Kopfbogen BM Ilse Aigner - BMELV
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Die Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes beinhaltet die Anpassung der Vorschriften an<br />
die gängige Gesetzestechnik. Es erfolgt insbesondere eine<br />
- Neugliederung des Gesetzesaufbaus,<br />
- stärkere Akzentuierung des Vorbeugecharakters des Gesetzes durch die Änderung des<br />
Titels des Gesetzes und Aufnahme einer Zweckbestimmung, die nunmehr ausdrücklich<br />
den vorbeugenden Schutz, die Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit sowie die<br />
Gesundheit des Menschen vor einer Gefahr, die von einer Tierseuche ausgeht oder<br />
ausgehen kann, als Gesetzeszweck benennt,<br />
- Umstellung materiell-rechtlicher Vorschriften (Maßnahmenkatalog) auf Ermächtigungen<br />
zum Erlass von Rechtsverordnungen,<br />
- Streichung der bisher bestehenden Zuweisungen von bestimmten Vollzugsaufgaben an<br />
den beamteten Tierarzt.<br />
2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen<br />
Ein über das bisherige Maß hinaus gehender vorbeugender Schutz vor Tierseuchen soll<br />
erreicht werden insbesondere durch<br />
- Erweiterung des Personenkreises, der zur Anzeige einer anzeigepflichtigen Tierseuche<br />
besonders verpflichtet ist,<br />
- Erweiterung von Befugnissen in den Ermächtigungen, neben der Bekämpfung von<br />
Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu<br />
fördern,<br />
- Einführung der Möglichkeit eines generellen Monitorings über den Gesundheitsstatus von<br />
Tieren,<br />
- Möglichkeit der Festlegung von bestimmten Gebieten oder bestimmten Betrieben als frei<br />
von einer bestimmten Tierseuche sowie die Kategorisierung dieser Gebiete und Betriebe<br />
in Abhängigkeit von dem Gesundheitsstatus der dort gehaltenen Tiere;<br />
- Einrichtung einer Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (analog zum<br />
humanmedizinischen Bereich),<br />
- Aufnahme auch der Durchfuhr in die Vorschriften über das innergemeinschaftliche<br />
Verbringen, die Ein- und Ausfuhr,<br />
- Erweiterung der Möglichkeiten des Friedrich-Loeffler-Instituts zu epidemiologischen<br />
Untersuchungen und Unterstützung von Länderbehörden,<br />
- Erweiterung der Aufgaben des Paul-Ehrlich-Institutes im Hinblick auf die Genehmigung<br />
von Feldversuchen,<br />
- Erweiterung der Befugnisse der Zoll- und Bundeswehrstellen,<br />
- Ermächtigung der Länder, Daten über den Gesundheitsstatus von Tieren erheben zu<br />
können,