28.02.2013 Aufrufe

JB_Umschlag_d_RZ_01* f r PDF - SIX Swiss Exchange

JB_Umschlag_d_RZ_01* f r PDF - SIX Swiss Exchange

JB_Umschlag_d_RZ_01* f r PDF - SIX Swiss Exchange

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beschwerdeinstanz<br />

Auch die Beschwerdeinstanz wurde im Berichtsjahr erstmals<br />

tätig. Zwei Mitglieder machten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren<br />

mangelndes rechtliches Gehör geltend. Darauf<br />

wurde wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht<br />

eingetreten. Ein dritter Fall betraf eine Bank im Ausland, welche<br />

sich um die Mitgliedschaft beworben hatte und deren<br />

Aufnahmegesuch vom Verwaltungsrat bis zum Vorliegen<br />

eines Berichtes über die Sicherstellung der stempelsteuerlichen<br />

Gleichbehandlung aller Mitglieder zurückgestellt wurde.<br />

Die dagegen erhobene Beschwerde wurde zwar aus formellen<br />

Gründen abgewiesen. Die Beschwerdeinstanz hielt<br />

aber fest, dass die stempelsteuerliche Ungleichbehandlung<br />

von Mitgliedern im In- und Ausland kein Grund für die Verweigerung<br />

der Aufnahme gewesen wäre.<br />

Schiedsgericht<br />

Zum ersten Mal wurde auch das Schiedsgericht der SWX<br />

angerufen. Die gegen die SWX erhobenen Klagen wurden<br />

jedoch Anfang 1999 durch Vergleich erledigt.<br />

Überwachungsstelle<br />

Die eingeleiteten Untersuchungen im Zusammenhang mit<br />

Verdacht auf Insidertransaktionen, Kursmanipulationen und<br />

andere Gesetzes- und Reglementsverletzungen nahmen<br />

1998 deutlich zu. Von den 53 Fällen (Vorjahr 41) wurden bis<br />

zum Jahresende sieben an die verschiedenen Strafverfolgungsbehörden<br />

in der Schweiz (Insidertransaktionen und<br />

Kursmanipulationen) und drei an die Eidgenössische Bankenkommission<br />

(Verletzungen des Bundesgesetzes über die<br />

Börsen und den Effektenhandel) zwecks zusätzlicher Abklärungen<br />

weitergeleitet. Weiter konnte die Überwachungsstelle<br />

1998 neun Beschwerden, die von Mitgliedern oder<br />

Dritten eingereicht wurden, abschliessend behandeln. Um<br />

die SWX im Rahmen des Börsengesetzes revisionsfähig zu<br />

machen, wurde in Zusammenarbeit mit der externen Revisionsstelle<br />

KPMG ein Überwachungs- und Revisionskonzept<br />

für sämtliche börsengesetzlich relevanten Überwachungsabläufe<br />

erarbeitet.<br />

Zulassungsstelle<br />

Die Zulassungsstelle ist das Organ der SWX, welches sich mit<br />

der Kotierung von Effekten befasst. Sie ist zuständig für konkrete<br />

Zulassungsentscheide sowie namentlich für die Regelsetzung<br />

und Durchsetzung in diesem Bereich. Sie setzt sich<br />

zusammen aus Vertretern der Mitglieder sowie kotierter<br />

Gesellschaften. Entscheidungen werden im Rahmen von<br />

Sitzungen oder auf dem Zirkularwege gefällt. Das Gesamtorgan<br />

hat 1998 einmal getagt, der Ausschuss dreimal. Zu<br />

den wichtigen Entscheidungen der Zulassungsstelle gehörte<br />

– nebst der Weiterbildung der Praxis im Bereich der Kotierung<br />

– der Erlass eines Reglements zur Handelszulassung<br />

von Eurobonds im Sommer des vergangenen Jahres.<br />

48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!