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Verfassungsschutzbericht 2014

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VERFASSUNGSSCHUTZ ALS WICHTIGER AKTEUR IM SYSTEM<br />

DER WEHRHAFTEN DEMOKRATIE<br />

und Rekrutierung über die interne Kommunikation bis hin zu<br />

den Möglichkeiten digitaler Angriffe.<br />

Eine präzise Einschätzung der Gefährdungslage durch „Elektronische<br />

Angriffe“ erfordert eine Optimierung der Abwehr:<br />

rechtlich, technisch und analytisch.<br />

Im politischen Extremismus beobachtet der Verfassungsschutz<br />

eine zunehmende Kommunikation mithilfe – oftmals verschlüsselter<br />

– moderner Technologie, von Homepages hin<br />

zu sozialen Netzwerken, vor allem aber eine verstärkte Nutzung<br />

von Instant-Messenger-Diensten. Sie dienen den entsprechenden<br />

Szenen als Radikalisierungsplattformen und virtuelle<br />

Treffpunkte. Wertige Informationen lassen sich nicht durch<br />

ein bloßes Monitoring generieren. Eine zielgerichtete Befassung<br />

mit diesen Erscheinungsformen durch die Verfassungsschutzbehörden<br />

wird indes das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung ebenso beachten müssen wie das Grundrecht<br />

auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität<br />

informationstechnischer Systeme. Für die Arbeit in den neuen<br />

Medien gelten zudem die allgemeinen datenschutzrechtlichen<br />

Vorgaben, die für die Nachrichtendienste z.B. im Gesetz zur<br />

Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses<br />

(Artikel 10-Gesetz – G 10) modifiziert werden.<br />

■■<br />

Gesellschaftliche Konfliktfelder bieten im Einzelfall geeignete<br />

Anknüpfungsmöglichkeiten für Extremisten. Mit unterschiedlichem<br />

Erfolg bemühen sie sich z.B., die Anliegen von nichtextremistischen<br />

Bündnissen oder Bürgerinitiativen für eigene<br />

Zwecke zu instrumentalisieren. Hier ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes,<br />

extremistische Beteiligungen an bzw. die Einflussnahmen<br />

auf derartige gesellschaftliche Bündnisse möglichst<br />

frühzeitig zu erkennen. Die Differenzierung zwischen<br />

einem durch die Meinungsfreiheit gedeckten Protest einerseits<br />

und einer extremistischen Einflussnahme bzw. Instrumentalisierung<br />

andererseits stellt die Verfassungsschutzbehörden<br />

bei der Informationsbeschaffung dabei vor eine besondere<br />

Herausforderung.<br />

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