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Kerwe in Rodenbach - Verbandsgemeinde Weilerbach

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Seite 9 03.09.2009<br />

waltungsaktes (Änderungsbeschluss) zuerst <strong>in</strong> Lauf gesetzt worden ist.<br />

Begründung<br />

1. Sachverhalt<br />

Das bisherige Flurbere<strong>in</strong>igungsgebiet mit rund 559 ha Verfahrensfläche<br />

erfährt durch die Änderungen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Vergrößerung von etwa<br />

25 ha.<br />

Der Vorstand der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft der Flurbere<strong>in</strong>igung<br />

Kottweiler-Schwanden hat den festgesetzten Änderungen des Flurbere<strong>in</strong>igungsgebiets<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 12.03.2009 zugestimmt.<br />

2. Gründe<br />

2.1 Formelle Gründe<br />

Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde<br />

erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8<br />

Abs. 1 FlurbG.<br />

Die formellen Voraussetzungen für die ger<strong>in</strong>gfügige Änderung des Flurbere<strong>in</strong>igungsgebietes<br />

s<strong>in</strong>d mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />

erfüllt.<br />

2.2 Materielle Gründe<br />

Die Zuziehung der Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn.<br />

445, 446, 447, 452/3, 452/4, 643/3, 657/1, 717/1, 739, 740, 742, 743, 744,<br />

744/2, 745, 745/2, 746, 749, 750, 751, 817/2, 817/3, 818, 818/2, 818/3, 818/4,<br />

819/3, 820/1, 821/3, 821/6, 840/14, 886/2, 967/1, 970/1, 976/1, 1106,<br />

1293/20, 1449/44, 1449/45, 3064/2, 3212, 3213, 3214, 3214/2, 3215, 3216,<br />

3217, 3218, 3218/2, 3219, 3219/2, 3220, 3220/2, 3221, 3221/2, 3222, 3223,<br />

3224, 3255/5, 3255/6, 3255/7, 3255/8, 3273/3, 3273/4, 3766, 3766/2, 3766/3,<br />

3767, 3768, 3769, 3769/2, 3770, 3771, 3772 und 3784/5, Gemarkung Ste<strong>in</strong>wenden,<br />

Nrn. 459/1, 480, 592/1, 613/1, 622, 623, 627, 628, 629, 690/1, 707,<br />

708 und 709 und sämtlicher unter Nr. I.1.1 genannten Flurstücke der<br />

Gemarkung Miesenbach zum Verfahrensgebiet erfolgt aus vermessungstechnischen<br />

Gründen. Im Zuge der katastertechnischen Herstellung der<br />

Verfahrensgrenze hat sich gezeigt, dass zur zweckmäßigen Abgrenzung<br />

des Verfahrensgebietes die Zuziehung erforderlich ist. Mit der Änderung<br />

des Flurbere<strong>in</strong>igungsgebietes eröffnet sich die Möglichkeit der vere<strong>in</strong>fachten<br />

Feststellung der Grenze des Verfahrensgebietes. Die damit e<strong>in</strong>hergehende<br />

Kostene<strong>in</strong>sparung ist unter Beachtung der haushaltsrechtlichen<br />

Vorgaben geboten. Aus demselben Grund werden die unter Nr. I.1.2<br />

aufgeführten Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn. 522/10,<br />

640/2, 810/2, 840/15, 932/1, 932/3, 1101/2, 1297/7, 1305/12, 1305/16,<br />

1950/2, 2442/4, 2461/1, 2467/2, 3038/7, 3076/1, 3414/2, 3414/6, 3414/9 und<br />

3764/4 vom Verfahren ausgeschlossen.<br />

Die Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nr. 807, und Gemarkung<br />

Ste<strong>in</strong>wenden, Nr. 698, werden dem Verfahren auf Antrag von Beteiligten<br />

zur besseren Abf<strong>in</strong>dungsgestaltung zugezogen.<br />

Das Flurstück Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nr. 3116, liegt <strong>in</strong>nerhalb<br />

des <strong>in</strong> der Gebietskarte nachgewiesenen Verfahrensgebietes, war<br />

jedoch im Flurbere<strong>in</strong>igungsbeschluss vom 09.04.1997 fälschlicherweise als<br />

nicht am Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahren beteiligtes Flurstück ausgewiesen.<br />

Dieser Fehler wird durch die Zuziehung mit diesem Änderungsbeschluss<br />

behoben.<br />

Die Zuziehung der Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn.<br />

436, 437/2, 437/4, 438, 438/2, 441, 442 und 443 sowie die Ausschließung<br />

der Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn. 433, 434 und 435<br />

erfolgt zur Behebung e<strong>in</strong>es Schreibfehlers im Flurbere<strong>in</strong>igungsbeschluss.<br />

Laut diesem Beschluss erstreckt sich das Verfahrensgebiet auf die Gemarkung<br />

Kottweiler-Schwanden u.a. mit Ausnahme der Flurstücke 443 - 435.<br />

Diese Angabe ist nicht korrekt. Vom Verfahren ausgenommen werden<br />

sollten vielmehr die Flurstücke Nrn. 433 - 435. Die Unstimmigkeit wird<br />

nun behoben.<br />

Das unter Nr. I.1.2 aufgeführte Flurstück Gemarkung Kottweiler-Schwanden,<br />

Nr. 896/8, liegt außerhalb des <strong>in</strong> der Gebietskarte nachgewiesenen<br />

Verfahrensgebietes, war jedoch im Flurbere<strong>in</strong>igungsbeschluss fälschlicherweise<br />

als am Verfahren beteiligtes Flurstück ausgewiesen. Dieser<br />

Fehler wird durch die Ausschließung korrigiert.<br />

Die Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn. 2632/1, 2632/2,<br />

2632/3, 2632/4, 2632/5, 2632/6, 2632/7, 2632/8, 2632/9, 2632/10, 2632/11,<br />

2632/12, 2632/13, 2632/14, 2689/4, 2689/5, 2690/2, 2690/5, 2692/2, 3884,<br />

3885, 3886, 3887, 3888 und 3889 liegen im Bereich der Baugebiete „Glockenäcker“<br />

bzw. „Am Breitenacker“, die Flurstücke Nrn. 1904/2, 1904/4,<br />

1904/5, 1904/6, 1904/7, 2402/1, 2403/1, 2404, 3055/4, 3890, 3891, 3892,<br />

3893, 3894, 3895, 3897/1, 3897/2, 3897/3, 3897/4, 3897/5, 3900, 3901,<br />

3902, 3903, 3904, 3905, 3906, 3907, 3908, 3909, 3910, 3911, 3912, 3913,<br />

3914 und 3915 im Bereich des Baugebietes „An der Trift“ und die Flurstücke<br />

Nrn. 1509/3, 1509/4, 1556/6, 1557/5, 1560/2, 1563/3, 1564, 1564/2,<br />

1564/3, 1565, 1566, 1568, 1570, 1571/1, 1572/3, 1579, 1580/2, 1582/1,<br />

1582/3, 1583/1, 1583/3, 1597/1, 1597/3 und 1655/2 im Bereich des geplanten<br />

Baugebietes „Am Friedhof“. Diese Flurstücke werden vom Flurberei-<br />

nigungsverfahren ausgeschlossen, da im Rahmen der Flurbere<strong>in</strong>igung<br />

ke<strong>in</strong> Neuordnungsbedarf besteht und die Eigentumsregelung bereits<br />

erfolgt ist bzw. außerhalb des Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahrens erfolgen wird.<br />

Insgesamt handelt es sich um ger<strong>in</strong>gfügige Änderungen des Flurbere<strong>in</strong>igungsgebietes.<br />

Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG s<strong>in</strong>d damit<br />

erfüllt.<br />

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden<br />

Interesse der Beteiligten. Es liegt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> ihrem Interesse, dass<br />

die Weiterführung des vere<strong>in</strong>fachten Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahrens nicht<br />

verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile<br />

möglichst bald e<strong>in</strong>treten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende<br />

Wirkung möglicher Rechtsbehelfe e<strong>in</strong>e erhebliche Verfahrensverzögerung<br />

e<strong>in</strong>treten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst e<strong>in</strong> oder<br />

zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können.<br />

Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit <strong>in</strong>vestierten<br />

öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft<br />

und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung e<strong>in</strong>es bedeutenden<br />

Wirtschaftsfaktors <strong>in</strong> der Landwirtschaft bei. Im H<strong>in</strong>blick auf den<br />

raschen Strukturwandel <strong>in</strong> der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die<br />

mit der vere<strong>in</strong>fachten Flurbere<strong>in</strong>igung angestrebten Ziele möglichst<br />

schnell verwirklicht werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Anordnung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats ab dem ersten Tag<br />

der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße<br />

12, 67655 Kaiserslautern<br />

oder<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8,<br />

67728 Münchweiler/Alsenz<br />

oder wahlweise bei der<br />

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde<br />

- Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier<br />

e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Bei schriftlicher E<strong>in</strong>legung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />

nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei<br />

e<strong>in</strong>er der o.g. Behörden e<strong>in</strong>gegangen ist.<br />

Kaiserslautern, den 21.08.2009<br />

Im Auftrag<br />

Christian Stoffels<br />

Mikrozensus 2009<br />

Interviewer<strong>in</strong>nen und Interviewer befragen<br />

wieder 18.000 Haushalte<br />

Im September <strong>in</strong> Mackenbach<br />

Welche Berufe üben die Menschen <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz aus? Wer arbeitet<br />

im Schichtdienst? Wie viele Menschen haben e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund?<br />

Wie steht es um die wirtschaftliche und soziale Situation der<br />

Bevölkerung? Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien<br />

häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit<br />

1957 jährlich bei e<strong>in</strong>em Prozent aller Haushalte <strong>in</strong> Deutschland. In Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

befragen Interviewer<strong>in</strong>nen und Interviewer des Statistischen<br />

Landesamtes rund 18.000 Haushalte.<br />

Auch 2009 werden <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz wieder rund 200 mit Laptops ausgerüstete<br />

Interviewer<strong>in</strong>nen und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs<br />

se<strong>in</strong>. Sie wurden sorgfältig ausgewählt und <strong>in</strong>tensiv auf ihre Aufgabe<br />

vorbereitet; sie können sich durch e<strong>in</strong>en Aus weis des Statistischen<br />

Landesamtes legitimieren. Die Interviewer<strong>in</strong>nen und Interviewer kündigen<br />

ihren Besuch e<strong>in</strong>ige Tage vorher schriftlich an und geben den Befragten<br />

mit dieser Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung<br />

an die Hand. Das Interviewerteam besteht aus ehrenamtlichen<br />

Erhebungsbeauftragten, die ebenso zur strikten Geheimhaltung verpflichtet<br />

s<strong>in</strong>d wie die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter im Statistischen<br />

Landesamt. Monatlich werden <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz durchschnittlich rund<br />

1.500 der <strong>in</strong>sgesamt 18.000 Haushalte befragt.<br />

Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Jörg Berres,<br />

appelliert an alle – <strong>in</strong>sbesondere an die im Jahr 2009 erstmalig befragten<br />

Haushalte – bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist<br />

gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die e<strong>in</strong><br />

solides Fundament <strong>in</strong>sbesondere für politische Entscheidungen darstellen.<br />

H<strong>in</strong>tergrund: Mikrozensus<br />

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei e<strong>in</strong>em Prozent aller Haus-

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