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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.5.2: Pensionsrückstellungen: Prinzip.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

Barwert der<br />

Pensionsverpflichtung<br />

Seite 47<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

� Die Rückstellungen sind „Ansparraten“.<br />

� Jedes Jahr wird soviel zurückgelegt, dass am Ende<br />

der Dienstzeit eine Summe (Barwert) zur Verfügung<br />

steht (z.B. 0,7 Mio. EUR), die nach heutigem Stand<br />

rechnerisch reicht, um die Pension lebenslang<br />

auszuzahlen.<br />

� Es ist eine Verzinsung der Ansparraten von 5% zu<br />

unterstellen (§36 Abs. 1 GemHVO).

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