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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.6: Budgetierung.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

<strong>NKF</strong> und Budgetierung:<br />

Seite 61<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

� Der neue Haushaltsplan wird deutlich weniger Haushaltsstellen haben<br />

(z.B. nur 2.000 statt 10.000 wie in einem klassischen kameralen Haushalt)<br />

� Dies ist bereits ein Schritt in Richtung Budget<br />

Kommunale Konzepte können umgesetzt werden.<br />

Drei Beispiele:<br />

1. Flexibilisierung durch Bewirtschaftungsregeln<br />

� Durch Bewirtschaftungsregeln kann die Flexibilität erhöht werden, die<br />

Produktbereiche des Haushalts können Organisationseinheiten<br />

zugewiesen werden<br />

2. Budgetierung von Produkten<br />

� Eine Aufgliederung der normierten Blöcke in Produktgruppen oder<br />

Produkte kann vorgenommen werden<br />

� Die Produktbudgets können flexibel zu organisationsbezogenen Budgets<br />

zusammengefasst werden<br />

3. Operative Planung und Steuerung in der KLR mit<br />

Überleitung in den Haushalt<br />

� Bei weitgehend aufwandsgleichem Kostenbegriff kann in der KLR (z.B. in<br />

der Kostenstellenrechnung) geplant und budgetiert werden.

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