NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
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3.7: Haushaltsausgleich: Rückstellungen.<br />
■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />
Erschweren<br />
Rückstellungen den<br />
Haushaltsausgleich?<br />
?<br />
Seite 68<br />
© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />
Pensionsrückstellungen:<br />
� Die vorhandenen Pensionsansprüche belasten die<br />
Eröffnungsbilanz, aber nicht den Haushaltsausgleich.<br />
� Nur die in jedem Jahr neu zurückzustellenden Beträge fließen<br />
in den Haushaltsausgleich ein.<br />
� Die Pensionszahlungen belasten den Haushaltsausgleich<br />
nicht, weil sie durch Auflösung der Rückstellung in der Bilanz<br />
gedeckt werden.<br />
� Pensionsrückstellungen sind dann schwerer zu erwirtschaften,<br />
wenn die Versorgungsbezüge der zukünftigen<br />
Pensionsempfänger höher sind als die der heutigen<br />
Pensionsempfänger.<br />
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung:<br />
� Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung ziehen<br />
Aufwendungen zeitlich vor, weil sie der Periode der<br />
Verursachung zugeordnet werden.<br />
� Sie belasten also den heutigen, nicht aber zukünftige Haushalte.