03.12.2018 Views

D'HANDWIERK 8 / 2018

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

<strong>D'HANDWIERK</strong> 08|<strong>2018</strong><br />

CHRONIQUE JURIDIQUE<br />

E-HILFE BEIM COMMODO-ANTRAG<br />

Was ist die Commodo-Gesetzgebung?<br />

Die sogenannte Commodo-Gesetzgebung, also das<br />

abgeänderte Gesetz vom 10. Juni 1999 die genehmigungspflichtigen<br />

Betriebe betreffend, hat zum Ziel für<br />

betroffene Unternehmen die Betriebsbedingungen<br />

festzulegen, die nötig sind um die Umwelt zu schützen<br />

und die Sicherheit der Belegschaft, der Öffentlichkeit<br />

und der Nachbarschaft zu garantieren.<br />

Welche Unternehmen sind betroffen?<br />

Jedes Unternehmen das Verschmutzung, Lärm oder<br />

andere Umweltschädigungen verursacht. Dazu gehören<br />

zum Beispiel Wäschereien, Waschanlagen, Reparaturwerkstätten<br />

für Kraftfahrzeuge, holzverarbeitende<br />

Betriebe, Werkstätten für Metallbearbeitung,<br />

Zimmermannsbetriebe, Bäckereien, Konditoreien und<br />

Metzger.<br />

Alle betroffenen Aktivitäten sind in der Großherzoglichen<br />

Verordnung vom 10. Mai 2012 betreffend die<br />

Auflistung und Einteilung der genehmigungspflichtigen<br />

Betriebe und Projekte aufgezählt.<br />

Die betroffenen Aktivitäten sind, je nach Grad der<br />

Belastung, in Klassen eingeteilt. Die Klasse hat einen<br />

Einfluss auf die Dauer und die Schwere der Prozedur,<br />

und bestimmt die für den Antrag zuständige Behörde.<br />

Was muss mein Antrag enthalten?<br />

Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:<br />

• Name, Vornamen, Eigenschaft und Wohnsitz<br />

des Antragstellers und des Betreibers, nationale<br />

Identitätsnummer;<br />

• Art und Ort der Einrichtung, Zustand des Standortes<br />

der Einrichtung, Gegenstand des Betriebs, Installationen<br />

und durchzuführende Verfahrensweisen;<br />

• die ungefähre Anzahl der zu beschäftigenden<br />

Arbeitnehmer sowie eine Einschätzung der Risiken<br />

für deren Sicherheit und Gesundheit;<br />

• den Wasserverbrauch, die Einleitungen in das Wasser,<br />

in die Atmosphäre und in den Boden, die Emissionen<br />

an Lärm, Vibrationen und Strahlung, die<br />

Erzeugung und Entsorgung der Abfälle, die Erzeugung<br />

sowie der Verbrauch von Energie;<br />

• die geplanten Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung<br />

oder Abschwächung der Nachteile und<br />

Risiken und die geplanten Maßnahmen zur Überwachung<br />

der Emissionen in die Umwelt;<br />

• die Einschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt;<br />

• eine nicht-technische Zusammenfassung dieser<br />

Daten.<br />

Außerdem müssen folgende Dokumente hinzugefügt<br />

werden:<br />

• ein maßstabsgetreuer Lageplan des Betriebes;<br />

• ein Auszug des Katasterplans der weniger als 12<br />

Monate alt ist;<br />

• ein Auszug einer topographischen Karte im Maßstab<br />

1:20.000 oder präziser.<br />

Was ist das e-Formular?<br />

Seit Juli 2017 ist ein elektronischer Assistent auf MyGuichet<br />

verfügbar, der die Prozedur vereinfacht, das „Commodo<br />

e-Formular“.<br />

Es handelt sich um ein „intelligentes Formular“, das sich<br />

an Ihre spezifische Situation anpasst, und Ihnen Schritt<br />

für Schritt anzeigt, welche Angaben Sie machen müssen<br />

und welche Dokumente Sie anhängen müssen. Sie<br />

können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und<br />

zu einem späteren Zeitpunkt wieder darauf zurückkommen.<br />

Der Antrag kann erst ausgedruckt werden,<br />

wenn er komplett ausgefüllt ist – so wird sichergestellt,<br />

dass Sie keine Angaben vergessen haben.<br />

Um Ihren Antrag mit Hilfe des elektronischen Assistenten<br />

ausfüllen zu können, müssen Sie sich auf der<br />

Plattform MyGuichet mit einem LuxTrust-Zertifikat<br />

identifizieren. So wird die Authentizität der Informationen<br />

garantiert.<br />

ACHTUNG: Momentan erlaubt das Gesetz es nicht,<br />

das ausgefüllte Formular elektronisch an die zuständige<br />

Behörde zu schicken. Jedes Dokument muss daher<br />

ausgedruckt, unterschrieben und mit seinen Anhängen<br />

per Post gesendet werden. Sobald die Gesetzgebung<br />

dementsprechend abgeändert wird, wird es<br />

möglich, alle Dokumente elektronisch zu senden. Die<br />

Nutzung des elektronischen Assistenten wird dann<br />

obligatorisch.<br />

Wo finde ich zusätzliche Informationen?<br />

• Homepage der Chambre des Métiers (rechtliche<br />

Grundlagen, zusätzliche Erklärungen, Beispiele für<br />

verschiedene Handwerksbetriebe): www.cdm.lu ><br />

Mon entreprise > Exploitation, environnement et<br />

énergie > Autorisation liée au site d’exploitation<br />

• Homepage der Umweltverwaltung (zusätzliche<br />

Erklärungen zum e.-Formular, Plan de l’assistant<br />

Commodo): www.emwelt.lu > Emweltprozeduren<br />

> Autorisations, Notifications et Enregistrements ><br />

Etablissements classés > Commodo 5.0 > e-formulaire<br />

commodo<br />

20

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!