Baureglement - Seeberg
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13<br />
2 Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der<br />
zulässigen Gesamtlänge gestattet, wenn die ganze<br />
Häusergruppe gleichzeitig oder in unmittelbar sich<br />
folgenden Bauetappen erstellt wird. Brandmauern dürfen<br />
nur vorübergehend (bei Etappierung einer Ueberbauung)<br />
freigehalten werden. Liegen die Etappen mehr als ein<br />
Jahr auseinander, sind die Brandmauern farblich<br />
befriedigend zu gestalten oder zu begrünen.<br />
3<br />
b) Gebäude- Neubauten sind bei offener Bauweise rechtwinklig<br />
stellung, oder parallel zur Strasse zu stellen.<br />
Firstrichtung<br />
4<br />
An Hängen sind die Gebäude in der Regel parallel oder<br />
rechtwinklig zur Falllinie des Hanges zu stellen.<br />
5 Innerhalb bereits überbauter Gebiete haben sich<br />
Neubauten in der Stellung und Firstrichtung zu den<br />
bestehenden Gebäuden einzupassen.<br />
6 Wo es architektonisch oder planerisch begründet ist,<br />
kann die Baukommission eine andere Stellung der<br />
Bauten gestatten oder anordnen.