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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.1: Die neue GO.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

Der 8. Teil der GO zur<br />

Haushaltswirtschaft<br />

wurde neu gefasst.<br />

Seite 23<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

� Struktur im Wesentlichen gleich geblieben<br />

� Doppischer Haushaltsplan und Jahresabschluss,<br />

Ziele und Kennzahlen verpflichtend (§12<br />

GemHVO), Produktgliederung<br />

� Neuer Haushaltsausgleich<br />

� Sinngemäße Mitgeltung der kaufmännischen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoB (§<br />

93 Abs. 1 GO)<br />

� Bewirtschaftung neu gefasst, Budgets als Regelfall<br />

� Kasse als Funktion beschrieben, nicht als Amt (§ 30<br />

GemHVO), Rahmen für den erlass örtlicher<br />

Regelungen vorgegeben (§ 31 GemHVO), keine<br />

eigene GemKVO mehr erforderlich.<br />

� Prüfung des Jahresabschlusses weiterhin durch<br />

den Rechnungsprüfungsausschuss (§ 101 GO)

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