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sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

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Entscheidenden Einfl uss auf die Größe<br />

der Anlagenaufwandszahl hat zunächst<br />

die Wahl des Wärmeerzeugersystems<br />

und der eventuelle Einsatz regenerativer<br />

Energien bei der Wärmeerzeugung.<br />

Dabei geht für den Trinkwasserwärmebedarf<br />

ein Energiebedarf von<br />

12,5 kWh/m²a (Kilowattstunden pro<br />

Quadratmeter und Jahr) ein. Der Strombedarf<br />

für die Hilfsenergie wird addiert.<br />

Mit dem so ermittelten Endenergiebedarf<br />

wird der Primärenergiekennwert<br />

der jeweiligen Energieträger multipliziert,<br />

das Ergebnis ist der jährliche Primärenergiebedarf<br />

(siehe Abbildung 01).<br />

Anforderungen an Neubauten<br />

Der zulässige Heizwärmebedarf von<br />

Neubauten wird mit der neuen Verordnung<br />

gegenüber dem bisherigen Standard<br />

verbessert. Neubauten verbrauchen<br />

dann rechnerisch nur noch durchschnittlich<br />

70 bis 100 kWh/m²a oder<br />

sieben bis zehn Liter Heizöl. Mit der<br />

EnEV 2007 werden nicht nur verschärfte<br />

Mindeststandards zur Senkung des<br />

Energieverbrauchs festgelegt, sondern<br />

zugleich die Gestaltungsfreiheit vergrößert.<br />

Die Höhe des Energieverbrauchs<br />

wird wesentlich vom architektonischen<br />

Entwurf bestimmt. Deshalb kommt den<br />

Architekten und Ingenieuren der technischen<br />

Gebäudeausrüstung eine wesentliche<br />

Verantwortung für die energetische<br />

Qualität eines Gebäudes zu. Für die<br />

Versorgung der Gebäude mit Wärme,<br />

Kälte und Strom sollen integrierte Konzepte<br />

entwickelt werden, die auf die Erfordernisse<br />

der Nutzer abzustimmen<br />

sind.<br />

Hier sind die Fachleute aufgefordert,<br />

die bauphysikalischen und anlagentechnischen<br />

Maßnahmen gemeinsam zu<br />

erarbeiten, um den Primärenergieverbrauch<br />

zu begrenzen. Innovative Ideen<br />

und Kreativität im Neubau werden gefördert,<br />

die solaren Wärmegewinne der<br />

Fenster und die richtige Ausrichtung<br />

des Gebäudes sind ebenfalls wichtiger<br />

Bestandteil des Energiekonzeptes.<br />

Da es die Energieeinsparverordnung<br />

ermöglicht, Wärmeschutzmaßnahmen<br />

und die Anlagentechnik gemeinsam<br />

zu betrachten, können Kompensationseffekte<br />

berücksichtigt werden. Das allerdings<br />

kann auch dazu führen, dass<br />

durch besonders effektive Maßnahmen<br />

zum Beispiel in der Anlagentechnik,<br />

andere Bereiche schlechter ausgeführt<br />

werden. Es ist jedoch darauf zu achten,<br />

dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes<br />

eingehalten werden.<br />

Auch gelten für die Wärmeversorgung<br />

durch Fernwärme, ein Blockheizkraft-<br />

werk oder regenerative Energien besondere<br />

Bestimmungen.<br />

Mit Blick auf die Zukunft ist es sinnvoll,<br />

die Wärmedämmung mindestens am<br />

KfW-Energiesparhaus 60 auszurichten<br />

(siehe Kapitel 6.2).<br />

Anforderungen an Altbauten<br />

Für bestehende Gebäude gilt vom<br />

Grundsatz her weiterhin das Prinzip des<br />

Bestandsschutzes. In drei Fällen enthält<br />

die Energieeinsparverordnung 2007<br />

eine Nachrüstverpfl ichtung (§ 10):<br />

Heizwärmebedarf (Nutzwärme)<br />

Heizenergiebedarf (Endenergie)<br />

Primärenergiebedarf<br />

Heizkessel, mit Gas oder Öl betrieben,<br />

die vor dem 01.10.1978 eingebaut<br />

und deren Brenner nach dem<br />

01.11.1996 ausgetauscht wurden,<br />

müssen sofern sie bestimmte Grenzwerte<br />

einhalten, bis spätestens zum<br />

31.12.2008 ausgetauscht werden.<br />

Bei alten Anlagen ohne Brenneraustausch<br />

war dies schon bis Ende des<br />

Jahres 2006 Pfl icht.<br />

Abb. 01 � Vereinfachtes Schema der energetischen Bilanzierung nach EnEV<br />

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