sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Mit der Novellierung der EnEV werden<br />
Energieausweise zusätzlich für Bestandsbauten<br />
eingeführt sowie neue und einheitliche<br />
Formularentwürfe für Energieausweise<br />
für Neubauten und Bestandsgebäude.<br />
Die Berechnungsmethoden<br />
für Wohngebäude, Verfahrensweisen<br />
und Werkzeuge sind bereits in weiten<br />
Teilen der gültigen EnEV verankert. Die<br />
neue Regelung besagt:<br />
bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung<br />
ist der Energieausweis – häufi g<br />
auch als Energiepass bezeichnet –<br />
für den Bestand von Wohn- und Nichtwohngebäuden,<br />
als Information vorzulegen;<br />
bei Nichtwohngebäuden werden Berechnungsvorgaben<br />
neu eingeführt<br />
(Heizung, Warmwasser, Klima/Lüftung<br />
und Beleuchtung) nicht nur für<br />
den Energieausweis, sondern auch<br />
für den öffentlich-rechtlichen Nachweis<br />
des Wärmeschutzes im Rahmen<br />
des Baugenehmigungsverfahrens für<br />
zu errichtende Gebäude.<br />
Hinter der EU-Gebäuderichtlinie über<br />
die „Gesamtenergieeffi zienz von Gebäuden“<br />
steht die Idee, gut gedämmte<br />
und mit moderner Heizungsanlage ausgestattete<br />
Gebäude mit einem Wettbewerbsvorteil<br />
auszuzeichnen. Entsprechend<br />
schneiden Gebäude mit hohem<br />
Energieverbrauch schlecht ab. Somit ist<br />
die Grundlage gegeben, dass der Energieverbrauch<br />
eines Gebäudes als ein<br />
entscheidungsrelevantes Kriterium bei<br />
der Auswahl der Wohnung oder des<br />
Hauses herangezogen werden kann. Somit<br />
objektiviert der Energieausweis und<br />
schafft Vergleichbarkeit und Transparenz<br />
für den Endverbraucher. Letztlich steht<br />
hinter der Richtlinie die berechtigte Hoffnung,<br />
Gebäudeeigentümer schlecht<br />
ausgestatteter Gebäude zu motivieren,<br />
energetische Sanierungsmaßnahmen<br />
an ihren Gebäuden durchführen zu lassen.<br />
Der Energieausweis weist die „Gesamtenergieeffi<br />
zienz“ des Gebäudes auf<br />
mehreren Seiten aus, erfasst allgemeine<br />
Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse<br />
der Bewertung übersichtlich zusammen.<br />
Den Energieausweis für Bestandsgebäude<br />
gibt es in zwei verschiedenen Varianten:<br />
als bedarfs- und als verbrauchsorientierten<br />
Ausweis.<br />
Der Bedarfsausweis<br />
Der bedarfsorientierte Energieausweis<br />
beinhaltet eine solide Bestandsaufnahme<br />
über Gebäudehülle und Anlagentechnik<br />
des betreffenden Gebäudes,<br />
gibt Modernisierungstipps und liefert<br />
eine Einordnung der Gesamtenergieeffi<br />
zienz des Gebäudes. Er beschäftigt<br />
sich mit einer Fülle von Detailfragen<br />
rund um die Gebäudehülle und die Anlagentechnik.<br />
Als Wichtigste sind hier<br />
zu nennen:<br />
Wie gut ist die Gebäudehülle (Wände,<br />
Dach, Fenster und Türen) gedämmt?<br />
Wie hoch sind die Energieverluste<br />
der Heizung bzw. der Warmwassererzeugung?<br />
Wie groß sind die CO² -Emissionen?<br />
Der Verbrauchsausweis<br />
Der verbrauchsorientierte Energieausweis<br />
wird auf Grundlage des gemessenen<br />
Energieverbrauchs erstellt. Dazu<br />
sind unter anderem die Verbrauchsdaten<br />
von mindestens drei aufeinander<br />
folgenden Abrechnungsperioden erforderlich.<br />
Er soll wie der Bedarfsausweis<br />
Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen<br />
enthalten.<br />
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis<br />
Welcher Ausweis verwendet wird, richtet<br />
sich nach Größe und Baujahr des<br />
Gebäudes. Es gelten folgende Regelungen<br />
für Wohngebäude:<br />
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen,<br />
die auf der Grundlage der<br />
WSVO 1978 oder später errichtet wurden,<br />
besteht Wahlfreiheit zwischen dem<br />
bedarfs- und verbrauchsorientierten<br />
Ausweis. Für Wohngebäude mit mehr<br />
als vier Wohnungen, egal welchen Baujahres,<br />
gilt ebenfalls Wahlfreiheit.<br />
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen,<br />
für die der Bauantrag vor dem<br />
01.11.1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte<br />
Ausweis anzuwenden.<br />
Wurden diese Gebäude durch Modernisierungsmaßnahmen<br />
auf den Stand<br />
der WSVO von 1978 gebracht, besteht<br />
wieder Wahlfreiheit.<br />
Für Neubauten und wesentliche Umbauten<br />
ist ein Energiebedarfsausweis<br />
heute schon gemäß der gültigen EnEV<br />
2002 Pfl icht.<br />
Bis zum 31.09.2008 konnte für alle<br />
Wohngebäude zwischen dem bedarfs-<br />
und verbrauchsorientierten Ausweis gewählt<br />
werden. Der Energieausweis ist<br />
zehn Jahre gültig. Er kann nicht verlänger<br />
werden. Ausweise für Bestandsgebäude,<br />
die vor dem 01.01.2008 ausgestellt<br />
wurden, bleiben ebenfalls zehn<br />
Jahre gültig.<br />
Der Bedarfsausweis ist in bestimmten<br />
Fällen bei der KfW-Förderung vorzulegen,<br />
zum Beispiel wenn ein Tilgungszuschusses<br />
bei einem Darlehen aus dem<br />
CO ² -Gebäudesanierungsprogramm in<br />
Anspruch genommen wird oder bei der<br />
Zuschussvariante.<br />
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