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einigkeit 2013-1

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jungeNGG<br />

Gleichstellungspolitik<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Foto: NGG<br />

Minijobs: Sackgasse statt Brücke<br />

■ Nadine Boltersdorf (li.), NGG-Bundesjugendsekretärin,<br />

und Vanessa Prieß, auszubildende Bürokauffrau in der<br />

NGG-Hauptverwaltung in Hamburg, ziehen die glücklichen<br />

GewinnerInnen der Mitgliederwerbeaktion 2012<br />

der jungenNGG.<br />

Am 23. Januar <strong>2013</strong> wurden die GewinnerInnen der<br />

Mitgliederwerbeaktion 2012 der jungenNGG ausgelost.<br />

Es gab zwei Verlosungen: eine für Werbende<br />

und eine für Geworbene.<br />

Der erste Preis für Werbende, ein iPad 16 GB, ging<br />

an Martin Bittmann, der erste Preis für Geworbene,<br />

ein ASUS Netbook, an Marco Taubert. Den zweiten<br />

Preis, je eine Playstation Vita, erhielten Philip Dietterle<br />

(Werber) und Waldemar Justus (Geworbener).<br />

Die GewinnerInnen des dritten Preises, je ein iPod<br />

shuffle 2GB, sind Katharina Bißle (Werberin) und<br />

Christian Götz (Geworbener). Herzlichen Glückwunsch!<br />

Insgesamt wurden 646 junge NGG-Mitglieder geworben.<br />

Einen Großteil der Neuaufnahmen machte<br />

mit 229 das Hotel- und Gaststättengewerbe aus,<br />

gefolgt vom Bäckerhandwerk mit 114 und der Zuckerindustrie<br />

mit 41 Geworbenen.<br />

Bundesjugendkonferenz<br />

Unter dem Motto „jungeNGG. Mit uns einen Schritt<br />

voraus Richtung gutes Leben“ treffen sich vom 19.<br />

bis 21. April <strong>2013</strong> rund 150 Delegierte und Gäste<br />

zur 16. Bundeskonferenz der jungenNGG im hessischen<br />

Gladenbach.<br />

In vielen spannenden Diskussionen und natürlich<br />

mit viel Spaß gilt es, die Weichen für die zukünftige<br />

Politik der jungenNGG zu stellen. Dazu gehören unter<br />

anderem Themen wie Mindestausbildungsvergütung,<br />

gute Bildung für alle oder auch faire Bedingungen<br />

für junge Menschen in der globalisierten<br />

Arbeitswelt.<br />

Unabhängig von der Qualifikation arbeiten<br />

mehr als 80 Prozent der MinijobberInnen zu<br />

Niedriglöhnen. Für die Beschäftigten sind die<br />

Minijobs keine Brücke in reguläre Beschäftigung,<br />

sondern eine Sackgasse. Da in einigen<br />

Branchen überwiegend Minijobs angeboten<br />

werden - im Gastgewerbe ist bereits jeder<br />

zweite Job ein Minijob - finden viele Arbeitssuchende<br />

keine reguläre Beschäftigung. Dies<br />

gilt vor allem für Frauen, für die Minijobs<br />

längst vom Ausnahmefall zur Regel geworden<br />

sind.<br />

Die im November 2012 veröffentlichte<br />

Studie von Prof. Carsten Wippermann bestätigt<br />

dies: Minijobs sind der<br />

Arbeitsmarkt für verheiratete<br />

Frauen - wenn sie sich einmal<br />

auf dieses Glatteis begeben<br />

haben! Hier eine Zusammenfassung<br />

der ernüchternden<br />

Erkenntnisse:<br />

● Verheiratete Frauen haben<br />

mit sieben Jahren und<br />

einem Monat eine sehr<br />

lange Verweildauer im<br />

Minijob.<br />

● Bei pflegenden verheirateten<br />

Frauen sind es<br />

sogar acht Jahre und<br />

drei Monate.<br />

● Wird der Minijob aufgegeben, geht die<br />

Mehrzahl in die Nichterwerbstätigkeit<br />

über.<br />

● Frauen, die nach einer Familienphase im<br />

Minijob arbeiten, erhalten mehrheitlich<br />

keine sozialversicherten Arbeitsplätze.<br />

● Das gilt auch für Geschiedene und Witwen<br />

über vierzig, die wieder für ihren Lebensunterhalt<br />

arbeiten müssen.<br />

Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse!<br />

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften<br />

haben ein Positionspapier zu Minijobs<br />

beschlossen. Birgit Pitsch, NGG-Referatsleiterin<br />

Frauenpolitik: „Wir fordern darin<br />

unter anderem die Gleichbehandlung aller<br />

Arbeitsverhältnisse, damit auch MinijobberInnen<br />

sozial abgesichert arbeiten und ihren<br />

Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im<br />

Krankheitsfall und vieles andere mehr durchsetzen<br />

können. Die zum 1. Januar <strong>2013</strong> in<br />

Kraft getretene Erhöhung der Verdienstgrenze<br />

von 400 auf 450 Euro geht daher in<br />

die falsche Richtung. Es ist der reine Hohn,<br />

hier von einer Lohnerhöhung zu sprechen:<br />

Schließlich liegt der Durchschnittsverdienst<br />

ohnehin nur bei ca. 260 Euro im Westen<br />

und 200 Euro im Osten. Außerdem ist zu<br />

befürchten, dass bislang sozialversicherungspflichtige<br />

Teilzeitbeschäftigte hierdurch in<br />

die Minijobs gedrängt werden und prekäre<br />

Beschäftigung noch weiter zunimmt. Das<br />

führt zu Minilöhnen und damit letztlich auch<br />

zu Minirenten.“<br />

Betrifft: Rentenversicherungspflicht<br />

Eine weitere Neuerung ist, dass Minijobs, die<br />

ab dem 1. Januar <strong>2013</strong> beginnen, versicherungspflichtig<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

werden. Hierdurch<br />

erwerben die Beschäftigten<br />

Ansprüche auf das volle<br />

Leistungspaket der Rentenversicherung.<br />

Da der Arbeitgeber<br />

für eine geringfügig<br />

entlohnte Beschäftigung bereits<br />

den Pauschalbeitrag zur<br />

Rentenversicherung in Höhe<br />

von 15 Prozent des Arbeitsentgelts<br />

zahlt, ist nur die Differenz<br />

zum allgemeinen Beitragssatz<br />

von 18,9 Prozent im Jahr <strong>2013</strong><br />

auszugleichen. Das sind 3,9<br />

Prozent Eigenanteil für Minijobbende.<br />

Bei einem monatlichen<br />

Verdienst von 450 Euro liegt der<br />

Eigenbeitrag bei 17,55 Euro im Monat.<br />

Für Minijobbende mit sehr geringem Einkommen<br />

gilt eine Mindestbemessungsgrundlage:<br />

Sie liegt <strong>2013</strong> bei 175 Euro/Monat. Das heißt:<br />

Auch diejenigen, die weniger verdienen,<br />

müssen mindestens 3,9 Prozent von 175<br />

Euro, also 6,83 Euro Eigenbeitrag, bezahlen.<br />

Allerdings wird den Minijobbenden ein Befreiungsrecht<br />

von der Rentenversicherungspflicht<br />

eingeräumt. Der Wunsch muss dem<br />

Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden.<br />

Für bestehende Verträge bleibt zunächst<br />

alles beim Alten. Erhöht sich das Entgelt<br />

jedoch auf einen Betrag zwischen 400 und<br />

450 Euro, gilt für die Beschäftigung automatisch<br />

das neue Recht.<br />

■ Info: NGG-Regionen, hv.gleichstellung@<br />

ngg.net, www.ngg.net/themen_von_a_bis_z/<br />

minijobs/minijob-reformkonzept/<br />

Die DGB-Broschüre „Raus aus der Armutsfalle“<br />

gibt es bei den NGG-Regionen (s.o.)<br />

10 <strong>einigkeit</strong> 1/<strong>2013</strong>

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