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100 Jahre Sozialdienste

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Jugendlichen eine Perspektive geben<br />

Die Straßensozialarbeit ist einer der jüngsten Fachbereiche des SKFM.<br />

<strong>100</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Sozialdienste</strong> in Wattenscheid<br />

Z<br />

um Oktober 2003 installierte der damalige Geschäftsführer<br />

das Projekt „Streetwork“ (Straßensozialarbeit)<br />

beim SKFM Wattenscheid. Wenig<br />

später wurde aus dem Projekt der entsprechende<br />

Fachbereich beim SKFM geschaffen. Die neue Geschäftsleitung<br />

hat dankenswerter Weise diese Struktur<br />

aufgegriffen und weitergeführt. Damit ist dieser Fachbereich<br />

einer der jüngsten Fachbereiche des SKFM. Damals<br />

suchte das Jugendamt Bochum einen freien Träger,<br />

der gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Aufgaben der<br />

Straßensozialarbeit für Wattenscheid in Zusammenarbeit<br />

mit dem Amt zu übernehmen bereit war. Seit dieser Zeit<br />

arbeitet ein Streetworker des SKFM im Wattenscheider<br />

Süden, genauer gesagt in den Sozialräumen<br />

„Westenfeld“, „Höntrop“ und „Eppendorf“, für das Jugendamt<br />

Bochum. Seit 2011 ist der Streetworker des<br />

SKFM Wattenscheid auch Sozialraumkoordinator für<br />

den Sozialraum Eppendorf – als erster Koordinator, der<br />

nicht bei der Stadt Bochum angestellt ist.<br />

Das kommunale Jugendamt beschäftigt seit 1983 Streetworker<br />

im Bereich der offenen Jugendarbeit, deren Zahl<br />

mittlerweile von ursprünglich zwei auf sechzehn angestiegen<br />

ist. Die Aufgaben eines Streetworkers sind vielfältig.<br />

Aber zusammenfassend könnte man sagen, dass<br />

alle jungen Menschen im Alter zwischen 14 und 27 <strong>Jahre</strong>n,<br />

die sich in Notsituationen und akuten Krisen befinden,<br />

die Hilfe des Streetworkers in Anspruch nehmen<br />

können, wobei sie oftmals schon durch die Raster anderer<br />

Hilfsangebote gefallen sind. Aufgabe des Streetworkers<br />

ist es dann, mit diesen jungen Menschen eine akzeptable<br />

und nachhaltige Perspektive zu entwickeln, die sich<br />

in der Lebenswelt der Klienten verwirklichen lässt. Dabei<br />

geben die entsprechenden Rechtsvorschriften des<br />

Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), nach denen<br />

die Aufgaben des Streetworkers geregelt sind, einen gewissen<br />

Rahmen vor. Aber darüber hinaus haben sich die<br />

Streetworker schon vor langer Zeit einen Rahmen gegeben,<br />

der durch drei Prinzipien abgesteckt wird. Diese<br />

Prinzipien prägen ihre Arbeit: Anonymität, Freiwilligkeit<br />

und Parteilichkeit. An dieser Stelle seien ein paar Erläuterungen<br />

zu den Prinzipien erlaubt.<br />

Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher, der einem<br />

Streetworker durch die eigene Gruppe oder durch Freunde<br />

begegnet, muss grundsätzlich seine Identität gegenüber<br />

dem Straßensozialarbeiter nicht preisgeben. In der<br />

Anonymität lässt es sich für viele leichter erzählen und<br />

vor allem leichter Vertrauen finden. Prekäre Dinge werden<br />

in der Anonymität eher offengelegt. Ferner ermöglicht<br />

die Anonymität den Jugendlichen in für sie angemessener<br />

Weise, Grenzen zum Streetworker zu setzen<br />

und zu erhalten. Was bedeutet dies? Der Streetworker<br />

begibt sich sozusagen als „Gast“ in das Feld der Jugendlichen.<br />

In dem Maße nun, in dem sich die Jugendlichen<br />

öffnen und aus der Anonymität treten, akzeptieren sie<br />

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