100 Jahre Sozialdienste
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<strong>100</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Sozialdienste</strong> in Wattenscheid<br />
die Anwesenheit des Streetworkers in ihrer Welt. In dem<br />
Maße also, in dem sich Jugendliche gegenüber dem<br />
Streetworker zu erkennen geben, bejahen und begrüßen<br />
sie die Anwesenheit des Straßensozialarbeiters. Diese<br />
Akzeptanz kann und wird aber auch Grenzen haben; diese<br />
können inhaltlicher wie zeitlicher Natur sein. Konkret<br />
heißt das: Die Jugendlichen werden nach einer gewissen<br />
Zeit die Hilfe des Streetworkers nicht mehr in Anspruch<br />
nehmen müssen oder wollen.<br />
44<br />
Streetworker darf Jugendliche<br />
zu nichts drängen oder zwingen.<br />
Die Möglichkeit des Jugendlichen, dem „Gast“ zu zeigen,<br />
dass sein Engagement nicht mehr gewünscht ist –<br />
zumindest nicht in der einen oder anderen Form – ist in<br />
der Freiwilligkeit gegeben. Sie ermöglicht einen – kommentarlosen<br />
– Ausstieg aus jeder Form der Begleitung<br />
oder Betreuung. Andererseits bedeutet Freiwilligkeit<br />
auch, dass kein Streetworker berechtigt ist, Jugendliche<br />
zu irgendwelchen Maßnahmen zu drängen oder gar zu<br />
zwingen. Das fruchtbare Miteinander zwischen Begleitern<br />
und Begleiteten ergibt sich im Bereich von Streetwork<br />
gerade durch und wegen des hohen Maßes der<br />
Freiheit, in dem sich beide Seiten begegnen und so in<br />
Würde miteinander handeln. Das Handeln des Streetworkers<br />
ist dabei besonders geprägt von der unbedingten<br />
Parteilichkeit für den Jugendlichen oder die Jugendliche.<br />
Parteilichkeit bedeutet einerseits natürlich nicht das<br />
grundsätzliche Ja-Sagen zu allem, was junge Menschen<br />
sich vorstellen oder wünschen. Das Setzen von Grenzen,<br />
die Konfrontation mit Regeln und Ordnungen und deren<br />
Umsetzung gehören oft auch zum Alltag der Straßensozialarbeit.<br />
Bei der Parteilichkeit geht es vielmehr um eine<br />
grundsätzliche Ausrichtung der Arbeit des Straßensozialarbeiters,<br />
auf die sich die Jugendlichen verlassen und<br />
berufen können. So kann ein Streetworker beispielsweise<br />
im Falle eines Konfliktes innerhalb der Familie eines<br />
Jugendlichen nicht die Aufgabe eines Mediators übernehmen,<br />
selbst wenn er dazu ausgebildet sein sollte. Die<br />
Aufgabe eines Mediators besteht ja darin, in neutraler<br />
Weise einen Dialog zwischen Konfliktparteien zu moderieren;<br />
die dazu notwendige Neutralität kann der Streetworker<br />
aber nicht aufbringen. Den Jugendlichen entlastet<br />
das zugesagte Prinzip der Parteilichkeit von Misstrauen<br />
gegenüber dem Streetworker und von einer stetigen Vergewisserung<br />
des Beistandes durch diesen.<br />
Daraus ist zu erkennen, dass die drei Prinzipien der Straßensozialarbeit<br />
nicht nur regulativ die Arbeit prägen,<br />
vielmehr prägen sie auch das Verhältnis und die menschliche<br />
Beziehung zwischen Streetworker und Jugendlichen.<br />
Darüber hinaus steht aber für den Streetworker<br />
eines christlich-katholischen Trägers eine spirituelle Dimension<br />
im Hintergrund seines Wirkens. Die Würde des<br />
Menschen ist unantastbar und seine Freiheit ist eines seiner<br />
größten Güter überhaupt! Dies hat für alle immer zu<br />
gelten und dem muss Rechnung getragen werden, wann<br />
immer Menschen miteinander umgehen. Die Begegnungen<br />
zwischen Jesus und den Menschen sind stets von<br />
großer Achtung des Herrn vor dem Menschen, seiner<br />
Würde und seiner Freiheit geprägt. Es bleibt zu hoffen,<br />
dass auf diesen Grundlagen die Arbeit in Kontinuität<br />
weitergeführt werden kann und gleichzeitig eine große<br />
Flexibilität dafür sorgen wird, den Anforderungen der<br />
Zukunft stets zu genügen.<br />
Klaus Breddemann