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entrichten müssen. Diese Schutzsteuer ist aber nicht da, um<br />
Nichtmuslime zu diskriminieren, sondern wird ihnen auferlegt, weil sie<br />
nicht wie die Muslime wehrpflichtig sind. Die Schutzsteuer dient<br />
demnach als Ausgleich zu dieser Pflicht – sie wird nur von Männern in<br />
wehrfähigem Alter erhoben, welche in der Lage sind, die Steuer zu<br />
entrichten. Diese Steuer ist gleichzeitig auch Schutz der Nichtmuslime<br />
durch Muslime im Kriegsfall.<br />
Ist der Staat nicht in der Lage, <strong>den</strong> vertraglich abgemachten Schutz zu<br />
gewährleisten, wird die Schutzsteuer zurückerstattet.<br />
Heute ist es in muslimischen Ländern üblich, dass nichtmuslimische<br />
Männer im wehrfähigen Alter zwischen die Wahl gestellt wer<strong>den</strong>, im<br />
Heer des muslimischen Staates zu dienen oder die Steuer zu entrichten.<br />
Vergleicht m<strong>an</strong> die Höhe der Schutzsteuer mit der Zakat-Steuer, die<br />
jeder Muslim verpflichtet ist zu bezahlen, haben Nichtmuslime in einem<br />
islamischen L<strong>an</strong>d sogar weniger Steuern zu zahlen als Muslime.<br />
Zum einen ist der Prozentsatz der Zakat-Steuer höher als der der<br />
Schutzsteuer, zum <strong>an</strong>deren wird die Zakat-Steuer von allen<br />
vermögen<strong>den</strong> Muslimen (auch Minderjährigen und Frauen) erhoben, die<br />
Schutzsteuer jedoch wie bereits erwähnt nur von Männern in<br />
wehrfähigem Alter.<br />
Einem Hadith zufolge sind Andersgläubigen dieselben Rechte und<br />
Pflichten wie <strong>den</strong> Muslimen zu gewähren, wozu natürlich auch die freie<br />
Religionsausübung zählt.<br />
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