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I This document constitutes the base prospectus of ... - Volksbank AG

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(2) Schutzrechte. Falls erforderlich, wurde der Emittentin die Genehmigung zur Verwendung der gewerblichen<br />

Schutzrechte hinsichtlich des Basiswertes erteilt. Einzelheiten hierzu sind, soweit anwendbar, in den<br />

Endgültigen Bedingungen (Punkt 14(i)) angeführt.<br />

§ 6<br />

(Tilgung)<br />

(1) Tilgung. Die Laufzeit der Zertifikate endet (ausgenommen im Falle von open-end-Zertifikaten, die durch<br />

Kündigung beendet werden) mit Ablauf des Laufzeitendes. Die Zertifikate werden, soweit sie nicht zuvor<br />

bereits ganz oder teilweise getilgt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, am Ende der Laufzeit automatisch<br />

durch die Emittentin rückgelöst und der Tilgungsbetrag (wie nachstehend festgelegt) wird am<br />

Endfälligkeitstag (siehe EB Punkt 7) an die Zertifikatsinhaber ausbezahlt. Bei open-end-Zertifikaten ist<br />

der Endfälligkeitstag der dritte Geschäftstag (wie in § 11 Absatz 2 definiert) nach dem Kündigungstag.<br />

(2) Tilgungsbetrag. Die Einlösung der Zertifikate erfolgt durch Zahlung eines Betrages in der Festgelegten<br />

Währung (der Tilgungsbetrag) je Zertifikat, der wie in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 14(ii))<br />

beschrieben unter Bezugnahme auf einen Schlusskurs (wie in § 7 definiert) berechnet wird. Der Tilgungsbetrag<br />

wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, es sei denn, die Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt 14(ii)) sehen eine andere Rundungsregelung vor.<br />

Für die Berechnung des Tilgungsbetrages kann, insbesondere bei Bonus-Zertifikaten (siehe EB Punkt 4),<br />

im Angebotsblatt und in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 14(v)) eine Barriere angegeben sein, von<br />

der wie in den Endgültigen Bedingungen beschrieben die Zahlung eines im Angebotsblatt und in den<br />

Endgültigen Bedingungen (Punkt 14(x)) angegebenen Bonus (der als Betrag oder als Prozentsatz ausgedrückt<br />

sein kann) abhängig sein kann.<br />

Bei Turbo-Zertifikaten (siehe EB Punkt 4) wird der Tilgungsbetrag (der Tilgungsbetrag) folgendermaßen<br />

berechnet, je nachdem, ob die Turbo-Zertifikate Long-Zertifikate oder Short-Zertifikate (wie im Angebotsblatt<br />

angegeben) sind:<br />

(a) Turbo-Long-Zertifikate:<br />

Tilgungsbetrag = (Schlusskurs des Basiswertes - Ausübungskurs) x Bezugsverhältnis<br />

(b) Turbo-Short-Zertifikate:<br />

Tilgungsbetrag = (Ausübungskurs - Schlusskurs des Basiswertes) x Bezugsverhältnis<br />

Der Ausübungskurs wird von der Emittentin festgesetzt und entspricht dem im Angebotsblatt und in den<br />

Endgültigen Bedingungen (Punkt 14(xi)) angeführten Ausübungskurs.<br />

(3) Mindesttilgungsbetrag (Floor) und Höchsttilgungsbetrag (Cap). In den Endgültigen Bedingungen<br />

kann ein Mindesttilgungsbetrag (Punkt 14(viii)) und/oder ein Höchsttilgungsbetrag (Punkt 14(ix))<br />

festgesetzt sein. Wenn der wie in § 6 Absatz 2 berechnete Tilgungsbetrag niedriger als der Mindesttilgungsbetrag<br />

oder höher als der Höchsttilgungsbetrag ist, gelangen im ersten Fall der Mindesttilgungsbetrag<br />

und im zweiten Fall der Höchsttilgungsbetrag zur Auszahlung. Im Falle von Anpassungen gemäß § 9<br />

kann es zu einer Anpassung des Mindesttilgungsbetrages und/oder des Höchsttilgungsbetrages durch die<br />

Emittentin kommen.<br />

(4) Bezugsverhältnis. Das Bezugsverhältnis entspricht dem im Angebotsblatt und in den Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt 14(xii)) dargestellten und als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis (das Bezugsverhältnis).<br />

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