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Amr bin Schuaib (r.a.) berichtet vom Ges<strong>an</strong>dten Allahs (a.s.s.): „Eine<br />
Frau kam zum Propheten und beschwerte sich über ihren Ehem<strong>an</strong>n,<br />
indem sie sagte: »Meine Gebärmutter hielt das Baby als Fötus, meine<br />
Brust stillte es als Kleinkind und mein Schoß trug es noch l<strong>an</strong>ge. Der<br />
Vater des Babies ließ mich schei<strong>den</strong>, und er wollte mir das Baby<br />
wegnehmen!« Er sagte: »Du verdienst die Obhut des Kindes, sol<strong>an</strong>ge du<br />
dich nicht wiederverheiratest.«“ 8<br />
Muhammad (a.s.s.) war auch dafür, dass dem Kind die Wahl gelassen<br />
wird, bei welchem Elternteil es nach einer Scheidung bleiben will.<br />
In einem Fall, wo sich die Eltern um das Kind stritten, sagte der Prophet<br />
(a.s.s.) zu dem Kind: „Hier ist dein Vater und hier ist deine Mutter, so<br />
nimm <strong>den</strong> bei der H<strong>an</strong>d, bei dem du sein willst.“ Der Junge ging zu<br />
seiner Mutter. 9<br />
Leider gibt es viele Muslime, die <strong>an</strong>dere Dinge zum Sorgerecht<br />
behaupten. Zum Beispiel habe ich einmal ein Gespräch im Zug<br />
mitgehört, in dem eine deutsche Frau mit einem Türken ins Gespräch<br />
gekommen war und ihn zum <strong>Islam</strong> befragte. Sie fragte ihn unter<br />
<strong>an</strong>derem, wie es <strong>den</strong>n mit dem Sorgerecht für die Kinder im Falle einer<br />
Scheidung sei. Der Türke <strong>an</strong>twortete sinngemäß: „Die Kinder gehen<br />
immer zum Vater.“<br />
Dies sagte er, als sei dies die islamische Regelung dazu. Es kam ihm<br />
auch gar nicht in <strong>den</strong> Sinn, dazu etwas zu erklären. Wäre dieser M<strong>an</strong>n<br />
tatsächlich ein Muslim gewesen, so hätte er wenigstens versucht, seine<br />
Antwort zu begrün<strong>den</strong>.<br />
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