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Baureglement - Seeberg

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13<br />

2 Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der<br />

zulässigen Gesamtlänge gestattet, wenn die ganze<br />

Häusergruppe gleichzeitig oder in unmittelbar sich<br />

folgenden Bauetappen erstellt wird. Brandmauern dürfen<br />

nur vorübergehend (bei Etappierung einer Ueberbauung)<br />

freigehalten werden. Liegen die Etappen mehr als ein<br />

Jahr auseinander, sind die Brandmauern farblich<br />

befriedigend zu gestalten oder zu begrünen.<br />

3<br />

b) Gebäude- Neubauten sind bei offener Bauweise rechtwinklig<br />

stellung, oder parallel zur Strasse zu stellen.<br />

Firstrichtung<br />

4<br />

An Hängen sind die Gebäude in der Regel parallel oder<br />

rechtwinklig zur Falllinie des Hanges zu stellen.<br />

5 Innerhalb bereits überbauter Gebiete haben sich<br />

Neubauten in der Stellung und Firstrichtung zu den<br />

bestehenden Gebäuden einzupassen.<br />

6 Wo es architektonisch oder planerisch begründet ist,<br />

kann die Baukommission eine andere Stellung der<br />

Bauten gestatten oder anordnen.

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