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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.7: Haushaltsausgleich.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

Seite 66<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

Aufsichtsrechtliche Folgen:<br />

� ausgeglichener Ergebnisplan (Ertrag ≥ Aufwand):<br />

� Anzeigepflicht<br />

� unausgeglichener Ergebnisplan (Ertrag < Aufwand):<br />

� keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen, wenn<br />

ein Einsatz von Mitteln der Ausgleichrücklage zur<br />

Defizitabdeckung erfolgt<br />

� Genehmigungspflicht, wenn die allgemeine<br />

Rücklage angegriffen werden muss<br />

� Haushaltssicherungskonzept, wenn<br />

– die allgemeine Rücklage in einem Jahr um mehr als<br />

ein Viertel verringert wird oder<br />

– in zwei Jahren um jeweils mehr als 5% verringert wird<br />

– innerhalb des Finanzplanungszeitraums die<br />

allgemeine Rücklage aufgebraucht wird

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