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I This document constitutes the base prospectus of ... - Volksbank AG

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eich, Tschechischen Republik, Ungarn, Deutschland, Luxemburg, Slowakei und Slowenien wird unter "8 -<br />

Taxation" näher beschrieben; dennoch kann sich die steuerliche Wirkung bei den einzelnen Investoren<br />

verschieden auswirken, was von der jeweiligen Situation, in der sich der jeweilige Investor befindet, abhängt.<br />

Potentielle Investoren sollten daher ihre eigenen Steuerberater kontaktieren, um sich hinsichtlich der<br />

Besteuerung von Wertpapieren informieren zu lassen. Weiters ist es möglich, dass sich das anzuwendende<br />

Steuersystem in Zukunft zum Nachteil der Investoren verändern wird.<br />

Änderungen der anwendbaren Gesetze<br />

Die Bedingungen der Wertpapiere unterliegen österreichischem Recht mit Ausnahme seiner Bestimmungen<br />

des internationalen Privatrechtes, jedoch einschließlich dem luxemburgischen Gesetz vom 10. August 1915<br />

betreffend Handelsgesellschaften (die Anwendung der Artikel 86-97 dieses Gesetzes wird jedoch ausdrücklich<br />

ausgeschlossen) und dem Gesetz vom 22. März 2004 über Verbriefungen (in ihrer jeweils aktuellen<br />

Fassung) (wie in Kraft zum Datum dieses Prospekts). Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wie sich<br />

mögliche gerichtliche Entscheidungen oder Änderungen des österreichschen oder luxemburgischen Recht<br />

(oder der in Österreich oder Luxemburg anwendbaren Gesetze) oder der Verwaltungspraxis, die nach dem<br />

Datum dieses Prospektes eintreten, auswirken werden.<br />

Investoren verfügen über keine kollektiven Rechte gegenüber der Emittentin<br />

In diesem Programm werden die Wertpapierinhaber mit keinen kollektiven Rechten zur Durchsetzung ihrer<br />

Ansprüche gegen die Emittentin ausgestattet. Die Durchsetzung ihrer Ansprüche erfolgt, bei Fehlen konkreter<br />

Gesetzgebung, auf individueller Basis. Als Folge können die Interessen jener Anleger, die über ausreichende<br />

Mittel verfügen, um gegen die Emittentin vorzugehen, im Vergleich zu den Interessen der anderen<br />

Anleger begünstigt sein. Im Fall, dass eine österreichischen Zahlstelle bestellt wird, könnten die Investoren,<br />

die die Durchsetzung ihrer Rechte anstreben, sich auf die Bestimmungen des österreichischen Kuratorengesetz<br />

berufen (siehe oben 2.7 O<strong>the</strong>r Aspects <strong>of</strong> <strong>the</strong> Programme Security Holders Rights under<br />

Austrian Law - The Austrian Trustee Act (Kuratoren Gesetz) Statutory Collective Rights) wonach die<br />

Gerichte, (unter anderem) im Fall der Gefährdung der Rechte eines Wertpapierinhabers aufgrund von mangelnder<br />

kollektiven Vertretung, einen Kurator bestellen können, der im Namen der Wertpapierinhabers<br />

handelt. Potentiellen Investoren sollte jedoch bewusst sein, dass die Emittentin eine luxemburgische Gesellschaft<br />

ist, Verfahren gegen sie den in Österreich und Luxemburg anwendbaren Bestimmungen hinsichtlich<br />

Durchsetzung außerhalb der Jurisdiktion unterliegen, was trotz der Standardisierung durch die jüngste<br />

EU-weite Gesetzgebung im Zivilprozessrecht wesentliche Kosten und Verzögerungen bergen könnte.<br />

Besondere Risiken einzelner Ausstattungsmerkmale und Kategorien von Wertpapieren<br />

Einzelne Ausstattungsmerkmale und Kategorien von Wertpapieren sowie die maßgeblichen Risiken einzelner<br />

Produkte werden nachstehend zusammenfassend beschrieben. Weiters, können die obengenannten Risik<strong>of</strong>aktoren<br />

auf jede einzelne Schuldverschreibung Anwendung finden.<br />

Risiken bestimmter Ausstattungsmerkmale<br />

Risiko der vorzeitigen Rückzahlung auf Option der Emittentin<br />

Die Emissionsbedingungen können den Emittenten mit einem Recht auf vorzeitige Rückzahlung ausstatten.<br />

Dieses Recht auf vorzeitige Rückzahlung kommt <strong>of</strong>t bei Wertpapieren vor, die in Hochzinsphasen begeben<br />

werden. Wenn die Marktzinssätze rückläufig sind, erhöht sich das Risiko für Investoren, dass der Emittent<br />

von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch macht. Das hat zur Folge, dass die erhaltenen Erträge<br />

bei Fälligkeit niedriger als erwartet ausfallen könnten und der getilgte Nennbetrag der Wertpapiere<br />

unter dem Kaufpreis, den der Investor bezahlt hat, liegen könnte. Das hat zur Folge, dass Teile des investierten<br />

Kapitals des Investors verloren gehen könnten, sodass der Investor in diesem Fall nicht den gesamten<br />

Betrag seines investierten Kapitals erhalten würde. Weiters kann auch ein zukünftiger Ertrag, den der<br />

Investor erwartet, verloren werden, und Investoren, die Gelder durch eine vorzeitige Rückzahlung erhalten<br />

haben und sich dazu entscheiden, diese Beträge wieder zu veranlagen, können dies allenfalls nur vornehmen,<br />

indem sie in Wertpapiere mit niedrigerem Ertrag als jenem der getilgten Wertpapiere investieren.<br />

Recht der Emittentin, vor Fälligkeit zurückzuzahlen (Kaufoption der Emittentin)<br />

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