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spezial fuhrparkmanagement<br />
Und was kostet<br />
ein digitaler Tacho?<br />
Digitale Tachographentechnik ist nicht<br />
billig, und die Kosten sind deutlich höher<br />
als beim analogen Kontrollgerät. Der<br />
digitale Tachograph kostet knapp 1.000<br />
Euro. Hinzu kommen Kosten für Chipkarten<br />
(Unternehmenskarte und Fahrerkarten<br />
je 30 bis 40 Euro), <strong>Download</strong>-Key<br />
(ab 250 Euro), Auswertungssoftware (ca.<br />
300 Euro), ein optionales Kartenlesegerät<br />
(ab 50 Euro) oder ein Funkdownloadmodul<br />
(ca. 500 Euro).<br />
Der Arbeitstag des Fahrers beginnt<br />
mit dem Einstecken der Fahrerkarte.<br />
Der digitale Tachograph liest dabei automatisch<br />
die Informationen von der<br />
Fahrerkarte aus. Der Fahrer meldet sich<br />
an und gibt das Land am Beginn und am<br />
Ende der Fahrt ein. Fährt er nicht gleich<br />
los, muss er gegebenenfalls seine aktuellen<br />
Aktivitäten (z.B. Fahrzeug beladen,<br />
Arbeitsunterbrechungen, Ruhezeiten<br />
etc.) manuell eintragen. Zwingend erforderlich<br />
sind manuelle Nachträge für<br />
alle Aktivitäten seit dem Ende der letzten<br />
Wochenruhezeit, bei denen die Fahrerkarte<br />
nicht im Tachograph eingesteckt<br />
war, da die Dokumentation lückenlos<br />
sein muss. Bei Fahrtbeginn schaltet das<br />
Gerät automatisch auf „Lenkzeit“ und<br />
für den Beifahrer auf „Bereitschaft“ um.<br />
Die Aktivitäten lassen sich entweder am<br />
Tachodisplay, auf einem Ausdruck oder<br />
durch Herunterladen der Daten von der<br />
Fahrerkarte einsehen. Alle Informationen<br />
(Fahreraktivitäten, Fahrzeugdaten, Kilometerstand<br />
etc.) werden automatisch<br />
aufgezeichnet. Dazu gehören insbesondere<br />
die gefahrenen Geschwindigkeiten.<br />
Sie werden über einen Zeitraum von 24<br />
Lenkzeitstunden sekundengenau aufgezeichnet<br />
und können bei Kontrollen<br />
jederzeit ausgelesen werden. Das Gerät<br />
warnt rechtzeitig optisch und teils auch<br />
akustisch vor einer Überschreitung der<br />
maximal zulässigen Lenkzeit. Am Ende<br />
des Arbeitstages stellt der Fahrer auf<br />
Pause/Ruhezeit um und lässt die Fahrerkarte<br />
vom Gerät auswerfen, um diese<br />
mitzunehmen. Zuvor werden die relevanten<br />
Daten auf die Karte kopiert. Ein<br />
Tagesausdruck ist nur bei Kontrollen, Verlust<br />
oder Defekt der Fahrerkarte sowie<br />
20 Transp o r t e r-Spezial 2012<br />
bei Inanspruchnahme der Notstandsklausel<br />
(Gefahr, höhere Gewalt, Panne<br />
etc.) erforderlich. Er listet, ähnlich wie die<br />
Tachoscheibe, chronologisch alle Fahrer-<br />
und Fahrzeugdaten auf (Datum, Uhrzeit<br />
und Art des Ausdrucks, Beginn, Ende und<br />
Dauer von Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts-<br />
und Ruhezeiten, Gesamt- und Tageskilometer<br />
etc.). Die Thermopapier-Ausdrucke<br />
sollten lichtgeschützt aufbewahrt werden,<br />
da sie sonst verblassen.<br />
Vier Hersteller bieten aktuell digitale<br />
Tachographen an: Continental Automotive<br />
(VDO), Intellic, Stoneridge und<br />
I+ME Actia. Im Gegensatz zur Auswertungs-<br />
und Archivierungssoftware ist das<br />
Angebot der Hardware überschaubar.<br />
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verfügen<br />
die angebotenen Geräte praktisch<br />
über die gleichen Ausstattungs- und<br />
Leistungsmerkmale. Die Bedienung der<br />
Geräte erfolgt über vier bis sechs Tasten,<br />
je nach Modell: Zwei Pfeiltasten für die<br />
„Funktionsauswahl“ und „Blättern“,<br />
eine OK-Taste zum Bestätigen der Auswahl<br />
sowie eine „Zurück“-Taste für das<br />
schrittweise Verlassen der Menüebenen.<br />
Da der Umfang der Aufzeichnung und<br />
der Ausdrucke gesetzlich vorgeschrieben<br />
ist, gibt es hier kaum Unterschiede. Der<br />
Datendownload sollte wahlweise mobil<br />
(<strong>Download</strong>-Key, Card-Reader), stationär<br />
(<strong>Download</strong>-Terminal, Card-Reader), per<br />
WLAN oder Mobilfunk möglich sein. Im<br />
Sinne eines modernen Flottenmanagements<br />
wurde von der EU vorgesehen, das<br />
digitale Kontrollgerät mit anderen Board<br />
Systemen zu verbinden. Alle digitalen<br />
Kontrollgeräte sollen zukünftig einen<br />
Verbindungsanschluss für diesen Zweck<br />
aufweisen. So verfügt etwa der DTCO<br />
1381 von VDO über Schnittstellen für die<br />
Anbindung an die Bordelektronik, den<br />
Anschluss eines Kombiinstruments, die<br />
Prüfung und Programmierung, das Herunterladen<br />
der Massenspeicherdaten,<br />
den Anschluss von Onboard-Computer<br />
und Telematiksystemen.<br />
Eine Schnittstelle zu Telematik- bzw.<br />
Fuhrparkmanagementsystemen bietet<br />
weiteres Potential. Durch die Übermittlung<br />
von Fahrerkarten- und/oder Massenspeicherdaten<br />
per Mobilfunk kann<br />
der Disponent seine Fahrer optimal einsetzen.<br />
Allerdings erfordert dies einen<br />
zusätzlichen tech-<br />
Das Produkt mit<br />
zertifizierter<br />
Leistung - keine<br />
unfundierten<br />
Behauptungen<br />
www.QMI.de<br />
nischen Aufwand<br />
(Hardware, Datenverschlüsselung<br />
etc.).<br />
Bei Preisangaben halten<br />
sich alle Hersteller<br />
bedeckt, mit dem<br />
Hinweis, dass der<br />
Preis von verschie-<br />
Mit einem Datenspeicher können Tachographen<br />
einfach ausgelesen werden.<br />
Foto: VDO<br />
denen Randbedingungen abhängig ist<br />
und letztlich vom jeweiligen Kfz-Händler<br />
in den Fahrzeugpreis eingerechnet wird.<br />
Daten auswerten<br />
und archivieren<br />
Die Tachographen- und Fahrerkartendaten<br />
müssen, wie erwähnt, spätestens<br />
alle drei Monate, respektive 28 Tage auf<br />
den Unternehmens-PC überspielt und<br />
ausgewertet werden. Dabei prüft der<br />
Unternehmer, ob Lenk- und Ruhezeiten<br />
eingehalten wurden. Bei Verstößen<br />
muss der Unternehmer seine Fahrer darauf<br />
hinweisen und ermahnen. Von den<br />
Fahrzeug- und Fahrerdaten muss regelmäßig<br />
eine Sicherungskopie erstellt und<br />
archiviert werden. Sie muss ein Jahr lang<br />
aufbewahrt und gegebenenfalls den<br />
Behörden zu Kontrollzwecken zugänglich<br />
gemacht werden. Nach Ablauf der<br />
Aufbewahrungsfrist müssen die Daten<br />
gemäß Fahrerpersonalverordnung gelöscht<br />
werden. Werden die Daten als Arbeitszeitnachweis<br />
verwendet, verlängert<br />
sich die Aufbewahrungsfrist. Spezielle<br />
Auswertungs- und Archivierungssoftware<br />
vereinfacht das Verfahren. An Fälligkeitstermine<br />
können die Softwarelösungen<br />
optisch, akustisch, per E-Mail<br />
oder SMS erinnern. Desweiteren unterstützt<br />
die Auswertungs- und Archivierungssoftware<br />
den Unternehmer bei der<br />
Kostenanalyse, der Arbeitszeitverwaltung<br />
und Abrechnung mit Tätigkeitsberichten,<br />
Geschwindigkeitsdiagrammen,<br />
fahrerspezifischen Stundenlisten sowie<br />
fahrzeugspezifischen Einsatzlisten. Verstoßlisten,<br />
Übertretungsmeldungen von<br />
Lenk- und Ruhezeiten sowie Übersichten<br />
über behördliche Kontrollen, Geschwindigkeitsübertretungen,<br />
aufgezeichnete<br />
Fehler und Ereignisse ermöglichen eine<br />
schnelle Kontrolle. Da sowohl die Bedürfnisse<br />
kleiner Handwerksbetriebe,<br />
als auch großer Speditionsunternehmen<br />
berücksichtigt werden müssen, ist der<br />
Funktionsumfang aus Handwerkersicht<br />
jedoch in der Regel zu umfangreich. Bei<br />
den Softwarekosten sollte man darauf<br />
achten, ob die Software einmalig gekauft<br />
werden kann oder gemietet werden<br />
muss und welche Folgekosten auftreten.<br />
Auch sollte man die Supportleistungen<br />
der Anbieter vergleichen.