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Verfassungsschutzbericht 2014

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RECHTSEXTREMISMUS<br />

ohne extremistischen Hintergrund – wurde die Agitation auch<br />

<strong>2014</strong> fortgesetzt: Am 25. Januar und am 29. November <strong>2014</strong><br />

fanden Folgedemonstrationen statt, an denen allerdings nur<br />

noch 200 beziehungsweise 600 Personen teilnahmen, vorwiegend<br />

NPD-Angehörige und Neonazis.<br />

■■<br />

In Bautzen (Sachsen) fanden von März <strong>2014</strong> an insgesamt<br />

sieben Demonstrationen gegen die Unterbringung von Asylbewerbern<br />

mit jeweils zwischen 30 und 580 Teilnehmern, vorwiegend<br />

Rechtsextremisten, statt. Fünf Kundgebungen waren<br />

von der NPD, zwei von Neonazis organisiert worden.<br />

■■<br />

In verschiedenen Berliner Stadtbezirken gab es seit Ende<br />

Oktober <strong>2014</strong> zahlreiche Proteste von Rechtsextremisten und<br />

Anwohnern gegen geplante Unterkünfte für Asylbewerber.<br />

Parallel dazu kam es zu Sachbeschädigungen an den Baustellen<br />

der Containerdörfer. Der größte Teil der Demonstranten<br />

stammt aus dem unmittelbaren Wohnumfeld. Rechtsextremisten<br />

sind in einem vergleichsweise geringen Anteil vertreten.<br />

In einzelnen Fällen gab es jedoch auch Demonstrationen<br />

mit überwiegend rechtsextremistischer Beteiligung. Einige<br />

Demonstrationen wurden auch von Rechtsextremisten angemeldet<br />

und organisiert beziehungsweise geprägt.<br />

Rechtsextremistische Parteien versuchten im Zuge diverser Wahlkämpfe,<br />

mit fremdenfeindlichen Aktivitäten Ressentiments zu<br />

schüren und neue Anhänger zu gewinnen. Mitunter wurden entsprechende<br />

Kundgebungen in unmittelbarer Nähe zu geplanten<br />

oder bereits existierenden Flüchtlingsunterkünften durchgeführt.<br />

„Bürger bewegung<br />

pro NRW“<br />

■■<br />

Die „Bürgerbewegung pro NRW“ („pro NRW“) produzierte<br />

einen TV-Wahlwerbespot, in dem Migranten, insbesondere<br />

Asylbewerber, Muslime sowie Sinti und Roma, durch die<br />

Bild- und Tonfolgen suggestiv mit Müll und Unrat assoziiert<br />

und zudem pauschal als Straftäter dargestellt wurden. Aufgrund<br />

der fremdenfeindlichen und volksverhetzenden Aussagen<br />

– die grundsätzlich dazu geeignet sind, die Gewaltbereitschaft<br />

gegenüber einem Teil der Bevölkerung zu fördern und<br />

die Gewaltschwelle herabzusetzen – wurde der Wahlwerbespot<br />

durch die ARD nicht ausgestrahlt, was gerichtlich bestätigt<br />

wurde. 14<br />

14<br />

Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28.04.<strong>2014</strong> – 2 L 59.14.<br />

54

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