NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.5.2: Pensionsrückstellungen: Prinzip.<br />
■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />
Barwert der<br />
Pensionsverpflichtung<br />
Seite 47<br />
© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />
� Die Rückstellungen sind „Ansparraten“.<br />
� Jedes Jahr wird soviel zurückgelegt, dass am Ende<br />
der Dienstzeit eine Summe (Barwert) zur Verfügung<br />
steht (z.B. 0,7 Mio. EUR), die nach heutigem Stand<br />
rechnerisch reicht, um die Pension lebenslang<br />
auszuzahlen.<br />
� Es ist eine Verzinsung der Ansparraten von 5% zu<br />
unterstellen (§36 Abs. 1 GemHVO).