GroßesWeihnachts-Gewinnspiel - Bonewie
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Geräte zur Warnung vor Radarfallen<br />
sind hierzulande verboten.<br />
Und das Verbot gilt nicht nur für<br />
klassische Warngeräte. Auch Navigationsgeräte<br />
oder Mobiltelefone,<br />
die vor Blitzern warnen, seien als<br />
Warner nicht gestattet, berichtet<br />
der ADAC. Sind solche Geräte mit<br />
Ankündigungsfunktionen, sogenannten<br />
POI-Warnern, ausgerüstet,<br />
dürfen diese im Fahrzeug<br />
nicht benutzt werden. Auch wenn<br />
Verkäufer oder Hersteller ihren<br />
Kunden oft das Gegenteil mit auf<br />
den Weg geben: Wer trotz dieses<br />
Verbots ein solches Gerät betriebsbereit<br />
an Bord hat, begeht eine<br />
Ordnungswidrigkeit und muss mit<br />
einem Bußgeld von 75 Euro und<br />
vier Punkten in Flensburg rechnen.<br />
Auch die Vernichtung von Warngeräten<br />
ist längst nicht tabu.<br />
Auch wer sich während der Fahrt<br />
beispielsweise mit seinem Smart -<br />
phone in einer Facebook-Gruppe<br />
über die Standorte von Radargeräten<br />
auf der Strecke informiert,<br />
begehe diese Ord nungs widrigkeit.<br />
Findet die Polizei im Rahmen einer<br />
Verkehrskontrolle einen Radarwarner,<br />
könne das Gerät sichergestellt<br />
und auch vernichtet werden,<br />
so der Klub. Diese Vorgehensweise<br />
ist aber nicht ohne Weiteres auf<br />
Navigationsgeräte oder Mobiltelefone<br />
übertragbar: Da solche Geräte<br />
vorrangig eine andere Funktion<br />
erfüllten, bestünden er hebliche<br />
Zweifel, ob eine Beschlagnahme<br />
oder gar Vernichtung verhältnismäßig<br />
wäre.<br />
Legale Warnung vor Messstellen<br />
B E N Z I N TA L K<br />
Darf die Polizei Radarwarner vernichten?<br />
Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest!<br />
sind Radiomeldungen, da sie unabhängig<br />
vom aktuellen Standort<br />
des Empfängers gegeben werden,<br />
oder auch das Warnen mittels<br />
Handzeichen oder Schildern ist<br />
grundsätzlich nicht verboten.<br />
Sollten andere Verkehrsteilnehmer<br />
aber behindert oder abgelenkt<br />
werden, kann die Polizei das<br />
Warnen untersagen. Achtung bei<br />
Blitzer-Warnungen per Lichthupe!<br />
Sie sind nicht erlaubt und können<br />
mit einem Bußgeld von zehn Euro<br />
bestraft werden.<br />
<strong>Bonewie</strong> · Dezember 2011 | 61