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Arbeitstitel: Fragen an den Islam

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Allahs Ges<strong>an</strong>dter (a.s.s.) hat gesagt: „Wendet das Strafgericht [Allahs]<br />

von <strong>den</strong> Muslimen ab, soweit wie ihr könnt. Und wo ein Ausweg<br />

[vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>] ist, gebt ihm <strong>den</strong> Weg frei. Es ist besser, dass der Richter<br />

das Maß der Vergebung überschreitet, <strong>an</strong>statt das Maß der Strafe.“ 13<br />

Dieser Hadith ist daher auch ein Appell <strong>an</strong> die Muslime, zu erkennen,<br />

dass Strafmetho<strong>den</strong>, die der <strong>Islam</strong> vorsieht, auf mildere abgeändert<br />

wer<strong>den</strong> dürfen, sol<strong>an</strong>ge wenigstens noch eine Abschreckung erfolgt.<br />

Daher muss z.B. die Steinigung nicht bis auf heutige Zeit <strong>an</strong>gewendet<br />

wer<strong>den</strong>, da es neue abschreckende Strafen gibt, die weniger grausam<br />

sind und <strong>den</strong>noch das Maß der Sünde von Ehebruch erkennen lassen.<br />

Ich möchte auch noch <strong>an</strong>merken, dass die islamischen Strafen nur für<br />

Muslime <strong>an</strong>gewendet wer<strong>den</strong> dürfen. Andersgläubige Menschen, die in<br />

einem islamischen L<strong>an</strong>d leben, sollen nach ihren Vorschriften bestraft<br />

wer<strong>den</strong>, sodass z.B. ein ehebrüchiger orthodoxer Jude gesteinigt wird,<br />

ein Christ aber nicht.<br />

Vergebung ohne Strafe:<br />

Wenn jem<strong>an</strong>d eine Sünde begeht, die nicht zu <strong>den</strong> großen Sün<strong>den</strong><br />

gehört, und diese Sünde nicht offenkundig wird, k<strong>an</strong>n der Sünder mit<br />

Vergebung rechnen, wenn er sie aufrichtig bereut und eine gute Tat<br />

folgen lässt.<br />

Anas Ibn Malik (r.a.) berichtete: „Ein M<strong>an</strong>n kam zum Propheten (a.s.s.)<br />

und sagte: »O Ges<strong>an</strong>dter Allahs, ich habe eine Straftat beg<strong>an</strong>gen, so<br />

13

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