WPK Mag 1-08 - Wirtschaftsprüferkammer
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<strong>WPK</strong> <strong>Mag</strong>azin 1/20<strong>08</strong><br />
Die sechste Änderung der Berufssatzung<br />
WP/RA Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, Ass. Dr. Ferdinand Goltz<br />
Die Autoren stellen die vom Beirat der<br />
<strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> am 22.11.2007<br />
beschlossenen und am 28.2.20<strong>08</strong> in Kraft<br />
tretenden Änderungen der Berufssatzung<br />
für WP/vBP vor.<br />
Einleitung<br />
Nachdem die Berufssatzung mit der<br />
vierten und fünften Änderung im Jahre<br />
2005 gleich zweimal geändert wurde,<br />
blieb sie nachfolgend über einen<br />
Zeitraum von zwei Jahren unverändert.<br />
Das Inkrafttreten des Berufsaufsichtsreformgesetzes<br />
– BARefG –<br />
(Siebte WPO-Novelle) am 6.9.2007,<br />
mit welchem die mit dem Abschlussprüferaufsichtgesetz<br />
– APAG – (Sechste<br />
WPO-Novelle) begonnene Umsetzung<br />
der Abschlussprüferrichtlinie in<br />
nationales Recht fortgesetzt wurde,<br />
hat nunmehr Neuregelungen wie<br />
auch Anpassungen bereits bestehender<br />
Vorschriften in der Berufssatzung<br />
erforderlich gemacht. Auch unabhängig<br />
von den Änderungen der WPO<br />
wurde Bedarf für eine Anzahl von<br />
Neuregelungen gesehen.<br />
Am 22.11.2007 hat der Beirat nach<br />
Anhörung der Arbeitsgemeinschaft<br />
für das wirtschaftliche Prüfungswesen<br />
(§ 57 Abs. 3 Satz 1 WPO) und<br />
Stellungnahme der Abschlussprüferaufsichtskommission<br />
(§ 66a Abs. 1<br />
Satz 2 WPO) die nachfolgend erläuterten<br />
Satzungsänderungen beschlossen<br />
1 sowie die dazugehörigen und<br />
auch im Übrigen zum Teil geänderten<br />
Erläuterungstexte zustimmend zur<br />
Kenntnis genommen 2 .<br />
Das BMWi hat mitgeteilt, dass<br />
nicht die Absicht besteht, die Änderung<br />
der Satzung insgesamt oder in<br />
Teilen aufzuheben. Danach treten die<br />
dem BMWi am 27.11.2007 übermittelten<br />
Satzungsänderungen gemäß<br />
§ 57 Abs. 3 Satz 3 WPO in Verbindung<br />
mit § 57 Abs. 3 Satz 2 WPO am<br />
28.2.20<strong>08</strong> in Kraft.<br />
Überblick<br />
Analysen und Meinungen 33<br />
Es kann zunächst differenziert werden<br />
zwischen Folgeänderungen, die<br />
erforderlich wurden, weil Satzungsvorschriften<br />
auf dem Gesetzestext der<br />
WPO aufbauen oder diesen wiedergeben<br />
(§§ 2, 27, 29), sowie Neuregelungen<br />
beziehungsweise Streichungen,<br />
die auf hinzugekommene beziehungsweise<br />
entfallene Ermächtigungsgrundlagen<br />
in § 57 Abs. 4 WPO<br />
zurückzuführen sind.<br />
Bezogen auf letzteres sind die<br />
neuen Vorschriften zur fachlichen<br />
Fortbildung (§ 4a) sowie zur Bestimmung<br />
der Kriterien für die Angabe<br />
der Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder<br />
und leitenden Angestellten<br />
im Transparenzbericht gemäß<br />
§ 55c WPO (§ 13b) zu nennen.