D'HANDWIERK 07/2017
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<strong>D'HANDWIERK</strong> <strong>07</strong>|<strong>2017</strong><br />
ENVIRONNEMENT<br />
ENDE DER ÜBERGANGSZEIT DER CLP-<br />
VERORDNUNG FÜR DIE EINSTUFUNG<br />
UND KENNZEICHNUNG VON<br />
GEFÄHRLICHEN GEMISCHEN<br />
Bereits im Jahr 2002 wurde mit dem weltweit harmonisierten System (Globally Harmonised System (GHS))<br />
der Vereinten Nationen ein neues System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien beschlossen,<br />
um die Gefahrenkommunikation international zu vereinheitlichen. In Europa wurde dieses System durch die<br />
Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,<br />
die so genannte CLP-Verordnung, umgesetzt und trat 2009 in Kraft.<br />
Das CLP-System ersetzte schrittweise das vorher geltende<br />
Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungssystem<br />
und betrifft die große Mehrheit aller auf dem<br />
europäischen Markt gehandelten Chemikalien, wie<br />
zum Beispiel Farben, Lacke, hydraulische Flüssigkeiten<br />
oder Holzschutzmittel für berufliche Anwender ebenso<br />
wie als gefährlich eingestufte Verbraucherprodukte wie<br />
Wasch- und Reinigungsmittel.<br />
Von besonderer Bedeutung für die Kommunikation<br />
von chemischen Gefahren sind dabei die Piktogramme<br />
auf den Kennzeichnungsetiketten von<br />
gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen. Die<br />
neuen CLP-Piktogramme sind rot auf einem weißen<br />
Hintergrund und ersetzten die bisher verwendeten<br />
orangenen Piktogramme (siehe Bild). Dabei wurden<br />
auch drei neue Piktogramme hinzugefügt: das Symbol<br />
„Ausrufezeichen“ (zum Beispiel für Sensibilisierung<br />
der Haut), das Symbol eines Torsos für Gesundheitsgefahren<br />
und das Symbol „Gasflasche“ für Gase unter<br />
Druck. Als weitere Neuerung informieren die zwei<br />
Signalwörter „Gefahr“ und „Warnung“ den Verwender<br />
über das Ausmaß der Gefahr.<br />
Ende der Übergangszeit für die<br />
Kennzeichnung gefährlicher Gemische<br />
Die neue CLP-Kennzeichnung ist seit 1. Juni 2015 verbindlich<br />
für alle Gemische anzuwenden (für Stoffe<br />
bereits seit 2010) und zwar entlang der gesamten Lieferkette<br />
vom Hersteller, über den Formulierer bis zum<br />
Einzelhändler. Die Handwerksbetriebe sollten daher<br />
mittlerweile mit den neuen Kennzeichnungsetiketten<br />
vertraut sein.<br />
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