I This document constitutes the base prospectus of ... - Volksbank AG
I This document constitutes the base prospectus of ... - Volksbank AG
I This document constitutes the base prospectus of ... - Volksbank AG
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
German translation <strong>of</strong> <strong>the</strong> summary <strong>of</strong> <strong>the</strong> Programme<br />
The following translation <strong>of</strong> <strong>the</strong> original summary is a separate <strong>document</strong> attached to <strong>the</strong> Prospectus. It<br />
does not form part <strong>of</strong> <strong>the</strong> Prospectus itself and has not been approved by <strong>the</strong> CSSF. Fur<strong>the</strong>r, <strong>the</strong> CSSF did<br />
not review its consistency with <strong>the</strong> original summary.<br />
Die folgende Übersetzung der Originalzusammenfassung ist ein separates Dokument und bildet einen<br />
Anhang zu diesem Prospekt. Sie ist selbst kein Teil dieses Prospekts und wurde nicht von der CSSF gebilligt.<br />
Auch die Übereinstimmung mit der Originalzusammenfassung wurde nicht von der CSSF geprüft.<br />
Diese Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt zu lesen und jede Entscheidung, in Wertpapiere<br />
(die Wertpapiere und jedes einzelne davon ein Wertpapier) zu investieren, sollte auf einer Erwägung<br />
des gesamten Prospekts basieren, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente. Ab der Umsetzung<br />
der relevanten Bestimmungen der Prospektrichtlinie in jedem Mitgliedsstaat des europäischen<br />
Wirtschaftsraumes (ein EWR-Staat) kann auf Basis dieser Zusammenfassung, einschließlich einer Übersetzung,<br />
keine zivilrechtliche Haftung der verantwortlichen Personen in einem EWR-Staat begründet werden,<br />
außer diese ist irreführend, unrichtig oder widersprüchlich, wenn sie gemeinsam mit anderen Teilen<br />
des Prospekts gelesen wird. Sollte vor einem Gericht in einem EWR-Staat aufgrund der in diesem Prospekt<br />
enthaltenen Informationen ein Anspruch geltend gemacht werden, könnte der Kläger aufgrund der nationalen<br />
Rechtsvorschriften des EWR-Staates, in dem der Anspruch geltend gemacht wird, vor Beginn des Verfahrens<br />
verpflichtet sein, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts zu tragen. Ausdrücke, die in den<br />
nachstehenden Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen (die Emissionsbedingungen) bzw. der<br />
Zertifikate (die Zertifikatsbedingungen) definiert werden, haben in dieser Zusammenfassung dieselbe<br />
Bedeutung, s<strong>of</strong>ern keine abweichende Regelung getr<strong>of</strong>fen wurde.<br />
1.1 Grundzüge<br />
Zusätzliche Angaben hinsichtlich<br />
der Emittentin:<br />
Die Emittentin, LEVADE S.A. (die Emittentin), die über eines oder mehrere<br />
ihrer Teilvermögen (die Teilvermögen und jedes einzelne davon ein Teilvermögen)<br />
tätig wird, ist eine Verbriefungsgesellschaft, welche von der<br />
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF, der luxemburgischen<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde) nach dem Luxemburgischen Gesetz vom<br />
22. März 2004 über Verbriefungen (das Verbriefungsgesetz) zugelassen<br />
wurde und beaufsichtigt wird. Die Emittentin wurde für eine unbegrenzte Zeit<br />
am 21. Juni 2007 als Aktiengesellschaft (société anonyme) nach dem luxemburgischen<br />
Gesetz vom 10. August 1915 betreffend Handelsgesellschaften (in<br />
seiner aktuellen Fassung) im Luxemburger Handels- und Unternehmensregister<br />
unter der Nummer B 131460 eingetragen. Wie in Artikel 4 der Gesellschaftssatzung<br />
der Emittentin (die Gesellschaftssatzung) bestimmt, besteht<br />
ihr Unternehmenszweck in der Durchführung von Verbriefungstransaktionen<br />
im Sinne des Verbriefungsgesetzes, welches auf sie Anwendung findet. Die<br />
Emittentin kann jegliche Vereinbarung abschließen und Maßnahme setzen, die<br />
für Verbriefungszwecke im Sinne des Artikel 1 Absatz 1 des Verbriefungsgesetzes<br />
erforderlich oder nützlich ist. Der Verwaltungsrat der Emittentin kann,<br />
entsprechend den Bestimmungen des Verbriefungsgesetzes und insbesondere<br />
dessen Artikel 5, einzelne Teilvermögen innerhalb der Gesellschaft gründen.<br />
Jedes Teilvermögen entspricht einem bestimmten Teil der Aktiva und Passiva<br />
der Emittentin mit Bezug auf die betreffende Finanzierung. Vor dem Datum<br />
dieses Prospekts hat die Emittentin keinerlei Tätigkeit geschäftlicher oder anderer<br />
Natur ausgeübt, abgesehen von solchen im Rahmen ihrer Gründung.<br />
Das genehmigte und gezeichnete Kapital der Emittentin beträgt EUR 70,000,<br />
unterteilt in 700 Stammaktien mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100,<br />
wobei in allen Fällen der Nennbetrag eingezahlt worden ist, es eine einzige<br />
pari passu Gattung von Aktien gibt und der Eigentümer aller Aktien die Österreichische<br />
<strong>Volksbank</strong>en-Aktiengesellschaft in Kolingasse 19, 1090 Wien,<br />
Österreich (VB<strong>AG</strong>), ein Mitglied der <strong>Volksbank</strong>-Gruppe (das sind VB<strong>AG</strong>,<br />
328