Kerwe in Rodenbach - Verbandsgemeinde Weilerbach
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Seite 9 03.09.2009<br />
waltungsaktes (Änderungsbeschluss) zuerst <strong>in</strong> Lauf gesetzt worden ist.<br />
Begründung<br />
1. Sachverhalt<br />
Das bisherige Flurbere<strong>in</strong>igungsgebiet mit rund 559 ha Verfahrensfläche<br />
erfährt durch die Änderungen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Vergrößerung von etwa<br />
25 ha.<br />
Der Vorstand der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft der Flurbere<strong>in</strong>igung<br />
Kottweiler-Schwanden hat den festgesetzten Änderungen des Flurbere<strong>in</strong>igungsgebiets<br />
<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 12.03.2009 zugestimmt.<br />
2. Gründe<br />
2.1 Formelle Gründe<br />
Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde<br />
erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8<br />
Abs. 1 FlurbG.<br />
Die formellen Voraussetzungen für die ger<strong>in</strong>gfügige Änderung des Flurbere<strong>in</strong>igungsgebietes<br />
s<strong>in</strong>d mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />
erfüllt.<br />
2.2 Materielle Gründe<br />
Die Zuziehung der Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn.<br />
445, 446, 447, 452/3, 452/4, 643/3, 657/1, 717/1, 739, 740, 742, 743, 744,<br />
744/2, 745, 745/2, 746, 749, 750, 751, 817/2, 817/3, 818, 818/2, 818/3, 818/4,<br />
819/3, 820/1, 821/3, 821/6, 840/14, 886/2, 967/1, 970/1, 976/1, 1106,<br />
1293/20, 1449/44, 1449/45, 3064/2, 3212, 3213, 3214, 3214/2, 3215, 3216,<br />
3217, 3218, 3218/2, 3219, 3219/2, 3220, 3220/2, 3221, 3221/2, 3222, 3223,<br />
3224, 3255/5, 3255/6, 3255/7, 3255/8, 3273/3, 3273/4, 3766, 3766/2, 3766/3,<br />
3767, 3768, 3769, 3769/2, 3770, 3771, 3772 und 3784/5, Gemarkung Ste<strong>in</strong>wenden,<br />
Nrn. 459/1, 480, 592/1, 613/1, 622, 623, 627, 628, 629, 690/1, 707,<br />
708 und 709 und sämtlicher unter Nr. I.1.1 genannten Flurstücke der<br />
Gemarkung Miesenbach zum Verfahrensgebiet erfolgt aus vermessungstechnischen<br />
Gründen. Im Zuge der katastertechnischen Herstellung der<br />
Verfahrensgrenze hat sich gezeigt, dass zur zweckmäßigen Abgrenzung<br />
des Verfahrensgebietes die Zuziehung erforderlich ist. Mit der Änderung<br />
des Flurbere<strong>in</strong>igungsgebietes eröffnet sich die Möglichkeit der vere<strong>in</strong>fachten<br />
Feststellung der Grenze des Verfahrensgebietes. Die damit e<strong>in</strong>hergehende<br />
Kostene<strong>in</strong>sparung ist unter Beachtung der haushaltsrechtlichen<br />
Vorgaben geboten. Aus demselben Grund werden die unter Nr. I.1.2<br />
aufgeführten Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn. 522/10,<br />
640/2, 810/2, 840/15, 932/1, 932/3, 1101/2, 1297/7, 1305/12, 1305/16,<br />
1950/2, 2442/4, 2461/1, 2467/2, 3038/7, 3076/1, 3414/2, 3414/6, 3414/9 und<br />
3764/4 vom Verfahren ausgeschlossen.<br />
Die Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nr. 807, und Gemarkung<br />
Ste<strong>in</strong>wenden, Nr. 698, werden dem Verfahren auf Antrag von Beteiligten<br />
zur besseren Abf<strong>in</strong>dungsgestaltung zugezogen.<br />
Das Flurstück Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nr. 3116, liegt <strong>in</strong>nerhalb<br />
des <strong>in</strong> der Gebietskarte nachgewiesenen Verfahrensgebietes, war<br />
jedoch im Flurbere<strong>in</strong>igungsbeschluss vom 09.04.1997 fälschlicherweise als<br />
nicht am Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahren beteiligtes Flurstück ausgewiesen.<br />
Dieser Fehler wird durch die Zuziehung mit diesem Änderungsbeschluss<br />
behoben.<br />
Die Zuziehung der Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn.<br />
436, 437/2, 437/4, 438, 438/2, 441, 442 und 443 sowie die Ausschließung<br />
der Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn. 433, 434 und 435<br />
erfolgt zur Behebung e<strong>in</strong>es Schreibfehlers im Flurbere<strong>in</strong>igungsbeschluss.<br />
Laut diesem Beschluss erstreckt sich das Verfahrensgebiet auf die Gemarkung<br />
Kottweiler-Schwanden u.a. mit Ausnahme der Flurstücke 443 - 435.<br />
Diese Angabe ist nicht korrekt. Vom Verfahren ausgenommen werden<br />
sollten vielmehr die Flurstücke Nrn. 433 - 435. Die Unstimmigkeit wird<br />
nun behoben.<br />
Das unter Nr. I.1.2 aufgeführte Flurstück Gemarkung Kottweiler-Schwanden,<br />
Nr. 896/8, liegt außerhalb des <strong>in</strong> der Gebietskarte nachgewiesenen<br />
Verfahrensgebietes, war jedoch im Flurbere<strong>in</strong>igungsbeschluss fälschlicherweise<br />
als am Verfahren beteiligtes Flurstück ausgewiesen. Dieser<br />
Fehler wird durch die Ausschließung korrigiert.<br />
Die Flurstücke Gemarkung Kottweiler-Schwanden, Nrn. 2632/1, 2632/2,<br />
2632/3, 2632/4, 2632/5, 2632/6, 2632/7, 2632/8, 2632/9, 2632/10, 2632/11,<br />
2632/12, 2632/13, 2632/14, 2689/4, 2689/5, 2690/2, 2690/5, 2692/2, 3884,<br />
3885, 3886, 3887, 3888 und 3889 liegen im Bereich der Baugebiete „Glockenäcker“<br />
bzw. „Am Breitenacker“, die Flurstücke Nrn. 1904/2, 1904/4,<br />
1904/5, 1904/6, 1904/7, 2402/1, 2403/1, 2404, 3055/4, 3890, 3891, 3892,<br />
3893, 3894, 3895, 3897/1, 3897/2, 3897/3, 3897/4, 3897/5, 3900, 3901,<br />
3902, 3903, 3904, 3905, 3906, 3907, 3908, 3909, 3910, 3911, 3912, 3913,<br />
3914 und 3915 im Bereich des Baugebietes „An der Trift“ und die Flurstücke<br />
Nrn. 1509/3, 1509/4, 1556/6, 1557/5, 1560/2, 1563/3, 1564, 1564/2,<br />
1564/3, 1565, 1566, 1568, 1570, 1571/1, 1572/3, 1579, 1580/2, 1582/1,<br />
1582/3, 1583/1, 1583/3, 1597/1, 1597/3 und 1655/2 im Bereich des geplanten<br />
Baugebietes „Am Friedhof“. Diese Flurstücke werden vom Flurberei-<br />
nigungsverfahren ausgeschlossen, da im Rahmen der Flurbere<strong>in</strong>igung<br />
ke<strong>in</strong> Neuordnungsbedarf besteht und die Eigentumsregelung bereits<br />
erfolgt ist bzw. außerhalb des Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahrens erfolgen wird.<br />
Insgesamt handelt es sich um ger<strong>in</strong>gfügige Änderungen des Flurbere<strong>in</strong>igungsgebietes.<br />
Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG s<strong>in</strong>d damit<br />
erfüllt.<br />
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden<br />
Interesse der Beteiligten. Es liegt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> ihrem Interesse, dass<br />
die Weiterführung des vere<strong>in</strong>fachten Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahrens nicht<br />
verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile<br />
möglichst bald e<strong>in</strong>treten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende<br />
Wirkung möglicher Rechtsbehelfe e<strong>in</strong>e erhebliche Verfahrensverzögerung<br />
e<strong>in</strong>treten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst e<strong>in</strong> oder<br />
zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können.<br />
Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit <strong>in</strong>vestierten<br />
öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft<br />
und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung e<strong>in</strong>es bedeutenden<br />
Wirtschaftsfaktors <strong>in</strong> der Landwirtschaft bei. Im H<strong>in</strong>blick auf den<br />
raschen Strukturwandel <strong>in</strong> der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die<br />
mit der vere<strong>in</strong>fachten Flurbere<strong>in</strong>igung angestrebten Ziele möglichst<br />
schnell verwirklicht werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Anordnung kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats ab dem ersten Tag<br />
der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße<br />
12, 67655 Kaiserslautern<br />
oder<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8,<br />
67728 Münchweiler/Alsenz<br />
oder wahlweise bei der<br />
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde<br />
- Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier<br />
e<strong>in</strong>zulegen.<br />
Bei schriftlicher E<strong>in</strong>legung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />
nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei<br />
e<strong>in</strong>er der o.g. Behörden e<strong>in</strong>gegangen ist.<br />
Kaiserslautern, den 21.08.2009<br />
Im Auftrag<br />
Christian Stoffels<br />
Mikrozensus 2009<br />
Interviewer<strong>in</strong>nen und Interviewer befragen<br />
wieder 18.000 Haushalte<br />
Im September <strong>in</strong> Mackenbach<br />
Welche Berufe üben die Menschen <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz aus? Wer arbeitet<br />
im Schichtdienst? Wie viele Menschen haben e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund?<br />
Wie steht es um die wirtschaftliche und soziale Situation der<br />
Bevölkerung? Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien<br />
häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit<br />
1957 jährlich bei e<strong>in</strong>em Prozent aller Haushalte <strong>in</strong> Deutschland. In Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
befragen Interviewer<strong>in</strong>nen und Interviewer des Statistischen<br />
Landesamtes rund 18.000 Haushalte.<br />
Auch 2009 werden <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz wieder rund 200 mit Laptops ausgerüstete<br />
Interviewer<strong>in</strong>nen und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs<br />
se<strong>in</strong>. Sie wurden sorgfältig ausgewählt und <strong>in</strong>tensiv auf ihre Aufgabe<br />
vorbereitet; sie können sich durch e<strong>in</strong>en Aus weis des Statistischen<br />
Landesamtes legitimieren. Die Interviewer<strong>in</strong>nen und Interviewer kündigen<br />
ihren Besuch e<strong>in</strong>ige Tage vorher schriftlich an und geben den Befragten<br />
mit dieser Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung<br />
an die Hand. Das Interviewerteam besteht aus ehrenamtlichen<br />
Erhebungsbeauftragten, die ebenso zur strikten Geheimhaltung verpflichtet<br />
s<strong>in</strong>d wie die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter im Statistischen<br />
Landesamt. Monatlich werden <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz durchschnittlich rund<br />
1.500 der <strong>in</strong>sgesamt 18.000 Haushalte befragt.<br />
Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Jörg Berres,<br />
appelliert an alle – <strong>in</strong>sbesondere an die im Jahr 2009 erstmalig befragten<br />
Haushalte – bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist<br />
gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die e<strong>in</strong><br />
solides Fundament <strong>in</strong>sbesondere für politische Entscheidungen darstellen.<br />
H<strong>in</strong>tergrund: Mikrozensus<br />
Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei e<strong>in</strong>em Prozent aller Haus-