NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
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3.5.2: Die Passivseite der Bilanz: Aufwandsrückstellungen.<br />
■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />
3. Rückstellungen<br />
3.1 Pensionsrückstellungen<br />
3.2 Rückstellungen für<br />
Seite 49<br />
© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />
Deponien und Altlasten<br />
3.2 Instandhaltungsrückstellungen<br />
3.3 Sonstige Rückstellungen<br />
nach § 36 Abs. 4 und 5<br />
GemHVO<br />
� Aufwandsrückstellungen für Instandhaltungen<br />
= eine Verpflichtung gegen sich selbst<br />
� Passivierungspflicht nach § 36 Abs. 3 GemHVO<br />
(abweichend vom HGB)<br />
� inhaltliche Beschränkung:<br />
� bisher unterlassen<br />
� Nachholung hinreichend konkret<br />
beabsichtigt<br />
� einzeln bestimmt, wertmäßig beziffert