bvkm.aktuell Nr. 1 - Bundesverband für körper
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Höhere Pflegeleistungen ab 2012<br />
Pflegebedürftige erhalten vom 1. Januar 2012 an<br />
mehr Geld von der gesetzlichen Pflegeversicherung.<br />
Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein neuer<br />
Antrag ist nicht nötig.<br />
Das monatliche Pflegegeld, das Pflegebedürftige<br />
beziehen, die zu Hause durch Angehörige oder Bekannte<br />
ehrenamtlich gepflegt werden, steigt in<br />
Pflegestufe 1 von ehemals 225 auf jetzt 235 Euro, in<br />
Pflegestufe 2 von 430 auf 440 Euro und in Pflegestufe<br />
3 von 685 auf 700 Euro.<br />
Wird die Pflege in der eigenen Wohnung durch einen<br />
ambulanten Pflegedienst erbracht, erhält der<br />
Pflegebedürftige eine Pflegesachleistung. Diese<br />
steigt in Pflegestufe 1 von 440 auf 450 Euro, in Pflegestufe<br />
2 von 1.040 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe<br />
3 von 1.510 auf 1.550 Euro.<br />
Ist die Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder Urlaub<br />
an der Pflege gehindert besteht Anspruch auf<br />
Verhinderungspflege. Die Leistungen hier<strong>für</strong> sind<br />
ab 2012 auf 1.550 Euro im Jahr erhöht worden. Auch<br />
die Leistungen der Kurzzeitpflege, auf die in bestimmten<br />
Krisensituationen – z.B.nach einem Krankenhausaufenthalt<br />
des Pflegebedürftigen – Anspruch<br />
besteht, wurden auf 1.550 Euro jährlich angehoben.<br />
Höhere Grundsicherungsleistungen und<br />
höheres Taschengeld <strong>für</strong> Heimbewohner<br />
ab 2012<br />
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung sind zum 1. Januar 2012 erhöht<br />
worden. Der monatliche Regelsatz der Regelbedarfsstufe<br />
1, den alleinstehende erwachsene Personen<br />
erhalten,die einen eigenen Haushalt führen,ist<br />
von 364 auf 374 Euro erhöht worden. Erwachsenen<br />
Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer<br />
Eltern leben, steht der Regelsatz der Regelbedarfsstufe<br />
3 zu.In dieser Stufe wurden die Leistungen von<br />
291 auf 299 Euro angehoben.<br />
Recht & Politik<br />
Grundsicherungsberechtigte, die das Merkzeichen<br />
„G“ bzw. „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben,<br />
erhalten einen Mehrbedarf von 17 Prozent der<br />
maßgebenden Regelbedarfsstufe. Dieser steigt bei<br />
Regelbedarfsstufe 1 von 61,88 auf 63,58 Euro und bei<br />
Regelbedarfsstufe 3 von 49,47 auf 50,83 Euro.<br />
Der Barbetrag (sogenanntes Taschengeld), den<br />
Heimbewohner erhalten, beläuft sich auf 27 Prozent<br />
des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1. Aufgrund<br />
des gestiegenen Regelsatzes wurde er deshalb<br />
von 98,28 auf 100,98 Euro angehoben.<br />
Sozialpolitische Fachtagungen<br />
des <strong>bvkm</strong> in 2012<br />
Auch in diesem Jahr wird der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>)<br />
wieder zwei Fachtagungen zu <strong>aktuell</strong>en sozialpolitischen<br />
und sozialrechtlichen Themen durchführen.<br />
Die Fachtagung richtet sich an Menschen aus den<br />
Mitgliedsorganisationen des <strong>bvkm</strong>, die Betroffene<br />
bei sozialrechtlichen Fragestellungen beraten und<br />
sich <strong>für</strong> die sozialpolitischen Aktivitäten des <strong>bvkm</strong><br />
interessieren.Die Referenten <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik<br />
des <strong>bvkm</strong> geben unter anderem einen<br />
Überblick über die <strong>aktuell</strong>e Rechtsprechung der Sozial-<br />
und Finanzgerichte. Folgende Termine sind in<br />
2012 <strong>für</strong> die Fachtagungen vorgesehen:<br />
Dienstag, 19. Juni in Frankfurt<br />
Dienstag, 20. November in Hannover<br />
Bei Interesse bitten wir Sie, sich diese Termine bereits<br />
jetzt vorzumerken. Eine Einladung mit dem<br />
konkreten Tagungsprogramm sowie einem Anmeldeformular<br />
versenden wir einige Wochen vor der<br />
Fachtagung.<br />
Katja Kruse<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 21