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Ferienwandern 2016

Das Magazin für geführte Wanderungen und wanderfreundliche Unterkünfte. 45 Traumziele, 250 Wandertermine und 120 Gastgeber

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116 Wanderangebote: Erläuterungen<br />

Erläuterungen zu den Ferienwanderangeboten<br />

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen<br />

über die in diesem Magazin angebotenen Ferienwanderungen,<br />

Hinweise zum reiserechtlichen<br />

Hintergrund sowie zu den Anmelde- und<br />

Durchführungsmodalitäten.<br />

1. Verantwortung<br />

Der Deutsche Wanderverband stellt als Herausgeber<br />

des Magazins <strong>Ferienwandern</strong> die<br />

Wanderangebote zusammen. Der Deutsche<br />

Wanderverband ist nicht der Veranstalter der<br />

Wanderungen, für die Richtigkeit der Angaben<br />

trägt er keine Haftung. Die Wanderangebote<br />

werden von ausgebildeten und zertifizierten<br />

Wanderführern aus den Mitgliedsvereinen<br />

des Deutschen Wanderverbandes sowie von<br />

Partnern der Qualitätsoffensive Wanderbares<br />

Deutschland geführt. Die Verantwortung für<br />

ein Wanderangebot liegt beim anbietenden<br />

Wanderführer selbst oder beim Veranstalter,<br />

bzw. beim zuständigen Gebietsverein, der das<br />

Angebot für die Veröffentlichung freigibt. Bei<br />

gewerblichen Angeboten haftet der kommerzielle<br />

Reiseveranstalter.<br />

2. Ehrenamtliches Wanderangebot<br />

Die Wanderführer handeln als Vermittler (Vermittlerangebot)<br />

oder als ehrenamtlich tätige<br />

Reiseveranstalter (Ehrenamtliches Pauschalreiseangebot).<br />

2a. Vermittlerangebot<br />

Der Wanderführer plant eine Ferienwanderung.<br />

Die Reservierungen für Übernachtungen,<br />

Transfers usw. erfolgen im Namen und im Auftrag<br />

der angemeldeten Teilnehmer. Es wird<br />

ein direkter Vertrag zwischen Leistungserbringer<br />

und Reiseteilnehmer vermittelt, die Bezahlung<br />

der verschiedenen Leistungen durch<br />

den Teilnehmer erfolgt direkt vor Ort an den<br />

jeweiligen Leistungserbringer. Der Wanderführer<br />

trägt seine Kosten selbst. Verauslagte Kosten,<br />

z.B. für Porto und Telefon, kann er auf die<br />

Teilnehmer umlegen. Reisevertragsrecht und<br />

Insolvenzsicherungspflicht finden keine Anwendung.<br />

Es entsteht jedoch ein „Geschäftsbesorgungsvertrag“,<br />

nach dem der Vermittler<br />

für den fachgerechten Abschluss des vermittelten<br />

Vertrages zu sorgen und zu haften hat.<br />

2b. Ehrenamtliches Pauschalreiseangebot<br />

Der Wanderführer plant eine Ferienwanderung.<br />

Er reserviert Übernachtungen, Transfers<br />

So melden Sie sich an:<br />

1. Die Kontaktdaten des jeweiligen Wanderführers oder Veranstalters finden Sie<br />

im unteren Teil jedes Wanderangebotes.<br />

2. Kontaktieren Sie zuerst bitte den Wanderführer und erfragen freie Plätze.<br />

3. Die Buchung wird erst nach der Bestätigung durch den Wanderführer bzw. den<br />

verantwortlichen Veranstalter rechtsverbindlich.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Wanderführer.<br />

usw. auf seinen Namen und auf seine Rechnung.<br />

Nach Bestätigung der Teilnahme durch<br />

den Wanderführer wird i.d.R. eine Anzahlung<br />

an den Wanderführer gezahlt. Die Gesamtkosten<br />

(inkl. der Reisekosten des Wanderführers)<br />

werden auf die Anzahl der Teilnehmer<br />

umgelegt. Der Reisepreis wird vor Reiseantritt<br />

an den Wanderführer gezahlt. Der<br />

Wanderführer begleicht die Rechnungen der<br />

Leistungserbringer. Der Wanderführer bietet<br />

ein Leistungspaket an, er ist als Reiseveranstalter<br />

zu sehen. Das Reisevertragsrecht<br />

kommt zur Anwendung, es besteht Insolvenzsicherungspflicht.<br />

Ausnahme: Werden<br />

Ferienwanderungen nur gelegentlich (1- bis<br />

2-mal pro Jahr und Wanderführer) angeboten<br />

oder wird auf die Zahlung des Reisepreises<br />

vor Beendigung der Reise verzichtet, entfällt<br />

die Insolvenzsicherungspflicht.<br />

3. Kommerzielles Pauschalreiseangebot<br />

Der Wanderführer arbeitet selbst als kommerzieller<br />

Anbieter oder mit einem kommerziellen<br />

Partner (z.B. Touristinformation, Reiseunternehmen,<br />

Hotel) zusammen. Er bzw.<br />

der kommerzielle Partner übernimmt die Organisation<br />

der Reise und bietet eine Gesamtheit<br />

von Reiseleistungen an. Der Reisepreis<br />

ist i.d.R. mit Gewinnerzielung kalkuliert, wird<br />

auf die Teilnehmer umgelegt und vor Erbringen<br />

der Leistung in Rechnung gestellt. Der<br />

Anbieter ist Reiseveranstalter, Reisevertragsrecht<br />

und Insolvenzsicherungspflicht kommen<br />

bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen<br />

zur Anwendung.<br />

4. Haftung, Versicherungsansprüche<br />

Die Teilnehmer nehmen grundsätzlich auf eigene<br />

Gefahr und eigenes Risiko an den Wanderungen<br />

teil. Erkundigen Sie sich beim<br />

Wanderführer oder dem zuständigen Veranstalter,<br />

ob für Sie personengebundene Versicherungen<br />

und eine Reiserücktrittsversicherung<br />

abgeschlossen werden oder schließen<br />

Sie diese bei Bedarf selbst ab.<br />

5. Anmeldung<br />

Bitte melden Sie sich bei dem jeweils in den<br />

Texten angegebenen Ansprechpartner, i.d.R.<br />

dem Wanderführer, schriftlich an bzw. bitten<br />

um nähere Informationen zum ausgeschriebenen<br />

Wanderangebot. Legen Sie insbesondere<br />

bei den ehrenamtlichen Angeboten<br />

Rückporto in Höhe von 1,45 € bei und halten<br />

Sie bitte die angegebene Anmeldefrist ein.<br />

Diese ist zugleich die Absagefrist für den<br />

Wanderführer, sollte ein Angebot mangels<br />

Interessenten nicht stattfinden.<br />

6. Organisationsabgabe / Anzeigenpreise<br />

Die „Verbandsabgabe“ wird als Beteiligung<br />

an den Erstellungs- und Druckkosten erhoben<br />

und ist von jedem Teilnehmer an einer ehrenamtlichen<br />

Wanderung, außer vom Wanderführer<br />

selbst, zu entrichten. Die ehrenamtlich aktiven<br />

Wanderführer erheben 0,50 € pro Tag<br />

und Teilnehmer und leiten diese über den Vereinswanderwart<br />

an den Deutschen Wanderverband<br />

weiter. Die Wanderführer des Sauerländischen<br />

Gebirgsvereins (SGV) erheben je<br />

Teilnehmer eine Organisationspauschale von<br />

10 € (für Verbandsvereinsmitglieder) bzw.<br />

20 € (für Nicht-Mitglieder). Die Wanderführer<br />

des Odenwaldklubs (OWK) erheben ebenfalls<br />

eine Organisationspauschale von 10 € je Teilnehmer.<br />

Der SGV und der OWK leiten die Verbandsabgabe<br />

aus dieser Summe entsprechend<br />

an den Deutschen Wanderverband<br />

weiter. Für die Veröffentlichung gewerblicher<br />

Wanderangebote gelten die Preise der aktuellen<br />

Anzeigenpreisliste.<br />

7. Bezugsbedingungen<br />

Das Magazin <strong>Ferienwandern</strong> erscheint einmal<br />

jährlich im Dezember. Es ist für 3,70 €<br />

Versandkostenpauschale beim Deutschen<br />

Wanderverband erhältlich. Ein 5-Jahres-<br />

Abonnement kostet 17 €.<br />

Nach Überweisung des Betrages auf die IBAN:<br />

DE44 6001 0070 0006 1797 01 bei der Postbank<br />

Stuttgart, BIC: PBNKDEFF, erhalten Sie<br />

das Magazin druckfrisch nach Erscheinen.<br />

Nutzen Sie bitte den beiliegenden Überweisungsträger<br />

und geben Sie Ihre persönliche<br />

Rechnungsnummer oder Ihre Adresse an.<br />

Symbole und ihre Bedeutung<br />

Streckenwanderung<br />

Standquartier<br />

Gepäcktransport<br />

Familienwanderung<br />

Radwanderung<br />

Naturkundliche Wanderung<br />

Flugreise<br />

Hochgebirgswanderung<br />

Langlauf, Skiurlaub<br />

Kulturelle Wanderung<br />

Wohnmobil<br />

Diese Wanderung punktet<br />

für das Deutsche Wanderabzeichen<br />

Qualitätsweg oder Qualitätsgastgeber<br />

Wanderbares Deutschland

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