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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.7: Bewirtschaftungsgrundsätze im neuen Haushalt.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

Bewirtschaftungsgrundsätze<br />

(§ 23 GemHVO):<br />

Seite 62<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

� Das Budget soll zum Regelfall werden.<br />

� Deckungsfähigkeit<br />

� auf Basis von Aufwendungen und Erträgen,<br />

� der Saldo des Gesamtfinanzplans darf dabei nicht<br />

verschlechtert werden.<br />

� Übertragbarkeit von Aufwandsermächtigungen<br />

� wenn noch kein Aufwand im kaufmännischen Sinn<br />

entstanden ist: Übertragung der Ermächtigung in<br />

Ergebnis- und Finanzrechnung<br />

� Ansonsten: Bildung einer Verbindlichkeit / Rückstellung;<br />

damit automatisch Übertragung in der Finanzrechnung

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