NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
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3.7: Haushaltsausgleich.<br />
■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />
Die Definition des Haushaltsausgleichs in § 75 GO<br />
� Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der<br />
Seite 65<br />
© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />
Ergebnisplan ausgeglichen ist (Ertrag ≥ Aufwand)<br />
� Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn<br />
Fehlbedarfe/-beträge durch die Ausgleichsrücklage<br />
gedeckt werden können.<br />
� Eine Gemeinde darf sich nicht überschulden.<br />
Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital<br />
aufgebraucht ist.