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D'HANDWIERK 07/2017

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<strong>D'HANDWIERK</strong> <strong>07</strong>|<strong>2017</strong><br />

ENVIRONNEMENT<br />

ENDE DER ÜBERGANGSZEIT DER CLP-<br />

VERORDNUNG FÜR DIE EINSTUFUNG<br />

UND KENNZEICHNUNG VON<br />

GEFÄHRLICHEN GEMISCHEN<br />

Bereits im Jahr 2002 wurde mit dem weltweit harmonisierten System (Globally Harmonised System (GHS))<br />

der Vereinten Nationen ein neues System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien beschlossen,<br />

um die Gefahrenkommunikation international zu vereinheitlichen. In Europa wurde dieses System durch die<br />

Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,<br />

die so genannte CLP-Verordnung, umgesetzt und trat 2009 in Kraft.<br />

Das CLP-System ersetzte schrittweise das vorher geltende<br />

Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungssystem<br />

und betrifft die große Mehrheit aller auf dem<br />

europäischen Markt gehandelten Chemikalien, wie<br />

zum Beispiel Farben, Lacke, hydraulische Flüssigkeiten<br />

oder Holzschutzmittel für berufliche Anwender ebenso<br />

wie als gefährlich eingestufte Verbraucherprodukte wie<br />

Wasch- und Reinigungsmittel.<br />

Von besonderer Bedeutung für die Kommunikation<br />

von chemischen Gefahren sind dabei die Piktogramme<br />

auf den Kennzeichnungsetiketten von<br />

gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen. Die<br />

neuen CLP-Piktogramme sind rot auf einem weißen<br />

Hintergrund und ersetzten die bisher verwendeten<br />

orangenen Piktogramme (siehe Bild). Dabei wurden<br />

auch drei neue Piktogramme hinzugefügt: das Symbol<br />

„Ausrufezeichen“ (zum Beispiel für Sensibilisierung<br />

der Haut), das Symbol eines Torsos für Gesundheitsgefahren<br />

und das Symbol „Gasflasche“ für Gase unter<br />

Druck. Als weitere Neuerung informieren die zwei<br />

Signalwörter „Gefahr“ und „Warnung“ den Verwender<br />

über das Ausmaß der Gefahr.<br />

Ende der Übergangszeit für die<br />

Kennzeichnung gefährlicher Gemische<br />

Die neue CLP-Kennzeichnung ist seit 1. Juni 2015 verbindlich<br />

für alle Gemische anzuwenden (für Stoffe<br />

bereits seit 2010) und zwar entlang der gesamten Lieferkette<br />

vom Hersteller, über den Formulierer bis zum<br />

Einzelhändler. Die Handwerksbetriebe sollten daher<br />

mittlerweile mit den neuen Kennzeichnungsetiketten<br />

vertraut sein.<br />

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