Verfassungsschutzbericht 2014
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SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />
(OHNE ISLAMISMUS)<br />
„Märtyrergedenken“<br />
Die DHKP-C führt auch in Deutschland alljährlich Veranstaltungen<br />
zum „Märtyrergedenken“ für die bei terroristischen Aktionen<br />
ums Leben gekommenen Mitglieder durch: Am 19. April <strong>2014</strong><br />
versammelten sich 200 Anhänger in Dortmund (Nordrhein-<br />
Westfalen) aus diesem Anlass und zum 20. Jahrestag der Organisationsgründung.<br />
In Redebeiträgen wurden die „Märtyrer“ und die<br />
„Widerstandsaktionen“ des Jahres 2013 gewürdigt, zu denen auch<br />
ein Selbstmordattentäter gehörte, der jahrelang in Deutschland<br />
gelebt und im Februar 2013 einen Sprengstoffanschlag auf die<br />
US-amerikanische Botschaft in Ankara (Türkei) verübt hatte.<br />
„Anatolische<br />
Föderation“<br />
Neben diesen Veranstaltungen konzentriert sich die DHKP-C, die<br />
in Deutschland seit 1998 einem Organisationsverbot unterliegt<br />
und von der Europäischen Union seit 2002 als<br />
terroristische Organisation gelistet ist, im Bundesgebiet<br />
auf propagandistische Aktivitäten, insbesondere<br />
über ihre Tarnorganisation „Anatolische<br />
Föderation“ 55 . Schwerpunktthemen sind „Antirassismus“ und<br />
Gefangenenbetreuung:<br />
■■<br />
18. bis 27. März <strong>2014</strong>, bundesweit friedlich verlaufener „Langer<br />
Marsch“ für die Freiheit der „politischen Gefangenen“, bei dem<br />
die Abschaffung der §§ 129a und 129b StGB 56 gefordert wurde.<br />
Lediglich bei einer Kundgebung am 27. März <strong>2014</strong> in Stuttgart<br />
(Baden-Württemberg) kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen<br />
mit der Polizei. Die Polizei nahm 16 Teilnehmer<br />
vorläufig fest.<br />
■■<br />
28. Juni <strong>2014</strong> Oberhausen (Nordrhein-Westfalen), von<br />
DHKP-C-Mitgliedern organisiertes Konzert unter dem Motto<br />
„Eine Stimme, ein Herz gegen Rassismus“ mit einer der Organisation<br />
nahestehenden Musikgruppe (7.000 Besucher). Im<br />
Verlauf der Veranstaltung wurden auch Grußbotschaften von<br />
in Deutschland inhaftierten DHKP-C-Mitgliedern verlesen.<br />
■■<br />
Thematisierung des Prozesses gegen Mitglieder und Unterstützer<br />
des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ mit massiven<br />
Vorwürfen gegen den deutschen Staat, bei der Bekämpfung<br />
des Rechtsextremismus untätig zu bleiben.<br />
132<br />
55<br />
„Anadolu Federasyonu“.<br />
56<br />
Die §§ 129a und 129b StGB betreffen die Strafbarkeit terroristischer bzw. krimineller<br />
Vereinigungen im In- und Ausland.