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spezial fuhrparkmanagement<br />

Und was kostet<br />

ein digitaler Tacho?<br />

Digitale Tachographentechnik ist nicht<br />

billig, und die Kosten sind deutlich höher<br />

als beim analogen Kontrollgerät. Der<br />

digitale Tachograph kostet knapp 1.000<br />

Euro. Hinzu kommen Kosten für Chipkarten<br />

(Unternehmenskarte und Fahrerkarten<br />

je 30 bis 40 Euro), <strong>Download</strong>-Key<br />

(ab 250 Euro), Auswertungssoftware (ca.<br />

300 Euro), ein optionales Kartenlesegerät<br />

(ab 50 Euro) oder ein Funkdownloadmodul<br />

(ca. 500 Euro).<br />

Der Arbeitstag des Fahrers beginnt<br />

mit dem Einstecken der Fahrerkarte.<br />

Der digitale Tachograph liest dabei automatisch<br />

die Informationen von der<br />

Fahrerkarte aus. Der Fahrer meldet sich<br />

an und gibt das Land am Beginn und am<br />

Ende der Fahrt ein. Fährt er nicht gleich<br />

los, muss er gegebenenfalls seine aktuellen<br />

Aktivitäten (z.B. Fahrzeug beladen,<br />

Arbeitsunterbrechungen, Ruhezeiten<br />

etc.) manuell eintragen. Zwingend erforderlich<br />

sind manuelle Nachträge für<br />

alle Aktivitäten seit dem Ende der letzten<br />

Wochenruhezeit, bei denen die Fahrerkarte<br />

nicht im Tachograph eingesteckt<br />

war, da die Dokumentation lückenlos<br />

sein muss. Bei Fahrtbeginn schaltet das<br />

Gerät automatisch auf „Lenkzeit“ und<br />

für den Beifahrer auf „Bereitschaft“ um.<br />

Die Aktivitäten lassen sich entweder am<br />

Tachodisplay, auf einem Ausdruck oder<br />

durch Herunterladen der Daten von der<br />

Fahrerkarte einsehen. Alle Informationen<br />

(Fahreraktivitäten, Fahrzeugdaten, Kilometerstand<br />

etc.) werden automatisch<br />

aufgezeichnet. Dazu gehören insbesondere<br />

die gefahrenen Geschwindigkeiten.<br />

Sie werden über einen Zeitraum von 24<br />

Lenkzeitstunden sekundengenau aufgezeichnet<br />

und können bei Kontrollen<br />

jederzeit ausgelesen werden. Das Gerät<br />

warnt rechtzeitig optisch und teils auch<br />

akustisch vor einer Überschreitung der<br />

maximal zulässigen Lenkzeit. Am Ende<br />

des Arbeitstages stellt der Fahrer auf<br />

Pause/Ruhezeit um und lässt die Fahrerkarte<br />

vom Gerät auswerfen, um diese<br />

mitzunehmen. Zuvor werden die relevanten<br />

Daten auf die Karte kopiert. Ein<br />

Tagesausdruck ist nur bei Kontrollen, Verlust<br />

oder Defekt der Fahrerkarte sowie<br />

20 Transp o r t e r-Spezial 2012<br />

bei Inanspruchnahme der Notstandsklausel<br />

(Gefahr, höhere Gewalt, Panne<br />

etc.) erforderlich. Er listet, ähnlich wie die<br />

Tachoscheibe, chronologisch alle Fahrer-<br />

und Fahrzeugdaten auf (Datum, Uhrzeit<br />

und Art des Ausdrucks, Beginn, Ende und<br />

Dauer von Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts-<br />

und Ruhezeiten, Gesamt- und Tageskilometer<br />

etc.). Die Thermopapier-Ausdrucke<br />

sollten lichtgeschützt aufbewahrt werden,<br />

da sie sonst verblassen.<br />

Vier Hersteller bieten aktuell digitale<br />

Tachographen an: Continental Automotive<br />

(VDO), Intellic, Stoneridge und<br />

I+ME Actia. Im Gegensatz zur Auswertungs-<br />

und Archivierungssoftware ist das<br />

Angebot der Hardware überschaubar.<br />

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verfügen<br />

die angebotenen Geräte praktisch<br />

über die gleichen Ausstattungs- und<br />

Leistungsmerkmale. Die Bedienung der<br />

Geräte erfolgt über vier bis sechs Tasten,<br />

je nach Modell: Zwei Pfeiltasten für die<br />

„Funktionsauswahl“ und „Blättern“,<br />

eine OK-Taste zum Bestätigen der Auswahl<br />

sowie eine „Zurück“-Taste für das<br />

schrittweise Verlassen der Menüebenen.<br />

Da der Umfang der Aufzeichnung und<br />

der Ausdrucke gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist, gibt es hier kaum Unterschiede. Der<br />

Datendownload sollte wahlweise mobil<br />

(<strong>Download</strong>-Key, Card-Reader), stationär<br />

(<strong>Download</strong>-Terminal, Card-Reader), per<br />

WLAN oder Mobilfunk möglich sein. Im<br />

Sinne eines modernen Flottenmanagements<br />

wurde von der EU vorgesehen, das<br />

digitale Kontrollgerät mit anderen Board<br />

Systemen zu verbinden. Alle digitalen<br />

Kontrollgeräte sollen zukünftig einen<br />

Verbindungsanschluss für diesen Zweck<br />

aufweisen. So verfügt etwa der DTCO<br />

1381 von VDO über Schnittstellen für die<br />

Anbindung an die Bordelektronik, den<br />

Anschluss eines Kombiinstruments, die<br />

Prüfung und Programmierung, das Herunterladen<br />

der Massenspeicherdaten,<br />

den Anschluss von Onboard-Computer<br />

und Telematiksystemen.<br />

Eine Schnittstelle zu Telematik- bzw.<br />

Fuhrparkmanagementsystemen bietet<br />

weiteres Potential. Durch die Übermittlung<br />

von Fahrerkarten- und/oder Massenspeicherdaten<br />

per Mobilfunk kann<br />

der Disponent seine Fahrer optimal einsetzen.<br />

Allerdings erfordert dies einen<br />

zusätzlichen tech-<br />

Das Produkt mit<br />

zertifizierter<br />

Leistung - keine<br />

unfundierten<br />

Behauptungen<br />

www.QMI.de<br />

nischen Aufwand<br />

(Hardware, Datenverschlüsselung<br />

etc.).<br />

Bei Preisangaben halten<br />

sich alle Hersteller<br />

bedeckt, mit dem<br />

Hinweis, dass der<br />

Preis von verschie-<br />

Mit einem Datenspeicher können Tachographen<br />

einfach ausgelesen werden.<br />

Foto: VDO<br />

denen Randbedingungen abhängig ist<br />

und letztlich vom jeweiligen Kfz-Händler<br />

in den Fahrzeugpreis eingerechnet wird.<br />

Daten auswerten<br />

und archivieren<br />

Die Tachographen- und Fahrerkartendaten<br />

müssen, wie erwähnt, spätestens<br />

alle drei Monate, respektive 28 Tage auf<br />

den Unternehmens-PC überspielt und<br />

ausgewertet werden. Dabei prüft der<br />

Unternehmer, ob Lenk- und Ruhezeiten<br />

eingehalten wurden. Bei Verstößen<br />

muss der Unternehmer seine Fahrer darauf<br />

hinweisen und ermahnen. Von den<br />

Fahrzeug- und Fahrerdaten muss regelmäßig<br />

eine Sicherungskopie erstellt und<br />

archiviert werden. Sie muss ein Jahr lang<br />

aufbewahrt und gegebenenfalls den<br />

Behörden zu Kontrollzwecken zugänglich<br />

gemacht werden. Nach Ablauf der<br />

Aufbewahrungsfrist müssen die Daten<br />

gemäß Fahrerpersonalverordnung gelöscht<br />

werden. Werden die Daten als Arbeitszeitnachweis<br />

verwendet, verlängert<br />

sich die Aufbewahrungsfrist. Spezielle<br />

Auswertungs- und Archivierungssoftware<br />

vereinfacht das Verfahren. An Fälligkeitstermine<br />

können die Softwarelösungen<br />

optisch, akustisch, per E-Mail<br />

oder SMS erinnern. Desweiteren unterstützt<br />

die Auswertungs- und Archivierungssoftware<br />

den Unternehmer bei der<br />

Kostenanalyse, der Arbeitszeitverwaltung<br />

und Abrechnung mit Tätigkeitsberichten,<br />

Geschwindigkeitsdiagrammen,<br />

fahrerspezifischen Stundenlisten sowie<br />

fahrzeugspezifischen Einsatzlisten. Verstoßlisten,<br />

Übertretungsmeldungen von<br />

Lenk- und Ruhezeiten sowie Übersichten<br />

über behördliche Kontrollen, Geschwindigkeitsübertretungen,<br />

aufgezeichnete<br />

Fehler und Ereignisse ermöglichen eine<br />

schnelle Kontrolle. Da sowohl die Bedürfnisse<br />

kleiner Handwerksbetriebe,<br />

als auch großer Speditionsunternehmen<br />

berücksichtigt werden müssen, ist der<br />

Funktionsumfang aus Handwerkersicht<br />

jedoch in der Regel zu umfangreich. Bei<br />

den Softwarekosten sollte man darauf<br />

achten, ob die Software einmalig gekauft<br />

werden kann oder gemietet werden<br />

muss und welche Folgekosten auftreten.<br />

Auch sollte man die Supportleistungen<br />

der Anbieter vergleichen.

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