I This document constitutes the base prospectus of ... - Volksbank AG
I This document constitutes the base prospectus of ... - Volksbank AG
I This document constitutes the base prospectus of ... - Volksbank AG
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
eich, Tschechischen Republik, Ungarn, Deutschland, Luxemburg, Slowakei und Slowenien wird unter "8 -<br />
Taxation" näher beschrieben; dennoch kann sich die steuerliche Wirkung bei den einzelnen Investoren<br />
verschieden auswirken, was von der jeweiligen Situation, in der sich der jeweilige Investor befindet, abhängt.<br />
Potentielle Investoren sollten daher ihre eigenen Steuerberater kontaktieren, um sich hinsichtlich der<br />
Besteuerung von Wertpapieren informieren zu lassen. Weiters ist es möglich, dass sich das anzuwendende<br />
Steuersystem in Zukunft zum Nachteil der Investoren verändern wird.<br />
Änderungen der anwendbaren Gesetze<br />
Die Bedingungen der Wertpapiere unterliegen österreichischem Recht mit Ausnahme seiner Bestimmungen<br />
des internationalen Privatrechtes, jedoch einschließlich dem luxemburgischen Gesetz vom 10. August 1915<br />
betreffend Handelsgesellschaften (die Anwendung der Artikel 86-97 dieses Gesetzes wird jedoch ausdrücklich<br />
ausgeschlossen) und dem Gesetz vom 22. März 2004 über Verbriefungen (in ihrer jeweils aktuellen<br />
Fassung) (wie in Kraft zum Datum dieses Prospekts). Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wie sich<br />
mögliche gerichtliche Entscheidungen oder Änderungen des österreichschen oder luxemburgischen Recht<br />
(oder der in Österreich oder Luxemburg anwendbaren Gesetze) oder der Verwaltungspraxis, die nach dem<br />
Datum dieses Prospektes eintreten, auswirken werden.<br />
Investoren verfügen über keine kollektiven Rechte gegenüber der Emittentin<br />
In diesem Programm werden die Wertpapierinhaber mit keinen kollektiven Rechten zur Durchsetzung ihrer<br />
Ansprüche gegen die Emittentin ausgestattet. Die Durchsetzung ihrer Ansprüche erfolgt, bei Fehlen konkreter<br />
Gesetzgebung, auf individueller Basis. Als Folge können die Interessen jener Anleger, die über ausreichende<br />
Mittel verfügen, um gegen die Emittentin vorzugehen, im Vergleich zu den Interessen der anderen<br />
Anleger begünstigt sein. Im Fall, dass eine österreichischen Zahlstelle bestellt wird, könnten die Investoren,<br />
die die Durchsetzung ihrer Rechte anstreben, sich auf die Bestimmungen des österreichischen Kuratorengesetz<br />
berufen (siehe oben 2.7 O<strong>the</strong>r Aspects <strong>of</strong> <strong>the</strong> Programme Security Holders Rights under<br />
Austrian Law - The Austrian Trustee Act (Kuratoren Gesetz) Statutory Collective Rights) wonach die<br />
Gerichte, (unter anderem) im Fall der Gefährdung der Rechte eines Wertpapierinhabers aufgrund von mangelnder<br />
kollektiven Vertretung, einen Kurator bestellen können, der im Namen der Wertpapierinhabers<br />
handelt. Potentiellen Investoren sollte jedoch bewusst sein, dass die Emittentin eine luxemburgische Gesellschaft<br />
ist, Verfahren gegen sie den in Österreich und Luxemburg anwendbaren Bestimmungen hinsichtlich<br />
Durchsetzung außerhalb der Jurisdiktion unterliegen, was trotz der Standardisierung durch die jüngste<br />
EU-weite Gesetzgebung im Zivilprozessrecht wesentliche Kosten und Verzögerungen bergen könnte.<br />
Besondere Risiken einzelner Ausstattungsmerkmale und Kategorien von Wertpapieren<br />
Einzelne Ausstattungsmerkmale und Kategorien von Wertpapieren sowie die maßgeblichen Risiken einzelner<br />
Produkte werden nachstehend zusammenfassend beschrieben. Weiters, können die obengenannten Risik<strong>of</strong>aktoren<br />
auf jede einzelne Schuldverschreibung Anwendung finden.<br />
Risiken bestimmter Ausstattungsmerkmale<br />
Risiko der vorzeitigen Rückzahlung auf Option der Emittentin<br />
Die Emissionsbedingungen können den Emittenten mit einem Recht auf vorzeitige Rückzahlung ausstatten.<br />
Dieses Recht auf vorzeitige Rückzahlung kommt <strong>of</strong>t bei Wertpapieren vor, die in Hochzinsphasen begeben<br />
werden. Wenn die Marktzinssätze rückläufig sind, erhöht sich das Risiko für Investoren, dass der Emittent<br />
von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch macht. Das hat zur Folge, dass die erhaltenen Erträge<br />
bei Fälligkeit niedriger als erwartet ausfallen könnten und der getilgte Nennbetrag der Wertpapiere<br />
unter dem Kaufpreis, den der Investor bezahlt hat, liegen könnte. Das hat zur Folge, dass Teile des investierten<br />
Kapitals des Investors verloren gehen könnten, sodass der Investor in diesem Fall nicht den gesamten<br />
Betrag seines investierten Kapitals erhalten würde. Weiters kann auch ein zukünftiger Ertrag, den der<br />
Investor erwartet, verloren werden, und Investoren, die Gelder durch eine vorzeitige Rückzahlung erhalten<br />
haben und sich dazu entscheiden, diese Beträge wieder zu veranlagen, können dies allenfalls nur vornehmen,<br />
indem sie in Wertpapiere mit niedrigerem Ertrag als jenem der getilgten Wertpapiere investieren.<br />
Recht der Emittentin, vor Fälligkeit zurückzuzahlen (Kaufoption der Emittentin)<br />
358