NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
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3.7: Bewirtschaftungsgrundsätze im neuen Haushalt.<br />
■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />
Bewirtschaftungsgrundsätze<br />
(§ 23 GemHVO):<br />
Seite 62<br />
© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />
� Das Budget soll zum Regelfall werden.<br />
� Deckungsfähigkeit<br />
� auf Basis von Aufwendungen und Erträgen,<br />
� der Saldo des Gesamtfinanzplans darf dabei nicht<br />
verschlechtert werden.<br />
� Übertragbarkeit von Aufwandsermächtigungen<br />
� wenn noch kein Aufwand im kaufmännischen Sinn<br />
entstanden ist: Übertragung der Ermächtigung in<br />
Ergebnis- und Finanzrechnung<br />
� Ansonsten: Bildung einer Verbindlichkeit / Rückstellung;<br />
damit automatisch Übertragung in der Finanzrechnung