NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF
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3.7: Haushaltsausgleich.<br />
■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />
Seite 66<br />
© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />
Aufsichtsrechtliche Folgen:<br />
� ausgeglichener Ergebnisplan (Ertrag ≥ Aufwand):<br />
� Anzeigepflicht<br />
� unausgeglichener Ergebnisplan (Ertrag < Aufwand):<br />
� keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen, wenn<br />
ein Einsatz von Mitteln der Ausgleichrücklage zur<br />
Defizitabdeckung erfolgt<br />
� Genehmigungspflicht, wenn die allgemeine<br />
Rücklage angegriffen werden muss<br />
� Haushaltssicherungskonzept, wenn<br />
– die allgemeine Rücklage in einem Jahr um mehr als<br />
ein Viertel verringert wird oder<br />
– in zwei Jahren um jeweils mehr als 5% verringert wird<br />
– innerhalb des Finanzplanungszeitraums die<br />
allgemeine Rücklage aufgebraucht wird