sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Entscheidenden Einfl uss auf die Größe<br />
der Anlagenaufwandszahl hat zunächst<br />
die Wahl des Wärmeerzeugersystems<br />
und der eventuelle Einsatz regenerativer<br />
Energien bei der Wärmeerzeugung.<br />
Dabei geht für den Trinkwasserwärmebedarf<br />
ein Energiebedarf von<br />
12,5 kWh/m²a (Kilowattstunden pro<br />
Quadratmeter und Jahr) ein. Der Strombedarf<br />
für die Hilfsenergie wird addiert.<br />
Mit dem so ermittelten Endenergiebedarf<br />
wird der Primärenergiekennwert<br />
der jeweiligen Energieträger multipliziert,<br />
das Ergebnis ist der jährliche Primärenergiebedarf<br />
(siehe Abbildung 01).<br />
Anforderungen an Neubauten<br />
Der zulässige Heizwärmebedarf von<br />
Neubauten wird mit der neuen Verordnung<br />
gegenüber dem bisherigen Standard<br />
verbessert. Neubauten verbrauchen<br />
dann rechnerisch nur noch durchschnittlich<br />
70 bis 100 kWh/m²a oder<br />
sieben bis zehn Liter Heizöl. Mit der<br />
EnEV 2007 werden nicht nur verschärfte<br />
Mindeststandards zur Senkung des<br />
Energieverbrauchs festgelegt, sondern<br />
zugleich die Gestaltungsfreiheit vergrößert.<br />
Die Höhe des Energieverbrauchs<br />
wird wesentlich vom architektonischen<br />
Entwurf bestimmt. Deshalb kommt den<br />
Architekten und Ingenieuren der technischen<br />
Gebäudeausrüstung eine wesentliche<br />
Verantwortung für die energetische<br />
Qualität eines Gebäudes zu. Für die<br />
Versorgung der Gebäude mit Wärme,<br />
Kälte und Strom sollen integrierte Konzepte<br />
entwickelt werden, die auf die Erfordernisse<br />
der Nutzer abzustimmen<br />
sind.<br />
Hier sind die Fachleute aufgefordert,<br />
die bauphysikalischen und anlagentechnischen<br />
Maßnahmen gemeinsam zu<br />
erarbeiten, um den Primärenergieverbrauch<br />
zu begrenzen. Innovative Ideen<br />
und Kreativität im Neubau werden gefördert,<br />
die solaren Wärmegewinne der<br />
Fenster und die richtige Ausrichtung<br />
des Gebäudes sind ebenfalls wichtiger<br />
Bestandteil des Energiekonzeptes.<br />
Da es die Energieeinsparverordnung<br />
ermöglicht, Wärmeschutzmaßnahmen<br />
und die Anlagentechnik gemeinsam<br />
zu betrachten, können Kompensationseffekte<br />
berücksichtigt werden. Das allerdings<br />
kann auch dazu führen, dass<br />
durch besonders effektive Maßnahmen<br />
zum Beispiel in der Anlagentechnik,<br />
andere Bereiche schlechter ausgeführt<br />
werden. Es ist jedoch darauf zu achten,<br />
dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes<br />
eingehalten werden.<br />
Auch gelten für die Wärmeversorgung<br />
durch Fernwärme, ein Blockheizkraft-<br />
werk oder regenerative Energien besondere<br />
Bestimmungen.<br />
Mit Blick auf die Zukunft ist es sinnvoll,<br />
die Wärmedämmung mindestens am<br />
KfW-Energiesparhaus 60 auszurichten<br />
(siehe Kapitel 6.2).<br />
Anforderungen an Altbauten<br />
Für bestehende Gebäude gilt vom<br />
Grundsatz her weiterhin das Prinzip des<br />
Bestandsschutzes. In drei Fällen enthält<br />
die Energieeinsparverordnung 2007<br />
eine Nachrüstverpfl ichtung (§ 10):<br />
Heizwärmebedarf (Nutzwärme)<br />
Heizenergiebedarf (Endenergie)<br />
Primärenergiebedarf<br />
Heizkessel, mit Gas oder Öl betrieben,<br />
die vor dem 01.10.1978 eingebaut<br />
und deren Brenner nach dem<br />
01.11.1996 ausgetauscht wurden,<br />
müssen sofern sie bestimmte Grenzwerte<br />
einhalten, bis spätestens zum<br />
31.12.2008 ausgetauscht werden.<br />
Bei alten Anlagen ohne Brenneraustausch<br />
war dies schon bis Ende des<br />
Jahres 2006 Pfl icht.<br />
Abb. 01 � Vereinfachtes Schema der energetischen Bilanzierung nach EnEV<br />
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