Verfassungsschutzbericht 2014
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ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS<br />
Auffallend war die große Zahl vorwiegend migrantischer Jugendlicher,<br />
die sich in hasserfüllter Art und Weise offen antisemitisch<br />
äußerte. Zudem zeigte sich eine Tendenz der Solidarisierung islamistischer<br />
Gruppierungen über ideologische und konfessionelle<br />
Grenzen hinweg. Die Demonstrationen wurden in der Hauptsache<br />
von Islamisten getragen, daneben nahmen extremistische<br />
Palästinenser und Türken, in weit geringerer Zahl auch deutsche<br />
Linksextremisten und Rechtsextremisten teil, vor allem aber auch<br />
eine große Zahl an Personen, die keinen erkennbaren extremistischen<br />
Hintergrund haben.<br />
Vielfach wiederholten sich Argumentationsmuster, die seit Jahren<br />
den Nahost-Konflikt begleiten, vom Libanon-Krieg über die verschiedenen<br />
militärischen Konfrontationen um Gaza bis hin zur<br />
sogenannten Gaza-Hilfsflotte. Immer wieder wird der Konflikt<br />
zur Belebung antisemitischer Ressentiments genutzt.<br />
Antisemitische Hetze<br />
In teils hochemotionalisierten Veranstaltungen, bei denen es<br />
sich oftmals weniger um Friedensdemonstrationen als eher um<br />
HAMAS-Unterstützungsaktionen handelte, kam es immer wieder<br />
zu offen antisemitischer Hetze und Sprechchören, wie beispielsweise<br />
„Jude, Jude, feiges Schwein, komm heraus und kämpf<br />
allein!“, „Nazimörder Israel!“, „Tod den Juden!“, „Juden raus!“,<br />
„Stoppt den Judenterror!“ oder „Hamas, Hamas, Juden ins Gas!“.<br />
Am 18. Juli <strong>2014</strong> rief ein aus Dänemark stammender salafistischer<br />
Prediger in der Berliner „al-Nur-Moschee“ zur Vernichtung der<br />
„zionistischen Juden“ auf:<br />
„Oh Allah, rechne mit den zionistischen Juden ab, sie können<br />
nichts gegen Dich tun. Zähle sie, töte sie alle und lass niemanden<br />
von ihnen übrig.“<br />
(Videoportal YouTube, 21. Juli <strong>2014</strong>)<br />
Gegen den Prediger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des<br />
Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 StGB eingeleitet. Am<br />
6. März 2015 erließ das Landgericht Berlin einen entsprechenden<br />
Strafbefehl. Darin wurde gegen den Prediger eine Geldstrafe von<br />
120 Tagessätzen zu je 80 Euro festgesetzt. Der Strafbefehl ist noch<br />
nicht rechtskräftig, da der Prediger dagegen Einspruch eingelegt<br />
hat.<br />
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