WPK Mag 1-08 - Wirtschaftsprüferkammer
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<strong>WPK</strong> <strong>Mag</strong>azin 1/20<strong>08</strong><br />
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />
International versichert – gut gesichert?<br />
Ass. Hans-Jürgen Rütter<br />
Der Beitrag befasst sich mit den Unterschieden<br />
zwischen der deutschen Berufshaftpflichtversicherung<br />
und angloamerikanischen<br />
Versicherungslösungen.<br />
Einleitung<br />
Gemäß § 54 WPO sind selbstständige<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
verpflichtet,<br />
zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit<br />
ergebenden Haftpflichtgefahr<br />
für Vermögensschäden eine<br />
Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.<br />
Daher stellt sich die Frage,<br />
was zu beachten ist, wenn Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
sich<br />
mit ausländischen Berufsträgern zusammenschließen<br />
und unter das<br />
Dach eines internationalen Versicherungsprogramms<br />
gestellt werden.<br />
Die Globalisierung schreitet auch<br />
im Bereich der rechts- und wirtschaftsberatenden<br />
Berufe stetig voran. Neben<br />
Unterschieden aufgrund andersartiger<br />
kultureller Herkunft, die bei länderübergreifenden<br />
Fusionen großer Wirtschaftskanzleien<br />
zu beobachten sind,<br />
ist auch die Frage unterschiedlicher<br />
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen<br />
von Bedeutung. Da sich der<br />
eindeutige Schwerpunkt der Zusammenschlüsse<br />
zwischen deutschen<br />
und englischen beziehungsweise USamerikanischen<br />
Sozietäten abspielt,<br />
wird nachfolgend auf die in diesen<br />
Ländern vorherrschenden Versicherungslösungen<br />
eingegangen. Dabei<br />
kann es nicht Aufgabe dieses Beitrages<br />
sein, sämtliche Facetten der länderspezifischen<br />
Besonderheiten zu beleuchten.<br />
Vielmehr werden einige besonders<br />
gravierende versicherungstechnische,<br />
aber auch kulturell bedingte Besonderheiten<br />
herausgestellt.<br />
Analysen und Meinungen 39<br />
Vertragsstruktur<br />
Bei anglo-amerikanischen Deckungen<br />
handelt es sich in der Regel um<br />
Jahrespolicen, die zum Ablauf der<br />
Versicherungsperiode ohne automatische<br />
Verlängerung auslaufen. Somit<br />
ist der Versicherungsschutz für die<br />
nächste Periode komplett neu zu verhandeln,<br />
und zwar sowohl bezüglich<br />
des Bedingungswerks, der Prämienfindung<br />
als auch des Konsortiums der<br />
beteiligten Versicherer. Bei Lloyd’s<br />
London ist es üblich, dass der platzierende<br />
Makler (Broker) einen führenden<br />
Risikoträger (Underwriter) sucht<br />
und danach mit weiteren beteiligten<br />
Versicherern das Programm komplettiert.<br />
Bei Haftpflichtprogrammen<br />
mit hohen Versicherungssummen im