15.02.2013 Aufrufe

sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

sichtbarer Linktext - Kreis Wesel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mit der Novellierung der EnEV werden<br />

Energieausweise zusätzlich für Bestandsbauten<br />

eingeführt sowie neue und einheitliche<br />

Formularentwürfe für Energieausweise<br />

für Neubauten und Bestandsgebäude.<br />

Die Berechnungsmethoden<br />

für Wohngebäude, Verfahrensweisen<br />

und Werkzeuge sind bereits in weiten<br />

Teilen der gültigen EnEV verankert. Die<br />

neue Regelung besagt:<br />

bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung<br />

ist der Energieausweis – häufi g<br />

auch als Energiepass bezeichnet –<br />

für den Bestand von Wohn- und Nichtwohngebäuden,<br />

als Information vorzulegen;<br />

bei Nichtwohngebäuden werden Berechnungsvorgaben<br />

neu eingeführt<br />

(Heizung, Warmwasser, Klima/Lüftung<br />

und Beleuchtung) nicht nur für<br />

den Energieausweis, sondern auch<br />

für den öffentlich-rechtlichen Nachweis<br />

des Wärmeschutzes im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens für<br />

zu errichtende Gebäude.<br />

Hinter der EU-Gebäuderichtlinie über<br />

die „Gesamtenergieeffi zienz von Gebäuden“<br />

steht die Idee, gut gedämmte<br />

und mit moderner Heizungsanlage ausgestattete<br />

Gebäude mit einem Wettbewerbsvorteil<br />

auszuzeichnen. Entsprechend<br />

schneiden Gebäude mit hohem<br />

Energieverbrauch schlecht ab. Somit ist<br />

die Grundlage gegeben, dass der Energieverbrauch<br />

eines Gebäudes als ein<br />

entscheidungsrelevantes Kriterium bei<br />

der Auswahl der Wohnung oder des<br />

Hauses herangezogen werden kann. Somit<br />

objektiviert der Energieausweis und<br />

schafft Vergleichbarkeit und Transparenz<br />

für den Endverbraucher. Letztlich steht<br />

hinter der Richtlinie die berechtigte Hoffnung,<br />

Gebäudeeigentümer schlecht<br />

ausgestatteter Gebäude zu motivieren,<br />

energetische Sanierungsmaßnahmen<br />

an ihren Gebäuden durchführen zu lassen.<br />

Der Energieausweis weist die „Gesamtenergieeffi<br />

zienz“ des Gebäudes auf<br />

mehreren Seiten aus, erfasst allgemeine<br />

Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse<br />

der Bewertung übersichtlich zusammen.<br />

Den Energieausweis für Bestandsgebäude<br />

gibt es in zwei verschiedenen Varianten:<br />

als bedarfs- und als verbrauchsorientierten<br />

Ausweis.<br />

Der Bedarfsausweis<br />

Der bedarfsorientierte Energieausweis<br />

beinhaltet eine solide Bestandsaufnahme<br />

über Gebäudehülle und Anlagentechnik<br />

des betreffenden Gebäudes,<br />

gibt Modernisierungstipps und liefert<br />

eine Einordnung der Gesamtenergieeffi<br />

zienz des Gebäudes. Er beschäftigt<br />

sich mit einer Fülle von Detailfragen<br />

rund um die Gebäudehülle und die Anlagentechnik.<br />

Als Wichtigste sind hier<br />

zu nennen:<br />

Wie gut ist die Gebäudehülle (Wände,<br />

Dach, Fenster und Türen) gedämmt?<br />

Wie hoch sind die Energieverluste<br />

der Heizung bzw. der Warmwassererzeugung?<br />

Wie groß sind die CO² -Emissionen?<br />

Der Verbrauchsausweis<br />

Der verbrauchsorientierte Energieausweis<br />

wird auf Grundlage des gemessenen<br />

Energieverbrauchs erstellt. Dazu<br />

sind unter anderem die Verbrauchsdaten<br />

von mindestens drei aufeinander<br />

folgenden Abrechnungsperioden erforderlich.<br />

Er soll wie der Bedarfsausweis<br />

Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen<br />

enthalten.<br />

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis<br />

Welcher Ausweis verwendet wird, richtet<br />

sich nach Größe und Baujahr des<br />

Gebäudes. Es gelten folgende Regelungen<br />

für Wohngebäude:<br />

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen,<br />

die auf der Grundlage der<br />

WSVO 1978 oder später errichtet wurden,<br />

besteht Wahlfreiheit zwischen dem<br />

bedarfs- und verbrauchsorientierten<br />

Ausweis. Für Wohngebäude mit mehr<br />

als vier Wohnungen, egal welchen Baujahres,<br />

gilt ebenfalls Wahlfreiheit.<br />

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen,<br />

für die der Bauantrag vor dem<br />

01.11.1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte<br />

Ausweis anzuwenden.<br />

Wurden diese Gebäude durch Modernisierungsmaßnahmen<br />

auf den Stand<br />

der WSVO von 1978 gebracht, besteht<br />

wieder Wahlfreiheit.<br />

Für Neubauten und wesentliche Umbauten<br />

ist ein Energiebedarfsausweis<br />

heute schon gemäß der gültigen EnEV<br />

2002 Pfl icht.<br />

Bis zum 31.09.2008 konnte für alle<br />

Wohngebäude zwischen dem bedarfs-<br />

und verbrauchsorientierten Ausweis gewählt<br />

werden. Der Energieausweis ist<br />

zehn Jahre gültig. Er kann nicht verlänger<br />

werden. Ausweise für Bestandsgebäude,<br />

die vor dem 01.01.2008 ausgestellt<br />

wurden, bleiben ebenfalls zehn<br />

Jahre gültig.<br />

Der Bedarfsausweis ist in bestimmten<br />

Fällen bei der KfW-Förderung vorzulegen,<br />

zum Beispiel wenn ein Tilgungszuschusses<br />

bei einem Darlehen aus dem<br />

CO ² -Gebäudesanierungsprogramm in<br />

Anspruch genommen wird oder bei der<br />

Zuschussvariante.<br />

10 | Seite

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!