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Verfassungsschutzbericht 2014

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SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

(OHNE ISLAMISMUS)<br />

„Märtyrergedenken“<br />

Die DHKP-C führt auch in Deutschland alljährlich Veranstaltungen<br />

zum „Märtyrergedenken“ für die bei terroristischen Aktionen<br />

ums Leben gekommenen Mitglieder durch: Am 19. April <strong>2014</strong><br />

versammelten sich 200 Anhänger in Dortmund (Nordrhein-<br />

Westfalen) aus diesem Anlass und zum 20. Jahrestag der Organisationsgründung.<br />

In Redebeiträgen wurden die „Märtyrer“ und die<br />

„Widerstandsaktionen“ des Jahres 2013 gewürdigt, zu denen auch<br />

ein Selbstmordattentäter gehörte, der jahrelang in Deutschland<br />

gelebt und im Februar 2013 einen Sprengstoffanschlag auf die<br />

US-amerikanische Botschaft in Ankara (Türkei) verübt hatte.<br />

„Anatolische<br />

Föderation“<br />

Neben diesen Veranstaltungen konzentriert sich die DHKP-C, die<br />

in Deutschland seit 1998 einem Organisationsverbot unterliegt<br />

und von der Europäischen Union seit 2002 als<br />

terroristische Organisation gelistet ist, im Bundesgebiet<br />

auf propagandistische Aktivitäten, insbesondere<br />

über ihre Tarnorganisation „Anatolische<br />

Föderation“ 55 . Schwerpunktthemen sind „Antirassismus“ und<br />

Gefangenenbetreuung:<br />

■■<br />

18. bis 27. März <strong>2014</strong>, bundesweit friedlich verlaufener „Langer<br />

Marsch“ für die Freiheit der „politischen Gefangenen“, bei dem<br />

die Abschaffung der §§ 129a und 129b StGB 56 gefordert wurde.<br />

Lediglich bei einer Kundgebung am 27. März <strong>2014</strong> in Stuttgart<br />

(Baden-Württemberg) kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen<br />

mit der Polizei. Die Polizei nahm 16 Teilnehmer<br />

vorläufig fest.<br />

■■<br />

28. Juni <strong>2014</strong> Oberhausen (Nordrhein-Westfalen), von<br />

DHKP-C-Mitgliedern organisiertes Konzert unter dem Motto<br />

„Eine Stimme, ein Herz gegen Rassismus“ mit einer der Organisation<br />

nahestehenden Musikgruppe (7.000 Besucher). Im<br />

Verlauf der Veranstaltung wurden auch Grußbotschaften von<br />

in Deutschland inhaftierten DHKP-C-Mitgliedern verlesen.<br />

■■<br />

Thematisierung des Prozesses gegen Mitglieder und Unterstützer<br />

des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ mit massiven<br />

Vorwürfen gegen den deutschen Staat, bei der Bekämpfung<br />

des Rechtsextremismus untätig zu bleiben.<br />

132<br />

55<br />

„Anadolu Federasyonu“.<br />

56<br />

Die §§ 129a und 129b StGB betreffen die Strafbarkeit terroristischer bzw. krimineller<br />

Vereinigungen im In- und Ausland.

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