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100 Jahre Sozialdienste

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<strong>100</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Sozialdienste</strong> in Wattenscheid<br />

die Anwesenheit des Streetworkers in ihrer Welt. In dem<br />

Maße also, in dem sich Jugendliche gegenüber dem<br />

Streetworker zu erkennen geben, bejahen und begrüßen<br />

sie die Anwesenheit des Straßensozialarbeiters. Diese<br />

Akzeptanz kann und wird aber auch Grenzen haben; diese<br />

können inhaltlicher wie zeitlicher Natur sein. Konkret<br />

heißt das: Die Jugendlichen werden nach einer gewissen<br />

Zeit die Hilfe des Streetworkers nicht mehr in Anspruch<br />

nehmen müssen oder wollen.<br />

44<br />

Streetworker darf Jugendliche<br />

zu nichts drängen oder zwingen.<br />

Die Möglichkeit des Jugendlichen, dem „Gast“ zu zeigen,<br />

dass sein Engagement nicht mehr gewünscht ist –<br />

zumindest nicht in der einen oder anderen Form – ist in<br />

der Freiwilligkeit gegeben. Sie ermöglicht einen – kommentarlosen<br />

– Ausstieg aus jeder Form der Begleitung<br />

oder Betreuung. Andererseits bedeutet Freiwilligkeit<br />

auch, dass kein Streetworker berechtigt ist, Jugendliche<br />

zu irgendwelchen Maßnahmen zu drängen oder gar zu<br />

zwingen. Das fruchtbare Miteinander zwischen Begleitern<br />

und Begleiteten ergibt sich im Bereich von Streetwork<br />

gerade durch und wegen des hohen Maßes der<br />

Freiheit, in dem sich beide Seiten begegnen und so in<br />

Würde miteinander handeln. Das Handeln des Streetworkers<br />

ist dabei besonders geprägt von der unbedingten<br />

Parteilichkeit für den Jugendlichen oder die Jugendliche.<br />

Parteilichkeit bedeutet einerseits natürlich nicht das<br />

grundsätzliche Ja-Sagen zu allem, was junge Menschen<br />

sich vorstellen oder wünschen. Das Setzen von Grenzen,<br />

die Konfrontation mit Regeln und Ordnungen und deren<br />

Umsetzung gehören oft auch zum Alltag der Straßensozialarbeit.<br />

Bei der Parteilichkeit geht es vielmehr um eine<br />

grundsätzliche Ausrichtung der Arbeit des Straßensozialarbeiters,<br />

auf die sich die Jugendlichen verlassen und<br />

berufen können. So kann ein Streetworker beispielsweise<br />

im Falle eines Konfliktes innerhalb der Familie eines<br />

Jugendlichen nicht die Aufgabe eines Mediators übernehmen,<br />

selbst wenn er dazu ausgebildet sein sollte. Die<br />

Aufgabe eines Mediators besteht ja darin, in neutraler<br />

Weise einen Dialog zwischen Konfliktparteien zu moderieren;<br />

die dazu notwendige Neutralität kann der Streetworker<br />

aber nicht aufbringen. Den Jugendlichen entlastet<br />

das zugesagte Prinzip der Parteilichkeit von Misstrauen<br />

gegenüber dem Streetworker und von einer stetigen Vergewisserung<br />

des Beistandes durch diesen.<br />

Daraus ist zu erkennen, dass die drei Prinzipien der Straßensozialarbeit<br />

nicht nur regulativ die Arbeit prägen,<br />

vielmehr prägen sie auch das Verhältnis und die menschliche<br />

Beziehung zwischen Streetworker und Jugendlichen.<br />

Darüber hinaus steht aber für den Streetworker<br />

eines christlich-katholischen Trägers eine spirituelle Dimension<br />

im Hintergrund seines Wirkens. Die Würde des<br />

Menschen ist unantastbar und seine Freiheit ist eines seiner<br />

größten Güter überhaupt! Dies hat für alle immer zu<br />

gelten und dem muss Rechnung getragen werden, wann<br />

immer Menschen miteinander umgehen. Die Begegnungen<br />

zwischen Jesus und den Menschen sind stets von<br />

großer Achtung des Herrn vor dem Menschen, seiner<br />

Würde und seiner Freiheit geprägt. Es bleibt zu hoffen,<br />

dass auf diesen Grundlagen die Arbeit in Kontinuität<br />

weitergeführt werden kann und gleichzeitig eine große<br />

Flexibilität dafür sorgen wird, den Anforderungen der<br />

Zukunft stets zu genügen.<br />

Klaus Breddemann

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