NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
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3.6: Budgetierung.<br />
■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />
<strong>NKF</strong> und Budgetierung:<br />
Seite 61<br />
© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />
� Der neue Haushaltsplan wird deutlich weniger Haushaltsstellen haben<br />
(z.B. nur 2.000 statt 10.000 wie in einem klassischen kameralen Haushalt)<br />
� Dies ist bereits ein Schritt in Richtung Budget<br />
Kommunale Konzepte können umgesetzt werden.<br />
Drei Beispiele:<br />
1. Flexibilisierung durch Bewirtschaftungsregeln<br />
� Durch Bewirtschaftungsregeln kann die Flexibilität erhöht werden, die<br />
Produktbereiche des Haushalts können Organisationseinheiten<br />
zugewiesen werden<br />
2. Budgetierung von Produkten<br />
� Eine Aufgliederung der normierten Blöcke in Produktgruppen oder<br />
Produkte kann vorgenommen werden<br />
� Die Produktbudgets können flexibel zu organisationsbezogenen Budgets<br />
zusammengefasst werden<br />
3. Operative Planung und Steuerung in der KLR mit<br />
Überleitung in den Haushalt<br />
� Bei weitgehend aufwandsgleichem Kostenbegriff kann in der KLR (z.B. in<br />
der Kostenstellenrechnung) geplant und budgetiert werden.