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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.1: Das <strong>NKF</strong>G.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

<strong>NKF</strong>G NRW<br />

Seite 21<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

� Gesetz über ein <strong>Neues</strong> <strong>Kommunales</strong> <strong>Finanzmanagement</strong><br />

für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen<br />

(<strong>Kommunales</strong> <strong>Finanzmanagement</strong>gesetz NRW – <strong>NKF</strong>G<br />

NRW)<br />

� Verkündet am 24. November 2004 Gesetz- und<br />

Verordnungsblatt NRW Nr. 41, Seite 644 ff.<br />

� Drei wesentliche Teile:<br />

� Einführungsgesetz (<strong>NKF</strong>EG, regelt den Übergang in<br />

die Doppik)<br />

� Änderung der GO<br />

� Doppische Gemeindehaushaltsverordnung<br />

� Anpassung von zahlreichen Einzelvorschriften in anderen<br />

Gesetzen (u.a. Kreisordnung, Kommunalwahlgesetz)

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