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ETF-Magazin: "Routenplaner" (Q2-2009) - Börse Frankfurt

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<strong>ETF</strong>-Technik<br />

vermiedenen Lasten einer direkten Indexnachbildung<br />

auf den Swap-Kontrahenten verlagert werden. Dieser<br />

kontrahiert den Swap als Dienstleistung und wird bestrebt<br />

sein, sich seinerseits der Risiken aus dem Swap<br />

mittels Hedgings zu entledigen. Häufi g investiert der<br />

Swap-Kontrahent in die Indexpapiere und verkauft die<br />

Portfolio-Papiere leer. Dafür fordert der Kontrahent regelmäßig<br />

eine Gebühr, die neben seiner Gewinnmarge<br />

die Kosten der Absicherung abdecken soll.<br />

Ob dem <strong>ETF</strong> aus einer solchen „Arbeitsteilung“ per<br />

Saldo, also nach Berücksichtigung der Swap-Gebühren,<br />

ein Effi zienzgewinn verbleibt, ist eine vorab offene Frage.<br />

Zumindest ist es denkbar, etwa weil der SwapKontrahent<br />

auf Grund von Spezialisierung und größeren<br />

Volumina sowie interner Positionskompensationen ein<br />

Hedging betreiben kann, das kostengünstiger ist als<br />

der direkte Aufbau und die Bewirtschaftung eines Portfolios<br />

von Indexaktien innerhalb des <strong>ETF</strong>. Eine zwangsläufi<br />

ge Folge ist ein solcher Kostenvorteil für den <strong>ETF</strong><br />

aber keineswegs. Im Einzelfall sind die Höhe der Swap-<br />

Gebühr sowie die Struktur des per <strong>ETF</strong> erschlossenen<br />

Marktsegments ausschlaggebend.<br />

Implizite Verlustrisiken. Der Swap kann seine Funktion<br />

der künstlichen Performance-Nachbildung nicht erfüllen,<br />

falls der Swap-Kontrahent einer Verpfl ichtung<br />

aus dem Swap-Vertrag nicht nachkommt. Es besteht<br />

also ein Kontrahentenrisiko. Als Swap-Kontrahenten<br />

fungieren in der Regel Banken. Deren Bonität wird aktuell<br />

skeptisch beurteilt; am Markt für Bankanleihen<br />

werden Risikoprämien in der Größenordnung von 200<br />

Basispunkten p. a. registriert. Eine vergleichbare Risikoprämie<br />

wird innerhalb eines Total-Return-Swap aber<br />

kaum gewährt, obgleich das involvierte Gläubigerrisiko<br />

dieselbe Natur aufweist: die Gefahr, dass ein Zahlungsanspruch<br />

nicht (vollständig) erfüllt wird.<br />

Allerdings betrifft dieses Risiko nur einen Bruchteil<br />

des Fondsvermögens. Zum einen wird es auch im Fall<br />

einer Kontrahenteninsolvenz nur mit etwa 50 Prozent<br />

Wahrscheinlichkeit schlagend werden, weil der Swap<br />

dem natürlichen Lauf der Dinge nach mit derselben<br />

Wahrscheinlichkeit eine Zahlungsverpfl ichtung wie<br />

eine Forderung gegenüber dem Swap-Kontrahenten<br />

34<br />

MARTIN WAMBACH,<br />

Geschäftsführer,<br />

Rödl & Partner<br />

aufweisen wird. Zum anderen wird praktisch nie der<br />

investmentrechtliche Maximalsatz von zehn Prozent<br />

des Fondsvermögens erreicht werden. Somit ist von<br />

einem Kontrahentenrisiko auszugehen, das im Durchschnitt<br />

drei bis vier Prozent des Fondsvermögens ausmacht.<br />

Denken wir gleichwohl einmal den rechtlich<br />

schlechtestmöglichen Fall zu Ende: Der Swap-Wert beträgt<br />

zehn Prozent zu Gunsten des <strong>ETF</strong>, und der Kontrahent<br />

fällt vollständig aus. Dann verliert der <strong>ETF</strong><br />

zehn Prozent seines Fondsvermögens unwiederbringlich<br />

und wird mit einem anderen Kontrahenten einen<br />

neuen Swap-Vertrag abschließen müssen – mit neuerlichem<br />

Kontrahentenrisiko.<br />

Kritische Wertpapierleihe. Eine weitere Risikoerhöhung<br />

könnte die Swap-Basierung indirekt auslösen, wenn das<br />

frei zu bildende Wertpapierportfolio nach Gesichtspunkten<br />

der Maximierung des potenziellen Wertpapierleihe-<br />

Ertrags ausgerichtet würde. Es sind Marktsituationen<br />

vorstellbar, in denen sehr volatile Aktien die höchsten<br />

Leiherträge versprechen. Das könnte insbesondere<br />

dem erfolgsabhängig entlohnten Management eines<br />

kleinen <strong>ETF</strong> den Anreiz geben, eine entsprechende<br />

Portfolio-Konstruktion vorzunehmen. Die Gefahr liegt<br />

darin, dass der Entleiher, der die entliehenen Papiere<br />

ja regelmäßig veräußert beziehungsweise leer verkauft,<br />

bei einem starken Kursanstieg womöglich erhebliche<br />

Verluste erleidet und deshalb nicht mehr in der Lage<br />

ist, die entliehenen Wertpapiere zu beschaffen.<br />

In diesem Extremszenario käme der <strong>ETF</strong> in eine unangenehme<br />

Position: Seine Forderung aus der Wertpapierleihe<br />

fällt aus, und zugleich sind aus dem Swap<br />

womöglich sehr hohe Beträge an den Kontrahenten<br />

zu zahlen, weil wegen des starken Kursanstiegs die<br />

Wertentwicklung der entliehenen Papiere diejenige<br />

des Index beträchtlich übersteigen könnte. Um Missverständnissen<br />

vorzubeugen: Dies ist eine Darstellung<br />

möglicher Gefahren und kein Bericht der tatsächlichen<br />

Praktiken bestimmter <strong>ETF</strong>-Akteure. Jedoch<br />

sehen sich schon heute Kapitalanlagegesellschaften zu<br />

dem Hinweis veranlasst, dass sie von ihren Entleihern<br />

die Stellung von Sicherheiten verlangen. Das ist in der<br />

Tat kein nebensächlicher Aspekt, zumal für das Kont-<br />

DR. GUNNAR STARK,<br />

Finanzwirtschaftler,<br />

Rödl & Partner

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