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Verfassungsschutzbericht 2014

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ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS<br />

■■<br />

Mit Urteil vom 14. Mai <strong>2014</strong> wies das BVerwG die Klagen des<br />

salafistischen Vereins „DawaFFM“ und seiner Teilorganisation<br />

„Internationaler Jugendverein – Dar al Schabab e.V.“ gegen das<br />

vom Bundesminister des Innern am 25. Februar 2013 verfügte<br />

Verbot ab.<br />

Die Vereine hatten die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere<br />

das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, ebenso abgelehnt<br />

wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit und sich zudem<br />

gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet.<br />

Neben den bereits genannten vereinsrechtlichen Maßnahmen 42<br />

sind folgende Verfahren im Zusammenhang mit islamistischem<br />

Terrorismus besonders hervorzuheben:<br />

Strafverfahren<br />

■■<br />

Am 23. Januar <strong>2014</strong> verurteilte das Oberlandesgericht (OLG)<br />

Frankfurt am Main einen deutschen Staatsangehörigen türkischer<br />

Abstammung wegen Mitgliedschaft in zwei ausländischen<br />

terroristischen Vereinigungen, davon in einem Fall in<br />

Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum schweren Raub und<br />

mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von<br />

Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren.<br />

Nach Feststellung des Gerichts reiste der Angeklagte im April<br />

2010 in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, wo er sich<br />

der ausländischen terroristischen Vereinigung „al-Qaida“<br />

anschloss, für die er unter anderem Kämpfer rekrutieren und<br />

Geld beschaffen wollte.<br />

Im November 2010 rief der Angeklagte beim Bundeskriminalamt<br />

an und spiegelte der Wahrheit zuwider vor, es stünden<br />

in Deutschland und Pakistan terroristische Anschläge von<br />

„al-Qaida“ bevor. Einer der beiden angeblich in Deutschland<br />

geplanten Anschläge werde auf den Reichstag erfolgen. Das<br />

Bundeskriminalamt nahm die Hinweise ernst, weshalb der<br />

Bundesminister des Innern im November 2010 vor Terroranschlägen<br />

warnte und die Sicherheitsvorkehrungen an Bahnhöfen<br />

und öffentlichen Gebäuden verstärkt wurden.<br />

Im Februar 2011 reiste der Angeklagte nach Somalia, wo er<br />

sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „al-Shabab“<br />

anschloss. Für diese war er als Kontaktmann für Personen<br />

aktiv, die zur Unterstützung der Organisation nach Somalia<br />

einreisen wollten. Im Mai 2012 verließ der Angeklagte Somalia<br />

42<br />

Vgl. Kap. II, Ziffer 1.2.3.<br />

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