100 Jahre Sozialdienste
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<strong>100</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Sozialdienste</strong> in Wattenscheid<br />
Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben<br />
Die rechtliche Betreuung gehört traditionsgemäß zu den wichtigen Aufgaben des SKFM.<br />
T<br />
raditionsgemäß gehört die Aufgabe der vertretungsweisen<br />
Wahrnehmung der Rechte Dritter und<br />
die Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche<br />
der betroffenen Menschen zu den Aufgaben des<br />
SKFM. Anno Domini 1903 beschloss die 50. Generalvollversammlung<br />
der Katholiken Deutschlands die Gründung<br />
eines Äquivalents zum Katholischen Fürsorgeverein<br />
für Mädchen, Frauen und Kinder für den männlichen<br />
Bevölkerungsteil des deutschen Kaiserreiches. Es mag<br />
der Fantasie der geneigten Leserschaft überlassen bleiben,<br />
warum eine Frau, nämlich Frau Amtsgerichtsrat<br />
Agnes Neuhaus, damalige Vorsitzende jenes Fürsorgevereins,<br />
am 12. Oktober 1911 aus Anlass des Caritastages<br />
in Essen für die Gründung eines „männlichen“ Pendants<br />
zu ihrer Organisation plädierte. In ihrer damaligen<br />
Redeschrift verwies sie bereits unter anderem darauf,<br />
dass solcherart Organisationen in entsprechenden Fällen<br />
Einzelvormundschaften auf Grundlage des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches übernehmen könnten.<br />
Der deutschen Tradition verpflichtet, dauerten die – bis<br />
heute aus dem Vereinswesen allseits bekannten –<br />
„Grabenkämpfe“ (um Name, Satzung etc.) etwa ein Jahr,<br />
bis es am 11. September 1912 zur Gründung des Katholischen<br />
Männerfürsorgevereins kam. Anschließend kam<br />
es folgerichtig zur Gründung diverser Ortsvereine, der<br />
Dachverband Caritas musste die Verhältnisse und Verbindlichkeiten<br />
klären. In den 1930ern übernahm der NS-<br />
32<br />
Staat die Wohlfahrtspflege. Organisationen der freien<br />
Wohlfahrtspflege wurden per Gesetz beschnitten, deren<br />
praktische Arbeit somit faktisch radikal reduziert. So<br />
waren beispielsweise Mitgliederversammlungen in den<br />
Vereinen allgemein verboten.<br />
Ab den 1950er <strong>Jahre</strong>n führte die Wattenscheider Ortsgruppe<br />
des „Katholischen Männer Fürsorgevereins“<br />
(KMFV) Vormundschaften und Pflegschaften, vorwiegend<br />
allerdings basierend auf ehrenamtlichem Engagement.<br />
Auf der Fünfzigjahr-Feier des KMFV 1962 wurde<br />
die Umbenennung des Gesamtvereins und der Unterorganisationen<br />
in SKM beschlossen, gültig ab 1. April<br />
1963. Unter dem Einfluss der Einführung des Bundessozialhilfegesetzes<br />
begann man auf lokaler Ebene eine engere<br />
Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt zu<br />
organisieren. Wattenscheid hatte zum damaligen Zeitpunkt<br />
noch ein eigenes Amtsgericht. Rechtspflegerin war<br />
dort unter anderem Frau Lanzerath, welche auch noch<br />
später, nach Zusammenlegung der Bezirke, in selbiger<br />
Funktion bis zu ihrem Wechsel in den wohlverdienten<br />
Ruhestand am Vormundschaftsgericht Bochum tätig<br />
war.<br />
In den 70ern des vergangenen Jahrhunderts verzeichnete<br />
man einen Rückgang der ehrenamtlichen Arbeit, was<br />
unter anderem zur Folge hatte, das SKM und SkF Wattenscheid<br />
professionell die Übernahme von Amtspfleg-