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Verfassungsschutzbericht 2014

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ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS<br />

Auffallend war die große Zahl vorwiegend migrantischer Jugendlicher,<br />

die sich in hasserfüllter Art und Weise offen antisemitisch<br />

äußerte. Zudem zeigte sich eine Tendenz der Solidarisierung islamistischer<br />

Gruppierungen über ideologische und konfessionelle<br />

Grenzen hinweg. Die Demonstrationen wurden in der Hauptsache<br />

von Islamisten getragen, daneben nahmen extremistische<br />

Palästinenser und Türken, in weit geringerer Zahl auch deutsche<br />

Linksextremisten und Rechtsextremisten teil, vor allem aber auch<br />

eine große Zahl an Personen, die keinen erkennbaren extremistischen<br />

Hintergrund haben.<br />

Vielfach wiederholten sich Argumentationsmuster, die seit Jahren<br />

den Nahost-Konflikt begleiten, vom Libanon-Krieg über die verschiedenen<br />

militärischen Konfrontationen um Gaza bis hin zur<br />

sogenannten Gaza-Hilfsflotte. Immer wieder wird der Konflikt<br />

zur Belebung antisemitischer Ressentiments genutzt.<br />

Antisemitische Hetze<br />

In teils hochemotionalisierten Veranstaltungen, bei denen es<br />

sich oftmals weniger um Friedensdemonstrationen als eher um<br />

HAMAS-Unterstützungsaktionen handelte, kam es immer wieder<br />

zu offen antisemitischer Hetze und Sprechchören, wie beispielsweise<br />

„Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf<br />

allein!“, „Nazimörder Israel!“, „Tod den Juden!“, „Juden raus!“,<br />

„Stoppt den Judenterror!“ oder „Hamas, Hamas, Juden ins Gas!“.<br />

Am 18. Juli <strong>2014</strong> rief ein aus Dänemark stammender salafistischer<br />

Prediger in der Berliner „al-Nur-Moschee“ zur Vernichtung der<br />

„zionistischen Juden“ auf:<br />

„Oh Allah, rechne mit den zionistischen Juden ab, sie können<br />

nichts gegen Dich tun. Zähle sie, töte sie alle und lass niemanden<br />

von ihnen übrig.“<br />

(Videoportal YouTube, 21. Juli <strong>2014</strong>)<br />

Gegen den Prediger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des<br />

Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 StGB eingeleitet. Am<br />

6. März 2015 erließ das Landgericht Berlin einen entsprechenden<br />

Strafbefehl. Darin wurde gegen den Prediger eine Geldstrafe von<br />

120 Tagessätzen zu je 80 Euro festgesetzt. Der Strafbefehl ist noch<br />

nicht rechtskräftig, da der Prediger dagegen Einspruch eingelegt<br />

hat.<br />

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