JB_Umschlag_d_RZ_01* f r PDF - SIX Swiss Exchange
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Beschwerdeinstanz<br />
Auch die Beschwerdeinstanz wurde im Berichtsjahr erstmals<br />
tätig. Zwei Mitglieder machten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren<br />
mangelndes rechtliches Gehör geltend. Darauf<br />
wurde wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht<br />
eingetreten. Ein dritter Fall betraf eine Bank im Ausland, welche<br />
sich um die Mitgliedschaft beworben hatte und deren<br />
Aufnahmegesuch vom Verwaltungsrat bis zum Vorliegen<br />
eines Berichtes über die Sicherstellung der stempelsteuerlichen<br />
Gleichbehandlung aller Mitglieder zurückgestellt wurde.<br />
Die dagegen erhobene Beschwerde wurde zwar aus formellen<br />
Gründen abgewiesen. Die Beschwerdeinstanz hielt<br />
aber fest, dass die stempelsteuerliche Ungleichbehandlung<br />
von Mitgliedern im In- und Ausland kein Grund für die Verweigerung<br />
der Aufnahme gewesen wäre.<br />
Schiedsgericht<br />
Zum ersten Mal wurde auch das Schiedsgericht der SWX<br />
angerufen. Die gegen die SWX erhobenen Klagen wurden<br />
jedoch Anfang 1999 durch Vergleich erledigt.<br />
Überwachungsstelle<br />
Die eingeleiteten Untersuchungen im Zusammenhang mit<br />
Verdacht auf Insidertransaktionen, Kursmanipulationen und<br />
andere Gesetzes- und Reglementsverletzungen nahmen<br />
1998 deutlich zu. Von den 53 Fällen (Vorjahr 41) wurden bis<br />
zum Jahresende sieben an die verschiedenen Strafverfolgungsbehörden<br />
in der Schweiz (Insidertransaktionen und<br />
Kursmanipulationen) und drei an die Eidgenössische Bankenkommission<br />
(Verletzungen des Bundesgesetzes über die<br />
Börsen und den Effektenhandel) zwecks zusätzlicher Abklärungen<br />
weitergeleitet. Weiter konnte die Überwachungsstelle<br />
1998 neun Beschwerden, die von Mitgliedern oder<br />
Dritten eingereicht wurden, abschliessend behandeln. Um<br />
die SWX im Rahmen des Börsengesetzes revisionsfähig zu<br />
machen, wurde in Zusammenarbeit mit der externen Revisionsstelle<br />
KPMG ein Überwachungs- und Revisionskonzept<br />
für sämtliche börsengesetzlich relevanten Überwachungsabläufe<br />
erarbeitet.<br />
Zulassungsstelle<br />
Die Zulassungsstelle ist das Organ der SWX, welches sich mit<br />
der Kotierung von Effekten befasst. Sie ist zuständig für konkrete<br />
Zulassungsentscheide sowie namentlich für die Regelsetzung<br />
und Durchsetzung in diesem Bereich. Sie setzt sich<br />
zusammen aus Vertretern der Mitglieder sowie kotierter<br />
Gesellschaften. Entscheidungen werden im Rahmen von<br />
Sitzungen oder auf dem Zirkularwege gefällt. Das Gesamtorgan<br />
hat 1998 einmal getagt, der Ausschuss dreimal. Zu<br />
den wichtigen Entscheidungen der Zulassungsstelle gehörte<br />
– nebst der Weiterbildung der Praxis im Bereich der Kotierung<br />
– der Erlass eines Reglements zur Handelszulassung<br />
von Eurobonds im Sommer des vergangenen Jahres.<br />
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