Verfassungsschutzbericht 2014
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RECHTSEXTREMISMUS<br />
ohne extremistischen Hintergrund – wurde die Agitation auch<br />
<strong>2014</strong> fortgesetzt: Am 25. Januar und am 29. November <strong>2014</strong><br />
fanden Folgedemonstrationen statt, an denen allerdings nur<br />
noch 200 beziehungsweise 600 Personen teilnahmen, vorwiegend<br />
NPD-Angehörige und Neonazis.<br />
■■<br />
In Bautzen (Sachsen) fanden von März <strong>2014</strong> an insgesamt<br />
sieben Demonstrationen gegen die Unterbringung von Asylbewerbern<br />
mit jeweils zwischen 30 und 580 Teilnehmern, vorwiegend<br />
Rechtsextremisten, statt. Fünf Kundgebungen waren<br />
von der NPD, zwei von Neonazis organisiert worden.<br />
■■<br />
In verschiedenen Berliner Stadtbezirken gab es seit Ende<br />
Oktober <strong>2014</strong> zahlreiche Proteste von Rechtsextremisten und<br />
Anwohnern gegen geplante Unterkünfte für Asylbewerber.<br />
Parallel dazu kam es zu Sachbeschädigungen an den Baustellen<br />
der Containerdörfer. Der größte Teil der Demonstranten<br />
stammt aus dem unmittelbaren Wohnumfeld. Rechtsextremisten<br />
sind in einem vergleichsweise geringen Anteil vertreten.<br />
In einzelnen Fällen gab es jedoch auch Demonstrationen<br />
mit überwiegend rechtsextremistischer Beteiligung. Einige<br />
Demonstrationen wurden auch von Rechtsextremisten angemeldet<br />
und organisiert beziehungsweise geprägt.<br />
Rechtsextremistische Parteien versuchten im Zuge diverser Wahlkämpfe,<br />
mit fremdenfeindlichen Aktivitäten Ressentiments zu<br />
schüren und neue Anhänger zu gewinnen. Mitunter wurden entsprechende<br />
Kundgebungen in unmittelbarer Nähe zu geplanten<br />
oder bereits existierenden Flüchtlingsunterkünften durchgeführt.<br />
„Bürger bewegung<br />
pro NRW“<br />
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Die „Bürgerbewegung pro NRW“ („pro NRW“) produzierte<br />
einen TV-Wahlwerbespot, in dem Migranten, insbesondere<br />
Asylbewerber, Muslime sowie Sinti und Roma, durch die<br />
Bild- und Tonfolgen suggestiv mit Müll und Unrat assoziiert<br />
und zudem pauschal als Straftäter dargestellt wurden. Aufgrund<br />
der fremdenfeindlichen und volksverhetzenden Aussagen<br />
– die grundsätzlich dazu geeignet sind, die Gewaltbereitschaft<br />
gegenüber einem Teil der Bevölkerung zu fördern und<br />
die Gewaltschwelle herabzusetzen – wurde der Wahlwerbespot<br />
durch die ARD nicht ausgestrahlt, was gerichtlich bestätigt<br />
wurde. 14<br />
14<br />
Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28.04.<strong>2014</strong> – 2 L 59.14.<br />
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