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Dieses Gesetz resultiert aus der Aufgabe der Kindererziehung. Die Frau<br />
hat die Aufgabe, die Kinder, sol<strong>an</strong>ge sie sehr klein sind und die Mutter<br />
besonders brauchen, zu versorgen. Der M<strong>an</strong>n ist für die religiöse<br />
Erziehung der Kinder ver<strong>an</strong>twortlich, da er durchsetzungsfähiger ist und<br />
so die islamische Erziehung am ehesten gewährleistet.<br />
Natürlich ist es einer muslimischen Frau nicht verboten, <strong>an</strong> der<br />
religiösen Erziehung mitzuwirken und es wird ja auch ihr der größte<br />
Teil dazu abverl<strong>an</strong>gt, da die sie viel mehr Zeit mit <strong>den</strong> Kindern<br />
verbringt als der Vater. Eben, weil die Mutter die meiste Zeit mit <strong>den</strong><br />
Kindern verbringt sollte sie also gläubig sein. Bei einer Ehe einer<br />
Muslimin mit einem Christen beispielsweise würde es aber viele<br />
Konflikte geben, da eine Frau sich oft nicht richtig gegenüber ihrem<br />
M<strong>an</strong>n durchsetzen k<strong>an</strong>n. Dadurch wäre die islamische Erziehung<br />
gefährdet. Eine Frau neigt viel eher dazu, sich <strong>den</strong> Gepflogenheiten<br />
ihres M<strong>an</strong>nes <strong>an</strong>zupassen als umgekehrt, so dass es leicht passieren<br />
könnte, dass sie ihren Glauben durch einen <strong>an</strong>dersgläubigen M<strong>an</strong>n stark<br />
vernachlässigt oder ihren Glauben verbirgt und nach außen <strong>den</strong> Glauben<br />
ihres M<strong>an</strong>nes vertritt. Daraus resultiert d<strong>an</strong>n eine schlechte religiöse<br />
Erziehung der Kinder. Ein M<strong>an</strong>n hat sich in der Regel entweder richtig<br />
für oder gegen einen Glauben entschie<strong>den</strong>, wenn er eine Familie<br />
gründet und lässt sich von seinen bisherigen Gewohnheiten und<br />
Glaubensüberzeugungen nicht so leicht abbringen.<br />
Weitere Heiratsverbote sind im Kor<strong>an</strong>, Sure 4, Vers 22-24 dargelegt:<br />
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