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Baureglement - Seeberg

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4 Für Dachflächenfenster, Glasziegeleinsätze und dgl.<br />

gilt eine Maximalgrösse von 1.00 m2 (im Licht) pro<br />

Fläche.<br />

Im ersten Dachgeschoss muss mindestens ein Drittel der<br />

minimalen Fensterfläche (nach Art. 64 BauV) senkrecht<br />

stehen und jederzeit geöffnet werden können.<br />

Die Bewilligung von Dachflächenfenstern richtet sich<br />

nach Art. 5 des Bewilligungsdekretes.<br />

Art. 26<br />

3. Sonnenkollektoren 1 Sonnenkollektoren dürfen auf der gesamten<br />

Dachfläche eingebaut werden, sofern die Bestimmungen<br />

von Artikel 8 BR eingehalten werden können.<br />

Die Bewilligung von Sonnenkollektoren richtet sich nach<br />

Art. 6 des Bewilligungsdekretes.<br />

4. Antennen<br />

2 Für Antennenanlagen gelten die Bestimmungen von<br />

Art. 9 BauG, Art. 17 BauV und Art. 4 BewD.

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