ÖffnungszeiTen der Verbandsgemeinde- VerwalTung
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Kandel - 10 - Ausgabe 6/2013<br />
Klei<strong>der</strong>kammer<br />
Die Klei<strong>der</strong>kammer in Kandel Elsässer Straße 33 Erdgeschoss<br />
hat zu folgenden Zeiten geöffnet:<br />
dienstagvormittags von 9 Uhr bis 12 Uhr und donnerstagnachmittags<br />
von 14 bis 17 Uhr<br />
Telefonisch erreichbar unter 07275 957847.<br />
Hilfebedürftige können dort gegen Berechtigungsscheine,die<br />
vom Job Center o<strong>der</strong> von den Sozialämtern ausgestellt<br />
werden, Kleidung erhalten.<br />
Gut erhaltene Kleidung kann zu den angegebenen Öffnungszeiten<br />
abgegeben werden. Eine vorherige telefonische<br />
Anfrage, ob die abzugebenden Kleidungsstücke<br />
gebraucht werden, wäre wünschenswert, da die Bevorratungsmöglichkeiten<br />
begrenzt sind.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e werden nun neben Kin<strong>der</strong>bekleidung sowie<br />
Babyausstattung und Schwangerschaftsbekleidung auch<br />
Herrenbekleidung jeglicher Größe benötigt.<br />
Feuerwehrinformation<br />
Jugendfeuerwehr Steinweiler<br />
Übung Do., den 14.02.13, 18.15 Uhr<br />
Sperrmüllbörse<br />
Folgende Gegenstände<br />
sind kostenlos abzugeben:<br />
- Couchtisch 3-eckig mit Glasplatte und Rollen,<br />
Tel. 07275/619800<br />
- Stabiles Kin<strong>der</strong>holzbett mit Schutzgitter, höhenverstellbar<br />
incl. Matratze 1,40m x 0,70m,<br />
Tel. 06349-939877<br />
- 4 gepolsterte Stühle braun, neuwertig, Tel.<br />
07275/4528<br />
- Medion-PC pentium4 zum Ausschlachten/Basteln,<br />
Tel. 07275 8365<br />
- Spiegel ohne Rahmen, 2,10 x 0,41m, Tel.<br />
06439/91248<br />
- Schrank massiv 64x61x45 mit 3 Schubladen,<br />
Hifi-Rack 53x93x40 auf Rollen mit Glasscheibe<br />
(Holz massiv, Tel. 07275/6170166<br />
- Birkenfeige, einseitig-üppig, Höhe 180cm,<br />
Durchmesser 180cm, Topfdurchmesser 50cm ,<br />
Tel. 07275/8365<br />
- funktionsfähige elektrische Orgel, Tel.<br />
07275/94025<br />
Der/die Interessent/in kann sich unter <strong>der</strong> jeweils<br />
angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/<strong>der</strong><br />
Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie<br />
Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung<br />
mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen<br />
sind, rufen Sie kurz bei <strong>der</strong> <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Kandel unter <strong>der</strong> Tel.-Nr. 07275/960114 an<br />
o<strong>der</strong> per E-Mail an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr<br />
kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige<br />
immer 3 Wochen hintereinan<strong>der</strong> veröffentlicht wird,<br />
bitten wir Sie, unter <strong>der</strong> genannten Rufnummer<br />
Bescheid zu sagen, wenn <strong>der</strong> Gegenstand abgeholt<br />
wurde.<br />
Steuerän<strong>der</strong>ungen -<br />
Finanzämter informieren:<br />
Was ist für die Steuererklärung 2012<br />
zu beachten und was gilt ab 2013?<br />
Die wesentlichsten Än<strong>der</strong>ungen für die Steuerklärung 2012<br />
Kin<strong>der</strong>geld und Kin<strong>der</strong>freibetrag:<br />
Ab 2012 haben Eltern von Kin<strong>der</strong>n zwischen 18 und 25 Jahren<br />
Anspruch auf Kin<strong>der</strong>geld bzw. Kin<strong>der</strong>freibeträge, unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Höhe eines eigenen Verdienstes. Wird aber eine erste<br />
Berufsausbildung o<strong>der</strong> ein Erststudium abgeschlossen, so<br />
besteht dieser Anspruch nur dann weiter, wenn die volljährigen<br />
Kin<strong>der</strong> nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten<br />
Arbeit nachgehen. Ähnliches gilt beim Ausbildungsfreibetrag.<br />
Berücksichtigung von Kin<strong>der</strong>betreuungskosten:<br />
Für Eltern ergeben sich deutliche Erleichterungen bei <strong>der</strong> steuerlichen<br />
Berücksichtigung von Kin<strong>der</strong>betreuungskosten. Lediglich<br />
die Kosten <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung als solches, nicht aber mehr<br />
<strong>der</strong> Grund, müssen belegt werden. Bis zur Vollendung des 14.<br />
Lebensjahres können 2/3 <strong>der</strong> Aufwendungen, maximal jedoch<br />
4.000 Euro pro Jahr, als Son<strong>der</strong>ausgabe berücksichtigt werden.<br />
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung<br />
Aufwendungen für die eigene, erstmalige Berufsausbildung o<strong>der</strong><br />
ein Erststudium können in <strong>der</strong> Steuererklärung für das Jahr 2012<br />
nun bis zur Höhe von 6.000 Euro im Kalen<strong>der</strong>jahr (bisher 4.000<br />
Euro) als Son<strong>der</strong>ausgaben abgezogen werden.<br />
Steuerermäßigung für die Dienstleistungen von Schornsteinfegern<br />
Nur noch die Kehrgebühren können als Handwerkerleistungen<br />
für haushaltsnahe Dienstleistungen steuermin<strong>der</strong>nd geltend<br />
gemacht werden. Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie die<br />
Feuerstättenschau dagegen nicht.<br />
Steuerän<strong>der</strong>ungen ab 2013<br />
ELStAM<br />
Die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt die Papierkarte. Freibeträge<br />
müssen nun für das Jahr 2013 beim Finanzamt neu<br />
beantragt werden.<br />
Ehegattenveranlagung<br />
Bei <strong>der</strong> Wahl zwischen zusammen und getrennter Veranlagung<br />
müssen Ehegatten aufpassen. Die getrennte Veranlagung heißt<br />
ab 2013 „Einzelveranlagung“. Neu ist auch, dass die Entscheidung<br />
zur Veranlagungsart ab 2013 grundsätzlich bereits mit <strong>der</strong><br />
Einreichung <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung beim Finanzamt<br />
bindend wird.<br />
Verdienstgrenze für Minijobber steigt<br />
Die Verdienstgrenze für sog. Minijobs steigt ab 2013 von 400<br />
Euro auf 450 Euro.<br />
Sofern die Lohnsteuer nicht nach <strong>der</strong> individuellen Steuerklasse<br />
abgerechnet wird, bleiben Minijobs weiterhin - bis zur angehobenen<br />
Verdienstgrenze - ohne steuerliche Auswirkung.<br />
Für alle in 2013 neu aufgenommenen Minijobs und für diejenigen,<br />
die ab 2013 auf über 400 € angehoben werden gilt: Die<br />
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig und nur auf Antrag<br />
versicherungsfrei. Weitere Informationen hierzu erteilt die Minijob-Zentrale<br />
(www.minijob-zentrale.de).<br />
Grundfreibetrag<br />
Der Grundfreibetrag wird von 8.004 € auf 8.130 € und ab 01.<br />
01.2014 auf 8.354 € angehoben.<br />
Aktuelle Pläne des Bundesgesetzgebers sehen vor, dass <strong>der</strong><br />
Freibetrag bei <strong>der</strong> sog. Übungsleiterpauschale von 2.100 € auf<br />
2.400 € und die „Ehrenamtspauschale“ von 500 € auf 720 €<br />
angehoben werden soll und Freibeträge für den Lohnsteuerabzug<br />
2014 (z.B. für Werbungskosten) auf Antrag des Arbeitnehmers<br />
für zwei Jahre gelten sollen.<br />
Wohnungsbedarf<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kandel sucht zur Unterbringung<br />
von Asylbewerbern und von Obdachlosigkeit bedrohten<br />
Familien Häuser und Wohnungen zur baldigen Anmietung.<br />
Pro qm können bis zu 5,50 € gezahlt werden.<br />
Wohnungsangebote sind zu richten an Herrn Seiler <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Kandel, Gartenstraße 8, 76870<br />
Kandel, Tel. Nr. 07275 960126, Fax. Nr. 9605126.<br />
Mikrozensus 2013<br />
Interviewerinnen und Interviewer befragen wie<strong>der</strong> 18.000<br />
Haushalte<br />
Wie viele Frauen und Männer in Rheinland-Pfalz gehen einer<br />
selbstständigen Erwerbstätigkeit nach? Wie ist die Situation<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung mit Migrationshintergrund? Wie hoch ist das<br />
monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien?<br />
Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter sind erwerbstätig?<br />
Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien, aber<br />
auch von den Bürgerinnen und Bürgern, häufig gestellten Fragen<br />
gibt <strong>der</strong> Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich<br />
bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland.