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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.7: Haushaltsausgleich: Rückstellungen.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

Erschweren<br />

Rückstellungen den<br />

Haushaltsausgleich?<br />

?<br />

Seite 68<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

Pensionsrückstellungen:<br />

� Die vorhandenen Pensionsansprüche belasten die<br />

Eröffnungsbilanz, aber nicht den Haushaltsausgleich.<br />

� Nur die in jedem Jahr neu zurückzustellenden Beträge fließen<br />

in den Haushaltsausgleich ein.<br />

� Die Pensionszahlungen belasten den Haushaltsausgleich<br />

nicht, weil sie durch Auflösung der Rückstellung in der Bilanz<br />

gedeckt werden.<br />

� Pensionsrückstellungen sind dann schwerer zu erwirtschaften,<br />

wenn die Versorgungsbezüge der zukünftigen<br />

Pensionsempfänger höher sind als die der heutigen<br />

Pensionsempfänger.<br />

Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung:<br />

� Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung ziehen<br />

Aufwendungen zeitlich vor, weil sie der Periode der<br />

Verursachung zugeordnet werden.<br />

� Sie belasten also den heutigen, nicht aber zukünftige Haushalte.

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