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WPK Mag 1-08 - Wirtschaftsprüferkammer

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<strong>WPK</strong> <strong>Mag</strong>azin 1/20<strong>08</strong><br />

Die schriftliche Zustimmung des<br />

Kandidaten zur Aufnahme in den<br />

Vorschlag ist beizubringen. Die<br />

schriftliche Zustimmung des Kandidaten<br />

muss auf der gesonderten<br />

Zustimmungserklärung abgegeben<br />

werden. Vom Wahlausschuss beschlossene<br />

Muster der gesonderten<br />

schriftlichen Zustimmungserklärung<br />

für jede Gruppe finden Sie ebenfalls<br />

als Beilage zu diesem Heft sowie im<br />

Internetangebot der <strong>WPK</strong>.<br />

Fehlt die schriftliche Zustimmung,<br />

so ist der Bewerber auf dem<br />

Wahlvorschlag zu streichen. Ein Bewerber<br />

kann nur auf einem Wahlvorschlag<br />

vorgeschlagen werden. Ist der<br />

Name des Bewerbers mit seiner<br />

schriftlichen Zustimmung auf mehreren<br />

Wahlvorschlägen aufgeführt, so<br />

hat er vor Ablauf von drei Arbeitstagen<br />

ab Aufforderung des Wahlausschusses<br />

zu erklären, welche Bewer-<br />

bung er aufrechterhält. Unterbleibt<br />

die fristgerechte Erklärung, so ist der<br />

Bewerber auf sämtlichen Wahlvorschlägen<br />

zu streichen.<br />

Zulassung und Bekanntgabe<br />

der Wahlvorschläge<br />

Nach Ablauf der Vorschlagsfrist entscheidet<br />

der Wahlausschuss innerhalb<br />

einer Woche über die Zulassung<br />

von Wahlvorschlägen. Gegen die<br />

Nichtzulassung eines Wahlvorschlags<br />

kann die vorschlagende oder<br />

die vorgeschlagene Person innerhalb<br />

einer Woche formlos Einspruch einlegen.<br />

Der Wahlausschuss entscheidet<br />

unverzüglich über den Einspruch.<br />

Die zugelassenen Wahlvorschläge<br />

werden in alphabetischer Sortierung<br />

in die jeweiligen Wahlvorschlagsteillisten<br />

aufgenommen. Zusätzlich wird<br />

eine Gesamtliste der Wahlvorschläge<br />

Ausfertigung<br />

Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 15<br />

erstellt. Sämtliche Wahlvorschlagsteillisten<br />

und die Gesamtliste für die<br />

Gruppe der Wirtschaftsprüfer und die<br />

Gruppe der vereidigten Buchprüfer<br />

werden als Beilage im <strong>WPK</strong> <strong>Mag</strong>azin<br />

2/20<strong>08</strong> im Mai 20<strong>08</strong> und im Internetangebot<br />

der <strong>WPK</strong> bekannt gegeben.<br />

Berlin, den 14.12.2007<br />

Der Wahlausschuss<br />

WP/StB Wolfgang Berger<br />

(Vorsitzender)<br />

WP/StB/RA Dr. Wolfgang Fliess<br />

vBP/StB Jürgen Klinkenberg<br />

der sechsten Änderung<br />

der Satzung der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

über die Rechte und Pflichten<br />

bei der Ausübung der Berufe<br />

des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers<br />

(Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP)<br />

Aufgrund des § 57 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung<br />

der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)<br />

vom 24. Juli 1961 (BGBI. I S. 1049), zuletzt geändert<br />

durch das Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur<br />

Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung<br />

(Berufsaufsichtsreformgesetz) vom 3. September<br />

2007 (BGBI. I S. 2178), hat der Beirat der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft<br />

für das wirtschaftliche Prüfungswesen und Stellungnahme<br />

der Abschlussprüferaufsichtskommission die folgende<br />

Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte<br />

Buchprüfer (zuletzt geändert durch Beschluss des<br />

vom 22. November 2007<br />

Die Wahlvorschlagslisten und Zustimmungserklärungen<br />

liegen diesem Heft bei und stehen<br />

unter ➛ www.wpk.de/wp-versammlung zur<br />

Verfügung.<br />

Beirats vom 23. November 2005, veröffentlicht in BAnz.<br />

S. 16872) am 22. November 2007 in Berlin beschlossen:<br />

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach der Angabe „§ 4 Gewissenhaftigkeit“ wird folgende<br />

neue Zeile eingefügt:<br />

„§ 4a Fachliche Fortbildung“.<br />

b) Nach der Angabe „§ 13 Berufswürdiges Verhalten“<br />

werden folgende neue Zeilen eingefügt:<br />

„§ 13a Information über die beruflichen Verhältnisse;<br />

Fachgebiets- und weitere Tätigkeitsbezeichnungen“

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