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Sozialbericht der Stadt Menden

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3. Armut<br />

3.1 Begriffsklärung<br />

Der Armutsbegriff und seine Abgrenzung sind Gegenstand anhalten<strong>der</strong> wissenschaftlicher und<br />

politischer Diskussionen. Wichtig ist hier zunächst zwischen absoluter Armut und relativer Armut<br />

zu unterscheiden.<br />

Ein Konzept, das Armut absolut im Sinne existentieller Notlagen, die das physische Überleben<br />

gefährden, versteht, ist entwickelten Industriestaaten nicht angemessen. Dementsprechend gelten<br />

nach dem Armutsverständnis <strong>der</strong> Europäischen Union die Personen als arm, „die über so gerin-<br />

ge (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von <strong>der</strong> Lebensweise ausgeschlos-<br />

sen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist.“ (* 1 )<br />

In wirtschaftlich hoch entwickelten Industrielän<strong>der</strong>n, wie <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, in de-<br />

nen das durchschnittliche Wohlstandsniveau über dem physischen Existenzminimum liegt, wird<br />

Armut durch das Unterschreiten des hiesigen soziokulturellen Existenzminimums charakterisiert<br />

(relativer Armutsbegriff). Demnach gelten in Deutschland die Menschen als arm, welche im Ver-<br />

gleich zur Mehrheit <strong>der</strong> Bevölkerung eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten (Ein-<br />

kommensarmut).<br />

Zur Bestimmung von Armutsquoten in Deutschland stehen verschiedene Datengrundlagen zur<br />

Verfügung (EVS, SOEP, EU-SILC). Zudem werden in <strong>der</strong> fachpolitischen Diskussion oft unter-<br />

schiedliche Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung <strong>der</strong> Armutsrisikoquote verwandt, was eine<br />

Vergleichbarkeit dieser Zahlen erschwert bzw. unmöglich macht. Ungeachtet dessen, weisen alle<br />

Datensätze ein anhaltend hohes bzw. steigendes Armutsrisiko von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen aus.<br />

(* 2 )<br />

Orientiert an dem relativen Armutsbegriff legt <strong>der</strong> zweite und dritte Armuts- und Reichtumsbe-<br />

richt <strong>der</strong> Bundesregierung die Armutsgrenze – <strong>der</strong> Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung spricht von<br />

„Armutsrisiko“ – auf 60% eines mittleren Einkommens (Medianeinkommen) fest.<br />

Der „Armutsatlas“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, <strong>der</strong> am 18.05.2009 veröffentlicht<br />

wurde, folgt dieser allgemein anerkannten Definition von Armutsgrenze, die auch innerhalb <strong>der</strong><br />

Europäischen Union als Indikator zur Armutsbemessung gilt.<br />

Demnach waren im Jahr 2007 in NRW 14,6% <strong>der</strong> Bevölkerung arm bzw. von Armut bedroht.<br />

Das entspricht etwa jedem 7. Bürger in NRW.<br />

1 Vgl. Kommission <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft 1991, entnommen <strong>Sozialbericht</strong> NRW 2007 S. 116<br />

2 Vgl. Armut von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen, AGJ, Berlin, Oktober 2009<br />

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