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finest law | 23<br />
Fernando Frühbeck<br />
einzelnen Fälle. Es könnten also in der Tat enorme<br />
Nachzahlungen für die deutschen Gesellschafter<br />
entstehen. Nach alledem ist der Kauf einer Immobilie<br />
über eine spanische »Sociedad Limitada«<br />
nicht mehr zu empfehlen. Alle Mandanten, die<br />
eine Immobilie durch eine SL halten, sollten nun<br />
handeln. So sind zum Beispiel die Steuererklärungen<br />
der einzelnen Gesellschafter in Deutschland<br />
schnellstmöglich zu berichtigen. Da die verdeckte<br />
Gewinnausschüttung einen deutschen Hintergrund<br />
hat und in seiner Art als verhinderte Vermögensmehrung<br />
zu behandeln ist, ist das deutsche Besteuerungsrecht<br />
einschlägig.<br />
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren<br />
Rückfragen sowie bei der Klärung Ihres konkreten<br />
Sachverhalts zur Verfügung. Haben Sie noch Fragen?<br />
Dann beraten wir Sie gerne in unserer Kanzleien<br />
in <strong>Marbella</strong>.<br />
Weitere Informationen:<br />
Dr. Frühbeck Abogados · Ramón Gómez de la Serna, 22<br />
Edificio "King Edward" – Of. 404 · 29602 <strong>Marbella</strong><br />
Tel. + 34 952 765 225 · Fax + 34 952 824 659<br />
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