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100 Jahre Sozialdienste

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<strong>100</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Sozialdienste</strong> in Wattenscheid<br />

Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben<br />

Die rechtliche Betreuung gehört traditionsgemäß zu den wichtigen Aufgaben des SKFM.<br />

T<br />

raditionsgemäß gehört die Aufgabe der vertretungsweisen<br />

Wahrnehmung der Rechte Dritter und<br />

die Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche<br />

der betroffenen Menschen zu den Aufgaben des<br />

SKFM. Anno Domini 1903 beschloss die 50. Generalvollversammlung<br />

der Katholiken Deutschlands die Gründung<br />

eines Äquivalents zum Katholischen Fürsorgeverein<br />

für Mädchen, Frauen und Kinder für den männlichen<br />

Bevölkerungsteil des deutschen Kaiserreiches. Es mag<br />

der Fantasie der geneigten Leserschaft überlassen bleiben,<br />

warum eine Frau, nämlich Frau Amtsgerichtsrat<br />

Agnes Neuhaus, damalige Vorsitzende jenes Fürsorgevereins,<br />

am 12. Oktober 1911 aus Anlass des Caritastages<br />

in Essen für die Gründung eines „männlichen“ Pendants<br />

zu ihrer Organisation plädierte. In ihrer damaligen<br />

Redeschrift verwies sie bereits unter anderem darauf,<br />

dass solcherart Organisationen in entsprechenden Fällen<br />

Einzelvormundschaften auf Grundlage des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches übernehmen könnten.<br />

Der deutschen Tradition verpflichtet, dauerten die – bis<br />

heute aus dem Vereinswesen allseits bekannten –<br />

„Grabenkämpfe“ (um Name, Satzung etc.) etwa ein Jahr,<br />

bis es am 11. September 1912 zur Gründung des Katholischen<br />

Männerfürsorgevereins kam. Anschließend kam<br />

es folgerichtig zur Gründung diverser Ortsvereine, der<br />

Dachverband Caritas musste die Verhältnisse und Verbindlichkeiten<br />

klären. In den 1930ern übernahm der NS-<br />

32<br />

Staat die Wohlfahrtspflege. Organisationen der freien<br />

Wohlfahrtspflege wurden per Gesetz beschnitten, deren<br />

praktische Arbeit somit faktisch radikal reduziert. So<br />

waren beispielsweise Mitgliederversammlungen in den<br />

Vereinen allgemein verboten.<br />

Ab den 1950er <strong>Jahre</strong>n führte die Wattenscheider Ortsgruppe<br />

des „Katholischen Männer Fürsorgevereins“<br />

(KMFV) Vormundschaften und Pflegschaften, vorwiegend<br />

allerdings basierend auf ehrenamtlichem Engagement.<br />

Auf der Fünfzigjahr-Feier des KMFV 1962 wurde<br />

die Umbenennung des Gesamtvereins und der Unterorganisationen<br />

in SKM beschlossen, gültig ab 1. April<br />

1963. Unter dem Einfluss der Einführung des Bundessozialhilfegesetzes<br />

begann man auf lokaler Ebene eine engere<br />

Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt zu<br />

organisieren. Wattenscheid hatte zum damaligen Zeitpunkt<br />

noch ein eigenes Amtsgericht. Rechtspflegerin war<br />

dort unter anderem Frau Lanzerath, welche auch noch<br />

später, nach Zusammenlegung der Bezirke, in selbiger<br />

Funktion bis zu ihrem Wechsel in den wohlverdienten<br />

Ruhestand am Vormundschaftsgericht Bochum tätig<br />

war.<br />

In den 70ern des vergangenen Jahrhunderts verzeichnete<br />

man einen Rückgang der ehrenamtlichen Arbeit, was<br />

unter anderem zur Folge hatte, das SKM und SkF Wattenscheid<br />

professionell die Übernahme von Amtspfleg-

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