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GroßesWeihnachts-Gewinnspiel - Bonewie

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Geräte zur Warnung vor Radarfallen<br />

sind hierzulande verboten.<br />

Und das Verbot gilt nicht nur für<br />

klassische Warngeräte. Auch Navigationsgeräte<br />

oder Mobiltelefone,<br />

die vor Blitzern warnen, seien als<br />

Warner nicht gestattet, berichtet<br />

der ADAC. Sind solche Geräte mit<br />

Ankündigungsfunktionen, sogenannten<br />

POI-Warnern, ausgerüstet,<br />

dürfen diese im Fahrzeug<br />

nicht benutzt werden. Auch wenn<br />

Verkäufer oder Hersteller ihren<br />

Kunden oft das Gegenteil mit auf<br />

den Weg geben: Wer trotz dieses<br />

Verbots ein solches Gerät betriebsbereit<br />

an Bord hat, begeht eine<br />

Ordnungswidrigkeit und muss mit<br />

einem Bußgeld von 75 Euro und<br />

vier Punkten in Flensburg rechnen.<br />

Auch die Vernichtung von Warngeräten<br />

ist längst nicht tabu.<br />

Auch wer sich während der Fahrt<br />

beispielsweise mit seinem Smart -<br />

phone in einer Facebook-Gruppe<br />

über die Standorte von Radargeräten<br />

auf der Strecke informiert,<br />

begehe diese Ord nungs widrigkeit.<br />

Findet die Polizei im Rahmen einer<br />

Verkehrskontrolle einen Radarwarner,<br />

könne das Gerät sichergestellt<br />

und auch vernichtet werden,<br />

so der Klub. Diese Vorgehensweise<br />

ist aber nicht ohne Weiteres auf<br />

Navigationsgeräte oder Mobiltelefone<br />

übertragbar: Da solche Geräte<br />

vorrangig eine andere Funktion<br />

erfüllten, bestünden er hebliche<br />

Zweifel, ob eine Beschlagnahme<br />

oder gar Vernichtung verhältnismäßig<br />

wäre.<br />

Legale Warnung vor Messstellen<br />

B E N Z I N TA L K<br />

Darf die Polizei Radarwarner vernichten?<br />

Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest!<br />

sind Radiomeldungen, da sie unabhängig<br />

vom aktuellen Standort<br />

des Empfängers gegeben werden,<br />

oder auch das Warnen mittels<br />

Handzeichen oder Schildern ist<br />

grundsätzlich nicht verboten.<br />

Sollten andere Verkehrsteilnehmer<br />

aber behindert oder abgelenkt<br />

werden, kann die Polizei das<br />

Warnen untersagen. Achtung bei<br />

Blitzer-Warnungen per Lichthupe!<br />

Sie sind nicht erlaubt und können<br />

mit einem Bußgeld von zehn Euro<br />

bestraft werden.<br />

<strong>Bonewie</strong> · Dezember 2011 | 61

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