D'HANDWIERK 8 / 2018
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
<strong>D'HANDWIERK</strong> 08|<strong>2018</strong><br />
CHRONIQUE JURIDIQUE<br />
E-HILFE BEIM COMMODO-ANTRAG<br />
Was ist die Commodo-Gesetzgebung?<br />
Die sogenannte Commodo-Gesetzgebung, also das<br />
abgeänderte Gesetz vom 10. Juni 1999 die genehmigungspflichtigen<br />
Betriebe betreffend, hat zum Ziel für<br />
betroffene Unternehmen die Betriebsbedingungen<br />
festzulegen, die nötig sind um die Umwelt zu schützen<br />
und die Sicherheit der Belegschaft, der Öffentlichkeit<br />
und der Nachbarschaft zu garantieren.<br />
Welche Unternehmen sind betroffen?<br />
Jedes Unternehmen das Verschmutzung, Lärm oder<br />
andere Umweltschädigungen verursacht. Dazu gehören<br />
zum Beispiel Wäschereien, Waschanlagen, Reparaturwerkstätten<br />
für Kraftfahrzeuge, holzverarbeitende<br />
Betriebe, Werkstätten für Metallbearbeitung,<br />
Zimmermannsbetriebe, Bäckereien, Konditoreien und<br />
Metzger.<br />
Alle betroffenen Aktivitäten sind in der Großherzoglichen<br />
Verordnung vom 10. Mai 2012 betreffend die<br />
Auflistung und Einteilung der genehmigungspflichtigen<br />
Betriebe und Projekte aufgezählt.<br />
Die betroffenen Aktivitäten sind, je nach Grad der<br />
Belastung, in Klassen eingeteilt. Die Klasse hat einen<br />
Einfluss auf die Dauer und die Schwere der Prozedur,<br />
und bestimmt die für den Antrag zuständige Behörde.<br />
Was muss mein Antrag enthalten?<br />
Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:<br />
• Name, Vornamen, Eigenschaft und Wohnsitz<br />
des Antragstellers und des Betreibers, nationale<br />
Identitätsnummer;<br />
• Art und Ort der Einrichtung, Zustand des Standortes<br />
der Einrichtung, Gegenstand des Betriebs, Installationen<br />
und durchzuführende Verfahrensweisen;<br />
• die ungefähre Anzahl der zu beschäftigenden<br />
Arbeitnehmer sowie eine Einschätzung der Risiken<br />
für deren Sicherheit und Gesundheit;<br />
• den Wasserverbrauch, die Einleitungen in das Wasser,<br />
in die Atmosphäre und in den Boden, die Emissionen<br />
an Lärm, Vibrationen und Strahlung, die<br />
Erzeugung und Entsorgung der Abfälle, die Erzeugung<br />
sowie der Verbrauch von Energie;<br />
• die geplanten Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung<br />
oder Abschwächung der Nachteile und<br />
Risiken und die geplanten Maßnahmen zur Überwachung<br />
der Emissionen in die Umwelt;<br />
• die Einschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt;<br />
• eine nicht-technische Zusammenfassung dieser<br />
Daten.<br />
Außerdem müssen folgende Dokumente hinzugefügt<br />
werden:<br />
• ein maßstabsgetreuer Lageplan des Betriebes;<br />
• ein Auszug des Katasterplans der weniger als 12<br />
Monate alt ist;<br />
• ein Auszug einer topographischen Karte im Maßstab<br />
1:20.000 oder präziser.<br />
Was ist das e-Formular?<br />
Seit Juli 2017 ist ein elektronischer Assistent auf MyGuichet<br />
verfügbar, der die Prozedur vereinfacht, das „Commodo<br />
e-Formular“.<br />
Es handelt sich um ein „intelligentes Formular“, das sich<br />
an Ihre spezifische Situation anpasst, und Ihnen Schritt<br />
für Schritt anzeigt, welche Angaben Sie machen müssen<br />
und welche Dokumente Sie anhängen müssen. Sie<br />
können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und<br />
zu einem späteren Zeitpunkt wieder darauf zurückkommen.<br />
Der Antrag kann erst ausgedruckt werden,<br />
wenn er komplett ausgefüllt ist – so wird sichergestellt,<br />
dass Sie keine Angaben vergessen haben.<br />
Um Ihren Antrag mit Hilfe des elektronischen Assistenten<br />
ausfüllen zu können, müssen Sie sich auf der<br />
Plattform MyGuichet mit einem LuxTrust-Zertifikat<br />
identifizieren. So wird die Authentizität der Informationen<br />
garantiert.<br />
ACHTUNG: Momentan erlaubt das Gesetz es nicht,<br />
das ausgefüllte Formular elektronisch an die zuständige<br />
Behörde zu schicken. Jedes Dokument muss daher<br />
ausgedruckt, unterschrieben und mit seinen Anhängen<br />
per Post gesendet werden. Sobald die Gesetzgebung<br />
dementsprechend abgeändert wird, wird es<br />
möglich, alle Dokumente elektronisch zu senden. Die<br />
Nutzung des elektronischen Assistenten wird dann<br />
obligatorisch.<br />
Wo finde ich zusätzliche Informationen?<br />
• Homepage der Chambre des Métiers (rechtliche<br />
Grundlagen, zusätzliche Erklärungen, Beispiele für<br />
verschiedene Handwerksbetriebe): www.cdm.lu ><br />
Mon entreprise > Exploitation, environnement et<br />
énergie > Autorisation liée au site d’exploitation<br />
• Homepage der Umweltverwaltung (zusätzliche<br />
Erklärungen zum e.-Formular, Plan de l’assistant<br />
Commodo): www.emwelt.lu > Emweltprozeduren<br />
> Autorisations, Notifications et Enregistrements ><br />
Etablissements classés > Commodo 5.0 > e-formulaire<br />
commodo<br />
20