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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.5.2: Die Passivseite der Bilanz: Aufwandsrückstellungen.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

3. Rückstellungen<br />

3.1 Pensionsrückstellungen<br />

3.2 Rückstellungen für<br />

Seite 49<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

Deponien und Altlasten<br />

3.2 Instandhaltungsrückstellungen<br />

3.3 Sonstige Rückstellungen<br />

nach § 36 Abs. 4 und 5<br />

GemHVO<br />

� Aufwandsrückstellungen für Instandhaltungen<br />

= eine Verpflichtung gegen sich selbst<br />

� Passivierungspflicht nach § 36 Abs. 3 GemHVO<br />

(abweichend vom HGB)<br />

� inhaltliche Beschränkung:<br />

� bisher unterlassen<br />

� Nachholung hinreichend konkret<br />

beabsichtigt<br />

� einzeln bestimmt, wertmäßig beziffert

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