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Marbella 5 18

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finest law | 23<br />

Fernando Frühbeck<br />

einzelnen Fälle. Es könnten also in der Tat enorme<br />

Nachzahlungen für die deutschen Gesellschafter<br />

entstehen. Nach alledem ist der Kauf einer Immobilie<br />

über eine spanische »Sociedad Limitada«<br />

nicht mehr zu empfehlen. Alle Mandanten, die<br />

eine Immobilie durch eine SL halten, sollten nun<br />

handeln. So sind zum Beispiel die Steuererklärungen<br />

der einzelnen Gesellschafter in Deutschland<br />

schnellstmöglich zu berichtigen. Da die verdeckte<br />

Gewinnausschüttung einen deutschen Hintergrund<br />

hat und in seiner Art als verhinderte Vermögensmehrung<br />

zu behandeln ist, ist das deutsche Besteuerungsrecht<br />

einschlägig.<br />

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren<br />

Rückfragen sowie bei der Klärung Ihres konkreten<br />

Sachverhalts zur Verfügung. Haben Sie noch Fragen?<br />

Dann beraten wir Sie gerne in unserer Kanzleien<br />

in <strong>Marbella</strong>.<br />

Weitere Informationen:<br />

Dr. Frühbeck Abogados · Ramón Gómez de la Serna, 22<br />

Edificio "King Edward" – Of. 404 · 29602 <strong>Marbella</strong><br />

Tel. + 34 952 765 225 · Fax + 34 952 824 659<br />

marbella@fruhbeck.com · www.fruhbeck.com

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