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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.7: Haushaltsausgleich.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

Die Definition des Haushaltsausgleichs in § 75 GO<br />

� Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der<br />

Seite 65<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

Ergebnisplan ausgeglichen ist (Ertrag ≥ Aufwand)<br />

� Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn<br />

Fehlbedarfe/-beträge durch die Ausgleichsrücklage<br />

gedeckt werden können.<br />

� Eine Gemeinde darf sich nicht überschulden.<br />

Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital<br />

aufgebraucht ist.

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