Verfassungsschutzbericht 2014
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ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS<br />
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Mit Urteil vom 14. Mai <strong>2014</strong> wies das BVerwG die Klagen des<br />
salafistischen Vereins „DawaFFM“ und seiner Teilorganisation<br />
„Internationaler Jugendverein – Dar al Schabab e.V.“ gegen das<br />
vom Bundesminister des Innern am 25. Februar 2013 verfügte<br />
Verbot ab.<br />
Die Vereine hatten die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere<br />
das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, ebenso abgelehnt<br />
wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit und sich zudem<br />
gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet.<br />
Neben den bereits genannten vereinsrechtlichen Maßnahmen 42<br />
sind folgende Verfahren im Zusammenhang mit islamistischem<br />
Terrorismus besonders hervorzuheben:<br />
Strafverfahren<br />
■■<br />
Am 23. Januar <strong>2014</strong> verurteilte das Oberlandesgericht (OLG)<br />
Frankfurt am Main einen deutschen Staatsangehörigen türkischer<br />
Abstammung wegen Mitgliedschaft in zwei ausländischen<br />
terroristischen Vereinigungen, davon in einem Fall in<br />
Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum schweren Raub und<br />
mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von<br />
Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren.<br />
Nach Feststellung des Gerichts reiste der Angeklagte im April<br />
2010 in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, wo er sich<br />
der ausländischen terroristischen Vereinigung „al-Qaida“<br />
anschloss, für die er unter anderem Kämpfer rekrutieren und<br />
Geld beschaffen wollte.<br />
Im November 2010 rief der Angeklagte beim Bundeskriminalamt<br />
an und spiegelte der Wahrheit zuwider vor, es stünden<br />
in Deutschland und Pakistan terroristische Anschläge von<br />
„al-Qaida“ bevor. Einer der beiden angeblich in Deutschland<br />
geplanten Anschläge werde auf den Reichstag erfolgen. Das<br />
Bundeskriminalamt nahm die Hinweise ernst, weshalb der<br />
Bundesminister des Innern im November 2010 vor Terroranschlägen<br />
warnte und die Sicherheitsvorkehrungen an Bahnhöfen<br />
und öffentlichen Gebäuden verstärkt wurden.<br />
Im Februar 2011 reiste der Angeklagte nach Somalia, wo er<br />
sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „al-Shabab“<br />
anschloss. Für diese war er als Kontaktmann für Personen<br />
aktiv, die zur Unterstützung der Organisation nach Somalia<br />
einreisen wollten. Im Mai 2012 verließ der Angeklagte Somalia<br />
42<br />
Vgl. Kap. II, Ziffer 1.2.3.<br />
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