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ÖffnungszeiTen der Verbandsgemeinde- VerwalTung

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Kandel - 10 - Ausgabe 6/2013<br />

Klei<strong>der</strong>kammer<br />

Die Klei<strong>der</strong>kammer in Kandel Elsässer Straße 33 Erdgeschoss<br />

hat zu folgenden Zeiten geöffnet:<br />

dienstagvormittags von 9 Uhr bis 12 Uhr und donnerstagnachmittags<br />

von 14 bis 17 Uhr<br />

Telefonisch erreichbar unter 07275 957847.<br />

Hilfebedürftige können dort gegen Berechtigungsscheine,die<br />

vom Job Center o<strong>der</strong> von den Sozialämtern ausgestellt<br />

werden, Kleidung erhalten.<br />

Gut erhaltene Kleidung kann zu den angegebenen Öffnungszeiten<br />

abgegeben werden. Eine vorherige telefonische<br />

Anfrage, ob die abzugebenden Kleidungsstücke<br />

gebraucht werden, wäre wünschenswert, da die Bevorratungsmöglichkeiten<br />

begrenzt sind.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e werden nun neben Kin<strong>der</strong>bekleidung sowie<br />

Babyausstattung und Schwangerschaftsbekleidung auch<br />

Herrenbekleidung jeglicher Größe benötigt.<br />

Feuerwehrinformation<br />

Jugendfeuerwehr Steinweiler<br />

Übung Do., den 14.02.13, 18.15 Uhr<br />

Sperrmüllbörse<br />

Folgende Gegenstände<br />

sind kostenlos abzugeben:<br />

- Couchtisch 3-eckig mit Glasplatte und Rollen,<br />

Tel. 07275/619800<br />

- Stabiles Kin<strong>der</strong>holzbett mit Schutzgitter, höhenverstellbar<br />

incl. Matratze 1,40m x 0,70m,<br />

Tel. 06349-939877<br />

- 4 gepolsterte Stühle braun, neuwertig, Tel.<br />

07275/4528<br />

- Medion-PC pentium4 zum Ausschlachten/Basteln,<br />

Tel. 07275 8365<br />

- Spiegel ohne Rahmen, 2,10 x 0,41m, Tel.<br />

06439/91248<br />

- Schrank massiv 64x61x45 mit 3 Schubladen,<br />

Hifi-Rack 53x93x40 auf Rollen mit Glasscheibe<br />

(Holz massiv, Tel. 07275/6170166<br />

- Birkenfeige, einseitig-üppig, Höhe 180cm,<br />

Durchmesser 180cm, Topfdurchmesser 50cm ,<br />

Tel. 07275/8365<br />

- funktionsfähige elektrische Orgel, Tel.<br />

07275/94025<br />

Der/die Interessent/in kann sich unter <strong>der</strong> jeweils<br />

angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/<strong>der</strong><br />

Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie<br />

Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung<br />

mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen<br />

sind, rufen Sie kurz bei <strong>der</strong> <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Kandel unter <strong>der</strong> Tel.-Nr. 07275/960114 an<br />

o<strong>der</strong> per E-Mail an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr<br />

kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige<br />

immer 3 Wochen hintereinan<strong>der</strong> veröffentlicht wird,<br />

bitten wir Sie, unter <strong>der</strong> genannten Rufnummer<br />

Bescheid zu sagen, wenn <strong>der</strong> Gegenstand abgeholt<br />

wurde.<br />

Steuerän<strong>der</strong>ungen -<br />

Finanzämter informieren:<br />

Was ist für die Steuererklärung 2012<br />

zu beachten und was gilt ab 2013?<br />

Die wesentlichsten Än<strong>der</strong>ungen für die Steuerklärung 2012<br />

Kin<strong>der</strong>geld und Kin<strong>der</strong>freibetrag:<br />

Ab 2012 haben Eltern von Kin<strong>der</strong>n zwischen 18 und 25 Jahren<br />

Anspruch auf Kin<strong>der</strong>geld bzw. Kin<strong>der</strong>freibeträge, unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Höhe eines eigenen Verdienstes. Wird aber eine erste<br />

Berufsausbildung o<strong>der</strong> ein Erststudium abgeschlossen, so<br />

besteht dieser Anspruch nur dann weiter, wenn die volljährigen<br />

Kin<strong>der</strong> nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten<br />

Arbeit nachgehen. Ähnliches gilt beim Ausbildungsfreibetrag.<br />

Berücksichtigung von Kin<strong>der</strong>betreuungskosten:<br />

Für Eltern ergeben sich deutliche Erleichterungen bei <strong>der</strong> steuerlichen<br />

Berücksichtigung von Kin<strong>der</strong>betreuungskosten. Lediglich<br />

die Kosten <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung als solches, nicht aber mehr<br />

<strong>der</strong> Grund, müssen belegt werden. Bis zur Vollendung des 14.<br />

Lebensjahres können 2/3 <strong>der</strong> Aufwendungen, maximal jedoch<br />

4.000 Euro pro Jahr, als Son<strong>der</strong>ausgabe berücksichtigt werden.<br />

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung<br />

Aufwendungen für die eigene, erstmalige Berufsausbildung o<strong>der</strong><br />

ein Erststudium können in <strong>der</strong> Steuererklärung für das Jahr 2012<br />

nun bis zur Höhe von 6.000 Euro im Kalen<strong>der</strong>jahr (bisher 4.000<br />

Euro) als Son<strong>der</strong>ausgaben abgezogen werden.<br />

Steuerermäßigung für die Dienstleistungen von Schornsteinfegern<br />

Nur noch die Kehrgebühren können als Handwerkerleistungen<br />

für haushaltsnahe Dienstleistungen steuermin<strong>der</strong>nd geltend<br />

gemacht werden. Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie die<br />

Feuerstättenschau dagegen nicht.<br />

Steuerän<strong>der</strong>ungen ab 2013<br />

ELStAM<br />

Die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt die Papierkarte. Freibeträge<br />

müssen nun für das Jahr 2013 beim Finanzamt neu<br />

beantragt werden.<br />

Ehegattenveranlagung<br />

Bei <strong>der</strong> Wahl zwischen zusammen und getrennter Veranlagung<br />

müssen Ehegatten aufpassen. Die getrennte Veranlagung heißt<br />

ab 2013 „Einzelveranlagung“. Neu ist auch, dass die Entscheidung<br />

zur Veranlagungsart ab 2013 grundsätzlich bereits mit <strong>der</strong><br />

Einreichung <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung beim Finanzamt<br />

bindend wird.<br />

Verdienstgrenze für Minijobber steigt<br />

Die Verdienstgrenze für sog. Minijobs steigt ab 2013 von 400<br />

Euro auf 450 Euro.<br />

Sofern die Lohnsteuer nicht nach <strong>der</strong> individuellen Steuerklasse<br />

abgerechnet wird, bleiben Minijobs weiterhin - bis zur angehobenen<br />

Verdienstgrenze - ohne steuerliche Auswirkung.<br />

Für alle in 2013 neu aufgenommenen Minijobs und für diejenigen,<br />

die ab 2013 auf über 400 € angehoben werden gilt: Die<br />

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig und nur auf Antrag<br />

versicherungsfrei. Weitere Informationen hierzu erteilt die Minijob-Zentrale<br />

(www.minijob-zentrale.de).<br />

Grundfreibetrag<br />

Der Grundfreibetrag wird von 8.004 € auf 8.130 € und ab 01.<br />

01.2014 auf 8.354 € angehoben.<br />

Aktuelle Pläne des Bundesgesetzgebers sehen vor, dass <strong>der</strong><br />

Freibetrag bei <strong>der</strong> sog. Übungsleiterpauschale von 2.100 € auf<br />

2.400 € und die „Ehrenamtspauschale“ von 500 € auf 720 €<br />

angehoben werden soll und Freibeträge für den Lohnsteuerabzug<br />

2014 (z.B. für Werbungskosten) auf Antrag des Arbeitnehmers<br />

für zwei Jahre gelten sollen.<br />

Wohnungsbedarf<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kandel sucht zur Unterbringung<br />

von Asylbewerbern und von Obdachlosigkeit bedrohten<br />

Familien Häuser und Wohnungen zur baldigen Anmietung.<br />

Pro qm können bis zu 5,50 € gezahlt werden.<br />

Wohnungsangebote sind zu richten an Herrn Seiler <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Kandel, Gartenstraße 8, 76870<br />

Kandel, Tel. Nr. 07275 960126, Fax. Nr. 9605126.<br />

Mikrozensus 2013<br />

Interviewerinnen und Interviewer befragen wie<strong>der</strong> 18.000<br />

Haushalte<br />

Wie viele Frauen und Männer in Rheinland-Pfalz gehen einer<br />

selbstständigen Erwerbstätigkeit nach? Wie ist die Situation<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung mit Migrationshintergrund? Wie hoch ist das<br />

monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien?<br />

Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter sind erwerbstätig?<br />

Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien, aber<br />

auch von den Bürgerinnen und Bürgern, häufig gestellten Fragen<br />

gibt <strong>der</strong> Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich<br />

bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland.

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