, ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand<br />

verbleiben (BPG 2008). Tötungen werden weitestgehend vermieden, das Restrisiko<br />

liegt für alle Arten im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos. Außerdem wurde im Rahmen<br />

der Artenschutzprüfung nachgewiesen, dass die ökologische Funktionalität der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.<br />

5 FFH-Verträglichkeit<br />

Die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> verläuft im Umfeld des FFH-Gebietes „Untere Eder“ (Natura<br />

2000-Nummer 4822-304) und des Vogelschutzgebietes „Ederaue“ (Natura 2000-Nummer<br />

4822-402). Für beide Gebiete ist 2004 eine FFH-Vorprüfung erstellt worden, mit der die Frage<br />

geklärt wurde, ob durch die Realisierung der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> die Erhaltungsziele der<br />

beiden Schutzgebiete beeinträchtigt werden (BPG 2004).<br />

Ergebnis der FFH-Vorprüfungen ist, dass es durch die Verwirklichung der Ortsumgehung zu<br />

keinen Beeinträchtigungen der für die Schutzgebiete festgesetzten Erhaltungsziele kommen<br />

wird, da die Ortsumgehung außerhalb der Schutzgebietsflächen verläuft und der Abstand zwischen<br />

neuem Verkehrsweg und der an der K 145 (Altenburger Straße) verlaufenden Schutzgebietsgrenzen<br />

mit ca. 300 m hinreichend groß ist, um betriebsbedingte Wirkungen auszuschließen.<br />

Bei einem Verkehrsaufkommen von weniger als 10.000 Kfz wird von Belastungsbändern<br />

bis 100 m beiderseits der Straße ausgegangen<br />

Im ackerbaulich geprägten Untersuchungsraum des LBP ist von den unter den Erhaltungszielen<br />

aufgeführten Tierarten der Eisvogel (Alcedo atthis) in einem am Rand des Untersuchungsraumes<br />

gelegenen Abgrabungsgewässer und als seltener Nahrungsgast in der Gartenstadt nachgewiesen<br />

worden. Somit kommt es zu geringfügigen Zerschneidungseffekten für diese Art.<br />

Als Kompensation sind die Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

(E1) und die Schaffung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong> vorgesehen. Diese Maßnahmenflächen<br />

liegen innerhalb des FFH-Gebietes „Untere Eder“ (Natura 2000-Nummer 4822-<br />

304) und des Vogelschutzgebietes „Ederaue“ (Natura 2000-Nummer 4822-402). Auch für die<br />

Maßnahmenplanung wurde 2011 eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Beeinträchtigungen der für<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 14


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

die beiden Schutzgebiete festgesetzten Erhaltungsziele sind nicht zu erwarten, da die Maßnahme<br />

zur Aufwertung eines durch intensive Umweltnutzungen vorbelasteten Auenbereiches führt.<br />

6 Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

6.1 Schutzgut Geologie / Boden<br />

Im Planungsraum der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> stehen ausschließlich junge Gesteine der Erdneuzeit<br />

(Känozoikum) mit Ablagerungen des Tertiärs und des Quartärs an. Die jüngsten Sedimente<br />

finden sich auf dem nahezu ebenen und grundwasserbeeinflussten Talboden der Ederaue.<br />

In der Flussaue sind Auelehme, Kiese und Sande des Holozäns großflächig abgelagert<br />

worden. In der Talweitung südwestlich der Basaltkuppe der Felsburg befinden sich auf einer<br />

Fläche von 0,5 km² Vorkommen von mineralischen Wiesentonen sowie organische Torf- und<br />

Moorablagerungen (Niedermoortorfe) von geringer Mächtigkeit. Der Sonderstandort mit Vorkommen<br />

seltener Lockergesteine und organogener Sedimente ist infolge der Überbauung mit<br />

Siedlungsflächen (Gärten, Schule etc.) und der Entwässerung der Standorte weitgehend zerstört.<br />

Das Flusssystem von Eder und Schwalm hat im Eiszeitalter (Pleistozän) u. a. bei <strong>Felsberg</strong> eine<br />

Schotterterrasse mit stellenweise großer Mächtigkeit der abgelagerten Lockergesteine geschaffen.<br />

Die Schotterterrasse überdeckt im UG die schwach geneigten Hangfüße und Hangzonen<br />

westlich der Lohrer Straße (L 3426) und an der Niedervorschützer Straße (L 3220). Sie beinhalten<br />

Kiese, sandige und schwere Lehme sowie Gerölle des rheinischen Schiefergebirges (Kieselschiefer,<br />

Hornstein, Grauwacken und Diabase). Die an der Oberfläche anstehenden Sedimente<br />

bestehen aus Lehmen, die mit Schottern einheimischer Gesteine durchsetzt sind. Die<br />

Schotterterrassen am Kronen-Berg sind von ebenfalls im Eiszeitalter abgelagertem Lösslehm<br />

überdeckt. (BLANCKENHORN 1917).<br />

Das Plangebiet lässt sich bezüglich der Vorkommen der Bodeneinheiten ebenfalls in zwei Bereiche<br />

untergliedern:<br />

• In dem nahezu ebenen Auenbereich der Eder haben sich mittel bis tiefgründige, lehmreiche Böden mit mehr<br />

oder weniger starkem Grundwassereinfluss entwickelt, die sich vielfach durch eine hohe Bodenfruchtbarkeit<br />

auszeichnen.<br />

• In den westlich der Lohrer Straße (L 3426) anschließenden Hangbereichen dominieren Vorkommen von flach-<br />

bis mittelgründigen Braunerden mit geringem Basengehalt, die sich auf den sandig kiesigen Substraten der<br />

Flussterrassen entwickelt haben. In kleinen Mulden und an schwach geneigten Hangbereichen treten auch mittel-<br />

bis tiefgründige Lössböden mit mittlerem Basengehalt auf.<br />

Die Bodenkarte von Hessen im Maßstab 1:50.000 (HLUG 1999, 2002) stellt für das Plangebiet<br />

Vorkommen folgender Bodeneinheiten dar.<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Tabelle 6: Bodeneinheiten im Planungsraum<br />

Böden mit geringer bis mittlerer Entwicklungstiefe<br />

Braunerden aus 3 bis 7 dm Fließerde (Hauptlage) über Fließschutt (Basislage) mit Terrassensediment (Pleistozän) oder<br />

Anstehendem, Bodeneinheit 108<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Vorkommen im Hangbereich zwischen der Niedervorschützer Straße (L 3220) und dem<br />

Gewerbegebiet an der Sälzer Straße, Gudensberger Höhe nördlich der L 3220 (Blatt 1)<br />

Feinboden: sandig lehmiger Schluff über reinem Sand, 2-10 Vol.% Kies und Steine<br />

Trophie, Ertragspotential: mesotroph, mittel (nFKdB(mm) 123 – 127)<br />

Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet<br />

Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

Böden mit mittlerer bis großer Entwicklungstiefe<br />

Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden aus 3 bis 6 dm Fließerde (Hauptlage) über 3 bis 8 dm Fließerde (Mittellage)<br />

über Fließschutt (Basislage) mit Terrassensediment (Pleistozän), Bodeneinheit 109<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Hangfüße am Kronen-Berg westlich und im Umfeld der Lohrer Straße (L 3426), Blatt 1<br />

Feinboden: stark toniger Schluff über mittel schluffigem Ton und mittel sandigem Lehm<br />

Trophie, Ertragspotential: eutroph, hoch (nFKdB(mm) 169-178)<br />

Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet, in geringem Umfang intensive Grünlandnutzung (Weidefläche)<br />

Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

Kolluvisole mit Pseudogley-Kolluvisolen aus 4 bis 10 dm Kolluvialsand oder –lehm (Holozän) über fluviatilen Sedimenten<br />

(Holozän) oder Fließerden (Hauptlage und/oder Mittellage), örtlich Fließschutt (Basislage) mit Tonmergel (Tertiär),<br />

Bodeneinheit 113<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Vorkommen in kleinen Mulden am Hangbereich zwischen der Niedervorschützer Straße<br />

(L 3220) und dem Gewerbegebiet an der Sälzer Straße, Gudensberger Höhe nördlich der L 3220, Mulde an der Sälzer Straße<br />

(Blatt 1)<br />

Feinboden: schwach lehmiger Sand; 2-10 Vol.% Kies und Steine<br />

Trophie, Ertragspotential: mesotroph, hoch (nFKdB(mm) 152-155)<br />

Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet, in sehr geringem Umfang intensive Grünlandnutzung<br />

(Weidefläche)<br />

Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

Böden mit Auendynamik im Untergrund<br />

Gley-Parabraunerden mit Auenparabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden aus 6 bis > 10 dm Hochflutsediment<br />

(Pleistozän) oder Auensediment (Holozän) über Terrassensand (Pleistozän), Bodeneinheit 390<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Im Plangebiet zwei Vorkommen: Altenburger Feld beiderseits der Lohrer Straße (L 3426;<br />

Blatt 1 und 2) sowie Landwirtschaftsflächen und Kleingärten östlich der Unteren Birkenallee und südlich des Ederweges (Blatt 2<br />

und 3)<br />

Feinboden: schwach toniger Schluff über mittel tonigem Lehm<br />

Vernässungsgrad: mittel vernässt (Grundnässe); schwacher bis mittlerer Grundwassereinfluss, Grundwasserschwankungsbereich<br />

in 8 bis 11 dm Tiefe<br />

Trophie, Ertragspotential: eutroph, sehr hoch (nFKdB(mm) 191 – 200)<br />

Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet, in geringerem Umfang intensive Grünlandnutzung (Weidefläche),<br />

Kleingartennutzung, in sehr geringem Umfang als Wald (Kleinwald Lohrer Straße)<br />

Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch landwirtschaftliche Nutzung, Anlage naturferner Nadelholz-<br />

Forsten<br />

Grundwasserbeeinflusste Böden<br />

Vega mit Gley-Vega aus 4 bis > 20dm Auenschluff und / oder –ton über Auenlehm oder Auenton (Holozän), Bodeneinheit<br />

38<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: großflächige Vorkommen in der Ederaue östlich des Felsburgstadions, weitere Vorkommen<br />

südlich und westlich des Stadions (Blätter 2 und 3)<br />

Feinboden: schluffiger Lehm, mittel toniger Schluff<br />

Vernässungsgrad: schwach vernässt<br />

Trophie, Ertragspotential: eutroph; sehr hoch (nFKdB(mm) >211)<br />

Bodennutzung im Plangebiet: überwiegend als Acker bewirtschaftet<br />

Vorbelastungen: Überprägung der oberen Bodenhorizonte durch intensive Ackernutzung<br />

Auengleye mit Nassgleyen und Pseudogley-Auengleyen aus >8-10 dm Auenschluff, -lehm und/oder Ton über Flusssand<br />

(Holozän) und Terrassensand (Pleistozän), Bodeneinheit 471<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: In einer Randsenke der Ederaue, die sich im Bereich der Reithalle und des Altenburger<br />

Feldes erstreckt (Blatt 2)<br />

Feinboden: stark toniger Schluff über mittel schluffigem Ton<br />

Vernässungsgrad: sehr stark vernässt; Grundwasser längere Zeit im Wurzelbereich hoch anstehend<br />

Trophie, Ertragspotential: eutroph, mittel (nFKdB(mm) 197-205)<br />

Bodennutzung im Plangebiet: Acker und intensiv bewirtschaftetes Grünland<br />

Vorbelastungen: starke Überprägung der Bodeneigenschaften durch Entwässerung und intensive landwirtschaftliche Nutzung<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Gley, Nassgley (eigene Einstufung)<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Kleinflächiges Vorkommen in einem kleinen Waldgebiet westlich der Lohrer Straße<br />

(L 3426), Blatt 1<br />

Feinboden: k. A.<br />

Vernässungsgrad: sehr stark vernässt; Grundwasser längere Zeit im Wurzelbereich hoch anstehend (Bachursprungsgebiet)<br />

Trophie, Ertragspotential: mesotroph<br />

Bodennutzung im Plangebiet: Laubwald (Erlensumpfwald, Neuanlage von Auwald / Bruchwald)<br />

Vorbelastungen: Anlage von Wasserabzugsgräben, Anlage einer Brunnenanlage mit Zufahrtsweg im grundwassergeprägten<br />

Bereich<br />

Sonstige<br />

Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Ortslage <strong>Felsberg</strong> und Gewerbegebiet an der Sälzer Straße, Aussiedlerhöfe im Altenburger<br />

Feld; bestehende Verkehrswege: L 3220, L3426, asphaltierte Feldstraßen in der Ederaue<br />

Vorbelastungen: Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und starke Überprägung der Böden im Bereich der innerörtlichen Grünflächen<br />

und Gärten. Vollständiger Verlust aller Bodenfunktionen auf überbauten und versiegelten Flächen.<br />

Gewässer<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Quellenteich im Naherholungsgebiet <strong>Felsberg</strong> (renaturierte Kiesabbaufläche), nur mit einer<br />

Teilfläche im Untersuchungsgebiet (Blatt 3)<br />

6.1.1 Vorbelastungen der Böden<br />

Im Plangebiet existieren infolge der intensiven Umweltnutzungen und der bestehenden Siedlungs-<br />

und Verkehrsflächen keine unbeeinträchtigten Böden mehr. Im Bereich der Ortslage befinden<br />

sich zudem hochgradig versiegelte und überbaute Bereiche, in denen die Bodenfunktionen<br />

vollständig erloschen sind. Durch die sehr intensive Bewirtschaftung und die regelmäßigen<br />

Umbrüche ist die Horizontierung der landwirtschaftlich genutzten Böden zumindest in den oberen<br />

Bodenschichten gestört. Die Lebensraumfunktion ist durch die Einträge von Düngern und<br />

Pflanzenschutzmitteln beeinträchtigt. Durch regelmäßige Düngergaben und die Entwässerung<br />

grundwassergeprägter Böden sind Unterschiede zwischen den verschiedenen Bodeneinheiten<br />

weitgehend nivelliert.<br />

Grundsätzlich sind die Böden beiderseits der Straßen des Plangebietes durch verkehrsbedingte<br />

Schadstoffeinträge (z. B. Reifen- und Fahrbahnabrieb, Auftausalzen und Ölrückständen, Stickoxide)<br />

über den Luft- und Spritzwasserpfad beeinträchtigt. Wegen des relativ geringen Fahrzeugaufkommens<br />

auf den lokal und regional bedeutsamen Kreis- und Landesstraßen sind die<br />

Beeinträchtigungszonen aber nicht besonders breit.<br />

Die ehemaligen Niedermoorvorkommen und die Nassgleye im Bereich der Reithalle und dem<br />

Altenburger Feld sind durch Überbauung zerstört worden oder haben infolge Entwässerung und<br />

intensiver Nutzung ihre besondere Lebensraumfunktion verloren.<br />

Im Kleinwald an der Lohrer Straße werden Bodenfunktionen durch die Anlage naturferner Fichten-Forsten<br />

(Bildung von Moderhumus) und die Anlage von Wasserabzugsgräben in grundwassergeprägten<br />

Bereichen beeinträchtigt (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004).<br />

6.1.2 Bewertung der Funktion und Eigenschaften des Bodens<br />

Die Bedeutungseinstufung des Schutzgutes Boden erfolgt anhand der Kriterien natürliche Ertragsfunktion,<br />

biotische Lebensraumfunktion, physiko-chemische Filterfunktion und Natürlichkeitsgrad.<br />

Mit Ausnahme der biotischen Lebensraumfunktion liegt den Einzelbewertungen ein<br />

fünfstufiger Bewertungsrahmen mit den Wertstufen sehr hoch, hoch, mittel, gering (nachrangig)<br />

und sehr gering (nachrangig) zu Grunde. Bei der biotischen Lebensraumfunktion wird nur von<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Natur aus seltenen Sonderstandorten mit besonderen Standortfaktoren eine sehr hohe Bedeutung<br />

zugewiesen.<br />

Die Schwerpunkte dieser Vorkommen liegen in den östlich der Lohrer Straße (L 3426) gelegenen,<br />

nahezu ebenen Auenbereichen der Eder und an den flacheren, lössüberdeckten Hangfüßen<br />

westlich der Landesstraße. In den stärker geneigten Hangzonen der nördlich des Gewerbegebietes<br />

gelegenen Kiesrücken treten hingegen nur Böden mit einer mittleren Bedeutung der<br />

Ertragsfunktion auf.<br />

Im Untersuchungsraum ist nur ein sehr kleinflächiges Vorkommen von naturnahen Böden nachgewiesen<br />

worden, der bezüglich des Kriteriums Natürlichkeitsgrad eine sehr hohe Bedeutung<br />

besitzt. In dem westlich der Lohrer Straße gelegenen Waldgebiet befinden sich Sonderstandorte<br />

mit starkem Grundwassereinfluss, auf denen sich ein naturnaher Sumpfwald entwickelt hat. Die<br />

Vorkommen von Auen- und Nassgleyen (Bodeneinheit 471) in der Ederaue sind hingegen nicht<br />

als Sonderstandort eingestuft worden, da durch die dauerhafte und tiefgreifende Entwässerung,<br />

die intensive landwirtschaftliche Nutzung und die Überbauung von Teilbereichen des Vorkommens<br />

der oberflächennahe Grundwassereinfluss verloren gegangen ist. Bei den übrigen Auenböden<br />

des Edertales handelt es sich bezüglich des Grundwassereinflusses um mittlere Standorte<br />

ohne oberflächennahen Grundwassereinfluss, die einer potenziellen Auendynamik unterliegen.<br />

Die Speicher- und Reglerfunktion der Böden des Plangebietes ist anhand der physikochemischen<br />

Filterfunktion ermittelt worden. Im Bereich der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong><br />

dominieren schluff- und lehmreiche Böden, die bezüglich der Fähigkeit des Bodens, Stoffe anzulagern<br />

und abzupuffern, mehrheitlich eine hohe Bedeutung besitzen. Nur in den Hangzonen<br />

nördlich des <strong>Felsberg</strong>er Gewerbegebietes nehmen Böden mit einer mittleren Bedeutung des<br />

physiko-chemischen Filtervermögens größere Areale ein.<br />

Wegen der besonderen Fruchtbarkeit unterliegen die Böden des Planungsraumes mehrheitlich<br />

einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Mit dieser Bewirtschaftung gehen mehr oder weniger<br />

intensive Überprägungen von Standorteigenschaften und Bodenprofilen einher, so dass<br />

die Böden nur einen mittleren Natürlichkeitsgrad aufweisen. Große Flächen werden zudem von<br />

Böden in Siedlungsbereichen eingenommen, die wegen der starken bis sehr starken Überprägung<br />

nur einen geringen bis sehr geringen Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />

Im Auenbereich der Eder treten vorwiegend lehm- und tonreiche Böden auf, die eine hohe bis<br />

sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung (Beeinträchtigung des Wasser- und Lufthaushaltes<br />

durch Dichtlagerung) aufweisen. Durch Verdichtung sind insbesondere die Böden im<br />

Bereich der Arbeitsstreifen neben der geplanten Ortsumgehung bedroht. Die sandreichen Böden<br />

in den Hangbereichen westlich der Lohrer Straße besitzen nur eine mittlere Empfindlichkeit<br />

gegenüber Bodenverdichtung.<br />

6.2 Wasserhaushalt<br />

6.2.1 Fließgewässer<br />

Im UG befinden sich nur wenige Fließgewässer und Gräben mit geringer Wasserführung, von<br />

denen nur die Sülzelache im Rahmen der hess. Gewässerstrukturgütekartierung erfasst und<br />

bewertet worden ist (HMULF 1999). Zum biologischen Gewässerzustand (HLUG 2000) liegen<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

aber keine Angaben vor. Die Eder liegt bereits außerhalb des Untersuchungsgebietes und ist<br />

von der geplanten Umgehung ca. 600 m entfernt.<br />

Die geplante Ortsumgehung quert den überwiegend ackerbaulich genutzten Auenbereich der<br />

Eder, wobei das festgesetzte Überschwemmungsgebiet aber erst nordwestlich des Felsburgstadions<br />

durchfahren wird.<br />

Tabelle 7: Fließgewässerstrecken im Planungsraum<br />

Namenloses Fließgewässer in der Sälzer Straße (Blatt 1 und 2, Querung bei Bau-km 0+466)<br />

Beschreibung: Grabenartig ausgebautes Fließgewässer mit schmalen Krautsäumen und einer Obstbaumreihe an der Sälzer Straße.<br />

Fließgewässer im Bereich der Siedlungsflächen auf einer Länge von rund 190 m verrohrt. Fortsetzung des kleinen Fließgewässers<br />

an der Straße „An der Reithalle“. Dieser Abschnitt ist ebenfalls grabenartig ausgebaut und weist bis auf eine Kopfweidengruppe<br />

und einzelne Bäume keine Gehölze auf.<br />

Strukturgüte: Strukturgüteklasse 6 und 7 (sehr stark verändert und vollständig verändert). Das Qualitätsziel für Fließgewässer in<br />

der freien Landschaft wird nicht erreicht (Strukturgüteklasse 3)<br />

Vorbelastungen: Unterbrechung des Fließgewässerverbundes durch die Verrohrung im Siedlungsbereich, sehr große Profiltiefe,<br />

Randstreifen besitzen eine unzureichende Breite, schädliche Umfeldnutzungen (Acker, Straße), Ufergehölze fehlen, Unterbrechung<br />

des Gewässerverbundes durch Verrohrung in der Ortslage, Ausbreitung von Neophyten an den Laufstrecken bei der Reithalle<br />

(Impatiens glandulifera).<br />

Bedeutung: gering (nachrangig), verrohrter Abschnitt: sehr gering (nachrangig)<br />

Sülzelache im Altenburger Feld (Blatt 1 und 2, Querung bei Bau-km 0+881)<br />

Beschreibung: Das Ursprungsgebiet der Sülzelache liegt im Waldgebiet östlich der Lohrer Straße (L 3426). Das kleine Fließgewässer<br />

ist grabenartig ausgebaut. Auf den Randstreifen oberhalb der Reithalle stockt eine Baumreihe mit älteren Eschen (Fraxinus<br />

excelsior). Im Bachlauf Kleinröhricht mit Brunnenkresse-Gesellschaft. Ab dem <strong>Felsberg</strong>er Freibad ist die Sülzelache verrohrt.<br />

Strukturgüte: Strukturgüteklasse 6 (sehr stark verändert). Qualitätsziel für Fließgewässer in der freien Landschaft wird nicht erreicht<br />

(Strukturgüteklasse 3).<br />

Vorbelastungen: Beeinträchtigung der Fließgewässer- und Lebensraumfunktion durch den grabenartigen Ausbau. Uferrandstreifen<br />

mit unzureichender Breite. Abschnitte ohne Ufergehölze. Sohlsubstrat mit Schlamm und Schlick. Uferverbau. Schädliche Umfeldstrukturen<br />

(Wege, Feldstraßen). Unterbrechung des Fließgewässerverbundes durch die Verrohrung im Bereich der Ortslage<br />

<strong>Felsberg</strong>.<br />

Bedeutung: mittel<br />

Wasserabzugsgraben an der Reithalle (Blatt 2, Querung bei Bau-km 1+110)<br />

Beschreibung: Periodisch Wasser führender, verkrauteter Wasserabzugsgraben an einem Wirtschaftsweg. Auf den Grabenböschungen<br />

haben sich an einzelnen Abschnitten Gebüsche frischer, basenarmer Standorte entwickelt. Der krautige Bewuchs der<br />

Böschungen wird von Pflanzen stickstoffreicher Standorte wie der Brennnessel (Urtica dioica) dominiert.<br />

Strukturgüte: keine Einstufung<br />

Vorbelastungen: Beeinträchtigung des Landschaftswasserhaushaltes durch Entwässerung des Auenbereiches und Absenkung des<br />

Grundwasserspiegels (große Profiltiefe)<br />

Bedeutung: nachrangig<br />

Wasserabzugsgraben am Kirchweg (Blatt 2; Querung bei Bau-km 1+269)<br />

Beschreibung: Neben dem in der Ederaue gelegenen Weg verlaufender, periodisch Wasser führender Graben. An dem Grabenufer<br />

stocken junge Laubbäume und kleinflächige Gebüsche. In den vergangenen Jahren sind die an dem Graben gepflanzten<br />

standortfremden Hybrid-Pappeln bis auf wenige Bäume beseitigt worden. Der krautige Uferbewuchs besteht aus artenarmen Ruderalfluren<br />

frischer bis feuchter und sehr stickstoffreicher Standorte, die von Nitrophyten wie der Brennnessel (Urtica dioica) dominiert<br />

werden. Arten der grabenbegleitenden Gehölzbestände: Esche (Fraxinus excelsior), Feldahorn (Acer campestre), Eiche<br />

(Quercus spec.), Schlehe (Prunus spinosa), Weide (Salix spec.), Ahorn (Acer spec.), Hänge-Birke (Betula pendula).<br />

Strukturgüte: keine Einstufung<br />

Vorbelastungen: Beeinträchtigung des Landschaftswasserhaushaltes durch Entwässerung des Auenbereiches und Absenkung des<br />

Grundwasserspiegels (große Profiltiefe)<br />

Bedeutung: gering (nachrangig)<br />

Wasserabzugsgraben am Ederauenweg südlich des Felsburgstadions (Blatt 2; Querung bei Bau-km 1+565)<br />

Beschreibung: An einem Wirtschaftsweg gelegener Graben mit periodischer Wasserführung, verkrauteten Säumen und Gehölzpflanzungen.<br />

Bei den Gehölzpflanzungen handelt es sich um eine Baumreihe mit Mehlbeeren (Sorbus aria agg.) und weiteren<br />

Laubbäumen sowie um Gebüsche frischer und basenarmer Standorte. Auf der Grabensohle wächst die Gelbe Schwertlilie (Iris<br />

pseudacorus) mit wenigen Exemplaren.<br />

Strukturgüte: keine Einstufung<br />

Vorbelastungen: Beeinträchtigung des Landschaftswasserhaushaltes durch Entwässerung des Auenbereiches und Absenkung des<br />

Grundwasserspiegels (große Profiltiefe)<br />

Bedeutung: gering (nachrangig)<br />

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6.2.1.1 Bewertung der Fließgewässer<br />

Für die Bedeutungseinstufung wird die Gewässerstrukturgütekartierung mit ihrem vierstufigen Bewertungsrahmen<br />

verwendet: (Strukturgüteklasse 1-2 = sehr hoch; Strukturgüteklasse 3-4 = hoch, Strukturgüteklasse 5-6 = mittel,<br />

Strukturgüteklasse 7 = nachrangig).<br />

Im UG befinden sich nur zwei naturferne Fließgewässerstrecken, von denen lediglich die Sülzelache<br />

eine mittlere Bedeutung besitzt. Dem zweiten Fließgewässer und den in der Aue gelegenen<br />

Gräben ist bezüglich der Strukturgüte und Naturnähe nur eine geringe (nachrangige) Bedeutung<br />

zuzusprechen.<br />

Das Hochwassergebiet der Ederaue wird von der geplanten Ortsumgehung ab dem Bau-km<br />

0+900 (Blatt 1, im Bereich der Sülzelache) durchfahren. Eine bestehende Flutmulde wird westlich<br />

des Teichweges bei Bau-km 2+220 (Blatt 3) gequert. Im Untersuchungsraum wird die Gebietsretention<br />

der Ederaue durch die intensive Ackernutzung und die mehr oder weniger hochgradig<br />

versiegelten Siedlungsflächen beeinträchtigt.<br />

6.2.2 Stillgewässer<br />

Im Untersuchungsgebiet befindet sich außerhalb der Wirkzone des Vorhabens nur eine sehr<br />

kleine Teilfläche eines Stillgewässers, das zu einem renaturierten und als Naherholungsgebiet<br />

genutzten Kiesabbaugebiet in der Ederaue südlich von <strong>Felsberg</strong> gehört.<br />

Tabelle 8: Stillgewässer im Planungsraum<br />

Quellenteich im Naherholungsgebiet <strong>Felsberg</strong> (Blatt 2)<br />

Beschreibung: Naturnah gestaltetes und als Angelgewässer genutztes Abgrabungsgewässer (Flächengröße ca. 0,80 ha) mit Ufergehölzsäumen,<br />

Neuanlagen von Ufergehölzen und Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte und kleinflächigen Röhrichtbeständen.<br />

Pflanzen und Tiere: Schwanenblume (Butomus umbellatus), Spreizender Wasserhahnenfuß (Ranunculus circinatus), Eisvogel<br />

(Alcedo atthis), Wasserfrosch (Rana esculenta-Komplex)<br />

Vorbelastungen: unzureichend breite Uferrandstreifen, störende Umfeldnutzungen (Ackerbau), Beeinträchtigung der Biotopfunktion<br />

durch Nutzfischbesatz und Freizeitnutzung<br />

6.2.2.1 Bewertung der Stillgewässer<br />

Den Abgrabungsgewässern in der Ederaue ist in der UVS zur Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wegen<br />

der Retentionsfunktion und der Natürlichkeit von Gewässermorphologie und Ufervegetation eine<br />

hohe bis sehr hohe Bedeutung zugewiesen worden.<br />

6.2.3 Quellen und quellähnliche Grundwasseraustritte<br />

Im Untersuchungsraum der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> sind keine Quellen nachgewiesen worden.<br />

In der westlich der Lohrer Straße (L 3426) gelegenen Waldfläche befinden sich grundwassergeprägte<br />

Bereiche mit einem kleinflächigen Erlensumpfwald und Neuanlagen von Sumpfwäldern,<br />

die zum Ursprungsgebiet der Sülzelache gehören und nur teilweise im Untersuchungsraum liegen.<br />

Unter den Vorbelastungen sind die Anlage von Wasserabzugsgräben und eines Weges im<br />

Bereich der Nassstelle sowie naturferner Nadelholzforsten im Umfeld anzuführen. Die oberhalb<br />

der Nassstelle gelegenen Hangbereiche unterliegen einer intensiven Ackernutzung.<br />

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6.2.3.1 Bewertung der Quellen und quellähnlichen Grundwasseraustritte<br />

Bei dem grundwassergeprägten Bachursprungsgebiet handelt es sich um einen von Natur aus<br />

seltenen Sonderstandort mit einer besonderen biotischen Lebensraumfunktion. Daher wird dieser<br />

Fläche eine sehr hohe Bedeutung zugewiesen.<br />

6.2.4 Grundwasserverhältnisse<br />

6.2.4.1 Hydrogeologische Übersicht<br />

Im Umfeld der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> befinden sich keine Wasserschutzgebiete.<br />

Der im Kleinwald an der Lohrer Straße (L 3426) gelegene Förderbrunnen wird nicht für die<br />

Trinkwassergewinnung genutzt. Im Entwurf des Regionalplanes Nordhessen 2006 (RP KASSEL<br />

2006) sind in diesem Bereich keine „Bereiche für den vorbeugenden Grundwasserschutz“ dargestellt.<br />

Das Plangebiet liegt in der Hydrogeologischen Großeinheit „Niederhessische Senke und Röt-<br />

Muschelkalk-Gebiet nördlich des Kasseler Grabens“ und wird folgenden hydrogeologischen<br />

Einheiten grundwasserleitender Gesteine zugeordnet:<br />

• 2.1 Tertiäre Sedimente der Niederhessischen Senke und<br />

• 2.3 Tone und Sande des Pliozäns und des Quartärs in der Ederniederung (DIEDERICH et al.1991)<br />

Im Planungsraum verläuft die Grenze zwischen den beiden Untereinheiten im Bereich der Lohrer<br />

Straße (L 3426). Die westlich und nördlich der Straße gelegenen Hangbereiche am Kronen-<br />

Berg und der Gudensberger Höhe gehören der Untereinheit 2.1 an. In der Niederhessischen<br />

Senke liegt das Hauptgrundwasserstockwerk in Folgen des Mittleren Buntsandsteins, die unter<br />

den Sedimenten des Tertiärs lagern (Kluftgrundwasserleiter). Die mittlere Grundwasserergiebigkeit<br />

liegt bei 5-15 l/s pro Bohrung im Hauptwasserstockwerk. Das Hauptgrundwasserstockwerk<br />

befindet sich unter einer mächtigen, schwer- bis undurchlässigen Überdeckung. Die hochgelegenen<br />

plio- und pleistozänen Terrassen der Eder führen kein nutzbares Grundwasser, da sie<br />

über dem Vorflutniveau liegen. In der Ederaue bei <strong>Felsberg</strong> bestehen die grundwasserleitenden<br />

Gesteine aus Sanden und kiesigen Sanden sowie Tonen und Sanden des Pliozäns und Quartärs<br />

(Porengrundwasserleiter). Die mittlere Grundwasserergiebigkeit liegt bei 2-5 l/s pro Bohrung<br />

im Hauptwasserstockwerk. Die quartären Lockergesteine des Edertales mit meist nur geringem<br />

Flurabstand des Grundwassers und geringmächtigen Deckschichten sind gegen Verschmutzung<br />

teilweise empfindlich.<br />

Der Untersuchungsraum der Umgehung <strong>Felsberg</strong> liegt in einem Gebiet mit örtlich erhöhten Eisen,<br />

Mangan- und Sulfatgehalten. Erhöhte Eisen- und Mangangehalte treten vor allem in Bereichen<br />

mit sauerstoffzehrenden organischen Ablagerungen wie Braunkohlen oder Torfen auf<br />

(HMILFN 1995).<br />

Im Edertal bei <strong>Felsberg</strong> ist von einer wegen des sehr hohen Direktabflusses und den unter dem<br />

Jahresmittel von 600 mm liegenden Niederschlägen von einer sehr geringen bis negativen<br />

Grundwasserneubildungsrate auszugehen.<br />

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6.2.4.2 Bewertung des Grundwassers<br />

In der hydrogeologischen Karte der Standortkarte von Hessen (HMILFN 1995) liegt für die<br />

Grundwasserergiebigkeit eine Abschätzung anhand einer fünfstufigen Skala vor. Die Einstufung<br />

der Verschmutzungsempfindlichkeit erfolgt ebenfalls anhand eines mehrstufigen Bewertungsrahmens.<br />

Die Einstufung der Bedeutung und Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen im<br />

Plangebiet erfolgt direkt auf dieser Grundlage.<br />

Tabelle 9: Bedeutung und Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen<br />

Bereiche innerhalb des Untersuchungsgebietes Ergiebigkeit Bedeutung Empfindlichkeit<br />

Kronen-Berg und Gudensberger Höhe westlich der Lohrer<br />

Straße (L 3426)<br />

2-5 l/s Gering (nachrangig) gering<br />

Ederaue östlich der Lohrer Straße < 2 l/s<br />

Sehr gering (nachrangig)<br />

mittel<br />

Im Untersuchungsgebiet befinden sich nur Grundwasservorkommen mit mittlerer bis geringer<br />

Bedeutung, die nicht für die Trinkwassergewinnung erschlossen sind.<br />

Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers im Plangebiet ist als gering und mittel<br />

eingestuft, wobei zu beachten ist, dass sich im Untersuchungsgebiet kleinflächige Bereiche mit<br />

erhöhter Empfindlichkeit befinden. Hierzu zählt die Nassstelle in dem Kleinwald an der Lohrer<br />

Straße (L 3426), die aber für eine wirtschaftliche Nutzung der Grundwasservorräte keine Bedeutung<br />

besitzt.<br />

6.3 Landschaftsbild<br />

Im aktuellen Landschaftsrahmenplan Nordhessen ist bereits im Bestandsplan im Maßstab<br />

1:100.000 eine Raumtypologie erstellt worden. Diese Darstellungen sind noch verhältnismäßig<br />

grob, da hier mit möglichst geringem Aufwand über die Auswertung von Luftbildern eine einheitliche,<br />

flächendeckende Erhebungsgrundlage zur Beurteilung des Landschaftsbildes einer großräumigen<br />

Planungsregion erstellt wurde. Die in Nordhessen verwendete Raumtypologie baut<br />

auf prägenden Raumstruktureinheiten (Offenland, Wald, Talauen), Hauptnutzungsarten wie<br />

Acker, Grünland, Forst etc. sowie dem Vorkommen und der Dichte von Strukturmerkmalen und<br />

gliedernden Landschaftselementen auf (RP KASSEL 2000).<br />

Im Landschaftsrahmenplan Nordhessen ist das Plangebiet der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong><br />

folgenden Raumtypen zugeordnet:<br />

• Die Ederaue östlich des Felsburgstadions ist als „weiträumiger, überwiegend landwirtschaftlich genutzter Talzug“<br />

mit „mittlerer Vielfalt“ eingestuft.<br />

• Der Talraum westlich des Felsburgstadions und die westlich der Lohrer Straße beginnenden Hangbereiche sind<br />

als „gering strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum“ mit „geringer Vielfalt“ charakterisiert.<br />

Die Abgrenzung von Landschaftsbildräumen im vorliegenden Planungsfall und der vorangegangenen<br />

UVS (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004) ist auf der Grundlage der Raumtypologie<br />

des Landschaftsrahmenplanes weiter differenziert worden.<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

6.3.1 Die Landschaftsräume des Planungsgebietes<br />

Tabelle 10: Landschaftsräume im Planungsraum<br />

Beschreibung der Landschaftsräume<br />

Strukturarme Ackerlandschaft an der Gudensberger Höhe (Blatt 1)<br />

Raumtyp: gering strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum<br />

Eigenart: Die ackerbaulich genutzten Flächen beiderseits der L 3220 werden nur durch die Gehölzbestände an der Niedervorschützer<br />

Straße gegliedert.<br />

Natürlichkeit: Die Natürlichkeit ist infolge der sehr intensiven, monotonen Ackernutzung als gering einzustufen.<br />

Vielfalt: a) Reliefvielfalt: Der Landschaftsbildraum zeichnet sich durch wechselnde Reliefverhältnisse mit mäßig steilen, nach Süden<br />

abfallenden Hängen und weitgehend ebene Flächen in der Kuppenlage aus. b) Gewässervielfalt: Fließ- oder Stillgewässer<br />

sind nicht vorhanden. c) Nutzungs- / Kleinstrukturen: Gehölze nur im Umfeld der Straße und an einem Weg auf der Gudensberger<br />

Höhe vorhanden<br />

Vorbelastungen: Verlärmung durch die L 3320, Visuelle Beeinträchtigungen durch 20kV-Freileitungen und unzureichend eingegrünte<br />

Siedlungsränder (Gewerbegebiet)<br />

Besonderheiten: Auf der Gudensberger Höhe Aussichtspunkt mit weitreichenden Fernsichtbezügen (Edertal zwischen <strong>Felsberg</strong><br />

und Altenburg mit „Dreiburgenblick“, Gudensberger Basaltkuppenlandschaft)<br />

Strukturarme Ackerlandschaft am Kronen-Berg westlich der Lohrer Straße (Blatt 1)<br />

Raumtyp: gering strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum<br />

Eigenart: ackerbaulich genutzte, offene Flächen. Gliedernde Strukturelemente sind nur an den Rändern des Landschaftsbildraumes<br />

vorhanden. Störende Übergänge zwischen den ausgeräumten Ackerflächen und dem forstlich geprägten Kleinwald.<br />

Natürlichkeit: geringe Natürlichkeit infolge der intensiven Ackernutzung<br />

Vielfalt: a) Reliefvielfalt: geringe Reliefvielfalt der schwach geneigten Hangbereiche. b) Gewässervielfalt: Das grabenartig ausgebaute<br />

und mit jungen Obstbäumen bepflanzte Fließgewässer an der Sälzer Straße tritt als Bildelement kaum in Erscheinung. c)<br />

Nutzungs- / Kleinstrukturen: Kleinstrukturen wie Gebüsche oder Einzelbäume sind nur am Rand des Bildraumes vorhanden<br />

Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente: Alter Fernhandelsweg „Sälzer Straße“ als Wegebeziehung am Rand des Bildraumes<br />

erhalten (Sälzer Straße am Gewerbegebiet).<br />

Vorbelastungen: Visuelle Belastung und technigene Überprägung durch eine 110 kV-Freileitung, ein Umspannwerk und weitere<br />

Freileitungen<br />

Mäßig strukturreiche Ackerlandschaft im Bereich des Altenburger Feldes und der Ederaue (Blatt 1 und 2)<br />

Raumtyp: mäßig strukturierter, ackerbaulich geprägter Raum<br />

Eigenart: Überwiegend ackerbaulich genutzter, weiträumiger Auenbereich, der durch lineare Gehölzbestände an den Wegen, an<br />

Parzellengrenzen und an den Aussiedlerhöfen mehr oder weniger kleinräumig gekammert wird. Bei den jüngeren Gehölzbeständen<br />

handelt es sich um „moderne“ Kulturlandschaftselemente, die als Sicht- oder Windschutzpflanzung angelegt worden sind.<br />

Natürlichkeit: Die Natürlichkeit ist infolge der intensiven Acker- und Grünlandnutzung überwiegend gering. Aufwertend wirken die<br />

im Landschaftsbildraum vorhandenen Kleingehölze und Kleinwälder mit einheimischen und standortfremden Baumarten. Insgesamt<br />

ist die Natürlichkeit mit „mittel“ einzustufen.<br />

Vielfalt: a) Reliefvielfalt: geringe Reliefvielfalt im nahezu ebenen Talraum. b) Die im Auenbereich vorhandenen Gräben und kleinen<br />

Fließgewässer besitzen infolge der Begradigung der Laufstrecken einen geringen Natürlichkeitsgrad und treten nur durch die<br />

abschnittsweise vorhandenen Gehölzbestände raumwirksam in Erscheinung. Die Bachursprungsgebiete und Feuchtwälder in dem<br />

forstlich geprägten Kleinwald an der Lohrer Straße (L 3426) treten nicht raumwirksam in Erscheinung.<br />

Nutzungs- / Kleinstrukturen: mittlerer Nutzungswechsel, im nördlichen Bereich des Bildraumes höherer Grünlandanteil, im Süden<br />

Ackerbau vorherrschend. Gliederung der Agrarlandschaft durch die Kleingehölze.<br />

Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente: Historische Wegebeziehung „Kirchweg“ zwischen <strong>Felsberg</strong> und Altenburg<br />

(Wanderweg).<br />

Vorbelastungen: Visuelle Belastung des Landschaftsbildes durch das unzureichend eingegrünte Felsburgstadion und den mit<br />

Koniferen bepflanzten Erdwall auf der Südseite des Stadions. Visuelle Beeinträchtigungen durch einen unzureichend eingegrünten<br />

Aussiedlerhof und zwei Feldscheunen im Altenburger Feld.<br />

Besonderheiten: Von einigen Standorten im Auenbereich bestehen Sichtbeziehungen auf die raumprägende Felsburg.<br />

Ackerlandschaft östlich des Felsburgstadions (Blatt 2 und 3)<br />

Raumtyp: weiträumiger, ackerbaulich geprägter und gering strukturierter Talraum<br />

Eigenart: Strukturarme, offene Ackerflächen in der Ederaue<br />

Natürlichkeit: Die Natürlichkeit ist infolge der sehr intensiven, monotonen Ackernutzung als gering einzustufen.<br />

Vielfalt: a) Reliefvielfalt: geringe Reliefvielfalt, da der Auenbereich nahezu eben ist. B) Gewässervielfalt: In dem Landschaftsraum<br />

sind keine Gewässer vorhanden. c) Nutzungsvielfalt: geringe Nutzungsvielfalt in dem fast ausschließlich ackerbaulich genutzten<br />

Areal<br />

Vorbelastungen: Visuelle Belastung durch Freileitung, gelegentliche Lärmbelastung durch Freizeitverkehr auf der außerhalb des<br />

Plangebietes gelegenen K 145<br />

Besonderheiten: Von einigen Standorten im Auenbereich bestehen Sichtbeziehungen auf die raumprägende Felsburg.<br />

Gärten und Landwirtschaftsflächen an der Schule und der Unteren Birkenallee (Blatt 3)<br />

Raumtyp: weiträumiger, überwiegend landwirtschaftlich genutzter Talzug<br />

Eigenart: Mäßig strukturreiche und kleinteilig parzellierte Gartenflächen und Grünland mit Kleingehölzen und Obstbäumen<br />

Natürlichkeit: Den Gehölzbeständen ist eine hohe Natürlichkeit zuzuweisen, während den Gartenflächen und intensiv bewirtschafteten<br />

Grünlandbiotopen nur eine geringe Natürlichkeit zuzusprechen ist. Insgesamt ist die Natürlichkeit des Landschaftsraumes mit<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Beschreibung der Landschaftsräume<br />

„mittel“ zu bewerten.<br />

Vielfalt: a) Reliefvielfalt: geringe Reliefvielfalt, da die Flächen am Siedlungsrand nahezu eben sind. b) Gewässervielfalt: Gewässer<br />

sind nicht vorhanden. c) Nutzungsvielfalt / Kleinstrukturen: Mäßige Nutzungsvielfalt. Als raumprägende Kleinstrukturen treten<br />

vorwiegend Kleingehölze und Einzelbäume auf.<br />

Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente: Elemente der historischen Kulturlandschaft sind in geringem Umfang in Form<br />

von Obstbaumgruppen, älteren Laubbäumen und sehr wenigen Kopfbäumen vorhanden.<br />

Vorbelastungen: Überprägung der Gartenflächen durch Umwandlung der von traditionellen Nutzungen geprägten Nutzgärten in<br />

Freizeitgärten<br />

6.3.2 Kulturhistorisch bedeutsame Elemente<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb des großflächigen, historisch bedeutsamen Kulturraumes „Niederhessische<br />

Senke“ (schutzwürdiger Kulturlandschafts- und Denkmallandschaftsraum)der zu<br />

den ältesten Kulturlandschaften Hessens zählt und sich durch eine außergewöhnliche Dichte an<br />

Bau- und Kunstdenkmälern, historischen Ortsbildern sowie einer hohen Dichte an vor- und frühgeschichtlichen<br />

Fundplätzen auszeichnet. Im Vorhabensbereich sind jedoch keine historischen<br />

Kulturlandschaften oder Baudenkmale vorhanden. Im UG haben sich jedoch an einigen Stellen<br />

Elemente der historischen Kulturlandschaft erhalten, die eine besondere Schutzbedürftigkeit<br />

besitzen und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind.<br />

Tabelle 11: Historisch bedeutsame Kulturlandschaftselemente<br />

Kartenblatt<br />

LBP<br />

Beschreibung der Kulturlandschaftselemente<br />

1 Historische Wegeziehung „Alte Sälzer Straße“. Im Plangebiet folgt die heutige Sälzer Straße dem historischen<br />

Fernhandelsweg; Querung durch die geplante Ortsumgehung<br />

1 Eine ältere Eiche auf einer Wirtschaftswiese östlich der Lohrer Straße (3426)<br />

2 Historische Wegebeziehung „Kirchweg“ zwischen <strong>Felsberg</strong> und dem <strong>Stadt</strong>teil Altenburg (Wanderweg), Querung<br />

durch die geplante Ortsumgehung<br />

2 / 3 Drei alte Kopfweiden am westlichen Rand des Felsburgstadions<br />

3 Obstbaumgruppen mit älteren Hochstämmen, ältere Laubbäume und einzelne Kopfweide als Relikte der traditionellen<br />

Nutzung im Bereich der östlich der Unteren Birkenallee gelegenen Gartenflächen.<br />

3 Südöstlicher Rand der Altstadt <strong>Felsberg</strong>: Von Siedlungsflächen und Gärten umgebene Obstwiesen mit Hochstämmen<br />

6.3.3 Erholungseignung der Landschaft<br />

Das Plangebiet der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> umfasst Teilbereiche des siedlungsnahen Freiraums<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>. Die in der Ederaue gelegenen Flächen sind durch ein dichtes Netz an<br />

gut ausgebauten Wirtschaftswegen erschlossenen. Aufgrund der siedlungsnahen Lage und der<br />

guten Erschließung ist die offene Kulturlandschaft im Umfeld der Ortslage <strong>Felsberg</strong> trotz intensiver<br />

Umweltnutzungen und relativer Strukturarmut besonders für die freiraumbezogene Erholung<br />

geeignet.<br />

Die Ederaue zwischen <strong>Felsberg</strong> und Altenburg ist in der Entwicklungskarte des Landschaftsrahmenplanes<br />

Nordhessen als „Hauptachse eines Freiraumsystems für die landschaftsbezogene<br />

Erholung“ dargestellt. Von besonderer Bedeutung sind hier die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden<br />

Wege, auf den lokal und regional bedeutsame Wander- und Radwanderwege verlaufen.<br />

Eine zweite Hauptachse mit einem Fernwanderweg folgt der Sälzer Straße am Gewerbegebiet<br />

<strong>Felsberg</strong>. Im Bereich der außerhalb des Untersuchungsgebietes gelegenen Altstadt von <strong>Felsberg</strong><br />

kreuzen sich drei Fernwanderwege.<br />

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Die für die freiraumbezogene Erholung bedeutsamen Wegebeziehungen sind in der nachfolgenden<br />

Tabelle dargestellt.<br />

Tabelle 12: Wegebeziehungen im Plangebiet<br />

Kartenblatt<br />

LBP<br />

Beschreibung der Wegebeziehung<br />

1 Hessenweg 8 (Barbarossaweg; Korbach – Fritzlar - Wanfried), Querung im Bereich der Sälzer Straße am<br />

Gewerbegebiet <strong>Felsberg</strong> (historischer Fernhandelsweg)<br />

1 / 2 Feldstraße „Zur Reithalle“. Gut ausgebauter und ganzjährig als Rad- und Spazierweg nutzbarer Wirtschaftsweg<br />

am Siedlungsrand <strong>Felsberg</strong><br />

2 Am Grünen Weg, ausgebauter Wirtschaftsweg an der Reithalle, Querung durch die Ortsumgehung<br />

2 Kirchweg, lokaler Wanderweg von <strong>Felsberg</strong> nach Altenburg; Querung westlich des Felsburgstadions<br />

2 Fernradweg „Ederauenweg“ auf asphaltiertem Wirtschaftsweg südlich des Felsburgstadions und der Unteren<br />

Birkenallee. Der asphaltierte Wirtschaftsweg ist zudem eine wichtige Verbindung zwischen <strong>Felsberg</strong> und dem<br />

außerhalb des Untersuchungsgebietes gelegenen Naherholungsgebiet.<br />

Querung durch Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong><br />

2 Feldstraße im Altenburger Feld: Als Spazier- und Radwanderweg geeignete Wegebeziehung<br />

3 Ederweg, lokaler Radwanderweg auf asphaltierter Feldstraße. Querung durch die Ortsumgehung.<br />

3 Steinweg (L 3320) in der Ortslage <strong>Felsberg</strong>. An der Durchgangsstraße verlaufen drei Fernwanderwege (Hessenwege<br />

2, 8, 11)<br />

6.3.3.1 Bewertung von Landschaftsbild und Erholungseignung der Landschaft<br />

Die Bewertung der Landschaftsräume und Raumtypen erfolgt in Anlehnung an den Regionalplan<br />

Nordhessen (RP KASSEL 2000). Der Bedeutungseinstufung liegt eine vierstufige Skala mit<br />

den Wertstufen sehr hoch, hoch, mittel, gering (nachrangig) zugrunde.<br />

Tabelle 13: Bewertung der Landschaftsbildräume<br />

Kartenblatt<br />

LBP<br />

Bezeichnung der Landschaftsräume Bedeutung<br />

1 Strukturarme Ackerlandschaft an der Gudensberger Höhe Gering<br />

1 Strukturarme Ackerlandschaft am Kronen-Berg westlich der Lohrer Straße Gering<br />

1, 2 Mäßig strukturreiche Ackerlandschaft im Bereich des Altenburger Feldes und der Ederaue mittel<br />

2, 3 Ackerlandschaft östlich des Felsburgstadions Gering<br />

3 Gärten und Landwirtschaftsflächen an der Schule und der Unteren Birkenallee mittel<br />

Bei den im Baubereich der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> gelegenen Landschaftsbildräumen<br />

handelt es sich mehrheitlich um Flächen mit einer geringen Bedeutung, die keine landschaftsbildprägenden<br />

Elemente wie Gehölzbestände aufweisen. Die im Bereich der Ederaue<br />

gelegenen offenen Flächen in der Ederaue sind wegen der Sichtbeziehungen auf die landschaftsbildprägende<br />

Felsburg gegenüber dem Vorhaben besonders empfindlich.<br />

Bei den Flächen mit mittlerer Bedeutung sind unter den landschaftsbildprägenden Strukturen<br />

insbesondere die Kleingehölze und Baumreihen besonders hervorzuheben, da sie zur Sichtverschattung<br />

der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> beitragen.<br />

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6.4 Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume<br />

6.4.1 Biotoptypen des Planungsraumes mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt<br />

Im Untersuchungsraum ist eine Realnutzungs- und Biotoptypenkartierung auf Flurkartenauszügen<br />

im Maßstab 1:1.000 durchgeführt worden. Die Darstellung in den Bestands- und Konfliktplänen<br />

orientiert sich an den Vorgaben der Musterkarten LBP (BMV 1998). Die Bezeichnung der<br />

Biotoptypen in den Plänen erfolgt auf Grundlage der Standard-Nutzungstypen der hessischen<br />

Kompensationsverordnung vom 01.09.2005. Im vorliegenden Planungsfall sind die in der KV<br />

vorgegebenen Biotoptypen um wenige weitere Biotoptypen ergänzt worden, wobei sich die Zuweisung<br />

von Codes und Wertpunkten an ähnlichen Biotoptypen der KV orientiert. Die neu abgeleiteten<br />

Biotoptypen werden im Kapitel 6.4 erläutert.<br />

Bereits im Rahmen der UVS zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (BPG 2004) wurden umfangreiche<br />

Untersuchungen zur Flora und Fauna durchgeführt. Diese Daten wurden bei der Bestandserfassung<br />

für den LBP kontrolliert und durch aktuelle Beobachtungen ergänzt. Die Nummerierung<br />

der Lokalitäten der UVS wurden zur besseren Nachvollziehbarkeit im LBP beibehalten.<br />

Für die Bedeutungseinstufung der Biotoptypen wird ein fünfstufiger Bewertungsrahmen mit den<br />

Wertstufen sehr hoch, hoch, mittel, gering und sehr gering verwendet, der anhand der in der KV<br />

angegebenen Wertpunkte abgeleitet worden ist.<br />

6.4.2 Kurzbeschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten<br />

Die Beschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten erfolgt zunächst tabellarisch, da die einzelnen<br />

an ihrem Aufbau beteiligten Biotoptypen im Anschluss an diese Tabelle erläutert werden.<br />

Teilweise werden diese Lokalitäten von der geplanten Ortsumgehung mit ihren Wirkzonen jedoch<br />

nur knapp angeschnitten, da die Trassierung gemäß den Ergebnissen der UVS zur Schadensminimierung<br />

optimiert wurde.<br />

Tabelle 14: vertieft untersuchte Lokalitäten im Planungsraum<br />

Beschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten<br />

Westlicher Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 23; Blatt 1)<br />

Biotoptypen: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (KV-Code 11.191) mit verarmter Wildkrautflora<br />

Geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten: keine<br />

Vorbelastungen: verarmte Feldflur<br />

Sälzer Straße am westlichen Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 21, Blatt 1)<br />

Biotoptypen: begradigter und grabenartig ausgebauter Bachlauf (KV-Code 05.250) und Ruderalfluren frischer Standorte (KV-Code<br />

09.210), Baumreihe mit jungen Apfelbäumen<br />

Geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten: keine<br />

Vorbelastungen: Naturferner Gewässerausbau, Tiefenerosion, unzureichend breite Randstreifen, schädliche Umfeldnutzungen<br />

(Acker, Straße)<br />

Ackerflächen zwischen Sälzer und Lohrer Straße (Lokalität 19; Blatt 1)<br />

Biotoptypen: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (KV-Code 11.191) mit verarmter Wildkrautflora<br />

Geschützte und gefährdete Tierarten: Rebhuhn (Perdix perdix), Feldlerche (Alauda arvensis)<br />

Vorbelastungen: verarmte Feldflur<br />

Kleinwald an der Lohrer Straße (Lokalität 9, Blatt 1)<br />

Biotoptypen: Kleines Waldgebiet mit sehr kleinflächig ausgebildetem Erlensumpfwald (KV-Code 01.134; geschützt nach §31 HE-<br />

NatG), Neuanlagen von Feuchtwäldern (KV-Code 01.137), naturfernen Laubholzforsten (KV-Code 01.180) und naturfernen Fichten-<br />

Forsten (KV-Code 01.229). Nadelholzforsten nahezu unterwuchsfrei, Krautschicht in den Laubholzbeständen mit Störungs- und<br />

Stickstoffzeigern.<br />

Geschützte Tierarten: Mäusebussard (Buteo buteo), Nachtigall (Luscinia megarhynchos)<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Beschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten<br />

Vorbelastungen: Unzureichender Waldrandaufbau, Nadelforste mit ungenügenden Strukturen, Anlage von Wasserabzugsgräben im<br />

Bereich vernässter Standorte, Anlage einer Brunnenzufahrt im Bereich einer Nassstelle<br />

Feldstraße „Zur Reithalle“ (Lokalität 15, Blatt 1)<br />

Biotoptypen: Kleinflächig ausgebildeter Ufergehölzsaum (KV-Code 04.400) und individuenarme Kopfweidengruppe (KV-Code<br />

04.500) an einem begradigten und grabenartig ausgebauten Bachlauf (KV-Code 02.500).<br />

Geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten: keine<br />

Vorbelastungen: naturferner Gewässerausbau, unzureichend breite Randstreifen, schädliche Umfeldstrukturen (Ackerflächen, Feldstraße),<br />

Intensive Pflege der verkrauteten Randstreifen, Ausbreitung des gebietsfremden Indischen Springkrautes (Impatiens glandulifera)<br />

am Bachlauf<br />

Sülzelache südwestlich <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 14, Blatt 1 und 2)<br />

Biotoptypen: begradigter und ausgebauter Bachlauf (KV-Code 05.250), Baumreihe mit älteren, landschaftsprägenden Eschen (Fraxinus<br />

excslsior) oberhalb der Reithalle, artenarmer Randstreifen an einem Feldweg (KV-Code 01.160)<br />

Die Baumreihe an der Sülzelache ist für zahlreiche, z. T. seltene und/oder gefährdete Vogelarten ein geeigneter Brutplatz. Der<br />

Bachlauf mit seinen Gehölzbeständen stellt eine Leitlinie für Amphibien und an Gehölzbestände gebundene Vogelarten dar.<br />

Geschützte und gefährdete Tierarten: Dorngrasmücke (Sylvia communis), Haussperling (Passer domesticus), Stieglitz (Carduelis<br />

carduelis), Stichling (Gasterosteus aculeatus), Wasserfrosch (Rana esculenta agg.)<br />

Gefährdete Pflanzengesellschaft: Brunnenkresse-Gesellschaft (Nasturtietum officinalis)<br />

Vorbelastungen: Geringe Gewässerstrukturgüte (Strukturgüteklasse 6), Gewässerbegradigung, Tiefenerosion, gehölzfreie Abschnitte<br />

an Fließgewässern, standortfremde Gehölze an Fließgewässern, schädliche Umfeldstrukturen (Wirtschaftsweg), Unterbrechung<br />

des Fließgewässer- und Biotopverbundes durch Verrohrung der Bachstrecken im Bereich der Ortslage <strong>Felsberg</strong>, Zerschneidung von<br />

Wechselbeziehungen durch die Lohrer Straße (L 3426)<br />

„Am grünen Weg“ südlich der Reithalle (Lokalität 25, Blatt 2)<br />

Biotoptypen: verkrauteter Entwässerungsgraben (KV-Code 05.241), Böschungen mit artenarmen Ruderalfluren stickstoffreicher<br />

Standorte (KV-Code 09.211), Gebüsche trockener bis frischer Standorte (KV-Code 09.211), Einzelbäume (KV-Code 04.210)<br />

Geschützte und gefährdete Tierarten: Haussperling (Passer domesticus)<br />

Vorbelastungen: Ablagerung von Müll, Erdaushub, Bauschutt, Mist, Gartenabfall etc., Pflanzengemeinschaft infolge Stickstoffeintrag<br />

stark verarmt und gestört<br />

„Kirchweg“ südlich <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 13, Blatt 2)<br />

Biotoptypen: verkrauteter Entwässerungsgraben (KV-Code 05.241), Böschungen mit artenarmen Ruderalfluren stickstoffreicher<br />

Standorte (KV-Code 09.211), Gebüsche trockener bis frischer Standorte (KV-Code 02.100), Allee mit einheimischen Laubbäumen<br />

(KV-Code 04.310). Die früheren Pappelbestände am Graben sind beseitigt und durch Pflanzungen einheimischer Laubbäume wie<br />

Esche, Feldahorn, Eiche, etc. ersetzt worden.<br />

Die Gehölzstände besitzen eine besondere Bedeutung für Vogelarten der halboffenen Kulturlandschaften und der Feldgehölze. Bei<br />

den faunistischen Untersuchungen zur UVS (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004) sind in den Gehölzbeständen der Lokalität<br />

13 insgesamt 26 Brutvogelarten nachgewiesen worden, unter denen sich charakteristische Arten der Feldgehölze wie die Nachtigall<br />

befanden. Durch die Beseitigung der standortfremden Hybrid-Pappeln am Kirchweg ist die Habitatstruktur allerdings stark<br />

verändert worden und die Vogelgemeinschaft verarmt. Zahlreiche Arten konnten bei der erneuten Begehung des Plangebietes im<br />

Jahr 2007 nicht mehr bestätigt werden. Die mittelfristigen Entwicklungspotenzen dieses Lebensraumes sind jedoch hoch einzuschätzen.<br />

Geschützte Tierarten (Auswahl): Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chlorus), Goldammer (Emberiza citrinella), Grünspecht<br />

(Picus viridis), Kohlmeise (Parus major), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Rabenkrähe (Corvus corone corone)<br />

Vorbelastungen: Pflanzengemeinschaft infolge Stickstoffeintrag stark verarmt und gestört, Vogelgemeinschaft infolge der Beseitigung<br />

der standortfremden Hybrid-Pappeln verarmt.<br />

„Kirchweg“ südlich <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 13, Blatt 2)<br />

Biotoptypen: An den Weg angrenzendes Feldgehölz mit naturfernem Laubholzforst (KV-Code 01.180)<br />

Lebensraum mit besonderer Bedeutung für Vogelarten (siehe Beschreibung der wegbegleitenden) Gehölzbestände<br />

Geschützte Tierarten (Auswahl): Dorngrasmücke (Sylvia communis), Mäusebussard (Buteo buteo), Nachtigall (Luscinia megarhynchos),<br />

Sperber (Accipiter nisus)<br />

Vorbelastungen: Nicht heimische Gehölze in sensiblen Biotopbereichen, ungenügender Waldrandaufbau<br />

Ackerflächen südlich des Felsburgstadions (Lokalität 11, Blatt 2)<br />

Biotoptypen: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (KV-Code 11.191) mit verarmter Wildkrautflora<br />

Geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten: keine<br />

Vorbelastungen: verarmte Feldflur<br />

Feldstraße am Felsburgstadion (Lokalität 7, Blatt 2)<br />

Biotoptypen: Verkrauteter Wasserabzugsgraben (KV-Code 05.241) mit Baumreihe und Gebüschen frischer, basenarmer Standorte<br />

(KV-Code 02.100). Gehölzarten: Mehlbeere (Sorbus aria agg.), Esche (Fraxinus excelsior), Eberesche (Sorbus aucuparia). An die<br />

Fläche grenzt eine neu angelegte Streuobstwiese mit wenigen Obstbäumen an (KV-Code 03.120).<br />

Der wegbegleitende Gehölzbestand südlich des Felsburgstadions ist eine wichtige Leitlinie für Fledermausarten und verbindet die in<br />

der Ortslage <strong>Felsberg</strong> vorhandenen Quartiere mit den Jagdgebieten an den Teichen in der Ederaue.<br />

Geschützte und gefährdete Pflanzenarten: Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)<br />

Geschützte und gefährdete Tierarten (Auswahl): Großes Mausohr (Myotis myotis), Großer Abendsegler (Myotis noctula), Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipistrellus), Bachstelze (Motacilla alba), Haussperling (Passer domesticus), Hermelin (Mustela erminea)<br />

Vorbelastungen: Pflanzengemeinschaft infolge Stickstoffeintrag stark verarmt und gestört, Ausbreitung des gebietsfremden Indischen<br />

Springkrautes (Impatiens glandulifera)<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Beschreibung der vertieft untersuchten Lokalitäten<br />

Quellenteich im Naherholungsgebiet <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 5, Blatt 2)<br />

Dieser Lebensraum liegt außerhalb des Vorhabens mit seinen Wirkzonen und wird an dieser Stelle nur nachrichtlich aufgeführt.<br />

Biotoptypen: naturnah rekultiviertes Abgrabungsgewässer (KV-Code 05.342) mit Ufergehölzsaum (KV-Code 04.400), Neuanlagen<br />

von Ufergehölzen (KV-01.137) und Beständen von Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte (KV-Code 09.210) mit kleinflächigen<br />

Beständen der Rübenkälberkropf-Gesellschaft (Chaerophylletum bulbosi)<br />

Geschützte und gefährdete Pflanzenarten: Spreizender Wasserhahnenfuß (Ranunculus circinatus), Schwanenblume (Butomus<br />

umbellatus)<br />

Geschützte und gefährdete Tierarten: Eisvogel (Alcedo atthis), Wasserfrosch (Rana esculenta agg.)<br />

Vorbelastungen: Beeinträchtigung der Biotopfunktion durch Erholungsnutzung und Nutzfischbesatz<br />

Fachplanerische Festsetzungen: Stillgewässer ist Bestandteil des avifaunistisch wertvollen Bereiches Nr. 95, - Teichgebiet <strong>Felsberg</strong><br />

(RP KASSEL 2000);<br />

Ackerflächen östlich des Felsburgstadions (Lokalität 11, Blatt 2 und 3)<br />

Biotoptypen: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (KV-Code 11.191) mit verarmter Wildkrautflora, Fläche mit Bedeutung für Vogelarten<br />

der offenen Kulturlandschaften<br />

Geschützte und gefährdete Tierarten: Feldlerche (Alauda arvensis), Rebhuhn (Perdix perdix), Schafstelze (Motacilla alba), Steinschmätzer<br />

(Oenanthe oenanthe) als Durchzügler.<br />

Vorbelastungen: verarmte Feldflur<br />

Kleingärten an der Unteren Birkenallee und am Ederweg (Lokalität 20, Blatt 3)<br />

Biotoptypen: Kleingartenanlage mit überwiegendem Ziergartenanteil und standortfremden Gehölzen (KV-Code 11.223), vereinzelt<br />

Kleingärten mit überwiegendem Nutzgartenanteil (KV-Code 11.212) mit hochstämmigen Obstbäumen und Laubbäumen, zwischen<br />

den Gärten intensiv bewirtschaftete Weideflächen (KV-Code 06.200) mit Obst- und Laubbaumbeständen. Am Rand der Fläche<br />

kleinflächige Gebüsche frischer und basenarmer Standorte (KV-Code 02.100).<br />

Lebensraum mit Bedeutung für Vogelarten der „Gartenstädte“ und der durch Gehölzbestände geprägten Kulturlandschaften. Der<br />

Vogellebensraum steht in Verbund mit den an die Altstadt <strong>Felsberg</strong> angrenzenden Hausgärten und kleinteilig parzellierten Landwirtschaftsflächen<br />

(Streuobst, Weideflächen)<br />

Geschützte und gefährdete Tierarten (Auswahl): Birkenzeisig (Carduelis flammea), Blindschleiche (Anguis fragilis), Dorngrasmücke<br />

(Sylvia communis), Haussperling (Passer domesticus) u. v. a.<br />

Vorbelastungen: Beeinträchtigung der Biotopfunktion durch Freizeitnutzung, Pflanzengemeinschaften infolge intensiver Nutzung /<br />

Pflege verarmt<br />

6.4.2.1 Wälder<br />

Im Untersuchungsraum der geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> befinden sich nur zwei sehr<br />

kleinflächige Waldbestände, die an der Lohrer Straße (L 3426; Blatt 1) und östlich der Aussiedlerhöfe<br />

im Altenburger Feld liegen.<br />

Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />

Im folgenden Text sind nur die Waldtypen aufgelistet, die im UG vorhanden sind.<br />

• §30 BNatSchG: Feuchtwälder. Zu den gesetzlich geschützten Waldbiotopen gehören Sumpf-, Bruch- und Auwälder.<br />

• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 2006): Erlenbruchwälder nährstoffreicherer Standorte: 2-<br />

3<br />

• Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands (RENNWALD 2000): Walzenseggen-Erlenbruchwald (Carici elongatae<br />

Alnetum): 2<br />

6.4.2.1.1 Schwarzerlenbrüche und Sumpfwälder (KV-Code 01.134), Lokalitäten 9 und 5<br />

Der naturnahe und von Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) dominierte Bestand ist nur wenige Dutzend<br />

Quadratmeter klein und liegt im Bereich von Grundwasseraustritten an einem schwach<br />

geneigten Hangfuß. An die Sumpfwaldbestände schließen sich stark forstlich geprägte junge<br />

Erlenwälder an. Die Krautschicht ist relativ artenarm und weist Elemente verschiedener Pflanzengesellschaften<br />

auf. Zur Artenausstattung gehören das für Quellstellen charakteristische Bittere<br />

Schaumkraut (Cardamine amara), Pflanzen der Großseggenrieder wie die Sumpf-Segge<br />

(Carex acutiformis) sowie Arten der Auwälder wie der Wald-Ziest (Stachys sylvatica). Eine Zuordnung<br />

zu einer bestimmten Pflanzengesellschaft ist wegen der relativen Artenarmut der<br />

Krautschicht der fragmentarisch ausgebildeten Waldgesellschaft nicht möglich.<br />

Die Ausbreitung von Nitrophyten wie der Brennnessel (Urtica dioica) und des Klebkrautes (Galium<br />

aparine) deutet auf Störungen des Wasserhaushaltes und die durch die Mineralisation ein-<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

setzende Freisetzung von Nährstoffen hin. Stickstoffzeiger gehören in den weniger stark vernässten<br />

und z. T. entwässerten Bereichen zu den dominanten Pflanzen der Krautschicht. Seltene<br />

oder gefährdete Pflanzenarten sind nicht nachgewiesen worden.<br />

6.4.2.1.2 Neuanlage von Auwald / Bruchwald / Ufergehölzen (KV-Code 01.137)<br />

Neuanlagen von Feuchtwäldern sind im Plangebiet in dem kleinflächigen Waldbestand an der<br />

Lohrer Straße (Lokalität 9) und am nur teilweise im Plangebiet gelegenen Quellenteich (Lokalität<br />

5) nachgewiesen worden.<br />

Bei den Feuchtwäldern an der Lohrer Straße handelt es sich um junge Altersklassenbestände<br />

der Schwarz-Erle (Alnus glutinosa). Die Krautschicht ist artenärmer als die der zuvor beschriebenen<br />

Sumpfwaldgesellschaften. Infolge der Anlage von Wasserabzugsgräben haben sich<br />

Stickstoffzeiger wie die Brennnessel (Urtica dioica) stärker ausbreiten können.<br />

6.4.2.1.3 Naturferne Laubholzforste nach Kronenschluss (KV-Code 01.180), Lokalitäten 9 u. 13<br />

Vorkommen von naturfernen Laubholzforsten sind im Kleinwald an der Lohrer Straße (Lokalität<br />

9) und in einem Feldgehölz im Bereich des Altenburger Feldes (Lokalität 13) nachgewiesen<br />

worden. Bei den Laubholzbeständen handelt es sich um einen Eschenforst (Lokalität 9) und<br />

einen Bestand mit Hybrid-Pappeln (Lokalität 13), der eine stark gestörte Krautschicht aufweist,<br />

die von Stickstoffzeigern wie der Brennnessel (Urtica dioica) dominiert wird. In dem für Vogelarten<br />

bedeutsamen Gehölzbestand sind Dorngrasmücke (Sylvia communis), Kuckuck (Cuculus<br />

canorus), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Mäusebussard (Buteo buteo) und Sperber (Accipiter<br />

nisus) als charakteristische Arten nachgewiesen worden.<br />

6.4.2.1.4 Schlagfluren, Sukzession im und am Wald (KV-Code 01.152)<br />

Der Biotoptyp besitzt im Plangebiet nur ein sehr kleinflächiges Vorkommen neben dem Kleinwald<br />

an der Lohrer Straße. Die Sukzession mit hohen Anteilen stickstoffliebender Pflanzen hat<br />

sich am Standort eines kleinen Fichten-Forstes entwickelt, der in den vergangen Jahren beseitigt<br />

wurde.<br />

6.4.2.1.5 Sonstige Fichtenbestände (KV-Code 01.229), Lokalität 9<br />

Naturferne und strukturarme Nadelwälder mit Fichten (Picea abies) sind im Kleinwald an der<br />

Lohrer Straße nachgewiesen worden. Es handelt sich um monotone Altersklassenbestände,<br />

denen eine Krautschicht weitgehend fehlt.<br />

6.4.2.2 Kleingehölze, Einzelgehölze und Baumgruppen<br />

Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />

• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 2006): Hecken auf ebenerdigen Rainen oder Böschungen:<br />

2-3; Gebüsche frischer Standorte: 3, Feldgehölze frischer Standorte: 3, Allee oder Baumreihe: 2-3; Einzelbäume, Baumreihen<br />

und Baumgruppen (einheimische Arten): 3<br />

6.4.2.2.1 Gebüsche, Hecken, Säume, voll entwickelt; saurer, trockener bis frischer Standorte<br />

(KV-Code 02.100), Lokalitäten 7, 13, 20 u. a.<br />

Gebüsche und Hecken trockener bis frischer und basenarmer Standorte sind im UG an mehreren<br />

Standorten nachgewiesen worden. Die Vorkommen im Plangebiet sind ausnahmslos kleinflächig<br />

und artenarm. Die Mehrzahl der Gehölzbestände lässt sich mangels Kennarten nur als<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Rumpfgesellschaft der Prunetalia ansprechen, die in Hessen zu den häufigsten Gebüschgesellschaften<br />

zählt (NOWAK 1990).<br />

Leit- und Charakterarten<br />

Pflanzen: Schlehe (Prunus spinosa), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna),<br />

Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Haselnuss (Corylus avellana), Himbeere (Rubus<br />

idaeus), Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra).<br />

Von den charakteristischen Vogelarten der Hecken und Gebüsche ist im UG u. a. die Dorngrasmücke<br />

(Sylvia communis) nachgewiesen worden. Die kleinflächigen Gebüsche sind vielfach<br />

Bestandteile von gehölzgeprägten Lebensräumen mit besonderer Bedeutung für Vogelarten der<br />

Gehölze und halboffenen Kulturlandschaften (Lokalitäten 13 und 20).<br />

Südlich des Felsburgstadions befindet sich ein linearer Gehölzbestand mit Gebüschen und<br />

Laubbäumen (Lokalität 7, Blatt 2), der eine wichtige Leitlinie für Fledermausarten wie Großes<br />

Mausohr (Myotis myotis), Großer Abendsegler (Myotis noctula) und Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />

pipistrellus) darstellt. Außerdem wurde in diesem Bestand das Hermelin (Mustela erminea)<br />

nachgewiesen.<br />

6.4.2.2.2 Gebüschsukzession auf nährstoffreichen Standorten (Code 02.110)<br />

Der Biotoptyp ist in der Kompensationsverordnung nicht enthalten. Da im Plangebiet Sukzessionsflächen mit noch nicht voll entwickelten<br />

Gebüschen größere Flächen einnehmen, ist der Code ergänzt worden.<br />

Gehölzsukzessionen mit hohem Anteil an Brombeerarten (Rubus fruticosus agg.) und Jungwuchs<br />

oder Wurzelbrut von Laubsträuchern sind im Untersuchungsgebiet auf einer Parzelle an<br />

der Niedervorschützer Straße (L 3220) westlich von <strong>Felsberg</strong> nachgewiesen worden (Blatt 1).<br />

Leit-. und Charakterarten<br />

Pflanzen: Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Himbeere (Rubus idaeus), Schlehe (Prunus spinosa), Weißdorn (Crataegus<br />

spec.).<br />

In der Gehölzsukzession an der L 3220 ist mit der Dorngrasmücke (Sylvia communis) eine typische<br />

Vogelart der Hecken und Gebüsche nachgewiesen worden.<br />

6.4.2.2.3 Hecken- / Gebüschpflanzung; standortfremd, Ziergehölze (KV-Code 02.500)<br />

Gebüschpflanzungen mit standortfremden Arten oder Ziergehölzen sind in den im Plangebiet<br />

gelegenen Hausgärten und Grünflächen ein weit verbreiteter Biotoptyp mit relativ geringer Flächenausdehnung.<br />

Bei den intensiv gepflegten Gehölzpflanzungen sind vielfach Fichten (Picea<br />

abies) und weitere Koniferen angepflanzt worden. Als Lebensraum besitzen sie nur eine geringe<br />

Bedeutung.<br />

6.4.2.2.4 Hecken- / Gebüschpflanzung, straßenbegleitend etc. (KV-Code 02.600)<br />

Der Biotoptyp ist im Untersuchungsgebiet im Siedlungsbereich der Ortslage <strong>Felsberg</strong> mehrfach<br />

als Einfriedung von an Straßen angrenzende Grünflächen und Gärten nachgewiesen worden.<br />

Die innerörtlichen Gehölzpflanzungen unterliegen einer intensiven Pflege und sind zudem<br />

Schadstoffeinträgen von den benachbarten Verkehrsflächen ausgesetzt.<br />

6.4.2.2.5 Hecken- und Gebüschpflanzung (straßenbegleitend etc.), Ziergehölze; regelmäßig<br />

und stark geschnitten (KV-Code 02.610)<br />

Für den Biotoptyp der straßenbegleitenden Hecken- und Gebüschpflanzung ist ein zusätzlicher Code ergänzt worden.<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Vorkommen von intensiv gepflegten, straßenbegleitenden Heckenpflanzungen mit Kartoffel-<br />

Rosen (Rosa rugosa) und Mehlbeeren (Sorbus aria agg.) befinden sich an der Niedervorschützer<br />

Straße (L 3220) am westlichen Ortsrand von <strong>Felsberg</strong>. Die Biotopfunktion dieser Kleingehölze<br />

ist durch die intensive Pflege, die überwiegend standortfremden Arten und die vom Straßenverkehr<br />

ausgehenden Störungen und Schadstoffeinträge beeinträchtigt.<br />

6.4.2.2.6 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum (KV-Code 04.110) und Baumgruppe,<br />

einheimisch, standortgerecht, Obstbaum (KV-Code 04.110)<br />

Einzelbäume und Baumgruppen mit einheimischen Laub- oder Obstbäumen sind im ganzen<br />

Plangebiet verbreitet und gehören zu den charakteristischen Vegetationselementen der Grünflächen,<br />

Gärten und Saumstrukturen an den Wirtschaftswegen. An den Feldstraßen im Umfeld<br />

der Ortslage sowie am Schulgelände sind Baumreihen mit einheimischen Laubbäumen und<br />

hochstämmigen Obstbäumen angelegt worden (z. B. Lokalitäten 7 und 21). Bei der Mehrzahl<br />

der Einzelbäume handelt es sich um junge Bäume, die nur wenige Meter hoch sind. Ältere und<br />

größere Bäume stocken zumeist abseits der geplanten Ortsumgehung.<br />

Erhaltungswürdige Laubbäume und ältere Großbäume sind im Untersuchungsgebiet an folgenden<br />

Standorten vorhanden:<br />

• Ältere Stieleiche (Quercus robur), auf den Landwirtschaftsflächen zwischen Lohrer Straße (L 3426), der Straße<br />

„Zur Reithalle“ und der Sülzelache.<br />

• Landschaftsprägende Baumreihe mit älteren Eschen (Fraxinus excelsior) an der Sülzelache (Lokalität 14) oberhalb<br />

der Reithalle<br />

• Ältere Laubbäume und hochstämmige Obstbäume in den Gärten an der Unteren Birkenallee (Lokalität 20, mit<br />

besonderer Bedeutung als Vogellebensraum)<br />

• Baumgruppe mit älteren Eschen (Fraxinus excelsior) am Feldweg südlich des Ederweges<br />

• Ältere Hänge-Birken (Betula pendula), Linden (Tilia spec.) und Eschen (Fraxinus excelsior) auf einer innerörtlichen<br />

Grünfläche am Berliner Platz<br />

• Ältere Linden im Steinweg (L 3220) westlich der Einmündung des Teichweges (Straßenbäume)<br />

• Vier ältere Hänge-Birken (Betula pendula) auf der an den Steinweg angrenzenden Teilfläche des Berliner Platzes<br />

• Berliner Platz: 2 ältere Linden (Tilia spec.) auf einem Privatgrundstück südlich der Grünfläche<br />

6.4.2.2.7 Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exot (KV-Code 04.110) und<br />

Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten (KV-Code 04.110)<br />

Standort- und gebietsfremde Einzelbäume (Laub- und Nadelbäume) sind vorwiegend in den am<br />

Ortsrand <strong>Felsberg</strong> gelegenen Gärten und Grünflächen vorhanden. Im Außenbereich sind vorwiegend<br />

standortfremde Hybrid-Pappeln (Populus x canadensis) als Straßenbegleitgehölze<br />

(L 3426) und an Fließgewässern wie der Sülzelache gepflanzt worden. Die Pappelreihe an der<br />

Lohrer Straße ist durch Nachpflanzungen von Säulen-Eichen ergänzt worden. In den Hausgärten<br />

kommen darüber hinaus Baumgruppen mit standortfremden Nadelbäumen wie der Fichte<br />

(Picea abies) vor.<br />

6.4.2.2.8 Allee, standortgerecht, Obstbäume (KV-Code 04.310)<br />

Der Biotoptyp ist im Untersuchungsgebiet nur am Kirchweg (Lokalität 13) und in der Ortslage<br />

<strong>Felsberg</strong> in der Unteren Birkenallee vorhanden. An beiden Standorten stocken überwiegend<br />

junge Laubbäume, die wegen des geringen Alters eine Habitatfunktion nur eingeschränkt wahrnehmen.<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Am Kirchweg sind die Laubbäume als Ersatz für standortfremde Hybrid-Pappeln nachgepflanzt<br />

worden. Diese Jungbäume sind Bestandteil einer linearen Biotopstruktur mit älteren Laubbäumen<br />

und Gebüschen frischer Standorte (KV-Code 02.100), die in ihrer Gesamtheit eine besondere<br />

Bedeutung als Lebensraum für an Gehölzbestände gebundene Vogelarten besitzt.<br />

6.4.2.2.9 Baumhecke, straßenbegleitend, standortgerecht (KV-Code 04.311)<br />

Der Biotoptyp der straßenbegleitenden Baumhecke ist in der Kompensationsverordnung nicht enthalten und daher im vorliegenden<br />

Planungsfall ergänzt worden.<br />

Baumhecken mit einheimischen Laubbäumen wie der Eiche (Quercus spec.), Esche (Fraxinus<br />

excelsior) und Linden (Tilia spec.) sind auf den Straßenböschungen der Niedervorschützer<br />

Straße (L 3220) an der Gudensberger Höhe nachgewiesen worden.<br />

Im Vergleich mit Baumhecken und Feldgehölzen an straßenfernen Standorten (KV-Code<br />

04.600) ist die Biotopfunktion der straßenbegleitenden Gehölzbestände durch Schadstoffeintrag<br />

und Störungen durch den Straßenverkehr beeinträchtigt. Die Straßenbegleitgehölze unterliegen<br />

aus Gründen der Verkehrssicherheit auch einer mehr oder weniger intensiven Pflege (Freischneiden<br />

des Lichtraumprofiles, Entnahme von abgängigen oder abgestorbenen Bäumen).<br />

6.4.2.2.10 Ufergehölzsaum, heimisch, standortgerecht (KV-Code 04.400)<br />

Der Biotoptyp ist im Untersuchungsraum der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> an einer naturfernen<br />

Bachstrecke am Ortsrand <strong>Felsberg</strong> (Lokalität 15, Blatt 1) und den Uferböschungen des nur teilweise<br />

im Planungsraum gelegenen Quellenteiches (Lokalität 5, Blatt 2) nachgewiesen worden.<br />

Die sehr kleinflächigen Vorkommen werden von Weiden-Arten (Salix spec.) dominiert.<br />

6.4.2.2.11 Kopfweiden, Kopfpappeln<br />

Individuenarme Vorkommen von Kopfweiden sind im Untersuchungsraum nur an wenigen Standorten<br />

am Ortsrand <strong>Felsberg</strong> zu beobachten (Lokalitäten 15, 20, Felsburgstadion). Unter diesen<br />

Gehölzbeständen sind die drei älteren Kopfweiden auf der Grünfläche am Felsburgstadion besonders<br />

hervorzuheben.<br />

6.4.2.3 Streuobst / Obstkulturen<br />

Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />

• Ehemals §31 HENatG: Streuobstbestände im Außenbereich gehören nach einer Rechtsverordnung vom 10. Februar 2010 in<br />

Hessen weiterhin zu den gesetzlich geschützten Biotopen, obwohl sie in § 30 BNatSchG nicht aufgeführt werden. Hierzu zählen<br />

flächige Bestände hochstämmiger, überwiegend extensiv genutzter Obstbäume meist regionaltypischer Sorten, die auch in<br />

Gemengelagen mit anderen Nutzungen stocken können.<br />

• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 2006): Streuobstbestand (Komplex): 2 Streuobstbestand<br />

auf Grünland: 2, Streuobstbestand auf Acker: 2<br />

6.4.2.3.1 Streuobstwiese, intensiv bewirtschaftet (KV-Code 03.110)<br />

Im Untersuchungsraum des LBP sind nur sehr kleinflächige Streuobstbestände mit hochstämmigen<br />

Obstbäumen vorhanden, die im Bereich der Ortslage <strong>Felsberg</strong> zwischen der Unteren<br />

Birkenallee und der historischen Altstadt <strong>Felsberg</strong> liegen (Blatt 3). Zu den dominanten Obstgehölzen<br />

gehören Apfel (Malus domestica) und Zwetschge (Prunus domestica). Mit geringen Anteilen<br />

sind Birne (Pyrus communis) und Süßkirsche (Prunus avium ssp. juliana) beigemischt.<br />

Das Grünland unter den Obstbäumen unterliegt einer intensiven Weidenutzung.<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Die Biotopfunktion wird durch die Kleinflächigkeit der Bestände und die von den umliegenden<br />

Siedlungsflächen ausgehenden Störungen beeinträchtigt. Trotzdem sind sie im Verbund mit den<br />

übrigen Gehölzstrukturen der Gartenstadt u. a. Lebensraum für mindestens 36 Vogelarten. Neben<br />

weit verbreiteten und häufigen Arten wie Haussrotschwanz (Phoenicurus ochrurus), Amsel<br />

(Turdus merula) und Kohlmeise (Parus major) kommen hier beispielsweise Grünspecht (Picus<br />

viridis), Gelbspötter (Hippolais icterina) und Feldsperling (Passer domestica) vor.<br />

6.4.2.3.2 Streuobstwiese neu angelegt (KV-Code 03.120<br />

Eine kleinflächige neu angelegte Obstwiese mit Pflanzungen hochstämmiger Apfelbäume (Malus<br />

domestica) befindet sich südlich des Felsburgstadions. Der Unterwuchs unter den jungen<br />

Hochstämmen besteht aus einer artenarmen Wiese frischer Standorte. Dieser Bestand ist noch<br />

zu jung, um die ökologischen Funktionen einer hochwertigen Streuobstwiese erfüllen zu können,<br />

hat aber die Entwicklungspotenzen zu einem hochwertigeren Lebensraum.<br />

Im Bereich der neu angelegten Obstwiese und auf den angrenzenden Ackerflächen wurden<br />

2007 Igel (Erinaceus europaeus) und Feldhase (Lepus europaeus) nachgewiesen. Für diese<br />

beiden Arten, aber auch weit verbreitete und häufige Vögel wie die Kohlmeise (Parus major)<br />

Wechselbeziehung konnten zwischen der neu angelegten Obstwiese und den Grünflächen am<br />

Felsburgstadion Funktionsbeziehungen nachgewiesen werden.<br />

6.4.2.4 Gewässer (Fließ- und Stillgewässer)<br />

(s. auch Tabelle 7, S.19)<br />

Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />

Fließgewässer<br />

• §30 BNatSchG: Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender<br />

Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie<br />

ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.<br />

• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1996): natürliche bis naturnahe Fließgewässer: 1-2;<br />

anthropogen mäßig beeinträchtigte Fließgewässer: 2-3<br />

• Rote Liste der Pflanzenges. Deutschlands (RENNWALD 2000): Brunnenkresse-Gesellschaft (Nasturtietum officinalis): 3<br />

Stillgewässer<br />

• §30 BNatSchG: Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender<br />

Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie<br />

ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.<br />

• Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1996): eutropher Weiher und Flachsee (inkl. naturnahe,<br />

eutrophe Teiche): 2-3;<br />

6.4.2.4.1 Begradigte und ausgebaute Bäche (KV-Code 05.250)<br />

Im Untersuchungsgebiet befinden sich nur zwei begradigte und ausgebaute Bäche, zu denen<br />

das namenlose Fließgewässer an der Sälzer Straße (Lokalität 21, Blatt 1) und die Sülzelache<br />

(Lokalität 14, Blätter 1 und 2) gehören.<br />

In dem zwischen der Lohrer Straße (L 3426) und der Reithalle gelegenen Abschnitt der Sülzelache<br />

wurden kleinflächige Bestände der Brunnenkresse-Gesellschaft (Nasturtietum officinalis)<br />

nachgewiesen (BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004). Diese niedrigwüchsige Pflanzengesellschaft<br />

besiedelt Flachwasserzonen und Uferbereiche mäßig strömender, klarer Wiesengräben<br />

sowie Quelltrichter und Quellabläufe mit stärkerer Wasserströmung. In der artenarmen<br />

Pflanzengesellschaft dominiert die Brunnenkresse. Weitere Elemente der Bachröhrichte wie<br />

Bachbunge (Veronica beccabunga) und Aufrechter Merk (Berula erecta) sind nur vereinzelt bei-<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

gemengt. Die Pflanzengesellschaft ist durch Eutrophierung der Fließgewässer mittlerweile in<br />

starkem Rückgang begriffen.<br />

Als typische Vertreter der Tierwelt kommen in der naturfernen Sülzelache (Lokalität 14) Wasserfrosch<br />

(Rana esculenta-Komplex) und Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus) vor,<br />

während in der naturfernen Bachstrecke an der Sälzer Straße sind keine Pflanzen- und Tierarten<br />

mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung mehr zu finden.<br />

6.4.2.4.2 An Böschungen verkrautete Gräben (KV-Code 05.241)<br />

Die meisten verkrauteten Grabenabschnitte befinden sich in der Ederaue südlich von <strong>Felsberg</strong><br />

(Lokalitäten 7, 13, 25; Blatt 2). Es handelt sich um mehr oder weniger tiefe, wegbegleitende<br />

Wasserabzugsgräben mit periodischer Wasserführung. Eine eigenständige, wassergebundene<br />

Tierwelt konnte in den Gräben nicht nachgewiesen werden. Die Pflanzengemeinschaften der<br />

Grabenböschungen sind sehr heterogen zusammengesetzt und werden von Pflanzen des Wirtschaftsgrünlandes<br />

(Molinio-Arrhenatheretea) und der Ruderalfluren frischer bis feuchter, stickstoffreicher<br />

Standorte (Galio-Urticetea) aufgebaut. Feuchtezeiger treten auf Grabensohlen und<br />

Böschungen nur noch in wenigen Exemplaren auf. Im Bereich der Lokalität 7 ist ein Einzelvorkommen<br />

der Gelben Schwertlilie (Iris pseudacorus) nachgewiesen worden.<br />

Die Biotopfunktion der Gräben wird durch Nährstoffeinträge von den angrenzenden intensiv<br />

bewirtschafteten Ackerflächen beeinträchtigt.<br />

6.4.2.4.3 Naturfern ausgebaute Gräben (KV-Code 05.243)<br />

Naturfern ausgebaute Gräben sind im Plangebiet an mehreren Standorten wie der Feldstraße<br />

an den im Altenburger Feld gelegenen Aussiedlerhöfen (Blatt 2) und an den Kleingärten an der<br />

Unteren Birkenallee (Lokalität 20) nachgewiesen worden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um<br />

Wasserabzugsgräben, die an Wirtschaftswegen und Feldstraßen verlaufen. Ihre krautige Vegetation<br />

ist stark gestört und sehr artenarm und wird von nutzungs- und trittresistenten Arten oder<br />

Stickstoffzeigern wie der Brennnessel (Urtica dioica) aufgebaut.<br />

6.4.2.4.4 Kleinspeicher, Teiche (KV-Code 05.342)<br />

(s. auch Tabelle 8, S.20)<br />

Im Untersuchungsgebiet befindet sich nur ein kleiner Teilbereich eines Stillgewässers, bei dem<br />

es sich um ein naturnah gestaltetes Abgrabungsgewässer handelt. Der zum ehemaligen Kiesabbaugebiet<br />

gehörende Quellenteich (Lokalität 5, Blatt 2) ist Bestandteil eines größeren Biotopkomplexes<br />

mit weiteren von Gehölzen umgebenen Wasserflächen an der Eder, der eine besondere<br />

Bedeutung für wassergebundene Vogelarten besitzt (avifaunistisch wertvoller Bereich; RP<br />

KASSEL 2000).<br />

Die Biotopfunktion des als Angelgewässer genutzten Quellenteiches wird durch die Erholungsnutzung<br />

und den Nutzfischbesatz beeinträchtigt.<br />

Der Quellenteich liegt abseits des Vorhabens mit seinen Wirkzonen, so dass direkte Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden können. Vom Vorhaben betroffen sind Funktionsbeziehungen<br />

von Arten mit größeren individuellen Aktionsräumen wie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus),<br />

Eisvogel (Alcedo atthis), Wasserfrosch (Rana esculenta agg.).<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

6.4.2.5 Biotoptyp Wirtschaftsgrünland<br />

Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Gefährdung<br />

• §31 HENatG / §30 BNatSchG2002: Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören seggen- und binsenreiche Nasswiesen.<br />

Hierbei handelt es sich um überwiegend extensiv genutzte Wiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte. Unter diese Kategorie<br />

fallen u. a. die Sumpfdotterblumenwiesen (Calthion palustris), Pfeifengraswiesen (Molinion coeruleae), die artenreichen<br />

Flutrasen (Agropyro-Rumicion) und Waldbinsenwiesen (Juncion acutiflori). Außerdem ist es verboten, die Lebens- und Brutstätten<br />

streng geschützter und geschützter Arten mutwillig und ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören (§ 36<br />

HENatG). Hierzu zählt auch i. d. R. Extensivgrünland und wechselfeuchtes Grünland, da Wiesenbrüter und zahlreiche Tagfalterarten<br />

streng und/oder besonders geschützt sind.<br />

6.4.2.5.1 Weiden, intensiv bewirtschaftet (KV-Code 06.200)<br />

Fast alle intensiv bewirtschafteten Weideflächen des Untersuchungsgebietes befinden sich im<br />

Umfeld der <strong>Felsberg</strong>er Reithalle und der Sülzelache (Blatt 1 und 2)und werden mit Pferden beweidet.<br />

Weitere kleine Weideflächen sind an der Sälzer Straße (Blatt 1) und im Bereich des<br />

Kleingartengebietes an der Unteren Birkenallee und im Umfeld der <strong>Felsberg</strong>er Altstadt (Lokalität<br />

20) vorhanden, wobei hier z. T. eine Beweidung mit Schafen stattfindet.<br />

Die mit Schafeweiden der Lokalität 20 gehören im UG zu den artenreichsten Ausprägungen<br />

dieses Biotoptyps. Die von hochwüchsigen Wirtschaftsgräsern dominierten Pflanzenbestände<br />

nehmen eine Zwischenstellung zwischen den Weidelgras-Weißklee-Weiden (Lolio-<br />

Cynosuretum) und artenarmen Ausprägungen der Glatthaferwiesen auf Standorten mit hoher<br />

Trophiestufe (Arrhenatheretum elatioris) ein. Bei den besonders artenarmen Pferdeweiden an<br />

der Reithalle dominieren hingegen die Arten der Weidelgras-Weißklee-Weiden.<br />

Es gibt nur wenige Tierarten, die intensiv bewirtschaftetes Grünland noch als Dauerlebensraum<br />

besiedeln können. Hierzu zählen im Untersuchungsraum Gemeiner Heuhüpfer (Chorthippus<br />

parallelus) und Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus), die in den Wiesen und Weiden bei<br />

<strong>Felsberg</strong> nachweisen wurden.<br />

Charakteristische Pflanzenarten:<br />

Arten der Weiden: Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), Weiß-Klee (Trifolium repens), Wiesen-Lieschgras, Kammgras (Phleum<br />

pratense), Gänseblümchen (Bellis perennis).<br />

Arten der Glatthaferwiesen: Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense)<br />

Arten des Wirtschaftsgrünlandes: Gewöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris),<br />

Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis),<br />

Wolliges Honiggras (Holcus lanatus).<br />

Stör- und Weidezeiger: Breit-Wegerich (Plantago major), Vogelmiere (Stellaria media).<br />

6.4.2.5.2 Intensiv genutzte Frischwiesen (KV-Code 06.320)<br />

Intensive Frischwiesen sind im UG nur mit zwei sehr kleinen Vorkommen in einem Privatgrundstück<br />

an der Sälzer Straße (Blatt 1) und in einer neu angelegten Obstwiese südlich des Felsburgstadions<br />

(Blatt 2) belegt worden. Bei den Pflanzenbeständen handelt es sich um Ausprägungen<br />

der Glatthaferwiesen von Standorten hoher Trophiestufe (Arrhenatheretum elatioris),<br />

deren Artengemeinschaft infolge Düngung und intensiver Bewirtschaftung verarmt ist.<br />

Leit- und Charakterarten<br />

Im Untersuchungsgebiet des LBP sind Vorkommen folgender Arten zu erwarten:<br />

Kennarten der Glatthaferwiesen: Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Kleiner Klee (Trifolium dubium), Weißes Labkraut (Galium<br />

album)<br />

Nährstoffzeiger des Wirtschaftsgrünlandes: Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium),<br />

Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum officinale)<br />

Arten des Wirtschaftsgrünlandes: Gewöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris),<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis),<br />

Wolliges Honiggras (Holcus lanatus).<br />

6.4.2.5.3 Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen (KV-Code 06.910)<br />

Der Biotoptyp ist im gesamten Planungsraum nur kleinflächig vertreten. Die Vorkommen liegen<br />

im Bereich der Landwirtschaftsflächen zwischen Felsburgstadion und Kirchweg (Lokalität 13),<br />

südlich der Reithalle und am westlichen Siedlungsrand von <strong>Felsberg</strong>.<br />

Die Artengemeinschaft der intensiv bewirtschafteten Wirtschaftswiesen ist infolge Düngung und<br />

Vielschnitt stark verarmt und wird von hochwüchsigen Wirtschaftsgräsern dominiert. Unter den<br />

krautigen Arten finden sich nur wenige nutzungstolerante Arten wie der Wiesen-Löwenzahn<br />

(Taraxacum officinale) und der Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium).<br />

Die Biotopfunktion dieser Flächen ist infolge der Intensivnutzung und der starken Verarmung der<br />

Pflanzengemeinschaft beeinträchtigt.<br />

6.4.2.5.4 Wiesenbrachen und ruderale Wiesen (KV-Code 09.130)<br />

Ruderales Grünland kommt im UG nur an den Aussiedlerhöfen am Altenburger Feld vor. Die<br />

Pflanzengemeinschaft auf der als Abstellplatz genutzten Fläche ist mehr oder weniger stark<br />

beeinträchtigt.<br />

6.4.2.6 Biotoptyp Staudenflur, Ufer- und Waldsaum<br />

6.4.2.6.1 Feldraine, Wiesenraine, linear; Gräser und Kräuter, > 1 m Breite (KV-Code 09.150)<br />

Feld- und Wiesenraine fehlen im UG mit Ausnahme eines Bestandes an einem Grasweg in der<br />

Ederaue. Dieser von Gräsern dominierte Krautsaum liegt abseits des Bereiches, in dem die<br />

Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> trassiert ist.<br />

6.4.2.6.2 Straßenränder (mit Entwässerungsmulde); intensiv gepflegt, artenarm (KV-Code<br />

09.160)<br />

Die Pflanzengemeinschaften dieser regelmäßig und intensiv gepflegten Biotopstrukturen setzen<br />

sich aus weit verbreiteten und nutzungstoleranten Arten zusammen. Zur Artenausstattung gehören<br />

auch Pflanzen des Wirtschaftsgrünlandes, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in den Fettweiden<br />

(Cynosurion cristati) besitzen.<br />

6.4.2.6.3 Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte (KV-Code 09.210)<br />

Kleinflächige Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte sind im gesamten Plangebiet auf<br />

kleine Brachflächen vorhanden (z. B. Blätter 1 und 3). Bei der Mehrzahl der Bestände handelt<br />

es sich um mäßig artenreiche Ausprägungen der Giersch-Saum-Gesellschaften (Aegopodion<br />

podagrariae). Auf den Uferböschungen des Quellenteiches (Lokalität 5) befinden sich außerdem<br />

kleine Vorkommen der Rübenkälberkropf-Gesellschaft (Chaerophylletum bulbosi).<br />

Typische im Planungsraum nachgewiesene Tierarten der Brennnesselfluren sind Landkärtchen<br />

(Araschnia levana), Tagpfauenauge (Vanessa io) und Kleiner Fuchs (Vanessa urticae). Die an<br />

Brennnesseln reichen Ruderalfluren sind potenzielle Habitate des Sumpfrohrsängers (Acrocephalus<br />

palustris), der seine Nester gerne an den Stängeln aufhängt.<br />

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Leit- und Charakterarten, die im UG nachgewiesen wurden:<br />

Brennnessel (Urtica dioica), Chelidonium majus (Schöllkraut), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum), Filzige Klette (Arctium tomentosum),<br />

Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Giersch (Aegopodium podagraria), Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum),<br />

Große Klette (Arctia lappa), Gundermann (Glechoma hederacea), Hecken-Kälberkropf (Chaerophyllum temulum), Klebkraut (Galium<br />

aparine), Kleine Klette (Arctium minus), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Rote Taubnessel (Lamium maculatum), Ruprechtskraut<br />

(Geranium robertianum), Tag-Lichtnelke (Silene dioica), Weiße Taubnessel (Lamium album), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium),<br />

Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris).<br />

6.4.2.6.4 Ausdauernde, artenarme Ruderalfluren meist frischer und stickstoffreicher Standorte<br />

(KV-Code 09.211)<br />

Der in der KV nicht definierte und im Rahmen dieser Planung ergänzte Biotoptyp umfasst artenarme<br />

Ausprägungen der Ruderalfluren frischer bis feuchter, stark eutrophierter Standorte. Bei<br />

den Pflanzengemeinschaften handelt es sich um Dominanzbestände weit verbreiteter Nitrophyten<br />

wie der Brennnessel (Urtica dioica), die sich vielfach nur als Rumpfgesellschaften der Galio-<br />

Urticetea ansprechen lassen.<br />

Derartige Brennnesselfluren sind im UG an zahlreichen Standorten vorhanden und nehmen<br />

deutlich größere Flächen ein als die zuvor beschriebenen artenreicheren Ausprägungen der<br />

Ruderalgesellschaften. Es handelt sich i. d. R. um Brachflächen, die durch Ablagerungen von<br />

Grünabfällen oder Mist eutrophiert sind sowie Wegränder und Randstreifen, die durch einen<br />

übermäßigen Nährstoffeintrag aus angrenzenden Wirtschaftsflächen vorbelastet sind. . Ein weiteres<br />

Vorkommen befindet sich auf einem Erdwall am südlichen Rand des Felsburgstadions.<br />

Die Biotopfunktion derartiger Vegetationseinheiten ist stark beeinträchtigt.<br />

6.4.2.7 Ackerland<br />

6.4.2.7.1 Acker, intensiv genutzt (KV-Code 11.191)<br />

Die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wird überwiegend auf intensiv bewirtschafteten Ackerflächen<br />

trassiert (Lokalitäten 23, 19, 11 und 12).<br />

Der Ackerbau erfolgt auf großen Schlägen, die sowohl in der Ederaue, als auch auf den lößbedeckten<br />

Hangfüßen am Rand des Edertales liegen. Die Äcker sind durch eine mehr oder weniger<br />

stark verarmte Wildkrautflora, die i. d. R. nur noch an den Rändern wächst, gekennzeichnet.<br />

Besonders niedrige Artenzahlen sind in den Weizenäckern festgestellt worden.<br />

Die vorgefundenen Ackerwildkrautgesellschaften lassen sich anhand der Artenausstattung den<br />

Windhalm-Gesellschaften basenarmer Standorte (Aperion spicae-venti) und den Erdrauch-<br />

Wolfsmilch-Gesellschaften (Fumario-Euphorbion) nährstoff- und basenreicher Standorte zuordnen.<br />

In den intensiv genutzten Äckern in der Ederaue (Lokalitäten 11 und östlich der K 145 gelegene<br />

Flächen) wurden bei den faunistischen Untersuchungen zur UVS <strong>Felsberg</strong> (BIOLOGISCHE<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004) 26 Vogelarten nachgewiesen, von denen zahlreiche Arten lediglich<br />

als Nahrungsgäste auftreten. Bemerkenswerte Brutvögel sind Rebhuhn (Perdix perdix), die<br />

mit zwölf Brutpaaren nachgewiesene Feldlerche (Alauda arvensis) und die Schafstelze (Motacilla<br />

flava), für die ein Brutpaar belegt ist. Als Nahrungsgäste treten Schwarzmilan (Milvus migrans),<br />

Mehl- (Delichron urbica) und Rauchschwalbe (Hirundo rustica) auf. Bemerkenswert ist<br />

außerdem der Nachweis des Steinschmätzers (Oenanthe oenanthe) als Durchzügler.<br />

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Die Ackerflächen westlich der Lohrer und südlich der Sälzer Straße (Lokalität 11) weisen deutlich<br />

artenärmere Vogelgemeinschaften als die Ackerflächen in der Ederaue auf. Bei den Untersuchungen<br />

im Rahmen des UVS konnten hier nur zwölf Vogelarten, u. a. Rebhuhn (Perdix perdix)<br />

und Feldlerche (Alauda arvensis) beobachtet werden.<br />

Das im Planungsraum mit mindestens zwei Brutpaaren vertretene Rebhuhn (Perdix perdix) gilt<br />

als lebensraumholde Art der Felder und die Feldlerche (Alauda arvensis) ist hier als steter Begleiter<br />

einzustufen (vgl. FLADE, 1994). Die Schafstelze (Motacilla flava) war ursprünglich eine Art<br />

der feuchten Wiesen. In den letzten Jahren weicht sie in Hessen jedoch mehr und mehr auf<br />

Äcker aus, da sie während der Brutzeit sehr empfindlich auf die Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung<br />

reagiert.<br />

Leit- und Charakterarten – Pflanzen, die im UG nachgewiesen wurden:<br />

Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Acker-Stiefmütterchen (Viola arvensis), Acker-Vergissmeinnicht (Myosotis arvensis), Floh-<br />

Knöterich (Polygonum persicaria), Geruchlose Kamille (Tripleurospermum perforatum), Gewöhnlicher Windenknöterich (Fallopia<br />

convolvulus), Hirtentäschelkraut (Capsella bursa-pastoris), Kriechende Quecke (Elymus repens), Persischer Ehrenpreis (Veronica<br />

persica), Rote Taubnessel (Lamium purpureum), Spreizende Melde (Atriplex patula), Vogelmiere (Stellaria media), Weißer Gänsefuß<br />

(Chenopodium album).<br />

Arten der Äcker basenarmer Standorte: Echte Kamille (Matricaria chamomilla), Gewöhnlicher Ackerfrauenmantel (Aphanes arvensis),<br />

Windhalm (Apera spica-venti).<br />

Arten der Äcker basenreicher Standorte: Gebräuchlicher Erdrauch (Fumaria officinalis), Ackerhellerkraut (Thlaspi arvense),<br />

Hundspetersilie (Aethusa cynapium), Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myosuroides).<br />

6.4.2.8 Gärten, Freizeitanlagen und Grünflächen<br />

6.4.2.8.1 Einzelgärten in der Landschaft (KV-Code 11.211)<br />

Im UG befindet sich im Außenbereich nur ein südlich des Felsburgstadions gelegener kleiner<br />

Einzelgarten, der mit einheimischen Laubgehölzen und standortfremden Koniferen eingegrünt<br />

ist.<br />

6.4.2.8.2 Kleingartenanlagen mit überwiegendem Nutzgartenanteil (KV-Code 11.212) und<br />

überwiegendem Ziergartenanteil (KV-Code 11.223)<br />

Kleingartenanlagen befinden sich im Bereich des Schulgeländes an der Unteren Birkenallee<br />

(Lokalität 20, Blatt 2) und im Umfeld der Reithalle (Blatt 2).<br />

Die Kleingärten am Schulgelände werden als Freizeit- und Nutzgärten bewirtschaftet. Zur ihrer<br />

Ausstattung gehören intensiv gepflegte Rasenflächen und Gehölzpflanzungen mit standortfremden<br />

Nadelbäumen. In den vorwiegend als Nutzgärten bewirtschafteten Flächen finden sich<br />

hochstämmige Obstbäume und ältere Laubbäume, die als Relikte der traditionellen Gartennutzung<br />

ländlicher Siedlungen anzusprechen sind. Zwischen den Kleingärten und den Hausgärten<br />

der benachbarten Siedlungsflächen sind kleinflächige Grünlandbiotope mit Baumbeständen, die<br />

als Weide genutzt werden erhalten geblieben.<br />

Die Kleingartenanlagen der Lokalität 20 sind Bestandteil eines von traditionellen Landnutzungsformen<br />

geprägten dörflichen Biotopkomplexes, der die Hausgärten südlich der historischen Altstadt<br />

<strong>Felsberg</strong> einschließt. Traditionelle Nutzungsformen wie Obstwiesen oder Nutzgärten sind<br />

infolge der Umwandlung in Freizeitgärten oder der Intensivierung der Nutzung in diesem Bereich<br />

auf wenige und kleine Restflächen zurückgedrängt worden.<br />

Die Kleingartenanlagen und die angrenzenden Siedlungsrandbereiche mit Hausgärten und<br />

kleinflächigen Streuobstbeständen besitzen eine besondere Bedeutung als Vogellebensraum.<br />

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Im Siedlungsrandbereich sind bei der ornithologischen Untersuchung zur UVS für die Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> 35 Brutvogelarten nachgewiesen worden, zu denen fast alle Leitarten der<br />

„Gartenstädte“ und der durch Gehölze geprägten Kulturlandschaften gehören (BIOLOGISCHE<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT 2004). In den an die geplante Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> angrenzenden<br />

Bereichen der Lokalität 20 sind hier u. a. Amsel (Turdus merula), Birkenzeisig (Carduelis flammea),<br />

, Dorngrasmücke (Sylvia communis), Haussperling (Passer domesticus), Ringeltaube<br />

(Columba palumbus)zu nennen. Außerdem kommt hier die Blindschleiche (Anguis fragilis) vor.<br />

6.4.2.8.3 Grünflächen und Sportanlagen<br />

Im UG befinden sich mehrere Grünflächen und Sportanlagen, zu denen der Friedhof (Blatt 1),<br />

ein Bolzplatz am Schulzentrum (Blatt 2), das Felsburgstadion (Blatt 2 und 3) und der Berliner<br />

Platz (Blatt 3) gehören. Hiervon grenzt nur der am Ende der Baustrecke gelegene Berliner Platz<br />

unmittelbar an die geplante Ortsumgehung an. Der Berliner Platz ist eine schmale Grünanlage<br />

mit intensiv gepflegten Rasenflächen, älteren Laubbäumen und kleinflächigen Gebüschen. An<br />

der an den Steinweg (L 3220) angrenzenden Seite der Grünanlage befindet sich eine Baumgruppe<br />

mit vier älteren Hänge-Birken (Betula pendula).<br />

Der abseits der geplanten Ortsumgehung gelegene Friedhof (KV-Code 11.231) weist einen Gehölzbestand<br />

mit älteren Laubbäumen, jungen Nadel- und Laubbäumen sowie Gebüschpflanzungen<br />

mit einheimischen Laubgehölzen auf.<br />

Im Stadion und auf dem Bolzplatz dominieren Flächen mit intensiv gepflegtem Sportrasen (KV-<br />

Code 11.224), die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen keine Bedeutung besitzen.<br />

6.4.2.9 Siedlungsflächen<br />

Bei den im Untersuchungsraum gelegenen Siedlungsflächen handelt es sich um mehr oder weniger<br />

stark versiegelte Gewerbe- und Mischbauflächen (Blätter 1 und 3) sowie um weniger stark<br />

versiegelte Wohnbauflächen mit strukturarmen Hausgärten (Blatt 1).<br />

Die zwischen der Niedervorschützer Straße (L 3220) und der Sälzer Straße gelegenen Gewerbe-<br />

und Mischbauflächen sind in Teilbereichen sehr stark durch Schwarz- oder Betondecken<br />

(KV-Code 10.510) oder durch Schotterdecken (KV-Code 10.530) versiegelt und mit großen<br />

Wirtschaftsgebäuden überbaut. Bei den unversiegelten Bereichen handelt es sich um strukturarme<br />

Grünflächen (KV-Code 11.221) mit intensiv gepflegtem Rasen und vorwiegend standortfremden<br />

Laub- und Nadelbäumen. Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen besitzen diese Areale<br />

eine geringe Bedeutung.<br />

Bei den am Ende der Baustrecke der Ortsumgehung am Teich- und Steinweg (L 3320) gelegenen<br />

Mischbauflächen wechseln hochgradig versiegelte Flächen mit weniger stark überbauten<br />

Bereichen, die von strukturarmen Hausgärten mit hohem Nadelbaumanteil umgeben sind (KV-<br />

Code 11.221) ab.<br />

6.4.2.10 Verkehrsflächen und Wege<br />

6.4.2.10.1 Straßen und Wege<br />

Die Flora der verkrauteten Feldwege (KV-Code 10.610) ist artenarm und besteht aus nutzungs-<br />

und trittresistenten Pflanzen des Wirtschaftsgrünlandes und der Trittrasen wie dem Deutschen<br />

Weidelgras (Lolium perenne) und dem Breit-Wegerich (Plantago major). Innerhalb der intensiv<br />

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bewirtschafteten Agrarlandschaft können grasbewachsene Wirtschaftswege als Nahrungsbiotop<br />

und Leitlinie für einige Tierarten dienen.<br />

Die weitgehend versiegelten Verkehrsflächen mit Schwarz- und Betondecken (KV-Code<br />

10.510), Pflasterbelag (10.520) oder Schotterdecken (10.530) sind nahezu vegetationsfrei und<br />

haben als Lebensraum für Tiere und Pflanzen keine Bedeutung.<br />

6.4.3 Bewertung der Biotoptypen<br />

Die Bedeutungseinstufung der Biotoptypen erfolgt anhand eines fünfstufigen Bewertungsrahmens.<br />

Die Zuweisung zu den Wertstufen erfolgt auf der Grundlage der KV vom 01.09.2005, da<br />

durch die in der Verordnung angegebenen Wertpunkte mit einer Spanne von 3 - 80 Wertpunkten<br />

bereits ein wesentlicher Beitrag zur Bewertung unterschiedlicher Biotoptypen vorliegt. In der<br />

Kompensationsverordnung wird einem niedrigen Biotopwert eine niedrige Anzahl von Wertpunkten<br />

pro m² gleichgesetzt, während eine hohe Punktzahl eine hohe ökologische Wertigkeit der<br />

Fläche bedeutet.<br />

Die Zuweisung der Wertpunkte in der KV und die Bedeutungseinstufung decken sich im Wesentlichen<br />

mit ähnlichen Bewertungsrahmen, z. B. der von BASTIAN et. al. (1994) für die örtliche<br />

Landschaftsplanung entwickelten Biotoptypenbewertung, bei der die Bedeutungseinstufung unter<br />

Berücksichtigung der Kriterien Gefährdung, Seltenheit, Empfindlichkeit, Natürlichkeitsgrad<br />

und Regenerationsfähigkeit abgeleitet worden ist.<br />

Im Planungsfall ist die in der Kompensationsverordnung aufgeführte Liste der Biotoptypen um<br />

weitere Biotoptypen ergänzt worden, die im Zuge einer weitergehenden Differenzierung aus den<br />

vorgegeben Standard-Nutzungstypen abgeleitet wurden. Die zusätzlich eingefügten Biotoptypen<br />

sind in der Tabelle mit „(*)“ gekennzeichnet.<br />

Tabelle 15: Biotoptypenbewertung (Untersuchungsraum der Ortsumgehung)<br />

Biotoptypenbewertung: Bedeutung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz auf Grundlage der<br />

Wertpunkte der Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005<br />

Wert- / Bedeutungsstufen: 1 = sehr hoch (64 – 80 WP) 2 = hoch (47 – 63 WP) 3 = mittel (30 – 46 WP);<br />

4 = gering (nachrangig; 13 – 29 WP) 5 = sehr gering (nachrangig; 3 –12 WP)<br />

Wertstufe /<br />

Bedeutung KV-Code Standard-Nutzungstypen (nach Anlage 3 KV) WP je m 2<br />

Laubwald<br />

2 01.134 Schwarzerlenbrüche und Sumpfwälder 63<br />

3 01.137 Neuanlage von Auwald / Bruchwald / Ufergehölzen 36<br />

3 01.180 Naturferne Laubholzforste nach Kronenschluss 33<br />

Nadelwald<br />

4 01.229 Sonstige Fichtenbestände 24<br />

Schlagflur / Vorwald<br />

3 01.152 Schlagfluren, Naturverjüngung, Sukzession im und am Wald 32<br />

Kleingehölz / Einzelgehölze; einheimisch, standortgerecht<br />

3 02.100 Gebüsche, Hecken und Säume, trockene bis frische, saure Standorte 36<br />

3 02.110 Gebüschsukzession auf nährstoffreichem Standort (*) 32<br />

4 02.400 Hecken- / Gebüschpflanzung, Neuanlage von Feldgehölzen (heimisch, standortgerecht,<br />

nur Außenbereich)<br />

27<br />

4 02.500 Hecken- / Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23<br />

4 02.600 Hecken- / Gebüschpflanzung (straßenbegleitend, nicht auf Mittelstreifen) 20<br />

4 02.610 Hecken- und Gebüschpflanzung (straßenbegleitend etc.), Ziergehölze; regelmäßig<br />

und stark geschnitten (*)<br />

18<br />

3 04.210 Baumgruppe: einheimisch, standortgerecht, Obstbäume 33<br />

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Biotoptypenbewertung: Bedeutung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz auf Grundlage der<br />

Wertpunkte der Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005<br />

Wert- / Bedeutungsstufen: 1 = sehr hoch (64 – 80 WP) 2 = hoch (47 – 63 WP) 3 = mittel (30 – 46 WP);<br />

4 = gering (nachrangig; 13 – 29 WP) 5 = sehr gering (nachrangig; 3 –12 WP)<br />

Wertstufe /<br />

Bedeutung KV-Code Standard-Nutzungstypen (nach Anlage 3 KV) WP je m 2<br />

3 04.310 Allee, standortgerecht; Obstbäume 31<br />

3 04.311 Baumhecke, straßenbegleitend, standortgerecht (*) 33<br />

2 04.400 Ufergehölzsaum heimisch, standortgerecht 50<br />

3 04.500 Kopfweiden, Kopfpappeln 44<br />

2 04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig 56<br />

3 04.110 LaÖBBaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum (Hochstamm) 31<br />

Kleingehölze / Einzelgehölz; standortfremd, Ziergehölz<br />

4 02.500 Hecken- / Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23<br />

4 02.610 Hecken- / Gebüschpflanzung, straßenbegleitend; Ziergehölze, regelmäßige und<br />

starke Pflegeschnitte (*)<br />

18<br />

4 04.120 Einzelbaum, nicht heimisch, standortfremd (LaÖBBaum, Nadelbaum, Hybrid-Pappel,<br />

halb- oder niederstämmiger Obstbaum)<br />

26<br />

4 04.220 Baumgruppe: nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten 28<br />

Streuobst<br />

3 03.110 Streuobstwiese, intensiv bewirtschaftet (mehrschürig, Bäume regelmäßig geschnitten)<br />

32<br />

4 03.120 Streuobstwiese neu angelegt 23<br />

Gewässer (Stand- und Fließgewässer)<br />

4 05.250 Begradigte und ausgebaute Bäche 23<br />

4 05.342 Kleinspeicher, Teiche 27<br />

4 05.343 Grubengewässer (Kies- und Tongruben, Steinbruch, nicht renaturiert, in Betrieb) 25<br />

4 05.345 Periodische / temporäre Becken 25<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Biotoptypenbewertung: Bedeutung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz auf Grundlage der<br />

Wertpunkte der Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005<br />

Wert- / Bedeutungsstufen: 1 = sehr hoch (64 – 80 WP) 2 = hoch (47 – 63 WP) 3 = mittel (30 – 46 WP);<br />

4 = gering (nachrangig; 13 – 29 WP) 5 = sehr gering (nachrangig; 3 –12 WP)<br />

Wertstufe /<br />

Bedeutung KV-Code Standard-Nutzungstypen (nach Anlage 3 KV) WP je m 2<br />

Entwässerungsgräben<br />

3 05.241 An Böschungen verkrautete Entwässerungsgräben 36<br />

5 05.243 Naturfern ausgebaute Gräben 7<br />

Wirtschaftsgrünland / Grasland im Außenbereich<br />

4 06.200 Weiden (intensiv) 21<br />

4 06.320 Intensiv genutzte Frischwiesen 27<br />

4 06.910 Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen 21<br />

4 06.920 Artenarme Grünlandeinsaat mit Weidelgras etc. 16<br />

3 09.130 Wiesenbrachen und ruderale Wiesen 39<br />

4 09.120<br />

Staudenflur, Ufer- und Waldsaum<br />

Kurzlebige Ruderalfluren (thermophytenreich, konkurrenzschwach, offener, meist<br />

nährstoffreicher Boden in Siedlungen und im Kulturland)<br />

23<br />

3 09.150 Feldraine, Wiesenraine, linear (Gräser und Kräuter, keine Büsche, breiter als ein<br />

Meter)<br />

45<br />

4 09.160 Straßenränder (mit Entwässerungsmulde, Mittelstreifen), intensiv gepflegt, artenarm 16<br />

3 09.210 Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte 39<br />

4 09.211 Ausdauernde, artenarme Ruderalfluren meist frischer, stickstoffreicher Standorte (*) 23<br />

Acker<br />

4 11.191 Acker, intensiv genutzt 16<br />

Gärten, Freizeitanlagen und Grünflächen<br />

11.200 Gärtnerisch gepflegte Anlagen und Hausgärten, Kleingärten und Grabeland<br />

4 11.211 Grabeland, Einzelgärten in der Landschaft, kleinere Grundstücke, meist nicht gewerbsmäßig<br />

genutzt<br />

14<br />

4 11.212 Gärten / Kleingartenanlage mit überwiegendem Nutzgartenanteil 19<br />

4 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich, strukturarme Grünanlagen,<br />

Baumbestand nahezu fehlend, arten- und strukturarme Hausgärten<br />

14<br />

4 11.223 Kleingartenanlagen mit überwiegendem Ziergartenanteil, hoher Anteil Ziergehölze,<br />

Neuanlage strukturreicher Hausgärten<br />

20<br />

5 11.224 Intensivrasen (z. B. in Sportanlagen) 10<br />

3 11.231 Park- und Waldfriedhöfe, Waldsiedlungen, Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbestand<br />

(nicht versiegelte Flächen)<br />

Gebäude- und Siedlungsflächen, Mauerwerk<br />

38<br />

5 10.700 Siedlungsfläche, Gewerbe, Industrie und Versorgungsfläche 3<br />

5 10.710 Dachfläche nicht begrünt 3<br />

4 10.720 Dachfläche extensiv begrünt; begrünte Fundamente (ohne Pflege, Sukzession) 19<br />

Verkehrsflächen, versiegelte und teilversiegelte Flächen<br />

5 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt) 3<br />

5 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3<br />

5 10.530 Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze oder andere wasserdurchlässige<br />

Flächenbefestigung<br />

6<br />

5 10.540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster, Rasengittersteine o. ä.) 7<br />

4 10.610 Bewachsene Feldwege 21<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

7 Konfliktanalyse/Eingriffsbewertung, Ermittlung von Ausgleich und Ersatz<br />

7.1 Beschreibung des Vorhabens<br />

Die geplante Ortsumgehung ist ein Neubau einer zweispurigen Landesstraße, die östlich und<br />

westlich der Altstadt von <strong>Felsberg</strong> an die bestehende L 3220 angebunden werden soll. Die<br />

Neubaustrecke beginnt an der Niedervorschützer Straße (L 3220) westlich von <strong>Felsberg</strong> und<br />

wird am westlichen Rand des Betonwerkes bis zur Sälzer Straße geführt. Von hier führt die<br />

Ortsumgehung in einem Linksbogen bis zur Lohrer Straße (L 3426) und wird mit dieser durch<br />

einen Verkehrskreisel verbunden. Östlich der L 3426 verläuft die Ortsumgehung abseits der<br />

vorhanden Wirtschaftswege und Feldstraßen in West-Ost-Richtung über landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen, die überwiegend als Acker genutzt werden. Östlich des Stadions schwenkt sie in<br />

nördlicher Richtung ab und verläuft entlang des Kleingartengebietes und des Wirtschaftsweges<br />

in der Verlängerung des Teichweges. Unter Einbeziehung des Teichweges wird die Ortsumgehung<br />

im Bereich des Steinweges (L 3220) schließlich an die bestehende Ortsdurchfahrt angebunden.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Angaben zur technischen Planung<br />

(HASSELMANN UND MÜLLER 2008) zusammengefasst:<br />

Tabelle 16: Kurzbeschreibung der technischen Planung der Ortsumgehung<br />

Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong>, Kurzbeschreibung der technischen Planung<br />

Länge der Ortsumgehung 2.437 m (Baustrecke), davon 150 m <strong>Stadt</strong>straße<br />

Regelquerschnitt / Breite der Fahrbahn<br />

Außerorts: RQ 9,5<br />

Breite der Fahrbahn 6,5 m; Breite der Bankette 1,5 m<br />

Ortsbereich: Breite der Fahrbahn 6,5 m beiderseits Gehwege von 2,00 m Breite<br />

Entwurfsgeschwindigkeit Außerorts: 70 km/h<br />

Innerorts: 50km/h<br />

Prognostizierte Verkehrsbelastung 7.600 KFZ/d bei 10% Schwerverkehrsanteil im Bezugsjahr 2015<br />

Rückhaltebecken 3 Kleinrückhaltungen im Gefällebereich der Ortsumgehung (Blatt 1); Fassungsvermögen<br />

zwischen 15 m³ und 45 m³.<br />

Lage der Becken bei Bau-km 0+390 (35m³); 0+718 (25m³, Lohrer Straße); 0+876 (11m³,<br />

Sülzelache)<br />

Im zukünftigen Kreuzungsbereich L3220 / Niedervorschützer Straße ist ein weiteres Rückhaltebecken<br />

für das Baugebiet „Am Triesch“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> geplant. Diese externe Planung<br />

ist nicht in den vorliegenden LBP übernommen worden.<br />

Entwässerungseinrichtungen Mulden und offene Gräben, die an vorhandene Gräben mit Vorflut angeschlossen werden<br />

Durchlässe Rohrdurchlässe, in der Regel DN 600<br />

Ingenieurbauwerke keine<br />

Sonstige Bauwerke 5 Kleintiertunnel aus Beton, Innenabmessung 100*70 cm (B*H),<br />

Lage der Kleintiertunnel bei Bau-km 0+999; 1+111 (Am Grünen Weg), 1+268 (Kirchweg);<br />

1+567 (Felsburgstadion), 2+060 (Ederweg)<br />

Einschnitte Einschnittslage zwischen Sälzer Straße und Lohrer Straße (L 3426)<br />

Dammlage Ederaue (Hochwassergebiet), Dammhöhen zw. 0,0m und 1,0m<br />

Knotenpunkte • Neuanlage einer Kreuzung an der Niedervorschützer Straße (L 3220)<br />

• Plangleiche Kreuzung der Sälzer Straße<br />

• Kreisverkehrsplatz an der Lohrer Straße (L 3426); Außenradius 50 m; die innere<br />

Kreisfläche ist als erhöhte Rasenfläche vorgesehen<br />

• Knotenpunkt Ederweg: Trennung der Fahrbahnen der Umgehung durch eine 7 m<br />

breite Mittelinsel, Ausbau des Ederweges am Knotenpunkt (Schulweg, Trennung<br />

von Wirtschafts- und Fußweges), diffuse Beleuchtung, Pflanzung einer Hecke an<br />

der Zufahrt zum Kleingartengebiet (Verdeutlichung des Richtungswechsels der<br />

Fahrbahn der Umgehungstrasse und räumliche Trennung der Fahrbahnen von<br />

Umgehung und Zufahrt)<br />

• Minikreisverkehr im Kreuzungsbereich Am Teichweg / Steinweg / Berliner Platz mit<br />

einem Außenradius von 20 m, diffuse Beleuchtung<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

7.2 Umweltrelevante Wirkfaktoren des Vorhabens<br />

Bei den Wirkfaktoren wird zwischen anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden,<br />

die sich für den geplanten Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wie folgt darstellen:<br />

Baubedingte Wirkfaktoren (Unterlage 12.2 Blatt 1-3: 50 dB(A) Isophone)<br />

1. Temporäre Lärm- und Schadstoffemissionen: Beeinträchtigung faunistischer Funktionsräume<br />

durch Lärmemissionen und visuelle Wirkungen während der Bautätigkeit<br />

2. Temporärer Verlust von Biotopstrukturen auf den als Arbeitsstreifen benötigten Flächen<br />

Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

3. Versiegelung von Flächen durch die Fahrbahn der Ortsumgehung (vollständiger Funktionsverlust<br />

des Bodens, Verlust von Biotopstrukturen).<br />

4. Überbauung / Strukturveränderung durch die Bankettflächen sowie Einschnitt- und Dammböschungen<br />

und Nebenflächen der Umgehung (Funktionsbeeinträchtigung des Bodens,<br />

Verlust von Biotopstrukturen)<br />

Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

1. Beeinträchtigung faunistischer Funktionsräume durch den Straßenverkehr (Zerschneidung,<br />

visuelle und akustische Störungen, Schadstoffeintrag).<br />

7.3 Optimierung des Baubetriebes, Lage der Bauflächen und der Bauverfahren: Maß-<br />

nahmen zur Vermeidung<br />

Nachfolgend werden die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen beschrieben, die Bestandteil<br />

des Bauentwurfes und der landschaftspflegerischen Begleitplanung sind:<br />

• Der Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> erfolgt in einem Vorbelastungsbereich mit überwiegend<br />

geringwertigen Biotoptypen und Vorbelastungen der Bodenfunktionen. Auf die Inanspruchnahme<br />

von hochwertigen Biotopen und Flächen mit wenig beeinträchtigten Bodenfunktionen<br />

wird verzichtet.<br />

• Zerschneidungswirkungen für bodengebundene Kleintiere in der Ederaue werden durch die<br />

Anlage von fünf Kleintiertunneln mit Leitwandelementen vermindert.<br />

• Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt Außerorts 70 km/h, Innerorts 50 km/h. Diese Vorgaben<br />

tragen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Fledermäuse im Bereich einer bestehenden<br />

Leitstruktur zwischen <strong>Felsberg</strong> und dem Nahrungsrevier in der Ederaue bei.<br />

• Zum Schutz jagender Fledermäuse werden nur umweltfreundliche LED-Straßenlaternen<br />

installiert.<br />

• Zur Vermeidung der Zerstörung von Brut- und Nistplätzen erfolgt die Beseitigung der Gehölze<br />

im Trassenbereich der Ortsumgehung außerhalb der Brutzeit.<br />

• Die Hochwassersituation im Überschwemmungsgebiet ist bei der Trassierung der Ortsumgehung<br />

berücksichtigt worden. Im Überschwemmungsgebiet verläuft die Straße nahezu geländegleich<br />

und kann beim höchsten anzunehmenden Hochwasser (HQ 100) überstaut<br />

werden. Wegen der ungünstigen Auswirkungen auf den Hochwasserverlauf ist auf einen<br />

hochwassersicheren Ausbau der Umgehungsstraße verzichtet worden.<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

• In einer Flutmulde bei Bau-km 2+220 ist die Gradiente der Straße angepasst worden, damit<br />

das beginnende Hochwasser nicht in andere Bereiche abfließt.<br />

• In der Ederaue sind in regelmäßigen Abständen Durchlässe vorgesehen, die einen ungehinderten<br />

Abfluss des Hochwassers gewährleisten.<br />

• Die Zufahrt zu den Baustellen erfolgt über das bestehende Wegenetz. Auf die Anlage von<br />

Baustraßen wird verzichtet.<br />

• Arbeitsstreifen werden nur in Bereichen mit geringwertigen Biotopen (Acker, Intensivgrünland,<br />

intensiv bewirtschaftete Weiden etc.) eingerichtet).<br />

• Zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist bei allen Auf- und Abtragsflächen vor Baubeginn der<br />

belebte Oberboden abzutragen und gemäß DIN 18915 sachgerecht auf Lagerflächen und<br />

Baustreifen abseits vom Baubetrieb zu lagern. Der Oberboden wird auf die neu entstandenen<br />

Böschungen verbracht.<br />

• Zur Vermeidung von Schäden an trassennahen Einzelbäumen und sonstigen Gehölzbeständen<br />

werden Baufeldbeschränkungen und falls notwendig, durch die ökologische Bauaufsicht<br />

veranlasste Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 festgesetzt.<br />

Schutzmaßnahmen dienen grundsätzlich dem Schutz bestehender Strukturen, Lebensräume<br />

und Tiere sowie der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Oberbodens während und<br />

nach der Bauphase.<br />

Während der Bauphase wird vor Ort entschieden, ob und welche Gehölze durch einen Schutzzaun<br />

vor Beschädigungen bewahrt werden müssen (Maßnahme S1).<br />

7.4 Darstellung und Bewertung der verbleibenden Eingriffe, Ermittlung von Ausgleich<br />

und Ersatz<br />

Nachfolgend werden die erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen schutzgutbezogen<br />

dargestellt (s. auch Bestands- und Konfliktplan). Die flächenmäßige Ermittlung der betroffenen<br />

Bereiche erfolgte mittels EDV (ArcView GIS).<br />

Als erheblich werden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes eingestuft,<br />

wenn sie ein bestimmtes Maß negativer Veränderungen überschreiten. Als Maß wird die<br />

Verringerung der Bedeutung eines Schutzgutes bzw. der Bedeutung von Wert- / Funktionselementen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes um mindestens eine Wertstufe definiert<br />

(vgl. KIEMSTEDT et. al. 1996). Werte-Hintergrund bildet hierbei auch die aus bestimmten Werten<br />

und Funktionen resultierende spezifische Empfindlichkeit des einzelnen Schutzgutes gegenüber<br />

Auswirkungen des Vorhabens.<br />

Als nachhaltig werden Beeinträchtigungen, die nicht schon aufgrund der Eingriffsintensität als<br />

erheblich zu beschreiben sind dann eingestuft, wenn sie voraussichtlich länger als fünf Jahre<br />

(von Beginn des Eingriffs an) andauern werden, d.h., wenn sich der Urzustand nicht innerhalb<br />

von fünf Jahren wieder einstellt bzw. er innerhalb dieses Zeitraums wiederhergestellt werden<br />

kann (vgl. KIEMSTEDT et. al. 1996).<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

7.5 Konfliktanalyse<br />

7.5.1 Anlagebedingte Eingriffe<br />

Biotope / Pflanzen: Unter den nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen sind der Verlust<br />

von Biotopstrukturen mit mindestens mittlerer Bedeutung anzuführen. Im Bereich der Trasse<br />

gehen diese Flächen dauerhaft verloren. Bei den meisten vom Eingriff betroffenen Biotoptypen<br />

handelt es sich um Flächen von geringer Bedeutung. Zu nennen sind intensiv bewirtschaftete<br />

Ackerflächen (KV-Code 11.191), intensiv genutzte Weideflächen (KV-Code 06.200) und Intensivwiesen<br />

(KV-Code 06.910). Zu den Flächen mit mittlerer Bedeutung gehören verkrautete Gräben<br />

(KV-Code 05.241) und Gebüsche trockener bis frischer Standorte (KV-Code 02.100).<br />

Tiere: Der Verlust von Teilflächen der Lebensräume europäischer Brutvogelarten und der Arten<br />

des Anh. IV FFH-RL (s. Kapitel 4, S.8) mit ihren Begleitarten ist als nachhaltig und erheblich<br />

einzustufen.<br />

Für bodengebundene Tierarten und Fledermausarten kann es zu einem Zerschneidungseffekt<br />

kommen, da die Ortsumgehung eine Verbreitungsbarriere darstellen kann.<br />

Boden: Die Versiegelung durch die Fahrbahn führt zu einer nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigung<br />

von Böden, die vorwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Die Versiegelung<br />

führt zum vollständigen Verlust aller Bodenfunktionen. Im Bereich der Nebenanlagen (Böschungen,<br />

Entwässerungsmulden etc.) werden Bodenfunktionen durch die Umgestaltung von Flächen<br />

beeinträchtigt.<br />

Wasser: Die vorgesehene Trasse der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> durchquert zum Teil die Ederaue.<br />

Die Baumaßnahme stellt somit einen Eingriff in einen Lebensraum dar, der ökologisch<br />

dem Gewässersystem zuzurechnen ist. Durch den Straßenbau kommt es zu einem Verlust von<br />

Retentionsraum. Zudem werden naturferne Abschnitte von kleinen Fließgewässern durch Querungen<br />

weiter beeinträchtigt.<br />

Klima / Luft: Das Vorhaben hat nur geringe Auswirkungen auf die Klimafunktionen, da in geringem<br />

Umfang Kleingehölze beseitigt werden, die zur Luftregeneration beitragen.<br />

Die Luftaustauschprozesse in der Ederaue und in ihren Randlagen werden nicht erheblich beeinträchtigt,<br />

da die Ortsumgehung nahezu in Gleichlage trassiert wird.<br />

Zu den bau- und betriebsbedingten Wirkungen gehört die Emission von Luftschadstoffen. Da<br />

das prognostizierte tägliche Verkehrsaufkommen unter 10.000 KFZ liegt, sind diese Auswirkungen<br />

aber vergleichsweise gering. Der verkehrsbedingte Schadstoffeintrag verringert sich in Abhängigkeit<br />

zur Entfernung vom Fahrbahnrand. Die stärksten Belastungen treten in einem Bereich<br />

von 10 m beiderseits des Fahrbahnrandes auf, der teilweise durch den Baukörper der<br />

Umgehungsstraße belegt ist (Bankette, Böschungen, Entwässerungsmulden, Kleinrückhaltungen).<br />

Vegetationsbestände sind insbesondere durch die verkehrsbedingte Zusatzbelastung durch<br />

Stickstoffverbindungen im Straßenseitenraum gefährdet. Durch den Nährstoffeintrag kann sich<br />

auch das Artenspektrum von an nährstoffarme Standorte gebundenen Pflanzengesellschaften<br />

verändern.<br />

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Im vorliegenden Planungsfall sind Auswirkungen des zusätzlichen Stickstoffeintrages auf straßennahe<br />

Biotoptypen vergleichsweise gering und führen nicht zu erheblichen und nachhaltigen<br />

Beeinträchtigungen, da sich im Umfeld vorwiegend mittel- und geringwertige Biotoptypen auf<br />

Standorten hoher Trophiestufe befinden. Diese Lebensräume weisen keine erhöhte Empfindlichkeit<br />

gegenüber dem zusätzlichen Nährstoffeintrag auf.<br />

Landschaftsbild: Erhebliche oder nachhaltige Veränderungen des Landschaftsbildes sind bei<br />

der Trassenführung in offenen Landschaftsräumen zu erwarten, da hier Kleinstrukturen fehlen,<br />

die zur Sichtverschattung der Straße beitragen. Eine starke Überprägung der Kulturlandschaft<br />

wird durch die geringe Höhe der Fahrbahndämme vermieden. In den halboffenen Bereichen<br />

führt der Straßenbau zu geringen Verlusten raumgliedernder Gehölzbestände.<br />

7.5.2 Betriebsbedingte Eingriffe<br />

Tiere: Unter den erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen sind die Zerschneidung und Beeinträchtigung<br />

(Verlärmung s. Unterlage 12.2 Blatt 1-3: 50 dB(A) Isophone, visuelle Störreize)<br />

von faunistischen Funktionsräumen durch den Straßenverkehr anzuführen. Zu nennen sind hier<br />

vor allem die europarechtlich relevanten Fledermäuse. Aber auch für nur national geschützte<br />

Arten wie Hermelin (Mustela erminea), Feldhase (Lepus europaeus), Laufkäfer der Gattung Carabus<br />

und zahlreiche nicht geschützte Arten wird es zu Lebensraumverlusten und Zerschneidungseffekten<br />

kommen.<br />

7.5.3 Baubedingte Eingriffe<br />

Biotope / Pflanzen: Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen von Biotopstrukturen sind<br />

durch die Baumaßnahme nicht zu erwarten, da die Arbeitsstreifen auf Flächen mit nur geringer<br />

Bedeutung (Acker, intensiv genutzte Wirtschaftswiesen, intensiv genutzte Weiden) beschränkt<br />

werden. Baubedingte Eingriffe in höherwertige Strukturen wie die linearen Gehölzbestände an<br />

Gräben und Wirtschafswegen sollen durch Baufeldbeschränkungen vorrangig vermieden werden.<br />

Trassennahe Gehölzbestände und sensible Biotopbereiche werden durch den Baubetrieb gefährdet<br />

(z. B. durch Schädigung von Wurzel- und Stammbereich). Beeinträchtigungen der trassennahen<br />

Vegetationsbestände sollen durch die Festsetzung von Schutzmaßnahmen und Baufeldbeschränkungen<br />

vorrangig vermieden werden.<br />

Tiere: Der Baubetrieb kann zu zeitweiligen Beeinträchtigung faunistischer Funktionsräume führen,<br />

die den Auswirkungen des Straßenverkehrs vergleichbar sind (Zerschneidung, Verlärmung,<br />

visuelle Störreize).<br />

Boden: In den als Arbeitsstreifen vorgesehenen Bereichen sind insbesondere lehm- und tonreiche<br />

Böden durch Verdichtung gefährdet (Beeinträchtigung des Wasser- und Lufthaushaltes<br />

durch Dichtlagerung).<br />

7.5.4 Detaillierte Beschreibung der Konflikte<br />

Für die detaillierte Konfliktanalyse und die anschließende Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />

wurden den Eingriffen Konfliktpunkte zugeordnet, die nachfolgend beschrieben werden und die<br />

in den Bestands- und Konfliktplänen der Unterlage 12.1 dargestellt sind.<br />

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KV – VERSIEGELUNG DURCH DIE FAHRBAHN DER ORTSUMGEHUNG (SCHWARZDECKE). VÖLLIGER<br />

FUNKTIONSVERLUST DES BODENS UND DER BIOTOPFUNKTION<br />

Durch die Fahrbahn der Ortsumgehung werden unversiegelte und landwirtschaftlich genutzte<br />

Böden beansprucht. Durch die Versiegelung gehen die Boden- und Lebensraumfunktion vollständig<br />

verloren. In geringerem Umfang werden durch den Straßenbau außerdem Wirtschaftswege<br />

mit Schotterdecke und Grasbewuchs beansprucht.<br />

Insgesamt kommt es zu einer Neuversiegelung von 16.044m².<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Durch den Straßenbau werden Böden mit mittlerer bis sehr hoher Fruchtbarkeit<br />

beansprucht, die infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur einen mittleren<br />

Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />

Betroffene Bodenformengesellschaften: Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden<br />

auf lößlehmreichen Standorten (Bodeneinheit 109), Auenparabraunerden<br />

mit Gley-Parabraunerden auf jungquartären Hochflutablagerungen (Bodeneinheit<br />

390), Kolluvisole mit Pseudogley-Kolluvisolen (Bodeneinheit 113), Braunerden<br />

aus fluviatilen Kiesen und Sanden (Bodeneinheit 108).<br />

2 Durch den Straßenbau werden Auenböden mit mittlerer bis sehr hoher Fruchtbarkeit<br />

beansprucht, die infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur einen mittleren<br />

Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />

Betroffene Bodenformengesellschaften: Brauner Auenboden (Bodeneinheit 38),<br />

Auengleye der größeren Fließgewässer (Bodeneinheit 471)<br />

3 Durch den Straßenbau werden Auenböden mit mittlerer bis sehr hoher Fruchtbarkeit<br />

beansprucht, die infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur einen mittleren<br />

Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />

Betroffene Bodenformengesellschaften: Brauner Auenboden (Bodeneinheit 38),<br />

Auenparabraunerden mit Gley-Parabraunerden auf jungquartären Hochflutablagerungen<br />

(Bodeneinheit 390),<br />

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Seite 48<br />

0+096 – 0+450<br />

0+463 – 0+728<br />

0+743 – 1+005<br />

1+005 – 1+560<br />

1+565 - 1+900<br />

1+900 – 2+307<br />

KVA – BEEINTRÄCHTIGUNG DER RETENTIONSFUNKTION VON AUENBEREICHEN UND<br />

ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN DURCH FAHRBAHN UND NEBENANLAGEN<br />

Durch die Anlage der Ortsumgehung werden Böden im Auen- und Überschwemmungsbereich<br />

versiegelt oder überprägt. Zudem werden Vegetationsstrukturen beseitigt, die in Überschwemmungsbereichen<br />

zur Dämpfung von Hochwasserwellen beitragen. Im Vorhabensbereich sind<br />

die Auswirkungen auf Vegetationsstrukturen gering, da die Ortsumgehung vorwiegend auf<br />

Ackerflächen mit geringer Retentionswirksamkeit angelegt wird.<br />

Der Verlust von Retentionsvolumen durch den Straßenkörper beträgt bei den höchsten Hochwasserständen<br />

ca. 12.000 m³ (Erdmassenberechnung; HASSELMANN UND MÜLLER 2008).<br />

Durch die Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> werden insgesamt 18.466 m² in Auenbereichen mit einem<br />

Retentionsvolumen von ca. 12.000 m³ beansprucht.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Durchfahrung einer Randsenke der Ederaue im Bereich der Sülzelache 0+900 –1+005<br />

2 Durchfahrung einer Randsenke der Ederaue im Bereich der Sülzelache und Durchfahrung<br />

der Ederaue am Überschwemmungsgebiet<br />

1+005 – 1+560<br />

1+565 – 1+900<br />

3 Durchfahrung des Überschwemmungsgebietes in der Ederaue 1+900 – 2+307


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

K1 – INANSPRUCHNAHME DURCH ARBEITSSTREIFEN UND BODENLAGERFLÄCHEN, VERÄNDERUNG DES<br />

BODENWASSERHAUSHALTES, STANDORTVERÄNDERUNGEN<br />

Durch die Einrichtung eines 10 m breiten Arbeitsstreifens rechts und links der Trasse werden<br />

landwirtschaftlich genutzte Böden überprägt und trassenahe Biotopstrukturen beseitigt.<br />

Durch die Arbeitsstreifen an der geplanten Umgehung werden insgesamt 41.758 m² temporär<br />

beansprucht.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1<br />

Einrichtung eines 10 m breiten Arbeitsstreifens auf Ackerflächen und intensiv genutzten<br />

Kulturlandschaftsbiotopen neben der Trasse<br />

2 Einrichtung eines 10 m breiten Arbeitsstreifens auf Ackerflächen und intensiv genutzten<br />

Kulturlandschaftsbiotopen neben der Trasse<br />

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Seite 49<br />

0+096 – 0+406<br />

0+466- 0+728<br />

0+743 – 0+875<br />

0+886 – 1+005<br />

1+005 – 1+560<br />

1+565 - 1+900<br />

3 Einrichtung eines 10 m breiten Arbeitsstreifens auf Ackerflächen neben der Trasse 1+900 – 2+307<br />

K2A – GEFÄHRDUNG VON GEHÖLZBESTÄNDEN<br />

Während der Bauphase sind Teilflächen der unmittelbar an die geplante Umgehung angrenzenden<br />

Kleingehölze und Einzelbäume durch mögliche Schädigungen der Wurzeln und des Stammes<br />

gefährdet. Bei starken Schädigungen wäre ein Totalverlust nicht auszuschließen. Es handelt<br />

sich bei den gefährdeten Gehölzen i. d. R. um junge Bäume und Gebüsche, die auf Säumen<br />

an Wirtschaftswegen und Gräben gepflanzt worden sind. Zu den wenigen älteren Bäumen,<br />

die an das Baufeld grenzen, gehören die Eschen-Baumreihe an der Sülzelache (Blatt 1) und die<br />

innerörtlichen Baumbestände am Berliner Platz und dem Steinweg (Blatt 3).<br />

Bei den schutzbedürftigen Gehölzbeständen im Trassenumfeld soll während der Bauphase vor<br />

Ort entschieden werden, ob und welche Schutzmaßnahmen ggf. ergriffen werden müssen.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Gefährdung von jungen Obstbäumen an der Sälzer Straße<br />

Gefährdung von Waldflächen an der Sälzer Straße<br />

Gefährdung von älteren Laubbäumen an der Sülzelache<br />

0+463<br />

0+710 – 0+758<br />

0+881<br />

2 Gefährdung von Gehölzpflanzungen und Gebüschen an Feldwegen und Feldstraßen 1+267 – 1+280<br />

1+560 – 1+562<br />

3 Gefährdung von trassennahen Kleingehölzen in Gärten 2+236 – 2+315<br />

K2B – GEFÄHRDUNG VON SENSIBLEN BIOTOPBEREICHEN<br />

Während der Bauphase sind Teilflächen der unmittelbar an die geplante Umgehung angrenzenden<br />

Biotopstrukturen durch die Bautätigkeit gefährdet. Hierbei handelt es sich um lineare Biotopstrukturen<br />

wie Bachläufe oder Gräben. Wegen der vielfach vorhandenen Gehölzbestände<br />

stimmen die Bereiche der Konflikte K2b und K2a weitgehend überein.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Gefährdung von Bachstrecken der Sülzelache im Bereich der Gewässerquerung 0+880 – 0+885<br />

2 Gefährdung eines Grabens mit Gehölzbeständen<br />

Gefährdung eines Grabens mit Gehölzbeständen und Ruderalfluren (Kirchweg)<br />

Gefährdung eines Grabens mit Gehölzbeständen<br />

1+110 – 1+115<br />

1+265 – 1+278<br />

1+565 - 1+570


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

K3 – VERLUST VON ACKERFLÄCHEN<br />

Insgesamt werden 33.624 m² Intensivackerflächen im Umfeld der Ortslage <strong>Felsberg</strong> beansprucht.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1<br />

2<br />

Verlust von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen mit einer weitgehend verarmten<br />

Wildkrautflora.<br />

Verlust von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen mit einer weitgehend verarmten<br />

Wildkrautflora.<br />

3 Verlust von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen mit einer weitgehend verarmten<br />

Wildkrautflora.<br />

K4 – VERLUST VON WIRTSCHAFTSGRÜNLAND<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 50<br />

0+096 – 0+362<br />

0+467 – 0+702<br />

0+744 – 0+860<br />

0+930 – 0+988<br />

0+991 – 1+005<br />

1+005 – 1+055<br />

1+280 – 1+422<br />

1+427 – 1+560<br />

1+565 – 1+900<br />

1+900 – 2+106<br />

2+110 – 2+307<br />

Der Bau der Umgehung <strong>Felsberg</strong> führt zum Verlust von Grünlandbiotopen, die aber wegen der<br />

intensiven Bewirtschaftung und der verarmten Pflanzengemeinschaften nur einen geringen Biotopwert<br />

besitzen.<br />

Durch den Bau der Umgehungsstraße werden 6.952 m² Wirtschaftsgrünland beansprucht.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1<br />

2<br />

Verlust von intensiv bewirtschafteten Frischwiesen und Weideflächen durch den Bau<br />

der Ortsumgehung<br />

Verlust von intensiv bewirtschafteten Weideflächen und Intensivgrünland frischer Standorte<br />

0+368 – 0+406<br />

0+423 – 0+448<br />

0+860 – 0+874<br />

0+881 – 0+888<br />

1+055 – 1+108<br />

1+119 – 1+167<br />

1+280 – 1+422<br />

3 Verlust von Teilbereichen einer intensiv bewirtschafteten Weidefläche 2+078 – 2+110<br />

K5 – VERLUST VON GRÜNFLÄCHEN UND GÄRTEN<br />

Grünflächen und Gärten mit einem geringen Biotopwert werden durch den Bau der Umgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> nur in sehr geringem Umfang beansprucht.<br />

Die Verluste von Grünflächen betragen 288 m².<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Verlust eines strukturarmen Hausgartens mit Zierrasen (Teilfläche) 0+406 – 0+415<br />

3 Verlust von Rasenflächen an einer innerörtlichen Grünfläche (Berliner Platz, Anlage<br />

eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung in den Steinweg).<br />

K6 – VERLUST VON BRACHEN<br />

0+000 – 0+030<br />

Vom Eingriff sind ausschließlich nitrophile Ruderalfluren frischer und stickstoffreicher Standorte<br />

(Brennesselfluren) in einem Umfang von 1.472 m² betroffen.


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Verlust einer Brachfläche mit artenarmen Ruderalfluren frischer und stickstoffreicher<br />

Standorte<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 51<br />

0+888 – 0+921<br />

0+988 – 0+991<br />

K7 – VERLUST VON WALD- UND FELDWEGEN SOWIE LINEAREN STAUDENFLUREN ENTLANG VON<br />

WEGEN UND STRAßEN<br />

Der Bau der Ortsumgehung führt an mehreren Standorten zum Verlust von verkrauteten Wegen<br />

und linearen Staudensäumen. Die vom Eingriff betroffenen Biotoptypen besitzen infolge der<br />

verarmten Pflanzengemeinschaften, der intensiven Pflege und des Eintrages von Schadstoffen<br />

nur eine geringe Bedeutung.<br />

Der Verlust von verkrauteten Wegen, wegbegleitenden Staudensäumen und intensiv gepflegten<br />

Straßenrändern beträgt 4.696 m².<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Verlust von grasbewachsenen Wirtschaftswegen sowie artenarmen Gras- und Krautsäumen<br />

an den Rändern der bestehenden Straßenverbindungen<br />

Verlust von grasbewachsenen Wirtschaftswegen<br />

Verlust von grasbewachsenen Wirtschaftswegen und Krautsäumen am Wegrand<br />

0+097 – 0+197<br />

0+230 – 0+370<br />

0+727 – 0+729<br />

0+732 – 0+734<br />

1+118<br />

1+279<br />

1+422 – 1+427<br />

1+564<br />

1+900 - 2+000<br />

2+116 – 2+307<br />

K8 – VERLUST / ZERSCHNEIDUNG VON AUSGEBAUTEN UND BEGRADIGTEN GRÄBEN UND BÄCHEN<br />

An mehreren Standorten des Plangebietes werden ausgebaute Bachläufe und Wasserabzugsgräben<br />

mit Krautsäumen von der geplanten Ortsumgehung gequert. Die vom Eingriff betroffenen<br />

Biotoptypen besitzen eine geringe bis mittlere Bedeutung.<br />

Von der Planung sind naturferne Bachstrecken in einem Umfang von 726 m² betroffen 2 .<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Querung von begradigten und grabenartig ausgebauten Bachläufen an der Sälzer Straße<br />

und im „Altenburger Feld“ westlich der Reithalle (Sülzelache)<br />

0+466<br />

0+881<br />

2 Querung von wegebegleitenden Wasserabzugsgräben mit artenarmen Krautsäumen 1+110<br />

K9 – VERLUST / ZERSCHNEIDUNG VON KLEINGEHÖLZEN (HECKEN, GEBÜSCHE, EINZELBÄUME)<br />

1+269<br />

1+565<br />

Durch den Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> gehen an mehrere Standorten Einzel- und Kleingehölze<br />

verloren. Der Umfang der Gehölzverluste ist relativ gering, da bei der Durchschneidung<br />

der linearen Gehölzbestände an den Wirtschaftswegen nur kleine Teilflächen oder einzelne<br />

Bäume beansprucht werden. Im Vorhabensbereich befinden sich mehrheitlich junge Bäume. Die<br />

straßenbegleitenden Gehölze besitzen infolge der Vorbelastungen (Schadstoffeintrag, Verlärmung,<br />

gebietsfremde Arten) nur eine geringe Bedeutung.<br />

2 In der Flächenbilanz ist bei den begradigten Bachstrecken ein deutlich höherer Flächenverlust angegeben. Bei der Differenz handelt<br />

es sich jedoch um Bachstrecken in der Emsaue, die im Zuge der Kompensationsmaßnahmen in einen naturnäheren Zustand<br />

überführt werden


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Der Eingriffsumfang liegt bei Kleingehölzen bei 874 m 2 . Zusätzlich gehen 24 Einzelbäume verloren,<br />

unter denen sich fünf gebietsfremde Gehölze befinden.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1<br />

Verlust von straßenbegleitenden Gebüsch- und Baumpflanzungen (z. T. standort- und<br />

gebietsfremde Arten)<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 52<br />

0+082 – 0+167<br />

0+463<br />

1 Verlust von Einzelbäumen an begradigten und ausgebauten Fließgewässern 0+877<br />

1 Verlust von Einzelgehölzen auf Landwirtschaftsflächen<br />

2 Verlust von wegebegleitenden Gebüschen und Einzelbäumen<br />

0+687 – 0+730<br />

0+900 – 0+925<br />

1+167 – 1+170<br />

1+278 – 1+280<br />

1+560 – 1+562<br />

3 Verlust von Einzelbäumen auf einer Grünfläche am Berliner Platz (Ortslage <strong>Felsberg</strong>) 0+000 – 0+030<br />

K10 – VERLUST VON SCHLAGFLUREN<br />

Die vom Eingriff betroffene Fläche liegt an der Lohrer Straße. Die Schlagflur hat sich am früheren<br />

Standort eines naturfernen Fichtenbestandes entwickelt, der erst kürzlich entfernt worden<br />

ist.<br />

Der Eingriffsumfang liegt bei 1.053 m 2 .<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Verlust einer kleinflächigen Schlagfläche an der Lohrer Straße (L 3426) 0+702 – 0+727<br />

K11 – ZERSCHNEIDUNG VON BIOTOPKOMPLEXEN UND FAUNISTISCHEN FUNKTIONSRÄUMEN<br />

In verschiedenen Abschnitten des Plangebietes werden Tierarten durch den Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> beeinträchtigt. Zu den betroffenen Artengruppen gehören vor allem Vögel,<br />

Fledermäuse u. a. Säugetiere, Reptilien, aber auch bodengebundene Arten wie Laufkäfer. Bei<br />

der Querung der Sülzelache kommt es außerdem zur Beeinträchtigung wassergebundener Arten.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Querung eines begradigten Bachlaufes mit Baumreihe (Sülzelache am Altenburger Feld).<br />

Beeinträchtigung von Lebensräumen und Wechselbeziehungen.<br />

Betroffene Arten: Dorngrasmücke, Stieglitz, Haussperling, Stichling, Wasserfrosch<br />

2 Zerschneidung von wegbegleitenden linearen Gehölzbeständen mit Bedeutung für Vogelarten.<br />

Betroffene Arten: Amsel, Goldammer, Grünfink, Grünspecht, Nachtigall und weitere Vogelarten<br />

2 Zerschneidung von Wechselbeziehungen zwischen Tierlebensräumen, Unterbrechung<br />

einer für Fledermäuse bedeutsamen Leitlinie zwischen Wochenstuben und Jagdhabitaten<br />

in der Ederaue (Teichgebiet)<br />

Betroffene Arten: Elster, Haussperling, Bachstelze, Feldhase, Hermelin, Igel, Großes<br />

Mausohr, Großer Abendsegler und Zwergfledermaus<br />

2 Zerschneidung von Vogellebensräumen mit Bedeutung für Arten der offenen Kulturlandschaft.<br />

Betroffene Arten: Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze<br />

3 Beeinträchtigung von Tierlebensräumen am Ortsrand <strong>Felsberg</strong>. Betroffen sind Vögel der<br />

Gärten und der halboffenen Kulturlandschaften, Libellen und Reptilien<br />

Betroffene Arten: Amsel, Birkenzeisig, Dorngrasmücke, Haussperling, Ringeltaube,<br />

Blindschleiche, Blaugrüne Mosaikjungfer u. a. Libellen<br />

0+880<br />

1+268 – 1+285<br />

1+505 – 1+570<br />

1+575 – 1+900<br />

1+900 – 2+080<br />

2+240 – 2+315


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

K12 – BEEINTRÄCHTIGUNG DES LANDSCHAFTSBILDES, BEEINTRÄCHTIGUNG VON SICHTBEZIEHUNGEN<br />

Im Planungsraum sind insbesondere die offenen Ackerlandschaften gegenüber technischer<br />

Überprägung empfindlich, da in diesen Bereichen Kleinstrukturen wie Gehölzbestände, die zur<br />

Sichtverschattung der Trasse beitragen fehlen.<br />

Im vorliegenden Planungsfall sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild vergleichsweise<br />

gering, da die Umgehung im Bereich der Ederaue weitgehend in Gleichlage realisiert werden<br />

kann.<br />

Blatt Blattbezogene Details / Betroffenheiten Bau-km<br />

1 Visuelle Überprägung der offenen Kulturlandschaft durch die Trasse der Umgehung, Verlust<br />

von Einzelbäumen von Baumreihen an der Sälzer Straße und der Sülzelache<br />

2 Visuelle Überprägung der offenen Kulturlandschaft südlich der Ortslage <strong>Felsberg</strong>. Verlust<br />

landschaftsprägender Gehölze<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 53<br />

0+090 – 0+405<br />

0+460 – 0+728<br />

0+742 – 1+005<br />

1+005 – 1+560<br />

1+565 – 1+900<br />

3 Visuelle Überprägung der offenen Kulturlandschaft am Siedlungsrand <strong>Felsberg</strong> 1+900 – 2+305<br />

7.5.5 Ermittlung von Ausgleich und Ersatz<br />

Für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz wird die hessische Kompensationsverordnung (KV)<br />

vom 01. September 2005 angewendet.<br />

Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt entsprechend der Wertliste der KV durch<br />

die Grundbewertung der Flächenanteile an beanspruchten Nutzungstypen. Bei der Ausgleichsplanung<br />

ist hiernach der Zustand zu bewerten, der bei plangemäßer Pflege 3 Vegetationsperioden<br />

nach Beendigung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erwarten ist.<br />

Eine Zusatzbewertung kommt nur dann in Betracht, wenn das Verfahren zu einer offenbar falschen<br />

oder einer erheblich unvollständigen Bewertung führt. Als Bewertungsgrößen für einen<br />

Zu- oder –abschlag von insgesamt bis zu maximal 10 Punkten je Quadratmeter Fläche können<br />

das Landschaftsbild, Vernetzungen/Zerschneidungen, Klimawirkungen, Sonstige Randstörungen<br />

oder die besondere örtliche Situation herangezogen werden.<br />

Sonderfall Zerschneidung von Wanderwegen streng geschützter Tierarten:<br />

Als Sonderfall kann der Umfang der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Zerschneidung<br />

von Funktionsbeziehungen besonders oder streng geschützter Tierarten oder die<br />

Behinderung des freien Zugangs zu Wald, Flur und Gewässern bewertet werden. Der dafür zu<br />

kompensierende Punktwert lässt sich aus den Kosten für den Bau von Ersatzlebensräumen<br />

beziehungsweise für den Bau von Unter- oder Überführungen oder Ersatzzuwegungen dividiert<br />

durch 0,35 Euro ermitteln. Zur Ermittlung der erbrachten Kompensationsleistung bei kleineren<br />

Maßnahmen zur Aufhebung einer Trennwirkung wie dem Rückbau von baulichen Anlagen kann<br />

ebenso der Kostensatz zur kalkulatorischen Ermittlung des Punktwertes herangezogen werden.<br />

Für die streng geschützte Zwergfledermaus u. a. Fledermäuse wird eine regelmäßig genutzte<br />

Leitstruktur zwischen Quartieren und Nahrungsrevier beeinträchtigt, indem ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />

mit Fahrzeugen im Bereich der Neubaustrecke entsteht.<br />

7.5.6 Eingriffsbilanz<br />

In Tabelle 17, S. 56, wird der Bestand an beanspruchten Biotop- und Nutzungstypen zusammengestellt.<br />

Die Angaben werden durch die zugehörigen Codes der KV und Zusatzbewertungen<br />

ergänzt.


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Der Bau der Umgehungsstraße im Westen <strong>Felsberg</strong>s verursacht ein Kompensationsdefizit in<br />

einem Umfang von 270.242 WP. Hieraus ergibt sich ein Kompensationsbedarf in gleicher Höhe,<br />

der durch Ersatzmaßnahmen auszugleichen ist.<br />

Die Kompensation wird in vollem Umfang erreicht<br />

Der anlagebedingte Retentionsverlust beträgt ca. 12.000 m³. Aus reinen Hochwasserschutzgründen<br />

ist dieser Verlust in mindestens demselben Umfang wiederherzustellen.<br />

7.5.7 Schutzgutbezogene Zielsetzung bei der Auswahl von Flächen und Strukturen für Aus-<br />

gleich und Ersatz<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nach der Kompensationsverordnung so zu gestalten,<br />

dass sie der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

sowie der Verpflichtung der europäischen Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtlinie dienen und zu einer dauerhaften Verbesserung in Bezug auf die Schutzgüter führen.<br />

Im Folgenden werden schutzgutbezogene Zielaussagen formuliert:<br />

7.5.7.1 Schutzgut Biotope / Pflanzen<br />

Flächen mit hoher und sehr hoher Bedeutung und damit hoher Punktzahl nach KV, werden<br />

grundsätzlich nicht für Kompensationsmaßnahmen herangezogen, da hierfür nur ökologisch<br />

minderwertige Flächen mit niedriger KV-Punktzahl in Frage kommen, die das erforderliche ökologische<br />

Entwicklungspotenzial besitzen.<br />

Grundsätzlich nicht ausgleichbar ist der Verlust von Biotoptypen mit Regenerationszeiten von<br />

> 25 Jahren. In diesem Fall ist Ersatz erforderlich. Ein Ausgleich ist auch dann nicht gegeben,<br />

wenn der beeinträchtigte und der aufgewertete Biotoptyp nicht gleichartig sind, oder sie in Wert<br />

und/oder Funktion erheblich differieren (z. B. Entwicklung von Gehölzen für beeinträchtigtes<br />

Extensivgrünland) bzw. ein räumlicher Zusammenhang nicht mehr besteht. Auch hier ist Ersatz<br />

erforderlich.<br />

Ziel der Kompensation ist die Wiederherstellung der beeinträchtigten bzw. die Herstellung<br />

gleichartiger Biotoptypen im räumlich-funktionalen Zusammenhang oder eine der Abwertung<br />

entsprechende Aufwertung von anderen Flächen/Strukturen. Nach der KV wird ein regionaler<br />

Zusammenhang zwischen Eingriff und Kompensationsmaßnahme gefordert und der Kompensationszweck<br />

soll vorrangig in „Natura 2000“-Gebieten erfüllt werden, was im vorliegenden Planungsfall<br />

durch die Umsetzung zweier Maßnahmen E1 Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre und E2 Herstellung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

geschieht.<br />

Generell gilt der Grundgedanke des multifunktionalen Ausgleichs und Ersatzes. Die Kompensation<br />

eines Eingriffs soll immer möglichst vielen Schutzgütern zugutekommen. Eine Entsiegelungsmaßnahme<br />

dient also nicht nur dem Schutzgut Boden und Wasser, sondern auch den<br />

Schutzgütern Biotope / Pflanzen und Tiere.<br />

7.5.7.2 Schutzgut Tiere<br />

Bei der Kompensation für das Schutzgut Fauna kommt es vor allem auf die (Wieder)herstellung<br />

von besiedelbaren Gesamtlebensräumen und vernetzenden Strukturen an, wobei hierdurch<br />

auch andere Schutzgüter wie z. B. der Boden Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der Kom-<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 54


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

pensation gelten die allgemeinen Grundsätze des Schutzguts Biotope/Pflanzen. Insbesondere<br />

gilt:<br />

2. Bereits wertvolle Bereiche kommen für Maßnahmen nicht in Frage, sie können jedoch als „Keimzellen“ in<br />

Maßnahmenkomplexe integriert werden.<br />

3. Damit neu hergestellte Lebensräume möglichst rasch besiedelt werden können, sind sie im möglichst engen<br />

räumlich-funktionalen Zusammenhang (Vernetzung) zu entwickeln.<br />

4. Ausgleich ist dann gegeben, wenn betroffene Eingriffs- und Wirkräume sowie Kompensationsräume funktional<br />

und zeitlich eng vernetzt sind und sich der zu entwickelnde Sollzustand der Kompensationsfläche in einem<br />

Zeitraum < 25 Jahren einstellen wird. Das gilt jedoch nicht für CEF-Maßnahmen, die aus artenschutzrechtlichen<br />

Gründen für europäische Vogelarten und Arten des Anh. IV FFH-RL konzipiert werden müssen.<br />

Diese müssen vor Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wirksam sein, damit das Vorhaben<br />

genehmigt werden kann (s. auch § 44 (5) BNatSchG).<br />

5. Kompensationsmaßnahmen können nach KV insbesondere Artenhilfsmaßnahmen für europarechtliche geschützte<br />

Arten der Anh. II und IV der FFH-RL und des Anh. I der VS-RL, Biotopverbundmaßnahmen und die<br />

Beseitigungen von Hindernissen für die Tierwanderung sein.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 55


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Tabelle 17: Flächenbilanzierung<br />

Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />

Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />

L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>); Trassenbereich der Ortsumgehung<br />

WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />

vorher nachher Vorher nachher<br />

Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />

Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />

F 1. Bestand vor Eingriff<br />

L 01.152<br />

Schlagfluren, Naturverjüngungen, Sukzession im und am<br />

Wald (K10)<br />

32 1.053 0 33.697 0 33.697<br />

Ä 02.100<br />

Trockene bis frische, saure voll entwickelte Gebüsche,<br />

Hecken und Säume heimischer Arten (K9)<br />

36 151 0 5.418 0 5.418<br />

C 02.500<br />

Hecken, Gebüschpflanzungen (standortfremd, Ziergehölze)<br />

(K9)<br />

23 8 0 175 0 175<br />

H 02.610<br />

Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend etc.)<br />

Ziergehölze stark und regelmäßig beschnitten (K9)<br />

18 138 0 2.487 0 2.487<br />

E 04.110<br />

Einzelbaum, standortgerecht, Obstbaum; Trauffläche je<br />

Baum: 10m². Verlust von 19 Bäumen<br />

31 190 0 5.890 0 5.890<br />

N 04.120<br />

Einzelbaum, nicht heimisch nicht standortgerecht, Exot,<br />

Trauffläche je Baum: 10 m²; Verlust von 5 Bäumen<br />

26 50 0 1.300 0 1.300<br />

B 04.210 Baumgruppe einheimisch, standortgerecht, Obstbäume (K9) 33 278 0 9.171 0 9.171<br />

I 04.311 Baumhecke, straßenbegleitend, standortgerecht (K9) 33 164 0 5.405 0 5.405<br />

L 05.241 an Böschungen verkrautete Gräben (K8) 36 143 0 5.138 0 5.138<br />

A 05.243 naturfern ausgebaute Gräben (K8) 7 508 0 3.558 0 3.558<br />

N 05.250 begradigte und ausgebaute Bäche (K8) 23 76 0 1.757 0 1.757<br />

Z 06.200 Weiden (intensiv) (K4) 21 3.226 0 67.755 0 67.755<br />

06.320 intensiv genutzte Frischwiese (K4) 27 217 0 5.864 0 5.864<br />

06.910 intensiv genutzte Wirtschaftswiesen (K4) 21 3.512 0 73.755 0 73.755<br />

09.130<br />

09.160<br />

Wiesenbrachen und ruderale Wiesen (mehrere Schnitte<br />

müssen unterblieben sein) (K6)<br />

Straßenränder (mit Entwässerungsmulde, Mittelstreifen),<br />

intensiv gepflegt, artenarm (K7)<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 56<br />

39 76 0 2.956 0 2.956<br />

13 2.795 0 36.335 0 36.335<br />

09.210 ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte (K6) 39 144 0 5.626 0 5.626<br />

Summe / Übertrag nach Blatt Nr. 2 12.489 0 266.289 0 266.287<br />

Summe / Übertrag von Blatt Nr. 1 12.489 0 266.289 0 26.6287<br />

F 09.211 ausdauernde Ruderalfluren, nitrophil (K6) 23 1.252 0 28.794 0 28.794


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />

Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />

L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>); Trassenbereich der Ortsumgehung<br />

WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />

vorher nachher Vorher nachher<br />

Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />

Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />

L<br />

sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton,<br />

Asphalt), Müll-Deponie in Betrieb oder nicht abgedeckt,<br />

10.510 unbegrünte Keller, Fundamente etc. 3 7.734 0 23.202 0 23.202<br />

Ä<br />

Schotter-, Kies- und Sandwege, -plätze und andere<br />

wasserdurchlässige Befestigungen, sowie Versiegelun-<br />

10.530 gen, deren Wasserabfluss versickert wird 6 2.516 0 15.095 0 15.095<br />

C 10.610 bewachsene Feldwege (K7) 21 1.970 0 41.366 0 41.366<br />

H 11.191 Acker, intensiv genutzt (K3) 16 33.559 0 536.951 0 536.951<br />

E<br />

gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich<br />

(kleine öffentliche Grünanlagen, innerstädtisches Straßenbegleitgrün<br />

etc. strukturarme Grünanlagen, Baumbestand<br />

nahezu fehlend), arten- und strukturarme Hausgär-<br />

11.221 ten (K5) 14 107 0 1.493 0 1.493<br />

N<br />

Park- und Waldfriedhöfe, Waldsiedlungen, Parks, Villensiedlungen<br />

mit Großbaumbestand (n. versiegelte Fl. )<br />

11.231 (K10) 38 157 0 5.972 0 5.972<br />

B 2. Zustand nach Ausgleich / Ersatz 0 0<br />

I 02.400<br />

A4: Hecken-/Gebüschpflanzungen (heimisch, standortgerecht,<br />

nur Auenbereich), Neuanlage von Feldgehölzen<br />

27 0 507 0 13.689 -13.689<br />

L<br />

02.600<br />

G4: Hecken- / Gebüschpflanzung (straßenbegleitend<br />

usw.); Sichtschutzpflanzung; Abzug von 5 Pkt., da nur<br />

1,5 m breit und zwischen Verkehrsflächen<br />

15 0 50 0 750 -750<br />

A 04.110<br />

G2: Einzelbaum einheimisch und standortgerecht, Trauffläche<br />

je Baum 3 m²; 108 Laubbäume<br />

31 0 324 0 10.044 -10.044<br />

N 05.345<br />

G3: Periodische / temporäre Becken (Landschaftsgerechte<br />

Einbindung der Regenrückhaltbecken)<br />

25 0 169 0 4.324 -4.324<br />

Z<br />

06.930<br />

G1: Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese), Ansaaten<br />

des Landschaftsbaus; (Landschaftsrasenansaat<br />

in fahrbahnnahen Bereichen, Böschungen)<br />

21 0 7.283 0 152.943 -152.943<br />

09.160<br />

06.930<br />

Summe / Übertrag nach Blatt Nr. 3 85.002 8.333 0 181.750 -181.750<br />

Summe / Übertrag von Blatt Nr. 2 170.004 16.666 0 363.500 -363.500<br />

G1: Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen Bereichen<br />

(Entwässerungsmulden, Kreisel und Fußgängerübergang)<br />

G2: Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese),<br />

Ansaaten des Landschaftsbaus; Pflanzstreifen<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 57<br />

13 0 9.341 0 121433 -121433<br />

21 0 7.029 0 147.599 -147.599<br />

11.191 A1: Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen nicht 16 0 555 0 8.887 -8.887


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />

Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />

L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>); Trassenbereich der Ortsumgehung<br />

WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />

vorher nachher Vorher nachher<br />

Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />

Sp. 1 2<br />

mehr benötigter Straßenabschnitte und Wirtschaftswege<br />

A2: Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese),<br />

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />

06.930 Ansaaten des Landschaftsbaus; Landschaftsrasenansaat<br />

und extensive Pflege<br />

21 0 1.124 0 23.610 -23.610<br />

06.930<br />

A3: Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese),<br />

Ansaaten des Landschaftsbaus; Ansät und Sukzession<br />

21 0 1.748 0 36.711 -36.711<br />

10.510<br />

Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton,<br />

Asphalt): Fahrbahn der Umgehungsstraße<br />

3 0 23.258 0 69.744 -69.744<br />

10.520 Verkehrsflächen: nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 0 446 0 1.338 -1.338<br />

10.540<br />

befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster, Rasengittersteine<br />

etc.)<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 58<br />

7 0 8.273 0 57.911 -57.911<br />

--- Flächenkorrektur Bäume (Trauffläche) 0 -324 0 0 0<br />

Summe<br />

59.784 85.106 919.161 648.919 270.242<br />

Zusatzbewertung (siehe Blatt Nr.: 4) -245.600<br />

Anrechenbare Ersatzmaßnahme E1 (siehe Blatt 5) 0<br />

Anrechenbare Ersatzmaßnahme E2 (siehe Blatt 5) -80.000<br />

Summe 55.358<br />

Auf dem letzten Blatt * Kostenindex 0,35 EUR<br />

Umrechnung in Euro<br />

Summe Euro -19.375,30 €<br />

Euro Abgabe


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Zusatzbewertung (Blatt 4):<br />

Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />

Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />

L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>-Lohre und Gemarkung <strong>Felsberg</strong>)<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 59<br />

WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />

vorher nachher Vorher<br />

Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />

Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />

Z<br />

E1: Korrekturzuschlag "Aufwertung der Fläche<br />

im NATURA-2000 Gebiet"<br />

U<br />

S<br />

A<br />

T<br />

S<br />

B<br />

E<br />

W<br />

E<br />

R<br />

T<br />

U<br />

N<br />

G<br />

Anlage von auentypischen Stillgewässern 10 0 8.400 0 84.000 -84.000<br />

Anlage und Entwicklung von autentypischen<br />

Schilfröhrichten<br />

7 0 1.800 0 12.600 -12.600.<br />

Entwicklung von autentypischen Ruderalfluren 5 0 1.800 0 9.000 -9.000<br />

E1: Korrekturabschlag "Aufwertung der Fläche<br />

im NATURA-2000 Gebiet"<br />

Vorbelastung durch nitrophile Hochstaudenfluren<br />

/ Ruderalfluren<br />

10 0 12.000 0 120.000 -120.000<br />

E2: Korrekturabschlag "Aufwertung der Fläche<br />

im NATURA-2000 Gebiet"<br />

Vorbelastung durch Acker in der Aue 5 0 4.000 0 20.000 -20.000<br />

Summe: 0 28.000 245.600 -245.600


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

(Anrechenbare Ersatzmaßnahme E 1 und E2, Blatt 5)<br />

Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)<br />

Bezeichnung der Maßnahme Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück<br />

L 3320 - Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong>; Maßnahmen E1 und E2 (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>-Lohre und Gemarkung <strong>Felsberg</strong>)<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 60<br />

WP /m² Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />

vorher nachher Vorher<br />

Sp. 3 * Sp. 4 Sp. 3 * Sp. 6 Sp. 8 * Sp. 10<br />

Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />

E1: Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche<br />

bei <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

0 0<br />

09.210 Ruderalfluren / nitrophile Hochstaudenfluren 39 12.000 468.000 468.000 468.000<br />

05.339 Stillgewässer 36 0 8.400 0 302.400 -302.400<br />

05.410/<br />

05.430<br />

Schilfröhrichte/ Röhrichte (Rohrkolben, Rohrglanzgras)<br />

53 1.800 0 95.400 -95.400<br />

09.210 Ruderalfluren 39 0 1.800 0 70.200 -70.200<br />

E2: Herstellung von Retentionsraum an der Eder<br />

in <strong>Felsberg</strong><br />

11.191 Acker, intensiv genutzt 16 4.000 64.000 64.000<br />

01.137<br />

Sukzession, Entwicklung von Auwald, Bruchwald,<br />

Ufergehölze<br />

36 4.000 0 144.000 -144.000<br />

Summe 16.000 16.000 532.000 612.000 80.000


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

7.5.7.3 Schutzgut Boden<br />

Ziel für das Schutzgut Boden ist es, seine Funktionsfähigkeit und Bedeutung im betroffenen<br />

Raum zu erhalten. Beeinträchtigungen sollen nach Möglichkeit durch Aufwertung derzeit<br />

beeinträchtigter Böden kompensiert werden. Generell gilt auch für das Schutzgut Boden der<br />

Grundgedanke des multifunktionalen Ausgleichs/Ersatzes.<br />

Eine Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Versiegelung kann nur durch eine entsprechende<br />

Entsiegelung ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, muss eine anderweitige<br />

Kompensation – dann als Ersatzmaßnahme – erfolgen. Dabei wird angestrebt, der zunehmenden<br />

Destabilisierung von Bodenfunktionen infolge anthropogener Überprägungen entgegenzuwirken.<br />

Eine betriebsbedingte Schadstoffbelastung erfolgt bei Straßen vorwiegend in einer 25 m<br />

breiten Wirkzone beiderseits der Fahrbahn, wobei die stärksten Belastungen in einem Umfeld<br />

von 10 m zu erwarten sind. Im Abstand von 11-25 m treten vorwiegend Zusatzbelastungen<br />

durch verkehrsbedingten Eintrag von Stickstoffverbindungen auf. Auf eine Zusatzbewertung<br />

der betriebsbedingten Schadstoffeinträge ist im vorliegenden Planungsfall verzichtet<br />

worden, da die Flächen innerhalb der 10 m-Wirkzone durch die Anlage von Banketten, Böschungen<br />

und Arbeitsstreifen beansprucht werden, die bereits im Rahmen der anlage- bzw.<br />

baubedingten Eingriffe kompensiert werden. Im Bereich zwischen 11 und 25 Metern befinden<br />

sich im UG ausschließlich Standorte hoher Trophiestufe, bei denen durch den zusätzlichen<br />

Stickstoffeintrag keine weiteren nachhaltigen und erheblichen Auswirkungen zu erwarten<br />

sind.<br />

7.5.7.4 Schutzgut Wasser<br />

Eingriffe in das Schutzgut Wasser werden im Rahmen der Kompensation für die Naturgüter<br />

Biotope/Pflanzen (Oberflächengewässer) und Boden (Grundwasser) berücksichtigt. Hierbei<br />

spielt der Umstand der engen Wechselbeziehungen zwischen Boden, Wasser und Vegetationsstrukturen/Biotopqualitäten<br />

eine Rolle.<br />

Festzuhalten ist, dass die das Schutzgut Wasser betreffenden Eingriffe im Rahmen der Vorhabensoptimierung<br />

bereits weitgehend minimiert wurden. Verbleibende Beeinträchtigungen werden durch eine<br />

Erhöhung der Selbstreinigungskraft von Fließgewässern mittels naturnaher Gestaltung sowie eine<br />

auentypische Entwicklung von Gewässerniederungen im Zusammenhang mit dem Schutzgut Biotope/Pflanzen<br />

im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmenkonflikte E1 und E2 kompensiert.<br />

7.5.7.5 Schutzgut Klima/Luft<br />

Beeinträchtigungen der bio- und kleinklimatischen Situation infolge von Änderungen des Wasserhaushalts<br />

oder der Flächennutzung (Versiegelung, Verschattung, Überbauung) werden über die<br />

Schutzgüter Biotope/Pflanzen und Boden/Wasser sowie der versiegelten Bereiche berücksichtigt.<br />

Entsprechendes gilt auch für die Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag.<br />

7.5.7.6 Schutzgut Landschaft<br />

Grundsätzlich gilt, dass ein Ausgleich für visuell wirksame Eingriffe in das Landschaftsbild und die<br />

Erholung durch eine landschaftsraumtypische Wiederherstellung bzw. Neugestaltung der betroffenen<br />

Bereiche möglich ist. Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse haben somit eingriffsmindernde<br />

Funktionen. Das heißt:<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 61


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

1. Zerschneidung / Verlust bzw. visuelle Überprägung von Landschaftsbildeinheiten sowie der Verlust erlebniswirksamer<br />

Einzelelemente sind durch eine landschaftsangepasste Gestaltung der Trasse und der<br />

einzelnen Bauwerke durch Bepflanzung zu minimieren. Durch eine Verzahnung der Trasse mit umgebenden<br />

Strukturen wie Feldgehölzen, Wäldern oder Hecken sowie durch Sichtverschattungen und Unterbrechungen<br />

der Silhouette erfolgt auch ihre großräumige, fernvisuelle Einbindung.<br />

2. Bestehende erholungsrelevante Wegebeziehungen sind wiederherzustellen.<br />

3. Beeinträchtigungen durch Lärmbelastungen, sofern sie nicht vermeidbar sind – und Beeinträchtigungen<br />

von weiträumigen Sichtbeziehungen sind durch Aufwertung bisher weniger erlebnisreicher Landschaftsräume<br />

im Zusammenhang mit der landschaftsraumtypischen Wiederherstellung und Neugestaltung der<br />

Landschaft im trassennahen Bereich auszugleichen.<br />

7.5.8 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Eingriffe, Abwägungserfordernis, Ersatzmaßnah-<br />

men<br />

Nach § 15 (1) BNatSchG ist der Verursacher des geplanten Eingriffes verpflichtet, vermeidbare<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

sind nach § 19 (2) BNatSchG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise<br />

zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).<br />

Nicht ausgleichbar sind:<br />

• Verluste / Beeinträchtigungen von Böden insbesondere durch Versiegelung (wenn keine ausreichende<br />

Entsiegelung möglich ist).<br />

• Verluste von Biotoptypen, deren Regenerationszeit mehr als 25 Jahre beträgt<br />

• Verluste / nachhaltige Beeinträchtigungen von Brut- und Lebensstätten vor allem europarechtlich relevanter<br />

Arten, die in zeitlichem und / oder räumlich-funktionalem Zusammenhang nicht wiederhergestellt<br />

werden können.<br />

• Verluste / Beeinträchtigungen / Zerschneidung von faunistischen Funktionsbeziehungen, weil die funktional<br />

erforderlichen Biotoptypen lange Regenerationszeiten aufweisen.<br />

Maßgeblich ist neben dem funktionalen und räumlichen Zusammenhang in erster Linie der<br />

lange Zeitraum von mehr als 25 Jahren bis zum Wirksamwerden möglicher Kompensationsmaßnahmen.<br />

Sofern ein Ausgleich nicht möglich ist, sind Ersatzmaßnahmen erforderlich, sofern diesem<br />

Vorgehen nicht europarechtliche Regelungen entgegenstehen. Ersatzmaßnahmen sind nach<br />

der KV im regionalen Zusammenhang herzustellen, was per definitionem bedeutet, dass sie<br />

in derselben naturräumlichen Haupteinheitengruppen oder demselben Flächennutzungsplangebiet<br />

liegen sollen. Auch hier sind aber wieder die europarechtlichen Vorgaben bezüglich<br />

des Artenschutzes zu beachten, da der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang<br />

von CEF-Maßnahmen und Eingriffsfläche zu gewährleisten ist und hier die artspezifischen<br />

individuellen Aktionsräume zu beachten sind.<br />

7.6 Zusammenfassende Eingriffsbeurteilung<br />

Der Untersuchungsraum des geplanten Neubaus der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> kann in vergleichsweise<br />

konfliktarme (z. B. Agrarlandschaften) und konfliktreichere Bereiche (z.B.<br />

Kleinwald an der Lohrer Straße, Sülzlache, Kleingärten an der Unteren Birkenallee und am<br />

Ederweg) differenziert werden.<br />

Die Einstufung der konfliktreicheren Bereiche erfolgt vor allem aus floristischer und faunistischer<br />

Sicht, da es sich um lokal wertvolle Lebensräume handelt. Aber auch die konfliktar-<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 62


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

men, überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche weisen eine zum Teil hohe<br />

Empfindlichkeit insbesondere bezüglich der Schutzgüter Boden und Landschaftsbild auf. Vor<br />

allem in Randbereichen und entlang von Wirtschaftswegen sind auch hier wichtige Teillebensräume<br />

und Einzelstrukturen wie z. B. Gräben und Einzelgehölze anzutreffen, die teilweise<br />

faunistisch wertvoll sind.<br />

Bezüglich der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/Luft sind im gesamten UG Konflikte<br />

festzustellen, wobei die allerdings teilweise vorgeschädigten Auenbereiche der Eder für das<br />

Schutzgut Boden von besonderer Bedeutung sind.<br />

Optimierungsmöglichkeiten werden durch bestehende Nutzungen und Raumsituationen, die<br />

keine beliebige Trassenverschiebung zulassen begrenzt. Verbleibende, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

sind<br />

• die anlage- und (temporären) baubedingten Flächeninanspruchnahmen<br />

• die Zerschneidungswirkungen auf Tierlebensräume<br />

• die Überprägung des Landschaftsbildes sowie Beeinträchtigungen durch den späteren Betrieb.<br />

Durch sie ist der Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> mit erheblichen und nachhaltigen Eingriffen<br />

in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden. Daraus resultieren Verpflichtungen<br />

zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Mit den geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen können die unvermeidbaren Eingriffe<br />

nach Art, Umfang und örtlicher Lage aber in vollem Umfang kompensiert werden, wobei<br />

die Maßnahmen multifunktional zur Kompensation aller Schutzgüter herangezogen werden.<br />

Bei der Wahl der Maßnahmen wurde während eines Ortstermins am 20.06.2011 in einvernehmlicher<br />

Absprache mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong> und der UNB und der UWB des Schwalm-<br />

Eder-Kreises, sowie der ONB (Schutzgebietsdezernat) Wert darauf gelegt, großflächige<br />

Aufwertungen vorrangig zu berücksichtigen, um insbesondere die Lebensraum- und Vernetzungsfunktion<br />

der Auen zu optimieren. Durch die im FFH-Gebiet „Untere Eder“ (4822-304)<br />

und dem VSG „Ederaue“ (4822-402) gelegenen Maßnahmen E1 "Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre" und E2 "Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder" werden u. a. die Betroffenheiten auentypischer Arten kompensiert.<br />

Tabelle 18 vermittelt eine Übersicht über die geplanten Kompensationsmaßnahmen. Ziel der<br />

Maßnahmenkonzeption ist es, die sich aus der Eingriffsregelung und dem Artenschutz ergebenden<br />

Forderungen in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit der derzeitigen Lebensstätte<br />

und dem Brutraum wieder herzustellen. Verbleibende Kompensationsdefizite werden<br />

durch die Maßnahmen E1 und E2 kompensiert.<br />

Tabelle 18: Übersicht über die Kompensationsmaßnahmen<br />

Maßnahmen- Maßnahme Größe,<br />

Nummer<br />

Umfang<br />

A1 Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen nicht mehr benötigter Straßenabschnitte<br />

und Wirtschaftswege<br />

555 m²<br />

A2 Landschaftsrasenansaat und extensive Pflege 1.124 m²<br />

A3 Landschaftsrasenansaat und Sukzession 1.749 m²<br />

A4 Pflanzung einer dichten Baumhecke als Überflughilfe für Fledermäuse 507 m²<br />

Summe der Ausgleichsmaßnahmen A1 bis A4 3.935 m²<br />

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Seite 63


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Maßnahmen- Maßnahme Größe,<br />

Nummer<br />

Umfang<br />

E1 Maßnahme: Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre 12.000 m²<br />

E 2 Herstellung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong> 4.000m²<br />

Summe der Ersatzmaßnahmen E1 bis E2 16.000m²<br />

G1 Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen Bereichen (Entwässerungsmulden, Kreisverkehrsplatz<br />

und Fußgängerübergang)<br />

8.273 m²<br />

G1 Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen Bereichen (Sichtfelder und sonstige von<br />

Gehölzen freizuhaltende Flächen)<br />

7.260 m²<br />

G2 Gehölzanpflanzung auf Böschungsflächen mit Hochstämmen (Einbindung der Straße<br />

in das Landschaftsbild)<br />

108 Stück<br />

G2 Landschaftsrasenansaat auf den Abstandsflächen 7.029 m²<br />

G3 Landschaftsgerechte Einbindung der Regenrückhaltebecken 169 m²<br />

G4 Pflanzung einer Hecke als Sichtschutz 50 m²<br />

Summe der Gestaltungsmaßnahmen G1 bis G3 22.781 m 2<br />

S1 Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz von Gehölzbeständen während der Bauphase)<br />

929 lfm<br />

S2 Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz sensibler Bereiche während der Bauphase) 618 lfm<br />

S3 Abtrag des Oberbodens von allen Bauflächen und Zwischenlagerungen auf den Arbeitsstreifen<br />

und vorgegebenen Oberbodenlagerflächen<br />

73.358 m²<br />

S4 Rekultivierung des Bodens auf allen Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahme<br />

und Wiederandecken des Oberbodens<br />

41.758 m²<br />

Der Gesamtumfang der Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen umfasst 19.935 m² (3.935 m²<br />

Ausgleichsmaßnahmen und 16.000 m² Ersatzmaßnahmen). In Zusammenwirkung mit der<br />

Maßnahmenkomplexen E1 und E2 ist der durch den Straßenbau verursachte Eingriff vollständig<br />

kompensiert.<br />

8 Maßnahmenkonzept<br />

8.1 Grundsätzliche Konzeption der Maßnahmen<br />

Parallel zur Erarbeitung des Bauentwurfs wurde die umweltfachliche Konfliktanalyse erarbeitet,<br />

auf deren Basis Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Sinne des § 15<br />

BNatSchG entwickelt wurden. Diese Optimierungsmaßnahmen beziehen sich auf Lage und<br />

Gradiente der Trasse und die Optimierung von Durchlässen. Sie sind Bestandteil des Bauentwurfs.<br />

Außerdem wurden landschaftspflegerische Schutzmaßnahmen entwickelt, durch<br />

die weitere Beeinträchtigungen vermieden bzw. vermindert werden.<br />

Ergebnis der Konfliktanalyse ist, dass beim Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> neben den Verlusten<br />

von Boden und Biotopstrukturen vor allem die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

mit dem Erholungswert der Freiräume und Beeinträchtigungen der Fauna durch direkten<br />

Lebensraumverlust und Zerschneidungseffekte eine besondere Rolle spielen.<br />

Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Biotopstrukturen sind in erster Linie der Verlust und<br />

die Beeinträchtigung von Äckern und in geringerem Umfang von Grünlandbiotopen, Ruderalfluren<br />

und Säumen zu nennen. Gehölze sind hingegen in nur in geringem Umfang betroffen.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 64


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

8.2 Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

Im folgenden Text werden die Schutz-, Gestaltungs- und Kompensationsmaßnahmen kurz erläutert. Eine ausführlichere<br />

Beschreibung der trassennahen und „externen“ Maßnahmen ist in den Unterlagen 12.3 und den Maßnahmenblättern<br />

(Kap. 9.1) enthalten.<br />

8.2.1 Schutzmaßnahmen<br />

Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen dienen überwiegend der Erhaltung und Sicherung<br />

bestehender Strukturen während der Bauphase. Sie sind als Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen<br />

zu betrachten sind. Es handelt sich im Bereich der ortsfesten technischen<br />

Bauwerke um<br />

• Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser (Regenrückhaltebecken) und<br />

• Maßnahmen zum Schutz von Tierarten (Kleintiertunnel)<br />

Neben den benannten Schutzmaßnahmen werden zusätzliche landschaftspflegerische<br />

Schutzmaßnahmen vorgenommen. Dabei handelt es sich um<br />

• Maßnahmen zum Schutz des Bodens (Oberbodens) sowie<br />

• Maßnahmen zum Schutz von Gehölzen und sensiblen Bereichen in Form von Schutzzäunen<br />

Im Maßnahmenverzeichnis des Kapitels 9 finden sich die Maßnahmenblätter zu den einzelnen<br />

Schutzmaßnahmen.<br />

8.2.1.1 Maßnahmen zum Bodenschutz<br />

Im Hinblick auf den Bodenschutz gilt der Grundsatz des sorgsamen und sparsamen Umgangs<br />

mit Boden, d. h. die Inanspruchnahme ist auf das bautechnisch mögliche Minimum zu<br />

reduzieren. Dabei ist im Bereich von allen Bauflächen der Oberboden abzutragen und auf<br />

den Arbeitsstreifen und vorgegebenen Oberbodenlagerflächen zwischen zu lagern (s. Maßnahme<br />

S3). Auf allen genutzten Bauflächen ist nach Abschluss der Baumaßnahme der verdichtete<br />

Boden zu rekultivieren und der abgetragene und zwischengelagerte Oberboden<br />

wieder einzubauen (s. Maßnahme S4).<br />

Die Einrichtung von Baustraßen erfolgt überwiegend auf bestehenden Wirtschaftswegen<br />

sowie auf den Baustreifen. Die Lagerung von Baustoffen sowie die Zwischenlagerung von<br />

Oberboden müssen sich auf die in den Maßnahmenplänen und Bestands- und Konfliktplänen<br />

dargestellten Baustreifen beschränken.<br />

8.2.1.2 Maßnahmen zum Vegetations- und Tierschutz<br />

Um wertvolle Strukturen und Bereiche sowie Tier- und Pflanzenarten im Planungsgebiet vor<br />

vermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauphase zu schützen, werden Schutzzäune<br />

errichtet. Zum einen dienen diese dem Schutz und Erhalt von Gehölzstrukturen (s. Maßnahme<br />

S1), zum anderen werden durch die Schutzzäune aber auch sensible Bereiche wie z.B.<br />

Ufer von Gräben und Bächen geschützt und von Tätigkeiten während der Bauphase freigehalten<br />

(s. Maßnahme S2). Die Schutzzäune finden sich überwiegend im Bereich von Baustrassen,<br />

Baustreifen, Baueinrichtungsflächen und Lagerflächen.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 65


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

8.2.2 Gestaltungsmaßnahmen<br />

Gestaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />

die zu einer Begrünung und landschaftsgerechten Einbindung des neuen Verkehrsweges<br />

führen.<br />

Zur gestalterischen Einbindung der Trasse in die Landschaft werden nicht versiegelte Anlagenteile<br />

und Nebenanlagen (Böschungen, Bereiche der RRB, etc.) nach Abschluss der<br />

Straßenbaumaßnahmen durch verschiedene Gestaltungsmaßnahmen in Form von Ansaat<br />

und Gehölzpflanzungen begrünt (s. Maßnahmen G1-G4).<br />

8.2.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Im Folgenden werden die einzelnen Kompensationsmaßnahmen kurz erläutert, wobei die<br />

detaillierte Ausführungsplanung nicht Gegenstand des LBP, sondern Inhalt des Landschaftspflegerischen<br />

Ausführungsplans (LAP) ist. Nähere Angaben zur genauen Lage und Durchführung<br />

sind den Maßnahmenblättern A 1 bis A 4 und E 1 bis E 2 (s. Kapitel 9). zu entnehmen.<br />

Die Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen führen gemeinsam dazu, dass die Vorkommen<br />

aller betroffenen nach § 44 (5) BNatSchG relevanten Arten trotz des Eingriffs in<br />

einem günstigen Erhaltungszustand verweilen werden und die räumliche Funktionalität der<br />

Nist- und Brutstätten gewährleistet werden kann. Bezüglich der übrigen national geschützten<br />

Arten ist außerdem gewährleistet, dass die Vorgaben des § 15 BNatSchG im Zuge der Eingriffsplanung<br />

umgesetzt werden.<br />

8.2.3.1 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen A1 bis A4 sind auch im Maßnahmenverzeichnis (s. Kapitel 9) näher erläutert.<br />

8.2.3.1.1 Ausgleichsmaßnahme A1 – Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen nicht<br />

mehr benötigter Straßenabschnitte und Wirtschaftswege<br />

Begründung der Maßnahme: Entsprechend der KV sind nicht mehr beanspruchte Straßenflächen<br />

vorrangig als Ausgleich für die Neuversiegelung (KV) zu entsiegeln.<br />

Ziel ist die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen durch Rekultivierung der entsiegelten<br />

Flächen.<br />

Beschreibung der Maßnahme: Die geplanten Entsiegelungsflächen befinden sich im Westen<br />

des Plangebietes im Anschlussbereich der geplanten Ortsumgehung an die bestehende<br />

L 3220. Es handelt sich um die nicht mehr beanspruchte Straßenfläche der L 3220 und um<br />

einen abgetrennten Teilabschnitt eines landwirtschaftlichen Weges.<br />

Ober- und Unterbau der Flächen werden aufgebrochen und vollständig ausgebaut. Die Verdichtung<br />

des anstehenden Bodens wird durch eine Tiefenlockerung beseitigt und mit Oberboden<br />

bis zur Ebenheit mit den angrenzenden Flächen abgedeckt. Als Folgenutzung sind im<br />

Rahmen der Maßnahme G1 und A2 die Ansaat mit Landschaftsrasen und z. T. eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung (Tauschfläche für Ackerland) vorgesehen. Das anfallende Aushubmaterial<br />

soll je nach Eignung im Straßenbau vor Ort wiederverwendet werden.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 66


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

8.2.3.1.2 Ausgleichsmaßnahme A2 – Landschaftsrasenansaat und extensive Pflege<br />

Begründung der Maßnahme: Mit der Maßnahme werden Verluste von Grünflächen und Gärten<br />

(K 5) und die Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsbeziehungen<br />

(K 11) kompensiert.<br />

Ziel ist die Entwicklung extensiv gepflegter Offenlandbiotope, die Verbesserung der Bodenfunktionen<br />

und des Grundwasserhaushaltes und die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten<br />

für wenig störempfindliche Pflanzen und Tierarten.<br />

Zielarten: Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus), Gemeiner Bläuling (Lycaena icarus),<br />

Laufkäfer der Gattung Carabus u. a.<br />

Beschreibung der Maßnahme: Das geplante Grünland befindet sich zwischen der bestehenden<br />

Landstraße L 3220, der neu geplanten Ortsumgehung und einer Gewerbeflächen im<br />

Westen des Plangebietes. Heute befindet sich hier eine Ackerteilfläche, die bauzeitlich als<br />

Baufeld genutzt werden wird und ein durch den Straßenneubau abgetrennter Wirtschaftsweg.<br />

Die Fläche wird mit Landschaftsrasen angesät. Durch einen anfänglichen Vielschnitt und die<br />

Beseitigung des Schnittgutes bei unterlassener Düngung wird die Fläche ausgemagert. Es<br />

schließt sich eine dauerhafte, extensive Pflege von 1-2 Schnitten im Jahr an.<br />

8.2.3.1.3 Ausgleichsmaßnahme A3 - Landschaftsrasenansaat und Sukzession<br />

Begründung der Maßnahme: Mit der Maßnahme werden Verluste von Brachen (K 6) und die<br />

Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsbeziehungen (K 11) kompensiert.<br />

Ziel ist die Herausnahme von Flächen aus der Nutzung, die Verbesserung der Bodenfunktionen<br />

und des Grundwasserhaushaltes und die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten für<br />

wenig störempfindliche Pflanzen und Tiere.<br />

Zielarten: Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris), Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus),<br />

Gemeiner Bläuling (Lycaena icarus), Laufkäfer der Gattung Carabus u. a. Als Nahrungsgäste:<br />

Stieglitz (Carduelis carduelis), Feldsperling (Passer montanus) u. a.<br />

Beschreibung der Maßnahme: Die heutige Ackerfläche wird durch den Straßenneubau geteilt,<br />

so dass sich eine Bewirtschaftung nicht mehr rentieren wird. Die geplante Brache befindet<br />

sich zwischen der neu geplanten Ortsumgehung und drei Grabenläufen für die Kleintierdurchlässe<br />

geplant sind.<br />

Die Fläche wird mit Landschaftsrasen angesät und der ungestörten Eigenentwicklung überlassen.<br />

Bei zu starker Verbuschung ist ein Freischneiden im mehrjährigen Turnus möglich.<br />

8.2.3.1.4 Ausgleichsmaßnahme A 4 – Pflanzung einer dichten Baumhecke als Überflughilfe<br />

für Fledermäuse<br />

Begründung der Maßnahme: Mit der Maßnahme wird die Zerschneidung einer heute viel<br />

genutzten Leitstruktur zwischen den Fledermausquartieren in <strong>Felsberg</strong> und den als Nahrungsrevier<br />

dienenden Teichen in der Ederaue (K 11) kompensiert.<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Ziel ist der Schutz von Fledermäusen vor Kollisionen mit dem Fahrzeugverkehr durch eine<br />

Überflughilfe von min. 3 m Höhe.<br />

Zielarten: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Großes Mausohr (Myotis myotis), Großer<br />

Abendsegler (Nyctalus noctula).<br />

Beschreibung der Maßnahme: Die geplante Gehölzpflanzung wird beidseitig der Ortsumgehung<br />

trassenparallel im Bereich der Kreuzung von Ortsumgehung und der Verlängerung der<br />

Unteren Birkenallee südöstlich des Felsburgstadions angelegt. Hierdurch entsteht auf der<br />

derzeitigen Wegeparzelle und auf Ackerland im rechten Winkel zur vorhandenen Leitstruktur<br />

ein von den Fledermäusen zu überfliegender Querriegel.<br />

Im Zuge der Maßnahme werden ca. 3 m hohe standortgerechte Laubbäume mit Ballen und<br />

einem Stammdurchmesser von 20-30 cm gepflanzt. Zwischen diesen Hochstämmen werden<br />

strauchhaltige Gehölze eingebracht, so dass innerhalb kürzester Zeit eine Flugbarriere für<br />

die gefährdeten Fledermäuse entsteht und diese gezwungen sind die Straße in einer Höhe<br />

von mind. 3 m zu überfliegen. Das Grabenprofil ist zur Gewährleistung des Wasserabflusses<br />

offen zu halten. Die Abstandsflächen werden mit Landschaftsrasen angesät. Durch Pflegemaßnahmen<br />

ist die Pflanzung zu einer Hecke von dichtem Wuchs zu entwickeln.<br />

8.2.3.2 Ersatzmaßnahmen<br />

Trotz Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich verbleiben Eingriffsfolgen,<br />

die durch zusätzliche Ersatzmaßnahmen kompensiert werden müssen.<br />

8.2.3.2.1 Maßnahmen E1 und E2<br />

– E1 Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre sowie Maßnahme<br />

– E2 Herstellung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Begründung der Maßnahme: Mit dem Maßnahmenkomplex werden Versiegelungen durch<br />

die Trasse (KV), die Beeinträchtigung der Retentionsraumfunktion (KVa), der Verlust von<br />

Acker (K3), Wirtschaftsgrünland (K4), Grünflächen und Gärten (K5), Brachen (K6), Wald-<br />

und Feldwege, linearen Staudenfluren (K7), Gräben und Bächen (K8), Kleingehölzen (K9)<br />

und Schlagfluren (K10) sowie die Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen<br />

Funktionsbeziehungen (K11) kompensiert.<br />

Beschreibung der Maßnahmen: Die erste geplante Renaturierung befindet sich südlich der<br />

Ortslage Lohre (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung Lohre, Flur 5, Flurstücke 32/1, 70/31 und 55/0).<br />

Den Bestand stellt eine Sukzessionsfläche nitrophiler Art mit überwiegenden Brennesselnfluren<br />

(Urtica dioica) und großen Teilen von Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum) dar.<br />

Die zweite geplante Renaturierungsmaßnahme befindet sich östlich der Kläranlage in der<br />

Ederaue (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>, Flur 3, Flurstück 187/0). Der Bestand ist ein<br />

intensiv genutzter Acker (2011 Kohlanbau).<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 68


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Entwicklungsziel für diese genannten Plangebiete ist die möglichst weitgehende Beseitigung<br />

bestehender ökologischer Defizite unter Beachtung der vorhandenen Restriktionen. Im Einzelnen<br />

sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:<br />

1. Reaktivierung der Auendynamik in Teilbereichen<br />

2. Wiederherstellung von Hochwasserretentionsräumen<br />

3. Wiederherstellung von auentypischer Biotopstrukturen durch eigendynamischen Entwicklung der Ederaue<br />

4. ökologisch wertvolle Gestaltung von Gewässerlebensräumen durch Anlage von tiefenzonierten, temporären<br />

und perennierenden Gewässern<br />

5. Anlage von naturnahen Flutmulden<br />

6. Zulassen von ausgedehnten Sukzessionsflächen<br />

7. Verminderung des Eintrages von Schadstoffen und Sedimenten aus dem Gewässerumfeld.<br />

8. Entwicklung von Schilfröhricht im Gewässerumfeld<br />

Die Herstellung von derartigen sekundären Auen durch Bodenabtrag deutlich unterhalb der<br />

Böschungsoberkante der Eder dient u. a. dazu, den erforderlichen Retentionsraum mit einem<br />

Volumen von ca. 12.000 m³ (E1: 8000m³ u. E2: 4000m³) als Ausgleich für den durch Bau der<br />

Ortsumgehung entstandenen Verlust von Rückhalteflächen zu schaffen.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 69


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

9 MAßNAHMENVERZEICHNIS<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: S1<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1 - 3<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+017-0+080, 0+263, 0+300-0+436, 0+460, 0+684, 0+699-0+752, 1+280, 1+775-1+875, 1+906, 1+947,<br />

2+022-2+051, 2+120, 2+140-2+204, 2+223-2+329, 2+358, 2+378, 2+421<br />

KONFLIKT Nr.: K2a Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 2 a Gefährdung von Gehölzbeständen<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (S1):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 70<br />

nicht ausgleichbar<br />

Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz von Gehölzbeständen während der Bauphase)<br />

Zum Schutz von Gehölzbeständen und Einzelgehölzen vor Baustellenverkehr werden während der<br />

Bauphase Schutzzäune errichtet oder entsprechend wirkungsvolle Maßnahmen (gemäß DIN 18920 und<br />

RAS-LP 4) ergriffen. Gegebenenfalls ist ein Pflegerückschnitt wie bei der Eschenreihe von km 2+223<br />

bis 2+329 erforderlich.<br />

Umfang: 929 lfd. m Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

Vermeidung von baubedingten Verlusten und Beeinträchtigungen wertvoller Gehölzbestände im Bereich<br />

des Baufeldes.<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Die Funktionstüchtigkeit (u.a. regelmäßige Kontrollen) der Schutzmaßnahmen wird im Rahmen der<br />

ökologischen Baubegleitung (ÖBB) sichergestellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Schutzvorrichtungen<br />

entfernt.<br />

Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Straßenbaumaßnahme<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+876, 0+999, 1+111, 1+270, 1+567<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: S2<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1 - 3<br />

KONFLIKT Nr.: K2b Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 2 b Gefährdung von sensiblen Lebensräumen<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (S2):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz sensibler Bereiche während der Bauphase)<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 71<br />

nicht ausgleichbar<br />

Zum Schutz sensibler Bereiche vor Baustellenverkehr werden während der Bauphase Schutzzäune<br />

errichtet oder entsprechend wirkungsvolle Maßnahmen (gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4) ergriffen.<br />

Umfang: 618 lfd. m Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

Vermeidung von baubedingten Verlusten und Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Bereiche.<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Die Funktionstüchtigkeit der Schutzmaßnahmen wird im Rahmen der ökologischen Baubegleitung<br />

(ÖBB) u. a. durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die<br />

Schutzvorrichtungen entfernt.<br />

Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Straßenbaumaßnahme<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+000-2+310<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: S3<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1 - 3<br />

KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K V Versiegelung durch die Fahrbahn der Ortsumgehung (Schwarzdecke), völliger Verlust des Bodens<br />

und der Biotopfunktion (16.044 m²)<br />

K 1 Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und Bodenlagerflächen, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />

Standortveränderungen, temporärer Verlust von Lebensraum (41.758 m²)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (S3):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 72<br />

nicht ausgleichbar<br />

Abtrag des Oberbodens von allen Bauflächen und Zwischenlagerung auf den Arbeitsstreifen<br />

und vorgegebenen Oberbodenlagerflächen<br />

Vor Baubeginn ist der Oberboden von allen Auf- und Abtragsflächen abzutragen und gemäß DIN 18915<br />

sachgerecht auf Lagerflächen und Baustreifen abseits des Baubetriebes zu lagern und zu behandeln.<br />

Die Lagerung erfolgt in Mieten, die bei längerer Lagerzeit (>3 Monate) mit einer Zwischenbegrünung<br />

(Ansaat mit Leguminosen) zum Schutz vor Erosion und unerwünschtem Aufwuchs gesichert werden.<br />

Abtrag und Einbau von Oberboden sind generell gesondert von anderen Bodenbewegungen durchzuführen.<br />

Ein Teil des Oberbodens wird auf den neu entstandenen Böschungen aufgetragen (vgl. Maßn.<br />

S 4). Der gelagerte Boden ist schnellstmöglich wieder einzubringen.<br />

Umfang: 73.358 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

Der Oberboden ist zum Zweck der späteren Wiederverwendung vor Zerstörung und Verlust der natürlichen<br />

Bodenfruchtbarkeit zu sichern.<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Pflege der Lagerstätten und Mieten gemäß DIN 18915; kontrolliert durch die ökologische Baubegleitung<br />

(ÖBB).<br />

Durchführung der Maßnahme: mit Beginn der Straßenbaumaßnahme<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+000-2+305<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: S4<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1 - 3<br />

KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K V Versiegelung durch die Fahrbahn der Ortsumgehung (Schwarzdecke), völliger Verlust des Bodens<br />

und der Biotopfunktion (16.044 m²)<br />

K 1 Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und Bodenlagerflächen, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />

Standortveränderungen, temporärer Verlust von Lebensraum (41.758 m²)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (S4):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 73<br />

nicht ausgleichbar<br />

Rekultivierung des Bodens auf allen Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahme und Wiederandecken<br />

des Oberbodens<br />

Auf allen genutzten Bauflächen ist nach Abschluss der Baumaßnahme der verdichtete Boden unter<br />

Berücksichtigung der Bestimmungen der DIN 18915 zu lockern. Der abgetragene und zwischengelagerte<br />

Oberboden ist wieder einzubauen. Die rekultivierten Bodenflächen werden mit bodenverbessernden<br />

Leguminosen angesät. Auf temporär genutzten Lagerflächen und Baustreifen ist aufgetragenes<br />

Fremdmaterial vollständig zu beseitigen und der Untergrund kreuzweise aufzulockern. Sind keine speziellen<br />

Maßnahmen vorgesehen, gehen die Flächen nach Wiederherstellung in die ursprüngliche Nutzung<br />

über.<br />

Umfang: 41.758 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Beseitigung von Bodenbeeinträchtigungen durch Verdichtung und Auftrag von Fremdmaterial<br />

• Wiederherstellung der ursprünglichen Bodenfunktionen<br />

• Vorbereitung der Bodenflächen zur Überführung in die ursprüngliche Nutzung<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Die rekultivierten Flächen sind entsprechend der vorgesehenen Gestaltungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

zu entwickeln und zu pflegen. Sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, gehen die Flächen<br />

nach Wiederherstellung in die ursprüngliche Nutzung über (Kontrolle durch ÖBB).<br />

Durchführung der Maßnahme: mit Beginn der Straßenbaumaßnahme<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+022-2+310<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: G1<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1 - 3<br />

KONFLIKT Nr.: K12 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 12 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen (n.q.)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (G1):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.G2,G3<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen Bereichen<br />

(Sichtfelder und sonstige von Gehölzen freizuhaltende Flächen)<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 74<br />

nicht ausgleichbar<br />

Die fahrbahnnahen Bereiche einschließlich der Gräben, Mulden, Bankette, sowie Anschlussinnenflächen<br />

sind mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1 Landschaftsrasen, Standard ohne Kräuter) einzusäen. Insbesondere<br />

sind Sichtfelder und sonstige von Gehölzen freizuhaltende Flächen mit Landschaftsrasen zu<br />

begrünen.<br />

Die Bereiche, die mit Böschungen flacher als 1 : 1,5 ausgezogen werden und Flächen, die gleichzeitig<br />

mit landschaftspflegerischen Maßnahmen belegt sind, sollen nicht angesät werden. Exakte Abgrenzungen<br />

hierfür sind im Rahmen der Ausführungsplanung (LAP) festzulegen.<br />

Umfang: 16.624 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Einbindung der Trasse in das Landschaftsbild<br />

• Schutz des Bodens im Bereich neu angelegter Flächen/Böschungsflächen vor Erosion und dauerhafte<br />

Begrünung der Bodenflächen<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Pflege nach betrieblichen Erfordernissen durch die Straßenmeisterei.<br />

Durchführung der Maßnahme: in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

Land Hessen<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

Land Hessen<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: G2<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1 - 3<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+097-0+158, 0+268-0+359, 0+483-0+557, 0+612-0+690, 0+778-0+870, 1+215-1+270, 1+285-1+339,<br />

1+361-1+415, 1+482-1+535, 1+571-1+792, 1+816-1+892, 1+934-2+023, 2+112-2+167, 2+227-2+305<br />

KONFLIKT Nr.: K12 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 12 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen (n.q.)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (G2):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.G1,G3<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 75<br />

nicht ausgleichbar<br />

Gehölzanpflanzung mit Hochstämmen auf Landschaftsrasenansaat (Einbindung der Straße in<br />

das Landschaftsbild)<br />

Entlang der dargestellten Fahrbahnabschnitte sind Baumreihen aus Hochstämmen standorttypischer<br />

Laubgehölze, nach Möglichkeit autochthon, zu pflanzen.<br />

Die Abstandsfläche zu den angrenzenden Nutzungen sind mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1 Landschaftsrasen,<br />

Standard ohne Kräuter) einzusäen.<br />

Umfang: 108 Stück; 7.029 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Gestalterische Einbindung der Trasse in die Landschaft durch eine standorttypische Gehölzpflanzung<br />

• Behutsames Einbringen von Gehölzen durch lockere Gehölzpflanzungen zur Wahrung des überwiegenden<br />

Offenlandcharakters der Landschaft<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

• Pflege nach betrieblichen Erfordernissen durch die zuständige Straßenmeisterei.<br />

• Artenauswahl und Pflanzqualitäten sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu konkretisieren;<br />

Durchführung der Landschaftsbaumaßnahme nach ZTVLa-StB.<br />

Durchführung der Maßnahme: nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme; Beaufsichtigung durch ÖBB<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

Land Hessen<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

Land Hessen<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+390, 0+718, 0+876<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: G3<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1<br />

KONFLIKT Nr.: K12 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 12 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen (n.q.)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (G3):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.G1,G2<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

Landschaftsgerechte Einbindung der Regenrückhaltebecken<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 76<br />

nicht ausgleichbar<br />

Die grundsätzlichen wassertechnischen Anforderungen an die Ausbildung und Dimensionierung der<br />

Becken leiten sich aus der RiStWag ab.<br />

Die Böschungen sollen mit variierenden Böschungsneigungen von 1:3 bis 1:5 gestaltet werden.<br />

Bereiche, die zwingend der Standsicherheit bedürfen, werden mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1 Landschaftsrasen,<br />

Standard ohne Kräuter) eingesät.<br />

Umfang: 169 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Vermeidung/Verminderung von Schadstoffeinträgen in die Fließgewässer durch Vorklärung der<br />

Straßenabwässer (Absetzbecken inkl. Leichtflüssigkeitsabscheider)<br />

• Verzögerter Abfluss des vorgeklärten Straßenabwassers entsprechend der natürlichen Abflussspende<br />

der Gewässer durch ausreichend große Dimensionierung von Absetz- und Versickerungsbecken<br />

• Landschaftliche Einbindung der RRB durch landschaftsgerechte Gestaltung<br />

• Einbindung der Becken in das landschaftliche Umfeld durch standorttypische Begrünung<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

• Wartung der Becken nach betrieblichen Erfordernissen durch die Straßenmeisterei<br />

• jährlich sowie nach starken Regenfällen und Unfällen: Überprüfen der Anlage, ggf. Beseitigung von<br />

Leichtflüssigkeiten und Unrat.<br />

• bei Bedarf Räumung des Beckens; ggf. Auslichtung von aufkommenden Gehölzen zur Verhinderung<br />

eines zu schnellen Zuwachsens.<br />

• in siedlungsfernen Lagen soll auf eine Einzäunung verzichtet werden, um randliche Gehölzstrukturen<br />

als Verbundelement in die umgebende Landschaft und als Teillebensraum für Tiere zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

• Koordination der Maßnahmen durch die ökologische Baubegleitung (ÖBB)<br />

Durchführung der Maßnahme: in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme, Beaufsichtigung durch ÖBB<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

Land Hessen<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

Land Hessen<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

2+060-2+097<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: G4<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 3<br />

KONFLIKT Nr.: K12 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 12 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen (n.q.)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (G3):<br />

Pflanzung einer Hecke als Sichtschutz<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.G1,G2<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 77<br />

nicht ausgleichbar<br />

Zwischen Umgehungsstraße und Mischfläche wird eine dichte Hecke aus heimischen Sträuchern gepflanzt.<br />

Umfang: 50 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Zwischen Umgehungsstraße und Mischfläche muss im Bereich des Richtungswechsels der Umgehungsstraße<br />

eine räumliche und visuelle Trennung der beiden Straßenflächen betont werden.<br />

• Gestalterische Einbindung der Trasse in die Landschaft durch eine Gehölzpflanzung<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

• Artenauswahl und Pflanzqualitäten sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu konkretisieren;<br />

Durchführung der Landschaftsbaumaßnahme nach ZTVLa-StB.<br />

• Erziehungsschnitt der Hecke und Mahd der Saumstreifen nach betrieblichen Erfordernissen durch<br />

die zuständige Straßenmeisterei.<br />

Durchführung der Maßnahme: mit Ende der Straßenbaumaßnahme, Beaufsichtigung durch ÖBB<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

Land Hessen<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

Land Hessen<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+097-0+183<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: A1<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1<br />

KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K V Versiegelung durch die Fahrbahn der Ortsumgehung (Schwarzdecke), völliger Verlust des<br />

Bodens und der Biotopfunktion (16.044 m²)<br />

K 1 Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und Bodenlagerflächen, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />

Standortveränderungen, temporärer Verlust von Lebensraum (41.758 m²)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (A1):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr. E1,<br />

E2<br />

ersetzbar i.V.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 78<br />

nicht ausgleichbar<br />

Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen nicht mehr benötigter Straßenabschnitte und<br />

Wirtschaftswege<br />

Entsiegelungsflächen befinden sich in Teilbereichen des Streckenabschnitts. Überwiegend handelt es<br />

sich um Fahrbahnen und Wirtschaftswege, die nach Teilverlegungen der L 3220 nicht mehr benötigt<br />

werden.<br />

Das Aushubmaterial des jeweiligen Straßenkörpers (Ober- und Unterbau) ist vollständig auszubauen<br />

und nach Möglichkeit in Unterbau- und Dammbauwerke der Straße einzubauen. Vor dem Oberbodenauftrag<br />

muss der Unterboden tiefengelockert werden.<br />

Umfang: 555 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen als Ausgleich für die Neuversiegelung<br />

• Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen durch Rekultivierung der entsiegelten Flächen<br />

• Entwicklung extensiv genutzter Biotopstrukturen (Gehölze, Säume) im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Pflege und Entwicklung entsprechend der vorgesehenen Nachfolgenutzung<br />

Durchführung der Maßnahme: während der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer: Land Hessen<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

bisheriger Eigentümer<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: -


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+173-0+250<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: A2<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 1<br />

KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 5 Verlust von Grünflächen und Gärten (288 m²)<br />

K 11 Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsräumen (nicht quantifizierbar)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (A2):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr. E1,<br />

E2<br />

ersetzbar i.V.<br />

Landschaftsrasenansaat und extensive Pflege<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 79<br />

nicht ausgleichbar<br />

Die Fläche wird aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1<br />

Landschaftsrasen, Standard ohne Kräuter) eingesät.<br />

Umfang: 1.124 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Wiederherstellung verloren gegangener Grünlandbereiche<br />

• Aufwertung des Landschaftsraumes durch flächige Nutzungsextensivierung<br />

• Verbesserung / Entwicklung von Bodenfunktionen und Grundwasserhaushalt vor allem auf bislang<br />

intensiv genutzten Ackerflächen<br />

• Schaffung extensiv genutzter (Teil-)Lebensräume mit Rückzugsmöglichkeiten für wenig störungsempfindliche<br />

Pflanzen und Tiere der intensiv genutzten Kulturlandschaft<br />

• Kompensation der Zerschneidung/ Isolierung von Biotopkomplexen für störungsunempfindliche<br />

Arten wie den Kleinen Heufalter (Coenonympha pamphilus).<br />

• im Detail: Die Reduzierung des Düngereinsatzes bedeutet eine Steigerung der Arthropodenvielfalt<br />

und mithin eine Verbesserung der Nahrungskreisläufe<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

In den ersten Jahren muss zur Ausmagerung der Flächen Vielschnitt erfolgen. Auf den Einsatz von<br />

Düngemitteln ist zu verzichten. Nach der Ausmagerungsphase ist eine späte Mahd nach dem 20. Juni<br />

zu unterlassen. Eine frühe 1. Mahd (je nach Witterungsverlauf ab Mitte bis Ende Mai) kann sich positiv<br />

auf Wieseninsekten auswirken. Das Gesamtnutzungskonzept ist im Rahmen der Ausführungsplanung<br />

parzellenscharf zu konkretisieren.<br />

Durchführung der Maßnahme: mit Beginn der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />

Künftige Unterhaltung:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: 1.124 m²


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

0+999-1+111<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: A3<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 2<br />

KONFLIKT Nr.: KV, K1 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 6 Verlust von Brachen (1.472 m²)<br />

K 11 Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsräumen (nicht quantifizierbar)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (A3):<br />

Landschaftsrasenansaat und Sukzession<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr. E.1<br />

und E.2<br />

ersetzbar i.V.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 80<br />

nicht ausgleichbar<br />

Die Fläche wird aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen<br />

wird sie eingesät und einer ungestörten Entwicklung überlassen.<br />

Umfang: 1.749 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Wiederherstellung verloren gegangener Brachen<br />

• Aufwertung des Landschaftsraumes durch flächige Nutzungsextensivierung<br />

• Verbesserung / Entwicklung von Bodenfunktionen und Grundwasserhaushalt vor allem auf bislang<br />

intensiv genutzten Ackerflächen<br />

• Schaffung extensiv genutzter (Teil-)Lebensräume mit Rückzugsmöglichkeiten für Pflanzen und störungsunempfindliche,<br />

anpassungsfähige Tierarten<br />

• Kompensation der Zerschneidung/ Isolierung von Biotopkomplexen sowie faunistischen Funktionsbeziehungen<br />

(u. a. gegenüber den Wirkfaktoren der Straße unempfindliche Heuschrecken, Tagfalter,<br />

Hautflügler u. a.)<br />

• im Detail: Die Reduzierung des Düngereinsatzes bedeutet eine Steigerung der Arthropodenvielfalt<br />

und mithin eine Verbesserung der Nahrungskreisläufe<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Mahd / Entbuschung von Hochstauden- und Altgrasbeständen im mehr jährigen Turnus<br />

Durchführung der Maßnahme: mit Ende der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

Land Hessen<br />

Künftige Unterhaltung:<br />

Land Hessen<br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: 1.749 m²


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

1+543-1+588<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer: -<br />

Maßnahmennummer: A4<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 2<br />

KONFLIKT Nr.: K11 Bestands- und Konfliktplan 1 - 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

K 11 Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsräumen (nicht quantifizierbar)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (A3):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr. E1,<br />

E2<br />

ersetzbar i.V.<br />

Pflanzung einer dichten Hecke als Überflughilfe für Fledermäuse<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 81<br />

nicht ausgleichbar<br />

Im Bereich der Querung der derzeit von Zwergfledermäusen genutzten Leitstruktur und der geplanten<br />

Ortsumgehung wird eine dichte Baumhecke aus standortgerechten Hochstämmen von min. 3m Höhe<br />

und einem Stammumfang von 20-25 cm mit Ballen gepflanzt. Zwischen die Hochstämme werden strauchartige<br />

Gehölze gesetzt, damit die Funktionalität der Querungshilfe möglichst schnell gewährleistet<br />

werden kann und das Kollisionsrisiko weitestgehend vermieden wird. Das Grabenprofil ist zur Gewährleistung<br />

des Wasserabflusses offen zu halten. Die Abstandsfläche zu den angrenzenden Nutzungen<br />

sind mit Landschaftsrasen (RSM 7.1.1 Landschaftsrasen, Standard ohne Kräuter) einzusäen.<br />

Umfang: 507 m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

• Schutz von Fledermäusen durch trassenparallele Pflanzungen, welche dazu beitragen, die Straße<br />

in ausreichender Flughöhe zu überfliegen.<br />

• Zielart: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Großes Mausohr (Myotis moytis) und Großer<br />

Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Artenauswahl und Pflanzqualitäten sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu konkretisieren; Durchführung<br />

der Landschaftsbaumaßnahme nach ZTVLa-StB.<br />

Erziehungsschnitt der Hecke und Mahd der Saumstreifen im mehrjährigen Turnus<br />

Durchführung der Maßnahme: mit Ende der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />

Künftige Unterhaltung:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: 507 m²


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

südlich der Trasse, südlich von <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmenkomplexnummer:<br />

Maßnahmennummer: E1 und E2<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.:<br />

Blatt Nr.:<br />

KONFLIKT Nr.: KVa, K3, K4, K5, K6, K7, K9, K10, K11 Bestands- und Konfliktplan 1 – 3<br />

Beschreibung / Eingriffsumfang:<br />

KVa Beeinträchtigung der Retentionsfunktion von Auenbereichen und Überschwemmungsgebieten<br />

durch Fahrbahn und Nebenanlagen (12.000 m², Rückhaltevolumen ca. 8.000 m³)<br />

K3 Verlust von Ackerflächen (33.624 m²)<br />

K4 Verlust von Wirtschaftsgrünland (6.952 m²)<br />

K5 Verlust von Grünflächen und Gärten (288 m²)<br />

K6 Verlust von Brachen (1.472 m²)<br />

K7 Verlust von Wald- und Feldwegen sowie linearen Staudenfluren entlang von Wegen und Straßen<br />

(4.696 m²)<br />

K9 Verlust / Zerschneidung von Kleingehölzen (Hecken, Gebüsche, Einzelbäume)<br />

(874 m², 24 Stück)<br />

K10 Verlust von Schlagfluren (1.053 m²)<br />

K11 Zerschneidung von Biotopkomplexen und faunistischen Funktionsräumen (nicht quantifizierbar)<br />

EINGRIFF: ausgleichbar<br />

ersetzbar<br />

MAßNAHMENBESCHREIBUNG (E1,E2):<br />

ausgleichbar i.V. mit Maßn.-Nr.<br />

ersetzbar i.V. mit Maßn.-Nr. E1E2<br />

Maßnahme E1: Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Maßnahme E2: Herstellung von Retentionsraum an der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 82<br />

nicht ausgleichbar<br />

Die erste geplante Renaturierung befindet sich südlich der Ortslage Lohre (<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>,<br />

Gemarkung Lohre, Flur 5, Flurstücke 32/1, 70/31 und 55/0). Den Bestand stellt eine Sukzessionsfläche<br />

nitrophiler Art mit überwiegenden Brennesselnfluren (Urtica dioica) und großen Teilen<br />

von Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum) dar.<br />

Die zweite geplante Renaturierungsmaßnahme befindet sich östlich der Kläranlage in der Ederaue<br />

(<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong>, Gemarkung <strong>Felsberg</strong>, Flur 3, Flurstück 187/0). Der Bestand ist ein intensiv<br />

genutzter Acker (2011 Kohlanbau).<br />

Die Herstellung von sekundären Auen durch Bodenabtrag deutlich unterhalb der Böschungsoberkante<br />

der Eder dient u. a. dazu, den erforderlichen Retentionsraum mit einem Volumen<br />

von ca. 12.000 m³ (E1: 8000m³ u. E2: 4000m³) als Ausgleich für den durch Bau der Ortsumgehung<br />

entstandenen Verlust von Rückhalteflächen zu schaffen.<br />

Umfang: E1: 12.000 m² E2: 4.000m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Folgeblatt 1<br />

BEGRÜNDUNG DER MAßNAHME / ENTWICKLUNGSZIEL:<br />

Maßnahmenkomplexnummer:<br />

Maßnahmennummer: E1 und E2<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.:<br />

Blatt Nr.:<br />

Entwicklungsziel für beide genannte Plangebiete ist die möglichst weitgehende Beseitigung bestehender<br />

ökologischer Defizite unter Beachtung der vorhandenen Restriktionen. Im Einzelnen sollen insbesondere<br />

folgende Ziele erreicht werden:<br />

1. Reaktivierung der Auendynamik in Teilbereichen<br />

2. Wiederherstellung von Hochwasserretentionsräumen<br />

3. Wiederherstellung von auentypischer Biotopstrukturen durch eigendynamischen Entwicklung<br />

der Ederaue<br />

4. ökologisch wertvolle Gestaltung von Gewässerlebensräumen durch Anlage von tiefenzonierten,<br />

temporären und perennierenden Gewässern; Entwicklung natürlicher Artenvielfalt im und<br />

am Gewässer.<br />

5. Anlage von naturnahen Flutmulden<br />

6. Zulassen von ausgedehnten Sukzessionsflächen<br />

7. Verminderung des Eintrages von Schadstoffen und Sedimenten aus dem Gewässerumfeld.<br />

8. Entwicklung von Schilfröhricht im Gewässerumfeld<br />

Innerhalb der durch Bodenabtrag herzustellenden Aue kann die Eder ohne die Durchführung von<br />

Unterhaltungsmaßnahmen im Hochwasserfall der eigendynamischen Entwicklung überlassen werden,<br />

das heißt, dass Auflandungen und Erosionserscheinungen sowie eine sukzessive Entwicklung der Vegetation<br />

zugelassen werden.<br />

Zur Entwicklung von Gehölzbeständen können Initialpflanzungen von autochthonen Schwarzpappeln<br />

(Populus nigra) eingebracht werden. Besonders geeignet sind Stecklinge. Weiden (Salix spec.) und<br />

Erlen (Alnus glutinosa) werden sich durch angrenzende Gehölzbestände selbstständig ausbreiten.<br />

Schilfröhrichte und Nassstaudenfluren werden durch angrenzende Spenderflächen einwandern.<br />

Flächenverteilung der Maßnahme E1:<br />

• Stillgewässer (KV-Code 05.339): 70%<br />

• Schilfröhrichte (Rohrkolben, Rohrglanzgras); (KV-Code 05.410 / 05.430) 15%<br />

• Ruderalfluren (KV-Code 09.210) 15%<br />

Flächenverteilung der Maßnahme E2:<br />

• Sukzession, Entwicklung von Auwald, Bruchwald, Ufergehölze (KV-Code 01.137) 100 %<br />

Umfang: E1: 12.000 m² E2: 4.000m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 83


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Straßenbauverwaltung:<br />

ASV Kassel<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme:<br />

Neubau der Ortsumgehung<br />

<strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Folgeblatt 2<br />

Maßnahmenkomplexnummer:<br />

Maßnahmennummer: E1 und E2<br />

zum Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(S = Schutz-, G = Gestaltungs-,<br />

A = Ausgleichs-, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Unterlagen-Nr.: 12.2<br />

Blatt Nr.: 4<br />

HINWEISE ZUR PFLEGE / ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DER MAßNAHME:<br />

Ausführungszeitpunkt: Außerhalb der Brut- und Setzzeit; witterungsabhängig von August/September<br />

des Jahres bis März/April des nachfolgenden Jahres.<br />

Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Straßenbaumaßnahme; Kontrolle durch ÖBB<br />

Umfang: E1: 12.000 m² E2: 4.000m² Textfortsetzung auf Folgeblatt<br />

Detail auf Anlageblatt Nr.:<br />

VORGESEHENE REGELUNG:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme: Künftiger Eigentümer:<br />

Lage innerhalb der Straßenparzelle:<br />

Zusätzlicher Grunderwerb erforderlich:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />

Künftige Unterhaltung:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />

Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung:<br />

Flächenbedarf: 16.000 m²<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 84


Nr.<br />

KV<br />

K Va<br />

LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

10 GEBENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFF UND KOMPENSATION<br />

Eingriffsituation<br />

Versiegelung durch die Fahrbahn der<br />

Ortsumgehung (Schwarzdecke), völliger<br />

Verlust des Bodens und der Biotopfunktion<br />

Beeinträchtigung der Retentionsfunktion<br />

von Auenbereichen und Überschwemmungsgebieten<br />

durch Fahrbahn<br />

und Nebenanlagen<br />

Eingriffsumfang<br />

16.044 m²<br />

18.466 m²,<br />

10.000 m³<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 85<br />

Nr.<br />

S3<br />

S4<br />

A1<br />

E1<br />

E2<br />

E1<br />

E2<br />

Maßnahmenbeschreibung<br />

Abtrag des Oberbodens von allen Bauflächen<br />

und Zwischenlagerungen auf<br />

den Arbeitsstreifen und vorgegebenen<br />

Oberbodenlagerflächen<br />

Rekultivierung des Bodens auf allen<br />

Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahme<br />

und Wiederandecken des<br />

Oberbodens<br />

Entsiegelung und Rekultivierung von<br />

Flächen nicht mehr benötigter Straßenabschnitte<br />

und Wirtschaftswege<br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an<br />

der Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Umfang der<br />

Maßnahmen Bemerkungen<br />

73.358 m²<br />

41.758 m²<br />

555 m²<br />

12.000m²<br />

4.000 m²<br />

8.000m³<br />

4.000m³<br />

Durch die Fahrbahn der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wird<br />

eine Fläche von 23.358 m² beansprucht. Hiervon entfallen<br />

7.314 m² auf bestehende Verkehrsflächen mit<br />

Schwarzdecken. Die Neuversiegelung liegt bei<br />

16.044m².<br />

Die Neuversiegelung kann nicht durch Entsiegelungsmaßnahmen<br />

ausgeglichen werden. Daher werden im<br />

Rahmen der Ersatzmaßnahmen Bodenfunktionen in<br />

zwei Auenbereichen aufgewertet, die wie der Eingriffsraum<br />

durch eine intensive Nutzung vorbelastet sind.<br />

Zur Verbesserung der Gebietsretention werden Hochwasserspitzen<br />

gedämpft.<br />

Herstellung von Retentionsraum in einem Umfang von<br />

8.000m³ (E1) und 4.000m³ (E2)


Nr.<br />

K1<br />

LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Eingriffsituation<br />

Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen<br />

und Bodenlagerflächen, Veränderung<br />

des Bodenwasserhaushaltes,<br />

Standortveränderungen, temporärer<br />

Verlust von Lebensraum<br />

K2a Gefährdung von Gehölzbeständen<br />

K2b<br />

Gefährdung von sensiblen Lebensräumen <br />

Eingriffsumfang<br />

41.758 m²<br />

nicht quantifizierbar<br />

nicht quantifizierbar<br />

K3 Verlust von Ackerflächen 33.624 m²<br />

K4 Verlust von Wirtschaftsgrünland 6.952 m²<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 86<br />

Nr.<br />

S3<br />

S4<br />

A1<br />

S1<br />

S2<br />

E1<br />

E2<br />

E1<br />

E2<br />

Maßnahmenbeschreibung<br />

Abtrag des Oberbodens von allen Bauflächen<br />

und Zwischenlagerungen auf<br />

den Arbeitsstreifen und vorgegebenen<br />

Oberbodenlagerflächen<br />

Rekultivierung des Bodens auf allen<br />

Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahme<br />

und Wiederandecken des<br />

Oberbodens<br />

Entsiegelung und Rekultivierung von<br />

Flächen nicht mehr benötigter Straßenabschnitte<br />

und Wirtschaftswege<br />

Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz<br />

von Gehölzbeständen während der Bauphase)<br />

Einrichtung von Schutzzäunen (Schutz<br />

sensibler Bereiche während der Bauphase)<br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Umfang der<br />

Maßnahmen Bemerkungen<br />

73.358 m²<br />

41.758 m²<br />

555 m²<br />

929 lfm<br />

618 lfm<br />

12.000m²<br />

4.000 m³<br />

12.000 m²<br />

4.000 m³<br />

Zur Eingriffsminimierung werden Kleintiertunnel vorgesehen.<br />

Von dem Eingriff sind ausschließlich intensiv bewirtschaftete<br />

Grünlandbiotope betroffen, deren Wiederherstellung<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht nicht sinnvoll ist.<br />

Mit den Ersatzmaßnahmen werden zwei Auenbereichen<br />

aufgewertet, die wie der Eingriffsraum durch eine intensive<br />

Nutzung vorbelastet ist.


Nr.<br />

LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Eingriffsituation<br />

Eingriffsumfang<br />

K5 Verlust von Grünflächen und Gärten 288 m²<br />

K6 Verlust von Brachen 1.472 m²<br />

K7<br />

K8<br />

K9<br />

Verlust von Wald- und Feldwegen<br />

sowie linearen Staudenfluren entlang<br />

von Wegen und Straßen<br />

Verlust / Zerschneidung von ausgebauten<br />

und begradigten Gräben und<br />

Bächen<br />

Verlust / Zerschneidung von Kleingehölzen<br />

(Hecken, Gebüsche, Einzelbäume)<br />

4.696 m²<br />

726 m²<br />

K10 Verlust von Schlagfluren 1.053 m²<br />

K11<br />

Zerschneidung von Biotopkomplexen<br />

und faunistischen Funktionsräumen<br />

nicht quantifizierbar<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 87<br />

Nr.<br />

E1<br />

E2<br />

E1<br />

E2<br />

E1<br />

E2<br />

E1<br />

E2<br />

E1<br />

E2<br />

E1<br />

E2<br />

A4<br />

E1<br />

E2<br />

Maßnahmenbeschreibung<br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Pflanzung einer dichten Baumhecke als<br />

Überflughilfe für Fledermäuse<br />

Renaturierung der ehemaligen<br />

Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

Herstellung von Retentionsraum an der<br />

Eder in <strong>Felsberg</strong><br />

Umfang der<br />

Maßnahmen Bemerkungen<br />

12.000 m²<br />

4.000 m³<br />

12.000 m²<br />

4.000 m³<br />

12.000 m²<br />

4.000 m³<br />

12.000 m²<br />

4.000 m³<br />

12.000 m²<br />

4.000 m³<br />

12.000 m²<br />

4.000 m³<br />

507 m²<br />

12.000 m²<br />

4.000 m²<br />

Im Vorhabensbereich werden zusätzlich Einzel- und<br />

Kleingehölze (Maßnahmen G2 und A4) angelegt, mit<br />

denen aber vorrangig Beeinträchtigungen der Tierwelt<br />

(K11) und des Landschaftsbildes (K12) kompensiert<br />

werden.<br />

Zur Eingriffsminimierung wurden Kleintiertunnel vorgesehen.<br />

Zur Verbesserung der Gebietsretention werden Hochwasserspitzen<br />

gedämpft. Herstellung von Retentionsraum<br />

in einem Umfang von 8.000m³ (E1) und 4.000m³<br />

(E2)


Nr.<br />

K12<br />

LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Eingriffsituation<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,<br />

Beeinträchtigung von Fernsichtbezügen <br />

Eingriffsumfang<br />

nicht quantifizierbar<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 88<br />

Nr.<br />

G1<br />

G2<br />

G3<br />

G4<br />

Maßnahmenbeschreibung<br />

Landschaftsrasenansaat in fahrbahnnahen<br />

Bereichen (Sichtfelder und sonstige<br />

von Gehölzen freizuhaltende Flächen)<br />

Gehölzanpflanzung auf Böschungsflächen<br />

mit Hochstämmen (Einbindung der<br />

Straße in das Landschaftsbild)<br />

Landschaftsgerechte Einbindung der<br />

Regenrückhaltebecken<br />

Pflanzung einer Hecke als Sichtschutz<br />

Umfang der<br />

Maßnahmen Bemerkungen<br />

16.624 m²<br />

108 Stück<br />

7.029 m²<br />

169 m²<br />

50 m²<br />

Die als Überflughilfe für Fledermausarten konzipierte<br />

Maßnahme A 4 mit einem Umfang von 411 m² trägt<br />

ebenfalls zur landschaftsgerechten Einbindung der Ortsumgehung<br />

bei


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

11 Zusammenfassung<br />

Der Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> liegt im öffentlichen Interesse, einschließlich solcher<br />

sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt (Zulassungsgrund). Die<br />

<strong>Stadt</strong>lage <strong>Felsberg</strong> wird durch die Ortsumgehung entlastet, was sich positiv auf die Wohnsi-<br />

tuation und den Erhalt der historischen Bausubstanz auswirkt. Wie im Zuge des Varianten-<br />

vergleichs der UVS belegt wurde gibt es keine anderweitig zumutbare Alternative.<br />

Im Untersuchungsraum des geplanten Neubaus der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> befinden sich<br />

sowohl relativ konfliktarme Agrarlandschaften, als auch konfliktreichere Landschaftselemente<br />

im Umfeld des kleinen Waldes an der Lohrer Straße, Sülzlache, den Kleingärten an der Un-<br />

teren Birkenallee und am Ederweg, wobei bei dieser Einstufung vor allem floristische und<br />

faunistische Bewertungskriterien ausschlaggebend sind, da es sich um lokal wertvolle Le-<br />

bensräume handelt.<br />

Selbst die konfliktarmen, überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche weisen<br />

eine zum Teil hohe Empfindlichkeit insbesondere bezüglich der Schutzgüter Boden und<br />

Landschaftsbild auf. Vor allem in Randbereichen und entlang von Wirtschaftswegen sind hier<br />

wichtige Teillebensräume und Einzelstrukturen wie Gräben und Einzelgehölze vorhanden,<br />

die teilweise faunistisch wertvoll sind.<br />

Bezüglich der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/Luft sind im gesamten UG Konflikte<br />

festzustellen, wobei die allerdings teilweise vorgeschädigten Auenbereiche der Eder für das<br />

Schutzgut Boden von besonderer Bedeutung sind.<br />

Optimierungsmöglichkeiten werden durch bestehende Nutzungen und Raumsituationen, die<br />

keine beliebige Trassenverschiebung zulassen, begrenzt. Verbleibende, unvermeidbare Be-<br />

einträchtigungen sind<br />

• die anlage- und (temporären) baubedingten Flächeninanspruchnahmen<br />

• die Zerschneidungswirkungen auf Tierlebensräume<br />

• die Überprägung des Landschaftsbildes sowie Beeinträchtigungen durch den späteren Betrieb.<br />

Durch sie ist der Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> mit erheblichen und nachhaltigen Ein-<br />

griffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden. Daraus resultieren Ver-<br />

pflichtungen zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die mit den geplan-<br />

ten landschaftspflegerischen Maßnahmen in vollem Umfang kompensiert werden.<br />

Tabelle 18 (S. 63) gibt eine Übersicht über die geplanten Kompensationsmaßnahmen. Ziel<br />

der Maßnahmenkonzeption ist es, die sich aus der Eingriffsregelung und dem Artenschutz<br />

ergebenden Forderungen in räumlich-funktionalem Zusammenhang wieder herzustellen.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 89


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Der Gesamtumfang der Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen umfasst 19.935 m² (3.935 m²<br />

Ausgleichsmaßnahmen und 16.000 m² Ersatzmaßnahmen). In Zusammenwirkung mit den<br />

Maßnahmen E1 und E2 (Renaturierung der ehemaligen Schlemmteiche in <strong>Felsberg</strong>-Lohre<br />

mit einem Retentionsvolumen von 8.000m³ und Herstellung von Retentionsraum an der Eder<br />

in <strong>Felsberg</strong> mit einem Volumen von 4.000m³) ist der durch den Straßenbau verursachte Ein-<br />

griff vollständig kompensiert.<br />

Durch den Bau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> wird es zu keinen Beeinträchtigungen von Erhal-<br />

tungszielen des Vogelschutzgebietes „Ederaue“ (Natura-2000-Nummer 4822-402) und des<br />

FFH-Gebietes „Untere Eder“ (Natura 2000-Nummer 4822-304) kommen (BPG 2004). Die<br />

o.g. Renaturierungsmaßnahmen führen vielmehr zur ökologischen Aufwertung zweier Auen-<br />

bereiche, der durch intensive Nutzung vorbelastet ist.<br />

Im Rahmen der Artenschutz-Verträglichkeitsprüfung (BPG 2008) wurde das nachgewiesene<br />

und zu erwartende Artenspektrum auf das mögliche Eintreten der Verbotstatbestände nach<br />

§ 44 BNatSchG im Zusammenhang mit Art. 12 bzw. 13 FFH-RL sowie Art. 5 der VS-RL für<br />

das Untersuchungsgebiet geprüft.<br />

Insgesamt wurden im Rahmen der Vorprüfung 119 nachgewiesene bzw. zu erwartende Ar-<br />

ten auf die Verbotstatbestände der §§ 44 untersucht. Für nach § 15 zulässige Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft ist gemäß § 44 (5) BNatSchG nur noch für alle europäischen Vogelar-<br />

ten und die Arten des Anh. IV FFH-RL eine einzelfallbezogene Betroffenheitsanalyse durch-<br />

zuführen. Im vorliegenden Planungsfall gilt das für<br />

15. Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />

16. Großen Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

17. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />

18. Kreuzkröte (Bufo calamita)<br />

19. Laubfrosch (Hyla arborea)<br />

20. Feldlerche (Alauda arvensis)<br />

21. Eisvogel (Alcedo atthis)<br />

22. Stieglitz (Carduelis carduelis)<br />

23. Kuckuck (Cuculus canorus)<br />

24. Schafstelze (Motacilla flava)<br />

25. Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)<br />

26. Rebhuhn (Perdix perdix)<br />

27. Grünspecht (Picus viridis)<br />

28. Girlitz (Serinus serinus)<br />

Ergebnis der einzelfallbezogenen Prüfung ist, dass sich die lokalen Populationen der unter-<br />

suchten Arten durch den Eingriff in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand nicht verschlechtern<br />

werden und die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im<br />

räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt. Ein Verstoß gegen das Verbot des § 44<br />

Abs. 1 Nr. 1 liegt auch im Zusammenhang mit Art. 5 VS-RL für keine Art vor.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 90


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Eine Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG sollte jedoch wegen des zeitweiligen Ein-<br />

tretens der Verbotstatbestände des Art. 12 FFH-RL für ca. 3-5 Jahre für die Zwergfleder-<br />

maus (Pipistrellus pipistrellus) erwirkt werden.<br />

Lediglich national streng geschützte Arten wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewie-<br />

sen und sind hier auch nicht zu erwarten. Die Belange der besonders geschützten Arten<br />

werden im Rahmen der Eingriffsregelung und der Erstellung des Kompensationskonzeptes<br />

(s. o.) berücksichtigt.<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

Seite 91


LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Literaturverzeichnis<br />

AUTOR Jahr Titel<br />

ARBEITSGRUPPE BODENKUNDE 1982 Bodenkundliche Kartieranleitung, 3. Auflage Hannover<br />

BASTIAN, O. et al. 1994<br />

BIL – BÜRO FÜR INGENIEURBIOLOGIE<br />

UND LANDSCHAFTSPLANUNG<br />

BIOLOGISCHE<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

BIOLOGISCHE<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

BIOLOGISCHE<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

2009<br />

2004<br />

2004<br />

2007<br />

BLANCKENHORN, M. 1917<br />

BOHN; U. U. GLAVAC, V. 1996<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR<br />

(Hrsg.)<br />

1998<br />

Eine gestufte Biotopbewertung in der örtlichen Landschaftsplanung. Beispiele aus der Planungspraxis.<br />

BDLA e.V., Colmannstraße 32, 53115 Bonn<br />

Fachbeitrag: Renaturierung der Ems, Herstellung von Retentionsraum, Entwurfsplanung Mai 2009; Witzenhausen<br />

Umweltverträglichkeitsstudie zur Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong>, unveröffentlichtes Gutachten, Hüttenberg-<br />

Weidenhausen<br />

FFH-Vorprüfung für das FFH Gebiet 4822-304 (Untere Eder) und das Vogelschutzgebiet 4822-402 (Ederaue);<br />

unveröffentlichtes Gutachten; Hüttenberg-Weidenhausen<br />

FFH-Vorprüfung Vogelschutzgebiet „Ederaue“ und FFH-Gebiet „Untere Eder“; unveröffentlichtes Gutachten;<br />

Hüttenberg-Weidenhausen<br />

Erläuterungen zur geologischen Karte von Preußen und den benachbarten Bundesstaaten - Blatt 4822<br />

Gudensberg; Berlin<br />

Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland im Maßstab 1:200.000 - Potentielle natürliche Vegetation<br />

- Blatt CC 5518 Fulda; Schriftenreihe für Vegetationskunde - Heft 15; 2. erweiterte Auflage; Bonn-Bad-<br />

Godesberg<br />

Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau – Ausgabe<br />

1998; Bonn<br />

BUNDESVERBAND BODEN (HRSG.) 1999 Bodenschutz in der Bauleitplanung – Vorsorgeorientierte Bewertung, Ohne Ort<br />

BÜRO FÜR INGENIEURBIOLOGIE UND<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG (BIL)<br />

DER HESSISCHE MINISTER FÜR<br />

LANDESENTWICKLUNG, UMWELT,<br />

LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN<br />

(hrsg.)<br />

2007<br />

DIEDERICH, G. et. Al. 1991<br />

FLADE, M. 1994<br />

HASSELMANN UND MÜLLER<br />

PLANUNGSGESELLSCHAFT mbH<br />

HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT<br />

UND GEOLOGIE (Hrsg.)<br />

HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT<br />

UND GEOLOGIE (Hrsg.)<br />

HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT<br />

UND GEOLOGIE (Hrsg.)<br />

HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN<br />

UND FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN<br />

UND NATURSCHUTZ (Hrsg.)<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR<br />

UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND<br />

FORSTEN (Hrsg.)<br />

KIEMSTEDT, H., MÖNNECKE, M., OTT,<br />

S.<br />

Renaturierung der Ems bei <strong>Felsberg</strong> / Böddiger; unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des ASV Kassel;<br />

Witzenhausen<br />

1981 Standortkarte von Hessen – Das Klima von Hessen; Wiesbaden<br />

2008<br />

Hydrogeologisches Kartenwerk Hessen 1:300.000; Geologische Abhandlungen Hessen – Band 95;<br />

Wiesbaden<br />

Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands: Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher<br />

Daten in der Landschaftsplanung. IHW-Verlag, Eching (879 S.)<br />

Neubau der Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220) - Entwurfsplanung für eine Landesstraßenbaumaßnahme,<br />

unveröffentlichtes Gutachten, Kassel<br />

1999 Bodenkarte von Hessen 1:50.000 – Blatt L 4922 Melsungen; Wiesbaden<br />

2002b Erläuterungen zur Bodenkarte von Hessen 1:50.000; Wiesbaden<br />

2000 Hessen – Biologischer Gewässerzustand 2000; Wiesbaden<br />

1995 Standortkarte von Hessen – Hydrogeologische Karte 1:50.000 – Blatt L 4922 Melsungen, Wiesbaden<br />

1999 Gewässerstrukturgüte in Hessen, Wiesbaden<br />

1996<br />

Methodik der Eingriffsregelung. Teil 3 Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung<br />

nach §8 Bundesnaturschutzgesetz, Schriftenreihe LANA (Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz,<br />

Landschaftspflege und Erholung) 6<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

AUTOR Jahr Titel<br />

KLINK, H.-J. 1969 Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 112 Kassel, Bad Godesberg<br />

Gebüsch- und Heckengesellschaften - Rhamno-Prunetea-spinosae Rivas-Goday & Carbonell (1961 prov.)<br />

NOWAK, B. 1990 ex auct; in: NOWAK, B. (Hrsg.): Beiträge zur Kenntnis hessischer Pflanzengesellschaften; Botanik und<br />

Naturschutz in Hessen, Beiheft 2; Frankfurt am Main<br />

POTT, R. 1995 Die Pflanzengesellschaften Deutschlands; 2. Auflage; Stuttgart<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL 2001 Regionalplan Nordhessen, Staatsanzeiger für das Land Hessen 33, S 2901ff.; Wiesbaden<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL 2006 Regionalplan Nordhessen 2006, Anhörungs- und Offenlegungsentwurf; Kassel<br />

RENNWALD, E. (Bearb.) 2000<br />

Verzeichnis und Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands. − Schriftenreihe für Vegetationskunde<br />

35; 800 S.; Bonn-Bad Godesberg<br />

RIECKEN, U. et al. 2006<br />

RP GIESSEN – OBERE<br />

NATURSCHUTZBEHÖRDE<br />

RP KASSEL – OBERE<br />

NATURSCHUTZBEHÖRDE (HRSG.)<br />

SMEETS UND DAMASCHEK / BUND-<br />

LÄNDER ARBEITSKREIS EINGRIFF –<br />

AUSGLEICH<br />

CLOOS, T U.. EBENER, S. 2011<br />

Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands, 2. fortgeschriebene Fassung; Naturschutz und<br />

biologische Vielfalt; Heft 34; Bonn-Bad Godesberg<br />

1998 Landschaftsrahmenplan Mittelhessen 1998; Gießen<br />

2000 Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000; Kassel<br />

1993 Empfehlungen für die Abhandlung der Eingriffsregelung beim Bundesfernstraßenbau; ohne Ort<br />

FFH-Verträglichkeitsprognosen zum FFH-Gebiet "Untere Eder" sowie zum Vogelschutzgebiet "Ederaue",<br />

im Auftrag des Magistrats der <strong>Stadt</strong> <strong>Felsberg</strong><br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

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