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Arbeitstitel: Fragen an den Islam

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Amr bin Schuaib (r.a.) berichtet vom Ges<strong>an</strong>dten Allahs (a.s.s.): „Eine<br />

Frau kam zum Propheten und beschwerte sich über ihren Ehem<strong>an</strong>n,<br />

indem sie sagte: »Meine Gebärmutter hielt das Baby als Fötus, meine<br />

Brust stillte es als Kleinkind und mein Schoß trug es noch l<strong>an</strong>ge. Der<br />

Vater des Babies ließ mich schei<strong>den</strong>, und er wollte mir das Baby<br />

wegnehmen!« Er sagte: »Du verdienst die Obhut des Kindes, sol<strong>an</strong>ge du<br />

dich nicht wiederverheiratest.«“ 8<br />

Muhammad (a.s.s.) war auch dafür, dass dem Kind die Wahl gelassen<br />

wird, bei welchem Elternteil es nach einer Scheidung bleiben will.<br />

In einem Fall, wo sich die Eltern um das Kind stritten, sagte der Prophet<br />

(a.s.s.) zu dem Kind: „Hier ist dein Vater und hier ist deine Mutter, so<br />

nimm <strong>den</strong> bei der H<strong>an</strong>d, bei dem du sein willst.“ Der Junge ging zu<br />

seiner Mutter. 9<br />

Leider gibt es viele Muslime, die <strong>an</strong>dere Dinge zum Sorgerecht<br />

behaupten. Zum Beispiel habe ich einmal ein Gespräch im Zug<br />

mitgehört, in dem eine deutsche Frau mit einem Türken ins Gespräch<br />

gekommen war und ihn zum <strong>Islam</strong> befragte. Sie fragte ihn unter<br />

<strong>an</strong>derem, wie es <strong>den</strong>n mit dem Sorgerecht für die Kinder im Falle einer<br />

Scheidung sei. Der Türke <strong>an</strong>twortete sinngemäß: „Die Kinder gehen<br />

immer zum Vater.“<br />

Dies sagte er, als sei dies die islamische Regelung dazu. Es kam ihm<br />

auch gar nicht in <strong>den</strong> Sinn, dazu etwas zu erklären. Wäre dieser M<strong>an</strong>n<br />

tatsächlich ein Muslim gewesen, so hätte er wenigstens versucht, seine<br />

Antwort zu begrün<strong>den</strong>.<br />

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