Das COSO Enterprise Risk Management-Framework - Veb
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Revision<br />
Höhere Sensibilisierung für interne Abläufe im Unternehmen<br />
Schwächen des IKS werden aufgedeckt<br />
Chance einer Verbesserung der internen Steuerungsabläufe<br />
Chance einer erhöhten Transparenz im Unternehmen<br />
Risikoeindämmung wirtschaftskrimineller Handlungen<br />
Wirtschaftsprüfer gibt fachliches Know-how an Unternehmen weiter<br />
Sonstiges<br />
Abbildung 1: Mögliche Vorteile der gesetzlichen Neuregelung in Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 revOR (% der antwortenden Unternehmen (381);<br />
da Mehrfachnennungen zulässig waren, addieren sich die Antworten auf über 100 %).<br />
Ausgewählte Ergebnisse der Umfrage<br />
Auf die Frage, ob die Unternehmen bereits<br />
über ein dokumentiertes, organisatorisch<br />
verankertes Internes Kontrollsystem aus<br />
ihrer Sicht verfügen, gaben erschreckenderweise<br />
nur 27,0 % der auf diese Frage<br />
antwortenden 393 Gesellschaften an, über<br />
ein solches zu verfügen, während 12,2 %<br />
der Unternehmen dies klar verneinten.<br />
Bei 60,8 % der antwortenden Unternehmen<br />
befindet sich das IKS nach deren Angaben<br />
gerade im Aufbau. Im Hinblick auf die<br />
Frage, wie die Unternehmen diese Neuregelungen<br />
im Obligationenrecht grundsätzlich<br />
beurteilen, das heisst, ob diese Neuregelungen<br />
befürwortet oder eher mit einer<br />
ablehnenden Haltung in Kauf genommen<br />
werden, musste zunächst festgestellt werden,<br />
dass ein Grossteil der befragten Unternehmen,<br />
nämlich 37,2 %, «neutral» im<br />
Hinblick auf die Gesetzesänderung eingestellt<br />
sind und sowohl Vor- als auch Nachteile<br />
dieser Gesetzesänderung sehen.<br />
Ganze 24,2 % der Unternehmen sehen<br />
jedoch eher Nachteile in dieser Gesetzesänderung<br />
und bekunden daher, «negativ» in<br />
Bezug auf Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 revOR<br />
eingestellt zu sein. Immerhin geben jedoch<br />
38,6 % der Unternehmen an, mehr Vor- als<br />
Nachteile in dieser Gesetzesänderung zu<br />
sehen.<br />
Steigende Prüfungskosten beziehungsweise -honorare<br />
Erhebliche Kosten der Implementierung oder Optimierung des IKS<br />
Imageverluste, falls die Existenz des IKS nicht bestätigt wird<br />
Sonstiges<br />
Welche Vor- als auch Nachteile von den<br />
befragten Unternehmen mit den Neuregelungen<br />
in Art. 728a und 728b revOR in<br />
Verbindung gebracht werden, ist den Abbildungen<br />
1 und 2 zu entnehmen. Im Einzelnen<br />
werden von nahezu allen Befragungsteilnehmern,<br />
nämlich 93,5 %, als wesentlicher<br />
Nachteil dieser Gesetzesänderung die befürchteten<br />
steigenden Prüfungshonorare<br />
genannt; 52.8 % der Unternehmen rechnen<br />
zudem mit erheblichen Kosten bei der<br />
Implementierung und beim Ausbau des Internen<br />
Kontrollsystems (siehe Abbildung 2).<br />
Als «sonstige Nachteile» werden insbesondere<br />
die «zusätzliche zeitliche Absorbtion<br />
von <strong>Management</strong>- und Mitarbeiterkapazitäten»<br />
sowie die «Belastung von Schlüsselmitarbeitern<br />
mit Kontrollaufgaben» angeführt.<br />
Dennoch sind sich die Unternehmen auch<br />
der Vorteile dieser Gesetzesänderung bewusst<br />
(siehe Abbildung 1). Nach der Einschätzung<br />
eines erheblichen Anteils der sich<br />
hierzu äussernden Unternehmen, nämlich<br />
72,7 %, führt die neue Bestimmung insbesondere<br />
zu einer erhöhten «Sensibilisierung<br />
für interne Abläufe im Unternehmen». Dies<br />
erhöht nach Angabe der Unternehmen<br />
rechnungswesen<br />
12 4·07<br />
2,1 %<br />
&controlling<br />
15,0 %<br />
7,3 %<br />
18,6 %<br />
17,8 %<br />
46,2 %<br />
39,6 %<br />
59,3 %<br />
72,7 %<br />
wiederum die Chance, interne Steuerungsabläufe<br />
und die Transparenz im Unternehmen<br />
zu verbessern. Neben einer Verbesserung<br />
der eigentlichen Führungs- und Steuerungsfunktion<br />
des Internen Kontrollsystems<br />
führt diese Gesetzesänderung nach Angabe<br />
der befragten Unternehmen aber vor<br />
allem auch dazu, dass Schwächen des Internen<br />
Kontrollsystems – nun unterstützt<br />
durch den Wirtschaftsprüfer – verstärkt<br />
aufgedeckt werden. Diese Auffassung teilen<br />
59,3 % der Unternehmen. Dabei sehen<br />
17,8 % der befragten Unternehmen zudem<br />
den Vorteil, dass der Wirtschaftsprüfer nun<br />
im Rahmen seiner neuen Funktion und der<br />
damit verbundenen Berichterstattung<br />
fachliches Know-How bezüglich der internen<br />
Kontroll- und Steuerungsabläufe an<br />
seine Mandanten weitergeben kann.<br />
Des Weiteren geben 18,6 % der Unternehmen<br />
an, einen wesentlichen Vorteil dieser<br />
gesetzlichen Neuregelung in der Eindämmung<br />
des Risikos von wirtschaftskriminellen<br />
Handlungen im Unternehmen zu sehen.<br />
Doch betrachtet man abschliessend in Abbildung<br />
3 den Zusammenhang zwischen dem<br />
Zustand des IKS zum Zeitpunkt der Befragung<br />
und der jeweiligen Anschauung der<br />
gesetzlichen Vertreter der befragten Unternehmen<br />
zur neuen gesetzlichen Rege-<br />
52,8 %<br />
93,5 %<br />
Abbildung 2: Mögliche negative Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung in Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 revOR (% der antwortenden<br />
Unternehmen (386); da Mehrfachnennungen zulässig waren, addieren sich die Antworten auf über 100%).