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bvkm.aktuell Nr. 1 - Bundesverband für körper

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Höhere Pflegeleistungen ab 2012<br />

Pflegebedürftige erhalten vom 1. Januar 2012 an<br />

mehr Geld von der gesetzlichen Pflegeversicherung.<br />

Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein neuer<br />

Antrag ist nicht nötig.<br />

Das monatliche Pflegegeld, das Pflegebedürftige<br />

beziehen, die zu Hause durch Angehörige oder Bekannte<br />

ehrenamtlich gepflegt werden, steigt in<br />

Pflegestufe 1 von ehemals 225 auf jetzt 235 Euro, in<br />

Pflegestufe 2 von 430 auf 440 Euro und in Pflegestufe<br />

3 von 685 auf 700 Euro.<br />

Wird die Pflege in der eigenen Wohnung durch einen<br />

ambulanten Pflegedienst erbracht, erhält der<br />

Pflegebedürftige eine Pflegesachleistung. Diese<br />

steigt in Pflegestufe 1 von 440 auf 450 Euro, in Pflegestufe<br />

2 von 1.040 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe<br />

3 von 1.510 auf 1.550 Euro.<br />

Ist die Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder Urlaub<br />

an der Pflege gehindert besteht Anspruch auf<br />

Verhinderungspflege. Die Leistungen hier<strong>für</strong> sind<br />

ab 2012 auf 1.550 Euro im Jahr erhöht worden. Auch<br />

die Leistungen der Kurzzeitpflege, auf die in bestimmten<br />

Krisensituationen – z.B.nach einem Krankenhausaufenthalt<br />

des Pflegebedürftigen – Anspruch<br />

besteht, wurden auf 1.550 Euro jährlich angehoben.<br />

Höhere Grundsicherungsleistungen und<br />

höheres Taschengeld <strong>für</strong> Heimbewohner<br />

ab 2012<br />

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung sind zum 1. Januar 2012 erhöht<br />

worden. Der monatliche Regelsatz der Regelbedarfsstufe<br />

1, den alleinstehende erwachsene Personen<br />

erhalten,die einen eigenen Haushalt führen,ist<br />

von 364 auf 374 Euro erhöht worden. Erwachsenen<br />

Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer<br />

Eltern leben, steht der Regelsatz der Regelbedarfsstufe<br />

3 zu.In dieser Stufe wurden die Leistungen von<br />

291 auf 299 Euro angehoben.<br />

Recht & Politik<br />

Grundsicherungsberechtigte, die das Merkzeichen<br />

„G“ bzw. „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben,<br />

erhalten einen Mehrbedarf von 17 Prozent der<br />

maßgebenden Regelbedarfsstufe. Dieser steigt bei<br />

Regelbedarfsstufe 1 von 61,88 auf 63,58 Euro und bei<br />

Regelbedarfsstufe 3 von 49,47 auf 50,83 Euro.<br />

Der Barbetrag (sogenanntes Taschengeld), den<br />

Heimbewohner erhalten, beläuft sich auf 27 Prozent<br />

des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1. Aufgrund<br />

des gestiegenen Regelsatzes wurde er deshalb<br />

von 98,28 auf 100,98 Euro angehoben.<br />

Sozialpolitische Fachtagungen<br />

des <strong>bvkm</strong> in 2012<br />

Auch in diesem Jahr wird der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>)<br />

wieder zwei Fachtagungen zu <strong>aktuell</strong>en sozialpolitischen<br />

und sozialrechtlichen Themen durchführen.<br />

Die Fachtagung richtet sich an Menschen aus den<br />

Mitgliedsorganisationen des <strong>bvkm</strong>, die Betroffene<br />

bei sozialrechtlichen Fragestellungen beraten und<br />

sich <strong>für</strong> die sozialpolitischen Aktivitäten des <strong>bvkm</strong><br />

interessieren.Die Referenten <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik<br />

des <strong>bvkm</strong> geben unter anderem einen<br />

Überblick über die <strong>aktuell</strong>e Rechtsprechung der Sozial-<br />

und Finanzgerichte. Folgende Termine sind in<br />

2012 <strong>für</strong> die Fachtagungen vorgesehen:<br />

Dienstag, 19. Juni in Frankfurt<br />

Dienstag, 20. November in Hannover<br />

Bei Interesse bitten wir Sie, sich diese Termine bereits<br />

jetzt vorzumerken. Eine Einladung mit dem<br />

konkreten Tagungsprogramm sowie einem Anmeldeformular<br />

versenden wir einige Wochen vor der<br />

Fachtagung.<br />

Katja Kruse<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 21

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