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NKF Neues Kommunales Finanzmanagement. - Haushaltsrecht/NKF

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3.5.1: Die Eröffnungsbilanz.<br />

■ Innenministerium NRW ■ Stadt Brühl ■ Stadt Dortmund ■ Landeshauptstadt Düsseldorf ■ Kreis Gütersloh ■ Gemeinde Hiddenhausen ■ Stadt Moers ■ Stadt Münster ■ Mummert Consulting ■<br />

Leitmotive zur Aufstellung<br />

der Eröffnungsbilanz bei<br />

der Umstellung auf die<br />

Doppik:<br />

Orientierung an<br />

bestehenden Konzepten<br />

(HGB / DMBilG),<br />

Berücksichtigung<br />

kommunalspezifischer<br />

Besonderheiten,<br />

zusätzliche<br />

Vereinfachungsverfahren.<br />

Seite 43<br />

© Projektteam Doppik c/o Innenministerium NRW<br />

� Einmalige Neubewertung des Vermögens zu „vorsichtig<br />

geschätzten Zeitwerten“ (HGB / DMBilG)<br />

� Hohe Bedeutung, da Ressourcenverbrauch und<br />

-aufkommen für folgende Jahre beeinflusst werden<br />

� Zügige und in der Grundausrichtung konsistente<br />

Bewertung<br />

� Zulassung von Verfahren zur Vereinfachung der<br />

Erstbewertung u.a. durch<br />

� Festbewertung (§ 240 III HGB)<br />

� Gruppenbewertung (§ 240 IV HGB)<br />

� vereinfachte Wertermittlung für kommunalnutzungsorientierte<br />

Gebäude<br />

� Indexbewertung bei Infrastrukturvermögen<br />

� Die Grundsätze der Erstbewertung und die<br />

dazugehörigen Bewertungsverfahren sind in der <strong>NKF</strong>-<br />

Dokumentation detailliert dargestellt. Hierdurch<br />

verringerter Aufwand bei Durchführung und landesweite<br />

Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit

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