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Kopfbogen BM Ilse Aigner - BMELV

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SEITE 59 VON 98<br />

Die Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes beinhaltet die Anpassung der Vorschriften an<br />

die gängige Gesetzestechnik. Es erfolgt insbesondere eine<br />

- Neugliederung des Gesetzesaufbaus,<br />

- stärkere Akzentuierung des Vorbeugecharakters des Gesetzes durch die Änderung des<br />

Titels des Gesetzes und Aufnahme einer Zweckbestimmung, die nunmehr ausdrücklich<br />

den vorbeugenden Schutz, die Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit sowie die<br />

Gesundheit des Menschen vor einer Gefahr, die von einer Tierseuche ausgeht oder<br />

ausgehen kann, als Gesetzeszweck benennt,<br />

- Umstellung materiell-rechtlicher Vorschriften (Maßnahmenkatalog) auf Ermächtigungen<br />

zum Erlass von Rechtsverordnungen,<br />

- Streichung der bisher bestehenden Zuweisungen von bestimmten Vollzugsaufgaben an<br />

den beamteten Tierarzt.<br />

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen<br />

Ein über das bisherige Maß hinaus gehender vorbeugender Schutz vor Tierseuchen soll<br />

erreicht werden insbesondere durch<br />

- Erweiterung des Personenkreises, der zur Anzeige einer anzeigepflichtigen Tierseuche<br />

besonders verpflichtet ist,<br />

- Erweiterung von Befugnissen in den Ermächtigungen, neben der Bekämpfung von<br />

Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu<br />

fördern,<br />

- Einführung der Möglichkeit eines generellen Monitorings über den Gesundheitsstatus von<br />

Tieren,<br />

- Möglichkeit der Festlegung von bestimmten Gebieten oder bestimmten Betrieben als frei<br />

von einer bestimmten Tierseuche sowie die Kategorisierung dieser Gebiete und Betriebe<br />

in Abhängigkeit von dem Gesundheitsstatus der dort gehaltenen Tiere;<br />

- Einrichtung einer Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (analog zum<br />

humanmedizinischen Bereich),<br />

- Aufnahme auch der Durchfuhr in die Vorschriften über das innergemeinschaftliche<br />

Verbringen, die Ein- und Ausfuhr,<br />

- Erweiterung der Möglichkeiten des Friedrich-Loeffler-Instituts zu epidemiologischen<br />

Untersuchungen und Unterstützung von Länderbehörden,<br />

- Erweiterung der Aufgaben des Paul-Ehrlich-Institutes im Hinblick auf die Genehmigung<br />

von Feldversuchen,<br />

- Erweiterung der Befugnisse der Zoll- und Bundeswehrstellen,<br />

- Ermächtigung der Länder, Daten über den Gesundheitsstatus von Tieren erheben zu<br />

können,

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